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1 2008R0451 DE Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 451/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2008 zur Schaffung einer neuen statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3696/93 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 145 vom , S. 65) Geändert durch: Amtsblatt Nr. Seite Datum M1 Verordnung (EU) Nr. 1209/2014 der Kommission vom 29. Oktober 2014 L

2 2008R0451 DE B VERORDNUNG (EG) Nr. 451/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2008 zur Schaffung einer neuen statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3696/93 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 285 Absatz 1, auf Vorschlag der Kommission, gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags ( 1 ), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit der Verordnung (EWG) Nr. 3696/93 des Rates ( 2 ) wurde die statistische Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA) in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft eingeführt. (2) Um der technischen Entwicklung und dem Strukturwandel der Wirtschaft Rechnung zu tragen, ist eine aktuelle CPA aufzustellen. (3) Durch die Strukturierung einer Güterklassifikation anhand der jeweiligen Produktionstätigkeit wird die Verbreitung unzusammenhängender Codierungssysteme vermieden und den Produzenten die Ermittlung relevanter Märkte erleichtert. (4) Es muss ein Bezugsrahmen geschaffen werden, in dem die statistischen Daten über Produktion, Verbrauch, Außenhandel und Verkehr miteinander verglichen werden können. (5) Eine aktualisierte CPA ist für die fortdauernden Bemühungen der Kommission zur Erneuerung der Gemeinschaftsstatistiken von zentraler Bedeutung; sie wird voraussichtlich durch besser vergleichbare und sachdienlichere Daten eine bessere Wirtschaftspolitik auf Gemeinschafts- und nationaler Ebene ermöglichen. ( 1 ) Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2007 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 14. Februar ( 2 ) ABl. L 342 vom , S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284 vom , S. 1).

3 2008R0451 DE B (6) Die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes der Gemeinschaft setzt statistische Normen für die Sammlung, Übermittlung und Veröffentlichung nationaler und gemeinschaftlicher statistischer Daten voraus, damit die Unternehmen, Finanzierungsinstitutionen, Behörden und alle sonstigen Marktteilnehmer im Binnenmarkt zuverlässige und vergleichbare statistische Daten erhalten. In diesem Zusammenhang ist es unabdingbar, dass die einzelnen Kategorien der CPA in allen Mitgliedstaaten einheitlich interpretiert werden. (7) Zuverlässige und vergleichbare Statistiken sind für die Unternehmen zur Beurteilung ihrer Wettbewerbsfähigkeit notwendig und dienen den Gemeinschaftsorganen zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen. (8) Die Aufstellung einer gemeinsamen statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen verpflichtet die Mitgliedstaaten per se nicht zur Erhebung, Veröffentlichung oder Übermittlung von Daten. Nur wenn die Mitgliedstaaten mit der Gemeinschaftsklassifikation verknüpfte Güterklassifikationen verwenden, werden integrierte Informationen mit der für die Verwaltung des Binnenmarktes erforderlichen Zuverlässigkeit, Schnelligkeit, Flexibilität und Gliederungstiefe geliefert werden können. (9) Den Mitgliedstaaten sollte ermöglicht werden, zur Berücksichtigung ihrer nationalen Bedürfnisse in ihren nationalen Klassifikationen zusätzliche Kategorien einzuführen, die sich auf die CPA stützen. (10) Für die internationale Vergleichbarkeit von Wirtschaftsstatistiken ist es erforderlich, dass die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsorgane Güterklassifikationen verwenden, die unmittelbar mit der von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen angenommenen Zentralen Gütersystematik (CPC) Ver. 2 verknüpft sind. (11) Die Verwendung der CPA erfordert es, dass die Kommission von dem mit dem Beschluss 89/382/EWG, Euratom des Rates ( 1 ) eingesetzten Ausschuss für das Statistische Programm unterstützt wird, insbesondere hinsichtlich der Prüfung von Problemen, die sich aus der Durchführung der CPA ergeben, und der Aufnahme von Änderungen in die CPA. (12) Die Einführung einer neuen statistischen Güterklassifikation führt dazu, dass die Bezugnahmen auf die CPA eigens geändert werden müssen. Es ist daher notwendig, die Verordnung (EWG) Nr. 3696/93 aufzuheben. (13) Die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Maßnahmen sollten gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse ( 2 ) erlassen werden. Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, die CPA zu ändern, um technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen und sie an andere wirtschaftliche und soziale Klassifikationen anzupassen. Da es sich hierbei um Maßnahmen von allgemeiner Tragweite handelt, die eine Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung auch durch Ergänzung um neue nicht wesentliche Bestimmungen bewirken, sind diese Maßnahmen nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle des Artikels 5a des Beschlusses 1999/468/EG zu erlassen. ( 1 ) ABl. L 181 vom , S. 47. ( 2 ) ABl. L 184 vom , S. 23. Geändert durch den Beschluss 2006/512/EG (ABl. L 200 vom , S. 11).

