Die Kinderkommission im Deutschen Bundestag

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1 Die Kinderkommission im Deutschen Bundestag 1

2 7 Was ist die Kinderkommission? 8 Wer ist die Kinderkommission? 11 Welche Aufgaben hat die Kinderkommission? 12 Was sind die Kinderrechte? 15 Was hat sich die Kinderkommission vorgenommen? 19 Was können Erwachsene tun? 22 Impressum Inhalt 2

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4 Was ist die Kinderkommission? Kinder und Jugendliche brauchen den Schutz der Gesellschaft. Für sie ist es schwierig, sich zu organisieren und sich selbstständig für ihre Bedürfnisse einzusetzen. Sie sind auf die Unterstützung Erwachsener angewiesen, seien es die Familien, seien es politische oder gesellschaftliche Gremien wurde die Kinderkommission vom Deutschen Bundestag eingesetzt, um die Belange der Kinder und Jugendlichen in einem besonderen Gremium wahrzunehmen. Das Motto der Kinderkommission lautet: Kinder haben Rechte. Es ist Aufgabe der Kinderkommission, diese Rechte zu stärken und im Bewusstsein der Erwachsenen stärker zu verankern sowie bei den Kindern und Jugendlichen selbst bekannt zu machen. Es geht darum, kindgerechte Lebensverhältnisse zu schaffen, und dafür bedarf es einer starken Lobby. Die Kinderkommission, kurz KiKo genannt, ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages. Sie besteht aus je einem Mitglied jeder im Bundestag vertretenen Fraktion sowie je einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter. Die ordentlichen Mitglieder sind in ihrer jeweiligen Fraktion in der Regel zugleich Kinderbeauftragte und gehören zudem dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an. Dadurch können sie die Interessen der Kinder und Jugendlichen auch dort vertreten und haben so zahlreiche Möglich keiten, im Parlament ihren Einfluss geltend zu machen. Der Vorsitz der Kinderkommission wechselt turnusmäßig zwischen den ordentlichen Mitgliedern. Beschlüsse, Empfehlungen, Stellungnahmen und öffentliche Äußerungen der Kinderkommission bedürfen der Einstimmigkeit. Paul Lehrieder (CDU/CSU) Vorsitzender des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 6 7

5 Wer ist die Kinderkommission? In dieser Legislaturperiode sind es drei Frauen und ein Mann, die als Bundestagsabgeordnete in die Kommission entsandt worden sind: Eckhard Pols (CDU/CSU), geboren 1962 in Lüneburg, selbstständiger Glasermeister, Bundestagsabgeordneter seit 2009, Schwerpunkte seiner Arbeit in der Kommission: Kinder und Gesundheit, Medienkompetenz. Susann Rüthrich (SPD), geboren 1977 in Meißen, Geschäftsführerin, Bundestagsabgeordnete seit 2013, Schwerpunkte ihrer Arbeit in der Kommission: Kinder und ihre Rechte, Kinder/Jugendliche und Be teiligung/ Mitbestimmung in Politik und Gesellschaft, Förderung von Kindern und Jugendlichen. Diana Golze (Die Linke), geboren 1975 in Schwedt, Diplom-Sozialpädagogin, Bundestagsabgeordnete seit 2005, Schwerpunkte ihrer Arbeit in der Kommission: Kinderarmut, Kinderrechte/Kinderschutz, frühkindliche Bildung/Kitaausbau. Beate Walter-Rosenheimer (Bündnis 90/Die Grünen), geboren in Weißenburg, Diplom-Psychologin, Bundestags ab geordnete seit 2012, Schwerpunkte ihrer Arbeit in der Kommission: psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen, Jugendliche und Rechtsradi kalismus, Jugendkriminalität. Setzen sich für die Belange der Kinder und Jugendlichen ein: die Mitglieder der KiKo und Maskottchen Karlchen Adler. 8 9

