Unvollständiger Verkaufsprospekt. gemäß 10 Verkaufsprospektgesetz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Unvollständiger Verkaufsprospekt. gemäß 10 Verkaufsprospektgesetz"

Transkript

1 London Branch Unvollständiger Verkaufsprospekt gemäß 10 Verkaufsprospektgesetz über Zertifikate auf * mit und ohne Laufzeitbegrenzung 29. Juli 2004

2 2

3 INHALTSVERZEICHNIS Endlos Zertifikate auf eine Aktie 5 Allgemeine Risikoinformationen 6 Allgemeine Informationen 8 Steuerliche Behandlung der Wertpapiere für Privatanleger mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland 9 Beschreibung der Aktie 10 Wesentliche Ausstattungsmerkmale 11 Produktbedingungen 12 Termsheet 20 Endlos Zertifikate auf einen Index 21 Allgemeine Risikoinformationen 22 Allgemeine Informationen 24 Steuerliche Behandlung der Wertpapiere für Privatanleger mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland 25 Beschreibung des Index 26 Wesentliche Ausstattungsmerkmale 27 Produktbedingungen 28 Termsheet 36 Zertifikate auf eine Aktie 37 Allgemeine Risikoinformationen 38 Allgemeine Informationen 40 Steuerliche Behandlung der Wertpapiere für Privatanleger mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland 41 Beschreibung der Aktie 42 Wesentliche Ausstattungsmerkmale 43 Produktbedingungen 44 Termsheet 52 Zertifikate auf einen Index 53 Allgemeine Risikoinformationen 54 Allgemeine Informationen 56 Steuerliche Behandlung der Wertpapiere für Privatanleger mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland 57 Beschreibung des Index 58 Wesentliche Ausstattungsmerkmale 59 Produktbedingungen 60 Termsheet 68 3

4 Zertifikate auf einen Aktienbasket 69 Allgemeine Risikoinformationen 70 Allgemeine Informationen 72 Steuerliche Behandlung der Wertpapiere für Privatanleger mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland 73 Beschreibung der Basketaktien 74 Wesentliche Ausstattungsmerkmale 75 Produktbedingungen 76 Termsheet 84 Zertifikate auf einen Indexbasket 86 Allgemeine Risikoinformationen 87 Allgemeine Informationen 89 Steuerliche Behandlung der Wertpapiere für Privatanleger mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland 90 Beschreibung der Basketindizes 91 Wesentliche Ausstattungsmerkmale 92 Produktbedingungen 93 Termsheet 101 Finanzteil Landesbank Berlin -Girozentrale- 103 Organe der Landesbank Berlin 105 Aus den Geschäftsfeldern 106 Lagebericht 123 Jahresabschluss 161 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 200 Finanzteil Bankgesellschaft Berlin Aktiengesellschaft 201 Ratingübersicht 203 Organe 204 Aus unseren Geschäftsfeldern 206 Aktie der Bankgesellschaft Berlin 232 Lagebericht 233 Jahresabschluss des Konzerns und der AG 289 Bestätigungsvermerk des Konzerns und der AG 380 Konzernbanken und ausgewählte Beteiligungen 382 Zwischenbericht zum 31. März Allgemeine Informationen zur Landesbank Berlin -Girozentrale- 406 Allgemeine Informationen zur Bankgesellschaft Berlin AG 411 Geschäftsgang und Aussichten 415 4

5 ENDLOS ZERTIFIKATE AUF EINE AKTIE 5

6 ALLGEMEINE RISIKOINFORMATIONEN Anleger sollten bei der Entscheidung über einen Kauf der Endlos Zertifikate auf eine Aktie alle nachfolgenden Sachverhalte und Darstellungen, verbunden mit den anderen in diesem unvollständigen Verkaufsprospekt (der "Verkaufsprospekt") enthaltenen Informationen, sorgfältig abwägen. Kauf von Endlos Zertifikaten auf eine Aktie Endlos Zertifikate auf eine Aktie (die "Wertpapiere") gewähren dem Inhaber einen Anspruch auf Zahlung eines Rückzahlungsbetrages, der sich nach dem Kurs der zugrunde liegenden Aktie (die "Aktie") bestimmt. Der Wert des Wertpapieres hängt von der Kursentwicklung der Aktie ab. Eine Veränderung in der Kursentwicklung der Aktie kann dazu führen, dass der Wert des Wertpapieres erheblich unter den gezahlten Einstandspreis sinkt. Dadurch kann für den Inhaber ein erheblicher Verlust in Bezug auf den für das Wertpapier gezahlten Kaufpreis entstehen. Die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals ist daher nicht gesichert. In Extremsituationen kann der Aktienkurs erheblichen Schwankungen ausgesetzt und der Rückzahlungsbetrag damit wesentlich geringer als der eingesetzte Kapitalbetrag sein. Dieser mögliche Verlust kann nicht durch andere Erträge aus den Wertpapieren kompensiert werden, da diese selbst keinerlei Anspruch auf periodische Zinszahlungen oder sonstige Ausschüttungen verbriefen. Die einzige Ertragschance besteht somit in einer Steigerung des Kurswertes der Wertpapiere. Aufgrund der Kündigungsmöglichkeit der Emittentin kann die ursprünglich unbegrenzte Laufzeit der Wertpapiere begrenzt werden. In diesem Fall kann der Investor nicht darauf vertrauen, dass sich der Preis eines zuvor gefallenen Wertpapieres rechtzeitig vor dem entsprechenden Einlösungstermin wieder erholen wird und er dadurch gezwungen ist, etwaige Verluste zu realisieren. Die Wertpapiere sind daher nur für spekulative Investoren geeignet, die die betreffenden Risiken einschätzen können und entsprechende Verluste zu tragen bereit sind. Wertbestimmende Faktoren Die Wertentwicklung der Wertpapiere wird hauptsächlich durch die positive wie negative Kursentwicklung der Aktie bestimmt. Je volatiler die Aktie ist, desto volatiler sind die Wertpapiere. Der Wert der Aktie kann Schwankungen unterworfen sein; diese Wertschwankungen sind von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, wie z. B. Tätigkeiten des Unternehmens, volkswirtschaftliche Faktoren und Spekulationen. Weiterhin beeinflussen verschiedene andere Faktoren die Wertentwicklung der Wertpapiere. Dazu gehören u. a. Dividendenzahlungen und die damit vorgenommenen Kursabschläge auf die Aktie. Zu Kursveränderungen der Aktie und damit der Wertpapiere kann es ferner auch dadurch kommen, dass durch Gesellschaften des Bankgesellschaft Berlin-Konzerns Absicherungsgeschäfte größeren Umfangs getätigt oder aufgelöst werden. Risikoausschließende oder -einschränkende Geschäfte Der Käufer kann nicht darauf vertrauen, dass er während der Laufzeit der Wertpapiere Geschäfte abschließen kann, durch die er seine Risiken ausschließen oder einschränken kann; dies hängt von den Marktverhältnissen und den jeweils zugrunde liegenden Bedingungen ab. Unter Umständen können solche Geschäfte nicht oder nur zu einem ungünstigen Marktpreis getätigt werden, so dass für den Käufer ein entsprechender Verlust entsteht. Bei den Gewinnerwartungen muss der Anleger die mit dem Erwerb oder dem Verkauf der Wertpapiere zusätzlich anfallenden Kosten berücksichtigen. 6

7 Inanspruchnahme von Kredit Finanziert der Käufer den Erwerb der Wertpapiere mit Kredit, muss er beim Nichteintritt seiner Erwartungen nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch Zinsen zahlen und den Kredit zurückzahlen. Dadurch erhöht sich sein Risiko. Der Käufer sollte nie darauf vertrauen, Zins und Tilgung eines Kredites aus den Gewinnen eines Geschäfts leisten zu können. Vielmehr muss er unbedingt vorher seine wirtschaftlichen Verhältnisse daraufhin prüfen, ob er zur Zinszahlung und gegebenenfalls auch kurzfristigen Tilgung des Kredites auch dann in der Lage ist, wenn Verluste statt der erwarteten Gewinne eintreten. Individuelle Aufklärung Dieser Verkaufsprospekt ersetzt nicht die möglicherweise individuell erforderliche Aufklärung über dieses Produkt durch das Wertpapierdienstleistungsunternehmen, bei dem der Erwerb der Wertpapiere erfolgen soll. Währungsrisiko Wird der Wert, der Verkaufserlös oder die Rückzahlung der Wertpapiere aus einer anderen Währung in die Währung der Wertpapiere (die Wertpapierwährung ) umgerechnet, unterliegt der Erwerb der Wertpapiere zusätzlichen Währungsrisiken, die den Wert, den Verkaufserlös oder die Rückzahlung vermindern können. Aufgrund von Wechselkursschwankungen kann der in der Wertpapierwährung ausgedrückte Aktienkurs gefallen sein, obwohl der in der Notierungswährung der Maßgeblichen Börse ausgedrückte Kurs gestiegen ist. Rechts- und sonstige Risiken Nähere Informationen zu den Rechts- und sonstigen Risiken, insbesondere hinsichtlich der Freistellungserklärungen der Landesbank Berlin finden Sie im Abschnitt Risikobericht der Landesbank" ab Seite 150, hinsichtlich der Gewährträgerhaftung ab Seite 158 sowie hinsichtlich der Entscheidung der EU- Kommission, die Kapitalzufuhr und die Risikoabschirmung durch das Land Berlin als Umstrukturierungsbeihilfe zu genehmigen ab Seite 159 sowie im Abschnitt Geschäftsgang und Aussichten ab Seite 416 dieses Verkaufsprospektes. 7

8 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Verantwortung Die Landesbank Berlin -Girozentrale-, London Branch, London, (die "Emittentin") und die Bankgesellschaft Berlin Aktiengesellschaft, Berlin, übernehmen im Rahmen des 13 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz in Verbindung mit 44 Börsengesetz die Prospekthaftung und erklären, dass ihres Wissens die in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind. Gegenstand des Verkaufsprospektes Gegenstand dieses Verkaufsprospektes sind Endlos Zertifikate auf eine Aktie, deren Rückzahlungsbetrag von der Kursentwicklung der zugrunde liegenden Aktie und ggf. der Währung der Aktie bzw. der Wechselkursveränderung abhängt. Insbesondere sind die Verkaufsbeschränkungen der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs zu beachten. Verfügbare Dokumente Der vorliegende Verkaufsprospekt sowie die Geschäftsberichte der Emittentin sind während der Geschäftszeiten von 9 bis 17 Uhr bei der Bankgesellschaft Berlin AG, Berlin, Capital Markets Equities / Product Management, Alexanderplatz 2, Berlin, kostenlos erhältlich oder unter abrufbar. Alle weiteren in diesem Verkaufsprospekt genannten Unterlagen können dort während der Geschäftszeiten von 9 bis 17 Uhr eingesehen werden. Begebung Die Begebung von Endlos Zertifikaten auf eine Aktie erfolgt aufgrund des vom Vorstand der Landesbank Berlin genehmigten Produktkataloges Öffentliches Angebot, Kauf und Verkauf Das öffentliche Angebot beginnt am * (oder bei Zeichnungsfrist: Die Zeichnungsfrist läuft vom * bis zum *). Die Wertpapiere werden von der Emittentin innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland angeboten. Die Emittentin behält sich vor, das Angebot und den Verkauf der Wertpapiere jederzeit unabhängig von der Zahl der verkauften Wertpapiere auszusetzen oder zu beenden. Verkaufsbeschränkungen Im Zusammenhang mit dem Angebot und Verkauf der Wertpapiere bzw. der Verbreitung von Angebotsunterlagen über Wertpapiere sind die jeweiligen Gesetze der Länder zu beachten, in denen die Wertpapiere angeboten oder verkauft bzw. die Angebotsunterlagen verbreitet werden. 8

9 STEUERLICHE BEHANDLUNG DER WERTPAPIERE FÜR PRIVATANLEGER MIT WOHNSITZ IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Die Beschreibung der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere erfolgt in den jeweiligen Nachträgen. 9

