Energie- und Klimaschutzförderungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Energie- und Klimaschutzförderungen"

Transkript

1 Leitfaden für Gemeinden Energie- und Klimaschutzförderungen Erstellung von Förderrichtlinien in Tiroler Gemeinden

2 Leitfaden für Gemeinden Energie- und Klimaschutz-Förderungen in Tiroler Gemeinden

3 Inhaltsverzeichnis Warum ein Leitfaden?... 3 Grundsätzliche Überlegungen... 3 Welche Maßnahmen tragen maßgeblich und nachhaltig zur Reduktion von CO 2 -Emissionen bei?.. 3 Welche Maßnahmen werden erst aufgrund einer zusätzlichen Förderung attraktiv?... 4 Kann die Förderung in einfacher Weise abgewickelt und der Erfolg überprüft werden?... 4 Erst informieren, dann investieren... 4 Beispiele für die Ausgestaltung der gemeindeeigenen Förderungen... 5 Förderung von Wärmedämmung und umfassender, thermischer Sanierung... 5 Nachträgliche Wärmedämmung einzelner Bauteile... 6 Umfassende thermische Sanierung... 7 Förderung von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung... 8 Förderung von Biomasseheizung und Fernwärmeanschluss... 9 Förderung von Wärmepumpen Förderung von Photovoltaikanlagen (Solarstromanlage) Förderung von Elektrofahrrädern und Elektroscooter Anhang 1: Richtlinienbeispiel Anhang 2: Antragsformular Anhang 3: Einige Beispiele von Dämmstärken und U-Werten Außenwand Decken zum Dachboden bzw. Dachschrägen Fußboden/Wände gegen Keller

4 Vorwort Viele Gemeinden unterstützen ihre Bewohnerinnen und Bewohner schon jetzt bei energiesparenden Investitionen und beim Umstieg auf erneuerbare Energieträger. Seit langem berät Energie Tirol die Tiroler Gemeinden bei der Gestaltung ihrer Förderrichtlinien. Aufbauend auf den Ergebnissen von regionalen Erhebungen und auf ausdrücklichen Wunsch zahlreicher Gemeinden nach landesweit einheitlichen Empfehlungen haben wir nun diesen Leitfaden für energierelevante Gemeindeförderungen erstellt. Er enthält Empfehlungen für Förderungen von Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien in Privathaushalten. Die Formulierungen sind so praktikabel wie möglich gehalten und vorwiegend an die Tiroler Wohnbauförderung angelehnt. Ziel ist es, die Förderlandschaft etwas einheitlicher zu gestalten und Treffsicherheit sowie Effizienz von Gemeindeförderungen zu erhöhen. Folgende Unterlagen stehen zur Verfügung: Leitfaden für Gemeindeförderungen unter Berücksichtigung der neuen Landesförderungen Vorschläge für Richtlinien Entwurf für Antragsformulare Bei den Unterlagen handelt es sich wie bei den Förderhöhen um Vorschläge, die als Textbausteine verwendet und auf die Bedürfnisse der Gemeinde angepasst werden können. Der rechtliche Rahmen und allfällige Fristsetzungen müssen von der Gemeinde festgelegt werden. Weil Förderungen nur dann zu vermehrten Investitionen führen, wenn sie mit gezielter Beratung und Information kombiniert werden, gibt es ergänzende Bausteine für die Öffentlichkeitsarbeit und Bezugsquellen für Infomaterialien von der Energieberatung. Alle Unterlagen stehen auf der Homepage unter zum Download und zum Verlinken zur Verfügung. Wir beraten Sie auch gern telefonisch oder per und freuen uns auf Ihre Rückmeldungen! Unsere Kontaktdaten sind: Telefon: 0512 / , office@energie-tirol.at Kooperationspartner: Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Ing. Sepp Rinnhofer, Energie Tirol, Südtiroler Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel.: (0512) , Fax DW: 30, office@energie-tirol.at Für den Inhalt verantwortlich: DI Bruno Oberhuber, Energie Tirol Konzept und Redaktion: Energie- und Umweltagentur Niederösterreich und Energie Tirol Layout Titelseite: Christian Waha + Elke Puchleitner, Innsbruck Grafik Energie Tirol Druck: Eigendruck Mai

5 Warum ein Leitfaden? In sehr vielen Tiroler Gemeinden werden zusätzlich zu den Förderungen des Landes und des Bundes Unterstützungen für die Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen durch die BürgerInnen gewährt. Dahinter steht ganz klar die Überlegung als Gemeinde den eigenen BürgerInnen einen zusätzlichen Anreiz zur Investition in klimaschonende Technologien zu geben. Welche Maßnahmen gefördert, welche Bedingungen gestellt werden und wie hoch die Förderung je Maßnahme gewählt wird, ist von den jeweiligen Zielsetzungen und Möglichkeiten der Gemeinde abhängig. Die Erarbeitung und Aktualisierung von Bedingungen für die gemeindeeigenen Förderungen erfordert somit einen Diskussions- und Entwicklungsprozess innerhalb der Gemeinde. Grundsätzliche Überlegungen Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen, vom Elektroscooter bis zum Passivhaus, die Gegenstand einer Gemeindeförderung sein können. Folgende Überlegungen für die Auswahl der zu fördernden Maßnahmen sollten getroffen werden: Wie viel Budget kann/möchte die Gemeinde zur Verfügung stellen? Sind die zur Verfügung stehenden Mittel klein, so ist es sinnvoll nur einige wenige, aber besonders wirkungsvolle Maßnahmen für eine Förderung auszuwählen. Die Höhe der Förderung sollte nicht zu gering ausfallen, da die BürgerInnen sonst den Aufwand der Einreichung scheuen und auf die Förderung verzichten. Beispiel: Klein aber fein Das von einer kleinen Gemeinde zur Verfügung gestellte Budget beträgt beispielsweise Euro. Um sicherzustellen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel ausreichen, werden vier zu fördernde Maßnahmen ausgewählt. Jede der Maßnahmen wird mit durchschnittlich 400 Euro gefördert. So können pro Jahr 20 Haushalte innerhalb der Gemeinde erreicht werden. Tipp: Anzahl der geförderten Maßnahmen auf ein überschaubares Ausmaß begrenzen. Bevorzugt jene mit der besten Kosten Wirkung Relation fördern. Dafür die Förderung pro Maßnahme etwas höher ansetzen. Welche Maßnahmen tragen maßgeblich und nachhaltig zur Reduktion von CO 2 - Emissionen bei? Wesentliches Ziel von gemeindeeigenen Förderungen ist das Senken der CO 2 Emissionen innerhalb der Gemeinde. Daher sollte bereits im Vorfeld die CO 2 Einsparung der Maßnahmen abgeschätzt werden. Beispiel: Neubau- versus Sanierungsförderung Die Sanierung eines bestehenden Gebäudes trägt nachhaltig zur Senkung der CO 2 Emissionen der Gemeinde bei. Ein Neubau verursacht unter Umständen auch in energieeffizienter Bauweise zusätzliche Emissionen, z.b. durch den entstehenden Verkehr. Tipp: Auswirkungen einer Maßnahme ganzheitlich betrachten. Eine Maßnahme kann für sich betrachtet Emissionen reduzieren, aber mit allen Nebeneffekten zusätzliche CO 2 -Emissionen verursachen! 3

6 Welche Maßnahmen werden erst aufgrund einer zusätzlichen Förderung attraktiv? Aufgrund der hohen Energiepreise rechnen sich einige Maßnahmen auch ohne Förderungen schon rasch. Eine Gemeindeförderung bietet somit unter Umständen keinen zusätzlichen Anreiz (mehr), die Investition würde ohnehin getätigt. Beispiel: Entlastung des bestehenden Heizsystems Der Einbau eines zusätzlichen Holzofens für den Wohnraum ist kostengünstig realisierbar und wird oft schon aus Komfortüberlegungen durchgeführt. Die Förderung gäbe hier keinen zusätzlichen Anreiz zum Kauf. Im Gegensatz dazu erfordert eine Solaranlage zur Heizungsunterstützung höhere Investitionskosten. Eine Förderung der Gemeinde kann hier ein zusätzlicher Anreiz zum Einbau sein. Tipp: Kostengünstige Maßnahmen mit geringen CO 2 -Einsparungen oder kurzfristiger Amortisation von der Förderung ausnehmen. Kostenintensive Maßnahmen mit hohen langfristigen Einsparungen fördern. Kann die Förderung in einfacher Weise abgewickelt und der Erfolg überprüft werden? Manche Maßnahmen können nur unter bestimmten Bedingungen wirksam zum Klimaschutz beitragen. Diese Bedingungen müssen von der Gemeinde festgelegt und nach Durchführung überprüft werden. Dies sollte bei der Überlegung, ob und wie gefördert wird, mit einfließen. Beispiel: Förderkriterien Um die Wärmedämmung einzelner Bauteile zu fördern, ist es notwendig von Seite der Gemeinde bestimmte Vorgaben zu geben. So wird empfohlen, die Erreichung maximaler U-Werte für die thermisch verbesserten Bauteile als Förderbedingung einzufordern und die Umsetzung auch entsprechend zu kontrollieren. Die Berechnung der U-Werte ist bei der Einreichung um andere Förderungen (Land, Bund) ebenfalls erforderlich. Für die Kontrolle der Ausführung ist jedoch ein erhöhter verwaltungstechnischer Aufwand einzurechnen. Tipp: Wo es möglich ist, Kriterien für die Förderung an den Erhalt der Landesförderung koppeln. Schwer überprüfbare Kriterien in den Förderrichtlinien der Gemeinde vermeiden! Erst informieren, dann investieren Vor allem bei Investitionen im Energiebereich empfiehlt es sich eine firmenunabhängige Energieberatung einzuholen. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit des effizienten Geldeinsatzes deutlich erhöht. Bewerben Sie daher Angebote wie z.b. die Energieberatung von Energie Tirol regelmäßig in Ihren Gemeindenachrichten und organisieren Sie Veranstaltungen zu Energiethemen. Erläuterung: Wenn eine unabhängige Energieberatung in den Förderrichtlinien verpflichtend festgeschrieben werden soll, dann muss sie vor der Umsetzung der Maßnahme erfolgen. Das zu überprüfen erfordert einen erhöhten Administrationsaufwand seitens der Gemeinde und ist zu berücksichtigen. Außerdem müssen die BürgerInnen frühzeitig von der verpflichtenden Beratung in Kenntnis gesetzt werden, um die Fristen einhalten zu können. Eine Beratung nach Umsetzung der Maßnahme ist sinnlos und wird von den BeraterInnen deshalb weder durchgeführt noch bestätigt. Eine mögliche Variante wäre, dass die Gemeinde eine vor der Maßnahme durchgeführte Energieberatung empfiehlt und fördert. 4

