Grüner Strom. Informationen aus dem Institut für angewandte Ökologie e.v. Zertifizierung von Ökostrom. Green-TV. Stiftung Zukunftserbe

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1 Grüner Strom Informationen aus dem Institut für angewandte Ökologie e.v. 22. Jahrgang Weihnachten 1999 Nr. 3+4/99 Zertifizierung von Ökostrom Green-TV Stiftung Zukunftserbe Wollen Sie Mark verdienen? Öko-Mitteilungen - DP AG - Entgelt bezahlt - PVSt Öko-Institut, Institut für angewandte Ökologie e.v., Postfach 6226, Freiburg

2 INHALT Überblick bewahren Titelthema: Projektergebnisse: Welche Farbe hat der Strom? Ein Gütesiegel für zertifizierten Ökostrom schafft Klarheit. von Christof Timpe S. 4 Der Label-Boom! Drei Ansätze zur Zertifizierung von Ökostrom im Vergleich. von Wolfgang Roos S. 10 Interview mit Christof Timpe, Koordinator des Bereichs Energie & Klimaschutz. von Ilka Buchmann S. 12 In eigener Sache: Spendenprojekt "Urlaub 2000: Last Minute für den Umweltschutz": Öko-Institut öffnet seine Werkstatttüren und präsentiert erste Zwischenergebnisse. von Nils Klink S. 15 Weichen stellen für eine nachhaltige Entwicklung. Öko-Institut stellt seine neu gegründete "Stiftung Zukunftserbe" vor. von Rainer Grießhammer S. 16 Heiße Debatte um neue Struktur. Die Diskussion und ihre Ergebnisse. von Dorothea Michaelsen-Friedlieb S. 18 Kommentar: Neues Verhandlungsklima auf der fünften Konferenz zur Klimarahmenkonvention. Ein Kommentar von Anke Herold S. 22 Ein Jahr rot-grüne Umweltpolitik. (K)ein Kommentar von Felix C. Matthes S. 24 Green TV: Nothing out of the blue but reality! Pressespiegel des Verbundforschungsprojektes "Grüner Fernseher" nach der Internationalen Funkausstellung in Berlin. von Eugen Heber S. 26 Denn Sie wissen nicht, was Sie essen... Abschluss des Spendenprojekts 98/99 "Globalisierung in der Speisekammer" mit zweibändiger Studie. von Karin Lautenschlager S. 29 Umweltfreundlich Druck machen. Wie Druckereien durch Kooperation Lösemittelbelastungen vermindern können. von Ilka Buchmann S. 10 Trennen oder Verbrennen? Ein Gutachten zeigt, wohin mit all den Kunststoffverpackungen aus dem Supermarkt. von Karin Lautenschlager S. 32 Hätten Sie s gewusst? Umweltschutz spart Geld! Rainer Grießhammer sagt Ihnen, wie Sie mal eben Mark pro Jahr verdienen können. S. 34 Rezensionen zu Büchern von: Helmut Scheer, S. 36 Jürg Minsch et al., S. 37 Hartmut Bossel, S. 39 Ludwig Krämer, S. 40 Catharina Lohmann, S. 41 Neuerscheinungen S. 42 Nachrichten S. 43 Termine S. 46 Gedruckt auf 100% Recyclingpapier! Impressum Öko-Mitteilungen Doppel-Ausgabe 3-4/1999 Dezember 1999 Redaktion: Ilka Buchmann Redaktionelle Mitarbeit: Karin Lautenschlager, Anne Wilcken, Christof Timpe, Wolfgang Roos, Nils Klink, Rainer Grießhammer, Dorothea Michaelsen-Friedlieb, Anke Herold, Felix C. Matthes, Eugen Heber, Bernward Janzing, Jan-Peter Voß, Uwe Ilgemann, Birgit Dette, Marlene Tronnier. Titelfoto: Uwe Ilgemann Layout: Sabine Kropat Belichtung: Skript, Freiburg/Hochdorf Druck: Druckerei Rebholz GmbH Freiburg Herausgegeben von: Öko-Institut e.v. und Öko-Institut Verlag Redaktionsanschrift: Postfach Freiburg buchmann@oeko.de Besuchen Sie uns im Internet und informieren Sie sich über Aktuelles aus dem Institut, lesen Sie Hintergrundpapiere, neueste Pressemitteilungen, unser Literaturverzeichnis oder Kurzfassungen unserer Studien:

3 Rein ins Vergnügen EDITORIAL? Hase und Igel Es ist schon seltsam. Da will man etwas Gutes für die Umwelt tun und versucht, sich im Labyrinth des liberalisierten Strommarkts zurechtzufinden, indem man sich auf die regionalen oder auch überregionalen Anbieter für sogenannten "grünen Strom" konzentriert. Doch irgendwie wird man das Gefühl nicht los, man spiele Hase und Igel: Kaum hat man (vermeintlich) den Durchblick, schon gibt s was Neues, noch Besseres, noch Wertvolleres. Dass bei der Auswahl die Billig-Atomstromanbieter mit ihren aggressiven Werbekampagnen unter den Tisch fallen, versteht sich von selbst die haben mit Ökostrom nun wahrlich nichts am Hut. Was aber tun mit den Anbietern, die aus unterschiedlichen Quellen stammenden, ökologisch sauberen Strom produzieren und diesen an uns verkaufen wollen? Wenn Sie Ihren persönlichen Atomausstieg planen wollen, könnte Ihnen diese Doppelausgabe der Öko-Mitteilungen dabei helfen: Um Licht ins Dunkel zu bringen, ist der "grüne Strom" Titelthema. Die unterschiedlichen Beiträge sollen Klarheit schaffen und Fragen beantworten. Gleichzeitig erfahren Sie Details zum Zertifizierungsverfahren für "grünen Strom", das von den WissenschaftlerInnen des Öko-Instituts im Auftrag der Bremer Energie-Konsens GmbH entwickelt wurde und sich momentan in der Pilotphase befindet. Natürlich ist das nicht alles: Zwei Jahre "tobte" die Strukurdebatte am Institut jetzt ist sie vorerst beendet. Die Ergebnisse fasst Dorothea Michaelsen- Friedlieb, Vorstandsmitglied, zusammen. Lesen Sie außerdem Neues zur Gründung der "Stiftung Zukunftserbe", zu Projektergebnissen und zur Jahrestagung Freuen Sie sich auf Kommentare zu einem Jahr rot-grüner Umweltpolitik und zur fünften Konferenz zur Klimarahmenkonvention. Neue und interessante Bücher stellen wir Ihnen ab Seite 36 vor. Mit Sicherheit wird Ihnen auffallen, dass so Einiges neu ist an den "Ömis" nicht nur innerlich, auch äußerlich tut sich etwas. Ich hoffe sehr, dass es gefällt und Sie mit Spaß und Interesse lesen und schauen und ich freue mich über Anregungen! Vorerst bleibt mir, Ihnen ein schönes Weihnachtsfest zu wünschen. Und feiern Sie den sagenumwobenen Jahreswechsel, wie es Ihnen gefällt Hauptsache, das Licht geht nicht aus... Ilka Buchmann 3