10 BESCHREIBUNG DER AKTIE Die Beschreibung der jeweils zugrunde liegenden Aktie erfolgt in den jeweiligen Nachträgen. 10

11 ENDLOS ZERTIFIKATE AUF EINE AKTIE * (z. B. Allianz Endlos Bär Zertifikat) ISIN: WKN: * (z. B. DE ) Gesellschaft der zugrunde liegenden Aktie ISIN (z. B. Allianz AG DE ) Wertpapier Bär- Basis * (z. B. 200) Wertpapi erwährung * (z. B. Euro) WESENTLICHE AUSSTATTUNGSMERKMALE Emissionskurs Emissionsvolumen Maßgeblicher Kurs * (z. B. Schlusskurs der zugrunde liegenden Aktie am Emissionstag) * (z. B. bis zu Stück ) * (z. B. Schlusskurs der zugrunde liegenden Aktie an der Maßgeblichen Börse) Maßgebliche Börse * (z. B. Xetra ) Maßgebliche Terminbörse * (z. B. EUREX ) * * * * * * * * * * * Maßgebliche Währung * (z. B. Euro) 11

12 ENDLOS ZERTIFIKATE AUF EINE AKTIE Die Ausstattung der jeweiligen Endlos Zertifikate auf eine Aktie ergibt sich aus diesem Verkaufsprospekt in Verbindung mit den entsprechenden Nachträgen und Bekanntmachungen nach 12 der Produktbedingungen. In den Nachträgen werden die in diesem Verkaufsprospekt mit (*) gekennzeichneten Stellen durch Angaben in den Wesentlichen Ausstattungsmerkmalen vervollständigt. Stellen, die mit * gekennzeichnet sind, werden ebenfalls in den entsprechenden Nachträgen ergänzt. Sämtliche Angaben sind Bestandteil der Produktbedingungen. PRODUKTBEDINGUNGEN 1 Emittentin, Emissionsvolumen, Erhöhung, Form der Urkunde (1) Die Landesbank Berlin -Girozentrale-, London Branch, London, (die "Emittentin") begibt (*), mit einem Nennbetrag von je EUR *, (*) (z. B. Allianz Endlos Bär Zertifikate), ISIN (*) // WKN (*), (die Wertpapiere ), die auf den Inhaber lauten und untereinander gleichberechtigt sind. Die Zeichnungsfrist läuft vom * bis zum *. Der Emissionstag ist der *. Der Emissionskurs beträgt (*).Die Emittentin ist jederzeit berechtigt, ohne Zustimmung der Inhaber der Wertpapiere (die "Wertpapierinhaber"), das Volumen der begebenen Wertpapiere über das in Satz 1 genannte Volumen durch Begebung weiterer Wertpapiere mit gleicher Ausstattung zu erhöhen. Der Begriff Wertpapier umfasst im Falle einer solchen weiteren Begebung auch die zusätzlich begebenen Wertpapiere. Die Emittentin ist jederzeit dazu berechtigt, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit am Markt anzukaufen oder angekaufte Wertpapiere einzuziehen. (2) Die Wertpapiere werden durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, (die "Clearstream AG") hinterlegt ist. (3) Es werden keine effektiven Wertpapiere ausgegeben. Der Anspruch der Wertpapierinhaber auf Ausdruck und Auslieferung einzelner Wertpapiere ist ausgeschlossen. Den Wertpapierinhabern stehen Miteigentumsanteile an der Globalurkunde zu, die gemäß den Regeln und Bestimmungen der Clearstream AG übertragen werden können. (4) Die Globalurkunde trägt die eigenhändigen Unterschriften von zwei Vertretungsberechtigten der Emittentin. 2 Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieser Produktbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: (1) Bewertungstag ist der * Handelstag vor dem jeweiligen Einlösungstermin bzw. Kündigungstermin. Am Bewertungstag wird der für die Rückzahlung der Wertpapiere relevante Kurs der zugrunde liegenden Aktie der (*) (die Aktie ) festgestellt. Falls am Bewertungstag der Maßgebliche Kurs nicht festgestellt oder veröffentlicht wird, oder wenn nach Auffassung der Berechnungsstelle am Bewertungstag eine Marktstörung vorliegt (wie in Absatz 4 definiert), so gilt der nächste Handelstag als maßgeblicher Bewertungstag. Wird der Maßgebliche Kurs an * aufeinanderfolgenden Handelstagen nach dem Bewertungstag aufgrund einer Marktstörung nicht berechnet und veröffentlicht, so tritt an die Stelle des Referenzkurses ein von der Berechnungsstelle ( 11 Absatz 2) unter Berücksichtigung der an diesem * Handelstag nach dem ursprünglichen Bewertungstag herrschenden Marktgegebenheiten nach bestem Wissen berechneter Wert. (2) Handelstag an der Maßgeblichen Börse ist jeder Tag, an dem diese Maßgebliche Börse planmäßig zu den üblichen Handelszeiten für den Handel geöffnet ist. 12

13 ENDLOS ZERTIFIKATE AUF EINE AKTIE (3) Bankarbeitstag ist ein Tag (außer Samstag und Sonntag), an dem die Geschäftsbanken und Devisenmärkte Zahlungen in Frankfurt am Main und Berlin abwickeln und an dem eine jede Clearingstelle für den Geschäftsverkehr geöffnet ist, und für Zwecke des Zahlungsverkehrs in Euro, ein Tag, an dem das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer (TARGET) System in Betrieb ist. (4) Eine Marktstörung im Sinne dieser Produktbedingungen liegt vor, wenn die Berechnungsstelle am Bewertungstag feststellt, dass eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist: (i) Innerhalb der letzten Stunde vor dem für die Feststellung des Maßgeblichen Kurses üblichen Zeitpunktes (der Bewertungszeitpunkt ) wird der Handel der Aktie an der Maßgeblichen Börse ausgesetzt oder beschränkt oder der Handel von Future- oder Optionskontrakten, die die dieselbe Aktie zum Gegenstand haben, an der Maßgeblichen Terminbörse (die Terminbörse ) ausgesetzt oder beschränkt. (ii) Innerhalb der letzten Stunde vor dem Bewertungszeitpunkt wird die Möglichkeit von Marktteilnehmern, an der Maßgeblichen Börse über die Aktie oder an der Terminbörse über Future- oder Optionskontrakte, die dieselbe Aktie zum Gegenstand haben, Geschäfte abzuschließen oder Marktwerte zu erhalten, generell beendet oder beeinträchtigt. (iii) Die Beendigung des Handels an einem Handelstag an der Maßgeblichen Börse oder der Terminbörse vor dem planmäßigen Handelsschluss, es sei denn, die Maßgebliche Börse oder die Terminbörse gibt diesen vorzeitigen Handelsschluss mindestens eine Stunde vor dem tatsächlichen Handelsschluss oder, wenn der relevante Orderannahmeschluss vor dem tatsächlichen Handelsschluss liegt, spätestens eine Stunde vor diesem Zeitpunkt, bekannt. (iv) An einem Handelstag öffnet die Maßgebliche Börse oder die Terminbörse nicht. (5) Maßgeblicher Umrechnungskurs ist *. 3 Einlösung, Einlösungserklärung (1) Jeder Wertpapierinhaber hat das Recht, von der Emittentin die Einlösung der Wertpapiere zu verlangen. Die Einlösung kann nur gemäß den in Absatz 3 enthaltenen Bestimmungen und nur zu einem Einlösungstermin gefordert werden. "Einlösungstermin" ist jeder * Bankarbeitstag der Monate * eines jeden Jahres erstmals ab dem Monat *. (2) Die Einlösung jedes Wertpapieres erfolgt zu einem Rückzahlungsbetrag (R), der nach der folgenden Formel berechnet wird: R = * Unbeschadet der Regelungen in diesem Absatz 2 beträgt der Rückzahlungsbetrag in keinem Fall weniger als *. (3) Um die Einlösung der Wertpapiere zu einem Einlösungstermin zu verlangen, muss der Wertpapierinhaber spätestens am * Bankarbeitstag vor dem Einlösungstermin a) bei der Zahlstelle ( 11 Absatz 1) eine schriftliche Erklärung (die "Einlösungserklärung") einreichen und an die Zahlstelle einen eingeschriebenen Brief senden, der einen Eigentumsnachweis enthält, in welchem die Stückzahl der fällig gestellten Wertpapiere sowie die Kontoverbindung des Wertpapierinhabers zur Gutschrift des Einlösungsbetrages angegeben ist; und 13

14 ENDLOS ZERTIFIKATE AUF EINE AKTIE b) die Wertpapiere an die Zahlstelle liefern und zwar entweder (i) durch eine unwiderrufliche Anweisung an die Zahlstelle, die Wertpapiere aus dem gegebenenfalls bei der Zahlstelle unterhaltenen Depot zu entnehmen oder (ii) durch Übertragung der Wertpapiere auf das Konto der Zahlstelle bei der Clearstream AG. Die Einlösungserklärung ist verbindlich und unwiderruflich. Eine Einlösungserklärung ist nichtig, wenn sie nach Ablauf des * Bankarbeitstages vor dem Einlösungstermin eingeht. Werden die Wertpapiere, auf die sich die Einlösungserklärung bezieht, nicht oder nicht rechtzeitig bis zum dem Bewertungstag vorausgehenden Bankarbeitstag an die Zahlstelle geliefert, so ist die Einlösungserklärung nichtig. Weicht die in der Einlösungserklärung genannte Zahl von Wertpapieren, für die die Einlösung beantragt wird, von der Zahl der an die Zahlstelle übertragenen Wertpapiere ab, so gilt die Einlösungserklärung nur für die der kleineren der beiden Zahlen entsprechenden Anzahl von Wertpapieren als eingereicht. Etwaige überschüssige Wertpapiere werden auf Kosten und Gefahr des Wertpapierinhabers an diesen zurückübertragen. Nach wirksamer Einreichung von Wertpapieren zur Einlösung wird die Emittentin veranlassen, dass der Rückzahlungsbetrag der Zahlstelle zur Verfügung gestellt wird, die diesen am jeweiligen Einlösungstermin auf ein in der Einlösungserklärung vom Wertpapierinhaber benanntes Konto übertragen wird. Mit der Einlösung der Wertpapiere am jeweiligen Einlösungstermin erlöschen alle Rechte aus den eingelösten Wertpapieren. (4) Sofern es die Emittentin, gleich aus welchem Grund, unterlässt, den Rückzahlungsbetrag am Einlösungstermin gemäß Absatz 1 in voller Höhe bereitzustellen, ist der Rückzahlungsbetrag vom Einlösungstermin an (einschließlich) bis zum Ablauf des Tages zu verzinsen, der dem Tag der tatsächlichen Rückzahlung vorangeht. In diesem Fall entspricht der auf die zur Einlösung eingereichten Wertpapiere zahlbare Zinssatz für den Zeitraum ab dem Fälligkeitstermin dem Zinssatz für Einlagefazilitäten der Europäischen Zentralbank zuzüglich *%. Sind in diesem Fall Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen, so werden sie mit Hilfe der deutschen 30/360-Methode berechnet, d. h., jeder Monat wird mit 30, das Jahr mit 360 Tagen angenommen. Der sich aus diesen Berechnungen ergebende Zinsbetrag wird auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet 4 Anpassungen (1) Im Fall der Einstellung der Notierung der Aktie an der Maßgeblichen Börse, wird die Berechnungsstelle eine neue maßgebliche Börse (die "Ersatzbörse") nach billigem Ermessen festlegen, wenn die Aktie an einer anderen Börse notiert wird. (2) Wenn die Maßgebliche Börse bekannt gibt, dass sie die Notierung der Aktie endgültig einstellt oder einstellen wird und die Berechnungsstelle keine Ersatzbörse gemäß 4 Absatz 1 bestimmt und die Emittentin die Wertpapiere nicht gemäß 6 Absatz 1 gekündigt hat, legt die Berechnungsstelle fest, welche Aktie künftig für die Berechnung des Rückzahlungsbetrages zugrunde zu legen ist (die Ersatzaktie ). Jede in diesen Produktbedingungen enthaltene Bezugnahme auf die Aktie gilt, sofern es der Zusammenhang erlaubt, als Bezugnahme auf die Ersatzaktie. (3) Bei einer Verschmelzung durch Aufnahme oder Neugründung in Bezug auf die Aktie, einer Umwandlung in eine Rechtsform ohne Aktien oder jedes andere Ereignis, bei der die Aktie untergeht oder mindestens *% der Kapitalanteile der Gesellschaft der dieser zugrunde liegenden Aktie (die Aktiengesellschaft ) von einer dritten Person übernommen werden, erfolgt ein Austausch, sofern die Emittentin die Wertpapiere nicht vorzeitig gemäß 6 Absatz 2 gekündigt hat, indem die Aktie durch eine vergleichbare Ersatzaktie ersetzt wird. Im 14