7 Beispiele für die Ausgestaltung der gemeindeeigenen Förderungen In der Folge finden Sie einige Beispiele für gemeindeeigene Förderungen. Insbesondere die Höhe der Förderung ist nur als Anhaltspunkt zu sehen! Für eine individuelle Förderberatung stehen Ihnen die ExpertInnen von Energie Tirol zur Verfügung. Förderung von Wärmedämmung und umfassender, thermischer Sanierung Oberste Geschoßdecke/ Dach Fenster Außenwand Kellerdecke/ erdberührter Fußboden Die Verbesserung der Wärmedämmung der Gebäudehülle bringt den nachhaltigsten Nutzen. Sie reduziert den Heizwärmebedarf und damit den Energieverbrauch und die Betriebskosten für die nächsten Jahrzehnte. Grundsätzlich ist eine Förderung von Sanierungsvorhaben der Förderung von Neubauten vorzuziehen. Gerade im Neubau ist der Beitrag, der von der Gemeinde beigesteuert werden kann meist verschwindend gering. Ein zusätzlicher Anreiz für eine besonders energiesparende Bauweise kann durch die geringen Beträge nicht gegeben werden. Des Weiteren tragen auch sehr energiesparende Neubauten meist zu einer Erhöhung der CO 2 -Emissionen für die Gemeinde bei, beispielsweise durch die notwendige zusätzliche Infrastruktur oder auch durch zusätzlichen Autoverkehr. Eine Ausnahme bilden Gebäude, die im Ortskern neu errichtet werden und zu einer Verdichtung beitragen. Bei einer Gebäudesanierung wird von zwei unterschiedlichen Sanierungsvarianten gesprochen. Eine Wärmedämmung einzelner Bauteile oder eine umfassende, energetische Sanierung des Gebäudes. 5

8 Schritt 1 Nachträgliche Wärmedämmung einzelner Bauteile Um nur sinnvolle Maßnahmen zu fördern, ist es in diesem Fall notwendig, von Seite der Gemeinde bestimmte Vorgaben zu definieren. Bei allen Einzelmaßnahmen ist es empfehlenswert, maximale U-Werte des jeweiligen Bauteils nach der Sanierung vorauszusetzen. Bei umfassenden thermischen Sanierungen muss der Heizwärmebedarf den Vorgaben durch die Wohnbauförderung entsprechen. Vorschlag für Gemeindeförderung: Förderung für nachträgliche Wärmedämmung einzelner Bauteile Grundlage für das Gewähren der Förderung ist der Nachweis der Einhaltung bestimmter Dämmwerte (U-Wert) der sanierten Gebäudeteile. Es wird empfohlen, diese U-Werte etwas niedriger anzusetzen als in der Sanierungsförderung des Landes. Dies muss aber auch entsprechend kommuniziert werden. Der U-Wert ist von einer befugten Person (z.b. Energieberater, Baumeister, Zimmerer, ) zu berechnen und dem Antrag beizulegen. Die Durchführung der erforderlichen Verbesserungen ist durch Rechnungsvorlagen nachzuweisen. Als Grundlage für die Förderhöhe kann entweder der Rechnungsbetrag oder die gedämmte Fläche herangezogen werden. In beiden Fällen sollte eine entsprechende Obergrenze definiert werden. Gedämmter Bauteil U-Wert nach erfolgter Sanierung (W/m²K) Zuschuss: Basis Rechnungsbetrag Zuschuss: Basis Fläche Außenwand 0,20 20 %, max /m²; max. 250 Oberste Geschoßdecke / Dachschräge Kellerdecke / erdberührter Fußboden 0,16 20 %, max /m²; max ,30 20 %, max /m²; max. 100 Fenster* 1,0 (U w -Wert) 20 %, max /m²; max. 250 Erläuterung: Besonders wichtig ist es, die Förderung von Maßnahmen zu vermeiden, die potentiell bautechnische Schwierigkeiten in sich bergen. Dies könnte zum Beispiel der alleinige Fenstertausch sein. Bei einem Fenstertausch ohne begleitende Dämmmaßnahmen stehen wärmetechnische Überlegungen oft nicht im Vordergrund. Die Maßnahme birgt allerdings bei schlecht gedämmten Gebäuden die Gefahr einer nachträglichen Schimmelbildung. Diese Einzelmaßnahme sollte daher nur mit begleitenden Maßnahmen (Dämmung Außenwand, Dämmung Laibung, ) gefördert werden. Mit der Berechnung des U-Wertes durch den Professionisten wird sichergestellt, dass der/die FörderwerberIn auch über weitere Möglichkeiten der Wärmedämmung und die Konsequenzen einzelner Maßnahmen informiert wird. Zusätzlich zur Förderung von einzelnen Bauteilen sollte noch eine Förderung für eine Gesamtsanierung möglich sein. 6

9 Schritt 2: Umfassende thermische Sanierung Für eine derartige Sanierung wird vom Land Tirol eine Förderung in Form eines Einmalzuschusses oder eines Zinszuschusses zu einem Darlehen sowie eine zusätzliche Ökobonus-Förderung gewährt. Als Maßstab für die thermische Verbesserung gilt der Energieausweis, der für das Gebäude berechnet wird. Dieser kann auch zur Berechnung der Gemeindeförderung herangezogen werden. Vorschlag für Gemeindeförderung: Förderung der umfassenden thermischen Sanierung von Ein- und Mehrfamilienhäusern Die Höhe der Förderung wird bestimmt durch die erreichte Ökobonusstufe und dem Verbesserungsgrad lt. Tiroler Wohnhaussanierungsförderung, Der Nachweis erfolgt über die Vorlage eines Energieausweises ausgestellt durch eine befugte Firma. Ökostufe / Verbesserungsgrad (Nachweis durch Förderzusage Land Tirol) Ökostufe 2 / Verbesserung > 50 % 300 Ökostufe 2 / Verbesserung > 65 % 400 Ökostufe 3 / Verbesserung > 50 % 500 Ökostufe 3 / Verbesserung > 65 % 600 Ausbezahlter Zuschuss Erläuterung: Die zusätzliche Sanierungsförderung (Ökobonus) der Tiroler Wohnbauförderung basiert auf einem Stufensystem und einem Verbesserungsgrad gegenüber dem Altbestand. Stand 07/2013 HWB BGF in kwh/m 2 a Ökostufe A/V Verhältnis 0,8 A/V Verhältnis 0,8 Berechnungsformel HWB BGF = 66,66 *A/V + 21,67 [kwh/m 2 a] 2 54,4 25,6 HWB BGF = 48 *A/V + 16 [kwh/m 2 a] HWB BGF = 16,66 *A/V + 11,67 [kwh/m 2 a] Gebäudenutzfläche Ökostufe 1 Grad der Verbesserung Ökostufe 2 Grad der Verbesserung Ökostufe 3 Grad der Verbesserung 50 % 65 % 50 % 65 % 50 % 65 % 300 m > 300 m m > m Um den administrativen Aufwand der Gemeinde gering zu halten, wird empfohlen, die Auszahlung der Landesförderung als Bedingung für die Gewährung der Gemeindeförderung vorzuschreiben. Hierbei ist für die Budgetplanung der Gemeinde zu beachten, dass die Umsetzung der thermischen Generalsanierung, bzw. die Auszahlung der Landesförderung (Auszahlungsbestätigung als Nachweis) auch erst in einem der folgenden Budgetjahre erfolgen kann. 7

10 Förderung von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung Thermische Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Raumheizung Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung sind höchst sinnvolle Maßnahmen, da nach der Errichtung kaum laufende Betriebskosten anfallen und der Brennstoffeinsatz im Gebäude langfristig reduziert wird. Gleichzeitig stellt der Einbau einer Solaranlage eine hohe Einmalinvestition zusätzlich zu einem Heizsystem dar. Jede zusätzliche Förderung dieser Investition wirkt hier als Anreiz. Thermische Solaranlagen werden vom Land Tirol in Form eines Einmalzuschusses oder eines Annuitätenzuschusses gefördert. Eine Kopplung der Gemeindeförderung für Solaranlagen an die Förderung der Tiroler Wohnbauförderung ist als Voraussetzung für die Gemeindeförderung nicht sinnvoll. Um allen Gemeindebürgern den Zugang zur Solaranlagenförderung zu ermöglichen sollten jedoch die technischen Rahmenbedingungen (Kriterien) jenen der Wohnbauförderung angepasst werden. Daher sollte die Gemeinde die Einhaltung der unten angeführten Mindestvoraussetzungen überprüfen. Vorschlag für Gemeindeförderung Förderung von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung für Ein- und Zweifamilienhäuser: Anlagenart Mindestvoraussetzungen Ausbezahlter Zuschuss Warmwasserbereitung Warmwasserbereitung und Raumwärme max. 10 m² Kollektorfläche je Wohneinheit, mind. 50 l Speicher/m² max. 20 m² Kollektorfläche je Wohneinheit, mind. 50 l Speicher/m² Zudem sollten die Kollektoren ein CE (European Conformity) Zertifikat aufweisen. Prüfen kann man dies auf bzw. wenn eine Förderung des Landes schon gewährt wurde, da dies Voraussetzung für den Erhalt der Landesförderung ist. Wenn mehrere Wohneinheiten von einer Solaranlage versorgt werden sollten zusätzlich 70 für jede weitere, angeschlossene Wohneinheit als Zuschuss gewährt werden, bis max. 5 WE / 350. Die alleinige Beheizung von Schwimmbädern ist von der Förderung ausgenommen. Erläuterungen: Die Beheizung von Schwimmbädern als alleinige Funktion der Solaranlage sollte in jedem Fall von der Förderung ausgenommen werden. 8

11 Förderung von Biomasseheizung und Fernwärmeanschluss Biomasseheizung und Fernwärmeanschluss Für den Einbau von Heizsystemen auf Basis von Biomasse bzw. für einen Fernwärmeanschluss gewährt das Land Tirol einen Einmalzuschuss oder einen Annuitätenzuschuss bei der Sanierung bzw. in Form von Zusatzpunkten bei der Neubauförderung. Deshalb stellt die alleinige Koppelung der Gemeindeförderungen an die Landesförderung hier keine optimale Lösung für die Bürger und Bürgerinnen dar. Empfehlenswert ist es die Förderungen unabhängig von der Tiroler Wohnbauförderung zu gestalten. Es ist daher ein höherer verwaltungstechnischer Aufwand für die Überprüfung der Mindestbedingungen, die zum Erhalt einer Förderung führen, einzukalkulieren. Gefördert sollten alle modernen Holz-Heizungsarten werden, welche die Kriterien der Tiroler Wohnbauförderung erfüllen. D.h. sie müssen den geltenden Normen entsprechen, eine Typenprüfung haben und das ganze Haus beheizen können. (Pelletskessel, Hackschnitzelheizungen, Holzvergaserkessel mit Pufferspeicher, Kachelöfen-Ganzhausheizsysteme und Anschluss an ein Biomasse-Wärmenetz). Biomasseheizungen sollten sowohl im Neubau als auch im Althaus gleich gefördert werden (ähnlich den Solaranlagen). Wenn die Häuser im Fernwärmenetzgebiet liegen, sollten Biomasseheizungen nicht gefördert werden sondern nur der Fernwärmeanschluss. Vorschlag für Gemeindeförderung: Förderung von Biomasseheizung und Fernwärmeanschluss: Nachfolgende Anlagen können gefördert werden sofern eine Typenprüfung vorliegt und die in Tirol jeweils gültigen Emissionsgrenzwerte eingehalten bzw. unterschritten werden und das ganze Haus damit beheizt wird. Die Heizsysteme sollen nach Möglichkeit mit thermischen Solaranlagen kombiniert werden. Heizanlagen mit automatischer Beschickung (Hackschnitzel, Holzpellets) unabhängig von der Größe der Brennstoffbevorratung (Tages-, Wochen-, Jahresbehälter) wenn ein Wärmeverteilungssystem (Zentralheizung) angeschlossen ist. Stückholzkessel (Holzvergaserkessel) mit Pufferspeicher und elektronisch geregeltem Verbrennungsablauf wenn ein Wärmeverteilungssystem (Zentralheizung) angeschlossen ist. Kachelofen- und Kaminofen-Ganzhausheizungen das sind Kachelöfen oder Kaminöfen mit Wärmetauschern, sodass auch Warmwasser für die Zentralheizung erzeugt werden kann. (Hier ersetzt ein Nachweis des Wirkungsgrades von > 85 % die Typenprüfung) Fernwärmeanschlüsse Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer Energie von zumindest 80 %. 9

