Das Anfertigen von wissenschaftlichen Arbeiten

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1 Das Anfertigen von wissenschaftlichen Arbeiten Ein Leitfaden für Studenten der Wirtschaftswissenschaft Prof. Dr. Franz Jürgen Marx, Dipl.-Kffr. Sigrun Scharenberg unter Mitarbeit von Dorothea Hartwig Stand: Oktober 2013

2 II INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS... II ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... III SYMBOLVERZEICHNIS...VI ABBILDUNGSVERZEICHNIS...VII 1 Vorbemerkungen Hinweise zur inhaltlichen Gestaltung und Gliederung einer wissenschaftlichen Arbeit Referat Formale Anforderungen Abfolgemuster und Nummerierung bei Seminar- und Abschlussarbeiten Zitierweise Grundlegende Hinweise zur Zitierweise Beispiele für Kurzbelege im Textteil Beispiele für Belege im betreffenden Quellenverzeichnis Literaturverzeichnis Weitere Quellenverzeichnisse Beispiele für Tabellen und Abbildungen Anhang I: Deckblattmuster für eine Seminararbeit Anhang II: Deckblattmuster für eine Abschlussarbeit Anhang III: Muster einer eidesstattlichen Versicherung Anhang IV: Abkürzungsverzeichnis für Steuerrecht und Prüfungswesen LITERATURVERZEICHNIS VERZEICHNIS DER GESETZE ENTSCHEIDUNGSREGISTER VERZEICHNIS DER VERWALTUNGSANWEISUNGEN VERZEICHNIS DER RECHTSVERORDNUNGEN... 47

3 III ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS a. a. O. = am angegebenen Ort Abs. = Absatz AfA = Absetzung für Abnutzung Anm. = Anmerkung AO = Abgabenordnung Art. = Artikel Aufl. = Auflage BBK Bd. ber. BFH BGBl BMF BStBl Buchst. BWL bzw. = Betrieb und Rechnungswesen (Zeitschrift) = Band = berichtigt = Bundesfinanzhof = Bundesgesetzblatt = Bundesministerium der Finanzen = Bundessteuerblatt (Zeitschrift) = Buchstabe = Betriebswirtschaftslehre = beziehungsweise cm = Zentimeter DB DIN Dipl.-Kffr. DNB Dr. = Der Betrieb (Zeitschrift) = Deutsche Industrie-Norm = Diplom-Kauffrau = Deutsche Nationalbibliographie = Doktor ebd. EG = ebenda = Europäische Gemeinschaften

4 IV EStG EWG evtl. = Einkommensteuergesetz = Europäische Wirtschaftsgemeinschaft = eventuell f. = folgende (Seite(n), Jahr(e)) ff. = fortfolgende FinMin NRW = Finanzministerium Nordrhein-Westfalen FS = Festschrift ggf. GrS = gegebenenfalls = Großer Senat HGB Hrsg. hrsg. v. HWR = Handelsgesetzbuch = Herausgeber = herausgegeben von = Handwörterbuch des Rechnungswesens IASB = International Accounting Standards Board i. d. R. = in der Regel IDS = Institut für Deutsche Sprache IFRS = International Financial Reporting Standards i. S. = im Sinne IWB = Internationale Wirtschafts-Briefe (Zeitschrift) Juris = Juristisches lnformationssystem max. = maximal Nr. NWB = Nummer = Neue Wirtschafts-Briefe (Zeitschrift) o. g. = oben genannt

5 V OLG = Oberlandesgericht o. V. = ohne Verfasser Prof. = Professor Rn. = Randnummer RGBl = Reichsgesetzblatt (Zeitschrift) Rz. = Randziffer S. = Seite(n), Satz sog. = sogenannt Sp. = Spalte StbJb = Steuerberater-Jahrbuch Tz. = Textziffer u. = und u. a. = und andere u. Ä. = und Ähnliches URL = Uniform Resource Locator US-GAAP = United States Generally Accepted Accounting Principles v. a. = vor allem vgl. = vergleiche WS = Wintersemester z. B. = zum Beispiel zzgl. = zuzüglich

6 VI SYMBOLVERZEICHNIS A 0 = Anfangsauszahlung (Anschaffungsauszahlung) im Zeitpunkt t 0 C 0S = Kapitalwert der Investition nach Steuern i s = Kalkulationszinssatz nach Steuern L n = Liquidationserlös (L n > 0) bzw. -auszahlung (L n < 0) RB n = Restbuchwert im Zeitpunkt t = n s = Ertragsteuersatz t = Periode (t = 1, 2,... n) t 0 = Anschaffungszeitpunkt Z t = Einzahlungsüberschuss (E t - A t ) der Periode t mit Z t > 0 oder Z t < 0