4 2008R0451 DE B (14) Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Schaffung einer neuen CPA, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann und daher besser auf Gemeinschaftsebene zu verwirklichen ist, kann die Gemeinschaft im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Verordnung nicht über das zur Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus. (15) Der Ausschuss für das Statistische Programm ist gehört worden HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich (1) Mit dieser Verordnung wird eine neue gemeinsame CPA in der Gemeinschaft aufgestellt, um die Relevanz in Bezug auf die wirtschaftliche Wirklichkeit und auf die Vergleichbarkeit zwischen nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Klassifikationen und somit auch von nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Statistiken zu gewährleisten. (2) Als Güter gelten die Ergebnisse von Wirtschaftstätigkeiten, d. h. sowohl Waren als auch Dienstleistungen. (3) Diese Verordnung gilt ausschließlich für die Verwendung der Klassifikation zu statistischen Zwecken. Artikel 2 Ebenen und Aufbau der CPA (1) Die CPA setzt sich zusammen aus a) einer ersten Ebene, deren Positionen durch einen Buchstabencode identifiziert werden (Abschnitte), b) einer zweiten Ebene, deren Positionen durch einen zweistelligen numerischen identifiziert werden (Abteilungen), c) einer dritten Ebene, deren Positionen durch einen dreistelligen numerischen identifiziert werden (Gruppen), d) einer vierten Ebene, deren Positionen durch einen vierstelligen numerischen identifiziert werden (Klassen), e) einer fünften Ebene, deren Positionen durch einen fünfstelligen numerischen identifiziert werden (Kategorien), f) einer sechsten Ebene, deren Positionen durch einen sechsstelligen numerischen identifiziert werden (Unterkategorien). (2) Die CPA ist dieser Verordnung als Anhang beigefügt.

5 2008R0451 DE B Artikel 3 Verwendung der CPA Die Kommission verwendet die CPA für alle Statistiken, die nach Gütern in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen gegliedert sind. Artikel 4 Nationale Güterklassifikationen in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (1) Die Mitgliedstaaten können die CPA nutzen, um auf nationaler Ebene aggregierte oder detaillierte Anpassungen spezifischer oder funktioneller Art anhand der Unterkategorien der CPA vorzunehmen. (2) Für diese mit der CPA verbundenen Klassifikationen gelten folgende Regeln: a) Stärker als die CPA aggregierte Klassifikationen sind durch genaue Zusammenfassungen von Unterkategorien der CPA zu definieren. b) Bei Klassifikationen, die tiefer untergliedert sind als die CPA, müssen sich die Positionen auf der Ebene der Unterkategorien genau in die CPA einfügen. Die gemäß diesem Absatz abgeleiteten Klassifikationen können eine andere Codierung erhalten. (3) Die Mitgliedstaaten können eine von der CPA abgeleitete nationale Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen verwenden. In diesem Fall übermitteln sie der Kommission die Entwürfe ihrer nationalen Klassifikation. Binnen drei Monaten nach Erhalt eines Entwurfs überprüft die Kommission die vorgesehenen nationalen Klassifikationen auf Übereinstimmung mit Absatz 2 und übermittelt die nationale Klassifikation den anderen Mitgliedstaaten zur Kenntnisnahme. Die nationalen Klassifikationen der Mitgliedstaaten enthalten eine Tabelle der Entsprechungen mit der CPA. Artikel 5 Tätigkeiten der Kommission Die Kommission gewährleistet in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Verbreitung, Aktualisierung und Förderung der CPA, indem sie insbesondere a) Erläuterungen zur CPA abfasst, aktualisiert und veröffentlicht, b) Leitlinien zur Anwendung der CPA erstellt und veröffentlicht,

6 2008R0451 DE B c) Entsprechungstabellen für die Entsprechungen zwischen der neuen Version der CPA und der Vorläuferversion der CPA, zwischen der Vorläuferversion der CPA und der neuen Version der CPA sowie zwischen der CPA und der Kombinierten Nomenklatur (KN) in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ( 1 ) veröffentlicht und d) an der Verbesserung der Kohärenz mit anderen Klassifikationen arbeitet. Artikel 6 Durchführungsbestimmungen (1) Die folgenden zur Durchführung und zur Aktualisierung dieser Verordnung erforderlichen Maßnahmen werden nach dem in Artikel 7 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren erlassen: a) Entscheidungen, die erforderlich werden, wenn bei der Durchführung der CPA Probleme auftreten, einschließlich der Zuordnung von Gütern zu bestimmten Klassen, und b) Maßnahmen technischer Art, die den vollständig koordinierten Übergang von der Vorläuferversion der CPA sicherstellen. (2) Die folgenden Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung auch durch Ergänzung werden nach dem in Artikel 7 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen: a) Änderungen der CPA zur Berücksichtigung technischer oder wirtschaftlicher Entwicklungen, b) Änderungen der CPA zur Ausrichtung auf andere Sozial- und Wirtschaftsklassifikationen. (3) Dabei ist der Grundsatz zu berücksichtigen, dass der Nutzen einer Aktualisierung der CPA deren Kosten übertreffen muss, sowie der Grundsatz, dass die zusätzlichen Kosten und Belastungen eine vertretbare Grenze nicht überschreiten dürfen. Artikel 7 Ausschuss (1) Die Kommission wird von dem Ausschuss für das Statistische Programm unterstützt. (2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 5 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8. Der Zeitraum nach Artikel 5 Absatz 6 des Beschlusses 1999/468/EG wird auf drei Monate festgesetzt. (3) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten Artikel 5a Absätze 1 bis 4 und Artikel 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8. ( 1 ) ABl. L 256 vom , S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 360/2008 der Kommission (ABl. L 111 vom , S. 9).