12 Anlagenart Mindestvoraussetzungen Ausbezahlter Zuschuss Biomasseheizung wie beschrieben 500 Fernwärmeanschluss wie beschrieben 400 Wenn mehrere Wohneinheiten versorgt werden, sollten zusätzlich 70 für jede weitere, angeschlossene Wohneinheit als Zuschuss gewährt werden, bis max. 5 WE / 350. Biomasseheizungen werden nur dann gefördert, wenn ein Anschluss an die örtliche Fernwärmeversorgung nicht möglich ist. Erläuterungen: Von der Förderung von Einzelöfen im Wohnraum sollte abgesehen werden, da nicht sichergestellt ist, wie viel ein Einzelofen zur Beheizung des Gebäudes beiträgt. Unter Umständen erhöht der Einzelofen sogar den Brennstoffbedarf eines Gebäudes. 10

13 Förderung von Wärmepumpen Wärmepumpe Da Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung ohnehin zu den preisgünstigen Systemen gehört, müssten diese von den Gemeinden nicht zusätzlich gefördert werden. Wenn sich die Gemeinde entschließt Heizungs- Wärmepumpen zu fördern, ist es wichtig, auf den effizienten Einsatz zu achten. Diese Effizienz drückt sich in der Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe aus. Eine hohe Jahresarbeitszahl (nicht verwechseln mit der Leistungszahl!) heißt, dass bei einer Wärmepumpenanlage aus 1 kwh Strom mindestens 4 kwh Wärme erzeugt werden (JAZ=4). Eine nicht sorgfältig dimensionierte und eingesetzte Wärmepumpenanlage erreicht vor allem im Altbaubereich unter Umständen eine weitaus geringere Jahresarbeitszahl, es muss also mehr Strom eingesetzt werden um die notwendige Wärme bereitzustellen. Die Wärmepumpenanlagen sind nach Möglichkeit mit Solaranlagen zu kombinieren. Die Höhe der Wärmepumpenförderung sollte im Verhältnis zu Solaranlagen bzw. Biomasseheizungen geringer bemessen werden, da die Wärmepumpe weniger CO 2 -Einsparung bringt als Biomasseheizungen. Vorschlag für Gemeindeförderung: Förderung von Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung Anlagenart Voraussetzungen Ausbezahlter Zuschuss Zur Beheizung und Warmwasserbereitung Erdreich-Wasser oder Wasser-Wasser Wärmepumpe, monovalenter Heizungsbetrieb; in Kombination mit Niedertemperaturwärmeabgabesystem (max. Vorlauftemperatur 35 C) 25 0 Wenn mehrere Wohneinheiten versorgt werden sollten zusätzlich 50 für jede weitere, angeschlossene Wohneinheit als Zuschuss gewährt werden, bis max. 5 WE / 250. Voraussetzung für die Auszahlung der Gemeindeförderung ist eine Bestätigung durch das ausführende Unternehmen oder eine Originalrechnung, aus der die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ersichtlich ist. Erläuterungen: Für alle Wärmepumpen gilt generell: Je geringer der Temperaturunterschied zwischen Wärmequelle (Grundwasser, Erdwärme, Luft) und Heizwasser ist, umso höher liegt der Wirkungsgrad und umso höher ist die CO 2 - Einsparung gegenüber konventionellen Heizsystemen. Die Temperaturen der Wärmequellen unterliegen natürlichen Schwankungen durch Wechsel von Sommer/Winter und Tag/Nacht. Grundwasser schwankt kaum, Erdwärme wenig und Luft stark. Daher ist Luft als Wärmequellenmedium am schlechtesten geeignet und sollte von Gemeinden nicht zusätzlich gefördert werden. Nur die konsequente Anwendung von Flächenheizungen (Fußboden- oder Wandheizung) mit niedrigen Vorlauftemperaturen kann eine gute Effizienz von Wärmepumpen sichern. Heizanlagen mit normalen Radiatoren eignen sich grundsätzlich nicht für den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe. 11

14 Förderung von Photovoltaikanlagen (Solarstromanlage) Photovoltaikanlage Vorschlag für Gemeindeförderung: Förderung von Photovoltaikanlagen Art der Förderung Voraussetzungen Ausbezahlter Zuschuss Investitionskostenzuschuss mind. 1 kwp bis max. 5 kwp 100 je kwp Voraussetzung für die Auszahlung der Gemeindeförderung ist die Vorlage der Anlagenbeschreibung, die Bestätigung der Inbetriebnahme durch den Installateur und der saldierten Rechnungen. Anmerkung: Derzeit (2014) ist seitens der Bundesförderung (klima&energiefonds) eine Kombination mit Landes- und Gemeindeförderungen nicht möglich! 12

15 Förderung von Elektrofahrrädern und Elektroscooter Vorschlag für Gemeindeförderung: Förderung von Elektrofahrrädern und Elektroscooter: Um Förderung kann von Privatpersonen für den Ankauf eines zum Straßenverkehr zugelassenen einspurigen Elektroscooters oder Elektrofahrrads angesucht werden. Pro Haushalt kann nur ein Fahrzeug gefördert werden. Art der Förderung Investitionskostenzuschuss 100 Ausbezahlter Zuschuss Voraussetzung für die Auszahlung der Gemeindeförderung ist die Vorlage der saldierten Rechnung. Als Unterstützung der E-Mobilität sollte die Errichtung einer öffentlich zugänglichen Stromtankstelle mit erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Kleinwasserkraft, ) überlegt werden. Haben sie noch Fragen? Für eine individuelle Beratung, Umsetzung in der Gemeinde und begleitende Öffentlichkeitsarbeit stehen die Expertinnen und Experten von Energie Tirol gerne persönlich zur Verfügung! Energie Tirol Südtiroler Platz 4, A Innsbruck Tel.: +43 / (0) 512 / , Fax DW: 30 office@energie-tirol.at 13

16 Anhang 1: Richtlinienbeispiel Gemeinde: XXX Adresse, Tel, Fax, Förderrichtlinien für energiesparende Maßnahmen Ziel der Fördermaßnahmen Ziel ist eine Verbesserung der Umweltsituation durch Verminderung der CO 2 -Emission, Senkung des Energieverbrauches sowie der Ersatz von Importenergie durch vermehrte Nutzung erneuerbarer, heimischer Energieträger und Stärkung des Umweltbewusstseins der Bürgerinnen und Bürger. Allgemeine Fördervoraussetzungen Unter förderungswürdigen Objekten sind Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhäuser, die durch eine durchgehende Feuermauer getrennte Wohneinheiten aufweisen, Vereinsheime, nicht aber Wohnhausanlagen gemeinnütziger Baugenossenschaften, Häuser für Saisonwohnungen, Notunterkünfte, Baracken, Behelfsheime und Bauwerke vorübergehenden Bestandes zu verstehen. Das förderwürdige Objekt muss sich im Gemeindegebiet der Gemeinde XXX befinden. Förderungswerber müssen ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde XXX haben. Das Gebäude, für das die Förderung gewährt wurde, muss ganzjährig bewohnt oder genutzt werden. Je Förderungswerber können pro Jahr XXX energiesparende Maßnahmen gefördert und in einem Zeitraum von zehn Jahren kann je energiesparender Maßnahme nur einmal eine Förderung durch die Gemeinde XXX gewährt werden. Förderungswerber 1. Als Förderungswerber gelten natürliche Personen, Gemeinschaften nach dem Wohnungseigentumsgesetz und Vereine. 2. Natürliche Personen als Förderungswerber müssen EU-Bürger oder solchen gleichgestellt sein. 3. Ist der Errichter nicht Eigentümer des Objektes, an welchem die zu fördernde Anlage bzw. die zu fördernde Maßnahme angebracht ist bzw. werden soll, so ist die schriftliche Zustimmung des/der Eigentümer(s) erforderlich. Art und Höhe der Förderung, besondere Fördervoraussetzungen Die Gemeinde XXX gewährt Förderungen für folgende energiesparende Maßnahmen bei förderwür- digen Objekten durch einen nicht rückzahlbaren Bargeldzuschuss zu den Anschaffungs- bzw. Errichtungskosten: (1) Maßnahmen zur Dämmung der Gebäudehülle, der Kellerdecke, der obersten Geschossdecke und Fensteraustausch (gilt nur für Gebäude älter 10 Jahre) Die Förderung beträgt: (a) für Dämmmaßnahmen an der obersten Geschossdecke bei Gebäuden (Gebäudetyp gemeindespezifisch eintragen) mit einer U-Wertreduktion auf 0,16 W/m² 4 /m² Bruttofläche, höchstens jedoch xxx. (b) für Dämmmaßnahmen an der Kellerdecke bei Gebäuden (Gebäudetyp gemeindespezifisch eintragen) mit einer U-Wertreduktion auf 0,30 W/m² 4 /m² Bruttofläche, höchstens aber xxx. (c) für Dämmmaßnahmen der Außenwände bei Gebäuden (Gebäudetyp gemeindespezifisch eintragen) mit einer U-Wertreduktion auf 0,20 W/m² 5 /m² Bruttofläche der Außenwände, höchstens jedoch xxx. (d) für Fensteraustausch bei Gebäuden (Gebäudetyp gemeindespezifisch eintragen) mit einer U- Wertreduktion auf 1,0 W/m² mit Rahmen (Uw-Wert) 20 /m² (Glasfläche), höchstens jedoch xxx. Möglicher Zusatz: Nicht gefördert werden Materialien, auf die die Gemeinde XXX aus ökologischen Gründen verzichtet. Dies sind Fenster mit Rahmen aus Tropenholz bzw. FCKW-haltige Dämmstoffe. Die Berechnung der U-Werte ist von einer befugten Person durchzuführen und den Einreichungsunterlagen beizulegen. 14

