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1 im Kanton Basel-Landschaft! 1

2 2 Inhaltsverzeichnis Willkommen im Baselbiet 3 Fachstelle Integration 4 Amt für Migration 5 Die Schweiz 6 Der Kanton Basel-Landschaft 8 Ausländerrechtliche Informationen 10 Wohnen 12 Arbeit 14 Steuern 16 Soziale Sicherheit 17 Gesundheit 20 Kinder 22 Schule und Bildung 24 Heirat, Geburt, Tod 28 Religion 29 Mobilität 30 Alltag und Freizeit 32 Brauchtum und Feiertage 34 Sprache und Sprachlernangebote 35 Weitere Angebote 36 Integrationsdatenbank beider Basel 38 Wer, Was, Wo im Kanton Basel-Landschaft 39 Impressum 43 Wichtige Nummern im Notfall Rückseite Wussten Sie dass der Kirschbaum das Wahrzeichen der Baselbieter Landwirtschaft ist? Die heute bekannteste Tafelkirschsorte des Baselbiets, die Flurianer (oder auch Schauenburger genannt), wurde vor rund 100 Jahren vom ehemaligen Wirt von Bad Schauenburg, Emil Benedikt Flury, aus dem Libanon ins Baselbiet gebracht.

3 Willkommen im Baselbiet! 3 Es freut uns, dass Sie sich entschieden haben, in unserem schönen Kanton zu leben. Der Kanton Basel-Landschaft zeichnet sich durch seine besondere Vielfalt aus. Erkunden Sie die weitgehend unberührten Naturlandschaften des malerischen Juragebiets. Zahlreiche Burgen und Schlösser aus längst vergangenen Zeiten säumen dabei Ihren Weg. Historische Stätten von Weltruf wie Augusta Raurica führen Sie auf die Spuren der Römer, und charmante Kleinstädte wie Liestal laden Sie ein, durch die Strassen und Gassen der Altstadt zu bummeln. Die Industrie areale im Unterbaselbiet hingegen vermitteln Ihnen urbanes Flair und bieten attraktive Arbeitsplätze für Menschen aus aller Welt. Menschen aus über 150 Nationen haben hier ein Zuhause gefunden. Der Kanton und die Gemeinden unterstützen auch Sie bei der Integration in die Gesellschaft. Unser Motto lautet: Fördern und Fordern! Für eine gelungene Integration braucht es die Offenheit der einheimischen Bevölkerung und den Willen von Ihnen, den Zugewanderten, sich mit der neuen Lebenswelt vertraut zu machen. Nur so kann das gemeinsame Zusammenleben gelingen. Die vorliegende Broschüre vermittelt Ihnen wichtige Informationen, um sich im schweizerischen Alltag leichter zurecht zu finden. Nutzen Sie die zahlreichen Angebote in unserem Kanton, knüpfen Sie soziale Kontakte und beteiligen Sie sich aktiv am Leben in Ihrem neuen Umfeld! Damit auch Sie sich hier so rasch wie möglich zu Hause fühlen! Ich wünsche Ihnen einen guten Start! Regierungsrat Isaac Reber Vorsteher der Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft Regierungsrat Isaac Reber Vorsteher der Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft

4 4 Fachstelle Integration Hans Beat Moser Kantonaler Integrationsbeauftragter Fachstelle Integration Sicherheitsdirektion Kanton Basel-Landschaft Rathausstrasse Liestal Telefon Die Fachstelle Integration ist die kantonale Anlauf stelle für Integrationsfragen im Kanton Basel-Landschaft. Aufgaben der Fachstelle sind: Umsetzung des kantonalen Integrationsgesetzes und der Integrationsverordnung Ansprechpartner für Bundesbehörden Beratung der Vorsteherin/des Vorstehers der Sicherheitsdirektion in Integrationsfragen Entwicklung von Strategien und Konzepten, welche speziell die Integration der im Kanton Basel-Landschaft wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer fördern Koordination der vielfältigen Angebote rund um das Thema Integration innerhalb der kantonalen Verwaltung Informations- und Erfahrungsaustausch mit den Einwohnergemeinden und dem Kanton Basel-Stadt Informationsvermittlung über bestehende Integrationsförderungsangebote an die einheimische und die Migrationsbevölkerung sowie an Arbeitgebende Eine der Kernaufgaben der Fachstelle ist die Förderung von Integrationsprojekten in den Bereichen Sprachförderung, Information/Kommunikation und Soziale Integration. Trägerschaften können dafür ein Gesuch auf Unterstützung Ihrer Integrationsprojekte an die Fachstelle Integration richten. Diese sorgt in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt für ein abgestimmtes Angebot für die Migrationsbevölkerung in der Region. Die dazu erforderlichen Richtlinien und Formulare sind auf der Website der Fachstelle ( sowie auf der Integrationsdatenbank beider Basel ( erhältlich. Gemeinsam mit Bund, Kantonen und Gemeinden tragen wir zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik bei und unterstützen Sie damit in Ihren Integrationsbemühungen. Hans Beat Moser Integrationsbeauftragter Fachstelle Integration des Kantons Basel-Landschaft

