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1 VON KATHARINA WIESFLECKER FRAUEN- UND SOZIALSPRECHERIN DER GRÜNEN IM VORARLBERGER LANDTAG EINE FRAGE VON GERECHTIGKEIT, SOLIDARITÄT UND FINANZIERUNGSNOTWENDIGKEITEN GRÜNE ZUR SICHERSTELLUNG DER PENSIONEN BREGENZ, GRÜNER LANDTAGSKLUB DIENSTAG, 24. JUNI 2014

2 . Versicherte, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind, erhielten im Juni ein Informationsschreiben ihrer Sozialversicherungsanstalt über den aktuellen Stand ihrer voraussichtlichen Pension bei Antritt zum Regelpensionsalter. In vielen Fällen werden noch Datenergänzungen bezüglich der Kinderbetreuungszeiten nachgefragt oder die Aufforderung Schul- oder Studienzeiten nachzukaufen. Für sehr viele Menschen fällt dieses Informationsschreiben äußerst ernüchternd aus, für viele Frauen besorgniserregend, wenn nur wenig hundert Euro monatlich angeführt sind. Das ist die Realität. Situation der Frauen in Vorarlberg Gleichstellungsbericht 2014, Seite 120, 121: Das mittlere Brutto-Jahreseinkommen unselbständig beschäftigter Männer war mit Euro in Vorarlberg im Jahr 2011 das höchste von allen Bundesländern. Das mittlere Einkommen der Frauen betrug mit Euro nicht einmal die Hälfte des mittleren Männereinkommens. Nach den Frauen in Tirol haben die Frauen in Vorarlberg damit das niedrigste Medieneinkommen von allen Österreicherinnen. In diesen Zahlen sind Teilzeitbeschäftigungen inkludiert, was im Zusammenhang mit der Abschätzung der Pensionshöhe notwendig ist, weil sich diese sehr maßgeblich auswirken. Werden bei dem Vergleich der mittleren Brutto-Jahreseinkommen von Frauen und Männern Teilzeit und saisonale Beschäftigungsverhältnisse ausgeschlossen, erhöht sich das mittlere Bruttojahreseinkommen der Frauen im Bundesdurchschnitt auf Euro. Das entspricht einem Anteil von 81,2 Prozent des Einkommens ganzjährig vollzeitbeschäftigter Männer. Die größten Unterschiede zwischen bei ganzjähriger Vollzeitbeschäftigten gibt es ebenfalls in Vorarlberg. Hier beträgt das mittlere Bruttojahreseinkommen ganzjährig vollzeitbeschäftigter Frauen nur 72 Prozent des Einkommens ganzjährig vollzeitbeschäftigter Männer Euro (Frauen) im Vergleich zu Euro (Männer). In Vorarlberg stellen Frauen 32 Prozent der ganzjährig Vollzeitbeschäftigten. Besonders gravierend ist der Einkommensunterschied im 1. Quartil (im untersten Viertel der Einkommen): Hier beträgt das mittlere Brutto-Jahreseinkommen unselbständig erwerbstätiger Männer in Vorarlberg Euro, das der Frauen NUR Euro. Der Unterschied beträgt 68 Prozent! (wieder inkl. Teilzeitbeschäftigungen). Verschärfte Situation bei den Pensionen Diese Situation verschärft sich im Alter. Zum einen ist der Unterschied in der Höhe der Pensionen von Frauen und Männern noch größer als jener bei den Aktiv-Einkommen, zum anderen geht der Anteil der Frauen ab 60, die keinen Anspruch auf eine Direkt- oder Eigenpension haben, zwar zurück, ist aber mit 29 Prozent (!) immer noch um vieles größer als jener der Männer ab 65, die keinen Pensionsanspruch haben (drei Prozent). (Österreichzahlen) 2