17 (2) Bonusförderung Förderung der umfassenden thermischen Sanierung von Ein- und Mehrfamilienhäusern: Bei der Umsetzung von mindestens drei Energiesparmaßnahmen (oberste Geschossdecke, Gebäudehülle, Fenstertausch, Kellerdecke) wird ein zusätzlicher Bonus von 10 % der Fördersumme gewährt. oder Die Höhe der Förderung wird bestimmt durch die erreichte Ökobonusstufe und dem Verbesserungsgrad lt. Tiroler Wohnhaussanierungsförderung. Der Nachweis erfolgt über die Vorlage eines Energieausweises, ausgestellt durch eine befugte Firma. Ökostufe / Verbesserungsgrad (Nachweis durch Förderzusage Land Tirol) Ökostufe 2 / Verbesserung > 50 % 300 Ökostufe 2 / Verbesserung > 65 % 400 Ökostufe 3 / Verbesserung > 50 % 500 Ökostufe 3 / Verbesserung > 65 % 600 Ausbezahlter Zuschuss (3) Thermische Solaranlagen für die Warmwasserbereitung (und die Heizungsunterstützung) im privaten und im gewerblichen Bereich bzw. für Ein- und Zweifamilienhäuser: durch einen einmaligen Kostenzuschuss Anlagenart Mindestvoraussetzungen Ausbezahlter Zuschuss Warmwasserbereitung Warmwasserbereitung und Raumwärme max. 10 m² Kollektorfläche je Wohneinheit, mind. 50 l Speicher/m² max. 20 m² Kollektorfläche je Wohneinheit, mind. 50 l Speicher/m² Wenn mehrere Wohneinheiten von einer Solaranlage versorgt werden, werden zusätzlich 70 für jede weitere, angeschlossene Wohneinheit als Zuschuss gewährt werden, bis max. 5 WE/350. Die alleinige Beheizung von Schwimmbädern ist von der Förderung ausgenommen. (4) Biomasseheizung und Fernwärmeanschluss Nachfolgende Anlagen können gefördert werden sofern eine Typenprüfung vorliegt und die in Tirol jeweils gültigen Emissionsgrenzwerte eingehalten bzw. unterschritten werden und das ganze Haus damit beheizt wird. Die Heizsysteme sollen nach Möglichkeit mit thermischen Solaranlagen kombiniert werden. Heizanlagen mit automatischer Beschickung (Hackschnitzel, Holzpellets) unabhängig von der Größe der Brennstoffbevorratung (Tages-, Wochen-, Jahresbehälter) wenn ein Wärmeverteilungssystem (Zentralheizung) angeschlossen ist. Stückholzkessel (Holzvergaserkessel) mit Pufferspeicher und elektronisch geregeltem Verbrennungsablauf wenn ein Wärmeverteilungssystem (Zentralheizung) angeschlossen ist. Kachelofen- und Kaminofen-Ganzhausheizungen das sind Kachelöfen oder Kaminöfen mit Wärmetauschern, sodass auch Warmwasser für die Zentralheizung erzeugt werden kann. (Hier ersetzt ein Nachweis des Wirkungsgrades von > 85 % die Typenprüfung) Fernwärmeanschlüsse Anlagenart Mindestvoraussetzungen Ausbezahlter Zuschuss Biomasseheizung wie beschrieben 500 Fernwärmeanschluss wie beschrieben

18 Wenn mehrere Wohneinheiten versorgt werden, werden zusätzlich 70 für jede weitere, angeschlossene Wohneinheit als Zuschuss gewährt werden, bis max. 5 WE/350. Biomasseheizungen werden nur dann gefördert, wenn ein Anschluss an die örtliche Fernwärmeversorgung nicht möglich ist. (5) Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung Anlagenart Voraussetzungen Ausbezahlter Zuschuss Zur Beheizung und Warmwasserbereitung Erdreich-Wasser oder Wasser-Wasser Wärmepumpe, monovalenter Heizungsbetrieb in Kombination mit Niedertemperaturwärmeabgabesystem (max. Vorlauftemperatur 35 C) 250 Wenn mehrere Wohneinheiten versorgt werden, werden zusätzlich 50 für jede weitere, angeschlossene Wohneinheit als Zuschuss gewährt werden, bis max. 5 WE/250. Voraussetzung für die Auszahlung der Gemeindeförderung ist eine Bestätigung durch das ausführende Unternehmen oder eine Originalrechnung, aus der die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ersichtlich ist. (6) Photovoltaikanlagen (Solarstromanlage) Art der Förderung Voraussetzungen Ausbezahlter Zuschuss Investitionskostenzuschuss mind. 1 kwp bis max. 5 kwp 100 je kwp Voraussetzung für die Auszahlung der Gemeindeförderung ist die Vorlage der Anlagenbeschreibung, die Bestätigung der Inbetriebnahme durch den Installateur und der saldierten Rechnungen. (7) Elektrofahrräder, Elektroscooter Art der Förderung Ausbezahlter Zuschuss Investitionskostenzuschuss 100 Voraussetzung für die Auszahlung der Gemeindeförderung ist die Vorlage der saldierten Rechnung. 16

19 Verfahren 1. Ansuchen um eine Förderung nach diesen Richtlinien sind mittels des bei der Gemeinde XXX aufgelegten Formblattes schriftlich im Gemeindeamt einzubringen. 2. Vor der Installation, bzw. Montage einer energiesparenden Maßnahme sind alle nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen notwendigen Anzeigen, bzw. Bewilligungen einzuholen. 3. Dem Förderungsantrag sind folgende Unterlagen beizuschließen: 3.1. Nachweise entsprechend der besonderen Fördervoraussetzungen für die Maßnahmen Bauanzeige gemäß Tiroler Bauordnung bei anzeigepflichtigen Vorhaben Eigentumsnachweis an der Liegenschaft, auf der die zu fördernde Anlage errichtet wird (Grundbuchsauszug, nicht älter als ein Monat), sofern die Eigentumsverhältnisse dem Gemeindeamt nicht bekannt sind. 4. Ansuchen um Förderung nach diesen Richtlinien sind bis spätestens sechs Monate nach Anschaffung bzw. Errichtung der zu fördernden Anlage bzw. Maßnahme einzubringen. (Als Nachweis gelten Rechnungsdatum bzw. bei umfassender thermischer Sanierung die Auszahlungsbestätigung vom Land Tirol) 5. Förderungen nach diesen Richtlinien bewilligt der Gemeindevorstand. 6. Über Bewilligung oder Ablehnung des Förderungsansuchens erhält der Förderungswerber eine schriftliche Verständigung, die im Falle der Ablehnung des Ansuchens die dafür maßgeblichen Gründe zu enthalten hat. 7. Die Auszahlung des Förderungszuschusses erfolgt durch Überweisung auf ein vom Förderungswerber bekanntzugebendes Bankkonto. Kontrolle Die Gemeinde XXX behält sich das Recht vor, nach diesen Richtlinien geförderte Anlagen und Maßnah- men durch Beauftragte an Ort und Stelle zu begutachten. Dazu hat der Förderungswerber den beauftragten Personen gegen vorherige Anmeldung das Betreten der Liegenschaft bzw. des Objektes zu gestatten. Widerruf Eine Förderung nach diesen Richtlinien ist vom Bürgermeister/von der Bürgermeisterin schriftlich zu widerrufen, wenn die Anlage nicht zweckgemäß verwendet wird oder der Förderungswerber unrichtige Angaben gemacht hat. Der bereits überwiesene Förderungsbetrag ist in diesem Fall innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Widerrufs vom Förderungswerber zurückzuzahlen. Gesamtausmaß Die Summe der Förderungsbeträge darf den dafür im Voranschlag des jeweiligen Haushaltsjahres ausgewiesenen Voranschlagansatz nicht überschreiten. Rechtliche Natur der Förderung Diese Förderung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde XXX. Es besteht weder ein vertraglicher noch ein sonstiger Rechtsanspruch auf die Gewährung einer solchen. Wirksamkeitsbeginn Die Bestimmungen dieser Richtlinien, die vom Gemeinderat in der Sitzung am XX.XX.20XX beschlossen wurden, gelten ab XX.XX.20XX. Die Richtlinien des Gemeinderates vom XX.XX.XXXX treten gleichzeitig außer Kraft. Der/die Umweltgemeinderat/rätin Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin Hinweis: Das Ansuchen für die Gemeindeförderung liegt im Gemeindeamt auf, kann aber auch von der Homepage der Gemeinde XXX ( heruntergeladen werden! 17

20 Anhang 2: Antragsformular Gemeinde XXXX; Adresse yyyy Antrag zur Förderung von Energiesparmaßnahmen Förderwerber: Vorname Straße, HNr. Tel.Nr. Nachname PLZ, Ort mail Bankverbindung: BLZ / BIC Kontonummer / IBAN Förderobjekt: Straße, HNr. Baujahr (Baubescheid vom ) Objektart (überwiegende Ein- oder Zweifamilienhaus Mehrfamilienhaus Nutzung) Wohnung Landwirtschaft / Gewerbe Förderwerber ist: Eigentümer Hauptmieter Untermieter Durchgeführte Maßnahme(n) (Bitte ausfüllen die Förderhöhe wird vom Gemeindeamt eingetragen) : Dämmung der Außenwand: U-Wert alt:...w/m²k U-Wert neu:... W/m²K Förderhöhe: 5.--/m² / max Sanierte Fläche: m² Förderhöhe:..EURO Dämmung der obersten Geschossdecke/Dachschräge: U-Wert alt:...w/m²k U-Wert neu:... W/m²K Förderhöhe: 4.--/m² / max Sanierte Fläche: m² Förderhöhe:..EURO Dämmung der Kellerdecke/ Erdberührter Fußboden: U-Wert alt:...w/m²k U-Wert neu:... W/m²K Förderhöhe: 4.--/m² / max Sanierte Fläche: m² Förderhöhe:..EURO Fenstertausch: U-Wert alt:...w/m²k U-Wert neu:...w/m²k Förderhöhe: 20.--/m² / max Sanierte Glasfläche: m² Förderhöhe:..EURO 18