6 Welche Aufgaben hat die Kinderkommission? Die Kinderkommission wird in dieser Legislaturperiode ein besonderes Augenmerk auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen legen. Gesundheit fängt klein an deshalb müssen wir auf frühzei tige Prävention und Gesundheitsförderung setzen. Kindern und Jugendlichen muss eine gesunde Lebensweise gerade in Bezug auf Ernährung und Bewegung vermittelt werden. Um die Kindergesundheit nachhaltig zu fördern, müssen deshalb alle Akteure des Gesundheitswesens sowie Eltern, Kitas, Schulen und Kinderärzte an einem Strang ziehen. Die Kinderkommission ist eine Interessenvertretung für die Kinder und Jugendlichen in Deutschland. Ziel aller Bemühungen ist es, Kinderpolitik stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken und diese für Kinder anliegen zu sensibilisieren. Darüber hinaus dringt die Kinderkommission darauf, dass bei politischen Entscheidungen daran gedacht wird, welche Folgen diese Entscheidungen für die Kinder in Deutschland haben. Die politischen Entscheidungen auch am Wohl der Kinder zu orientieren, bringt mit sich, dass es kaum ein Ressort gibt, in dem die Kinderkommission nicht ein Wort mitzureden hat im Interesse der Kinder. Kinderpolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Die wichtigste Aufgabe der Kinderkommission ist es, bundesrechtliche Vorschriften auf ihre Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche zu prüfen und gegebenenfalls den zuständigen Ausschüssen Änderungsvorschläge zu unterbreiten. So werden in wirkungsvoller Art und Weise Signale für die Ausprägung der Kinderpolitik in Deutschland gesetzt. Daneben ist die Kinderkommission im Rahmen ihrer Möglichkeiten Partnerin und Förderin jener Verbände, Organisationen und Einrichtungen, die sich für die Rechte und Interessen der Kinder und Jugendlichen einsetzen. Die Kinderkommission kann sich nicht in Einzelfälle einmischen, bei denen die Interessen der Kinder oder Jugendlichen zwischen den Eltern oder anderen Parteien umstritten sind. Sie ist kein Schlichtungsorgan, sondern definiert die Rahmenbedingungen für das Leben der Kinder und Jugendlichen in Deutschland auf der Basis der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Eckhard Pols (CDU/CSU) 10 11

7 Was sind die Kinderrechte? Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) ist am 22. November 1989 verabschiedet und mittlerweile von 193 Staaten ratifiziert und damit anerkannt worden. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Konvention 1992 unter Vorbehalten ratifiziert, inzwischen aber die Vorbehaltserklärung zurückgenommen. Dies ist auch ein Erfolg der Arbeit der Kinderkommission. Die Kinderrechtskonvention ist seitdem durch sogenannte Zusatzprotokolle laufend fortgeschrieben worden. Die Konvention gliedert in ihren 54 Artikeln die Rechte der Kinder und Jugendlichen in drei Bereiche: Vorsorge, Schutz und Beteiligung. Zur Vorsorge gehören die folgenden Bereiche: Recht auf Leben, Recht auf Nahrung, Recht auf Bildung, Recht auf Freizeit, die Unterstützung von Flüchtlingskindern und Kindern mit Behinderung sowie die Rehabilitation für Opfer von Gewalt und Ausbeutung. Der Bereich Schutz umfasst Recht auf Schutz vor körperlicher oder geistiger Gewalt, Recht auf Schutz vor sexueller Gewalt, Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung und Recht auf Schutz bei bewaffneten Konflikten. Der Bereich Beteiligung enthält unter anderem folgende Rechte: Recht auf Partizipation der Meinung der Kinder und Jugendlichen, Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit, Recht auf Privatsphäre sowie Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Mit der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention verpflichten sich die Staaten, ihre Politik und Gesetze an den darin festgehaltenen Zielen und Grundsätzen auszurichten. Alle Staaten, die die Konvention anerkannt haben, stehen in der Pflicht, der UN alle fünf Jahre einen Bericht vorzulegen, aus dem ersichtlich ist, in welchem Maße die Kinder- und Jugendpolitik der jeweiligen Staaten der Kinderrechtskonvention genügt