5 Amt für Migration 5 Das Amt für Migration ist zuständig für die Prüfung und Regelung der Anwesenheitsberechtigung ausländischer Personen im Kanton Basel-Landschaft. Dabei wendet es die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer, des Asylgesetzes, des Vertrages über den freien Personenverkehr sowie der jeweiligen Verordnungen und Weisungen des Bundes an. Die wesentlichen Aufgaben des Amts für Migration sind: Prüfung, Erteilung und Verlängerung von Aufenthalts-, Kurzaufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen Mutation von Personalien, Adressen und Aufenthaltszweck Erfassung biometrischer Daten bei Personen aus Drittstaaten (ausserhalb EU/EFTA) Prüfung und Verfügung von fremdenpolizeilichen Massnahmen bei gerichtlichen Verurteilungen, Sozialhilfebezug und erheblichen Schulden Begrüssungsgespräche und Integrationsvereinbarungen Ausstellung von Rückreisevisa Administrative Erfassung von Asylsuchenden Stellenantritt und -wechsel Bewilligungserteilung und -verlängerung von vorläufig aufgenommenen Personen Rückkehrberatung und Förderung der freiwilligen Rückkehr im Asylbereich Anwendung von Zwangsmassnahmen zur Durchsetzung von Wegweisungen Organisation des Wegweisungsvollzugs im Asyl- und Ausländerbereich Wir sind für Sie da in allen Belangen Ihres ausländerrechtlichen Aufenthaltes: Wollen Sie Ihre Familie nachziehen, den Kanton wechseln, Besuch aus Ihrem Heimatland empfangen, eine Stelle antreten, sich selbstständig machen oder haben Sie andere Fragen im Zusammenhang mit ausländerrechtlichen Bewilligungen? Dann wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche Ihnen Ihre Fragen kompetent und freundlich beantworten werden. Hanspeter Spaar Chef Amt für Migration des Kantons Basel-Landschaft Hanspeter Spaar Chef Amt für Migration Amt für Migration Basel-Landschaft Parkstrasse Frenkendorf Telefon afm@bl.ch > Sicherheit > Amt für Migration

6 6 Die Schweiz Informationen zum Bund und zur Bundesverfassung: Informationen zur Schweiz: Die drei behördlichen Ebenen der Schweiz Die Schweiz ist in 26 Kantone gegliedert und wird auch als Bund oder Eidgenossenschaft bezeichnet. Der Kanton Basel-Landschaft besteht aus 86 Gemeinden. Bund, Kantone und Gemeinden haben unterschiedliche Aufgaben. Welche Aufgaben hat der Bund? Der Bund übernimmt Aufgaben, welche für die ganze Schweiz einheitlich geregelt werden. Das betrifft zum Beispiel die Aussenpolitik oder die Regelung des Aufenthaltes von Ausländerinnen und Ausländern. Welche Aufgaben hat der Kanton? Der Kanton übernimmt Aufgaben, welche alle Gemeinden betreffen. Zum Beispiel die Spitalversorgung, das Polizeiwesen oder die Berufsbildung. Welche Aufgaben haben die Gemeinden? Registrierung aller Einwohnerinnen und Einwohner Organisation der Volksschule auf der Primar- und Oberstufe Gewährleistung der Sozialhilfe für ihre Einwohnerinnen und Einwohner Sicherstellung der Infrastruktur wie Wasserversorgung und Abfallentsorgung Wer bestimmt das Handeln des Bundes? Die Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben weitgehende demokratische Rechte. Sie wählen nicht nur die Parlamente und Regierungen, sondern stimmen regelmässig auch über Sachfragen ab. Was sind meine Rechte und Pflichten? Die Schweiz und damit auch der Kanton Basel- Landschaft legt Wert auf die Freiheit, Rechte und die Einhaltung der Pflichten jedes Einzelnen. Vor aussetzungen dafür sind gegenseitige Achtung und Toleranz sowie das Anerkennen der gleichen Grundwerte im Zusammenleben. Wussten Sie dass das Landeskürzel «CH» für Confoederatio Helvetica steht und die lateinische Bezeichnung für die Schweizerische Eidgenossenschaft ist? Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts hatte die Schweiz keine zentrale Regierung, sondern war ein lockerer Bund autonomer Kantone. Da in der Schweiz vier Landessprachen gesprochen werden, war es schwierig, einen einheitlichen Namen des Landes festzulegen. Die Abkürzung der lateinischen Bezeichnung war daher ein idealer Kompromiss.