21 Umfassende Sanierung: Ökostufe: 2 3 Verbesserungsgrad: < 50% < 65% Förderhöhe: / / / Thermische Solaranlage: Nur Warmwasser Förderhöhe:..EURO Warmwasser + Heizung Förderhöhe: / (+ 70. je WE) Kollektorfläche: m² Förderhöhe:..EURO Biomasseheizung: Stückholz m. Puffer Pellets Hackschnitzel Förderhöhe: 500. (+ 70. je WE) Leistung: kw Förderhöhe:..EURO Fernwärmeanschluss: Förderhöhe: (+ 70. je WE) Leistung: kw Förderhöhe:..EURO Wärmepumpe: Erdreich/Wasser Wasser/ Wasser Förderhöhe: 250. (+ 50. je WE) Leistung: kw Förderhöhe:..EURO Photovoltaik: Förderhöhe: /kwp Leistung: kw Förderhöhe:..EURO Elektrofahrrad / Elektroscooter: Förderhöhe: Förderhöhe:..EURO Ausbezahlte Gesamt-Förderhöhe:..EURO Erklärung des Antragstellers Ich bestätige durch meine Unterschrift, dass die im Antrag gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Alle in den Richtlinien geforderten Unterlagen bzw. Nachweise liegen bei (U-Wert Berechnungen, Flächennachweise, Nachweis Ökostufen/Verbesserungsgrad, Nachweis Kollektorfläche/Speicher, Typenprüfung Biomassekessel, Nachweis Wärmepumpe, Rechnungen,..). Die Gemeinde ist berechtigt unvollständige Anträge zurückzuweisen bzw. innerhalb einer Frist fehlende Unterlagen nachzufordern.. Ich anerkenne die Richtlinien für Energiesparförderungen in der Gemeinde XXX. Ich nehme zur Kenntnis, dass Förderungsbeiträge, die aufgrund falscher Angaben gewährt wurden, jederzeit zurückgefordert werden können. Ich stimme zu, dass alle im Ansuchen enthaltenen und bei der Abwicklung anfallenden Daten automationsunterstützt verarbeitet, und mit der Durchführung und Überprüfung der Förderung befassten Dienststellen und Institutionen übermittelt werden dürfen... Ort,am.. Unterschrift 19

22 Anhang 3: Einige Beispiele von Dämmstärken und U-Werten Außenwand Grenzwert der Wohnbauförderung U < 0,25 W/m²K, Empfehlung U 0,20 W/m²K Benötigte cm Wärmedämmung um einen bestimmten U-Wert zu erreichen: Vorhandene Konstruktion Erforderliche Dämmstärke für U < 0,25 W/m²K Erforderliche Dämmstärke für U 0,20 W/m²K 30 cm Vollziegelwand 14 cm 18 cm 30 cm Hochlochziegel 13 cm 17 cm Holzriegelkonstruktion 15 cm 20 cm Decken zum Dachboden bzw. Dachschrägen Grenzwert Wohnbauförderung U = 0,20, Niedrigenergiehaus U < 0,15 Benötigte cm Wärmedämmung um einen bestimmten U-Wert zu erreichen: (Bereits vorhandene Wärmedämmung mitzählen, wenn sie nicht entfernt wird) Vorhandene Konstruktion Erforderliche Dämmstärke für U < 0,18 W/m²K Erforderliche Dämmstärke für U 0,16 W/m²K 30 cm Stahlbetondecke 22 cm 25 cm Fußboden/Wände gegen Keller Vorhandene Konstruktion Erforderliche Dämmstärke für U < 0,35 W/m²K Erforderliche Dämmstärke für U 0,30 W/m²K 30 cm Stahlbetondecke 9 cm 10 cm 20

23 21

GEMEINDE KÖSTENDORF 5203 Köstendorf, Kirchenstraße Nr. 5, Tel.: , Fax:

GEMEINDE KÖSTENDORF 5203 Köstendorf, Kirchenstraße Nr. 5, Tel.: , Fax: GEMEINDE KÖSTENDORF 5203 Köstendorf, Kirchenstraße Nr. 5, Tel.: 06216-5313, Fax: 06216-5313-10 Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel der Förderungsmaßnahmen

Mehr

MARKTGEMEINDE Klein-Pöchlarn 3660 Klein-Pöchlarn, Artstettner Straße 7, Tel /8300, Fax DW 20

MARKTGEMEINDE Klein-Pöchlarn 3660 Klein-Pöchlarn, Artstettner Straße 7, Tel /8300, Fax DW 20 MARKTGEMEINDE Klein-Pöchlarn 3660 Klein-Pöchlarn, Artstettner Straße 7, Tel. 07413/8300, Fax DW 20 Förderungsrichtlinien für ENERGIESPARENDE MASSNAHMEN Ziel der Förderungsmaßnahmen 1. Verbesserung der

Mehr

GEMEINDE Schleedorf Dorf Schleedorf Tel: 06216/

GEMEINDE Schleedorf Dorf Schleedorf Tel: 06216/ GEMEINDE Schleedorf Dorf 1 5205 Schleedorf Tel: 06216/4100 E-Mail: office@schleedorf.at Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel der Förderungsmaßnahmen

Mehr

FÖRDERUNGSRICHTLINIEN. für

FÖRDERUNGSRICHTLINIEN. für Marktgemeinde Bisamberg 2102 Bisamberg, Hauptstraße 2 Verw. Bezirk: Korneuburg, Land: Niederösterreich 02262/620 00 / DW 18 Fax: 02262/620 00 / DW 30 e-mail: bisamberg@bisamberg.at Homepage: www.bisamberg.at

Mehr

Richtlinien. Energie- und Klimaschutz-Förderungen in der Stadtgemeinde Pöchlarn. Gültig für Beschlossen im Gemeinderat am

Richtlinien. Energie- und Klimaschutz-Förderungen in der Stadtgemeinde Pöchlarn. Gültig für Beschlossen im Gemeinderat am Stadtgemeinde Pöchlarn Regensburgerstr. 11 3380 Pöchlarn www.poechlarn.at Richtlinien Energie- und Klimaschutz-Förderungen in der Stadtgemeinde Pöchlarn Gültig für 2011 Beschlossen im Gemeinderat am 28.10.2010

Mehr

Förderrichtlinien für umweltrelevante Investitionen

Förderrichtlinien für umweltrelevante Investitionen Gemeinde Muckendorf-Wipfing Verwaltungs-Bezirk: Tulln Land Niederösterreich 2011-01-02 Förderrichtlinien für umweltrelevante Investitionen 1 Ziel der Förderungsmaßnahmen 1. Verbesserung der Umweltsituation

Mehr

Förderrichtlinien für umweltrelevante Investitionen

Förderrichtlinien für umweltrelevante Investitionen Gemeinde Muckendorf-Wipfing Verwaltungs-Bezirk: Tulln Land Niederösterreich 2012-01-01 Förderrichtlinien für umweltrelevante Investitionen 1 Ziel der Förderungsmaßnahmen 1. Verbesserung der Umweltsituation

Mehr

Förderungsrichtlinien für ENERGIESPARENDE und EMISSIONSMINDERNDE MASSNAHMEN der Marktgemeinde Breitenbrunn am Neusiedler See

Förderungsrichtlinien für ENERGIESPARENDE und EMISSIONSMINDERNDE MASSNAHMEN der Marktgemeinde Breitenbrunn am Neusiedler See Dies ist ein Vorschlag! Dieses Dokument ist ohne Zustimmung der Gemeinde Ungültig! Förderungsrichtlinien für ENERGIESPARENDE und EMISSIONSMINDERNDE MASSNAHMEN der Marktgemeinde Breitenbrunn am Neusiedler

Mehr

Richtlinien für die Vergabe von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen für umweltrelevante Investitionen: ZIELSETZUNG:

Richtlinien für die Vergabe von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen für umweltrelevante Investitionen: ZIELSETZUNG: Richtlinien für die Vergabe von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen für umweltrelevante Investitionen: ZIELSETZUNG: Durch die Gewährung von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen sollen Maßnahmen

Mehr

Förderungsrichtlinien für ENERGIESPARENDE und EMISSIONSMINDERNDE MASSNAHMEN

Förderungsrichtlinien für ENERGIESPARENDE und EMISSIONSMINDERNDE MASSNAHMEN Marktgemeinde Biedermannsdorf Ortsstraße 46 A-2362 Biedermannsdorf polit. Bezirk Mödling, NÖ Tel. +43-2236-71131 Fax +43-2236-71131-85 Förderungsrichtlinien für ENERGIESPARENDE und EMISSIONSMINDERNDE MASSNAHMEN

Mehr

Leopoldsdorf im Marchfelde

Leopoldsdorf im Marchfelde Richtlinie zur Förderung ENERGIESPARENDER und EMISSIONSMINDERNDER MASSNAHMEN in der Marktgemeinde LEOPOLDSDORF Ziel der Förderungsmaßnahmen 1. Verbesserung der Umweltsituation durch Verminderung der CO

Mehr

Ansuchen Energie- und Klimaschutz-Förderungen in Königstetten A N S U C H E N. für Thermische Generalsanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern *)

Ansuchen Energie- und Klimaschutz-Förderungen in Königstetten A N S U C H E N. für Thermische Generalsanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern *) An die Marktgemeinde Königstetten Hauptplatz 1 3433 Königstetten A N S U C H E N um Zuerkennung eines Zuschusses für Thermische Generalsanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern *) für Solaranlagen zur

Mehr

Energie- und Klimaschutz-Förderungen in Tullnerbach A N S U C H E N. für den Einbau einer Biomasseheizung oder Fernwärmeanschluss*)

Energie- und Klimaschutz-Förderungen in Tullnerbach A N S U C H E N. für den Einbau einer Biomasseheizung oder Fernwärmeanschluss*) An die Marktgemeinde Tullnerbach Hauptstraße 47 3013 Tullnerbach A N S U C H E N um Zuerkennung eines Zuschusses für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung*) für den Einbau einer Biomasseheizung

Mehr

A N S U C H E N. für den Einbau von Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung *)

A N S U C H E N. für den Einbau von Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung *) An die Brucker Bundesstraße 2 5700 Zell am See um Zuerkennung einer Förderung A N S U C H E N für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Zusatzheizung *) für den Einbau einer Biomasseheizung *)

Mehr

A N S U C H E N. für Maßnahmen zur nachträglichen Wärmedämmung an Gebäuden *)

A N S U C H E N. für Maßnahmen zur nachträglichen Wärmedämmung an Gebäuden *) Beilage 4 An die Name der Gemeinde Adresse A N S U C H E N um Zuerkennung eines Zuschusses für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung*) für den Einbau einer Biomasseheizung oder Fernwärmeanschluss*)

Mehr

Leopoldsdorf im Marchfelde Rathausplatz 3, 2285 Leopoldsdorf im Marchfelde, Tel.: 02216/2216, Fax DW: 22

Leopoldsdorf im Marchfelde Rathausplatz 3, 2285 Leopoldsdorf im Marchfelde, Tel.: 02216/2216, Fax DW: 22 Rathausplatz 3, 2285, Tel.: 02216/2216, Fax DW: 22 An die Marktgemeinde Leopoldsdorf Rathausplatz 3 2285 ANSUCHEN um Zuerkennung einer FÖRDERUNG durch die Marktgemeinde LEOPOLDSDORF für die Umsetzung der

Mehr

Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1

Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1 Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1 Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel

Mehr

ANSUCHEN. Energie- und Klimaschutz-Förderungen in Klein-Pöchlarn. An die. Marktgemeinde Klein-Pöchlarn. Artstettner Straße Klein-Pöchlarn

ANSUCHEN. Energie- und Klimaschutz-Förderungen in Klein-Pöchlarn. An die. Marktgemeinde Klein-Pöchlarn. Artstettner Straße Klein-Pöchlarn An die Marktgemeinde Klein-Pöchlarn Artstettner Straße 7 3660 Klein-Pöchlarn ANSUCHEN um Zuerkennung eines Zuschusses für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung*) für den Einbau einer Biomasseheizung