8 Ich will eine Willkommenskultur für Kinder. Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten. Sie haben Rechte. Sie müssen mitentscheiden und mitwirken können bei den Dingen, die sie betreffen. Die Politik muss ihnen den Rahmen für ein gesundes, diskriminierungsfreies und sozial abgesichertes Aufwachsen geben, in dem alle Kinder und Jugendliche ihre Potenziale entfalten können. Diese Rahmenbedingungen zu gestalten und Kinder daran zu beteiligen, das ist meine Motivation, Kinderpolitik zu machen. Mein Ziel ist es, dass die Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufgenommen werden. Was hat sich die Kinderkommission vorgenommen? Die Arbeitsschwerpunkte der Kinderkommission in der 18. Wahlperiode des Bundestages sind: Kinder und Gesundheit: Schwerpunkt wird in dieser Legislaturperiode das Ernährungs- und Bewegungsverhalten von Kindern und Jugendlichen sein, wobei der Fokus auch auf der Stärkung der Eltern- und Erziehungskompetenz liegen wird. Medienkompetenz: Es soll der Frage nachgegangen werden, welchen Stellenwert die Medienbildung in der Schule einnimmt und welche Angebote für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen. Es sollen auch die Gefahren der Internetnutzung beleuchtet werden. Kinder und ihre Rechte: Es soll geklärt werden, welche aktuellen Fragen sich für Deutschland aus den Regeln der EU zu den Kinderrechten ergeben. Im Vordergrund soll dabei die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz stehen. Susann Rüthrich (SPD) 14 15

9 Kinder/Jugendliche und Beteiligung/Mitbestimmung in Politik und Gesellschaft: Gemeinsam mit Verbänden und Organisationen soll ein Leitfaden entwickelt werden, wie auch die Kleinsten der Gesellschaft einbezogen werden können. Förderung von Kindern und Jugendlichen: Es soll der Bedarf der Kinder und Jugendlichen in die Debatte eingebracht werden. Gemeinsam mit Akteuren der Kinderund Jugendförderung soll ein Fragen-Antworten-Katalog zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit entstehen. Kinderarmut: In dieser Legislaturperiode soll beleuchtet werden, wie sich die Situation in den vergangenen vier Jahren verändert hat, welche Maßnahmen ergriffen wurden und wie diese wirken. Kinderrechte, Kinderschutz: Es soll geprüft werden, ob das seit fünf Jahren bestehende Bundeskinderschutzgesetz die Ansprüche erfüllt. Darüber hinaus soll geklärt werden, wie es mit den zeitlich befristeten Maßnahmen weitergeht und welche Verbesserungen noch erforderlich sind. Frühkindliche Bildung/Kitaausbau: Es soll der aktuelle Stand der vorhandenen Plätze ermittelt und insbesondere die Qualität der Kinderbetreuung festgestellt werden. Psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen: Insbesondere soll es um die Fragen gehen, wie psychische Auffälligkeiten möglichst früh erkannt und behandelt werden und wie niedrigschwellige Hilfen aussehen können. Jugendkriminalität: Es soll eine Ursachensuche erfolgen und der Präventionsbedarf überprüft werden; politische Handlungsmöglichkeiten sollen ausgelotet werden. Der Jugendstrafvollzug soll kritisch unter die Lupe genommen werden. Jugendliche und Rechtsradikalismus: Es soll eine Bestandsaufnahme der einzelnen Bundesländer vorgenommen werden. Insbesondere sollen die Ursachen für den erstarkenden Rechtsextremismus und die Möglichkeiten einer frühen Prävention ermittelt werden

