Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland: Erstellung eines Aktionsplans

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1 Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland: Erstellung eines Aktionsplans Bernd Seiwert, Abteilungsleiter Soziales im Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport

2 Was bedeutet die UN-Behindertenrechtskonvention für uns? Kerngedanken der UN-BRK: Bewusstsein für die Würde von Menschen mit Behinderungen bei allen schaffen Überwindung des Defizit-Ansatzes hin zu einem positiven Verständnis: Behinderung als Vielfalt menschlichen Lebens Eine inklusive Gesellschaft schaffen, in der Menschen mit Behinderung selbstständig und selbstbestimmt teilhaben Seite 2

3 Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK zentrale Elemente und Arbeitsphasen: auf Bundesebene: Nationaler Aktionsplan auf der Ebene der Länder: Aktionspläne der Länder Inhalt der Aktionspläne: - Ziele und Visionen in einzelnen Handlungsfeldern formulieren - konkrete Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele entwickeln Der Saarländische Landtag hat am 19. Mai 2010 die Erstellung eines Aktionsplans für das Saarland beschlossen. Der saarländische Aktionsplan hat 3 Teile: 1. Vorbereitung des Aktionsplans, Fortschreibung des Landesbehindertenplans 2. Einbeziehung aller Beteiligten in einem partizipativen Prozess 3. Auswertung aller Anregungen und Erstellung des Aktionsplans Seite 3

4 Teil 1: Vorbereitung des Aktionsplans und Fortschreibung des Landesbehindertenplans Arbeitsschritte des Aktionsplans: Verknüpfung des Aktionsplans mit 5. Landesbehindertenplan: einerseits Visionen entwickeln, andererseits an die konkrete Situation im Saarland anknüpfen Begleitung durch Beirat: Behindertenbeauftragte (Land und Kommunen), Selbsthilfeorganisationen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, Kirchen und Wohlfahrtsverbände sowie weitere Akteure Interministerielle Arbeitsgruppe innerhalb der Landesregierung: Vertreter aus allen Ministerien berichten über die Aktivitäten, die in ihren Ressorts zur Umsetzung der UN-BRK schon bestehen oder geplant sind (Bestandsaufnahme Herbst 2010) Seite 4

5 Teil 1: Vorbereitung des Aktionsplans und Fortschreibung des Landesbehindertenplans einige Beispiele aus verschiedenen Handlungsfeldern: berufliche Bildung und Arbeit: Unterstützung bei Berufsorientierung und während der Ausbildung, Sensibilisierung von Unternehmen Gesundheit: wirksame Assistenzformen bei Demenz mit dem Ziel eines möglichst selbstständigen Lebens Barrierefreiheit: Maßnahmen im Tourismus, in den Hochschulen, im öffentlichen Bereich etc. politische Partizipation und Interessenvertretung: Bestellung von kommunalen Beauftragten und Bildung von kommunalen Beiräten Seite 5

6 Teil 2: Der Aktionsplan als gemeinsame Aufgabe Erstellung des Aktionsplans als partizipativer Prozess Impulskongress als Startschuss für den weiteren Beteiligungsprozess Orientierung an drei Grundfragen: 1. Ziele und Visionen: Was wollen wir erreichen? 2. Bewertung vorhandener Angebote: Worauf können wir aufbauen, und was muss anders werden? 3. Maßnahmen zur Umsetzung: Mit welchen konkreten Schritten beginnen? Workshop 1: Arbeit und Beschäftigung Workshop 2: Mobilität, Wohnen und gesellschaftliche Teilhabe weiterer Schwerpunkt: Bildung und vorschulische Betreuung (MfB) Seite 6

7 Teil 3: Auswertung und Erstellung des Aktionsplans Abschluss des Prozesses: MAFPSuS wertet gemeinsam mit ISG und transfer alle Anregungen aus, der Aktionsplan wird im Entwurf erstellt Erörterung des Entwurfs im Juni 2011 im Rahmen einer Fachkonferenz mit den Mitgliedern des Beirats und weiteren Betroffenen und Experten vorläufige Schlussfassung des Aktionsplans Ende Juni 2011 Fortsetzung dieses Prozesses: Ziele laufend überprüfen, Maßnahmen neu zuschneiden Seite 7

8 Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und Wünsche unter: Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport Referat D 1 Franz-Josef-Röder-Straße Saarbrücken aktionsplan@arbeit.saarland.de Seite 8

9 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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