7 VII ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Beispiel einer numerischen Gliederung... 3 Abbildung 2: Beispiel einer Formeldarstellung... 8 Abbildung 3: Schema einer Tabelle... 21

8 1 1 Vorbemerkungen Dieser Leitfaden soll den Studierenden der Wirtschaftswissenschaft eine Hilfestellung bei der Ausarbeitung von Seminar- und Abschlussarbeiten bieten. Auf wenigen Seiten finden sich die wichtigsten Anforderungen, die an die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit gestellt werden. Darüber hinaus kann als Ratgeber für den Arbeitsprozess, zu Arbeitstechniken, Materialsuche, -auswahl und -auswertung das Buch über wissenschaftliches Arbeiten von Manuel René Theisen 1 empfohlen werden. Weitere Fragen sollten Sie mit dem Betreuer Ihrer Arbeit abstimmen. Für Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung dieser Lernanleitung sind wir dankbar. Bei der Literaturrecherche ist es ratsam, die Möglichkeiten der Ihnen zugänglichen Bibliotheken voll auszuschöpfen. Dort können Sie häufig auch auf verschiedene CD-ROM-Datenbanken bzw. online verfügbare Datenbanken (z. B. WISO, juris, DNB, DATEV-LEXinform) zugreifen. Freie Online-Enzyklopädien wie Wikipedia sind keine zuverlässigen Quellen, da sie zum Großteil auf Beiträgen nichtwissenschaftlicher Autoren basieren und ständig verändert werden können. Sie sollten daher nicht in einer wissenschaftlichen Arbeit zitiert werden. 1 Vgl. Theisen (2008).

9 2 2 Hinweise zur inhaltlichen Gestaltung und Gliederung einer wissenschaftlichen Arbeit Im einführenden Teil der wissenschaftlichen Arbeit ist der Problembereich zu strukturieren, in den das Thema gehört, das Thema zu erklären und abzugrenzen, der vom Thema abgedeckte Problembereich dem Umfang und seiner Struktur nach darzulegen, um daraus die Zielsetzung der Arbeit zu formulieren und den Gang der Untersuchung bzw. die Themenbehandlung abzuleiten. Oftmals ist es notwendig, zu Beginn auch Begriffsexplikationen und definitorische Klarstellungen vorzunehmen. An der Gliederung der Arbeit sollte der rote Faden" i. S. eines logischen Aufbaus erkennbar sein. Die Art der Gliederung (numerisch, alpha-numerisch) bleibt Ihnen überlassen. Mit Blick auf die formale Zielgerichtetheit ist das Abstufungsprinzip (Einrückungen) im Inhaltsverzeichnis anzuwenden. Gliedern Sie in der endgültigen Fassung nicht zu tief, sonst leidet der Lesefluss! Hauptüberschriften dürfen keine identische oder fast identische Wiederholung des Themas, Unterüberschriften keine Wiederholung von Hauptüberschriften enthalten. Die Überschriften geben den Inhalt des jeweiligen Abschnitts kurz und prägnant wieder. Sie sind nicht als Sätze zu formulieren und haben am Ende keinen Punkt. Inhaltlich abgeschlossen wird die Arbeit mit einer gestrafften Zusammenfassung der Ergebnisse und ggf. einem Ausblick auf weitergehende Fragestellungen. Dabei soll der Zusammenhang mit den Ergebnissen und der ursprünglichen Fragestellung hergestellt werden. Eventuell ist an dieser Stelle auch auf zukünftige Entwicklungen (z. B. beabsichtigte Gesetzesänderungen) einzugehen.

10 3 Eine numerische Gliederung könnte folgendermaßen aussehen: Abbildung 1: Beispiel einer numerischen Gliederung 1 Grundlagen und Grundfragen 1.1 Problemstellung, Zielsetzung und Gang der Untersuchung 1.2 Rechnungslegungszwecke und -ziele Grundlegung Jahresabschlussadressaten Rechnungslegungsziele Einwände Tendenzen zur internationalen Harmonisierung der Rechnungslegung 1.3 Begriffsexplikationen 2 Bilanzierungsgegenstand und denkbare Abbildungsformen 2.1 Kategorien von Steuern 2.2 Denkbare Abbildungsformen von Steuern im externen Rechnungswesen 2.3 Mögliche Abbildungszeitpunkte.. 10 Zusammenfassung der Ergebnisse Quelle: Marx (1998), S. VIII f. Die vom Kandidaten mittels der Arbeit zu beweisende Fähigkeit, dass er ein Problem auf der Grundlage wissenschaftlicher Methoden selbständig bearbeiten kann, zeigt sich in erster Linie im Herausarbeiten und Ordnen von Zusammenhängen. Diese Aufgabe besteht z. B. im Bereich der Betrieblichen Steuerlehre und der Wirtschaftsprüfung insbesondere im Differenzieren, im Zusammenfügen von Elementen oder Merkmalen zu Typen und im Verknüpfen zu Wenn-dann-Aussagen (Argumentationslogik, Abstraktionsvermögen, Fähigkeit zum Transfer) sowie im kritischen Hinterfragen.

