Schriftliche Kleine Anfrage
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- Calvin Gärtner
- vor 7 Jahren
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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom und Antwort des Senats Betr.: Anstellung und Einsatz von Lehrkräften und Lehrbeauftragten im Schuldienst Die vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben, denen sich unser Schulsystem gegenübersieht, verlangen nach qualifizierten Lehrkräften. Sowohl in den Regelklassen als auch in den Vorbereitungsklassen für zugewanderte Schüler/-innen an allgemeinbildenden Schulen und den an beruflichen Schulen setzt der Senat dafür allerdings stark auf befristete Arbeitsverhältnisse. Diese Praxis gibt den betroffenen Lehrenden keine persönliche Planungssicherheit für ihre berufliche Existenz und gefährdet zudem die Unterrichtsversorgung und Qualität der schulischen Bildung. Lehrkräfte jährlich zu den Sommerferien absichtlich in die Arbeitslosigkeit (auf SGB-II-Niveau) zu entlassen, nur um sie dann zur Einsparung städtischer Gelder zum Schuljahresbeginn erneut befristet zu beschäftigen, und das über Jahre hinweg, ist inhuman. Befristet eingestellte Lehrkräfte für deutlich weniger Gehalt als verbeamtete beziehungsweise festangestellte Kollegen/-innen bei selber Arbeit und Qualifikation zu beschäftigen, ist unsozial. Klassenverbände speziell in mehrjährigen Vorbereitungsklassen in Ungewissheit darüber zu versetzen, ob sie die für sie wichtige Bezugslehrkraft nach den großen Ferien weiter unterrichten kann, ist unverantwortlich. Es braucht Verbindlichkeiten und faire Beschäftigungsverhältnisse für alle Lehrenden im hamburgischen Schuldienst. Ich frage den Senat: 1. Wie viele Lehrer/-innen wurden 2013/2014 und 2014/2015 und wie viele werden 2015/2016 (Stand ) insgesamt an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hamburg beschäftigt? (Bitte nach jeweiliger Schulform unterschieden für die betreffenden Schuljahre in einer Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Lehrer/-innen waren/sind dabei befristet eingestellt und welche Laufzeit hatte/hat deren Anstellung? (Bitte nach Befristungen für unter einem Schuljahr, für ein Schuljahr, für zwei Schuljahre und für mehr als zwei Schuljahre unterschieden, den vorgegebenen Parametern entsprechend, in absoluten Zahlen wie in Prozent in die Tabelle zu 1. integrieren.) b. Wie viele dieser Lehrer/-innen mit und ohne befristete Anstellung wurden/werden in Regelklassen, wie viele wurden/werden in Vorbereitungsklassen für zugewanderte Schüler/-innen eingesetzt? (Bitte nach Art der Vorbereitungsklasse unterschieden und getrennt nach befristet, unbefristet und verbeamtet eingestellt, den vorgegebenen
2 Drucksache 21/4706 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Parametern entsprechend, in absoluten Zahlen wie in Prozent in die Tabelle zu 1. integrieren.) c. Wie viele dieser Lehrer/-innen mit und ohne befristete Anstellung wurden/werden dabei nach welcher Gehaltsgruppe TV-L beziehungsweise Entgeltordnung für Lehrkräfte bezahlt? (Bitte nach Gehaltsgruppen zusammengefasst, den vorgegebenen Parametern entsprechend, in absoluten Zahlen wie in Prozent in die Tabelle zu 1. integrieren.) Für dauerhafte Unterrichtsbedarfe werden die Lehrkräfte von der Behörde für Schule und Berufsbildung grundsätzlich unbefristet beschäftigt, soweit diese die laufbahnrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Das gilt auch für den Unterricht von Flüchtlingen. Die Gründe für befristete Anstellungen von (Vertretungs-) Lehrkräften sind regelhaft die Vertretung bei Krankheitsausfällen, Erziehungszeiten und Mutterschutz sowie die Vertretung bei Beurlaubung von Lehrkräften. Siehe Anlagen 1 bis 3. Die Laufzeiten