4 TITELTHEMA Grüner Strom Gelb, blau, bunt? Welche Farbe hat der Strom? Ein Gütesiegel für zertifizierten Ökostrom soll Klarheit schaffen Mit der Öffnung der europäischen Strommärkte für den Wettbewerb ist Strom von einer anonymen Massenware zu einem individuell gestaltbaren Produkt geworden. Seit dem Spätsommer 1999 hat der Wettbewerb auch die TarifkundInnen erreicht und eine Medienschlacht um die Frage entfesselt, welche Farbe Strom hat. Neben der Preisgestaltung können zumindest für einen Teil der KundInnen die Herkunft des Stroms und vor allem die für die Erzeugung eingesetzten Energieträger und Technologien und die dabei entstehenden Umweltprobleme und Risiken für die Kaufentscheidung von Bedeutung sein. Eine wachsende Zahl von Stromanbietern entwickelt daher Ökostrom-Produkte, die sich durch besondere Umwelteigenschaften auszeichnen. Wer garantiert für sauberen Strom? Transparenz im Angebots-Dschungel Die KäuferInnen von Ökostrom haben keine Möglichkeit, die vom Anbieter versprochenen Umwelteigenschaften des Produkts an ihrer Steckdose zu überprüfen. Genau genommen beziehen sie auch nach Abschluss eines Vertrages mit einem Ökostrom-Anbieter physikalisch denselben Strom wie zuvor. Der Mehrwert des Produkts Ökostrom liegt vielmehr darin, dass im Auftrag der KundInnen eine vereinbarte Menge von Strom aus Erzeugungsanlagen mit bestimmten Umwelteigenschaften erzeugt und ins Netz eingespeist wird. Zugleich wird diese Erzeugungsmenge der einzelnen KundIn eindeutig zugeordnet. Die Zertifizierung des Ökostrom-Angebots stellt eine unabhängige Überprüfung dieser Produkteigenschaften dar. Das vom Öko-Institut im Auftrag der Bremer Energie-Konsens GmbH entwickelte Gütezeichen für Ökostrom geht jedoch noch einen Schritt weiter und definiert Mindestanforderungen an die Produkte, die eine klare Abgrenzung des [1] Marktes für Ökostrom vom regulären Strommarkt ermöglichen [1]. Ein solches Gütezeichen schafft Transparenz auf dem Markt für Ökostrom und dient sowohl KundInnen wie AnbieterInnen: Die KundInnen erhalten die Möglichkeit, verschiedene Angebote nach einem einheitlichen, umweltbezogenen Kriterienraster zu vergleichen. AnbieterInnen von Ökostrom können mit dem Gütezeichen die ökologische Glaubwürdigkeit ihres Produktes nachweisen und dadurch ihre Marktchancen verbessern. Entsprechend der vorhandenen Differenzierung der Produkte auf dem Markt für Ökostrom wurden innerhalb des Gütezeichens zwei Produktklassen definiert: Eine Klasse ist Stromangeboten vorbehalten, die ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen stammen. In der zweiten Klasse ist ein Mix von erneuerbaren Quellen mit bis zu 50 % fossiler Kraft-Wärme- Kopplung (KWK) möglich. Anforderungen Anteil Strom aus regenerativen Energien (REG) aus REG- Neuanlagen aus neuer Photovoltaik, mindestens Minderung von Treibhausgasemissionen durch Neuanlagen, mindestens Ökostrom-Produktklasse "regenerativ" (rein erneuerbar) 100 % 1 % 75 % Bild 1: Produktklassen für zertifizierten Ökostrom "effektiv" (REG-KWK-Mix möglich) Mindestens 50 % (Rest aus fossiler Kraft-Wärme-Kopplung) 25 % 1 % 50 % Kriterien für die Zertifizierung Als Leitindikatoren für die durch das Ökostrom-Angebot erzielte Umweltentlastung dienen die Reduktion der Treibhausgasemissionen und der Ressourcenschutz durch das Stromprodukt. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung werden dabei auch Energiebedarf und Emissionen der Prozesse betrachtet, die der Stromerzeugung vorgelagert sind, [2] z.b. bei der Herstellung von Solarmodulen oder Windkraftanlagen. Hierzu wird das EDV-Instrument GEMIS eingesetzt [2]. Gegenüber einem modernen Kohlekraftwerk muss die 4

5 Grüner Strom TITELTHEMA Reduktion der Treibhausgase in der ersten Produktklasse mindestens 75 % betragen, in der zweiten Klasse muss die Reduktion bei mindestens 50 % liegen. Bei Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung wird für die ausgekoppelte Wärme eine Emissionsgutschrift verrechnet. Bewertet wird dabei ausschließlich die zusätzliche Umweltentlastung durch das Ökostrom-Angebot. Bei der Emissionsbilanz werden daher nur neugebaute Erzeugungsanlagen als emissionsmindernd angerechnet. Da ein individueller Nachweis, welche Anlagen aufgrund eines bestimmten Ökostrom-Angebots neu gebaut wurden, in der Praxis [3] schwer zu führen ist, werden generell alle Erzeugungsanlagen als neu betrachtet, die ab dem Jahr 1998 in Betrieb gegangen sind [3]. Die so definierten Neuanlagen behalten ihren Status über den steuerlich üblichen Abschreibungszeitraum hinweg. Die hohe Bedeutung des Baus von Neuanlagen ist ein zentrales Element des vom Öko-Institut entwickelten Gütezeichens. Die genannte Regelung stellt sicher, dass jedes zertifizierte Ökostrom-Angebot durch den Neubau von Anlagen [4] zu einer erheblichen zusätzlichen Umweltentlastung führt. Altanlagen dürfen nur in begrenztem Umfang im Portfolio eines zertifizierten Ökostrom-Angebots enthalten sein [4]. Durch diese Regelung wird ausgeschlossen, dass Ökostrom- Angebote zertifiziert werden, deren Strom ausschließlich aus Altanlagen stammt, die schon im bisherigen Strommix enthalten sind. Derartige Angebote führen per Saldo zu keiner zusätzlichen Umweltentlastung, da sie lediglich eine rechnerische Verlagerung dieser Anlagen aus dem allgemeinen Strommix in den Ökostrom-Markt darstellen. Die unterschiedlichen Anforderungen an die Reduktion von Treibhausgasen durch Neuanlagen in den beiden Produktklassen kann dazu führen, dass in der zweiten Klasse nicht nur Mischangebote aus regenerativen Energien und Kraft- Wärme-Kopplung, sondern auch rein regenerative Stromprodukte zertifiziert werden, die einen geringeren Anteil von Neuanlagen enthalten. Alle zertifizierten Ökostrom-Angebote sollen mindestens ein Prozent Strom aus neuen Photovoltaik-Anlagen enthalten. Durch diese Anforderung soll der Markteinführungsprozess dieser heute noch teuren, aber mittel- und langfristig besonders perspektivreichen Technik unterstützt werden. [5] In der zweiten Produktklasse wurde als zusätzliche Randbedingung festgelegt, dass mindestens 25 % des Stroms aus regenerativen Neuanlagen stammen soll [5]. Die genannten Kriterien stellen sicher, dass KundInnen zertifizierten Ökostroms einen wesentlichen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz leisten. Im Interesse einer hohen Glaubwürdigkeit der Ökostrom-Angebote werden zusätzlich Mindestanforderungen an die Erzeugungstechnologien gestellt, die sonstige Umweltauswirkungen minimieren sollen. Zudem sollen Anlagen vom Portfolio für Ökostrom ausgeschlossen werden, die z.b. aus abfall- oder wasserwirtschaftlichen Gründen betrieben werden. Keine Einschränkungen gibt es für Strom, der aus Solar- oder Windkraft erzeugt wird, sowie für Strom aus Erdwärme. Bei Wasserkraft sind bestehende und neue Laufwasserkraftwerke sowie deren Sanierung bzw. Reaktivierung zugelassen. Biomasse kann in Form von Alt- und Restholz (naturbelassen oder nur mechanisch behandelt bzw. mit RAL-Gütezeichen 428) sowie aus landwirtschaftlichen, industriellen oder getrennt gesammelten biogenen Reststoffen (Gülle, Reststroh, Bio-/Klärgas u.ä.) genutzt werden. Wird Biomasse zur Stromerzeugung gezielt als nachwachsender Rohstoff angebaut, so muss der gewonnene Brennstoff aus Betrieben stammen, die ein Öko-Siegel für Land- bzw. Forstwirtschaft aufweisen. Strom aus Müllverbrennung und Deponiegas kann nicht zertifiziert werden. 3 Foto: Öko-Institut 5