11 4 Die zu vergebenden Themen haben zumeist einen Gestaltungs- und Entscheidungsbezug und legen nahe, Wirkungszusammenhänge mit dem im Studium erarbeiteten Instrumentarium zu verdeutlichen (Formalisierung, Quantifizierung). Oftmals hilft dabei die optische Aufbereitung mittels Schemata, Matrix- Darstellungen oder Entscheidungsbäumen, die in den Text integriert werden sollten. Das Anfertigen einer wissenschaftlichen Arbeit sollte von Beginn an zeitlich strukturiert erfolgen, denn oft wird der Aufwand für eine wissenschaftliche Arbeit unterschätzt. Gegen Ende der Bearbeitung sollte genügend Zeit für das Formatieren und Korrekturlesen der Arbeit eingeplant werden. Der Gefahr, den eigenen Erkenntnisprozess im Laufe der Bearbeitung des Themas zu schildern, sollte entgegengewirkt werden. Abschluss- und Seminararbeiten sind empfängerorientiert im Hinblick auf die (beiden) maßgebenden Leser abzufassen. Langatmigkeit, Abschweifungen vom Thema u. Ä. sind (deshalb) zu vermeiden. 3 Referat Die wissenschaftliche Arbeit wird in einem mündlichen Vortrag (beim Referat 30 Minuten Dauer) vorgestellt. Das Referat sollte sich dabei an den wesentlichen Stichpunkten der schriftlichen Ausarbeitung orientieren und nicht abgelesen werden. Unterstützt wird der Vortrag durch eine PowerPoint-Präsentation mit maximal 15 Folien bei einem Vortrag von 30 Minuten (d.h. pro Folie zwei Minuten). Notebook und Beamer werden grundsätzlich gestellt, die Datenträger sind mitzubringen.

12 5 Zusätzlich zum Vortrag sollte ein Thesenpapier ausgegeben werden. Das Thesenpapier beinhaltet zentrale Elemente des Vortrags und umfasst maximal eine Seite. Ein Ausdruck der PowerPoint-Präsentation kann ebenfalls zusätzlich verteilt werden. 4 Formale Anforderungen Die einzureichende Anzahl der Exemplare von Seminar- und Abschlussarbeiten ist der jeweiligen Prüfungsordnung zu entnehmen bzw. mit dem Betreuer abzustimmen. Als weitere formale Anforderungen sind Seitenzahlbegrenzungen und Hinweise zum Schriftbild zu beachten. Solche Vorgaben könnten wie folgt lauten: Seminararbeit i. d. R. begrenzt auf 25 Seiten Text, Referat i. d. R. begrenzt auf 15 Seiten Text, Bachelor- bzw. Masterarbeit begrenzt auf bzw. 60 Seiten Text im Format DIN A4, einseitig beschriftet 1 1/2-zeiliges Schriftbild; Schrift in normaler Größe (z. B. wie dieser Text in Arial, Schriftgrad 12) Fußnotentext einzeilig, fortlaufend nummeriert in kleiner Größe (Schriftgröße 10) eingerückt Seitenrand in cm: links 5, rechts 1, oben 2,5, unten 2 Seitenzahlen oben und zentriert (gleiche Größe/Schriftart wie Text)

13 6 5 Abfolgemuster und Nummerierung bei Seminar- und Abschlussarbeiten Eine wissenschaftliche Arbeit setzt sich in der Regel aus folgenden Teilen zusammen (Reihenfolge beachten!): Nummerierung römisch (I -...): Deckblatt 2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 ggf. Symbolverzeichnis ggf. Tabellen-/Abbildungsverzeichnis Nummerierung arabisch (1 -...): Textteil ggf. Anhang Literaturverzeichnis Internetquellen Verzeichnis der Gesetze Entscheidungsregister Verzeichnis der Verwaltungsanweisungen Verzeichnis der Rechtsverordnungen Keine Nummerierung: Eidesstattliche Versicherung 4 2 Vgl. Anhang I: Deckblattmuster für eine Seminararbeit bzw. Anhang II: Deckblattmuster für eine Abschlussarbeit. 3 Zu einem ausführlichen Abkürzungsverzeichnis für Steuerrecht und Prüfungswesen vgl. Anhang IV. 4 Vgl. Anhang III: Muster einer eidesstattlichen Versicherung.