3 lag das mittlere Brutto-Jahreseinkommen aller PensionistInnen österreichweit bei Euro, Frauen erhielten im Mittel Euro, Männer Euro., das heißt Pensionsbezieherinnen erreichten nur rund 57 Prozent des mittleren Einkommens der männlichen Pensionsbezieher. Die Höhe der Pensionen in Vorarlberg liegt um 14 Prozent unter dem Österreichschnitt, was u.a. damit zusammenhängen dürfte, dass es in Vbg. verglichen zu anderen Bundesländern weniger ehemalige BeamtInnen gibt. Die mittlere Pension von Frauen in Vorarlberg beträgt mit Euro kaum mehr als die Hälfte der mittleren Pension der Männer ( Euro) und ist die niedrigste in ganz Österreich. Liegt die Höhe einer Pension unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz (für Alleinstehende 2012: 814,82 Euro) erhalten die BezieherInnen eine Ausgleichszulage. 8,5 Prozent aller PensionsbezieherInnen bezogen in Vorarlberg im Dezember 2012 eine Ausgleichszulage. Durchschnittliche Höhe der in Vbg. ausbezahlten Ausgleichszulage: 283 Euro. Österreichweit stieg der Frauenanteil an den Personen, die Ausgleichszulage beziehen, von 61 Prozent (1995) auf 67 Prozent im Jahr Obwohl die Erwerbsquote stark anstieg. (Gleichstellungsbericht S 133 ff) Worauf die Politik reagieren muss Kurzfristige Maßnahmen für die Betroffenen: Es ist bekannt, dass Pensionistinnen, v.a. auch alleinstehende, als eine der drei Gruppen gilt, die am meisten armutsgefährdet sind. D.h. hier muss darauf geachtet werden, dass die sozialen Sicherungssysteme greifen. Um besser abschätzen zu können, wie viele Menschen, insbesondere Frauen betroffen sind, braucht es die absoluten Zahlen. Als nächster Schritt sollte eine Informationskampagne gestartet werden, dass die Frauen finanzielle Unterstützung erhalten: Ausgleichszulage, Wohnbeihilfe, Mindestsicherung, Heizkostenzuschuss,... Bittstellen und Schamgefühl sind hier am falschen Platz! Hilfestellung ist oberstes Gebot, weil die konservative Familienpolitik viele Frauen in diese Situation gebracht hat! Mittel- bis langfristig: Die Informationen über das Pensionskonto haben auch den Effekt, dass man sich der Situation bewusst wird, einer Beschäftigung nachgeht, bei finanzieller Möglichkeit (oft durch den Partner) Zeiten nachkauft bzw. eigene Vorsorge trifft. Tatsache ist, dass sich viele Frauen und Familien ein Nachkaufen oder eine zusätzliche Eigenvorsorge gar nicht leisten können. 3

4 . Die Information birgt v.a. auch bei den Jüngeren die Chance, dass sie darauf achten, dass bezahlte und unbezahlte Arbeit zwischen Frauen und Männer gerecht aufgeteilt wird. Rahmenbedingung dafür ist gut ausgebaute, qualitative und leistbare Kinderbetreuung. Nach wie vor ein Dauerthema in Vorarlberg! Modelle wie 80/80 also in Zeiten erhöhter Familienbetreuung die Reduzierung der Vollzeitbeschäftigungen beider Elternteile auf jeweils 80 Prozent des Arbeitsverhältnisses, z.b. à 32 Wochenstunden befristet sind die Familienmodelle der Zukunft, schaffen Gleichberechtigung und sichern beide Elternteile ab. Pensionsgerechtigkeit herstellen In Vorarlberg haben wir ein besonders starkes Gefälle zwischen sehr gut dotierten Männergehältern und -pensionen und sehr niedrigen Frauengehältern / -pensionen (eingangs erwähnte Werte sind Mittelwerte). Um einen Schritt in Richtung Pensionsgerechtigkeit zu gehen, können durchaus die hohen aus dem Landesbudget finanzierten Ruhebezüge oder die Pensionen von Unternehmen, die im Eigentum des Landes stehen, herangezogen werden. Gleichstellungsbericht S 124: Die Branchen mit den höchsten Einkommen sind in Vorarlberg: Energieversorgung, Finanz- und Versicherungsleistungen, öffentliche Verwaltung und Information/ Kommunikation. Zum Beispiel liegt das jährliche Medianeinkommen (50 Prozent liegen darüber, 50 Prozent darunter) bei den Männern in der Energieversorgung bei Euro, das der Frauen bei Euro. Bei den Landesgesellschaften gibt es etwa 50 Personen, die zusätzlich Betriebspensionen ab bis Euro beziehen. Bei den ehemaligen LandespolitikerInnen beziehen 18 PolitikerInnen eine Pension in der Größenordnung ab bis Euro. Wobei man hier fairerweise dazu sagen muss, dass bei den hohen Pensionen keine oder kaum ASVG-Pension dazu kommen und dass die Pensionssicherungsbeiträge hoch angesetzt wurden: Acht Prozent für die unter die ASVG- Höchstbeitragsgrundlage liegenden Teile der Pension, 15 Prozent für die darüber liegenden Teile der Pension. Bei den ehemaligen Landesbeamten sieht die Situation allein schon aufgrund der Menge der Personen etwas anders aus. Bei den Landesbeamten gibt es 101 Pensionen in der Größenordnung bis Euro, 77 Pensionen in der Größenordnung von bis Euro und zwei Pensionen in der Größenordnung bis Euro. Der Rechnungshof kritisiert seit Jahrzehnten, dass die Budgetdynamiken bei den Ruhe- und Versorgungsgenüssen aus dem Ruder laufen, auch in den Bundesländern, wie in Vorarlberg. Die Ausgaben für die Ruhe- und Versorgungsgenüsse bei den Beamten sind von 2002 bis 2007 von 14,6 Millionen Euro auf 19 Millionen Euro angestiegen, das waren +30 Prozent. 4