6 TITELTHEMA Grüner Strom Abgrenzung zum Stromeinspeisungsgesetz Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung können in zertifizierte Ökostrom-Angebote einbezogen werden, wenn sie mindestens 1 Kilowattstunde Wärme je produzierte Kilowattstunde Strom bereitstellen und die je nach Produktklasse nötige Treibhausgasreduktion erreicht wird. Der Bilanzierungszeitraum, innerhalb dessen Erzeugung und Verbrauch von Ökostrom übereinstimmen sollten, beträgt ein Kalenderjahr. Weitergehende Vorgaben zur zeitlichen Nähe von Erzeugung und Verbrauch werden im Rahmen [6] des Zertifizierungsverfahrens vorerst nicht gemacht [6]. Ein weiteres zentrales Element des Gütezeichens ist die Abgrenzung des Ökostrom-Marktes zum Stromeinspeisungsgesetz (StrEG). Während das geltende StrEG Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Energien die Abnahme ihres Stroms zu gesetzlich festgelegten Mindestpreisen garantiert und die Umlage der hierbei entstehenden Mehrkosten auf die Allgemeinheit erlaubt [7], können sich KundInnen auf [7] dem Markt für Ökostrom freiwillig dazu entscheiden, besonders umweltschonend produzierten Strom zu kaufen. Auf dem Markt für Ökostrom sind Anbieter vertreten, die als Netzbetreiber verpflichtet sind, Einspeisern in ihrem Netzgebiet eine Vergütung nach StrEG zu zahlen. Denkbar wäre nun, dass der so eingespeiste Strom als Ökostrom vermarktet wird, anstatt die Umlageregelung des StrEG in Anspruch zu nehmen. Die KäuferInnen von Ökostrom würden in diesem Fall keine zusätzliche Stromerzeugung aus regenerativen Energien veranlassen, sondern nur die Allgemeinheit finanziell entlasten. Andere AnbieterInnen von Ökostrom bezahlen Einspeisern, die das StrEG nutzen, eine Zusatzvergütung über die gesetzliche Vergütung hinaus und rechnen sich die gesamte eingespeiste Strommenge zu, obwohl das StrEG genutzt wurde und damit die Allgemeinheit zur Finanzierung zumindest eines Teils der Stromgestehungskosten herangezogen wurde. In beiden Fällen ist im Rahmen eines glaubwürdigen Gütezeichens für Ökostrom eine Abgrenzung erforderlich. Die im nebenstehenden Kasten dargestellte Abgrenzungsregelung wurde so festgelegt, dass die KundInnen im Ökostrom-Markt zu einem zusätzlichen Ausbau der erneuerbaren Energien über die Wirkungen des StrEG hinaus beitragen können. Dabei wird sichergestellt, dass kein Doppelverkauf stattfindet, d.h. Strom, der nach dem StrEG vergütet wurde, nicht nochmals als Ökostrom vermarktet wird, und keine Lastenverschiebung erfolgt, d.h. dass Mehrkosten aus dem StrEG nicht von der Allgemeinheit der StromkundInnenen auf die freiwilligen Ökostrom-KundInnen verlagert werden. Fall 1: Der nach StrEG zum Ankauf des eingespeisten Stroms verpflichtete Netzbetreiber ist zugleich der Ökostrom- Anbieter Der Netzbetreiber hat nach StrEG die Möglichkeit zur Umlage der Mehrkosten des eingespeisten Stroms auf seine Kunden. Diese Möglichkeit ist vorrangig zu nutzen. Eine Zertifizierung von Ökostrom ist nur dann möglich, wenn die vom Netzbetreiber (Ökostrom-Anbieter) gezahlte Vergütung um mindestens 1,5 Pf/kWh über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeträgen liegt. Dabei kann je nach Höhe der über das StrEG hinausgehenden Zusatzvergütung jeweils nur ein Anteil der eingespeisten Strommenge als Ökostrom zertifiziert werden (zur Berechnung des Anteils vgl. Bild 2). Diese Regelung ermöglicht den wirtschaftlichen Betrieb von Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung auch in dem Fall, dass die Vergütung nach StrEG nicht zur Deckung der Erzeugungskosten ausreicht. Die Zusatzkosten werden über den Markt für Ökostrom gedeckt. Fall 2: Der Ökostromanbieter ist nicht der nach StrEG zum Ankauf des eingespeisten Stroms verpflichtete Netzbetreiber 2a) Im Falle, dass das StrEG an beliebiger Stelle im Zuge der Stromeinspeisung genutzt wird, kann wiederum nur dann ein Anteil der eingespeisten Strommenge als Ökostrom zertifiziert werden, wenn der Ökostromanbieter dem Erzeuger eine Zusatzvergütung gewährt, die min- 6

7 Grüner Strom TITELTHEMA destens 1,5 Pf/kWh beträgt (zur Berechnung des Anteils vgl. Bild 2). Der Gesamterlös des Erzeugers liegt damit wie im Fall 1 um mindestens 1,5 Pf/kWh über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestvergütung. Wenn ein Ökostrom-Anbieter einem Einspeiser, der nach dem StrEG vergütet wird, eine Zusatzvergütung bezahlt, wird er bezüglich der Zertifizierung dem Netzbetreiber im Fall 1 gleichgestellt. Dasselbe gilt, wenn der Ökostrom-Anbieter die Stromproduktion einer Anlage aufkauft und diese dann unter Nutzung des StrEG ins Netz einspeist. 2b) Wenn dagegen das Stromeinspeisungsgesetz bei der Einspeisung nicht genutzt wird, so gilt die gesamte eingespeiste Strommenge als Ökostrom. Wenn die Stromproduktion einer Anlage zu Marktpreisen ins Netz eingespeist wird, so kann der Erzeuger oder derjenige, der dem Erzeuger eine über den Marktpreis hinausgehende Vergütung zahlt, die gesamte Stromproduktion als Ökostrom zertifizieren lassen. In den Fällen 1 und 2a (vgl. Kasten) berechnet sich der Anteil der eingespeisten Strommenge, der als Ökostrom zertifiziert werden kann, nach dem Anteil, den die Ökostrom- KundInnen zur Finanzierung der Mehrkosten des regenerativ erzeugten Stroms beitragen (Bild 2) Z grün Z StrEG -Z REF Z StrEG -Z REF Z grün +(Z StrEG -Z REF ) Zusatzvergütung Grüner Stromanbieter Zusatzvergütung Netzbetreiber nach StrEG Vermiedene Kosten Netzbetreiber Mit den in Bild 2 genannten Größen gilt folgende Regel zur Berechnung der als Ökostrom zertifizierbaren Strommenge: E grün = E StrEG x Z grün Z grün + (Z StrEG Z REF ) mit E grün = Strommenge, die dem Ökostromanbieter angerechnet wird E StrEG = Strommenge, die nach dem StrEG eingespeist wird Zgrün = Zusatzvergütung des Ökostromanbieters an den Einspeiser, die über ZStrEG hinausgeht ZStrEG = Einspeisevergütung nach dem StrEG, die der Einspeiser vom Netzbetreiber erhält Z REF = vermiedene Kosten beim Netzbetreiber, in dessen Netz eingespeist wird. Eine Berechnung des Anteils E grün kann grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn die Zusatzvergütung Z grün mindestens 1,5 Pf pro eingespeiste kwh beträgt (Bagatellklausel). Die vermiedenen Kosten Z REF werden für 1999 und 2000 pauschal mit 9 Pf/kWh angesetzt. In den darauf folgenden Jahren werden sie über den Jahresdurchschnitt des Dow Jones/VIK- [8] Strompreisindex für Deutschland im jeweils vergangenen Kalenderjahr fortgeschrieben [8]. Die durch diese Abgrenzungsregelung ermöglichte Mischfinanzierung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien aus StrEG und Zusatzvergütung eines Ökostromanbieters stellt ein effizientes Mittel zur Förderung von Anlagen dar, die mit der Vergütung nach StrEG allein nicht wirtschaftlich wären. Verfahrensfragen Das vom Öko-Institut entwickelte Gütezeichen für Ökostrom soll von einer unabhängigen und gemeinnützigen Organisation getragen werden, an der neben dem Öko-Institut auch Umwelt- und Verbraucherverbände beteiligt sind. Die Gründung dieser Organisation befindet sich derzeit in Vorbereitung. Sie wird für die Vergabe des Gütezeichens verantwortlich sein und die Zertifizierungskriterien bei Bedarf weiterentwickeln. 3 Bild 2: Finanzierungsanteile von REG-Strom bei Vergütung nach StrEG und Zusatzvergütung durch einen Ökostromanbieter. (Zahlenwerte exemplarisch) 7