7 Die Schweiz 7 Die wesentlichen Grundwerte und Rechte: Die Würde des Menschen ist unantastbar Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich Frau und Mann sind gleichberechtigt Die Freiheit der einzelnen Person endet dort, wo die Freiheit der Mitmenschen beginnt Die wesentlichen Pflichten: Steuerpflicht Abschliessen und Bezahlen der Krankenversicherung Abgabe von Sozialleistungen durch Erwerbstätige und Vermögende Einhaltung der Schulpflicht und Zusammenarbeit mit der Schule und den Lehrpersonen Gleichstellung von Frauen und Männern Gleichstellung bedeutet, dass Frauen und Männer über die gleichen Rechte verfügen und sie gleichermassen Einfluss ausüben können; in der Familie, Ausbildung, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Die Gleichstellung von Frau und Mann ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. Die Fachstelle für Gleichstellung ist eine Stabsstelle des Regierungsrates. Sie hat den Auftrag, die Regierung bei der Realisierung der tatsächlichen Chancengleichheit von Frauen und Männern zu unterstützen. Dabei hat sie einen Doppelauftrag: So soll sie einerseits die Chancengleichheitsanliegen der Bevölkerung verfolgen, andererseits für die Gleichstellung der rund Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons besorgt sein. Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt kommt in vielen Familien vor, z.b. in Form von Schlagen, Drohen oder Einschüchtern. Gewalt zerstört die Familie! Informationen erhalten Sie bei der Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt. Die Interventionsstelle bietet unter anderem ein Lernprogramm für Männer an, die in der Ehe und Partnerschaft Gewalt anwenden. Im Notfall wenden Sie sich an die Polizei oder das Frauenhaus. Beratung finden Opfer bei der Opferhilfe beider Basel. Gewaltausübende Männer finden Einzelberatung im Männerbüro (Siehe Kapitel «Wichtige Nummern im Notfall»). Was wird von Neuzuziehenden erwartet? Wir erwarten, dass Sie sich am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben beteiligen. Es ist erforderlich, dass Sie sich mit den gesellschaftlichen Verhältnissen und Lebensbedingungen in der Schweiz aus einandersetzen und insbesondere die deutsche Sprache erlernen. Möglichkeiten zur Beteiligung Besuch eines Deutschkurses Pflege der Nachbarschaft Mitgliedschaft in einem Verein Teilnahme an Veranstaltungen der Gemeinde oder des Kantons Beteiligung an Baselbieter Bräuchen Freiwillige Arbeit im kulturellen, sportlichen oder sozialen Bereich Ihre Wohngemeinde steht Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung und hilft Ihnen weiter. Rufen Sie an oder gehen Sie persönlich vorbei! Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Basel-Landschaft Kreuzboden 1a Postfach 4410 Liestal Telefon Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt BL Rathausstrasse Liestal Telefon Wussten Sie dass in unserer höchsten Gesetzgebung, der Bundesverfassung, steht, dass niemand aufgrund der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung diskriminiert werden darf?