7 2008R0451 DE B Artikel 8 Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3696/93 Die Verordnung (EWG) Nr. 3696/93 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2008 aufgehoben. Artikel 9 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab 1. Januar Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

8 2008R0451 DE ANHANG A ERZEUGNISSE DER LANDWIRTSCHAFT, FORSTWIRT SCHAFT UND FISCHEREI 01 Erzeugnisse der Landwirtschaft und Jagd sowie damit verbundene Dienstleistungen 01.1 Einjährige Pflanzen Getreide (ohne Reis), Hülsenfrüchte und Ölsaaten Weizen Hartweizen Weizen, außer Hartweizen Mais Mais Gerste, Roggen und Hafer Gerste Roggen Hafer Sorghum, Millet und anderes Getreide Sorghum Millet Triticale Anderes Getreide Getreidestroh und -spreu Getreidestroh und -spreu Frische Hülsenfrüchte Bohnen, frisch Erbsen, frisch Andere frische Hülsenfrüchte Getrocknete Hülsenfrüchte Bohnen, trocken Puffbohnen, trocken Kichererbsen, trocken Linsen, trocken Erbsen, trocken Kuhbohnen, trocken Straucherbsen, trocken Hülsenfrüchte (getrocknet), a.n.g Sojabohnen und Erdnüsse Sojabohnen

9 2008R0451 DE Erdnüsse in der Schale Andere Ölsaaten Leinsamen Senfkörner Raps- oder Rübsensamen Sesamsamen Sonnenblumenkerne Rizinussamen Andere Ölsaaten, a.n.g Rohreis (Paddy-Reis) Rohreis (Paddy-Reis) Rohreis (Paddy-Reis) Gemüse und Melonen sowie Wurzeln und Knollen Blatt- oder Stängelgemüse Spargel Kohl Blumenkohl/Karfiol und Broccoli Salate Chicorée Spinat Artischocken Anderes Blatt- oder Stängelgemüse Melonen Wassermelonen Andere Melonen Anderes Fruchtgemüse Paprika und Pfeffer, frisch (nur Capsicum) Schäl- und Einlegegurken Melanzani/Auberginen Tomaten/Paradeiser Anderes Fruchtgemüse, a.n.g Wurzel-, Zwiebel- oder Knollengemüse Karotten und Speisemöhren, Speiserüben Knoblauch Speisezwiebeln Porree und andere Gemüse der Allium-Arten

10 2008R0451 DE Wurzel-, Zwiebel- oder Knollengemüse (ohne hohen Gehalt an Stärke oder Inulin) Wurzeln oder Knollen von Maniok, Maranta und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin Kartoffeln Süßkartoffeln, Bataten Maniok, Kassava Taro Andere Wurzeln oder Knollen von Maniok, Maranta und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin Gemüsesamen (ohne Zuckerrübensamen) Gemüsesamen (ohne Zuckerrübensamen) Zuckerrüben und deren Samen Zuckerrüben Samen von Zuckerrüben Pilze und Trüffeln Pilze und Trüffeln Anderes Gemüse, frisch, a.n.g Anderes Gemüse, frisch, a.n.g Zuckerrohr Zuckerrohr Zuckerrohr Tabak Tabak Tabak Faserpflanzen Faserpflanzen Baumwolle, weder gekrempelt noch gekämmt Jute, Kenaf und andere textile Bastfasern, roh oder geröstet (ausgenommen Flachs, Hanf und Ramie) Flachs, Hanf und Rohfaserpflanzen, a.n.g Sonstige einjährige Pflanzen Futterpflanzen Futterpflanzen Schnittblumen und Blütenknospen; Blumensamen Schnittblumen und Blütenknospen Blumensamen Samen von Rüben und von Futterpflanzen; rohe pflanzliche Stoffe, a.n.g.

11 2008R0451 DE Samen von Rüben (außer von Zuckerrüben) und von Futterpflanzen Rohe pflanzliche Stoffe, a.n.g Mehrjährige Pflanzen Wein- und Tafeltrauben Wein- und Tafeltrauben Tafeltrauben Andere Trauben, frisch Tropische und subtropische Früchte Tropische und subtropische Früchte Avocadofrüchte Bananen, Mehlbananen und ähnliche Früchte Datteln Feigen Andere tropische und subtropische Früchte Zitrusfrüchte Zitrusfrüchte Pampelmusen, Pomelos und Grapefruits Zitronen und Limetten Orangen Tangerinen, Mandarinen, Klementinen Andere Zitrusfrüchte Kern- und Steinobst Äpfel Äpfel Anderes Kern- und Steinobst Birnen Quitten Aprikosen/Marillen Kirschen Pfirsiche Brugnolen und Nektarinen Pflaumen/Zwetschken Schlehen Anderes Kern- und Steinobst, a.n.g Sonstiges Baum- und Strauchobst und Nüsse

12 2008R0451 DE Beeren und Obst der Gattung Vaccinium Chinesische Stachelbeere (Kiwifrucht) Himbeeren Erdbeeren Sonstige Beeren, Obst der Gattung Vaccinium Obstsamen Obstsamen Nüsse (außer essbaren wilden Nüssen, Erdnüssen und Kokosnüssen) Mandeln Esskastanien, Edelkastanien Haselnüsse Pistazien Walnüsse Sonstige Nüsse (außer essbaren wilden Nüssen, Erdnüssen und Kokosnüssen) Sonstiges Baum- und Strauchobst, a.n.g Sonstiges Baum- und Strauchobst, a.n.g Ölhaltige Früchte Oliven Tafeloliven Oliven zur Erzeugung von Olivenöl Kokosnüsse Kokosnüsse Sonstige Ölfrüchte Sonstige Ölfrüchte Pflanzen zur Herstellung von Getränken Pflanzen zur Herstellung von Getränken Kaffeebohnen, nicht geröstet Teeblätter Mate-Blätter Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet Gewürzpflanzen, Pflanzen für aromatische, narkotische und pharmazeutische Zwecke Gewürze, unverarbeitet Pfeffer (piper spp.), roh Paprika, trocken (Capsicum spp.), roh