8 TITELTHEMA Grüner Strom Für die Beantragung des Gütezeichens ist es erforderlich, dass der Ökostrom-Anbieter die zur Zertifizierung erforderlichen Daten und Informationen von einem unabhängigen Gutachter erheben und testieren lässt. Als Gutachter kommen Ingenieurgesellschaften, WirtschaftsprüferInnen, TÜVs o.ä. in Frage. Auf der Basis des Testats kann das Gütezeichen mit einer Gültigkeit von jeweils einem Jahr beantragt werden. Sobald das Gütezeichen vergeben wurde, kann es der Ökostrom-Anbieter für die Bewerbung seines Produktes nutzen. Mit gewissen Einschränkungen können auch gewerbliche KundInnen des Ökostrom-Anbieters das Gütezeichen verwenden, um auf ihren Bezug von Ökostrom hinzuweisen. Der endgültige Name und das grafische Aussehen des Gütezeichens stehen noch nicht fest. Diese Entscheidungen werden jedoch in Kürze getroffen. Pilotzertifizierungen Bis zum Anfang des Jahres 2000 wird das Zertifizierungsverfahren im Rahmen einer Pilotphase erprobt. Im Zuge dieser Phase sollen bis zu zehn Ökostrom- AnbieterInnen erstmals das Gütezeichen erhalten, das dann bis zum Ende des Jahres 2000 gültig sein wird. Während der Pilotzertifizierungen wird das Öko-Institut die Aufgaben der in Gründung befindlichen Trägerorganisation übernehmen und das Gütezeichen vergeben. Ausblick Die beschriebenen Kriterien für die Zertifizierung von Ökostrom schaffen Transparenz auf dem Ökostrom-Markt und grenzen diesen klar gegenüber dem regulären Strommarkt ab. Innerhalb der beiden Produktklassen besteht ein großer Spielraum für die AnbieterInnen von Ökostrom zur individuellen Gestaltung ihrer Produkte. Neben dem hier dargestellten Gütezeichen sind zwei weitere Zertifizierungsverfahren für Ökostrom auf dem Markt: Die TÜVs vergeben ein Zertifikat für Strom aus erneuerbaren Energien, ohne jedoch konkrete Vorgaben für den Bau von Neuanlagen zu machen und ohne eine klare Abgrenzung [9] zum StrEG vorzunehmen [9]. Der von Eurosolar und einigen [10] Umweltverbänden getragene Grüner Strom Label e.v. hat Kriterien entwickelt, die den hier vorgestellten teilweise ähnlich sind [10]. Allerdings schließt der Grüne Strom Label e.v. alle AnbieterInnen von seinem Label aus, an denen EVU beteiligt sind, die Kernkraftwerke betreiben oder in neue Kondensationskraftwerke investieren. Vor diesem Hintergrund stellt sich das Gütezeichen des Öko-Instituts als der einzige Ansatz dar, der eine glaubwürdige Bewertung der ökologischen Eigenschaften der Ökostrom-Produkte vornimmt und dabei eine klare Abgrenzung zum regulären Strommarkt und zum StrEG erlaubt, und für alle Akteure aus der Energiewirtschaft und für neue AnbieterInnen gleichermaßen zugänglich ist. Forderung: Deklaration der Herkunft von Strom Wir arbeiten derzeit daran, die bisher überwiegend auf nationaler Ebene diskutierte Zertifizierung von Ökostrom auf europäischer Ebene zu etablieren und dabei die Voraussetzungen für die Anerkennung von Stromimporten im Zuge der Zertifizierung zu schaffen. Zugleich wird das Zusammenspiel des freiwilligen Ökostrom-Marktes mit dem von der Europäischen Kommission und einigen Mitgliedstaaten favorisierten Handel mit Zertifikaten für grünen Strom erforscht. Damit auf nationaler Ebene im Stromwettbewerb neben dem Preis auch ökologische Kriterien eine Rolle spielen können, sollte über den hier adressierten Markt für Ökostrom hinaus für alle Stromangebote eine Verpflichtung zur Deklaration der Herkunft des Stroms sowie seiner wichtigsten Umweltaspekte eingeführt werden. Über die aktuellen Entwicklungen des hier vorgestellten Gütezeichens für Ökostrom berichten Bremer Energie-Konsens und Öko-Institut auf ihren Internetseiten ( bzw. Anmerkungen und Literatur [1] Entwicklung eines Zertifizierungsverfahrens für Grünen Strom, Uwe R. Fritsche/Christof Timpe/Felix C. Matthes/Wolfgang Roos/Dieter Seifried (unter Mitarbeit von Ralf Jülich), Öko-Institut i.a. der Bremer Energie-Konsens GmbH, 8

9 Grüner Strom TITELTHEMA Darmstadt/Freiburg/Berlin, August 1999 (kostenloser Bezug als PDF-Datei unter bzw. [2] Globales Emissions-Modell integrierter Systeme (GEMIS) Version 3.x - KEA Edition, Uwe R. Fritsche/Wolfgang Jenseit/Christian Hochfeld/Lothar Rausch/Hartmut Stahl, Öko-Institut i.a. des Umweltbundesamts (UBA) und des Hessischen Ministers für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten (HMULF), Darmstadt, Juli 1999 (kostenloser Bezug über sowie als CD-ROM vom Umweltbundesamt in der KEA-Broschüre.) [3] Im Jahr 1998 ist das novellierte Energiewirtschaftsgesetz in Kraft getreten, zugleich wurde die Investitionssicherheit in Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien durch verschiedene juristische Auseinandersetzungen erheblich beeinträchtigt. Durch eine Sonderregelung werden Erzeugungsanlagen, die in den Jahren 1995 bis 1997 in Betrieb gegangen sind, anteilig als Neuanlagen definiert. Nach größeren Reinvestitionen in Altanlagen können diese anteilig als Neuanlagen anerkannt werden. [4] Der zulässige Anteil von Altanlagen bestimmt sich implizit aus der Mindestforderung an die Reduktion von Treibhausgasemissionen durch Neuanlagen. Foto: Ilja C. Hendel [5] Diese Zusatzregelung zur Festlegung eines Mindestanteils von regenerativen Neuanlagen wurde eingeführt, da ansonsten die geforderte Treibhausgasreduktion fast vollständig durch Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung erfolgen könnte. [6] Entscheidend für die Umweltentlastung durch Ökostrom ist die Menge des umweltschonend erzeugten Stroms, nicht der Zeitpunkt der Erzeugung. Aus ökologischer Sicht gibt es daher keinen Anlass, höhere Anforderungen an die zeitliche Nähe von Erzeugung und Verbrauch zu stellen. Da erneuerbare Energien derzeit mit weniger als 5 % zur Deckung des Strombedarfs in Deutschland beitragen, können die Differenzen zwischen Erzeugung und Verbrauch von Ökostrom durch den übrigen Kraftwerkspark ausgeglichen werden. Daher ist auch aus energiewirtschaftlicher Sicht keine entsprechende Forderung erforderlich: Allerdings bestehen derzeit für die Netznutzung ( Durchleitung ) Anforderungen an die zeitliche Nähe von Erzeugung und Verbrauch. [7] Um eine faire Umlage der den NetzbetreiberInnen durch das StrEG entstehenden Mehrkosten auf alle Stromkunden zu gewährleisten, ist eine Anpassung der geltenden Regelungen des StrEG erforderlich. [8] Der Dow Jones/VIK-Strompreisindex für Deutschland ist im Internet veröffentlicht unter: [9] VdTÜV (Hrsg.): Vergaberichtlinie für ein TÜV-Zertifikat, Bereitstellung von Strom aus erneuerbaren Energien, Verband der Technischen Überwachungsvereine e.v., Essen 1998 [10] EUROSOLAR (Hrsg.): Kennzeichnungskriterien für das Label als Grüner Stromanbieter, in: Der Markt für Grünen Strom, Eurosolar-Verlag, Bochum 1999 Christof Timpe Christof Timpe, Koordinator Bereich Energie & Klimaschutz, Geschäftsstelle Freiburg. 9