15 ENDLOS ZERTIFIKATE AUF EINE AKTIE Falle einer Verschmelzung durch Aufnahme oder Neugründung erfolgt die Ersetzung z. B. unter Berücksichtigung der Verschmelzungsrelation durch die Aktie bzw. durch sonstige Rechte an der aufnehmenden oder neu gegründeten Gesellschaft in angepasster Zahl (oder - für den Fall, dass die Aktionäre der betreffenden Gesellschaft eine Abfindung in Form eines Geldbetrages oder in Form anderer Vermögenswerte erhalten - durch den betreffenden anderen Vermögenswert), bzw. durch Reinvestition des Gegenwertes, der von der Berechnungsstelle nach billigem Ermessen ( 315 BGB) festgelegt wird. (4) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere ein Ereignis eintritt, das einen Verwässerungseffekt oder den gegenteiligen Effekt der Wertverdichtung in Bezug auf die Aktie hat (ein "Anpassungsereignis"), so wird die Berechnungsstelle Maßnahmen ("Anpassungsmaßnahmen") ergreifen, um den Wert der Wertpapiere vor Eintritt des Anpassungsereignisses wiederherzustellen. Anpassungsereignisse können beispielsweise sein: die Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen, die Ausgabe von Wertpapieren mit Options- oder Wandelrechten, die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln oder die Ausschüttung von Sonderdividenden. (5) Festlegungen, Berechnungen oder sonstige Entscheidungen der Berechnungsstelle sind, sofern kein offensichtlicher Fehler vorliegt, für alle Beteiligten bindend. Die Berechnungsstelle haftet im Zusammenhang mit der Vornahme oder Nichtvornahme von derartigen Maßnahmen nur, wenn und soweit sie die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verletzt hat. (6) Alle Maßnahmen gemäß 4 werden von der Emittentin unverzüglich gemäß 12 bekannt gemacht. 5 Ordentliches Kündigungsrecht der Emittentin (1) Die Emittentin ist berechtigt, jeweils zum * jeden Jahres, erstmals zum *, die Wertpapiere insgesamt, jedoch nicht teilweise zu kündigen. (2) Die Kündigung durch die Emittentin gemäß Absatz 1 ist mindestens * Tage vor dem jeweiligen Kündigungstermin gemäß 12 bekannt zumachen. Die Bekanntmachung ist unwiderruflich und muss den Kündigungstermin nennen. (3) Im Falle der Kündigung durch die Emittentin gemäß Absatz 1 erfolgt die Einlösung eines jeden Wertpapieres gemäß 3 Absatz 2, wobei der * Handelstag vor dem jeweiligen Kündigungstermin als Bewertungstag gilt. (4) Sämtliche im Falle der Kündigung durch die Emittentin gemäß den Produktbedingungen zahlbaren Beträge sind an die Zahlstelle mit der Maßgabe zu zahlen, dass die Zahlstelle die zahlbaren Beträge der Clearstream Banking AG zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Wertpapierinhaber überweist. (5) Das Recht der Wertpapierinhaber, die Einlösung der Wertpapiere zu den jeweiligen Einlösungsterminen zu verlangen, wird durch die Kündigung der Emittentin nicht berührt. 6 Vorzeitige Kündigung (1) Sollte die Maßgebliche Börse bekannt geben, dass sie die Notierung der Aktie endgültig einstellt oder einstellen wird, und die Berechnungsstelle keine Ersatzbörse gemäß 4 Absatz 1 bestimmen, ist die Emittentin berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Wertpapiere mit einer Frist von mind. * Bankarbeitstagen zum nächstfolgenden Einlösungstermin durch Bekanntmachung gemäß 12 zu kündigen. 15

16 ENDLOS ZERTIFIKATE AUF EINE AKTIE (2) Bei einer Verschmelzung der Aktie an der Maßgeblichen Börse durch Aufnahme oder Neugründung sowie einer Umwandlung in eine Rechtsform ohne Aktien oder jedes andere Ereignis, bei der die Aktie untergeht oder mindestens *% der Kapitalanteile des betreffenden Unternehmens der Aktie von einer dritten Person übernommen werden, ist die Emittentin berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Wertpapiere mit einer Frist von mind. * Bankarbeitstagen zum nächstfolgenden Einlösungstermin durch Bekanntmachung gemäß 12 zu kündigen. (3) Im Falle einer Kündigung gemäß Absatz 1 zahlt die Emittentin an jeden Wertpapierinhaber bezüglich jedes von ihm gehaltenen Wertpapieres einen Betrag gemäß 3 Absatz 2, wobei der * Handelstag vor dem jeweiligen Kündigungstermin als Bewertungstag gilt. Ist der Tag der Notierungseinstellung vor dem Kündigungstermin, gilt der * Handelstag vor dem Tag der Notierungseinstellung als Bewertungstag. (4) Im Falle einer Kündigung gemäß Absatz 2 zahlt die Emittentin an jeden Wertpapierinhaber bezüglich jedes von ihm gehaltenen Wertpapieres einen Betrag gemäß 3 Absatz 2, wobei der * Handelstag vor dem jeweiligen Kündigungstermin als Bewertungstag gilt. Ist der Tag der Verschmelzung bzw. der Umwandlung vor dem Kündigungstermin, gilt der * Handelstag vor dem Tag der Verschmelzung bzw. der Umwandlung als Bewertungstag. (5) Im Falle der Kündigung der Wertpapiere gemäß 9 Absatz 3 bzw. der Fälligstellung der Wertpapiere gemäß 7 wird die Berechnungsstelle den vorzeitigen Rückzahlungsbetrag pro Wertpapier ermitteln, wobei für die Zwecke der Berechnung des vorzeitigen Rückzahlungsbetrages der Bewertungstag der * Handelstag vor dem Tag der tatsächlichen vorzeitigen Rückzahlung ist. 7 Fälligstellung der Wertpapiere von Seiten der Gläubiger (1) Jeder Wertpapierinhaber ist berechtigt, seine Wertpapiere fällig zu stellen und deren Rückzahlung zu dem gemäß 6 Absatz 5 ermittelten vorzeitigen Rückzahlungsbetrag gemäß den nachfolgenden Bestimmungen zu verlangen, falls a) die Emittentin irgendeine Verpflichtung aus diesen Produktbedingungen verletzt und die Verletzung 30 Tage nach Eingang einer entsprechenden schriftlichen Mahnung durch den jeweiligen Wertpapierinhaber fortdauert, oder b) die Emittentin aufgelöst wird (außer im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder Reorganisation in der Weise, dass alle Aktiva und Passiva der Emittentin auf den Nachfolger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergehen), oder c) die Emittentin ihre Zahlungen einstellt oder ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt. (2) Die in Absatz 1 genannte Fälligstellung hat in der Weise zu erfolgen, dass der Wertpapierinhaber der Zahlstelle einen diese bei angemessenen Anforderungen zufriedenstellenden Eigentumsnachweis und eine schriftliche Kündigungserklärung übergibt oder durch eingeschriebenen Brief sendet, in welcher die Stückzahl der fällig gestellten Wertpapiere angegeben ist. 8 Zahlungen der Beträge bei deren Fälligkeit (1) Sämtliche Zahlungen sind in der Wertpapierwährung (*) zu erbringen. (2) Sämtliche gemäß den Produktbedingungen zahlbaren Beträge sind von der Zahlstelle mit der Maßgabe zu zahlen, dass die Zahlstelle die zahlbaren Beträge der Clearstream AG zwecks 16

17 ENDLOS ZERTIFIKATE AUF EINE AKTIE Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Wertpapierinhaber überweist. (3) Die Zahlstelle ist ausschließlich Beauftragte der Emittentin. Zwischen der Zahlstelle und den Wertpapierinhabern besteht kein Auftrags- oder Treuhandverhältnis. 9 Steuern, Abgaben (1) Alle Zahlungen von Kapital, Zinsen und Zusatzbeträgen erfolgen ohne Abzug oder Einbehalt von oder wegen gegenwärtiger oder zukünftiger Steuern, Abgaben oder behördlicher Gebühren irgendwelcher Art (mit Ausnahme der nachstehend genannten), die durch oder für das Vereinigte Königreich oder die Bundesrepublik Deutschland, oder irgendeine dort zur Steuererhebung ermächtigte Stelle auferlegt oder erhoben werden, sofern nicht die Emittentin kraft Gesetzes verpflichtet ist, solche Steuern, Abgaben oder Gebühren abzuziehen oder einzubehalten. In diesem Fall wird die Emittentin diejenigen zusätzlichen Beträge zahlen, die dazu erforderlich sind, dass der nach einem solchen Abzug oder Einbehalt verbleibende Nettobetrag denjenigen Beträgen von Kapital, Zinsen und Zusatzbeträgen entspricht, die ohne solchen Abzug oder Einbehalt zu zahlen gewesen wären. Wo in diesen Produktbedingungen von Kapital und / oder Zinsen und / oder Zusatzbeträgen die Rede ist, sind auch die etwa gemäß diesem Absatz zusätzlich zahlbaren Beträge gemeint. (1) Zusätzliche Beträge gemäß Absatz 1 sind nicht zahlbar wegen Steuern, Abgaben oder behördlicher Gebühren, a) denen ein deutscher oder britischer Staatsbürger unterliegt, b) denen ein Wertpapierinhaber wegen einer sonstigen Beziehung zu dem Vereinigten Königreich oder der Bundesrepublik Deutschland bzw. dem Sitz der Neuen Emittentin unterliegt, oder c) deren Abzug von einem Wertpapierinhaber durch Abgabe einer Erklärung hinsichtlich der Nichtgebietsansässigkeit oder einer ähnlichen Erklärung hätte vermieden werden können. (3) Sollte irgendwann in der Zukunft aufgrund einer Änderung des im Vereinigten Königreich oder in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts oder seiner amtlichen Anwendung die Emittentin zu dem bezüglich Kapital, Zusatzbeträgen oder Zinsen nächstfolgenden Zahlungstermin verpflichtet sein, die in diesem 9 Absatz 1 genannten zusätzlichen Beträge zu zahlen, so ist die Emittentin berechtigt, mit einer Frist von wenigstens 30 Tagen und höchstens 60 Tagen durch Bekanntmachung gemäß 12 die Wertpapiere insgesamt zur vorzeitigen Rückzahlung zu dem gemäß 6 Absatz 5 ermittelten vorzeitigen Rückzahlungsbetrag zu kündigen. Eine Kündigung gemäß diesem 9 Absatz 3 darf jedoch nicht mit Wirkung zu einem Termin erfolgen, der dem Tag, an welchem die Änderung des Rechts oder seiner amtlichen Anwendung erstmals für diese Wertpapiere gilt, mehr als einen Monat vorangeht. 10 Rang der Verpflichtungen der Wertpapiere Die Verpflichtungen aus den Wertpapieren stellen unmittelbare, unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, mindestens im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten und nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin. 17