13 2008R0451 DE Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen, roh Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte, Wacholderbeeren, roh Zimt, roh Gewürznelken (ganze Stiele), roh Ingwer, trocken, roh Vanille, roh Sonstige Gewürze, unverarbeitet Hopfenzapfen Hopfenzapfen Pflanzen, hauptsächlich zur Herstellung von Parfüm, Pharmaka, Insektiziden, Fungiziden u. Ä Pflanzen, hauptsächlich zur Herstellung von Parfüm, Pharmaka, Insektiziden, Fungiziden u. Ä Sonstige mehrjährige Pflanzen Naturkautschuk Naturkautschuk Weihnachtsbäume, geschlagen/geschlägert Weihnachtsbäume, geschlagen/geschlägert Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Flechten, Ausstopfen, Polstern, Färben oder Gerben verwendeten Art Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Flechten, Ausstopfen, Polstern, Färben oder Gerben verwendeten Art 01.3 Baumschulerzeugnisse, Pflanzen zu Vermehrungszwecken; Pilzmycel Baumschulerzeugnisse, Pflanzen zu Vermehrungszwecken; Pilzmycel Baumschulerzeugnisse, Pflanzen zu Vermehrungszwecken; Pilzmycel Baumschulerzeugnisse, Pflanzen zu Vermehrungszwecken; Pilzmycel 01.4 Lebende Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs Milchkühe, lebend, sowie Rohmilch von Milchkühen Milchkühe, lebend Milchkühe, lebend Kuhmilch, roh

14 2008R0451 DE Kuhmilch, roh Sonstige Rinder und Büffel, lebend, sowie deren Sperma Sonstige Rinder und Büffel, lebend Sonstige Rinder und Büffel, außer Kälber, lebend Kälber von Rindern und Büffeln Rinder- und Büffelsperma Rinder- und Büffelsperma Pferde und Esel, lebend Pferde und Esel, lebend Pferde, lebend Esel, Maultiere und Maulesel, lebend Kamele und Kamelartige, lebend Kamele und Kamelartige, lebend Kamele und Kamelartige, lebend Schafe und Ziegen, lebend; Rohmilch und Schurwolle von Schafen und Ziegen Schafe und Ziegen, lebend Schafe, lebend Ziegen, lebend Schaf- und Ziegenmilch, roh Schafmilch, roh Ziegenmilch, roh Schurwolle von Schafen und Ziegen als Schweißwolle (einschließlich auf dem Rücken gewaschener Wolle) Schurwolle von Schafen und Ziegen als Schweißwolle (einschließlich auf dem Rücken gewaschener Wolle) Schweine, lebend Schweine, lebend Schweine, lebend Geflügel, lebend, sowie Eier Geflügel, lebend Hühner, lebend Truthühner, lebend Gänse, lebend Enten und Perlhühner, lebend Eier in der Schale, frisch

15 2008R0451 DE Hühnereier in der Schale, frisch Eier anderer Vögel in der Schale, frisch Bruteier von Hühnern Bruteier anderer Vögel Sonstige Nutztiere und tierische Erzeugnisse Sonstige Nutztiere, lebend Hauskaninchen, lebend Zuchtgeflügel, a.n.g., lebend Zuchtreptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten), lebend Sonstige Nutztiere, a.n.g., lebend Sonstige Nutztier-Erzeugnisse Natürlicher Honig Rohmilch, a.n.g Schnecken, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake (ohne Meeresschnecken) Genießbare Erzeugnisse mit Nutztier-Ursprung, a.n.g Seidenraupenkokons, zum Abhaspeln geeignet Insektenwachse und Walrat, auch raffiniert oder gefärbt Zur Fortpflanzung bestimmte Tierembryonen Nicht essbare Erzeugnisse mit Nutztier-Ursprung, a.n.g Rohe Pelzfelle und sonstige rohe Felle und Häute Rohe Pelzfelle, außer von Pelzlämmern Rohe Pelzfelle von Pelzlämmern Rohe Tierhäute, a.n.g. (frisch oder haltbar gemacht, aber nicht weiter zugerichtet) 01.6 Landwirtschaftliche Dienstleistungen Landwirtschaftliche Dienstleistungen für den Pflanzenbau Landwirtschaftliche Dienstleistungen für den Pflanzenbau Landwirtschaftliche Dienstleistungen für den Pflanzenbau Landwirtschaftliche Dienstleistungen für die Tierhaltung Landwirtschaftliche Dienstleistungen für die Tierhaltung Landwirtschaftliche Dienstleistungen für die Tierhaltung Nach der Ernte anfallende Dienstleistungen in der pflanzlichen Erzeugung