14 7 Beginnend mit dem Deckblatt sind die vor dem Textteil der Arbeit stehenden Verzeichnisse fortlaufend mit römischen Ziffern durchzunummerieren. Das Deckblatt selbst enthält dabei keine Seitenangabe. Die Nummerierung mit arabischen Ziffern beginnt mit der ersten Seite des Textteils und endet mit der letzten Seite des betreffenden Quellenverzeichnisses. Die in der Regel in den einzelnen Prüfungsordnungen vorgesehene eidesstattliche Versicherung, dass die Arbeit selbständig verfasst worden ist und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht wurden, wird separat als letzte Seite der Arbeit eingebunden (ohne Seitenangabe, entsprechend keine Aufnahme in das Inhaltsverzeichnis). Sämtliche mit Seitenzahlen ausgewiesene Abschnitte, sowohl mit römischen als auch arabischen, sind in die vor dem Textteil stehenden Verzeichnisse aufzunehmen. Im Abkürzungsverzeichnis sollen auch gängige" Abkürzungen erläutert werden, die in alphabetischer Reihenfolge angeordnet werden. Dabei sind sog. Doppelbelegungen (z. B. S. für Satz/Seite) wenn möglich zu vermeiden. Bei Zeitschriften ist zu beachten, dass der Vermerk Zeitschrift" explizit erwähnt wird: DB - Der Betrieb (Zeitschrift). Symbole, die in Formeln oder anderweitig verwendet werden, sind bei ihrer erstmaligen Benutzung zu erläutern. Sie finden zudem Eingang in das Symbolverzeichnis, um bei der Verwendung an einer anderen Stelle der Arbeit das Nachschlagen zu erleichtern. Die Darstellung einer Formel kann folgendermaßen aussehen:

15 8 Abbildung 2: Beispiel einer Formeldarstellung C 0S = - A 0 + n t= 1 [ Z t (Z t AfA t ) s)] (1 + i s ) -t + [L n (L n RB n ) s] (1+i s ) -n Dabei ist: C0S = Kapitalwert der Investition nach Steuern t = Periode (t = 1, 2,..., n) t0 A0 = Anschaffungszeitpunkt = Anfangsauszahlung (Anschaffungsauszahlung) im Zeitpunkt t0 Zt = Einzahlungsüberschuss (Et - At) der Periode t mit Zt > 0 oder Zt < 0 is s = Kalkulationszinssatz nach Steuern = kombinierter Ertragsteuersatz Ln = Liquidationserlös (Ln > 0) bzw. -auszahlung (Ln < 0) RBn = Restbuchwert im Zeitpunkt t = n. Quelle: Kußmaul (2000), S Zitierweise 6.1 Grundlegende Hinweise zur Zitierweise Fremdes Gedankengut ist als solches vollständig und deutlich zu kennzeichnen. Die Nichtbeachtung dieses Prinzips ist ein schwerer Verstoß gegen die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens und zieht Sanktionen nach sich. Belegt werden Zitate durch Fußnoten, die auf der jeweiligen Seite anzubringen und im Text fortlaufend mit hochgestellten arabischen Ziffern zu nummerieren sind. Es muss zwingend differenziert werden zwischen wörtlichen Zitaten (in Anführungszeichen) und sinngemäßen Zitaten (Quellenangabe mit vgl." eingeleitet). Wörtliche Zitate werden mit An- und Abführungszeichen gekennzeichnet. Wird nur ein Satzteil wörtlich zitiert, so folgen nach dem Anführungszeichen drei Punkte (Auslassungszeichen): TEXT. bzw. TEXT [ ] TEXT.