Mehr

Förderungsrichtlinien ENERGIESPARENDE MASSNAHMEN

Förderungsrichtlinien ENERGIESPARENDE MASSNAHMEN Gemeinde Hausleiten 3464 Hausleiten, Kremser Straße 16 Tel.: 02265-7267 Fax 02265-726720 www.hausleiten.gv.at gemeinde@hausleiten.gv.at Förderungsrichtlinien für ENERGIESPARENDE MASSNAHMEN Ziel der Förderungsmaßnahmen

Mehr

Förderung für Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches in der Gemeinde Elsbethen

Förderung für Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches in der Gemeinde Elsbethen Pfarrweg 6, 5061 Elsbethen - 0662/623428; FaxNr. 0662/627942 - e-mail: post@elsbethen.salzburg.at Förderung für Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches in der Gemeinde Elsbethen Die Gemeinde Elsbethen

Mehr

RICHTLINIE. zur Förderung. energiesparender und emissionsmindernder Maßnahmen in der Stadtgemeinde Baden

RICHTLINIE. zur Förderung. energiesparender und emissionsmindernder Maßnahmen in der Stadtgemeinde Baden RICHTLINIE zur Förderung energiesparender und emissionsmindernder Maßnahmen in der Stadtgemeinde Baden 1 Ziel der Förderungsmaßnahmen 1. Verbesserung der Umweltsituation durch Verminderung der Treibhausgas-Emission

Mehr

Zusammenfassung Wohnbauförderung 2012

Zusammenfassung Wohnbauförderung 2012 Zusammenfassung Wohnbauförderung 2012 Inhalt 1. Neubau oder Ersterwerb 2. Wohnhaussanierung 3. Ökobonusförderung Förderstelle Abteilung Wohnbauförderung Landhaus 1 Eduard Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck

Mehr

Foto: Klaus-Uwe Gerhardt/PIXELIO

Foto: Klaus-Uwe Gerhardt/PIXELIO Foto: Klaus-Uwe Gerhardt/PIXELIO Energie- und Klimaschutz-Förderungen in NÖ Gemeinden Erstellt durch "die umweltberatung", Umweltschutzverein Bürger und Umwelt In Kooperation mit dem Amt der NÖ Landesregierung,

Mehr

Foto: Klaus-Uwe Gerhardt/PIXELIO

Foto: Klaus-Uwe Gerhardt/PIXELIO Foto: Klaus-Uwe Gerhardt/PIXELIO Energie- und Klimaschutz-Förderungen in NÖ Gemeinden Erstellt durch "die umweltberatung", Umweltschutzverein Bürger und Umwelt In Kooperation mit dem Amt der NÖ Landesregierung,

Mehr

Förderantrag: energiesparende Maßnahmen in der Stadtgemeinde Baden A N S U C H E N

Förderantrag: energiesparende Maßnahmen in der Stadtgemeinde Baden A N S U C H E N An die Stadtgemeinde Baden Hauptplatz 1 2500 Baden A N S U C H E N um Zuerkennung eines Zuschusses für Solaranlagen zur Beheizung und Warmwasserbereitung für Photovoltaikanlagen für einen Fernwärmeanschluss

Mehr

Energieeffizienz und Klimabündniszuschuss

Energieeffizienz und Klimabündniszuschuss Förderrichtlinien Marktgemeinde Böheimkirchen 2019 Gemäß GR-Beschluss v. 26.11.2018. Gültig 1.1.2019 bis 31.12. 2020. Energieeffizienz und Klimabündniszuschuss Sanierung von Häusern älter als 10 Jahre.

Mehr

RICHTLINIE. zur Förderung. energiesparender Maßnahmen in der Stadtgemeinde Baden

RICHTLINIE. zur Förderung. energiesparender Maßnahmen in der Stadtgemeinde Baden RICHTLINIE zur Förderung energiesparender Maßnahmen in der Stadtgemeinde Baden 1 Ziel der Förderungsmaßnahmen 1. Verbesserung der Umweltsituation durch Verminderung der Treibhausgas-Emission und Senkung

Mehr

RICHTLINIEN für die Förderung von Energiesparmaßnahmen

RICHTLINIEN für die Förderung von Energiesparmaßnahmen GEMEINDE Schwendau Bezirk Schwaz RICHTLINIEN für die Förderung von Energiesparmaßnahmen Vor-Ort-Energieberatung, Biomassekessel, thermische Solaranlagen, Photovoltaikanlagen, Solarstromspeicher für PV-Anlagen

Mehr

Förderungswerber: Name(n):... Tel. Nr... Anschrift:... (PLZ) (Ort) (Straße,Nr.) IBAN:... BIC:... Bankinstitut:... lautend auf:...

Förderungswerber: Name(n):... Tel. Nr... Anschrift:... (PLZ) (Ort) (Straße,Nr.) IBAN:... BIC:... Bankinstitut:... lautend auf:... An die Gemeinde Wolfsgraben Hauptstraße 3c 3012 Wolfsgraben A N S U C H E N um Zuerkennung eines Zuschusses für Solaranlagen und Photovoltaikanlagen *) für Heizungsanlagen mit erneuerbarer Energie *) für

Mehr

RICHTLINIEN für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Förderprogramm Energiesparmaßnahmen der Stadt Starnberg

RICHTLINIEN für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Förderprogramm Energiesparmaßnahmen der Stadt Starnberg RICHTLINIEN für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Förderprogramm Energiesparmaßnahmen der Stadt Starnberg 1. Ziel und Anwendungsbereich Ziel des Förderprogramms ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen

Mehr

RICHTLINIEN für die Förderung von Energiesparmaßnahmen

RICHTLINIEN für die Förderung von Energiesparmaßnahmen GEMEINDE VOLDERS Bezirk Innsbruck-Land RICHTLINIEN für die Förderung von Energiesparmaßnahmen (Heizkesseltausch, Solaranlagen, Wärmedämmmaßnahmen) GR-Beschluss: 13.12.2012 Datei: Verordnungen/Energiesparmaßnahmen-Förderung

Mehr

HACKSCHNITZEL- und PELLETSHEIZUNGSANLAGEN mit automatischer Brennstoffzufuhr der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya

HACKSCHNITZEL- und PELLETSHEIZUNGSANLAGEN mit automatischer Brennstoffzufuhr der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya RICHTLINIENN ÜBER DIE DIREKTFÖRDERUNG VON HACKSCHNITZEL- und PELLETSHEIZUNGSANLAGEN mit automatischer Brennstoffzufuhr der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya I.) Allgemeine Bestimmungen 1. Die Stadtgemeinde

Mehr

Förderantrag: energiesparende Maßnahmen in der Stadtgemeinde Baden A N S U C H E N

Förderantrag: energiesparende Maßnahmen in der Stadtgemeinde Baden A N S U C H E N An die Stadtgemeinde Baden Hauptplatz 1 2500 Baden A N S U C H E N um Zuerkennung eines Zuschusses für Solaranlagen zur Beheizung und Warmwasserbereitung für Photovoltaikanlagen für einen Fernwärmeanschluss

Mehr

Förderantrag: energiesparende Maßnahmen in der Stadtgemeinde Baden A N S U C H E N

Förderantrag: energiesparende Maßnahmen in der Stadtgemeinde Baden A N S U C H E N An die Stadtgemeinde Baden - Energiereferat Hauptplatz 1 2500 Baden A N S U C H E N um Zuerkennung eines Zuschusses für Solaranlagen zur Beheizung und Warmwasserbereitung für Photovoltaikanlagen für einen

Mehr

Weil wir wissen, wie wertvoll die natürlichste Energie der Welt ist. WOHNBAUFÖRDERUNG SOLAR-/WÄRMEPUMPENANLAGEN. Lach dir die Sonne an. 4.

Weil wir wissen, wie wertvoll die natürlichste Energie der Welt ist. WOHNBAUFÖRDERUNG SOLAR-/WÄRMEPUMPENANLAGEN. Lach dir die Sonne an. 4. Weil wir wissen, wie wertvoll die natürlichste Energie der Welt ist. SOLAR-/WÄRMEPUMPENANLAGEN Lach dir die Sonne an 4. Auflage Gültig ab 1. 1. 2006 SOLAR-/WÄRMEPUMPENANLAGEN inhalt Vorwort 3 Einleitung

Mehr

HEIZUNGSKOMPASS. Welche Heizung passt zu meinem Einfamilienhaus? Unser Wegweiser in eine enkeltaugliche Zukunft. RICHTIG HEIZEN

HEIZUNGSKOMPASS. Welche Heizung passt zu meinem Einfamilienhaus? Unser Wegweiser in eine enkeltaugliche Zukunft. RICHTIG HEIZEN RICHTIG HEIZEN HEIZUNGSKOMPASS Welche Heizung passt zu meinem Einfamilienhaus? Unser Wegweiser in eine enkeltaugliche Zukunft. ENERGIE TIROL DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA.

Mehr

R I C H T L I N I E der Ortsgemeinde Kappel zur Förderung von energetischen Maßnahmen

R I C H T L I N I E der Ortsgemeinde Kappel zur Förderung von energetischen Maßnahmen R I C H T L I N I E der Ortsgemeinde Kappel zur Förderung von energetischen Maßnahmen Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kappel hat am 11.Januar 2016 nachfolgende Richtlinie beschlossen: 1 1 Zweck der Förderung

Mehr

für die öffentliche Gemeinderatssitzung am

für die öffentliche Gemeinderatssitzung am Klima- und Energiereferat, 10.9.2015 8:00 Uhr Fin.Verw., 10.9.2015-10:20 Uhr Referent/in: GR Mag. Martina Nouira-Weißenböck Antrag für die öffentliche Gemeinderatssitzung am 29.09.2015 Tagesordnungspunkt

Mehr

Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Salzburg

Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Salzburg Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Salzburg 1. Sie haben Anspruch auf Wohnbauförderung Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellter Ausländer sein (z. B. EU-Bürger).