der Befristungen werden im Personalverwaltungssystem der zuständigen Behörde nicht in Schuljahren erfasst, sondern mit einem Start- und Enddatum. Für die Kategorienbildung in den Anlagen wurde daher die Anzahl der Befristungstage ausgewertet und in Jahre umgerechnet. Aus den vorhandenen Datensystemen und mithilfe von Schulabfragen können lediglich Auswertungen generiert werden, die keine direkte Zuordnung von Lehrkräften zu Klassen ermöglichen. Darüber hinaus sind nur stichtagsbezogene Abfragen und keine Darstellung von Zeiträumen möglich. Siehe Drs. 21/ Wie viele Lehrbeauftragte wurden 2013/2014 und 2014/2015 und wie viele werden 2015/2016 (Stand ) insgesamt an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hamburg beschäftigt? (Bitte, nach jeweiliger Schulform unterschieden, für die betreffenden Schuljahre in einer Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Lehrbeauftragten waren/sind dabei befristet eingestellt und welche Laufzeit hatte/hat deren Anstellung? (Bitte nach Befristungen für unter einem Schuljahr, für ein Schuljahr, für zwei Schuljahre und für mehr als zwei Schuljahre unterschieden, den vorgegebenen Parametern entsprechend, in absoluten Zahlen wie in Prozent in die Tabelle zu 2. integrieren.) b. Wie viele dieser Lehrbeauftragten mit und ohne befristete Anstellung wurden/werden in Regelklassen, wie viele wurden/werden in Vorbereitungsklassen für zugewanderte Schüler/-innen eingesetzt? (Bitte nach Art der Vorbereitungsklasse unterschieden und getrennt nach befristet und unbefristet eingestellt, den vorgegebenen Parametern in absoluten Zahlen wie in Prozent entsprechend, in die Tabelle zu 2. integrieren.) c. Wie viele dieser Lehrbeauftragten mit und ohne befristete Anstellung wurden/werden dabei nach welcher Gehaltsgruppe TV-L beziehungsweise Entgeltordnung für Lehrkräfte bezahlt? (Bitte nach Gehaltsgruppen zusammengefasst, den vorgegebenen Parametern entsprechend, in absoluten Zahlen wie in Prozent in die Tabelle zu 2. integrieren.) Das Personalmanagementsystem der zuständigen Behörde führt keine Kategorie Lehrbeauftragte ; sofern damit befristet beschäftigte Lehrkräfte gemeint sind, siehe Antwort zu 1. bis 1. c. 3. Wie viele der gegenwärtig (Stand ) an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen beschäftigten Lehrbeauftragten in Hamburg sind arbeitsvertraglich für welches Tätigkeitsfeld beziehungsweise welche Tätigkeitsfelder angestellt? (Bitte nach Tätigkeitsfeldern aufgeschlüsselt in absoluten Zahlen in einer Tabelle angeben.) 2 a. Wie viele dieser Lehrbeauftragten wurden/werden regelhaft in 2015/ 2016 in anderen als den vertraglich vereinbarten Tätigkeitsfeldern
3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/4706 eingesetzt und welche Tätigkeiten waren das? (Bitte den vorgegebenen Parametern entsprechend in die Tabelle zu 3. integrieren.) b. Wie viele dieser Lehrbeauftragten wurden/werden in 2015/2016 (Stand ) dabei regelhaft in fachlich anspruchsvolleren Aufgaben als denen ihres Arbeitsvertrages eingesetzt? (Bitte den vorgegebenen Parametern entsprechend in die Tabelle zu 3. integrieren.) c. Wie viele dieser anspruchsvoller beschäftigten Lehrbeauftragten erhielten/erhalten dafür eine gehaltlich bessere Eingruppierung oder einen finanziellen Ausgleich? (Bitte mit Angabe der jeweiligen gehaltlichen Höhergruppierung beziehungsweise der Höhe des durchschnittlichen finanziellen Ausgleichs, den vorgegebenen Parametern entsprechend, in die Tabelle zu 3. integrieren.) Beschäftigte, die als befristet beschäftigte Lehrkräfte im Rahmen eines Lehrauftrags an allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen tätig werden, erhalten einen Arbeitsvertrag als Lehrkraft auf Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und