10 TITELTHEMA Grüner Strom Zertifizierung von Ökostrom: Der "Label-Boom". Drei Ansätze im Vergleich. TÜV Es gibt in Deutschland verschiedene Initiativen und Ansätze zur Zertifizierung von Ökostrom. Gütesiegel sollen dazu beitragen, Markttransparenz auf dem (grünen) Strommarkt herzustellen. Die drei am weitesten fortgeschrittenen Zertifizierungsverfahren sollen im folgenden einander gegenübergestellt werden. Die zentralen Aspekte und Unterschiede sind in der Tabelle zusammengefasst. Die Technischen Überwachungs-Vereine (TÜV) haben eine Richtlinie zur Vergabe eines Zertifikats für die "Bereitstellung von Strom aus erneuerbaren Energien" erarbeitet (VdTÜV-Merkblatt Nr vom Dez. 1998). Ziel des Zertifikats ist vorrangig der Nachweis, dass die KundInnen das bekommen, was der Anbieter verspricht. In diesem Sinne werden auch außerhalb der Richtlinie Stromangebote zertifiziert, darunter z.b. Mischangebote, die auch Strom aus gasbefeuerten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen beinhalten. Grüner Strom Label Verschiedene Umwelt- und Verbraucherschutzverbände haben den Grüner Strom Label e.v. gegründet, um ein zweistufiges Gütesiegel für Ökostrom zu vergeben. Die Anforderungen für das Gold- bzw. Silber-Label sind in den "Definitionsmerkmalen für Grünen Strom" zusammengefasst. Dabei werden neben dem Produkt auch die Anbieter selbst in die Bewertung einbezogen: Sie dürfen ausschließlich umweltfreundlich erzeugten Strom verkaufen, wesentliche Verflechtungen z.b. mit Atomstromproduzenten sind unzulässig. Damit wird gewollt eine große Zahl von Anbietern bzw. Angeboten von der Vergabe des Labels ausgeschlossen. Öko-Institut Das Öko-Institut hat ein eigenes Zertifizierungsverfahren entwickelt, auf dessen Basis ein Gütesiegel mit zwei Produktklassen vergeben werden kann genaue Infos dazu lesen Sie auf den Seiten 4ff in diesen Öko-Mitteilungen. Die Anbieter selbst werden nicht bewertet. Dies sollte nach unserer Auffassung an anderer Stelle geschehen. Bewertung weiterer Unterschiede Im Grundsatz sind sich alle drei Institutionen darin einig, dass die Energiewende nur durch den Neubau umweltschonender Anlagen vorangebracht werden kann. Das TÜV-Zertifikat stellt hierzu jedoch keine quantifizierten Anforderungen und nimmt keinerlei Abgrenzung zum Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) vor. Anlagen, für die das StrEG in Anspruch genommen wird, werden sogar ausdrücklich zugelassen. Dies sind gravierende Mängel des TÜV-Verfahrens, die die Glaubwürdigkeit des TÜV-Zertifikats beeinträchtigen. Während sich die TÜV-Richtlinie auf erneuerbare Energien (REG) beschränkt, unterscheidet sich die Grundphilosophie des Label e.v. bezüglich der förderwürdigen Stromerzeugungsanlagen und Energieträger nicht wesentlich von der Position des Öko-Instituts. Neben erneuerbaren Energien wird effiziente Kraft-Wärme-Kopplung zugelassen. Unterschiede gibt es im Detail. Bezüglich Neuanlagen bzw. Zubau stellen beide Zertifizierungsverfahren klare Anforderungen. Die Implementierung erfolgt aber unterschiedlich. Gütesiegel des Label e.v. setzen eine bestimmte jährliche Zubauquote voraus. Bei dem Verfahren des Öko-Instituts führt die Forderung nach einer Minderung bei den Treibhausgasemissionen automatisch zu einem hohen Anteil an Neuanlagen. Ein in dieser Form quantifiziertes Umweltziel findet sich im Übrigen weder beim TÜV noch beim Label e.v. Ebenso wie das Öko-Institut sieht der Label e.v. den Handel mit grünem Strom als Ergänzung zu anderen Förderinstrumenten für den Ausbau der grünen Stromerzeugung. Wir stimmen insbesondere darin überein, dass Handel und Zertifizierung von grünem Strom die Ziele und Wirkungen des Stromeinspeisungsgesetzes (künftig EEG, Erneuerbare-Energien-Gesetz) nicht unterlaufen dürfen. Netzbetreiber dürfen nicht aus ihrer gesetzlichen Pflicht zur Mindestvergütung von regenerativ erzeugtem Strom entlassen werden. Die Zertifizierungskriterien des Öko-Instituts setzen diese Idee konsequent um (Vorrang für das StrEG, Anteilsregelung bei Zusatzvergütung). Beim Gütesiegel des Label e.v. gilt diese Aussage nur eingeschränkt. Schlussbemerkung Nur ein Gütesiegel, dessen Vergabe an den Neubau umweltschonender Stromerzeugungsanlagen geknüpft ist und das bei Anbietern und KundInnen auf hohe Akzeptanz stößt, kann einen Beitrag zur Energiewende leisten. Wolfgang Roos 10 Dr. Wolfgang Roos ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Energie & Klimaschutz in der Geschäftsstelle in Freiburg.

