Energiestrategie 2050 Bundesamt für Energie Sektion BP 3003 Bern. Bern, 31. Januar 2013 sgv-sc. Vernehmlassungsantwort Energiestrategie 2050
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1 Dachorganisation der Schweizer KMU Organisation faîtière des PME suisses Organizzazione mantello delle PMI svizzere Umbrella organization of Swiss SME Energiestrategie 2050 Bundesamt für Energie Sektion BP 3003 Bern Bern, 31. Januar 2013 sgv-sc Vernehmlassungsantwort Energiestrategie 2050 Sehr geehrte Damen und Herren Der Schweizerische Gewerbeverband sgv, die Nummer 1 der Schweizer KMU-Wirtschaft, vertritt 250 Verbände und gegen 300'000 Unternehmen. Im Interesse der Schweizer KMU setzt sich die Dachorganisation sgv für optimale wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen sowie für ein unternehmensfreundliches Umfeld ein. I. Allgemeine Bemerkungen Im Grundsatz steht der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft zur Ausarbeitung einer Energiestrategie, welche auf die Erhöhung der allgemeinen Energieeffizienz und auf die Diversifikation der Energieproduktion setzt. Schon aufgrund seiner Strategie und seinen politischen Zielsetzungen räumt der sgv der Erhöhung der Energieeffizienz und dem Ausbau der erneuerbaren Energien hohe Priorität zu. Namentlich verfolgt der sgv folgende Ziele: Versorgungssicherheit und möglichst hohe Versorgungsautonomie: Dies beinhaltet die Erhöhung der Energieeffizienz, die Nutzung erneuerbarer Energien und die erforderliche Infrastruktur; Die Reduktion des CO2-Ausstosses von 20% bis zum Jahr 2020: Der sgv verlangt zudem eine koordinierte, wirkungsorientierte Klimapolitik mit effizienten Massnahmen. Vorschriften und Förderungsmassnahmen müssen einheitlich und verständlich sein. Deren Umsetzung muss die Schweizer Wirtschaft stärken und darf sie keinesfalls behindern; Der sgv setzt sich im Rahmen der Umwelt und Energiepolitik für gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen und den erforderlichen Aufbau des unternehmerischen Know-hows ein. Dadurch soll zusätzliches Wertschöpfungspotential in der Umsetzung der Energie- und Umweltpolitik für die Schweizerischen KMU gesichert werden. Diese Ziele können nur dann erreicht werden, wenn mit marktwirtschaftlichen Mitteln Energieund Klimapolitik verbunden werden. Dabei haben zwei übergeordnete Ziele oberste Priorität: Die sichere und im internationalen Vergleich günstige Versorgung der Schweizer Wirtschaft. Mit der Energiestrategie 2050 gibt sich die Schweiz als eines der ersten Länder der Welt ein ambitiöses Programm zur Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz. Das, was einem Paradigmen- Schweizerischer Gewerbeverband Union suisse des arts et métiers Unione svizzera delle arti e mestieri Schwarztorstrasse 26, Postfach, 3001 Bern Telefon , Fax info@sgv-usam.ch
2 wechsel gelichkommt, öffnet dem Land grosse Chancen, beispielsweise die Verbindung von Klimaund Energiepolitik, die Entwicklung neuer Technologien, Methoden und Produkten zur Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz und Innovationen im Bereich der Energiegewinnung, -Verteilung und Nutzung. Daher befürwortet der sgv die Zielsetzungen der Energiestrategie 2050 mit Bezug auf die Erhöhung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien am Schweizer Strom-mix; viele Massnahmen, welche diese Zielsetzung implementieren sollen, müssen noch verbessert werden. Für den sgv sind zwei Bereiche ihrer Zentralität wegen gesondert anzusprechen: Erstens lehnt der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft Technologieverbote in jeglicher Form ab. Zweitens ist der sgv bezüglich der Finanzierung der Massnahmen skeptisch. Die Strategie muss Flexibel genug sein, ihre Ambition der Finanzierung anzupassen. Die gute und günstige Energieversorgung ist ein Standortfaktor der Schweiz. Gerade im Zusammenhang mit dem Erschliessen neuer Energiequellen muss dieser Standortfaktor aufrechterhalten werden. Unter keinen Umständen darf die Energiestrategie 2050 zu einem Verlust der Schweizer Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Kontext führen. II. Spezifische Punkte der Vorlage II.1. Zum erläuternden Bericht Das sogenannte erste Massnahmepaket zur Energiestrategie 2050 birgt gewisse Risiken, die sich in drei Gruppen zusammenfassen lassen, denen der