werden entsprechend ihrer lehramtsbezogenen beziehungsweise sonstigen einschlägigen Ausbildung und einer entsprechenden Unterrichtserteilung nach der Entgeltordnung Lehrkräfte (EntgO-L) eingruppiert. Die Übernahme von Lehrtätigkeiten beinhaltet nach 44 TV-L die Wahrnehmung der für Lehrkräfte an staatlichen Schulen vorgesehenen Aufgaben im Sinne des 2 der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer an staatlichen Schulen (Lehr-ArbzVO) vom 1. Juli 2003 sowie den nach den 2 und 88 des Hamburgischen Schulgesetzes geltenden Bildungs- und Erziehungsauftrag. Da insoweit die Ausbildung bei der Eingruppierung das Entscheidungskriterium ist und die Tätigkeiten als Lehrkraft sehr umfassend definiert sind, erfolgt der Einsatz damit wie vertraglich vereinbart. 4. Wie viele Lehrer/-innen, Lehramts-Referendare/-innen/-Lehrer/-innen im schulischen Vorbereitungsdienst und Lehrbeauftragte wurden 2013/2014 und 2014/2015 und wie viele werden 2015/2016 (Stand ) insgesamt an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hamburg über Vertretungs- und Organisationsmitteln (VoRM) in welcher Form beschäftigt? (Bitte, nach jeweiliger Schulform unterschieden, für die betreffenden Schuljahre mit Angabe von verbeamtetem, unbefristetem, befristetem oder Honoraranstellungsarbeitsverhältnis in einer Tabelle angeben.) a. Wie viele und welche dieser Lehrenden waren/sind dabei ihrem Arbeitsvertrag nach vormittäglich, wie viele nachmittäglich in Regelklassen für unterrichtende, wie viele für unterrichtsbegleitende Tätigkeiten eingestellt? (Bitte den vorgegebenen Parametern entsprechend in absoluten Zahlen wie in Prozent in die Tabelle zu 4. integrieren.) b. Wie viele und welche dieser Lehrenden wurden/werden vormittäglich, wie viele nachmittäglich in Regelklassen regelhaft in anderer als der für sie vertraglich vorgesehenen, Tätigkeit eingesetzt und mit welcher Begründung geschah/geschieht das? (Bitte mit Angabe, ob unterrichtend beziehungsweise begleitend, den vorgegebenen Parametern entsprechend, in absoluten Zahlen wie in Prozent in die Tabelle zu 4. integrieren.) c. Wie viele und welche dieser Lehrenden waren/sind dabei ihrem Arbeitsvertrag nach vormittäglich, wie viele nachmittäglich in welcher Art von Vorbereitungsklasse für unterrichtende, wie viele für unterrichtsbegleitende Tätigkeiten eingestellt? (Bitte den vorgegebenen Parametern, aufgeschlüsselt in Basis-, IV-, VJ-M-, BVJ-M-, AvM-Dual- und AvDual-Klassen, entsprechend, in absoluten Zahlen wie in Prozent in die Tabelle zu 4. integrieren.) d. Wie viele und welche dieser Lehrenden wurden/werden vormittäglich, wie viele nachmittäglich in welchen Vorbereitungsklassen regelhaft in anderer als der für sie vertraglich vorgesehenen Tätig- 3
4 Drucksache 21/4706 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode keit eingesetzt und mit welcher Begründung geschah/geschieht das? (Bitte mit Angabe, ob unterrichtend beziehungsweise begleitend, aufgeschlüsselt in Basis-, IV-, VJ-M-, BVJ-M-, AvM-Dual- und AvDual-Klassen, den vorgegebenen Parametern entsprechend, in absoluten Zahlen wie in Prozent in die Tabelle zu 4. integrieren.) Siehe Antwort zu 2. bis 2. c. Alle Lehrauftragsnehmerinnen und Lehrauftragsnehmer werden in Hamburg über Vertretungs- und Organisationsmittel (VOrM) beschäftigt. Neben der Vergabe von Lehraufträgen nutzen die Schulen VOrM auch für Aufstockungen und Mehrarbeit von unbefristet beschäftigten Lehrkräften sowie Unterrichtsaufträge für Referendarinnen und Referendare zur Vermeidung von Unterrichtsausfall. Die Anzahl der Beschäftigten mit einer Aufstockung, angeordneter Mehrarbeit oder einem Unterrichtsauftrag wird nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Personalaktensichtung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Wie