18 ENDLOS ZERTIFIKATE AUF EINE AKTIE (1) Die Bankgesellschaft Berlin AG ist Zahlstelle. 11 Zahlstelle, Berechnungsstelle (2) Die Bankgesellschaft Berlin AG ist Berechnungsstelle. (3) Die Emittentin ist berechtigt, die Zahlstelle oder die Berechnungsstelle jederzeit durch eine andere Bank von internationalem Standing als Zahlstelle bzw. eine andere Person oder Institution mit entsprechender Fachkenntnis als Berechnungsstelle zu bestellen. Die Bestellung einer anderen Zahlstelle bzw. Berechnungsstelle ist von der Emittentin unverzüglich gemäß 12 bekannt zu machen. (4) Die Zahlstelle und die Berechnungsstelle haften daraus, dass sie Erklärungen abgeben, nicht abgeben oder entgegennehmen oder Handlungen vornehmen oder unterlassen, nur, wenn und soweit sie die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verletzt haben. (5) Die Zahlstelle und die Berechnungsstelle sind von den Beschränkungen des 181 BGB und etwaigen gleichartigen Beschränkungen des anwendbaren Rechts anderer Länder befreit. 12 Bekanntmachungen Bekanntmachungen, die die Wertpapiere betreffen, werden im Bundesanzeiger und in einem überregionalen Börsenpflichtblatt derjenigen Börsen, an denen die Wertpapiere zum Handel zugelassen sind, veröffentlicht. Zur Rechtswirksamkeit genügt die ordnungs- und fristgemäße Bekanntmachung in einem überregionalen Börsenpflichtblatt. 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand (1) Form und Inhalt der Wertpapiere sowie die Rechte und Pflichten der Wertpapierinhaber, der Emittentin, der Zahlstelle und der Berechnungsstelle bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Erfüllungsort ist Berlin. (3) Gerichtsstand ist Berlin. (4) Die Emittentin erteilt hiermit der Bankgesellschaft Berlin AG, Alexanderplatz 2, D Berlin, Bundesrepublik Deutschland, unter Befreiung der Beschränkungen des 181 BGB Zustellungsvollmacht bezüglich dieser Zertifikate, jedoch nur für Verfahren, die vor Gerichten der Bundesrepublik Deutschland eingeleitet werden. (5) Für die Zwecke der EG-Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 22. Dezember 2000 stimmt die Landesbank Berlin -Girozentrale-, London Branch, der vereinbarten Zuständigkeit der Gerichte in Berlin, Bundesrepublik Deutschland, ausdrücklich zu. 18

19 ENDLOS ZERTIFIKATE AUF EINE AKTIE 14 Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieser Produktbedingungen ganz oder teilweise undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Produktbedingungen in Kraft. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sind dem Sinn und Zweck dieser Produktbedingungen entsprechend durch wirksame und durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung denjenigen der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe kommen wie rechtlich möglich. 19

20 ENDLOS ZERTIFIKATE AUF EINE AKTIE TERMSHEET Emittentin: Landesbank Berlin -Girozentrale-, London Branch, London Zeichnungsfrist: * Zeichnungsstelle(n): * Emissionstag: * Valuta: * Wertpapier * (z. B. Allianz Endlos Bär Zertifikat) ISIN: WKN: * (z. B. DE ) Gesellschaft der zugrunde liegenden Aktie ISIN (z. B. Allianz AG DE ) Bär- Basis * (z. B. 200) Emissionskurs * (z. B. Schlusskurs der zugrunde liegenden Aktie am Emissionstag) Emissionsvolumen (Stück) * (z. B. bis zu Stück ) Maßgebliche Terminbörse * (z. B. EUREX ) * * * * * * * * * * Bewertungstag: * Rückzahlung: * Kündigungsrecht der Emittentin: Die Emittentin ist berechtigt, jeweils zum * jeden Jahres, erstmals zum *, die Wertpapiere insgesamt, jedoch nicht teilweise zu kündigen. Einlösungsoption: Jeder Wertpapierinhaber hat das Recht, von der Emittentin die Einlösung der Wertpapiere zu verlangen. Einlösungstermin ist jeder * Bankarbeitstag der Monate * eines jeden Jahres erstmals ab dem Monat *. Börsenzulassung: * Mindesthandelbarkeit: * Verbriefung: Bekanntmachungen: Reuters: * Wertpapierwährung * (z. B. Euro) Maßgebliche Börse * (z. B. Xetra ) Maßgebliche Währung * (z. B. Euro) Die Wertpapiere sind als Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Effektive Wertpapiere werden nicht ausgegeben. Bekanntmachungen, die die Wertpapiere betreffen, werden in einem überregionalen Börsenpflichtblatt derjenigen Börsen, an denen die Wertpapiere zum Handel zugelassen sind, veröffentlicht. 20

21 ENDLOS ZERTIFIKATE AUF EINEN INDEX 21

22 ALLGEMEINE RISIKOINFORMATIONEN Anleger sollten bei der Entscheidung über einen Kauf der Endlos Zertifikate auf einen Index alle nachfolgenden Sachverhalte und Darstellungen, verbunden mit den anderen in diesem unvollständigen Verkaufsprospekt (der "Verkaufsprospekt") enthaltenen Informationen, sorgfältig abwägen. Kauf von Endlos Zertifikaten auf einen Index Endlos Zertifikate auf einen Index (die "Wertpapiere") gewähren dem Inhaber einen Anspruch auf Zahlung eines Rückzahlungsbetrages, der sich nach dem Stand des zugrunde liegenden Index (der Index ) bestimmt. Der Wert der Wertpapiere hängt von der Wertentwicklung des Index und damit vor allem von gesamtwirtschaftlichen Faktoren ab. Eine Veränderung in der Wertentwicklung des Index kann dazu führen, dass der Wert des Wertpapieres erheblich unter den gezahlten Einstandspreis sinkt. Dadurch kann für den Inhaber ein erheblicher Verlust in Bezug auf den für das Wertpapier gezahlten Kaufpreis entstehen. Die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals ist daher nicht gesichert. In Extremsituationen kann der Indexstand erheblichen Schwankungen ausgesetzt und der Rückzahlungsbetrag damit wesentlich geringer als der eingesetzte Kapitalbetrag sein. Dieser mögliche Verlust kann nicht durch andere Erträge aus den Wertpapieren kompensiert werden, da diese selbst keinerlei Anspruch auf periodische Zinszahlungen oder sonstige Ausschüttungen verbriefen. Die einzige Ertragschance besteht somit in einer Steigerung des Kurswertes der Wertpapiere. Aufgrund der Kündigungsmöglichkeit der Emittentin kann die ursprünglich unbegrenzte Laufzeit der Wertpapiere jedoch begrenzt werden. In diesem Fall kann der Investor nicht darauf vertrauen, dass sich der Preis eines zuvor gefallenen Wertpapieres rechtzeitig vor dem entsprechenden Einlösungstermin wieder erholen wird und er dadurch etwaige Verluste realisieren muss. Bei den Gewinnerwartungen muss der Anleger die mit dem Erwerb oder dem Verkauf der Wertpapiere zusätzlich anfallenden Kosten berücksichtigen. Die Wertpapiere sind daher nur für spekulative Investoren geeignet, die die betreffenden Risiken einschätzen können und entsprechende Verluste zu tragen bereit sind. Wertbestimmende Faktoren Die Wertentwicklung der Wertpapiere wird hauptsächlich durch die positive wie negative Entwicklung des Index bestimmt. Je volatiler der Index ist, desto volatiler sind die Wertpapiere. Der Wert des Index kann Schwankungen unterworfen sein; diese Wertschwankungen sind von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, wie z. B. volkswirtschaftlichen Faktoren und Spekulationen. Weiterhin beeinflussen verschiedene andere Faktoren die Wertentwicklung der Wertpapiere. Dazu gehören u. a. Dividendenzahlungen und die damit vorgenommenen Kursabschläge auf die im Index enthaltenen Aktien. Risikoausschließende oder -einschränkende Geschäfte Der Käufer kann nicht darauf vertrauen, dass er während der Laufzeit der Wertpapiere Geschäfte abschließen kann, durch die er seine Risiken ausschließen oder einschränken kann; dies hängt von den Marktverhältnissen und den jeweils zugrunde liegenden Bedingungen ab. Unter Umständen können solche Geschäfte nicht oder nur zu einem ungünstigen Marktpreis getätigt werden, so dass für den Käufer ein entsprechender Verlust entsteht. Inanspruchnahme von Kredit Finanziert der Käufer den Erwerb der Wertpapiere mit Kredit, muss er beim Nichteintritt seiner Erwartungen nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch Zinsen zahlen und den Kredit zurückzahlen. Dadurch erhöht sich sein Risiko. Der Käufer sollte nie darauf vertrauen, Zins und Tilgung eines Kredites aus den Gewinnen eines Geschäfts leisten zu können. Vielmehr muss er unbedingt vorher seine wirtschaftlichen Verhältnisse daraufhin prüfen, ob er zur Zinszahlung und gegebenenfalls auch kurzfristigen Tilgung des Kredites auch dann in der Lage ist, wenn Verluste statt der erwarteten Gewinne eintreten. 22

23 Währungsrisiko Wird der Wert, der Verkaufserlös oder die Rückzahlung der Wertpapiere aus einer anderen Währung in die Währung der Wertpapiere (die Wertpapierwährung ) umgerechnet, unterliegt der Erwerb der Wertpapiere zusätzlichen Währungsrisiken, die den Wert, den Verkaufserlös oder die Rückzahlung vermindern können. Aufgrund von Wechselkursschwankungen kann der in der Wertpapierwährung ausgedrückte Indexstand gefallen sein, obwohl der Kurs der in dem Index enthaltenen Aktien in der für die Indexberechnung maßgeblichen Währung gestiegen ist. Rechts- und sonstige Risiken Nähere Informationen zu den Rechts- und sonstigen Risiken, insbesondere hinsichtlich der Freistellungserklärungen der Landesbank Berlin finden Sie im Abschnitt Risikobericht der Landesbank" ab Seite 150, hinsichtlich der Gewährträgerhaftung ab Seite 158 sowie hinsichtlich der Entscheidung der EU- Kommission, die Kapitalzufuhr und die Risikoabschirmung durch das Land Berlin als Umstrukturierungsbeihilfe zu genehmigen ab Seite 159 sowie im Abschnitt Geschäftsgang und Aussichten ab Seite 416 dieses Verkaufsprospektes. Individuelle Aufklärung Dieser Verkaufsprospekt ersetzt nicht die möglicherweise individuell erforderliche Aufklärung über dieses Produkt durch das Wertpapierdienstleistungsunternehmen, bei dem der Erwerb der Wertpapiere erfolgen soll. 23

24 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Verantwortung Die Landesbank Berlin -Girozentrale-, London Branch, London, (die "Emittentin") und die Bankgesellschaft Berlin Aktiengesellschaft, Berlin, übernehmen im Rahmen des 13 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz in Verbindung mit 44 Börsengesetz die Prospekthaftung und erklären, dass ihres Wissens die in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind. Gegenstand des Verkaufsprospektes Gegenstand dieses Verkaufsprospektes sind Endlos Zertifikate auf einen Index, deren Rückzahlungsbetrag von der Wertentwicklung des zugrunde liegenden Index und ggf. der Währung der im Index enthaltenen Aktien bzw. der Wechselkursveränderung abhängt. Insbesondere sind die Verkaufsbeschränkungen der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs zu beachten. Verfügbare Dokumente Der vorliegende Verkaufsprospekt sowie die Geschäftsberichte der Emittentin sind während der Geschäftszeiten von 9 bis 17 Uhr bei der Bankgesellschaft Berlin AG, Berlin, Capital Markets Equities / Product Management, Alexanderplatz 2, Berlin, kostenlos erhältlich oder unter abrufbar. Alle weiteren in diesem Verkaufsprospekt genannten Unterlagen können dort während der Geschäftszeiten von 9 bis 17 Uhr eingesehen werden. Begebung Die Begebung von Endlos Zertifikaten auf einen Index erfolgt aufgrund des vom Vorstand der Landesbank Berlin genehmigten Produktkataloges. Öffentliches Angebot, Kauf und Verkauf Das öffentliche Angebot beginnt am * (oder bei Zeichnungsfrist: Die Zeichnungsfrist läuft vom * bis zum *). Die Wertpapiere werden von der Emittentin innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland angeboten. Die Emittentin behält sich vor, das Angebot und den Verkauf der Wertpapiere jederzeit unabhängig von der Zahl der verkauften Wertpapiere auszusetzen oder zu beenden. Verkaufsbeschränkungen Im Zusammenhang mit dem Angebot und Verkauf der Wertpapiere bzw. der Verbreitung von Angebotsunterlagen über Wertpapiere sind die jeweiligen Gesetze der Länder zu beachten, in denen die Wertpapiere angeboten oder verkauft bzw. die Angebotsunterlagen verbreitet werden. 24