16 2008R0451 DE Nach der Ernte anfallende Dienstleistungen in der pflanzlichen Erzeugung Nach der Ernte anfallende Dienstleistungen in der pflanzlichen Erzeugung Dienstleistungen der Saatgutaufbereitung Dienstleistungen der Saatgutaufbereitung Dienstleistungen der Saatgutaufbereitung 01.7 Jagd, Fallenstellerei und damit verbundene Dienstleistungen Jagd, Fallenstellerei und damit verbundene Dienstleistungen Jagd, Fallenstellerei und damit verbundene Dienstleistungen Jagd, Fallenstellerei und damit verbundene Dienstleistungen 02 Forstwirtschaftliche Erzeugnisse und Dienstleistungen 02.1 Waldbestand sowie Erzeugnisse und Dienstleistungen von Forstbaumschulen Waldbestand sowie Erzeugnisse und Dienstleistungen von Forstbaumschulen Lebende Forstbaumpflanzen; Forstsamen Lebende Forstbaumpflanzen Forstsamen Dienstleistungen von Forstbaumschulen Dienstleistungen von Forstbaumschulen Waldbäume Waldbäume 02.2 Rohholz Rohholz Rohholz Rohholz von Nadelholz Rohholz von anderem Holz (nicht von Nadelholz und tropischem Holz) Rohholz von tropischem Holz Brennholz von Nadelholz Brennholz von sonstigem Holz 02.3 Wildwachsende Produkte (ohne Holz) Wildwachsende Produkte (ohne Holz) Natürliche Kautschukarten Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten Schellack, natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Balsame Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet

17 2008R0451 DE Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile (ohne Blüten und -knospen), Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile (ohne Blüten und -knospen), Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken Wildwachsende genießbare Erzeugnisse Wildwachsende genießbare Erzeugnisse 02.4 Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzgewinnung Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzgewinnung Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzgewinnung Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzgewinnung 03 Fische und Fischereierzeugnisse; Aquakulturerzeugnisse; Dienstleistungen für die Fischerei 03.0 Fische und Fischereierzeugnisse; Aquakulturerzeugnisse; Dienstleistungen für die Fischerei Fische und Fischereierzeugnisse; Aquakulturerzeugnisse; Dienstleistungen für die Fischerei Fische, lebend, nicht für den menschlichen Verzehr Zierfische, nicht gezüchtet Zierfische, gezüchtet Andere Fische, lebend, nicht gezüchtet, nicht für den menschlichen Verzehr, einschließlich Rogen und Futtermittel für die Aquakultur Andere Fische, lebend, gezüchtet, nicht für den menschlichen Verzehr, einschließlich Rogen und Futtermittel für die Aquakultur Fische, lebend, frisch oder gekühlt, für den menschlichen Verzehr Seefische, lebend, frisch oder gekühlt, für den menschlichen Verzehr, nicht gezüchtet Süßwasserfische, lebend, frisch oder gekühlt, für den menschlichen Verzehr, nicht gezüchtet Seefische, lebend, frisch oder gekühlt, für den menschlichen Verzehr, gezüchtet Süßwasserfische, lebend, frisch oder gekühlt, für den menschlichen Verzehr, gezüchtet Krebstiere, nicht gefroren Krebstiere, nicht gefroren, nicht gezüchtet Krebstiere, nicht gefroren, gezüchtet Weichtiere und wirbellose Wassertiere, lebend, frisch oder gekühlt Austern, lebend, frisch oder gekühlt, nicht gezüchtet Sonstige Weichtiere, lebend, frisch oder gekühlt, nicht gezüchtet

18 2008R0451 DE Austern, lebend, frisch oder gekühlt, gezüchtet Sonstige Weichtiere, lebend, frisch oder gekühlt, gezüchtet Andere wirbellose Wassertiere, lebend, frisch oder gekühlt, gezüchtet Andere wirbellose Wassertiere, lebend, frisch oder gekühlt, nicht gezüchtet Perlen, unbearbeitet Echte Perlen, unbearbeitet Zuchtperlen, unbearbeitet Sonstige Wasserpflanzen und -tiere sowie Erzeugnisse daraus Korallen und ähnliche Stoffe, Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tintenfischen Natürliche Schwämme tierischen Ursprungs Tange und andere Algen für den menschlichen Verzehr, nicht gezüchtet Tange und andere Algen für den menschlichen Verzehr, gezüchtet Tange und andere Algen, nicht für den menschlichen Verzehr, nicht gezüchtet Tange und andere Algen, nicht für den menschlichen Verzehr, gezüchtet Sonstige Wasserpflanzen und -tiere sowie Erzeugnisse daraus, a.n.g Unterstützungsdienstleistungen für die Fischerei und die Aquakultur Unterstützungsdienstleistungen für die Fischerei Unterstützungsdienstleistungen für die Aquakultur B BERGBAUERZEUGNISSE; STEINE UND ERDEN 05 Kohle 05.1 Steinkohle Steinkohle Steinkohle Steinkohle 05.2 Braunkohle Braunkohle Braunkohle Braunkohle 06 Erdöl und Erdgas 06.1 Erdöl Erdöl