10 Eine erschreckend hohe Zahl von Kindern und Jugendlichen in unserem Land ist von Armut bedroht oder bereits betroffen. Die Kinderkommission erarbeitet Vorschläge, was die Politik dagegen unternehmen kann. Auch der Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung ist uns ein wichtiges Anliegen. Das Bundeskinderschutzgesetz ist dafür ein wesentliches Instrument. Die Förderung der Kinder von Anfang an ist eine dringende Aufgabe, der ich mich auch in der Kinderkommission widmen möchte. Was können Erwachsene tun? Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen fordert alle auf, Verantwortung für die Erziehung und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen unter den sich fortwährend verändernden sozialen und gesellschaftlichen Bedingungen mitzutragen. Sie schränkt die Rolle der Eltern, der Familie und aller anderen, die mit Kindern und Jugendlichen leben, nicht ein. Erziehung und Förderung ist und bleibt jedoch vorrangig die Aufgabe der Familie unabhängig von der Form, die sich die jeweilige Familie gegeben hat. Familie ist immer dort, wo auch Kinder leben. Das enthebt aber niemanden davon, sich um die Belange der Kinder und Jugendlichen zu kümmern, auf Widersprüche zwischen Anspruch und Wirklichkeit hinzuweisen und sich für die Kinder und Jugendlichen einzusetzen wie, wo und wann das auch immer möglich ist. Dabei kann es helfen, jene Feststellung zu beherzigen, die von Kindern und Jugendlichen auf dem Kinderforum während des 2. Weltkindergipfels in New York 2002 formuliert worden ist: Ihr nennt uns die Zukunft, wir sind aber auch die Gegenwart. Diana Golze (Die Linke) 18 19

11 Alle Kinder und Jugendlichen sind gleich. So selbstverständlich das klingt, so wenig entspricht es leider der Realität. Chancengleichheit besteht nicht. Es kommt sehr darauf an, wo und mit wem ein Kind aufwächst. Nicht nur in armen Ländern, auch hier in Deutschland gibt es noch immer keine gerechten Startbedingungen. Die soziale Herkunft von Kindern beeinflusst viel zu sehr ihre Chancen im Leben. In vielen Bereichen haben Kinder und Jugendliche noch keine Lobby. Deswegen müssen wir hinschauen, aufspüren, verbessern. Mein Anliegen ist es, die Welt für alle Kinder und Jugendlichen gerecht und lebenswert zu gestalten. Die Kinderkommission des Bundestages ist offen für alle Anfragen, Hinweise und Vorschläge, die nicht allein Kinder und Jugendliche betreffen, sondern auch die unterschiedlichsten Formen des Zusammenlebens von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen. Die Kommission firmiert in der Öffentlichkeit unter drei Benennungen: Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder, Kinderkommission und KiKo. Deutscher Bundestag KiKo (Kinderkommission) Platz der Republik Berlin Telefon: Telefax: kinderkommission@bundestag.de Die Broschüre Kinder haben Rechte für sechs- bis neunjährige Kinder können Sie auf Rubrik Service Informationsmaterial bestellen anfordern. Beate Walter-Rosenheimer (Bündnis 90 / Die Grünen) 20 21

12 Impressum Herausgeber: Deutscher Bundestag Referat Öffentlichkeitsarbeit Text: Kathrin Gerlof Redaktion: Georgia Rauer Gestaltung: Regelindis Westphal Grafik-Design Bundestagsadler: Urheber Prof. Ludwig Gies, Bearbeitung 2008 büro uebele Fotos: S. 4 / 5 Deutscher Bundestag / Julia Nowak-Katz; S. 8 / 9, 10 DBT / Ute Grabowsky / photothek.net; S. 14 Susie Knoll / Florian Jaenicke; S. 18 Diane Golze; S. 20 Johannes Simon Illustration: Detlef Surrey Druck: ABT Print und Medien GmbH Stand: August 2014 Deutscher Bundestag, Berlin Alle Rechte vorbehalten. Die Publikation wird vom Deutschen Bundestag im Rahmen der parlamentarischen Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Sie ist nicht zum Verkauf bestimmt. Eine Verwendung für die eigene Öffentlichkeitsarbeit von Parteien, Fraktionen, Mandatsträgern oder Wahlbewerbern insbesondere zum Zwecke der Wahl werbung ist grundsätzlich unzulässig. 23

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