Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an ihren Rechten Partizipation als Form der Inklusion?!
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- Andreas Dressler
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1 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an ihren Rechten Partizipation als Form der Inklusion?!
2 Bezug: UN-Kinderrechtskonvention Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde am 20. November 1989 in der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet Die UN-KRK beinhaltet insgesamt 54 Artikel Die UN-Kinderrechtskonvention wurde 1992 in der BRD ratifiziert. Die Konvention lässt sich aufteilen in die drei Ps (PPP: protection, provision, participation) als Säulen der UN-KRK
3 Quelle: World Vision Institut
4 Bezug: UN-Kinderrechtskonvention 4 grundlegende Prinzipien der UN-KRK: a) Das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, b) Vorrangsrecht der Wahrung des Kindeswohls, c) das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, d) das Recht des Kindes auf freie Meinungsäußerung und eigenen Willen
5 Bezug: UN-Kinderrechtskonvention 1. Fakultativprotokoll: Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten 2. Fakultativprotokoll: Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie 3. Fakultativprotokoll: Recht auf Individualbeschwerde beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes BRD hat erst 2010 ihre Vorbehalte zur UN-KRK zurück genommen (zuvor Ausländerrecht vor UN-KRK)
6 Was ist Inklusion? Inklusion als Weg zum Ziel: Ziel ist Teilhabe Inklusion ist nicht auf Menschen mit einem besonderen Merkmal (z. B. Behinderung) beschränkt Inklusion ist als Weg zur Teilhabe ALLER Menschen an der Gesellschaft zu verstehen Inklusion als Abbau von Hürden und Hindernissen, die Teilhabe einschränken Inklusion als Haltung jedes und jeder einzelnen Inklusion als Haltung in der Gesellschaft Mein besonderer Blick: Teilhabe für junge Menschen (in Hessen) als Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte
7 Planung der Charta Handlungsempfehlungen Kinder unter 6 Kinder zwischen 6 und 12 Jugendliche zwischen 13 und U-18 Expertinnen und Experten Auswertung vorhandener Daten und Informationen
8 - Hessische Landesbeauftragte für Kinder- und Jugendrechte 8
9 Fundament: Befragung in ganz Hessen Online-Fragebogen für Landkreise, freie Städte, Kommunen und Gemeinden in Hessen Online-Fragebogen für alle hessischen Landesministerien zu der Fragestellung, ob und inwiefern die Kinderrechte in der Verwaltung und weiteren Arbeit eine Rolle spielen Konzeption des Fragebogens und anschließende Auswertung durch die Hessenagentur
10 Säule 1: Kinder unter 6 Gruppendiskussion mit Kindern zwischen vier und sechs in der Kindertagesstätte Spiel in Anlehnung an die Ausstellung Kinder haben Rechte aus dem Frankfurter Kindermuseum in Kooperation mit dem Frankfurter Kinderbüro Beteiligte Kinder haben zuvor am Projekt des Kinderschutzbund Gießen zu Kinderrechten in der Kita teilgenommen
11 Fragestellung für die Kinder: Was brauchen Kinder für ein gutes Leben? Bezug zu den Artikeln der UN-KRK Durchführung des Forschungsprojektes durch Studierende der Ev. Hochschule Darmstadt
12 Säule 2: Kinder zwischen 6 und 12 Ca. dreistündige Workshops an drei Kinderrechte-Schulen in Hessen mit jeweils ca. 20 Kindern Fragestellung: Was braucht es für euch für die Umsetzung der UN-KRK in Hessen? Themenbereiche: Schule, Familie, Freizeit plus wahlweise Umwelt, Medien, Flucht, Behinderung, Gewalt Durchführung durch Makista e. V.
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16 Säule 3: Jugendliche Drei jeweils zweitägige Workshops in Offenbach, Korbach und Wiesbaden mit jeweils 10 bis 15 Jugendlichen mit heterogenen Hintergründen Entlang der Lebenswelten der Jugendlichen wird Bezug zur UN-KRK genommen Durchführung durch IPPT Berlin (Institut für partizipative Prozesse)
17 Wenn jemand nicht genügend Geld zur Verfügung hat, schränkt das gleichzeitig die Lebensbedingungen stark ein Du bist immer gezwungen dich zu rechtfertigen Das kickt dich aus der Gesellschaft sozial raus
18 Das macht etwas, wenn man aufgrund seiner körperlichen Einschränkung ständig getestet wird. Das hat mich verändert. Ich habe meine Mama oft gefragt, warum immer mit mir und ob ich nicht gut genug bin. Ich bin doch nicht dumm, nur weil ich nicht so gut laufen kann. Das finde ich unfair. Immer habe ich das Gefühl, ich muss beweisen, dass ich normal im Kopf bin.
19 An unserer Schule ist es echt krass, dass Kinder mit einer anderen Herkunft komplett anders behandelt werden
20 Säule 4: Expertinnen und Experten Ein ganztägiges Dialogforum mit vier Unterforen: Bildung und Betreuung Familie, Freunde, soziale Beziehungen Medien Freie Zeit von Kindern und Jugendlichen In jedem Unterforum werden Fragestellungen in Kleingruppen bearbeitet Themen kommen von den Kinder und Jugendlichen, aber auch von de ExpertInnen
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22 Themen der Charta - Handlungsempfehlungen 1. Kinderrechte gesetzlich verankern und institutionalisieren 2. Kinderrechte bekannt machen, für Kinderrechte sensibilisieren 3. Mitbestimmung ermöglichen und fördern 4. Kinderfreundliche Umwelten schaffen 5. Familiensinn stärken 6. Kinderarmut bekämpfen 7. Chancengerechtigkeit fördern, Inklusion verwirklichen 8. Vor Gewalt schützen 9. Gesundheit fördern 10. Medienkompetenz vermitteln 11. Das Recht auf Kindheit gewährleisten
23 Wir brauchen Wir brauchen eine kinderfreundliche Haltung in unserer Gesellschaft wir brauchen ein Kinderbewusstsein (Largo 2012) Kinderbewusstsein ist die Fähigkeit Erwachsener, Entscheidungen immer mit Blick auf die Konsequenzen für die Entwicklungsbedingungen von Kindern zu treffen. Damit ist Kinderbewusstsein ein politischer Begriff, der die Verantwortung für jetzige und zukünftige Kinder im Handeln erwachsener Menschen hervorheben soll. Kindheit umfasst in unserem Verständnis dabei in Anlehnung an die UN-Kinderrechtskonvention alle bis 18-jährigen Menschen. (vgl.
24 Kontakt Beauftragte der hessischen Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Sonnenberger Straße 2/2a Wiesbaden Tel.: Fax: Internet:
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