19 2008R0451 DE Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, roh Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, roh Bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande Bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande 06.2 Erdgas, verflüssigt oder gasförmig Erdgas, verflüssigt oder gasförmig Erdgas, verflüssigt oder gasförmig Erdgas, verflüssigt oder gasförmig 07 Erze 07.1 Eisenerze Eisenerze Eisenerze Eisenerze 07.2 NE-Metallerze Uran- und Thoriumerze Uran- und Thoriumerze Uran- und Thoriumerze Sonstige NE-Metallerze und ihre Konzentrate Sonstige NE-Metallerze und ihre Konzentrate Kupfererze und ihre Konzentrate Nickelerze und ihre Konzentrate Aluminiumerze und ihre Konzentrate Edelmetallerze und ihre Konzentrate Blei-, Zink- und Zinnerze und ihre Konzentrate Sonstige NE-Metallerze und ihre Konzentrate, a.n.g. 08 Steine und Erden; sonstige Bergbauerzeugnisse 08.1 Natursteine, Kies, Sand, Ton und Kaolin Naturwerksteine und Natursteine, Kalk- und Gipsstein, Kreide und Schiefer Naturwerksteine und Natursteine Marmor und andere kalkhaltige Naturwerksteine und Natursteine Granit, Sandstein und andere Naturwerksteine und Natursteine Gipsstein, Anhydrit; Kalksteine als Hochofenzuschläge oder zum Herstellen von Kalk oder Zement

20 2008R0451 DE Gipsstein, Anhydrit; Kalksteine als Hochofenzuschläge oder zum Herstellen von Kalk oder Zement Kreide und nicht gebrannter oder gesinterter Dolomit Kreide und nicht gebrannter oder gesinterter Dolomit Tonschiefer Tonschiefer Kies, Sand, Ton und Kaolin Kies und Sand; gebrochene Natursteine Natürliche Sande Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl; Feldsteine und Kies Mischungen von Schlacke und ähnlichen industriellen Abfallstoffen, auch zum Gebrauch als Baustoff mit Schotter, Kies, Kieseln und Flintsteinen versetzt Ton und Kaolin Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm, roh oder gebrannt Anderer Ton und Lehm, Andalusit, Cyanit, Sillimanit; Mullit, Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen 08.9 Steine und Erden, a.n.g.; sonstige Bergbauerzeugnisse Chemische und Düngemittelminerale Chemische und Düngemittelminerale Natürliche Calcium- und Aluminiumcalciumphosphate Schwefelkies, nicht geröstet; Schwefel, roh oder nicht raffiniert (ohne sublimierten, gefällten und kolloiden Schwefel) Andere chemische und Düngemittelminerale Torf Torf Torf Salz und reines Natriumchlorid; Meerwasser Salz und reines Natriumchlorid; Meerwasser Salz und reines Natriumchlorid; Meerwasser Sonstige Steine, Erden und Bergbauerzeugnisse, a.n.g Naturbitumen und Naturasphalt; Asphaltite und Asphaltgestein Naturbitumen und Naturasphalt; Asphaltite und Asphaltgestein Edelsteine und Halbedelsteine; Industriediamanten, roh, gesägt oder grob geformt; Bimsstein; Schmirgel; natürlicher Korund, natürlicher Granat und andere natürliche Schleifmittel; andere mineralische Stoffe

21 2008R0451 DE Edelsteine und Halbedelsteine (außer Industriediamanten), roh, gesägt oder grob geformt Industriediamanten, roh, gesägt oder grob geformt; Bimsstein; Schmirgel; natürlicher Korund, natürlicher Granat und andere natürliche Schleifmittel Sonstige mineralische Stoffe 09 Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden 09.1 Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas Bohrungsarbeiten für die Erdöl- und Erdgasgewinnung Dienstleistungen der Installation, Reparatur, Instandhaltung und des Abbaus von Bohranlagen und damit verbundene Unterstützungsdienstleistungen für die Erdöl- und Erdgasgewinnung Dienstleistungen der Verflüssigung und Wiederverdampfung von Erdgas an der Förderstätte zwecks Beförderung 09.9 Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden Dienstleistungen für den Steinkohlenbergbau Dienstleistungen für die sonstige Gewinnung von Steinen und Erden und den sonstigen Bergbau, a.n.g. C HERGESTELLTE WAREN 10 Nahrungs- und Futtermittel 10.1 Haltbar gemachtes Fleisch und Fleischerzeugnisse Verarbeitetes und haltbar gemachtes Fleisch Fleisch von Rindern, Schweinen, Pferden und Eseln, frisch oder gekühlt Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt Schweinefleisch, frisch oder gekühlt Lamm- oder Schaffleisch, frisch oder gekühlt Fleisch von Ziegen, frisch oder gekühlt Fleisch von Pferden und Eseln, frisch oder gekühlt Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden und Eseln, frisch oder gekühlt

22 2008R0451 DE Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden und Eseln, frisch oder gekühlt Gefrorenes Fleisch und gefrorene genießbare Schlachtnebenerzeugnisse; anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse Fleisch von Rindern, gefroren Schweinefleisch, gefroren Lamm- oder Schaffleisch, gefroren Fleisch von Ziegen, gefroren Fleisch von Pferden und anderen Einhufern, gefroren Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren Hautwolle; rohe Häute und Felle von Rindern oder Einhufern, Schafen und Ziegen Hautwolle, ungewaschen, einschließlich auf dem Rücken gewaschener Wolle Rohe Häute und Felle von Rindern, Pferden und anderen Einhufern, ganz Rohe Häute und Felle von Rindern, Pferden und anderen Einhufern, sonstige Rohe Häute und Felle von Schafen oder Lämmern Rohe Häute und Felle von Ziegen oder Zickeln Schweinespeck, -schmalz und -fett, Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen Schweinespeck, -schmalz und -fett, Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen Schlachtabfälle, ungenießbar; Waren tierischen Ursprungs, a.n.g Schlachtabfälle, ungenießbar; Waren tierischen Ursprungs, a.n.g An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung verarbeiteten und haltbar gemachten Fleisches An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung verarbeiteten und haltbar gemachten Fleisches Verarbeitetes und haltbar gemachtes Geflügelfleisch Geflügelfleisch, frisch oder gekühlt Geflügelfleisch, frisch oder gekühlt Geflügelfleisch, gefroren Geflügelfleisch, gefroren Geflügelfett Geflügelfett Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Geflügel Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Geflügel

