UNESCO-Welterbekonvention Nominierungsverfahren und Evaluierung

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1 Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen UNESCO-Welterbekonvention Nominierungsverfahren und Evaluierung Barbara Engels Bundesamt für Naturschutz

2 Überblick Das UNESCO-Welterbeübereinkommen UNESCO-Welterbe weltweit Nominierungsverfahren und Evaluierung

3 UNESCO-Welterbeübereinkommen Convention Concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage Verabschiedet bei der 17. General-Konferenz der UNESCO in Paris am16. November 1972

4 936 Welterbestätten in 153 Vertragsstaaten Gesamt Kultur Natur Kult/Nat ???

5 Weltnaturerbe

6 Durchführungsrichtlinien des Übereinkommens III. Verfahren für die Eintragung von Gütern in die Liste des Erbes der Welt III.A. Vorbereitung von Anmeldungen III.B. Form und Inhalt der Anmeldungen III.C. Erfordernisse für die Anmeldung verschiedener Arten von Gütern III.D. Registrierung von Anmeldungen III.E. Beurteilung der Anmeldungen durch die beratenden Gremien III.F. Rücknahme von Anmeldungen III.G. Beschluss des Komitees für das Erbe der Welt Eintragung Beschluss, ein Gut nicht einzutragen Aufschiebung von Anmeldungen Zurückverweisung von Anmeldungen

7 DEFINITION des Kultur- und Naturerbes Artikel 2 Als Naturerbe werden definiert: Naturgebilde aus physikalischen und biologischen Erscheinungsformen von außerordentlichem universellem Wert (outstanding universal value) vom ästhetischen oder wissenschaftlichen Standpunkt; Geologische und physiographische Erscheinungsformen und genau abgegrenzte Gebiete, die Lebensraum für gefährdete Tier- oder Pflanzenarten von außerordentlichem universellen Wert darstellen; Genau abgegrenzte Naturgebiete, die aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung oder natürlichen Schönheit wegen von außerordentlichem universellen Wert sind

8 Definition des OUV 49. OUV meint kulturelle und/oder natürliche Bedeutsamkeit, die so herausragend ist, dass sie nationale Grenzen überschreitet und von gemeinsamer Bedeutung für gegenwärtige und zukünftige Generation der gesamten Menschheit ist dauerhafter Schutz dieses Erbes ist von höchster Bedeutung für die internationale Gemeinschaft. Das Welterbe-Komitee definiert die Kriterien für die Einschreibung von Stätten in die Welterbeliste

9 Welterbe und andere Schutzgebietsauszeichnungen

10 Anforderungen an Welterbestätten AUSSERGEWÖHNLICHER UNIVERSELLER WERT (OUV) ERFÜLLT KRITERIEN INTEGRITÄT UND AUTHENTIZITÄT SCHUTZ UND MANAGEMENT Illustration der drei Säulen des Outstanding Universal Value. Alle drei müssen erfüllt sein, damit eine Stätte die Anforderungen für die Aufnahme in die Welterbeliste erfüllt. Authentizität ist nur füe Kulturstätten erforderlich

11 Welterbe-Kriterien: Naturstätten (vii) Überragende Naturerscheinungen von außergewöhnlicher Schönheit und ästhetischer Bedeutung (viii) Außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte und der entwicklung des Lebens, (ix) Außergewöhnliche Beispiele bedeutender fortdauernder ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Ökosystemen (x) Die für den Schutz der biologischen Vielfalt bedeutendsten und typischsten Lebensräume

12 2010: Die deutsche Erweiterungs- Nominierung Die IUCN Evaluierung im September 2010 Einreichen des Dossiers im Januar 2010

13 Nominierung erfolgreich! Ancient Beech forests of Germany ergänzen die Primeval Beech forests of the Carpathians

14 nun ganz offiziell Foto: Thomas Trutschel / photothek.net

15 Kriterium ix: Ökologische Prozesse 1 Eine einzige Baumart (Fagus sylvatica) ist im Verlauf der postglazialen Ausreitungsgeschichte zur absoluten Vorherrschaft in der natürlichen Vegetation großer Teile eines ganzen Kontinentes, Europa, gelangt und hat sich mit intraspezifischer genetischer Diversifizierung den sehr unterschiedlichen Standortsbedingungen innerhalb des klimatisch bedingten Gesamtareals angepasst.

16 Kriterium ix: Ökologische Prozesse 2 Wandel eines großräumig herrschenden Vegetationstyps (Wandel von Eichen-Linden- Mischwäldern zu Buchenwäldern) innerhalb derselben Vegetationsformation (nemorale sommergrüne Laubwälder) infolge globalen Klimawandels in der Nacheiszeit sowie die biogeographische und ökologische Diversifizierung des von einer einzigen Baumart geprägten Klimax-Ökosystems Buchenwald im Verlauf der nacheiszeitlichen Evolution,

17 Kriterium ix: Ökologische Prozesse 3 Buchenwald außergewöhnliches und einzigartiges Beispiel für die regenerative Kraft und das Überdauern eines Klimax-Ökosystems mit langer Habitattradition. Strukturen und Prozessen ursprünglicher Wildnis haben innerhalb ausgedehnter Landschaften mit langer Siedlungs- und Landnutzungsgeschichte trotz Fragmentierung und Verinselung überdauert.

18

19 Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Mehr Informationen unter:

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