hohe Grad an Staatsintervention gemeinsam ist: Die Kosten der Energiestrategie 2050 werden nicht ausgewiesen; zwar wird von ca. 30 Milliarden Franken ausgegangen, doch der Netzum- und ausbau sind darin nicht enthalten. Auch entspricht diese Zahl nicht den Schätzwerten anderer Studien, deshalb ist es angebracht, die Kosten in Szenarien und Brutto (günstigstes, teuerstes, wahrscheinliches Szenario) anzugeben. Für die richtige Bewertung der Energiestrategie 2050 ist es ebenfalls sinnvoll zu berechnen, wie hoch die Brutto-Zusatzbelastung pro Haushalt und Jahr ausfällt. Zu Recht wird davon ausgegangen, dass ca. 45% der Effekte bis 2050 aufgrund von Innovationen erzielt werden. Doch dass Innovationen stattfinden werden, ist nicht sicher. Darüber hinaus ist nicht voraussehbar, welche Form sie annehmen, d.h. beispielsweise welche Technologien den Durchbruch schaffen. Dabei gilt der Grundsatz, dass mehr Staatslenkung zu weniger Innovation führt. In diesem Sinne ist es wichtig, einerseits freie Märkte und andererseits günstige Rahmenbedingungen für das Gedeihen von Innovationen zu schaffen. Positive Effekte auf Innovation haben Freiwillige Zielvereinbarungen mit der Wirtschaft, weil sie Effizienzgewinne im freien Markt erzielen. Das grösste Risiko, das diese Vorlage eingeht, ist die Überregulierung. Einige vorgeschlagene Massnahmen zeigen eine eindeutige Tendenz zur übermässigen Regulierung eines Prozesses, statt auf sein Output nämlich die Energieeffizienz zu achten. Dieses Vorgehen könnte gerade das Gegenteil des Angestrebten erzielen. Der sgv beurteilt die Massnahmen im Lichte folgender Kriterien: Klima- und Energiepolitik gehören unzertrennlich zusammen. Was sie verbindet, ist die Steigerung der Gesamtenergieeffizienz. Um diese zu erhöhen, ist sektorspezifisch vorzugehen. 2/5
3 Die Erhöhung der Stromeffizienz in Gewerbe und Industrie muss mit marktwirtschaftlichen Mitteln geschehen. Damit Unternehmen ihren Beitrag leisten, muss der Prozess selber zu einer Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit führen, d.h., die eingesetzten Mittel müssen mit den anvisierten Zielen kongruent sein. Beispielsweise zeigt die Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) auf vorbildlicher Art, wie eine Verbindung von Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit funktioniert. Sowohl elektrische Energie als auch fossile Energieträger sind unverzichtbare Produktionsfaktoren der schweizerischen Wirtschaft. Für den Standort ist es umso wichtiger, dass die Energieversorgung zu jeder Zeit und zu wettbewerbsfähigen Preisen sichergestellt ist. Um dieses zu veranschaulichen: Strom nimmt je nach seiner Verwendung einen anderen Platz in der Wertschöpfungskette ein. Im Bereich Wohnen ist er ein Konsumgut, im Bereich Wirtschaften ist er ein Produktionsfaktor. Damit die Effizienz in seinem Gebrauch steigt, muss dieser Unterschied berücksichtigt werden. Zwischen den Massnahmen der Energiestrategie 2050 sowie zwischen diesen und den übergeordneten Interessen der Wirtschaftspolitik bestehen Zielkonflikte. Diese sind in geeigneter Form darzustellen und mögliche Lösungen sind zu entwerfen. Für alle Massnahmen gilt der Investitionsgrundsatz: freie Mittel sind der beste Weg für die Erhöhung der Investitionen. II.2. Zu einzelnen Ausführungen / Massnahmen S (im erläuternden Bericht): Die Energiestrategie 2050 des Bundes Während sowohl der Energieverbrauch als auch die Stromproduktion in belastbaren Szenarien für die Jahre 2020, 2035 und 2050 angegeben sind, fehlen diese Zahlen für die Stromnachfrage in 2020 und Dabei handelt es sich um die Hauptkomponente der Energiestrategie 2050, denn sie ist der Versuch, den Stromkonsum zu optimieren. Ohne belastbare Szenarien ist schwer zu urteilen, ob die Strategie aufgeht. Noch problematischer wird dieser Mangel im Zusammenhang mit der beabsichtigten Etappierung der Strategie. Ohne Stromnachfrageziele kann nicht festgestellt werden, ob die Ziele erreicht werden oder nicht und als Folge davon können die allfälligen Massnahmen der zweiten Etappe nicht an die Zielerreichung in der ersten adaptiert werden. Im Übergang der ersten zur allfälligen zweiten Etappe muss die Nukleartechnologie insbesondere hinsichtlich der neusten Entwicklungen erneut abgewogen werden. S : Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz Die detaillierte Antwort auf die hier vorgeschlagenen Massnahmen findet sich im Fragebogen. Hier sollen folgende Punkte explizit erwähnt werden: 1) Der sgv verlangt die Gleichbehandlung von Ersatzneubauten und energetischen Sanierungen. Ersatzneubauten führen sowohl zur markanten Erhöhung der Energieeffizienz als auch zur Anpassung der Baumasse an die Bedürfnisse der Bevölkerung. 