16 9 Zu zitieren ist grundsätzlich aus der Primärquelle und nur im Ausnahmefall aus einer Sekundärquelle (Angabe Primärquelle mit dem Zusatz zitiert bei..."). Darüber hinaus ist grundsätzlich aus der neuesten Literatur zu zitieren. Zu vermeiden sind lange wörtliche Zitate und insbesondere Zitat-Collagen. Abschluss- und Seminararbeiten zeigen das eigenständige Aufbereiten des Themas aus Sicht des Verfassers. Zu erwarten ist deshalb die nötige Distanz zur Literatur. Die Zitierweise sollte auch beim erstmaligen Anführen einer Quelle der modernen Kurzform entsprechen. Dies setzt voraus, dass der Arbeit ein Verzeichnis beigefügt wird, das in alphabetischer Reihenfolge alle zur Themenbearbeitung herangezogenen Quellen mit Name, Vorname [ausgeschrieben] (evtl. Klammerzusatz Hrsg.), vollem Titel [ohne Untertitel], ggf. Auflage, Verlagsort(e) [max. 3], Erscheinungsjahr bzw. bei Zeitschriftenaufsätzen voller Titel, in: Name der Zeitschrift, Jahreszahl, Seitenangabe für Beginn und Ende des Beitrags enthält. Ist der Name des Verfassers/Autors nicht bekannt, muss an dieser Stelle die Abkürzung o. V. (ohne Verfasser) stehen. Fußnoten und Angaben in den Quellenverzeichnissen enden grundsätzlich mit einem Punkt. Einzelne Beispiele für die verschiedenen Zitierweisen enthalten die Gliederungspunkte 6.2 und 6.3. Mehrere Titel desselben Verfassers werden chronologisch aufsteigend geordnet; bei Co-Autorenschaft erscheinen diese Titel im Anschluss an die vom Autor allein verfassten Titel. Die Angabe des Verlages ist ebenso entbehrlich wie die Nennung der Heftnummer bei Zeitschriftenaufsätzen. Wird ein Werk weiterhin nach dem ursprünglichen Verfasser/ Gründungsherausgeber benannt, obwohl inzwischen ein Wechsel eingetreten ist, ist es mit dem eingeführten Verfasser/Herausgeber anzuführen. Dies ist beispielsweise bei den Kommentaren Adler/Düring/Schmaltz" und Herrmann/Heuer/Raupach" der Fall. Bei letztgenanntem Loseblatt-Kommentar fungiert zwar nur noch Arndt Raupach als Gründungsherausgeber. Das Werk tritt am Markt jedoch weiterhin unter der Bezeichnung Herrmann/Heuer/Raupach" auf.

17 10 Das Zitieren von Internetquellen erfolgt entsprechend den o. g. Regeln. Verlagsort und Erscheinungsjahr sind zur Identifikation der Quelle durch den individuellen Uniform Resource Locator (URL) unter Angabe des Abrufdatums zu ersetzen. Ist der Autor nicht bekannt, ist er durch die herausgebende Organisation zu ersetzen. Zitate aus PDF-Dokumenten sind zusätzlich mit Seitenangaben zu versehen. Falls die Internetadresse in der Fußnote länger ist als eine Zeile, ist es sinnvoll auf eine Silbentrennung zu verzichten, da ein Trennstrich im Zeilenumbruch die Internetadresse verfälschen würde. Den Internetquellen immanent ist das Problem, dass sie Informationen nicht dauerhaft nachprüfbar vorhalten. Daher ist jede verwendete Quelle in Druckform in den Anhang aufzunehmen oder der Arbeit auf einem Datenträger beizufügen. Generell ist darauf hinzuweisen, dass Internetquellen niemals gedruckten Dokumenten vorzuziehen sind. Sie sollten nur in möglichst geringem Maße Verwendung finden und auch nur, wenn es sich um eine verlässliche Quelle wie z. B. den Bundesfinanzhof ( handelt. Wird eine CD-ROM statt der Print-Version als Quelle verwendet, ist hinter der betreffenden Quellenangabe mit dem Klammerzusatz CD-ROM-Ausgabe" [ggf. von der Druckausgabe abweichendes Erscheinungsjahr] darauf hinzuweisen. Werden Entscheidungen (Urteile/Beschlüsse) zitiert, ist ein sachlich und chronologisch geordnetes Entscheidungsregister mit Angabe der jeweiligen Geschäftszeichen beizufügen. Dabei sind die verschiedenen Instanzen entsprechend ihrer Bedeutung zu ordnen, beginnend mit der wichtigsten. 5 Die Seitenangaben umfassen im Register den gesamten Urteilstext, im Kurzform-Zitat innerhalb des Textteils nur die betreffende(n) Seite(n). In den Fußnoten entfällt die Angabe der betreffenden Geschäftszeichen. Es ist darauf zu achten, dass alle im Text zitierten Quellen im Literaturverzeichnis vollständig genannt werden. Die Auflistung der Quellen erfolgt alphabetisch nach dem Nachnamen des Autors (bei mehreren Autoren nach dem Nachnamen des 5 Zu einem Überblick über die Gerichte des Bundes und der Länder vgl. Gabler-Wirtschafts- Lexikon (1997), Stichwort: Gerichte; Arndt/Rudolf (1998), S. 65.