11 Grüner Strom TITELTHEMA Wichtigste Aspekte und Unterschiede verschiedener Zertifizierungsansätze TÜV Grüner Strom Label Öko-Institut Bewertungsobjekt Produkt Produkt und Anbieter Produkt Gütesiegel Zertifikat ohne Abstufungen 2-stufiges Gütesiegel Gütesiegel mit 2 Produktklassen Strommix Minderung der Treibhausgasemissionen weitere ökologische Anforderung 100% REG keine quantifizierte Forderung ja; teilweise unterschiedlich 100% REG / mind. 50% REG+KWK fossil (jeweils 1% PV) 75% bzw. 50% gegenüber modernem Steinkohle-Kraftwerk ( Neuanlagen) [1] Neuanlagen / Zubau Keine Bedingung [2] jährliche REG-Zubauquote (10% des Vorjahres) mind. 25% REG-Neuanlagen, davon 1% PV [3] Abgrenzung zum Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) Nein teilweise [4] Vorrang für StrEG [5] bei Zusatzvergütung gilt spezielle Anteilsregelung Zeitgleichheit von Erzeugung und Verbrauch Nur bei "Vollversorgung" Jahresbilanz ("zeitnahe Lieferung" zunächst ausgesetzt) Jahresbilanz Sonstiges vollst. Bedarfsdeckung bei HaushaltskundInnenen, mind. 25% im Gewerbe [1] Nur die Minderung durch Neuanlagen wird bei der Berechnung berücksichtigt. Als neu gelten Anlagen, die ab in Betrieb gegangen sind. Bei Inbetriebnahme in 1995, 1996 bzw werden anteilig 25%, 50% bzw. 75% als Neuanlage gewertet. [2] Die Förderung des Zubaus von Erzeugungskapazitäten für Strom aus erneuerbaren Energiequellen muss "wesentliches Ziel der Unternehmenspolitik" des Grünstromanbieters sein. Außerdem "... wird erwartet, dass ein erheblicher Teil der Erlöse in den Zubau der Kapazitäten... investiert wird." Der tatsächliche Zubau wird im Rahmen der Zertifizierung jedoch nicht kontrolliert. [3] Der Stromanteil aus Neuanlagen ergibt sich zunächst aus der Anforderung zur Minderung der Treibhausgasemissionen. Er liegt bei der ersten Produktklasse (" regenerativ") bei über 45%. Werden keine KWK-Anlagen wie Bio- oder Holzgas-BHKW genutzt, steigt er sogar auf über 75% (KWK- Anlagen erhalten entsprechend ihrer Wärmeerzeugung eine Emissionsgutschrift). Auch im Fall der Produktklasse "effektiv" ist ein Neuanlagen-Anteil für REG und fossiler KWK zusammen von über 30% erforderlich. [4] Im Unterschied zum Zertifizierungsverfahren des Öko-Instituts darf beim Gütesiegel des Label e.v. ein gewisser Anteil von Strom aus REG-Anlagen, die ausschließlich nach dem StrEG vergütet werden, als grüner Strom verkauft werden (zeitlich befristet). Bei Zuzahlungen zur Mindestvergütung nach StrEG gilt ebenfalls eine spezielle Anteilsregelung. [5] Artikel in diesem Heft, S. 4. Hinweis: Das Vortragsmanuskript von W. Roos zum 28. Workshop der Fördergesellschaft Windenergie (FGW) am 10. Sept in Hamburg ("Der Handel mit Grünem Strom Chancen und Risiken im liberalisierten Markt Zertifizierung von Ökostrom") kann beim Öko-Institut bezogen werden (Bereich Energie & Klimaschutz). 11

12 TITELTHEMA Grüner Strom Die Frage um die Farbe des Stroms ist hinreichend diskutiert. Er ist nicht blau, schon gar nicht gelb, rein physikalisch ist er grün. Was meint man, wenn man von grünem Strom spricht? Christof Timpe: Jemand, der grünen Strom bezieht, kann sicher sein, dass die Strommenge, die er bezieht, aus erneuerbaren Energien oder aus Kraft-Wärme-Kopplung stammt und somit umweltverträglich erzeugt wurde. Das heißt nicht, wie man möglicherweise glaubt, dass der Strom, der aus der Steckdose kommt, direkt physikalisch aus solchen umweltfreundlichen Anlagen kommt. Aber man kann sicherstellen, dass die entsprechende Strommenge so erzeugt wurde. Das heißt, dass die Umweltentlastung, die man durch den Kauf von grünem Strom erreichen will, auch tatsächlich stattgefunden hat.? Welche Möglichkeit hat man als VerbraucherIn, sich über ökologisch sauberen Strom zu informieren? Das ist zur Zeit mit Sicherheit nicht einfach. Insgesamt ist die Übersicht am Strommarkt derzeit schwer zu bewahren. Es gibt viele verschiedene Aufstellungen zum Angebot von grünem Strom in Zeitschriften z.b. auch von der Stiftung Warentest. Diese Übersichten bezüglich grüner Stromanbieter müssen aber weiterentwickelt werden. Häufig sind sie nicht vollständig und enthalten Fehler in der Darstellung. Allerdings sind sie im Augenblick die einzige Quelle, um zumindest eine Auflistung der Anbieter zu bekommen. Wichtig dabei ist vor allem, dass man die Qualität der Angebote miteinander vergleicht. Nicht bei allem, was als solcher angeboten wird, handelt es sich wirklich um grünen Strom, wie wir vom Öko-Institut ihn definieren würden. Deswegen sollten die KundInnen letztendlich auf die Gütesiegel achten, die für grünen Strom zur Verfügung stehen.? Nicht länger auf der Leitung stehen: Worum geht s beim grünen Strom?? Das Öko-Institut hat im Auftrag der Bremer Energie-Konsens GmbH ein Zertifizierungsverfahren für grünen Strom entwickelt. Es gibt aber noch andere Zertifizierer. Welchem Gütesiegel darf ich denn nun glauben??? In erster Linie natürlich unserem. Aber ich will ehrlich sein nicht ausschließlich. Es gibt derzeit drei Gütesiegel für Ökostrom in Deutschland. Das erste ist das Gütesiegel des TÜV, das relativ schwache Kriterien anlegt und insbesondere keine wirksame Forderung nach dem Bau von neuen Anlagen beinhaltet. Insofern sind die Kriterien, die der TÜV anlegt, nicht ausreichend. Es gibt weiterhin das "Label für Grünen Strom e.v." und das Gütesiegel des Öko-Instituts. Diese zwei haben letztendlich sehr ähnlichen inhaltlichen Regelgehalt. Das heißt, beide Labels können wir empfehlen man kann sich nach ihnen richten. Das Label des "Label für Grünen Strom e.v." hat noch als zusätzliches Kennzeichen, dass die Anbieter von grünem Strom nicht verbunden sein dürfen mit Unternehmen, die Atomkraftwerke betreiben oder in Kondensationskraftwerke investieren. Diesen eher energiepolitischen Touch haben wir bewusst aus unserem Zertifizierungsverfahren herausgenommen. Wir sind der Meinung, dass auch klassische Energieversorger, die möglicherweise auch Atomkraftwerke betreiben, dabei unterstützt werden sollen, wenn sie beginnen, gute Dinge zu tun indem sie zum Beispiel grünen Strom anbieten. Welche Rolle spielt der Bau von Neuanlagen? Der Bau von Neuanlagen durch Anbieter von grünem Strom ist für uns das zentrale Kriterium, woran grüne Stromangebote gemessen werden sollten. Das bedeutet: Unser Gütesiegel gibt es nur dann, wenn der Anbieter von grünem Strom in erheblichem Umfang d.h. in der Regel deutlich über 25% seines Stroms aus neueren Anlagen bezieht. Das ist ein Kriterium, das von einigen Anbietern am Markt für grünen Strom (zum Beispiel "aquapower" vom Bayernwerk) nicht eingehalten wird. Auch "Lichtblick" hat kein mit Zahlen belegtes Ziel für neue Anlagen. Gibt es Überlegungen oder sogar schon Aktionen, die einzelnen Gütesiegel, die ja alle ihre Vorteile haben, zu vereinen, indem man z.b. einen Dachverband gründet? Es gibt sehr konkrete Überlegungen hinsichtlich einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit zwischen dem "Label für Grünen Strom e.v.", zu dem ja u.a. Umweltverbände gehören, und dem Öko-Instituts-Label, das in Zukunft von 12