23 2008R0451 DE Vogelbälge und andere -teile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn, Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen Vogelbälge und andere -teile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn, Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung verarbeiteten und haltbar gemachten Geflügelfleischs An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung verarbeiteten und haltbar gemachten Geflügelfleischs Verarbeitetes Fleisch Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, zubereitet und haltbar gemacht Schweinefleisch, Teile, gesalzen, getrocknet oder geräuchert (Speck und Schinken) Rindfleisch, gesalzen, getrocknet oder geräuchert Sonstiges Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert (außer Schweine- und Rindfleisch); genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen Würste und ähnliche Erzeugnisse aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut Sonstiges Fleisch und Blut und sonstige Schlachtnebenerzeugnisse, zubereitet und haltbar gemacht, außer Gerichten aus zubereitetem Fleisch und zubereiteten Schlachtnebenerzeugnissen Mehl und Pellets von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen, ungenießbar; Grieben/Grammeln Kochen und andere Zubereitungsleistungen für die Herstellung von Fleischprodukten; an Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Fleisch- und Geflügelfleischerzeugnissen Kochen und andere Zubereitungsleistungen für die Herstellung von Fleischprodukten An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Fleisch- und Geflügelfleischerzeugnissen 10.2 Fischerzeugnisse und andere Meeresfrüchte Fischerzeugnisse und andere Meeresfrüchte Fische, frisch, gekühlt oder gefroren Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch oder gekühlt Fischlebern, -rogen und -milch, frisch oder gekühlt Fische, gefroren Fischfilets, gefroren Fischfleisch (auch fein zerkleinert), gefroren Fischlebern, -rogen und -milch, gefroren

24 2008R0451 DE Fisch, anders zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz Fischfilets, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake, jedoch nicht geräuchert Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch, getrocknet, geräuchert, gesalzen oder in Salzlake; Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar Fische, getrocknet, auch gesalzen oder in Salzlake Fische, einschließlich Fischfilets, geräuchert Fisch, anders zubereitet oder haltbar gemacht, außer zubereiteten Fischgerichten Kaviar und Kaviarersatz Krebstiere, Weichtiere, Meeresalgen und andere wirbellose Wassertiere, gefroren, zubereitet oder haltbar gemacht Krebstiere, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake Muscheln, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake Andere wirbellose Wassertiere und Meeresalgen, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake Krebstiere, anders zubereitet oder haltbar gemacht; Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Meeresalgen, anders zubereitet oder haltbar gemacht Mehl und Pellets und andere Erzeugnisse, a.n.g. aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren oder Meeresalgen, ungenießbar Mehl und Pellets aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren oder Meeresalgen, ungenießbar Andere ungenießbare Erzeugnisse aus Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren oder Meeresalgen Räuchern und andere Haltbarmachungs- und Zubereitungsleistungen für die Herstellung von Fischerzeugnissen; an Subunternehmer vergebene Haltbarmachungs- und Zubereitungsleistungen bei der Herstellung von Fischerzeugnissen Räuchern und andere Haltbarmachungs- und Zubereitungsleistungen für die Herstellung von Fischerzeugnissen An Subunternehmer vergebene Haltbarmachungs- und Zubereitungsleistungen bei der Herstellung von Fischerzeugnissen 10.3 Obst- und Gemüseerzeugnisse Verarbeitete Kartoffeln und Kartoffelerzeugnisse Verarbeitete Kartoffeln und Kartoffelerzeugnisse Kartoffeln, gefroren Kartoffeln, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, jedoch nicht weiter zubereitet

25 2008R0451 DE Kartoffeln, getrocknet, in Form von Mehl, Grieß, Flocken, Granulat und Pellets Kartoffeln, zubereitet oder haltbar gemacht Kochen und andere Dienstleistungen der Zubereitung von Kartoffeln und Kartoffelerzeugnissen; an Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung verarbeiteter und haltbar gemachter Kartoffeln Kochen und andere Dienstleistungen der Zubereitung von Kartoffeln und Kartoffelerzeugnissen An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung verarbeiteter und haltbar gemachter Kartoffeln Frucht- und Gemüsesäfte Frucht- und Gemüsesäfte Tomatensaft Orangensaft Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits Ananassaft Traubensaft Apfelsaft Mischungen aus Obst- und Gemüsesäften Andere Obst- und Gemüsesäfte An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Obst- und Gemüsesaft An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Obst- und Gemüsesaft Anderes verarbeitetes und haltbar gemachtes Obst und Gemüse Verarbeitetes und haltbar gemachtes Gemüse, außer Kartoffeln Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren Gemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet Trockengemüse Gemüse und Obst, geschnitten und verpackt Bohnen, ohne Essig oder Essigsäure haltbar gemacht, außer zubereiteten Gemüsegerichten Erbsen, ohne Essig oder Essigsäure haltbar gemacht, außer zubereiteten Gemüsegerichten Andere Gemüse (außer Kartoffeln), ohne Essig oder Essigsäure haltbar gemacht, außer zubereiteten Gemüsegerichten Gemüse (außer Kartoffeln), Obst, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig zubereitet oder haltbar gemacht