gestaltet sich die aktuelle Gehalts- und Arbeitszeitstrukturentwicklung bei Anstellungsverträgen für verbeamtete Lehrkräfte im Hamburger Schuldienst (Stand, )? (Bitte Einstiegsgehalt und die regulären Schritte der gehaltlichen Steigerungen mit Angabe der jeweiligen TV- L-Stufe von Beginn der Anstellung, für jedes Jahr der weiteren Beschäftigung sowie die zu leistende Wochenarbeitszeit, den Anspruch auf Urlaubstage und Sonderurlaube (beispielsweise bei Erziehung und Schwangerschaft) als auch Sonderzuschläge in einer Tabelle angeben.) Die Beschäftigungsverhältnisse von Lehrkräften im Schuldienst unterscheiden sich in öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnisse (Beamtinnen und Beamte) und in privatrechtliche Arbeitsverhältnisse (Angestellte). Soweit wie möglich werden im Folgenden die Fragen in Tabellenform beantwortet. Besoldung Beamtinnen und Beamte Grundlage für die Besoldung der verbeamten Lehrkräfte bilden die Ämter der Besoldungsordnung A Anlage I zum Hamburgischen Besoldungsgesetz (HmbBesG) sowie der aktuell geltenden Besoldungstabelle der Anlage VI zum HmbBesG. Die Einstiegsämter verbeamteter Lehrkräfte ergeben sich aus der Verordnung über die Laufbahn der Fachrichtung Bildung (HmbLVO-Bildung). Als Einstiegsämter gelten die Besoldungsgruppen A 12 und A 13. Beförderungen nach Übertragung entsprechender Ämter im Rahmen der jeweiligen Laufbahnzweige im Sinne des HmbLVO-Bildung sind bis zur Besoldungsgruppe A 16 möglich. Die Besoldung ergibt sich aus der Besoldungstabelle (siehe S. 234). Zur Vergütung angestellte Lehrkräfte Für die Eingruppierung von unbefristeten und befristeten Lehrkräften im Rahmen von Arbeitsverhältnissen gelten die Vorschriften des Tarifvertrages über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28. März 2015 i.v.m. der Entgeltordnung Lehrkräfte (EntgO-L). Die Eingruppierung und Vergütung von Lehrkräften, bei denen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht erfüllt sind, variiert aufgrund des Einsatzes in den jeweiligen Schulformen von der Entgeltgruppe 11 bis zur Entgeltgruppe 15. Sofern die Beschäftigten bestimmte fachliche Voraussetzungen nicht erfüllen, hat eine tarifliche Eingruppierung zwingend in geringere Entgeltgruppen gemäß der EntgO-L zu erfolgen. Die Vergütung ergibt sich aus der geltenden Entgelttabelle zum TV-L (siehe Anlage 4). Gehaltliche Steigerungen Die Besoldungstabelle zum HmbBesG wie auch die Entgelttabelle zum TV-L ist in Stufen gegliedert. Nach Erfüllung festgelegter Erfahrungszeiten durchlaufen die Beschäftigten innerhalb einer Besoldungsgruppe beziehungsweise Entgeltgruppe die jeweiligen Stufen. Für Beamtinnen und Beamte gelten die Vorschriften 27 und 28 HmbBesG und für die Tarifbeschäftigten sind die Regelungen des 16 und 17 TV-L zugrunde zu legen. 4
5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/4706 Zur Wochenarbeitszeit Die Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer an staatlichen Schulen (LehrArbzVO) vom 1. Juli 2003 ergänzt die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (ArbzVO) vom 12. August Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für verbeamtete Lehrkräfte grundsätzlich 40 Stunden beziehungsweise Jahresarbeitsstunden. Das LehrArbzVO verteilt diese Jahresarbeitszeit auf 38 Unterrichtswochen, sodass sich eine wöchentlich Arbeitszeit von 46,57 Zeitstunden ergibt. Gemäß den Sonderreglungen für Beschäftigte als Lehrkräfte in 44 Nummer 2 TV-L gelten die Arbeitszeitbestimmungen für die entsprechenden Beamtinnen und Beamten auch für die tarifbeschäftigten Lehrkräfte. Befristete Arbeitsverhältnisse im Schuldienst wirken sich auf den zu erbringenden Arbeitszeitumfang aus. Umfasst die Beschäftigungsdauer