25 STEUERLICHE BEHANDLUNG DER WERTPAPIERE FÜR PRIVATANLEGER MIT WOHNSITZ IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Die Beschreibung der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere erfolgt in den jeweiligen Nachträgen. 25

26 BESCHREIBUNG DES INDEX Die Beschreibung des jeweils zugrunde liegenden Index erfolgt in den jeweiligen Nachträgen. 26

27 ENDLOS ZERTIFIKATE AUF EINEN INDEX Wertpapier * (z. B. DAX Endlos Bär Index- Zertifikat) ISIN: WKN: * (z. B. DE ) zugrunde liegender Index * (z. B. DAX ) Sponsor Bär-Basis Wertpapierwährung * (z. B. Deutsche Börse AG * (z. B ) WESENTLICHE AUSSTATTUNGSMERKMALE * (z. B. Euro) Emissionskurs 1 * (z. B. ein Hunderstel des Maßgeblichen Indexstandes am Emissionstag) Emissionsvolumen (Stück) * (z. B. bis zu Stück ) Maßgeblicher Indexstand * (z. B. Schlusskurs des zugrunde liegenden Index an der Maßgeblichen Börse) Maßgebliche Börse * (z. B. Xetra ) Maßgebliche Terminbörse * (z. B. EUREX ) * * * * * * * * * * * * Maßgebliche Währung * (z. B. Euro) 1 wird am Emissionstag festgelegt 27

28 ENDLOS ZERTIFIKATE AUF EINEN INDEX Die Ausstattung der jeweiligen Endlos Zertifikate auf einen Index ergibt sich aus diesem Verkaufsprospekt in Verbindung mit den entsprechenden Nachträgen und Bekanntmachungen nach 12 der Produktbedingungen. In den Nachträgen werden die in diesem Verkaufsprospekt mit (*) gekennzeichneten Stellen durch Angaben in den Wesentlichen Ausstattungsmerkmalen vervollständigt. Stellen, die mit * gekennzeichnet sind, werden ebenfalls in den entsprechenden Nachträgen ergänzt. Sämtliche Angaben sind Bestandteil der Produktbedingungen. PRODUKTBEDINGUNGEN 1 Emittentin, Emissionsvolumen, Erhöhung, Form der Urkunde (1) Die Landesbank Berlin -Girozentrale-, London Branch, London, (die "Emittentin") begibt (*), mit einem Nennbetrag von je EUR *, (*) (z.b. DAX Endlos Bär Index-Zertifikate), ISIN (*) // WKN (*), (die Wertpapiere ), die auf den Inhaber lauten und untereinander gleichberechtigt sind. Die Zeichnungsfrist läuft vom * bis zum *. Der Emissionstag ist der *. Der Emissionskurs beträgt (*).Die Emittentin ist jederzeit berechtigt, ohne Zustimmung der Inhaber der Wertpapiere (die "Wertpapierinhaber"), das Volumen der begebenen Wertpapiere über das in Satz 1 genannte Volumen durch Begebung weiterer Wertpapiere mit gleicher Ausstattung zu erhöhen. Der Begriff Wertpapier umfasst im Falle einer solchen weiteren Begebung auch die zusätzlich begebenen Wertpapiere. Die Emittentin ist jederzeit dazu berechtigt, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit am Markt anzukaufen oder angekaufte Wertpapiere einzuziehen. (2) Die Wertpapiere werden durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, (die "Clearstream AG") hinterlegt ist. (3) Es werden keine effektiven Wertpapiere ausgegeben. Der Anspruch der Wertpapierinhaber auf Ausdruck und Auslieferung einzelner Wertpapiere ist ausgeschlossen. Den Wertpapierinhabern stehen Miteigentumsanteile an der Globalurkunde zu, die gemäß den Regeln und Bestimmungen der Clearstream AG übertragen werden können. (4) Die Globalurkunde trägt die eigenhändigen Unterschriften von zwei Vertretungsberechtigten der Emittentin. 2 Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieser Produktbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: (1) Bewertungstag ist der * Handelstag vor dem jeweiligen Einlösungstermin bzw. Kündigungstermin. Am Bewertungstag wird der für die Rückzahlung der Wertpapiere relevante Stand des zugrunde liegenden Index (der Index ) festgestellt. Falls am Bewertungstag der Index nicht berechnet wird, oder wenn nach Auffassung der Berechnungsstelle am Bewertungstag eine Marktstörung vorliegt (wie in Absatz 5 definiert), so gilt der nächste Indexberechnungstag als maßgeblicher Bewertungstag. Wird der Maßgebliche Indexstand an * aufeinanderfolgenden Handelstagen nach dem Bewertungstag aufgrund einer Marktstörung nicht berechnet und veröffentlicht, so wird die Berechnungsstelle den Maßgeblichen Indexstand am * Handelstag nach dem Bewertungstag unter Anwendung der zuletzt gültigen Berechnungsmethode errechnen, wobei die Berechnungsstelle der Berechnung die Kurse der Aktien an der (den) Maßgeblichen Börse(n) zugrunde legt, die üblicherweise den Wert des Index bestimmen. Die Berechnung an diesem Tag erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem der Maßgebliche Indexstand üblicherweise berechnet wird (der "Bewertungszeitpunkt"). Sollte der Handel einer oder mehrerer der für die Berechnung maßgeblichen Aktien an der Maßgeblichen Börse an einem solchen Tag ausgesetzt oder 28

29 ENDLOS ZERTIFIKATE AUF EINEN INDEX wesentlich eingeschränkt sein, wird die Berechnungsstelle nach bestem Wissen den Preis der jeweiligen Aktien an der Maßgeblichen Börse zu dem Bewertungszeitpunkt schätzen. Falls an einem Bewertungstag der Index aus einem anderen Grund als aufgrund einer Marktstörung nicht berechnet und veröffentlicht wird, wird der Bewertungstag nicht verschoben, vielmehr wird die Berechnungsstelle den Index für diesen Tag unter Anwendung der in Satz 4 dargestellten Berechnungsmethode errechnen. (2) Handelstag ist jeder Tag, an dem der Sponsor planmäßig den offiziellen Maßgeblichen Indexstand veröffentlichen sollte, und an dem die die Maßgebliche(n) Börse(n) und die Maßgebliche Terminbörse (die Terminbörse ) planmäßig zu den üblichen Handelszeiten für den Handel geöffnet sein sollte(n). (3) Bankarbeitstag ist ein Tag (außer Samstag und Sonntag), an dem die Geschäftsbanken und Devisenmärkte Zahlungen in Frankfurt am Main und Berlin abwickeln und an dem eine jede Clearingstelle für den Geschäftsverkehr geöffnet ist, und für Zwecke des Zahlungsverkehrs in Euro, ein Tag, an dem das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer (TARGET) System in Betrieb ist. (4) Indexberechnungstag ist ein Handelstag (vorbehaltlich einer Marktstörung), an dem der Sponsor den offiziellen Maßgeblichen Indexstand des Index tatsächlich berechnet und veröffentlicht und an dem die Terminbörse für den Handel geöffnet ist. (5) Eine Marktstörung im Sinne dieser Produktbedingungen liegt vor, wenn die Berechnungsstelle am Bewertungstag feststellt, dass eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist: (i) Innerhalb der letzten Stunde vor dem Bewertungszeitpunkt wird der Handel von im Index enthaltenen Aktien (die Index-Aktien ) an der Maßgeblichen Börse ausgesetzt oder beschränkt oder der Handel von Future- oder Optionskontrakten, die den Index zum Gegenstand haben, an der Terminbörse ausgesetzt oder beschränkt. (ii) Innerhalb der letzten Stunde vor dem Bewertungszeitpunkt wird die Möglichkeit von Marktteilnehmern, an der Maßgeblichen Börse über die Index-Aktien oder an der Terminbörse über Future- oder Optionskontrakte, die den Index zum Gegenstand haben, Geschäfte abzuschließen oder Marktwerte zu erhalten, generell beendet oder beeinträchtigt. (iii) Die Beendigung des Handels an einem Handelstag an der Maßgeblichen Börse, an der Index-Aktien gehandelt werden, oder der Terminbörse vor dem planmäßigen Handelsschluss, es sei denn, die Maßgebliche Börse oder die Terminbörse gibt diesen vorzeitigen Handelsschluss mindestens eine Stunde vor dem tatsächlichen Handelsschluss oder, wenn der relevante Orderannahmeschluss vor dem tatsächlichen Handelsschluss liegt, spätestens eine Stunde vor diesem Zeitpunkt, bekannt. (iv) An einem Handelstag öffnet die Maßgebliche Börse oder die Terminbörse nicht für den Handel, oder der Sponsor berechnet und veröffentlicht nicht den offiziellen Maßgeblichen Indexstand. Vorausgesetzt die Index-Aktien, die durch ein Ereignis in (i), (ii) oder (iii) betroffen sind, stellen mindestens *% der Börsenkapitalisierung des Index dar. (6) Maßgeblicher Umrechnungskurs ist *. 29

Nachtrag Nr. 58. gemäß 10 Verkaufsprospektgesetz (in der vor dem 1. Juli 2005 geltenden Fassung) Unvollständiger Verkaufsprospekt

Nachtrag Nr. 58. gemäß 10 Verkaufsprospektgesetz (in der vor dem 1. Juli 2005 geltenden Fassung) Unvollständiger Verkaufsprospekt London Branch Nachtrag Nr. 58 gemäß 10 Verkaufsprospektgesetz (in der vor dem 1. Juli 2005 geltenden Fassung) vom 19. Mai 2006 zum Unvollständiger Verkaufsprospekt vom 31. März 2005 über Zertifikate auf

Mehr

Unvollständiger Verkaufsprospekt. gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz

Unvollständiger Verkaufsprospekt. gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz London Branch Unvollständiger Verkaufsprospekt gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz über * (z. B. Anleihen, Zertifikate) auf einen Aktienbasket * (z. B. Anleihen, Zertifikate) auf einen Indexbasket

Mehr

London Branch. Unvollständiger Verkaufsprospekt. gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz. über

London Branch. Unvollständiger Verkaufsprospekt. gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz. über London Branch Unvollständiger Verkaufsprospekt gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz über * (z. B. Anleihen, Zertifikate) auf einen Index * (z. B. Anleihen, Zertifikate) auf einen Index-Basket verbrieft

Mehr

Nachtrag Nr gemäß 10 Verkaufsprospektgesetz (in der vor dem 1. Juli 2005 geltenden Fassung) Unvollständigen Verkaufsprospekt

Nachtrag Nr gemäß 10 Verkaufsprospektgesetz (in der vor dem 1. Juli 2005 geltenden Fassung) Unvollständigen Verkaufsprospekt Nachtrag Nr. 198 gemäß 10 Verkaufsprospektgesetz (in der vor dem 1. Juli 2005 geltenden Fassung) vom 15. August 2007 zum Unvollständigen Verkaufsprospekt vom 31. März 2005 über Zertifikate auf * bezogen

Mehr

Anleihebedingungen. 7%-Anleihe von 2012/2014 der ACAZIS AG Rosenheim WKN A1R0RU / ISIN DE000A1R0RU6

Anleihebedingungen. 7%-Anleihe von 2012/2014 der ACAZIS AG Rosenheim WKN A1R0RU / ISIN DE000A1R0RU6 Anleihebedingungen 7%-Anleihe von 2012/2014 der ACAZIS AG Rosenheim WKN A1R0RU / ISIN DE000A1R0RU6 Anleihebedingungen 7%-Anleihe von 2012/2014 der Acazis AG WKN A1R0RU / ISIN DE000A1R0RU6 1 Stückelung,

Mehr

Unvollständiger Verkaufsprospekt. gemäß 10 Verkaufsprospektgesetz

Unvollständiger Verkaufsprospekt. gemäß 10 Verkaufsprospektgesetz Unvollständiger Verkaufsprospekt gemäß 10 Verkaufsprospektgesetz über Zertifikate auf * mit und ohne Laufzeitbegrenzung 13. Mai 2004 INHALTSVERZEICHNIS Endlos Zertifikate auf eine Aktie 4 Allgemeine Risikoinformationen

Mehr

ZERTIFIKATSBEDINGUNGEN. 1 Form

ZERTIFIKATSBEDINGUNGEN. 1 Form ZERTIFIKATSBEDINGUNGEN Anlage 1 Form 1. Die Zertifikate (die "Zertifikate") der Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, (die "Emittentin") werden durch ein Inhaber-Sammelzertifikat (das "Sammelzertifikat")

Mehr

DIE SPARKASSE BREMEN AG

DIE SPARKASSE BREMEN AG DIE SPARKASSE BREMEN AG Endgültige Angebotsbedingungen vom 21.07.2011 gemäß 6 Wertpapierprospektgesetz zum Basisprospekt vom 08.09.2010 1,90 % Die Sparkasse Bremen AG Kassenobligation von 2011 Reihe 309

Mehr

2 Wertpapiergattung, Identifikationsnummer Bei der Emission der Stadtsparkasse Wuppertal handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen, Serie 365.