2) Nur Sanierungen und Ersatzneubauten, die im Rahmen eines umfassenden Konzeptes vorgenommen werden, sollten be-anreizt werden. Damit wird auch gesagt, dass die fachliche Beratung zum integralen Bestandteil des Vorhabens wird. 3) Nicht nur das Steuerrecht, sondern auch das Mietrecht ist so anzupassen, dass sowohl für Mieter als auch für Vermieter Anreize entstehen, Gebäude energieeffizienter zu gestalten. 3/5
4 4) Für Industrie und Dienstleistung ist der Strom ein Produktionsfaktor, der nicht oder nicht kosteneffizient substituiert werden kann. In diesem Sinne sind die angedachten Anreizmodelle / freiwillige Massnahmen der bestmögliche Weg, wirtschaftliche mit Energieeffizienz zu verbinden. 5) Verbrauchsvorschriften lehnt der sgv ab; Effizienzvorschriften bei Geräten hingegen können nur dann akzeptiert werden, wenn sie ambitiös aber nicht prohibitiv sind und keine Handelshemmnisse darstellen. Rationierungen insbesondere im Bereich Mobilität lehnt der sgv kategorisch ab. 6) Der sgv befürwortet die Einführung eines Emissionszielwerts für erstmals in Verkehr gesetzte Lieferwagen unter der Bedingung, dass sie kein Präjudiz für bereits in Verkehr Gebrachte mit sich bringt. S : Massnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien 1) Der sgv verlangt, dass die Fördersysteme für alle neuen erneuerbaren Energien die Senkung der Produktionskosten (Gestehungskosten der Produktion) als Ziel haben müssen. 2) Es sind möglichst kurze Förderdauer mit möglichst schnell sinkenden Vergütungssätzen zu verbinden um die Marktfähigkeit der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. 3) Im Falle einer (teilweisen) Befreiung einiger Stromverbraucher muss die Erhöhung der Stromeffizienz das Befreiungskriterium sein (und nicht die konsumierte Strommenge). Unternehmen, die sich verpflichten, ihren Stromkonsum zu reduzieren und diese Verpflichtung einhalten, sollen die Möglichkeit erhalten, sich von der Förderabgabe unabhängig ihrer Branche und ihrer Grösse zu befreien. 4) Der sgv verlangt eine markante Vereinfachung der Bewilligungspraxis für Investitionen in Produktionsanlagen für Strom aus erneuerbaren Energien; daher befürwortet der sgv die rechtliche Verschärfung der Einsprachemöglichkeiten. S : Fossile Kraftwerke 1) Der sgv lehnt die Förderung der WKK ab, weil sie im Widerspruch zum Schweizer Klimaziel steht. 2) Der sgv lehnt den Bau und Einsatz von GuD ab. S : Netze 1) Der Bau (Ausbau, Instandhaltung) von Netzen muss schneller werden, daher befürwortet der sgv die rechtliche Verschärfung der Einsprachemöglichkeiten. 2) Ebenfalls befürwortet der sgv eine vorsorgliche Raumplanung, welche Netze und Produktionsstandorte berücksichtigt. S. 132: Vereinbarkeit mit den Grundrechten Der sgv zeigt sich sehr beunruhigt über die lakonische Feststellung, dass die Wirtschaftsfreiheit eingeschränkt wird und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt seien. Im Bericht wird nicht erläutert, wie diese Voraussetzungen durch die Energiestrategie 2050 erfüllt werden und konkret welche Mittelabwägung vorgenommen wurde. Damit kann weder die Verhältnismässigkeit noch die Zumutbarkeit überprüft werden, zumal sich eindeutige Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichbehandlungen durch die Vorlage ergeben. 4/5
5 III. Fazit Der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft unterstützt die allgemeine Stossrichtung der Energiestrategie 2050, verlangt jedoch eine umfassendere Angabe ihrer Kosten, die Berücksichtigung marktwirtschaftlicher Prinzipien und freiwilliger Anstrengungen der Wirtschaft sowie den Verzicht auf Überregulierung. Freundliche Grüsse Schweizerischer Gewerbeverband sgv Hans-Ulrich Bigler Direktor Henrique Schneider Ressortleiter Beilage Fragebogen 5/5
Bundesamt für Gesundheit Abteilung Lebensmittelsicherheit Sekretariat 3003 Bern. Bern, 13. Oktober 2009 sgv-ho/gl
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