18 11 erstgenannten Autors). Eine Aufgliederung innerhalb des Literaturverzeichnisses nach Monografien, Kommentaren (vgl. Kapitel 6.3) ist sinnvoll. Die Themenbearbeitung einer wissenschaftlichen Arbeit erfolgt anhand aktueller Literatur. Bei einem Textumfang von 15 Seiten sind mindestens 30 einschlägige Quellen zu zitieren, wobei mindestens 5 Fußnoten pro Seite angemessen erscheinen (Jeder fremde Gedanke ist zu belegen!). Auch bei Abschlussarbeiten ist zu beachten: 60 Textseiten entsprechen 120 Quellen. Das ist allerdings keine starre Vorgabe, sondern ein Orientierungswert. Quellen, die weder im Textteil noch im Anhang der Arbeit zitiert werden, dürfen nicht in einem der Quellenverzeichnisse stehen. Ebenso müssen im Text oder Anhang zitierte Quellen im entsprechenden Quellenverzeichnis Erwähnung finden. Im Kurzform-Zitat werden Autoren/Herausgeber nur mit ihrem Nachnamen (fett) angegeben. Es ist auf die betreffende(n) Seite(n) zu verweisen, der (denen) der zitierte Gedanke entnommen wurde. Diese Zitierform gilt auch bei unmittelbar aufeinanderfolgendem Beleg aus derselben Quelle (Es entfallen a. a. O., ebd.). Bei mehreren Veröffentlichungen eines Autors innerhalb eines Jahres wird durch Hinzufügen eines Buchstabens (a, b) bei der Jahresangabe differenziert; bei mehrbändigen Werken mittels einer römischen Ziffer.

19 Beispiele für Kurzbelege im Textteil Monografien Name des Verfassers (Jahr), Seite(n). Marx (2006), S. 27. Rose (2004a), S. 20. Rose (2004b), S. 47. Marx/Harms (2010), S. 28. Kommentare Es ist die in der Quelle selbst vorgeschlagene Zitierweise zu verwenden. Schmidt/Heinicke, EStG 10 Rz. 110 (2006). Bei fehlendem Zitiervorschlag gilt: Name des Verfassers oder Herausgebers/Bearbeiter (Jahr),... Anm. [Tz., Rn., Rz.]. Adler/Düring/Schmaltz (1997), 264 HGB Rz [Ausnahme, da die Angabe des Bearbeiters fehlt] Loseblatt-Kommentare Es gelten die Zitierregeln für Kommentare gleichermaßen. Die Jahreszahl der betreffenden Ergänzungslieferung wird am Schluss als Klammerzusatz angegeben. Winkeljohan, in: Herrmann/Heuer/Raupach, 6 EStG Anm. 556 (2003). Tipke/Kruse 4 AO Tz. 37d (1997).

20 13 Zeitschriftenaufsätze Name des Verfassers, Zeitschrift [abgekürzt] Jahr, Seite(n). Lüdicke, DB 2007, S Aufsätze NWB/BBK/IWB Bei Aufsätzen aus diesen Zeitschriften wird ergänzend die Ziffer des entsprechenden Fachs vor der Seitenangabe notiert. Pahlke, NWB 2007, Fach 10, S Beiträge in Jahrbüchern Name des Verfassers, Jahrbuch [abgekürzt] Jahr, Seite(n). Lüdicke, StbJb 1997/98, S Aufsätze in Sammelwerken Name des Verfassers, in: Name des Herausgebers (Jahr), Seite(n) bzw. Spalte(n). Vogel, in: Haarmann (2004), S. 16. Aufsätze in Festschriften Bei Aufsätzen in Festschriften gilt das für Sammelwerke Ausgeführte. Statt des Herausgebers ist der Name des Bedachten mit dem Zusatz FS anzugeben. Trützschler, in: FS Weber (1999), S. 392.

21 14 Beiträge in Handwörterbüchern, Kompendien und Lexika Bei Handwörterbüchern, Kompendien und Lexika ist auf die Grundregeln für Sammelwerke zurückzugreifen. Statt des Herausgebers ist die Bezeichnung des betreffenden Handbuchs bzw. Kompendiums oder Lexikons [ggf. abgekürzt] anzugeben. Marx, in: Knapps Enzyklopädisches Lexikon des Geld-, Bank- und Börsenwesens (1999), S Rose, in: HWR (1993), Sp Wagner, in: Vahlens Kompendium der BWL (2005), S Fehlt bei dem betreffenden Artikel/Stichwort die Bearbeiterangabe, tritt an deren Stelle die Angabe der Bezeichnung des jeweiligen Handbuchs bzw. Kompendiums oder Lexikons. Gabler-Wirtschafts-Lexikon (1997), Stichwort: Gerichte. Internetquellen Name des Verfassers (Jahr), URL. IFRS (2011), Bei PDF-Dokumenten ist die Seitenzahl anzugeben. Gesetze Gesetze sind mit der offiziellen Abkürzung nach Angabe des Paragrafen im laufenden Text zu nennen. 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b EStG

22 15 Entscheidungen Gericht, Art der Entscheidung [Urteil/Beschluss] vom..., Zeitschrift/Sammlung [abgekürzt] Jahr, Seite(n). BFH, Beschluss vom , BStBl II 1969, S BFH, Urteil vom , BStBl II 1999, S. 80. OLG Hamm, Urteil vom , DB 1999, S Verwaltungsanweisungen Herausgebende Behörde, Art der Anweisung [Erlass/Schreiben] vom..., Zeitschrift [abgekürzt] Jahr, Seite(n). BMF, Schreiben vom , BStBl I 1996, S. 9. FinMin NRW, Erlass vom , DB 1999, S Rechtsverordnungen Gremium (Jahr), Verordnung, Artikel. Rat der Europäischen Gemeinschaften (1978), Vierte Richtlinie, Art. 7 Abs. 2.