von Lehrkräften an Hamburger Schulen aufgrund einer Befristung nicht die Dauer eines Jahres, beträgt die wöchentliche Arbeitszeit gemäß 4 Absatz 3 LehrArbzVO i.v.m. 1 Absatz 1 Satz 1 ArbzVO 40 Stunden. Die Arbeitszeit für Lehramtsanwärterinnen und -anwärter beträgt 40 Wochenstunden. Im Übrigen gelten die Richtlinien über Ziele, Gestaltung und Organisation der Ausbildung im Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Hamburger Schulen vom 1. Februar Urlaub Lehrkräfte haben unabhängig ihrer Beschäftigungsart einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Beginnt oder endet das Beschäftigungsverhältnis im Laufe des Urlaubsjahres, steht für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Urlaubes zu. Für verbeamtete Lehrkräfte gelten die beamtenrechtlichen Regelungen der Verordnung über den Erholungsurlaub der hamburgischen Beamtinnen und Beamten (HmbEUrlVO) vom 7. Dezember 1999, für Tarifbeschäftigte 26 TV-L i.v.m. dem Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (BUrlG) vom 8. Januar Dies gilt nicht für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst. Für sie beträgt der jährliche Erholungsurlaub 28 Arbeitstage gemäß 5 Satz 2 HmbEUrlVO. Sonderurlaub Sowohl für die Beamtinnen und Beamten als auch für die Tarifbeschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg wird Sonderurlaub nach den Richtlinien über die Bewilligung von Sonderurlaub für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter (HmbSUrlR) vom 14. Mai 2013 gewährt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen und tariflichen Regelungen. Sonderzuschläge Aufgrund der Geltung und Anwendung der LehrArbzVO können in der Regel für Lehrkräfte keine sonderzuschlagsrelevanten Arbeitszeiten beziehungsweise Tätigkeiten anfallen. Im Übrigen gelten die Vorschriften gemäß 8 TV-L für Tarifbeschäftigte sowie für Beamtinnen und Beamte die Hamburgische Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (HmbEZulVO) vom 23. Juli a. Wie gestaltet sich die Gehalts- und Arbeitszeitstrukturentwicklung bei Anstellungsverträgen für unbefristet beschäftigte Lehrkräfte im Hamburger Schuldienst? (Bitte den vorgegebenen Parametern entsprechend in die Tabelle zu 5. integrieren.) b. Wie gestaltet sich die Gehalts- und Arbeitszeitstrukturentwicklung bei Anstellungsverträgen für befristet angestellte Lehrkräfte im Hamburger Schuldienst? (Bitte den vorgegebenen Parametern entsprechend in die Tabelle zu 6. integrieren.) Die Befristung von Arbeitsverhältnissen hat keine Auswirkung auf die Eingruppierung und die Entgelthöhe. Es gelten die tariflichen Vorschriften, im Übrigen siehe Antwort zu 5. c. Wie gestaltet sich die Gehalts- und Arbeitszeitstrukturentwicklung bei Anstellungsverträgen für Referendare/-innen/Lehrer/-innen im 5
6 Drucksache 21/4706 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode schulischen Vorbereitungsdienst im Hamburger Schuldienst? (Bitte den vorgegebenen Parametern entsprechend in die Tabelle zu 5. integrieren.) Lehramtsanwärter der Freien und Hansestadt Hamburg absolvieren den Vorbereitungsdienst gemäß 4 HmbBG im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Für die Einstiegsämter der Lehramtsanwärter gelten die Regelungen der HmbLVO-Bildung (siehe Antwort zu 5). Die Besoldung richtet sich nach den Vorschriften der 67 fortfolgende HmbBesG. Die Monatsbeträge zum Anwärtergrundbetrag gemäß 67 HmbBesG sind der Anlage VIII zum HmbBesG zu entnehmen (siehe pdf, S. 237). Der Vorbereitungsdienst gestaltet sich nach den Vorschriften der Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Hamburger Schulen (VVZS) vom 14. September 2010, nach den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die jeweiligen Lehrämter im Hamburger Schuldienst sowie