Mehr

A N T R A G. auf Gewährung eines Zuschusses für Energiesparmaßnahmen nach dem Förderprogramm der Gemeinde Unterföhring

A N T R A G. auf Gewährung eines Zuschusses für Energiesparmaßnahmen nach dem Förderprogramm der Gemeinde Unterföhring GEMEINDE UNTERFÖHRING A N T R A G auf Gewährung eines Zuschusses für Energiesparmaßnahmen nach dem Förderprogramm der Gemeinde Unterföhring Hinweise zum Ausfüllen: Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen

Mehr

Antrag auf Förderung für Wärmedämmungsmaßnahmen gemäß des CO 2-Minderungsprogrammes des Marktes Feucht und der fgw 2017

Antrag auf Förderung für Wärmedämmungsmaßnahmen gemäß des CO 2-Minderungsprogrammes des Marktes Feucht und der fgw 2017 Bitte zurücksenden an: Markt Feucht Hauptstr. 33 90537 Feucht Antrag auf Förderung für Wärmedämmungsmaßnahmen gemäß des CO 2-Minderungsprogrammes des Marktes Feucht und der fgw 2017 Antrag bitte vollständig

Mehr

RICHTLINIEN für die Förderung von Energiesparmaßnahmen

RICHTLINIEN für die Förderung von Energiesparmaßnahmen GEMEINDE Schwendau Bezirk Schwaz RICHTLINIEN für die Förderung von Energiesparmaßnahmen (Energieberatung, Heizkesseltausch, thermische Solaranlagen, PV-Anlagen, Wärmedämmmaßnahmen, Fenstertausch, Wärmepumpen,

Mehr

Ich ersuche um Zuerkennung einer Förderung für

Ich ersuche um Zuerkennung einer Förderung für - 1 - ANTRAGSFORMULAR SOLAR-, WÄRMEPUMPEN- bzw. PHOTOVOLTAIKANLAGEN An die Marktgemeinde Strasshof a. d. Nordbahn Bahnhofstraße 22 2231 Strasshof a. d. Nordbahn Ich ersuche um Zuerkennung einer Förderung

Mehr

Förderungen für Private

Förderungen für Private Herzlich Willkommen Förderungen für Private Direktförderungen Sanierungsscheck Wohnbauförderung Wohnhaussanierung Land Kärnten - Vor-Ort-Energieberatung Privathaushalte werden von der Kärntner Landesregierung

Mehr

Förderantrag: energiesparende und emissionsmindernde Maßnahmen in der Stadtgemeinde Baden. An die ANSUCHEN

Förderantrag: energiesparende und emissionsmindernde Maßnahmen in der Stadtgemeinde Baden. An die ANSUCHEN Stadtgemeinde Baden Hauptplatz 1 2500 Baden An die ANSUCHEN um Zuerkennung eines Zuschusses für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung für Errichtung einer Photovoltaikanlage für einen

Mehr

Wohnbauförderung Schwerpunkte 2009

Wohnbauförderung Schwerpunkte 2009 Amt der Tiroler Landesregierung Wohnbauförderung Schwerpunkte 2009 1. Förderungsrichtlinien werden verstärkt auf Klimaschutzziele ausgerichtet o niedriger Energieverbrauch o moderne, klimaschonende Haustechnik

Mehr

ANTRAGSFORMULAR SICHERES WOHNEN

ANTRAGSFORMULAR SICHERES WOHNEN Amt der Bgld. Landesregierung Abteilung 3 - Finanzen Hauptreferat Wohnbauförderung Europaplatz 1 7000 Eisenstadt ANTRAGSFORMULAR SICHERES WOHNEN Ansuchen um Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrages

Mehr

Wie bekomme ich ein Haus kostenlos

Wie bekomme ich ein Haus kostenlos Förderung von Komfortlüftungen in Tirol MFH Neubau Dezember 2018 Inhalt 1. Förderung der Komfortlüftung im Neubau MFH 2. Punktesystem der Zusatzförderung 3. Technische Bestimmungen Neubau 4. Beispiel MFH

Mehr

RICHTLINIEN 2018 für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Förderprogramm Energiesparmaßnahmen der Stadt Starnberg

RICHTLINIEN 2018 für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Förderprogramm Energiesparmaßnahmen der Stadt Starnberg RICHTLINIEN 2018 für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Förderprogramm Energiesparmaßnahmen der Stadt Starnberg 1. Ziel und Anwendungsbereich Ziel des Förderprogramms ist es, den Bürgerinnen und Bürgern

Mehr

Förderprogramm 3 - hydraulischer Abgleich

Förderprogramm 3 - hydraulischer Abgleich Förderprogramm 3 - hydraulischer Abgleich Förderrichtlinien Förderprogramm 3 hydraulischer Abgleich Die Umweltstiftung Energieoffensive Wolfhagen wurde gegründet, um Maßnahmen zu fördern, die der Energieeinsparung

Mehr

Energiesparrichtlinie der Ortsgemeinde Schnorbach. vom..

Energiesparrichtlinie der Ortsgemeinde Schnorbach. vom.. Energiesparrichtlinie der Ortsgemeinde Schnorbach vom.. Präambel Die Ortsgemeinde hat sich zum Ziel gesetzt, den Energieverbrauch in der Ortsgemeinde zu senken. Diese Ziele dienen dazu wertvolle Ressourcen

Mehr

Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Durchführung einer Energie-Check Variante und die Dämmung der obersten Geschoss- oder Kellerdecke

Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Durchführung einer Energie-Check Variante und die Dämmung der obersten Geschoss- oder Kellerdecke Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Durchführung einer Energie-Check Variante und die Dämmung der obersten Geschoss- oder Kellerdecke 1 Zielsetzung Die Stadt Friedrichsdorf gewährt auf Antrag

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Programm der Stadt Rietberg Seite 1 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Programm der Stadt Rietberg zur Förderung von Maßnahmen zur Heizenergieeinsparung

Mehr

Themenabend Sanierung Themenabend Sanierung

Themenabend Sanierung Themenabend Sanierung Themen Firma Humer 1. Vorstellung Betrieb Baumeister Humer 2. Warum thermische Sanierung? 3. Ablauf einer thermischen Sanierung 1. Vorstellung Baumeister Humer GmbH - Gründungsjahr: 1959 - Mitarbeiter:

Mehr

Förderungen. der Gemeinde Nüziders

Förderungen. der Gemeinde Nüziders Förderungen der Gemeinde Nüziders Sonnenbergstraße 14 Tel. 05552 / 62241-0 www.nueziders.at DVR 0082856 A-6714 Nüziders Fax 05552 / 62241-85 gemeindehaus@nueziders.at ATU 50113700 Förderungen der Gemeinde

Mehr

Renate Heß Diplombauingenieur Gebäudeenergieberater. BAFA Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude

Renate Heß Diplombauingenieur Gebäudeenergieberater. BAFA Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude BAFA Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude Ziel eines Hauseigentümers Reduzierung Heizkosten Erhöhung Wohnqualität Werterhalt/Wertsteigerung des Gebäudes Was Gutes für die Umwelt tun Ziel der Bundesregierung

Mehr

Petershausen saniert Aktiv für den Klimaschutz

Petershausen saniert Aktiv für den Klimaschutz Petershausen saniert Aktiv für den Klimaschutz Förderzuschuss für energetische Sanierungsmaßnahmen VORSTELLUNG DES FÖRDERPROGRAMMS KATJA BUCHTA, PROJEKTLEITERIN ENERGIE Aktiv für den Klimaschutz Nachhaltigkeit,

Mehr

ANTRAGSFORMULAR SICHERES WOHNEN

ANTRAGSFORMULAR SICHERES WOHNEN Amt der Bgld. Landesregierung Abteilung 3 - Finanzen Hauptreferat Wohnbauförderung Europaplatz 1 7000 Eisenstadt ANTRAGSFORMULAR SICHERES WOHNEN Ansuchen um Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrages

Mehr

Förderung von Komfortlüftungen in Wien Sanierung EFH, RH und Kleingarten

Förderung von Komfortlüftungen in Wien Sanierung EFH, RH und Kleingarten Förderung von Komfortlüftungen in Wien Sanierung EFH, RH und Kleingarten Dezember 2018 Inhalt 1. Übersicht Wien Sanierung EFH 2. Förderbestimmungen - Förderhöhe 3. Beispiel Sanierung EFH 4. Komfortlüftung

Mehr

Trends bei Gesetzen und Förderungen

Trends bei Gesetzen und Förderungen Trends bei Gesetzen und Förderungen Thomas Schiffert GF Kachelofenverband Keramiko 25.01.2018 Mitglied bei: Inhalt Gesetze Ökodesign Richtlinie - Energiekennzeichnung Zukunft 15a-Vereinbarung Kleinfeuerungen

Mehr

Neue Wohnbauförderung 2012

Neue Wohnbauförderung 2012 Neue Wohnbauförderung 2012 DI Roland Kapferer Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung Tel: +43 (0)512 508 2751 roland.kapferer@tirol.gv.at www.tirol.gv.at/wohnbau WOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive

Mehr

Förderungen des Energieressorts

Förderungen des Energieressorts Förderungen des Energieressorts Stellvertretung WÄRMEPUMPE ANTRAGSTELLUNG Energieberatung-Beratungsnummer (Bsp.: E16-1234) Die Beratung darf nicht älter als 1 Jahr sein. falls vorhanden: ZEUS-Nummer des

Mehr

Heizungen mit erneuerbarer Energie

Heizungen mit erneuerbarer Energie Heizungen mit erneuerbarer Energie Förderungsübersicht 1. Bundesförderungen Holzheizungen Thermische Sanierung 2. Landesförderungen Wohnbauförderung Eigenheim Eigenheimsanierung Austausch von fossilen

Mehr

Ergänzungsförderprogramm (EFP) zur Energieeinsparung. in der. Gemeinde Taufkirchen

Ergänzungsförderprogramm (EFP) zur Energieeinsparung. in der. Gemeinde Taufkirchen Ergänzungsförderprogramm (EFP) zur Energieeinsparung in der Gemeinde Taufkirchen (Stand 01.01.2012) I. Fördergrundsätze Der Taufkirchner Gemeinderat steht einhellig hinter dem Ziel der Energievision des

Mehr

Ansuchen um Förderung von Energiesparmaßnahmen

Ansuchen um Förderung von Energiesparmaßnahmen Gemeinde Koppl Bezirk Salzburg-Umgebung; Anschrift: 5321 Koppl, Dorfstraße 7 : 06221/7213-0; Fax: DW 27; e-mail: amtsleitung@koppl.at; www.koppl.at DVR Nr.: 0855928 ; UID: ATU59631802 ; Beh. KZ. 960878

Mehr

Auftrag für einen verbrauchsorientierten Energieausweis für Wohngebäude

Auftrag für einen verbrauchsorientierten Energieausweis für Wohngebäude Bitte grau markierte Felder im Antrag ausfüllen, unterschreiben und zurück senden an: Stadtwerke Dingolfing GmbH Wollerstraße 3, 84130 Dingolfing Per Fax: 08731/5060-139 Per E-Mail: dominik.riemer@stadtwerke-dingolfing.de

Mehr

Fördergesuche

Fördergesuche Fördergesuch Energie Fördergesuche 2019-2021 Die detaillierten Bestimmungen zum Förderprogramm sind im «Förderreglement Energie 2019-2021» vom 1. Januar 2019 geregelt. VORGEHEN Schritt 1 Einreichung des

Mehr

Antrag für die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen zur CO 2 - und Energieeinsparung

Antrag für die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen zur CO 2 - und Energieeinsparung Antrag für die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen zur CO 2 - und Energieeinsparung An die Stadt Kehl Bereich Planung/Umwelt Herderstraße 3 77694 Kehl Antragsnummer: Eingangsvermerke: Bitte beachten

Mehr

Weiterbildungstag Feuerungskontrolleure Zeljko Lepur Produktmanager Feuerungen Hoval AG Schweiz

Weiterbildungstag Feuerungskontrolleure Zeljko Lepur Produktmanager Feuerungen Hoval AG Schweiz Zeljko Lepur Produktmanager Feuerungen Hoval AG Schweiz Übersicht: MUKEN 2014 - «Wie sieht die Heizung der Zukunft aus?» ErP-Richtlinie «Was bedeutet das für die Haustechnik?» Hoval AG 2 Was bedeutet MuKEn?....Die

Mehr

ABRECHNUNGSFORMULAR über die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen

ABRECHNUNGSFORMULAR über die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen 02-WuS- Bitte Aktenzahl unbedingt anführen! An das Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 2 Finanzen, Beteiligungen und Wohnbau Mießtaler Straße 1 9021 Klagenfurt am Wörthersee ABRECHNUNGSFORMULAR

Mehr

WÄRMEPUMPEN. Welche Wärmepumpen gibt es? Welche eignet sich am besten für mein Haus? RICHTIG HEIZEN ENERGIE TIROL DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG.