2 Wertpapiergattung, Identifikationsnummer Bei der Emission der Stadtsparkasse Wuppertal handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen, Serie 365. 1 Anleihebedingungen 1 Nennbetrag Die Emission der Stadtsparkasse Wuppertal (die Emittentin ) im Gesamtnennbetrag von bis zu 10.000.000,-- EUR (in Worten zehn Millionen) ist eingeteilt in bis zu 100.000

Mehr

Nachtrag Nr. 85. gemäß 10 Verkaufsprospektgesetz (in der vor dem 1. Juli 2005 geltenden Fassung) Unvollständiger Verkaufsprospekt

Nachtrag Nr. 85. gemäß 10 Verkaufsprospektgesetz (in der vor dem 1. Juli 2005 geltenden Fassung) Unvollständiger Verkaufsprospekt London Branch Nachtrag Nr. 85 gemäß 10 Verkaufsprospektgesetz (in der vor dem 1. Juli 2005 geltenden Fassung) vom 20. September 2006 zum Unvollständiger Verkaufsprospekt vom 31. März 2005 über Zertifikate

Mehr

Nachtrag Nr. 3. DaimlerChrysler Discount-Zertifikate

Nachtrag Nr. 3. DaimlerChrysler Discount-Zertifikate London Branch Nachtrag Nr. 3 vom 15. November 2002 zum Unvollständigen Verkaufsprospekt vom 6. November 2002 über DaimlerChrysler Discount-Zertifikate verbrieft durch eine Inhaberschuldverschreibung ohne

Mehr

BIS ZU GLOBALURKUNDE NACHRANGIGE INHABERSCHULDVERSCHREIBUNGEN BIS ZU EUR ,--

BIS ZU GLOBALURKUNDE NACHRANGIGE INHABERSCHULDVERSCHREIBUNGEN BIS ZU EUR ,-- 04.08. gzj. 5,11 % Serie 1024 ISIN: DE0001359412 EUR 25.000.000,-- Globalurkunde Nr. 1 BIS ZU GLOBALURKUNDE NACHRANGIGE INHABERSCHULDVERSCHREIBUNGEN BIS ZU EUR 25.000.000,-- Die EUROHYPO AG schuldet dem

Mehr

Nachtrag Nr. 24. gemäß 10 Verkaufsprospektgesetz (in der vor dem 1. Juli 2005 geltenden Fassung) Unvollständiger Verkaufsprospekt

Nachtrag Nr. 24. gemäß 10 Verkaufsprospektgesetz (in der vor dem 1. Juli 2005 geltenden Fassung) Unvollständiger Verkaufsprospekt London Branch Nachtrag Nr. 24 gemäß 10 Verkaufsprospektgesetz (in der vor dem 1. Juli 2005 geltenden Fassung) vom 23. Januar 2006 zum Unvollständiger Verkaufsprospekt vom 31. März 2005 über Zertifikate

Mehr

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main. Nachtrag Nr. 236 vom 2. Mai Unvollständigen Verkaufsprospekt vom 28.

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main. Nachtrag Nr. 236 vom 2. Mai Unvollständigen Verkaufsprospekt vom 28. COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Nachtrag gemäß 11 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz vom 28. Juli 2004 zum Nachtrag Nr. 236 vom 2. Mai 2002 zum Unvollständigen Verkaufsprospekt vom 28.

Mehr

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Nachtrag gemäß 11 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz und gemäß 52 (2) Börsenzulassungs-Verordnung vom 17. März 2000 zum Verkaufsprospekt vom 16. März 2000 über weitere 150

Mehr

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Unvollständiger Verkaufsprospekt vom 17. Juli 2003 gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz über Bonus-Zertifikate jeweils ausschließlich lieferbar in

Mehr

Unvollständiger Verkaufsprospekt. gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz

Unvollständiger Verkaufsprospekt. gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz London Branch Unvollständiger Verkaufsprospekt gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz über * (z. B. Anleihen, Zertifikate) auf einen Aktienbasket * (z. B. Anleihen, Zertifikate) auf einen Index * (z.

Mehr

Anleihebedingungen. vom für. Inhaber-Teilschuldverschreibungen. als. Stufenzins-Anleihe WKN A1R0TR ISIN DE000A1R0TR8

Anleihebedingungen. vom für. Inhaber-Teilschuldverschreibungen. als. Stufenzins-Anleihe WKN A1R0TR ISIN DE000A1R0TR8 Anleihebedingungen vom 10.12.2012 für Inhaber-Teilschuldverschreibungen als Stufenzins-Anleihe WKN A1R0TR ISIN DE000A1R0TR8 VR Bank eg Bergisch Gladbach Hauptstraße 186, 51465 Bergisch Gladbach Die Emission

Mehr

Q-Dow Jones EURO STOXX 50 Effizienzportfolio - Zertifikate ISIN: DE000LBB1XW5

Q-Dow Jones EURO STOXX 50 Effizienzportfolio - Zertifikate ISIN: DE000LBB1XW5 Q-Dow Jones EURO STOXX 50 Effizienzportfolio - Zertifikate ISIN: DE000LBB1XW5 der Landesbank Berlin AG Basiswert für die Wertpapiere ist der Q-Dow Jones EURO STOXX 50 Effizienzportfolio- Index. Der Indexsponsor,

Mehr

Inspiriert investieren EXTRACHANCEN NUTZEN. Nikkei 225 Twin-Win-Zertifikate. Performance steigern, Risiken minimieren

Inspiriert investieren EXTRACHANCEN NUTZEN. Nikkei 225 Twin-Win-Zertifikate. Performance steigern, Risiken minimieren EXTRACHANCEN NUTZEN Nikkei 225 Twin-Win-Zertifikate Performance steigern, Risiken minimieren Nikkei 225 Twin-Win-Zertifikate Mit Nikkei 225 Twin-Win-Zertifikaten profitieren Sie sowohl von einem steigenden

Mehr

Nachtrag Nr. 3. Unvollständigen Verkaufsprospekt ISIN DE000BGB0WS4

Nachtrag Nr. 3. Unvollständigen Verkaufsprospekt ISIN DE000BGB0WS4 Nachtrag Nr. 3 vom 18. März 2005 zum Unvollständigen Verkaufsprospekt vom 13. Mai 2004 über MDAX Endlos Bär Index-Zertifikate ISIN DE000BGB0WS4 verbrieft durch eine Inhaberschuldverschreibung ohne Anspruch

Mehr

Endgültige Emissionsbedingungen Nr. 1

Endgültige Emissionsbedingungen Nr. 1 Endgültige Emissionsbedingungen Nr. 1 (gem. 6 Abs. 3 Wertpapierprospektgesetz) vom 30. September 2011 zum Basisprospekt gem. 6 Wertpapierprospektgesetz vom 1. September 2011 für Inhaber-Teilschuldverschreibungen

Mehr

Unvollständiger Verkaufsprospekt

Unvollständiger Verkaufsprospekt Unvollständiger Verkaufsprospekt gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz über * (z. B. Anleihen, Zertifikate) auf einen Index * (z. B. Anleihen, Zertifikate) auf einen Index-Basket verbrieft durch eine

Mehr

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Unvollständiger Verkaufsprospekt vom 25. Februar 2004 gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz über TURBO-Zertifikate jeweils ausschließlich lieferbar

Mehr

E ,-- (bis zu Euro zweihundertfünfzig Millionen)

E ,-- (bis zu Euro zweihundertfünfzig Millionen) Anleihebedingungen 1 Form und Nennbetrag (1) Die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend die "Emittentin" genannt), begibt Null-Kupon

Mehr

Inspiriert investieren EXTRACHANCEN NUTZEN. Outperformance-Zertifikate. Performance steigern, Risiken minimieren

Inspiriert investieren EXTRACHANCEN NUTZEN. Outperformance-Zertifikate. Performance steigern, Risiken minimieren EXTRACHANCEN NUTZEN Outperformance-Zertifikate Performance steigern, Risiken minimieren Outperformance-Zertifikate Wenn Sie auf steigende Aktienmärkte setzen und Ihre Rendite erhöhen möchten, sind Outperformance-

Mehr

Emissionsbedingungen

Emissionsbedingungen ISIN: AT0000A21QD1 21.06.2018 Topzins-Sparplan 2018-2033/10 der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft Emissionsbedingungen 1 (Währung. Stückelung. Form. Laufzeitbeginn. Zeichnung. Angebotsbeginn.

Mehr

Norddeutsche Landesbank - Girozentrale Anleihebedingungen - WKN NLB 1YW -

Norddeutsche Landesbank - Girozentrale Anleihebedingungen - WKN NLB 1YW - 1 Stückelung und Form (1) Die Öffentlichen Pfandbriefe (die Schuldverschreibungen ) der Norddeutsche Landesbank Girozentrale (die Emittentin ) werden in Euro (die Währung oder EUR ) im Gesamtnennbetrag

Mehr

DIE SPARKASSE BREMEN AG

DIE SPARKASSE BREMEN AG DIE SPARKASSE BREMEN AG Endgültige Angebotsbedingungen vom 23.06.2009 gemäß 6 Wertpapierprospektgesetz zum Basisprospekt vom 29.08.2008 5,00 % Die Sparkasse Bremen AG Inhaberschuldverschreibung von 2009

Mehr

BEDINGUNGEN NACHRANGDARLEHEN GP SMALL STEPS

BEDINGUNGEN NACHRANGDARLEHEN GP SMALL STEPS BEDINGUNGEN NACHRANGDARLEHEN GP SMALL STEPS 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Für die Zwecke der Nachrangdarlehen GP Starter der Good Profits GmbH gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: a) Darlehensnehmerin bezeichnet

Mehr

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland. Informationsmemorandum und Nachtrag Nr. 29 vom 30.

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland. Informationsmemorandum und Nachtrag Nr. 29 vom 30. COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland Informationsmemorandum und Nachtrag Nr. 29 vom 30. Januar 2001 gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz zum Unvollständigen

Mehr

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Unvollständiger Verkaufsprospekt vom 8. Juli 2004 gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz über Aktienzertifikate Indexzertifikate Aktienkorbzertifikate

Mehr

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Unvollständiger Verkaufsprospekt vom 26. Januar 2000 für Indexanleihen COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Die in den eckigen Klammern stehenden Bestimmungen können in den jeweiligen Nachträgen

Mehr

EMISSIONSBEDINGUNGEN. Emissionsbedingungen. der festverzinslichen ungedeckten Schuldverschreibungen. der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale

EMISSIONSBEDINGUNGEN. Emissionsbedingungen. der festverzinslichen ungedeckten Schuldverschreibungen. der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale EMISSIONSBEDINGUNGEN Emissionsbedingungen der festverzinslichen ungedeckten Schuldverschreibungen der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (ISIN DE000HLB1AV9) 1 (Form und Nennbetrag) 1. Die von der

Mehr

2. Nachtrag. zum Basisprospekt vom 17. Mai 2013 zur Begebung von Open End Wertpapieren

2. Nachtrag. zum Basisprospekt vom 17. Mai 2013 zur Begebung von Open End Wertpapieren Dieses Dokument stellt den zweiten Nachtrag (der "Nachtrag") gemäß 16 des Wertpapierprospektgesetzes zum Basisprospekt vom 17.Mai 2013 dar, in der von Zeit zu Zeit entsprechend nachgetragenen Fassung.