5 . Von 2008 bis 2013 sind die Ausgaben inzwischen noch einmal auf 27 Millionen Euro angestiegen, das ist wieder ein Anstieg von + 30 Prozent (ohne Landeslehrer). Bei den Aktivbezügen liegen wir im Vergleich in der Landesverwaltung inkl. Bezirkshauptmannschaften bei etwa 60 Millionen Euro. Im Jahr 2009 wurde das Pensionsrecht der Beamten im Landtag novelliert. Ankündigung war das ASVG-Recht und das Beamtenpensionsrecht zu vereinheitlichen, was nicht geschah. Die Anpassungen sind im Budget bisher nicht spürbar. Was wurde gemacht: Das Pensionsantrittsalter wurde von 61,5 auf 65 Jahre angehoben, gilt aber erst für Jahrgänge ab Im ASVG für Jahrgänge ab 1952 bei Männern und ab 1957 für Frauen. Als Bemessungsgrundlage für die Pension galt nicht mehr der Letztbezug, es wurde auf eine 15jährige Durchrechnung umgestellt, die mit dem Jahr 2031 erreicht wird. Von der 40jährigen Durchrechnung wie im ASVG blieb man meilenweit entfernt. Im ASVG gilt die 40jährige Durchrechnung übrigens ab In der Korridorpension ab 62 müssen Vorarlberger BeamtInnen einen Abschlag von 1,68 Prozent pro Jahr hinnehmen. Im Bundesgesetz für BeamtInnen waren bis vor kurzem 3,36% vorgesehen, der Bund reduzierte in de Zwischenzeit wieder auf 1,68 Prozent, im ASVG beträgt der Abschlag pro Jahr 4,2 Prozent. Die so genannte Hacklerregelung stellt nicht wie im ASVG auf 45, sondern auf 40 Jahre ab. Der Pensionssicherungsbeitrag beträgt 3,3 Prozent. Bei dem Thema geht es nicht darum, in die populistische Neidkerbe zu schlagen. Führungspersonal in Landesunternehmen und Landesbeamte/ Landesbeamtinnen leisten gute Arbeit, sie sollen gut bezahlt werden und sie sollen eine gute Pension erhalten. Wichtig ist aber die Verhältnismäßigkeit im Auge zu behalten! D.h. in diesem Bereich muss zum einen eine Sonderpensionsregelung auf Landesebene, die weiter geht als die Bundesregelung in Vorarlberg beschlossen werden. Offenbar wurde schon ein Auftrag von LH Wallner an die Legistik erteilt. Interessant wäre zu wissen, welche politischen Zielsetzungen er vorgab. 2. Muss bei den LandesbeamtenInnen nachgebessert werden; gemeint sind die Pensionen ab Euro. Das kann in unterschiedlicher Form gemacht werden, mit Sicherheit in der Anhebung des Pensionssicherungsbeitrages. Aus unserer Sicht kann auch durchaus eine Deckelung, eine Höchstpension aus öffentlicher Hand überlegt werden. Langfristig: Pensionssystem gesamthaft umbauen Die Grünen haben schon vor vielen Jahren unter Sozialsprecher Karl Öllinger ein Grünes Pensionsmodell erarbeitet, das auf drei Säulen basiert. 5

6 . Ziel ist ein gerechtes und einheitliches Pensionssystem für ALLE mit gleichen Beiträgen, gleichen Regeln und gleichen Leistungen - Das Grüne Pensionsmodell besteht aus einer aus Steuern finanzierten, existenzsichernden Grundpension von 800 Euro. - Dazu kommt eine Versicherungspension aus Beiträgen mit Deckelung bis zur ASVG- Höchstpension. - Wer einen höheren Lebensstandard absichern und das Risiko auf sich nehmen will, soll dies über private Vorsorge machen. Der Staat ist also für eine Absicherung im Alter zuständig und soll ein Umlageverfahren bis zur Größenordnung einer ASVG-Höchstpension sicherstellen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind Privatsache. Pensionen sind ein zentrales sozialpolitisches Thema. Kaum irgendwo sonst wird Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit so deutlich wie dort. 6

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