23 Beispiele für Belege im betreffenden Quellenverzeichnis Literaturverzeichnis Monografien Marx, Franz Jürgen, Steuern in der externen Rechnungslegung, Herne/Berlin Rose, Gerd, Grundzüge des Internationalen Steuerrechts, 6. Aufl., Berlin 2004 (a). Rose, Gerd, Ertragsteuern, 18. Aufl., Berlin 2004 (b). Marx, Franz Jürgen/Harms, Jens E., Bilanzrecht in Fällen, 10. Aufl., Herne Kommentare Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar, 6. Aufl., Stuttgart Schmidt, Ludwig (Hrsg.), Einkommensteuergesetz, 27. Aufl., München Loseblatt-Kommentare Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, Loseblatt, Köln 1950/2011 (Stand 197. Ergänzungslieferung Dezember 1999). Tipke, Klaus/Kruse, Heinrich Wilhelm, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, Loseblatt, Köln 1965/2011 (Stand 89. Ergänzungslieferung Oktober 1999). Zeitschriftenaufsätze Lüdicke, Jochen, Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform - Kritische Würdigung und Handlungsempfehlungen zur Nutzung des derzeitigen Rechts, DB 2007, S

24 17 Aufsätze NWB/BBK/IWB Pahlke, Armin, Der Erbschaftsteuerbeschluss des BVerfG - Würdigung und Konsequenzen, NWB, Fach 10, S (März 2007). Beiträge in Jahrbüchern Lüdicke, Jürgen, Neue Entwicklungen der Besteuerung von Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht, StbJb 1997/98, S Aufsätze in Sammelwerken Vogel, Klaus, Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen, in: Auslegung und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen, hrsg. v. Haarmann, Wilhelm, Köln 2004, S Aufsätze in Festschriften Trützschler, Klaus, Die Behandlung von Firmenwerten nach HGB und US-GAAP, in: Internationale Rechnungslegung, Festschrift für Professor Claus-Peter Weber zum 60. Geburtstag, hrsg. v. Karlheinz Küting u. Günther Langenbucher, Stuttgart 1999, S

25 18 Beiträge in Handwörterbüchern, Kompendien und Lexika Gabler-Wirtschafts-Lexikon, 14. Aufl., Wiesbaden 1997 (CD-ROM-Ausgabe 1998). Marx, Franz Jürgen, Art. Subventionen, Finanzierungshilfen" in: Knapps Enzyklopädisches Lexikon des Geld-, Bank- und Börsenwesens, 4. Aufl., Frankfurt am Main 1999, S Rose, Gerd, Art. Steuerplanung", in: Handwörterbuch des Rechnungswesens (HWR), hrsg. v. Klaus Chmielewicz u. Marcell Schweitzer, 3. Aufl., Stuttgart 1993, Sp Wagner, Franz W., Art. Besteuerung", in: Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, Bd. 2, hrsg. v. Michael Bitz u. a., 4. Aufl., München 1999, S Internetquellen IFRS, IASB Work Plan Projected timetable as of 26 July 2011, URL: ( ).

26 Weitere Quellenverzeichnisse Verzeichnis der Gesetze Einkommensteuergesetz 1997 (EStG 1997) vom , BGBl I 1997, S. 821, zuletzt geändert durch Gesetze vom , BGBl I 1999, S. 388 und 402. Entscheidungsregister Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Wichtig: Seitenangaben vollständig, S. (Anfang) S. (Ende) Beschluss vom , GrS 2/69 BStBl II 1969, S Urteil vom , IX R 167/83, BStBl II 1987, S Entscheidungen der Oberlandesgerichte OLG Hamm, Urteil vom , 13 U 132/98, DB 1999, S Verzeichnis der Verwaltungsanweisungen Bundesministerium der Finanzen Schreiben vom , IV B 2 S /95, BStBl I 1996, S. 9. Finanzministerium Nordrhein-Westfalen Erlass vom , S V A 2, DB 1999, S Verzeichnis der Rechtsverordnungen Rat der Europäischen Gemeinschaften: Vierte Richtlinie des Rates vom aufgrund von Art. 54 Abs. 3 Buchst. g) des Vertrages über den Jahresabschluß von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (78/660/EWG), Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, vom , Nr. L 222/11-31 (4. EG-Richtlinie).