Mehr

Neuemission: SMART UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto)

Neuemission: SMART UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Neuemission: SMART UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Ausgabetag Knock-Out-Barriere im 1. Anpassungszeitraum DAX SMART UNLIMITED

Mehr

Nachrangiger Inflation Bond /13

Nachrangiger Inflation Bond /13 Nachrangiger Inflation Bond 2005-2015/13 der AT0000300017 B E D I N G U N G E N 1 Form und Nennwert 1. Die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG (nachfolgend Erste Bank" oder Referenzbank ) begibt

Mehr

SMART UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto)

SMART UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Neuemission: SMART UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Ausgabetag Knock-Out-Barriere im 1. Anpassungszeitraum Bezugsverhältnis

Mehr

Emissionsbedingungen

Emissionsbedingungen Emissionsbedingungen Variable Kärntner Raiffeisen Obligation mit Zinsunter- und -obergrenze 2016-2021/2 der Raiffeisenlandesbank Kärnten Rechenzentrum und Revisionsverband reg. Gen. m. b. H., 9020 Klagenfurt

Mehr

nachrangige Ergänzungskapital- Bankschuldverschreibungen 2006-2016

nachrangige Ergänzungskapital- Bankschuldverschreibungen 2006-2016 nachrangige Ergänzungskapital- Bankschuldverschreibungen 2006-2016 der AT000B000062 B E D I N G U N G E N 1 Form und Nennwert 1. Die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG (nachfolgend Erste Bank")

Mehr

Endgültige Bedingungen

Endgültige Bedingungen Evangelische Darlehnsgenossenschaft eg Endgültige Bedingungen vom 01. Februar 2013 für EUR 15.000.000,00 Evangelische Darlehnsgenossenschaft eg Inhaber-Teilschuldverschreibung von 01. Februar 2013 bis

Mehr

SMART UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto)

SMART UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Neuemission: SMART UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto im 1. Bezugsverhältnis Anfängl. Ausgabepreis 1) Hebel am Referenz DAX SMART

Mehr

Emissionsbedingungen

Emissionsbedingungen Emissionsbedingungen Variable Kärntner Raiffeisen Stufenzinsobligation mit Zinsunter- und obergrenzen 2012-2016/2 der Raiffeisenlandesbank Kärnten Rechenzentrum und Revisionsverband reg. Gen. m. b. H.,

Mehr

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main. Nachtrag Nr. 714 vom 29. Juli Unvollständigen Verkaufsprospekt vom 23.

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main. Nachtrag Nr. 714 vom 29. Juli Unvollständigen Verkaufsprospekt vom 23. COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Nachtrag Nr. 714 vom 29. Juli 2005 gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz zum Unvollständigen Verkaufsprospekt vom 23. Juni 2004 über Unlimited TURBO-Zertifikate

Mehr

STRATEGIEN OPTIMIEREN

STRATEGIEN OPTIMIEREN STRATEGIEN OPTIMIEREN Capped Bonus-Zertifikate Renditechancen erhöhen, Risiken reduzieren! Capped Bonus-Zertifikate Wenn Sie Ihre Anlagestrategie optimieren wollen, sind Capped Bonus-Zertifikate die passende

Mehr

London Branch. Nachtrag Nr. 65. Unvollständigen Verkaufsprospekt. Deutsche Bank Deep minimax-zertifikate (ISIN: DE000LBB1WP1 / WKN: LBB1WP)

London Branch. Nachtrag Nr. 65. Unvollständigen Verkaufsprospekt. Deutsche Bank Deep minimax-zertifikate (ISIN: DE000LBB1WP1 / WKN: LBB1WP) London Branch Nachtrag Nr. 65 gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz vom 15. Juni 2006 zum Unvollständigen Verkaufsprospekt vom 31. März 2005 über Zertifikate auf * betreffend Deutsche Bank Deep minimax-zertifikate

Mehr

Württembergische Hypothekenbank Aktiengesellschaft Stuttgart

Württembergische Hypothekenbank Aktiengesellschaft Stuttgart Württembergische Hypothekenbank Aktiengesellschaft Stuttgart Bedingungen der 50.000.000,-- auf den Inhaber lautende Genussrechte von 2002 / 12 mit Ausschüttungsberechtigung ab 25. April 2002 - 2 - Genussrechtsbedingungen

Mehr

Endgültige Bedingungen. Inhaber-Schuldverschreibung 2009 / 2021 mit variabler Verzinsung. Reihe: 145, Tranche 2. begeben aufgrund des

Endgültige Bedingungen. Inhaber-Schuldverschreibung 2009 / 2021 mit variabler Verzinsung. Reihe: 145, Tranche 2. begeben aufgrund des 29. September 2009 Endgültige Bedingungen Inhaber-Schuldverschreibung 2009 / 2021 mit variabler Verzinsung Reihe: 145, Tranche 2 begeben aufgrund des Angebotsprogramms über Schuldverschreibungen und Genussscheine

Mehr

Endgültige Bedingungen. Inhaber-Schuldverschreibung 2010 / 2022 mit variabler Verzinsung. Reihe: 150, Tranche 1. begeben aufgrund des

Endgültige Bedingungen. Inhaber-Schuldverschreibung 2010 / 2022 mit variabler Verzinsung. Reihe: 150, Tranche 1. begeben aufgrund des 11. März 2010 Endgültige Bedingungen Inhaber-Schuldverschreibung 2010 / 2022 mit variabler Verzinsung Reihe: 150, Tranche 1 begeben aufgrund des Angebotsprogramms über Schuldverschreibungen und Genussscheine

Mehr

GENUSSSCHEINBEDINGUNGEN

GENUSSSCHEINBEDINGUNGEN GENUSSSCHEINBEDINGUNGEN der 150.000.000,- 6,75 % auf den Inhaber lautenden Genussscheine 2002/2011 150.000 Genussscheine im Nennbetrag von jeweils 1.000,- ausschüttungsberechtigt vom 20. März 2002 an,

Mehr

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main. Nachtrag Nr. 733 vom 9. August Unvollständigen Verkaufsprospekt vom 23.

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main. Nachtrag Nr. 733 vom 9. August Unvollständigen Verkaufsprospekt vom 23. COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Nachtrag Nr. 733 vom 9. August 2005 gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz zum Unvollständigen Verkaufsprospekt vom 23. Juni 2004 über Unlimited TURBO-Zertifikate

Mehr

SMART UNLIMITED TURBO Optionsscheine auf Indizes (Non-Quanto)

SMART UNLIMITED TURBO Optionsscheine auf Indizes (Non-Quanto) Neuemission: SMART UNLIMITED TURBO Optionsscheine auf Indizes (Non-Quanto) Optionsschein Typ Quanto/ Non- Quanto WKN ISIN Basispreis am Knock-Out-Barriere Bezugsim 1. verhältnis Anpassungszeitraum Anfängl.

Mehr

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Unvollständiger Verkaufsprospekt vom 17. Juni 2005 gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz über Unlimited TURBO-Zertifikate bezogen auf Futures-Kontrakte

Mehr

Anleihebedingungen der 8% Inhaberschuldverschreibungen von 2013/2017 ISIN DE000A1YCS50 / WKN A1Y CS5. Anleihebedingungen. Form und Nennbetrag

Anleihebedingungen der 8% Inhaberschuldverschreibungen von 2013/2017 ISIN DE000A1YCS50 / WKN A1Y CS5. Anleihebedingungen. Form und Nennbetrag Anleihebedingungen der 8% Inhaberschuldverschreibungen von 2013/2017 ISIN DE000A1YCS50 / WKN A1Y CS5 Anleihebedingungen 1 Form und Nennbetrag (1) Die Anleihe der Activa Resources AG (die "Gesellschaft")

Mehr

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland. Informationsmemorandum und Nachtrag Nr. 78 vom 7.

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland. Informationsmemorandum und Nachtrag Nr. 78 vom 7. COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland Informationsmemorandum und Nachtrag Nr. 78 vom 7. September 2000 gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz zum Unvollständigen

Mehr

London Branch. Nachtrag Nr.10. Unvollständigen Verkaufsprospekt. Zins Select - Anleihe

London Branch. Nachtrag Nr.10. Unvollständigen Verkaufsprospekt. Zins Select - Anleihe London Branch Nachtrag Nr.10 vom 17. Oktober 2005 zum Unvollständigen Verkaufsprospekt vom 23. Juni 2005 über Zins Select - Anleihe verbrieft durch eine Inhaberschuldverschreibung ohne Anspruch auf Auslieferung

Mehr

COMMERZBANK INTERNATIONAL S.A. Luxemburg. Unvollständiger Verkaufsprospekt vom 31. Juli 2003

COMMERZBANK INTERNATIONAL S.A. Luxemburg. Unvollständiger Verkaufsprospekt vom 31. Juli 2003 COMMERZBANK INTERNATIONAL S.A. Luxemburg Unvollständiger Verkaufsprospekt vom 31. Juli 2003 - gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz - über Aktienanleihen Aktienanleihen Plus Aktienanleihen Plus pro

Mehr

Genussschein-Bedingungen. GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. KGaA,

Genussschein-Bedingungen. GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. KGaA, Seite 1 von 5 Genussschein-Bedingungen der GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. KGaA, Schwäbisch Hall ISIN: DE0003287181 WKN: 328 718 in der Fassung nach den Beschlussfassungen der 14. ordentlichen

Mehr

Bei der Emission der Stadtsparkasse Wuppertal handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen, Serie 442.

Bei der Emission der Stadtsparkasse Wuppertal handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen, Serie 442. Anleihebedingungen 1 Nennbetrag Die Emission der Stadtsparkasse Wuppertal (die Emittentin ) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 5.000.000,00 (in Worten fünf Millionen) ist eingeteilt in bis zu 50.000 auf

Mehr

Emissionsbedingungen. der 0,875% Inhaber-Schuldverschreibungen von 2018/2028

Emissionsbedingungen. der 0,875% Inhaber-Schuldverschreibungen von 2018/2028 Emissionsbedingungen der 0,875% Inhaber-Schuldverschreibungen von 2018/2028 der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen - rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts in der Landesbank

Mehr

ENDGÜLTIGE BEDINGUNGEN. bezüglich. COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT (Emittentin) bis zu EUR Stufenzins-Schuldverschreibung von 2009/2014

ENDGÜLTIGE BEDINGUNGEN. bezüglich. COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT (Emittentin) bis zu EUR Stufenzins-Schuldverschreibung von 2009/2014 Diese Endgültigen Bedingungen werden im Falle einer Serie von Teilschuldverschreibungen, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union öffentlich angeboten und/oder zum Handel an einem organisierten

Mehr

Aareal Bank AG Wiesbaden. Genussscheinbedingungen

Aareal Bank AG Wiesbaden. Genussscheinbedingungen Aareal Bank AG Wiesbaden Genussscheinbedingungen über 60 000 000,- 6,125 % Inhaber-Genussscheine von 2003/2013 60 000 Genussscheine zu je 1 000,- - ISIN DE0001615805 - Genussscheinbedingungen 1 Form und

Mehr

Endgültige Bedingungen Nr (die Endgültigen Bedingungen ) Landesbank Berlin AG (die Emittentin )

Endgültige Bedingungen Nr (die Endgültigen Bedingungen ) Landesbank Berlin AG (die Emittentin ) Datum: 21.10.2013 Endgültige Bedingungen Nr. 2568 (die Endgültigen Bedingungen ) Landesbank Berlin AG (die Emittentin ) Emission von EUR 10.000.000,00 2,00 % Öffentliche Pfandbriefe begeben als Serie 724

Mehr

ENDGÜLTIGE BEDINGUNGEN. bezüglich. COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT (Emittentin)

ENDGÜLTIGE BEDINGUNGEN. bezüglich. COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT (Emittentin) Diese Endgültigen Bedingungen werden im Falle einer Serie von Teilschuldverschreibungen, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union öffentlich angeboten und/oder zum Handel an einem organisierten