26 2008R0451 DE Früchte und Nüsse, zubereitet und haltbar gemacht Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und -pasten, durch Kochen hergestellt (ohne homogenisierte Zubereitungen) Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, anders zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet Erdnüsse und Nüsse, geschält Früchte und Nüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht Pflanzliche Stoffe, Abfälle, Rückstände und Nebenerzeugnisse Pflanzliche Stoffe, Abfälle, Rückstände und Nebenerzeugnisse Kochen und andere Zubereitungsleistungen zur Haltbarmachung von Obst und Gemüse; an Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung sonstigen verarbeiteten und haltbar gemachten Obstes und Gemüses Kochen und andere Zubereitungsleistungen zur Haltbarmachung von Obst und Gemüse An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung sonstigen verarbeiteten und haltbar gemachten Obstes und Gemüses 10.4 Pflanzliche und tierische Öle und Fette Öle und Fette Tierische Öle und Fette, deren Fraktionen, roh Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert Pflanzliche Öle, nicht behandelt Erdnussöl, nicht behandelt Olivenöl, nicht behandelt Sonnenblumenöl, nicht behandelt Raps-, Rübsen- und Senföl, nicht behandelt Palmöl, nicht behandelt Sonstige pflanzliche Öle, nicht behandelt Baumwoll-Linters

27 2008R0451 DE Baumwoll-Linters Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Öle und Fette; Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Öle und Fette, auch gemahlen oder in Form von Pellets Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten (ohne Senfmehl) Raffinierte Öle, außer Rückstände Sojaöl und seine Fraktionen, raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert Erdnussöl und seine Fraktionen, raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert Olivenöl und seine Fraktionen, raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert Sonnenblumenöl und seine Fraktionen, raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert Baumwollsaatöl und seine Fraktionen, raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert Raps-, Rübsen- und Senföl sowie deren Fraktionen, raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert Palmöl und seine Fraktionen, raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert Kokosöl und seine Fraktionen, raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert Andere Öle und ihre Fraktionen, raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert; pflanzliche Fette und andere pflanzliche Öle (ohne Maisöl) und ihre Fraktionen, a.n.g., raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet Pflanzenwachse (außer Triglyzeriden); Degras; Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen Pflanzenwachse (außer Triglyzeriden) Degras; Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Ölen und Fetten An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Ölen und Fetten Margarine und ähnliche Nahrungsfette Margarine und ähnliche Nahrungsfette

28 2008R0451 DE Margarine und ähnliche Nahrungsfette An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Margarine und ähnlichen genießbaren Fetten An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Margarine und ähnlichen genießbaren Fetten 10.5 Milch und Milcherzeugnisse Milch und Milcherzeugnisse (ohne Speiseeis) Flüssige Milch und flüssiger Rahm, verarbeitet Flüssige Milch, verarbeitet Milch und Rahm mit einem Fettgehalt von mehr als 6 %, weder eingedickt noch gesüßt Milch und Rahm in fester Form Magermilch- und Rahmpulver Vollmilch- und Rahmpulver Butter und andere Fettstoffe aus Milch; Milchstreichfette Butter und andere Fettstoffe aus Milch; Milchstreichfette Käse und Quark/Topfen Käse und Quark/Topfen Andere Milch und andere Milcherzeugnisse Milch und Rahm, eingedickt, nicht in Pulverform, auch gesüßt Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch oder Rahm Casein Lactose und Lactosesirup Molke Milch und Milcherzeugnisse, a.n.g An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Milch, Milcherzeugnissen und Käse An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Milch, Milcherzeugnissen und Käse Speiseeis Speiseeis Speiseeis An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Speiseeis An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Speiseeis 10.6 Mahl- und Schälmühlenerzeugnisse; Stärke und Stärkeerzeugnisse

29 2008R0451 DE Mahl- und Schälmühlenerzeugnisse Reis, halb oder vollständig geschliffen oder geschält oder Bruchreis Geschälter Reis (Cargo-Reis oder Braunreis) Reis, halb oder vollständig geschliffen, oder Bruchreis Mehl von Getreide; Mehl und Grieß von Hülsenfrüchten, Sagomark, Wurzeln und Früchten; Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren Mehl von Weizen oder Mengkorn Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn Mehl und Grieß von trockenen Hülsenfrüchten, von Sagomark, Maniok oder ähnlichen Wurzeln und Knollen mit hohem Stärke- oder Inulingehalt und von Früchten Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren Grobgrieß, Feingrieß, Pellets und andere Erzeugnisse aus Getreidekörnern Grobgrieß und Feingrieß, von Weizen Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von anderem Getreide Getreidekörner, anders bearbeitet, Getreidekeime; Lebensmittelzubereitungen aus Getreide oder Getreideerzeugnissen (z. B. Corn Flakes) Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Mahl- und Schälmühlenerzeugnissen An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Mahl- und Schälmühlenerzeugnissen Stärke und Stärkeerzeugnisse Stärke und Stärkeerzeugnisse; Zucker und Zuckersirupe, a.n.g Stärke, Inulin, Weizenkleber; Dextrine und andere modifizierte Stärken Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken, in Form von Flocken, Graupen u. Ä Glucose und Glucosesirup; Fructose und Fructosesirup; Invertzucker; Zucker und Zuckersirupe, a.n.g Maisöl Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen 10.7 Back- und Teigwaren Backwaren (ohne Dauerbackwaren)

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