27 Beispiele für Tabellen und Abbildungen Tabellen und Abbildungen sind als solche zu kennzeichnen, fortlaufend zu nummerieren und in das Tabellen-/Abbildungsverzeichnis aufzunehmen. Folgende grundlegende Regeln sind beim Aufstellen einer Tabelle zu beachten: 6 Die Tabelle muss eindeutig und klar aufgebaut sowie unabhängig vom Text verständlich sein; deshalb ist es notwendig die Überschrift exakt zu formulieren. Erläuterungen, die zum Verständnis notwendig sind, sollen in der Tabelle selbst enthalten sein. Die Tabelle ist dabei dem Sinn der Aussage entsprechend aufzubauen, um das Verständnis zu erhöhen und eventuelle Vergleiche zu ermöglichen. Lange Ziffernkolonnen in einer Tabelle sollten nach jeweils fünf Zeilen durch einen Zwischenraum unterbrochen werden. Die Wirksamkeit der Aussagen kann hervorgehoben werden, indem Drucktypen verändert oder Doppelstriche über oder unter der Tabelle eingefügt werden. Wichtig ist die Angabe der Maßeinheit, in der Daten in der Tabelle gemessen werden. Die Durchnummerierung der Tabellen erleichtert Querverweise im Text. Dies ist v. a. bei größeren Zusammenhängen empfehlenswert. Die Quellen, aus denen die Daten stammen, müssen angegeben werden. 6 Vgl. Scharnbacher (1999), S. 35.

28 21 Abbildung 3: Schema einer Tabelle Quelle: Scharnbacher (1999), S. 36. Auch die Quellenangaben bei Tabellen und Abbildungen sollten in Form von Kurzbelegen erfolgen. Der vollständige Beleg ist im betreffenden Quellenverzeichnis aufzuführen.

29 22 Anhang I: Deckblattmuster für eine Seminararbeit UNIVERSITÄT BREMEN Fachbereich Wirtschaftswissenschaft Veranstaltung: Internationale Unternehmensbesteuerung Prof. Dr. Franz Jürgen Marx WS 2011/2012 Thema: Name, Vorname: Matrikelnummer: Semesteranschrift: Fachsemesterzahl: Abgabetermin:

30 23 Anhang II: Deckblattmuster für eine Abschlussarbeit UNIVERSITÄT BREMEN Der Einfluss subventioneller Steuervergünstigungen auf Investitionsentscheidungen Darstellung und Analyse am Beispiel von Fördermaßnahmen für Unternehmen in den neuen Bundesländern Bachelorarbeit zur Erlangung des Grades eines Bachelor of Science am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der Universität Bremen Eingereicht von: Erstgutachter: [Vorname, Name] Prof. Dr. Franz Jürgen Marx [Matrikelnummer] Zweitgutachter: [Anschrift] [Titel Vorname Name] [Abgabedatum]

31 24 Anhang III: Muster einer eidesstattlichen Versicherung Eidesstattliche Versicherung Hiermit versichere ich, dass ich die Arbeit (bei einer Gruppenarbeit den entsprechend gekennzeichneten Teil der Arbeit) selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht habe. Ich versichere ebenfalls, dass ich die Arbeit vorher nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht habe. (Ort, Datum) (Unterschrift)

32 25 Anhang IV: Abkürzungsverzeichnis für Steuerrecht und Prüfungswesen (entnommen aus BStBl II 1998, S , zzgl. eigener Ergänzungen) a. A. = anderer Ansicht a. a. O. = am angegebenen Ort ABl = Amtsblatt (Zeitschrift) ABIEG = Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Zeitschrift) Abs. = Absatz Acc = Accountancy (Zeitschrift) AcP = Archiv für die civilistische Praxis (Zeitschrift) AdV = Ansetzung der Vollziehung a. E. = am Ende AEAO = Anwendungserlass zur Abgabenordnung 1977 a. F. = alte Fassung AfA = Absetzung für Abnutzung AfaA = Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung AfG = Arbeitsförderungsgesetz AG = Aktiengesellschaft/Die Aktiengesellschaft (Zeitschrift) AGBGB = Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch AGFGO = Ausführungsgesetz zur Finanzgerichtsordnung AICPA = American Institute of Certified Public Accountants AIG = Auslandsinvestitionsgesetz AktG = Aktiengesetz ÄndG = Änderungsgesetz AnfG = Anfechtungsgesetz AO = Abgabenordnung AOÄG = Gesetz zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze AP = Arbeitsrechtliche Praxis (Zeitschrift) APB = Accounting Principles Board Art. = Artikel

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