Mehr

Emissionsbedingungen für die Schuldverschreibungen

Emissionsbedingungen für die Schuldverschreibungen Emissionsbedingungen für die Schuldverschreibungen Nachfolgend ist der Wortlaut der Anleihebedingungen wiedergegeben: 1 Nennbetrag, Stückelung, Verbriefung, Verwahrung, Erhöhungsoption (1) Die Fananleihe

Mehr

Endgültige Bedingungen

Endgültige Bedingungen Endgültige Bedingungen vom 6. Mai 2014 für EUR 5.000.000,00 Inhaber-Teilschuldverschreibung von 06. Mai 2014 bis 06. Mai 2024 Emission 74 ISIN DE000A11QQP2 WKN A11QQP zum Basisprospekt für kündbare festverzinsliche

Mehr

London Branch. Nachtrag Nr. 59. Unvollständigen Verkaufsprospekt. Deutschland Top-Kick minimax-zertifikate (ISIN: DE000LBB1WM8 / WKN: LBB1WM)

London Branch. Nachtrag Nr. 59. Unvollständigen Verkaufsprospekt. Deutschland Top-Kick minimax-zertifikate (ISIN: DE000LBB1WM8 / WKN: LBB1WM) London Branch Nachtrag Nr. 59 gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz vom 1. Juni 2006 zum Unvollständigen Verkaufsprospekt vom 31. März 2005 über Zertifikate auf * betreffend Deutschland Top-Kick minimax-zertifikate

Mehr

Endgültige Bedingungen Nr (die Endgültigen Bedingungen ) Landesbank Berlin AG (die Emittentin )

Endgültige Bedingungen Nr (die Endgültigen Bedingungen ) Landesbank Berlin AG (die Emittentin ) Datum: 07.11.2016 Endgültige Bedingungen Nr. 2608 (die Endgültigen Bedingungen ) Landesbank Berlin AG (die Emittentin ) Emission von EUR 250.000.000,00 0,125 % Hypothekenpfandbriefe begeben als Serie 553

Mehr

Endgültige Bedingungen Nr. 66. Angebot von

Endgültige Bedingungen Nr. 66. Angebot von 06.August 2010 WKN: A1EWHK Endgültige Bedingungen Nr. 66 Angebot von 100.000.000,00 Euro auf den Inhaber lautenden Öffentlichen Pfandbriefen der Serie 5 3,125 % Stadtsparkasse Düsseldorf Öff.Pfdbrf.S.5

Mehr

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der IMW Immobilien AG und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar.

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der IMW Immobilien AG und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der IMW Immobilien AG und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar. IMW Immobilien AG, Berlin ISIN: DE000A0BVWY6 und DE000A0BVWZ3

Mehr

1 Begebung und Form der Zertifikate

1 Begebung und Form der Zertifikate 6. Zertifikatsbedingungen 1 Begebung und Form der Zertifikate 1. Die CONRAD HINRICH DONNER BANK AG, Hamburg, (nachfolgend: Emittentin ) bietet 100.000 auf die durchschnittliche Wertentwicklung der Fonds

Mehr

Emissionsbedingungen

Emissionsbedingungen Emissionsbedingungen RAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH AKTIENGESELLSCHAFT ISIN: AT0000A268M0 24.01.2019 WKN: A2RW5Q Topzins-Sparplan Schuldverschreibungen 2019-2026/5 Wichtiger Hinweis MiFID II Produktüberwachung:

Mehr

Nachtrag Nr. 10. vom 15. Oktober 2003. zum. Unvollständigen Verkaufsprospekt. vom 21. Februar 2003 ISIN: DE0005562771 // WKN: 556 277

Nachtrag Nr. 10. vom 15. Oktober 2003. zum. Unvollständigen Verkaufsprospekt. vom 21. Februar 2003 ISIN: DE0005562771 // WKN: 556 277 Nachtrag Nr. 10 vom 15. Oktober 2003 zum Unvollständigen Verkaufsprospekt vom 21. Februar 2003 Nikkei 225 Endlos Bär Index-Zertifikate ISIN: DE0005562771 // WKN: 556 277 über einen Rückzahlungsbetrag,

Mehr

Emissionsbedingungen

Emissionsbedingungen Emissionsbedingungen Variable Kärntner Raiffeisen Obligation mit Zinsunter- und -obergrenze 2016-2023/8 der Raiffeisenlandesbank Kärnten Rechenzentrum und Revisionsverband reg. Gen. m. b. H., 9020 Klagenfurt

Mehr

SMR - PFANDBRIEFE

SMR - PFANDBRIEFE Auszug aus den Bedingungen SMR - PFANDBRIEFE 2010-2015 Emittentin: ISIN-Nummer: Laufzeit: Verzinsung: Oberösterreichische Landesbank AG AT0000A0LFC2 vom 28. Oktober 2010 bis 28. April 2015 (ausschließlich)

Mehr

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland. Nachtrag Nr. 34 vom 12. September 2002

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland. Nachtrag Nr. 34 vom 12. September 2002 COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland Nachtrag Nr. 34 vom 12. September 2002 gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz zum Unvollständigen Verkaufsprospekt vom 9.

Mehr

London Branch. Unternehmensbericht. vom 25. April 2005. für die Zulassung von

London Branch. Unternehmensbericht. vom 25. April 2005. für die Zulassung von London Branch Unternehmensbericht vom 25. April 2005 für die Zulassung von Stück 554.400 Rainbow Fonds Zertifikaten III ISIN DE000LBB0W92 Emissionstag: 22. Februar 2005 sowie Stück 554.400 Rainbow Fonds

Mehr

Nachtrag Nr. 101. gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz. vom 10. November 2006. zum. Unvollständigen Verkaufsprospekt. vom 31. März 2005.

Nachtrag Nr. 101. gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz. vom 10. November 2006. zum. Unvollständigen Verkaufsprospekt. vom 31. März 2005. Nachtrag Nr. 101 gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz vom 10. November 2006 zum Unvollständigen Verkaufsprospekt vom 31. März 2005 über Zertifikate auf * betreffend Norsk Hydro Capped Bonus-Zertifikate

Mehr

M.M.Warburg & CO Hypothekenbank AG, Colonnaden 5, Hamburg

M.M.Warburg & CO Hypothekenbank AG, Colonnaden 5, Hamburg ENDGÜLTIGE ANGEBOTSBEDINGUNGEN Die endgültigen Angebotsbedingungen zum Basisprospekt werden gemäß Art. 26 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 durch Einbeziehung der endgültigen Angebotsbedingungen

Mehr

Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG

Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG HypoVereinsbank. Nachtrag Nr. 1 vom 26. Juli 2001 gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz zum Unvollständigen Verkaufsprospekt vom 06. Juli 2001 Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG Open End-Indexzertifikate

Mehr

Ausübungserklärung. (in zweifacher Ausfertigung zu erklären, erste Ausfertigung)

Ausübungserklärung. (in zweifacher Ausfertigung zu erklären, erste Ausfertigung) Absender (Inhaber der Teilschuldverschreibungen): (Name) (ggf. Firma / juristischer Vertreter) (Straße) (PLZ, Ort) An die Bankhaus Gebr. Martin AG Schlossplatz 7 73033 Göppingen Ausübungserklärung (in

Mehr

Neuemission: BEST UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto)

Neuemission: BEST UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto) Neuemission: BEST UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Knock-Out- Barriere am Credit Suisse BEST UNLIMITED BULL Bull Non-Quanto CK4FBX

Mehr

Württembergische Hypothekenbank Aktiengesellschaft Stuttgart

Württembergische Hypothekenbank Aktiengesellschaft Stuttgart Württembergische Hypothekenbank Aktiengesellschaft Stuttgart Ausstattung und Bedingungen der 50.000.000,-- auf den Inhaber lautende Genussrechte von 2002 / 12 mit Ausschüttungsberechtigung ab 25. April

Mehr

COMMERZBANK INTERNATIONAL S.A. Luxemburg. Unvollständiger Verkaufsprospekt vom 21. Oktober 2003

COMMERZBANK INTERNATIONAL S.A. Luxemburg. Unvollständiger Verkaufsprospekt vom 21. Oktober 2003 COMMERZBANK INTERNATIONAL S.A. Luxemburg Unvollständiger Verkaufsprospekt vom 21. Oktober 2003 - gemäß 10 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz - über HIT-Aktienanleihen HIT-Aktienanleihen pro HIT-Indexanleihen

Mehr

Darlehensvertrag. abgeschlossen am zwischen. Waldviertler Sparkasse von 1842 AG (nachstehend Darlehensnehmerin ) und

Darlehensvertrag. abgeschlossen am zwischen. Waldviertler Sparkasse von 1842 AG (nachstehend Darlehensnehmerin ) und Darlehensvertrag abgeschlossen am 28.12.2007 zwischen Waldviertler Sparkasse von 1842 AG (nachstehend Darlehensnehmerin ) und (nachstehend Darlehensgeberin ) 1 Darlehen Die Darlehensgeberin gewährt der

Mehr

HINWEIS. Im Folgenden sind die aktuellen Regelungen zur Bestandsprovision dargestellt:

HINWEIS. Im Folgenden sind die aktuellen Regelungen zur Bestandsprovision dargestellt: HINWEIS Datum Hinweis: 10. August 2010 Die in diesem Hinweis verwendeten Begriffe haben, soweit sie in dem Nachtrag Nr. 122 vom 8. Februar 2007 über DAX Bär Index-Zertifikate (DE000LBB1YZ6) und dem zugehörigen

Mehr

Knackige Aussichten für Ihr Depot.

Knackige Aussichten für Ihr Depot. Knackige Aussichten für Ihr Depot. Die Sparkasse HagenHerdecke Express-Zertifikate Plus der DekaBank. Neue Perspektiven für mein Geld. Unser Angebot zum Weltspartag. DekaBank Deutsche Girozentrale www.deka.de

Mehr

Fix Kupon Express-Anleihen. Beispielrechnung

Fix Kupon Express-Anleihen. Beispielrechnung Fix Kupon Express-Anleihen Beispielrechnung Beispielrechnung - Annahmen Fix Kupon Express-Anleihe Wertannahme Beschreibung Startwert des Basiswerts (Ausübungspreis) (Vorzeitige) Rückzahlungs- Barriere

Mehr

Fachbegriffe und Definitionen

Fachbegriffe und Definitionen Fachbegriffe und en Allgemein WKN ISIN Basiswert Währung Basiswert Bezugsverhältnis Anfänglicher Ausgabepreis [Letzter] Bewertungstag [Vorzeitiger] Einlösungstermin/ Rückzahlungstermin Erster Börsenhandelstag

Mehr

Nachtrag Nr. 1. Weberbank STOXX *).secure 11/06 Inhaber-Teilschuldverschreibungen

Nachtrag Nr. 1. Weberbank STOXX *).secure 11/06 Inhaber-Teilschuldverschreibungen Nachtrag Nr. 1 vom 9. Oktober 2001 zum Unvollständigen Verkaufsprospekt vom 28. September 2001 über Weberbank STOXX *).secure 11/06 Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit an den Dow Jones EURO STOXX 50

Mehr

Pelikan AG Berlin ISIN DE0006053101 / WKN 605310 ISIN DE0006053119 / WKN 605311

Pelikan AG Berlin ISIN DE0006053101 / WKN 605310 ISIN DE0006053119 / WKN 605311 Pelikan AG Berlin ISIN DE0006053101 / WKN 605310 ISIN DE0006053119 / WKN 605311 Bezugsangebot I Barkapitalerhöhung Die Hauptversammlung des Emittenten hat am 19. Dezember 2014 (die Außerordentliche Hauptversammlung

Mehr

Unvollständiger Verkaufsprospekt. gemäß 10 Verkaufsprospektgesetz

Unvollständiger Verkaufsprospekt. gemäß 10 Verkaufsprospektgesetz London Branch Unvollständiger Verkaufsprospekt gemäß 10 Verkaufsprospektgesetz über Zertifikate auf * 31. März 2005 2 INHALTSVERZEICHNIS Zertifikate auf eine Aktie 4 Allgemeine Risikoinformationen 5 Allgemeine

Mehr