nach den Richtlinien über Ziele, Gestaltung und Organisation der Ausbildung im Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Hamburger Schulen vom 1. Februar d. Welche Veränderungen treten hinsichtlich der Gehalts- und Arbeitszeitstrukturentwicklung für die betroffene Lehrkraft beim Wechseln von befristeter zu unbefristeter Anstellung im Hamburger Schuldienst ein? (Bitte den vorgegebenen Parametern entsprechend in die Tabelle zu 5. integrieren.) Siehe Antworten zu 5. und 5. a. und b. sowie Anlage 4. e. Welche Veränderungen treten hinsichtlich der Gehalts- und Arbeitszeitstrukturentwicklung für die betroffene Lehrkraft beim Wechseln von unbefristeter zu verbeamteter Anstellung im Hamburger Schuldienst ein? (Bitte den vorgegebenen Parametern entsprechend in die Tabelle zu 5. integrieren.) f. Welche Veränderungen treten hinsichtlich der Gehalts- und Arbeitszeitstrukturentwicklung für die betroffene Lehrkraft beim Wechseln vom Referendariat/Lehrer/-in im schulischen Vorbereitungsdienst zur befristeten und unbefristeten Anstellung als Lehrer/-in im Hamburger Schuldienst ein? (Bitte den vorgegebenen Parametern entsprechend in die Tabelle zu 5. integrieren.) Siehe Antwort zu 5. sowie S. 234 und
7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/4706 Anlage 1 Lehrkräfte (in Personen) an staatlichen Schulen im Schuljahr 2015/16 (Stand: ) Befristet Beschäftigte mit Befristung von weniger als 1 Jahr E ,23% E ,25% E ,85% E ,10% E ,90% Befristet Beschäftigte mit Befristung von 1 Jahr bis weniger als 2 Jahren E ,02% E ,03% E ,03% E ,02% Befristet Beschäftigte mit Befristung von 2 und mehr Jahren E ,08% E ,07% E ,01% Unbefristet Beschäftigte Besold.-/Entgeltgr. Grundschulen Sonderschulen Stadtteilschulen Gymnasien Berufl. Schulen Summe in % E ,67% E ,56% E ,28% E ,02% E ,01% E13Ü 2 2 0,01% E ,57% E ,12% E15Ü ,02% A ,30% A ,30% A ,00% A ,11% A ,82% A ,80% A ,80% Quelle: Personaldaten der zuständigen Behörde 7
8 Drucksache 21/4706 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage 2 Lehrkräfte (in Personen) an staatlichen Schulen im Schuljahr 2014/15 (Stand: ) Befristet Beschäftigte mit Befristung von weniger als 1 Jahr E ,84% E ,25% E ,12% E ,87% Befristet Beschäftigte mit Befristung von 1 Jahr bis weniger als 2 Jahren E ,02% E ,01% E ,01% Befristet Beschäftigte mit Befristung von 2 und mehr Jahren E ,01% E ,02% Unbefristet Beschäftigte Besold.-/Entgeltgr. Grundschulen Sonderschulen Stadtteilschulen Gymnasien Berufl. Schulen Summe in % E ,67% E ,51% E ,34% E ,13% E13Ü 2 2 0,01% E ,58% E ,11% E15Ü ,02% A ,35% A ,29% A ,15% A ,03% A ,13% A ,71% A ,81% Quelle: Personaldaten der zuständigen Behörde 8
9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/4706 Anlage 3 Lehrkräfte (in Personen) an staatlichen Schulen im Schuljahr 2013/14 (Stand: ) Befristet Beschäftigte mit Befristung von weniger als 1 Jahr ,26% ,39% ,29% ,92% Befristet Beschäftigte mit Befristung von 1 Jahr bis weniger als 2 Jahren ,02% ,02% ,02% ,01% Befristet Beschäftigte mit Befristung von 2 und mehr Jahren ,01% ,01% ,01% ,01% Unbefristet Beschäftigte Besold.-/Entgeltgr. Grundschulen Sonderschulen Stadtteilschulen Gymnasien Berufl. Schulen Summe in % ,67% ,48% ,37% ,52% 13UE 1 1 0,01% ,48% ,12% 15UE ,02% A ,37% A ,30% A ,10% A ,82% A ,51% A ,47% A ,81% Quelle: Personaldaten der zuständigen Behörde 9
10 Drucksache 21/4706 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage 4 Tarifbeschäftigte Lehrkräfte Monatsentgelttabelle TV-Länder (in Euro) gültig für die Zeit ab dem EG Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 15 Ü 5.302, , , , , , , , , , , , , , ,43 a b 13 Ü 3.904, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,89 10
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