13 Grüner Strom TITELTHEMA? Umwelt- und Verbraucherorganisationen getragen werden soll. Allerdings wird es kurzfristig nicht möglich sein, beide Labels zusammenzuführen. Dafür ist man schon zu weit auf getrennten Wegen gegangen. Aber wir versuchen auf jeden Fall, in der Öffentlichkeitsarbeit und auch in der Vermarktung dieser Labels gemeinsam aufzutreten. Welche Rolle kann dabei das Umweltbundesamt spielen?? Greenpeace bietet "greenpeace-energy" an. Gab es Überlegungen, mit Greenpeace zusammenzuarbeiten? Die gab es. Greenpeace war sehr eng eingebunden in die Diskussionsprozesse zur Entwicklung unseres Gütesiegels. Letztendlich hat sich Greenpeace entschieden, eine eigene Aktivität zu verfolgen. Wir sind weiterhin mit Greenpeace im Gespräch und würden uns freuen, wenn sich Greenpeace nach unserem Verfahren zertifizieren lassen würde.? Gesetzt den Fall, jemand entscheidet sich, tatsächlich grünen Strom zu beziehen. Was sind die nächsten ganz konkreten Schritte, die man als VerbraucherIn gehen muss? Ein Gespräch mit Christof Timpe, Koordinator des Bereiches Energie & Klimaschutz, über Angebot, Qualität und Chancen des alternativen Stroms. Die Fragen stellte Ilka Buchmann. Foto: Öko-Institut Das UBA hat einen Vorschlag vorgelegt, ein Umweltzeichen "Blauer Engel" für grünen Strom aufzulegen. Wir haben als Öko-Institut zusammen mit vielen anderen Fachleuten in einer Veranstaltung des Umweltbundesamtes angemerkt, dass dieser Vorschlag nicht dem Stand der Kriteriendiskussion in Deutschland entspricht und ein sehr schwach formulierter Kriterienkatalog eines "Blauen Engels" für grünen Strom eher kontraproduktiv sein könnte. Letztendlich müssen wir abwarten, was das Umweltbundesamt tut. Wichtig ist aber auf jeden Fall, dass das Umweltbundesamt mit einem Blauen Engel nicht vor dem Sommer des kommenden Jahres herauskommen kann das heißt also, für die gesamte Marktentwicklung in den letzten Monaten eigentlich zu spät kommt. Der erste Punkt ist natürlich, sich einen glaubwürdigen grünen Stromanbieter auszuwählen. Dazu bietet unser Gütesiegel eine Hilfestellung. Der nächste Schritt ist, mit diesem Anbieter Kontakt aufzunehmen und zu klären, wie der Übergang vom alten Stromversorger zum neuen zu bewerkstelligen ist. In der Regel ist es so, dass die Kundin oder der Kunde einen Auftrag an den neuen Anbieter unterschreibt, die Stromversorgung zu übernehmen, und der neue Anbieter dann alle Formalia mit dem alten Anbieter klärt, also beispielsweise die Kündigung des bisherigen Vertrages und die Durchleitung von Strom. 3 13

14 TITELTHEMA Grüner Strom? Im Rahmen der Liberalisierung auf dem deutschen Strommarkt sind der Kampf um die Leitungen und der aggressive Wettbewerb um die Preise entbrannt. Was macht grünen Strom (noch) so teuer? Das Hauptproblem ist weniger, dass der grüne Strom so teuer ist. Unser generelles Problem ist, dass konventionelle Energien viel zu billig sind und Strom und Gas aufgrund der Liberalisierung der Energiemärkte auch noch billiger werden. Wir rechnen damit, dass mittelfristig die Preise am Strommarkt wieder anziehen werden; nämlich dann, wenn neue Kraftwerkskapazitäten gebaut werden müssen. Für die nächsten Jahre ist aber weiterhin mit einem sinkenden Niveau zu rechnen. Es wird eine Kostendifferenz gegenüber den erneuerbaren Energien geben, die mit Sicherheit noch etliche Jahre andauern wird. Insofern wird man für das gute Gewissen, dass man umweltfreundlichen Strom bezieht, in den nächsten Jahren noch einen Aufpreis bezahlen müssen.? Stichwort Durchleitungsgebühren. Sind die Leitungen, die im Moment in Deutschland bestehen, nicht längst bezahlt? Die Festlegung von Durchleitungsgebühren ist ein heiß umstrittenes und komplexes Thema. Natürlich ist es so, dass die Netze in der Vergangenheit von den Kunden bereits bezahlt wurden. Insofern sind viele der Durchleitungsentgelte, die in den vergangenen Monaten von Versorgungsunternehmen veröffentlicht wurden, mit Sicherheit zu hoch angesetzt. Andererseits ist es so, dass die Netze Unterhaltungsaufwand brauchen und weiterhin eine hohe Versorgungssicherheit gewährleistet werden soll. Es ist zu erwarten, dass sich erst längerfristig ein Niveau der Durchleitungspreise einstellen wird, wie wir das beispielsweise aus den skandinavischen Ländern kennen. Die sind deutlich niedriger als die bisher in Deutschland verlangten Gebühren.? Welche Chance hat der grüne Strom mittelfristig? Lässt sich die Macht der großen Anbieter, also RWE- VEW, Veba-Viag, EnBW usw., knacken? Grüner Strom bietet vor allen Dingen die Möglichkeit für jeden Einzelnen, sich persönlich für eine Stromversorgung aus umweltschonenden Energien zu entscheiden. Ich befürchte,?? dass die Zahl der KundInnen, die bereit sind, dies zu tun, nicht so groß sein wird, dass dadurch die Macht der großen Energieversorger gebrochen werden kann. Ohne jetzt dieses persönliche Zeichen der KundInnen abwerten zu wollen, denke ich, dass wir neben dem grünen Strom ein allgemeines Förderinstrument, wie es derzeit das Stromeinspeisungsgesetz ist, auch in Zukunft unbedingt brauchen. Nur dieses Instrument stellt sicher, dass alle StromverbraucherInnen für die Finanzierung der erneuerbaren Energien herangezogen werden, die wir dringend für den Klimaschutz brauchen. Lässt sich ein Marktvolumen für grünen Strom abschätzen? Ich will niemanden demotivieren, der grünen Strom kauft, indem ich niedrige Zahlen nenne. Wir haben in den früheren Jahren mit sogenannten "grünen Tarifen" der klassischen Energieversorger sehr enttäuschende Erfahrungen gemacht: Die Beteiligungsrate lag unter 1%. Ich bin mir sicher, dass wir mit grünen Stromangeboten, die glaubwürdiger sind als die alten "grünen Tarife", auf eine deutlich höhere Rate kommen werden. Aber nach oben abschätzen möchte ich das lieber nicht. Zum Stichwort "erneuerbare Energien": Die rot-grüne Bundesregierung ist zumindest in diesem Bereich sehr engagiert. Was kann oder sollte sie weiter dazu beitragen, dass Fortschritte zu erkennen sind? Für den Bereich der erneuerbaren Energien steht natürlich die Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes an oberster Stelle. Zugunsten des grünen Stroms selbst sollte sich die Bundesregierung Gedanken machen, wie Kostenbestandteile, z.b. Durchleitungsentgelte, insbesondere aber auch die Öko-Steuer für Anbieter grünen Stroms, reduziert werden oder entfallen können. Darüber hinaus wäre es sinnvoll, dass die Bundesregierung, wie es für andere Technologien auch schon passiert ist, eine Image- und Werbekampagne für den Kauf von grünem Strom auflegt, um die Bevölkerung zu motivieren, sich für diese umweltverträgliche Stromversorgung zu entscheiden.! Vielen Dank für das Gespräch! 14