WÄRMEPUMPEN. Welche Wärmepumpen gibt es? Welche eignet sich am besten für mein Haus? RICHTIG HEIZEN ENERGIE TIROL DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. RICHTIG HEIZEN WÄRMEPUMPEN Welche Wärmepumpen gibt es? Welche eignet sich am besten für mein Haus? ENERGIE TIROL DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA. Andreas Riedmann _ Energieberater

Mehr

Zuschussantrag für Maßnahmen der Energieeinsparung

Zuschussantrag für Maßnahmen der Energieeinsparung Gemeinde Ismaning Wichtig! Schloßstraße 2 Bitte Erklärungen in den 85737 Ismaning Förderrichtlinien beachten. Zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen. Zuschussantrag für Maßnahmen der Energieeinsparung (Stand

Mehr

ANSUCHEN UM FÖRDERUNG EINER ENERGIESPARENDEN MASSNAHME

ANSUCHEN UM FÖRDERUNG EINER ENERGIESPARENDEN MASSNAHME ANSUCHEN UM FÖRDERUNG EINER ENERGIESPARENDEN MASSNAHME Gemeinde Luftenberg a.d.donau, Europaweg 1, 4222 Luftenberg an der Donau, (07237) 2231-21 Sachbearbeiter: Friedrich Enengl, E-Mail: enengl@luftenberg.at

Mehr

Ansuchen um Förderung von Energiesparmaßnahmen

Ansuchen um Förderung von Energiesparmaßnahmen Gemeinde Koppl Bezi rk Salzbur g - Um gebu ng ; Anschrift: 5321 K opp l, Do rfstraße 7 : 06221/7213-0; Fax: DW 27; e-mail: amtsleitung@koppl.at; www.koppl.at DVR Nr.: 0855928 ; UID: ATU59631802 ; Beh.

Mehr

Richtlinie der Universitätsstadt Marburg. zur Förderung von solarthermischen Anlagen

Richtlinie der Universitätsstadt Marburg. zur Förderung von solarthermischen Anlagen 60/11 Richtlinie der Universitätsstadt Marburg zur Förderung von solarthermischen Anlagen 1. Ziel der Förderung Ziel dieser Richtlinien ist die finanzielle Unterstützung von Eigentümern und Betreibern,

Mehr

Stellvertretung - benötigte Daten Förderantragstellung und Deklaration

Stellvertretung - benötigte Daten Förderantragstellung und Deklaration WÄRMEPUMPE ANTRAGSTELLUNG Energieberatung-Beratungsnummer / Beratung darf nicht älter sein, als ein halbes hr (Beispiel: E16-1234) Optional (falls vorhanden): ZEUS-Nummer des Energieausweises (Beispiel:

Mehr

ANTRAG (Blatt B) Lage Straße, Hausnummer Baujahr:

ANTRAG (Blatt B) Lage Straße, Hausnummer Baujahr: An die Gemeinde Oberschleißheim Freisinger Straße 15 85764 Oberschleißheim Datum ANTRAG (Blatt B) auf Gewährung von Förderungsmitteln (Darlehen) nach dem Förderprogramm zur Energieeinsparung der Gemeinde

Mehr

Stellvertretung - benötigte Daten Förderantragstellung und Deklaration

Stellvertretung - benötigte Daten Förderantragstellung und Deklaration WÄRMEPUMPE ANTRAGSTELLUNG Energieberatung-Beratungsnummer / Beratung darf nicht älter sein, als ein halbes hr (Beispiel: E16-1234) Optional (falls vorhanden): ZEUS-Nummer des Energieausweises (Beispiel:

Mehr

Antrag auf Auszahlung eines Gemeindeförderungsbeitrages anlässlich der Anschaffung von E-Fahrzeugen

Antrag auf Auszahlung eines Gemeindeförderungsbeitrages anlässlich der Anschaffung von E-Fahrzeugen Antrag auf Auszahlung eines Gemeindeförderungsbeitrages anlässlich der Anschaffung von E-Fahrzeugen (ögrb vom 29.11.2016, TOP 24) AntragstellerIn Name des Antragstellers / des Vereins / des Unternehmens:

Mehr

Förderrichtlinien für Elektrofahrräder

Förderrichtlinien für Elektrofahrräder Förderrichtlinien für Elektrofahrräder 1. Zielsetzung Mit der Förderung von Elektrofahrrädern soll der Ankauf und der Einsatz von einspurigen Elektrofahrzeugen für den Bereich der Marktgemeinde Völs durch

Mehr

WOHNBAUFÖRDERUNG KÄRNTEN

WOHNBAUFÖRDERUNG KÄRNTEN Der Energie Spar 1000er Eine Initiative der Kärntner Landesregierung Wer erhält den Energie Spar 1000er? Österreichische Staatsbürger, die Besitzer eines Eigenheims mit Standort in Kärnten sind. Wann wird

Mehr

Sanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern

Sanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern Februar 2018 Landesförderung Holzheizsysteme + Solar Kärnten Sanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern Gültigkeit 01.01.2018 bis 31.12.2018 Wer wird gefördert (Mit)Eigentümer des Gebäudes

Mehr

Antrag auf Förderung für Wärmedämmungsmaßnahmen gemäß des CO 2-Minderungsprogrammes des Marktes Feucht und Feuchter Gemeindewerke GmbH 2019

Antrag auf Förderung für Wärmedämmungsmaßnahmen gemäß des CO 2-Minderungsprogrammes des Marktes Feucht und Feuchter Gemeindewerke GmbH 2019 Bitte zurücksenden an: Markt Feucht Hauptstr. 33 90537 Feucht Antrag auf Förderung für Wärmedämmungsmaßnahmen gemäß des CO 2-Minderungsprogrammes des Marktes Feucht und Feuchter Gemeindewerke GmbH 2019

Mehr

ANTRAG - ENERGIEAUSWEIS

ANTRAG - ENERGIEAUSWEIS Aktenzahl: Vom Antragsteller nicht auszufüllen Eingangsdatum: Vom Antragsteller nicht auszufüllen Energieausweisberechnung durch EBB -EnergieBeratungBaumgartner entsprechend den geltenden Richtlinien lt.

Mehr

Auftrag für einen bedarfsorientierten Energieausweis für Wohngebäude

Auftrag für einen bedarfsorientierten Energieausweis für Wohngebäude Bitte grau markierte Felder im Antrag ausfüllen, unterschreiben und zurück senden an: Stadtwerke Dingolfing GmbH Wollerstraße 3, 84130 Dingolfing Per Fax: 08731/5060-139 Per E-Mail: dominik.riemer@stadtwerke-dingolfing.de

Mehr

RICHTLINIE. zur Förderung. energiesparender und emissionsmindernder Maßnahmen in der Stadtgemeinde Baden

RICHTLINIE. zur Förderung. energiesparender und emissionsmindernder Maßnahmen in der Stadtgemeinde Baden RICHTLINIE zur Förderung energiesparender und emissionsmindernder Maßnahmen in der Stadtgemeinde Baden 1 Ziel der Förderungsmaßnahmen 1. Verbesserung der Umweltsituation durch Verminderung der Treibhausgas-Emission

Mehr

Sie wollen an der Kostenschraube drehen.

Sie wollen an der Kostenschraube drehen. Sie wollen an der Kostenschraube drehen. Wir öffnen Ihnen die Tür. CO 2 -GEBÄUDESANIERUNGS PROGRAMM: ZUSCHUSS-VARIANTE. WIR FÖRDERN IHR UMWELTBEWUSSTSEIN. Wer als privater Wohneigentümer Investitionen

Mehr

EnergieberaterIn. EigentümerIn. Straße/Hausnummer. PLZ/Ort. Grundstücksnummer. Angaben zum Gebäude

EnergieberaterIn. EigentümerIn. Straße/Hausnummer. PLZ/Ort. Grundstücksnummer. Angaben zum Gebäude EBS-Manager-ID Beratungskunde/in Titel/Vorname/Name Straße/Hausnummer PLZ/Ort Telefonnummer (tagsüber erreichbar) EnergieberaterIn EigentümerIn 0 Straße/Hausnummer 0 PLZ/Ort 0 Katastralgemeindenummer Objekt

Mehr

Die Diözese Graz-Seckau gewährt für ihr Gebiet nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse für:

Die Diözese Graz-Seckau gewährt für ihr Gebiet nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse für: www.katholische-kirche-steiermark.at Die Diözese Graz-Seckau gewährt für ihr Gebiet nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse für: Biomasse-Heizungen Quelle: Bine Biomassefernwärmeanschlüsse Photovoltaikanlagen

Mehr

Wohnbauförderung in der Steiermark Förderungsüberblick Strom November Ludwig Grobelscheg, RVS-Bauspar- und Förderservice

Wohnbauförderung in der Steiermark Förderungsüberblick Strom November Ludwig Grobelscheg, RVS-Bauspar- und Förderservice Wohnbauförderung in der Steiermark Förderungsüberblick Strom November 2017 Ludwig Grobelscheg, RVS-Bauspar- und Förderservice Aktuelle Förderungsmöglichkeiten zum Thema Strom im Rahmen der Wohnbauförderungsmöglichkeiten

Mehr

Dämmen und/oder Kesseltauschen? Dr. Horst Steinmüller Dipl.Ing.(FH) Markus Schwarz PMSc. Energieinstitut an der Johannes Kepler Universität Linz

Dämmen und/oder Kesseltauschen? Dr. Horst Steinmüller Dipl.Ing.(FH) Markus Schwarz PMSc. Energieinstitut an der Johannes Kepler Universität Linz Dämmen und/oder Kesseltauschen? Dr. Horst Steinmüller Dipl.Ing.(FH) Markus Schwarz PMSc. Energieinstitut an der Johannes Kepler Universität Linz Erneuerbare Wärme Schlüssel zur Energiewende Wien, Mai 2013

Mehr

Energieausweis. Energiebilanz ziehen! Wie viel Heizenergie verbraucht ein Gebäude? Ob Haus oder Wohnung, der Energieausweis schafft Klarheit.

Energieausweis. Energiebilanz ziehen! Wie viel Heizenergie verbraucht ein Gebäude? Ob Haus oder Wohnung, der Energieausweis schafft Klarheit. Energieausweis Energiebilanz ziehen! Wie viel Heizenergie verbraucht ein Gebäude? Ob Haus oder Wohnung, der Energieausweis schafft Klarheit. Tirol A++ Unsere Energiezukunft für eine gesunde Umwelt und

Mehr