15 Urlaub 2000 IN EIGENER SACHE Das Öko-Institut öffnet seine Werkstatttüren! Das Öko-Institut e.v. und Naturfreunde e.v. präsentierten bei der 2.Werkstatt-Tagung Zwischenergebnisse des Spendenprojekts "Urlaub 2000: Last Minute für den Umweltschutz." Am 16. November konnte man in Frankfurt am Main den WissenschaftlerInnen des Öko-Instituts "über die Schulter schauen", die Zwischenergebnisse des Spendenprojekts vorstellten. Viele lebhafte Diskussionen boten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit, sowohl Fragen zu stellen als auch eigene Anregungen einzubringen. Im Mittelpunkt des Workshops standen die Aktualisierung der JahresAktivitätenProfile sowie die Ziele und Ausgestaltung der Stoffstromanalysen. Umweltbelastungen transparent machen Die JahresAktivitätenProfile, kurz JAP, sind das Fundament des Projekts. Sie beschreiben detailliert das Reiseverhalten einer Bevölkerungsgruppe, bezogen auf ein Jahr, um Umweltbelastungen im Massentourismus transparent darzustellen und ursachen- und zielgruppenorientierte Lösungsstrategien zu ermöglichen. Datengrundlage ist die Verbraucheranalyse von 1999, die durch eine repräsentative Auswahl von Personen und Erhebungen zu Konsum, Freizeitgewohnheiten und allgemeinen Parametern eine differenzierte Einordnung ermöglicht. Die erfassten Reisen lassen sich dann nach Zielort, Verkehrsmittel, Zielgruppe etc. zusammenfassen. So kann man im Mittelmeerraum beispielsweise folgendes JAP ermitteln: Pro Jahr werden 11,94 Mio. Reisen mit dem Flugzeug zum Mittelmeer unternommen. Hauptgruppe sind UrlauberInnen zwischen 20 und 40 Jahren. Für sie ist Reisen ein Grundbedürfnis, welches mit Gestaltungs- und Erlebnisorientierung (sportliche Freizeitbeschäftigungen) verbunden wird. Die Urlaubsziele wechseln jährlich. 32,2% (= 3,84 Mio.) der Profilgruppe fahren außerdem im Winter in die Skiferien und wählen als Zusatzreise häufig eine Städtetour innerhalb Deutschlands. Mit Hilfe der Stoffstromanalyse Alternativen entwickeln Bei der Stoffstromanalyse wurde nun versucht, nach dem Ursache-Wirkung-Prinzip die ökologischen Schwachstellen der jährlichen Aktivitäten aufzuzeigen. Bei der Analyse des JAP zur Mittelmeerregion werden folgende Schritte zum Erstellen einer Stoffstromanalyse durchgeführt: Untersuchung der An- und Abreise (welche Verkehrsmittel werden für welche Entfernungen benutzt?) Höhe des Energie- und Wasserverbrauchs sowie des Abfallanfalls in der Unterkunft Durchführung welcher Aktivitäten bzw. Reisen vor Ort. Ziel dabei ist die Identifizierung und Quantifizierung der wichtigsten möglichen Entlastungspotenziale innerhalb der einzelnen JAP. Aufgrund der genauen Datenerhebung lassen sich im weiteren Projektverlauf zielgruppenspezifische Angebote oder Alternativen zu den identifizierten Schwachstellen entwickeln. In den nächsten Arbeitsschritten des Projekts wird die Entwicklung dieser Alternativen unter Berücksichtigung der Konsum- und Freizeitgewohnheiten der Profilgruppen eine wichtige Rolle spielen. Eine weitere Aufgabe der Stoffstromanalyse wird die Abbildung der Umweltentlastungen durch Maßnahmen wie z.b. effizientere Transportmittel sein. Was tun mit Nichtreisenden und Mega-Events? Zur Diskussion steht auch die Definition des "Referenzfalls" (Nicht-ReisendeR); d.h. welche zusätzlichen Umweltbelastungen verursacht ein/e Tourist/in gegenüber Nichtreisenden, der/die "zu Hause" ebenfalls Ressourcen verbraucht. Eine weitere Anregung, welche die WissenschaftlerInnen aus der Diskussion mitnahmen, ist die stärkere Berücksichtigung sogenannter "Mega-Events", wie zum Beispiel Rockkonzerte, die in sensiblen Gebieten wie Inseln oder auch den Alpenregionen eine immense Belastung für die Umwelt darstellen können. Ein zu beachtender Faktor ist der Bevölkerungsteil, der keine Jahreshauptreise unternimmt (43,2% der Gesamtbevölkerung), da die Tourismus-Industrie diese Gruppe als potenzielle Kunden verstärkt umwirbt und umwerben wird. Ebenfalls von Bedeutung ist die Abschätzung der zukünftigen Potenziale auf Basis von Trends. Im Februar 2000 wird es einen 3., größer angelegten Workshop geben, auf dem gemeinsam mit verschiedenen Akteuren die Ergebnisse und Möglichkeiten zur Erschließung indentifizierter Entlastungspotenziale diskutiert werden sollen. Bis dahin bleiben die Werkstatttüren geschlossen, damit das Projektteam wieder auf weitere interessante Ergebnisse stößt. Nils Klink, z.z. Zivi im Bereich Öffentlichkeit & Kommunikation und im Arbeitsfeld Verkehr. 15

16 IN EIGENER SACHE Stiftung Weichen stellen für eine nachhaltige Entwicklung Am Jahreswechsel der gebannte Blick auf den Computer gerichtet, ob er denn "jahrtausendtauglich ist. Peinlich, dass große Unternehmen nicht einmal zwei Jahrzehnte vorausgeplant haben und leider typisch für eine Zeit, in der die Vision einer nachhaltigen, zukunftsverträglichen Entwicklung gegen die Realität kurzfristiger Gewinne steht. Die Jahrtausend-Wende ist ein guter Anlass zum Rückblick und zum Ausblick: auf sich selbst, auf die Mitmenschen und auf die Umwelt. Auch das Öko-Institut hat kritisch zurückgeblickt und für die Zukunft geplant. Fast 25 Jahre sind nun seit der Gründung des Öko-Instituts vergangen und die Umweltbedingungen haben sich drastisch verändert: zum Guten und zum Schlechten. Das Öko-Institut hat viel zum Guten beigetragen. Visionär und zäh zugleich hat es die Finger auf die großen Wunden der Industriegesellschaft gelegt, große und realisierbare Konzepte entworfen und hilft an vielen Stellen bei der praktischen Konkretisierung. Gleichzeitig steht das Institut vor neuen Herausforderungen. Diese sind inhaltlich leichter zu bewältigen als finanziell: Internationales Auftreten und interdisziplinäre Lösungen sind einfach teuer und nach wie vor hat das Öko-Institut keine staatliche Grundförderung oder sonstige regelmäßige Zuwendungen es finanziert sich überwiegend aus befristeten Projekten. Um eine langfristige Finanzierung zu garantieren und das Öko-Institut fit für s nächste Jahrtausend zu halten, hat der Vorstand die "Stiftung Zukunftserbe" gegründet. Die "Stiftung Zukunftserbe" Visionen brauchen Fahrpläne Die allgemeinen Ziele der Stiftung sind die Förderung einer zukunftsverträglichen nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Rio-Deklaration und der Agenda 21, Das Öko-Institut gründet die "Stiftung Zukunftserbe" der Erhalt der biologischen Vielfalt und der Schutz der natürlichen Ressourcen, die Förderung von Bürgerengagement und von Verantwortung für die weltweite Gemeinschaft und für künftige Generationen, die Unterstützung des Öko-Instituts und vergleichbar geeigneter Organisationen, die im Sinne einer zukunftsverträglichen nachhaltigen Entwicklung arbeiten, die Förderung umsetzungsorientierter Konzepte und praktischer Initiativen, die Ausschreibung von Wettbewerben und Preisen und die Vergabe von Stipendien. Foto: I. Haite-Voss Die Projekte der Stiftung sollen visionär, nüchtern und pragmatisch sein. Visionär in der Zielsetzung, nüchtern in der Bestandsaufnahme und pragmatisch in der Umsetzung. Einige Beispiele für Projekte, deren Förderung geplant ist: Die regelmäßige Aufstellung einer "Generationenbilanz" mit deren Hilfe das soziale, ökologische und ökonomische "Vermächtnis" einer Generation für die nächste Generation "gemessen" wird. Das Projekt "TOP-10-Innovationen" mit Schwerpunkt auf die zehn wichtigsten Produktfelder, die für zwei Drittel der bundesdeutschen Stoffströme verantwortlich sind. Das Projekt "Nachhaltige Alterssicherung", die Initiative zur Zertifizierung von "Grünem Strom", 16

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