8 8 Der Kanton Basel-Landschaft Landeskanzlei Basel-Landschaft Rathausstrasse Liestal Telefon landeskanzlei@bl.ch > Landrat/Parlament > Landeskanzlei Informationen zum Kanton Basel-Landschaft: Informationen zu den einzelnen Gemeinden: > Gemeinden Statistische Angaben zum Kanton Basel-Landschaft: Die Staatsgewalten im Kanton Der Landrat ist das Parlament des Kantons und umfasst 90 Mitglieder. Als Legislative haben die Parlamentarier die Aufgabe, Gesetze zu erlassen und die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Die öffentlichen Sitzungen finden im Liestaler Regierungsgebäude statt. Der Regierungsrat ist die leitende Behörde und gleichzeitig die oberste vollziehende Instanz des Kantons. Er setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die vom Volk gewählt werden. Jede Regierungsrätin und jeder Regierungsrat steht einer der folgenden Direktionen vor: Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Sicherheitsdirektion Bau- und Umweltschutzdirektion Finanz- und Kirchendirektion Die richterliche Staatsgewalt setzt sich aus Gerichten und Strafverfolgungsbehörden zusammen. Die Broschüre «Der Kanton in Kürze» kann mit einer ausgefüllten Klebeadresse gratis bei der Landeskanzlei bezogen werden. Der Kanton Basel-Landschaft in Zahlen Fläche: 518 km² Gesamtbevölkerung: rund Einwohnerinnen und Einwohner Ungefähr (19,8%) Migrantinnen und Migranten aus über 150 verschiedenen Ländern 86 Gemeinden, die sich auf fünf Bezirke verteilen (Laufen, Arlesheim, Liestal, Sissach, Waldenburg) Einer der 26 Kantone und Halbkantone der Schweiz Grenzt an Deutschland und Frankreich Nachbarkantone: Basel-Stadt, Aargau, Solothurn und Jura Wussten Sie dass im Kanton Basel-Landschaft eine Person als integriert gilt, wenn sie die schweizerische Rechtsordnung, insbesondere deren Grundwerte, respektiert die deutsche Sprache in einem Ausmass beherrscht, dass sie in der Lage ist, selbstständig in den Angelegenheiten des täglichen Lebens zu handeln sich mit den hiesigen gesellschaftlichen Verhältnissen und Lebensbedingungen auseinandersetzt befähigt ist, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilzunehmen

9 9 Der Kanton Basel-Landschaft Deutschland Kanton Basel-Stadt Basel Frankreich Kanton Aargau Kt. Solothurn Kanton Solothurn Kanton Jura Kanton Solothurn Kanton Solothurn Kanton Solothurn Rhein Rhein Bubendorf Seltisberg Ziefen Niederdorf Hölstein Lampenberg Diegten Bretzwil Eptingen Langenbruck Waldenburg Sissach Liestal Arlesheim Laufen Oberdorf/BL Titterten Liedertswil Lauwil Bennwil Reigoldswil Läufelfingen Häfelfingen Zeglingen Arboldswil Buckten Känerkinden Rümlingen Tenniken Wittinsburg Diepflingen Kilchberg/BL Oltingen Anwil Itingen Gelterkinden Böckten Ormalingen Zunzgen Thürnen Rothenfluh Tecknau Wenslingen Rünenberg Rickenbach/BL Hemmiken Buus Wintersingen Maisprach Nusshof Ramlinsburg Lausen Lupsingen Hersberg Arisdorf Frenkendorf Füllinsdorf Giebenach Augst Pratteln Muttenz Birsfelden Münchenstein Allschwil Schönenbuch Oberwil/BL Binningen Reinach/BL Therwil Biel- Benken Ettingen Aesch/BL Bottmingen Pfeffingen Blauen Zwingen Burg im Leimental Dittingen Röschenz Grellingen Duggingen Nenzlingen Wahlen Gelterkinden Liesberg Brislach Roggenburg Schweiz Kanton Basel-Landschaft

10 10 Ausländerrechtliche Informationen Amt für Migration Parkstrasse Frenkendorf Telefon afm@bl.ch > Sicherheit > Amt für Migration Was muss ich regeln? Ausländische Personen, welche sich im Kanton Basel-Landschaft aufhalten wollen, müssen sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle ihrer neuen Wohngemeinde anmelden. Vorher müssen sie sich am alten Wohnort abmelden. Für die Anmeldung sind der Ausländerausweis, zwei Fotos und der Reisepass oder die Identitätskarte notwendig. Das Amt für Migration wird Ihnen nach der Anmeldung die neue Auf enthaltsbewilligung ausstellen. Was muss ich der Wohngemeinde melden? Wohnungswechsel innerhalb des Kantons oder der Gemeinde Abmelden bei Kantonswechsel/Wegzug Zivilstandsänderungen Geburten Namensänderungen oder Berichtigungen Was muss ich dem kantonalen Amt für Migration melden? vorübergehende Auslandaufenthalte, die länger als 6 Monate dauern Wann muss ich den Ausländerausweis zwecks Verlängerung einreichen? Schicken Sie den Originalausweis dem Amt für Migration frühestens 3 Monate respektive spätestens 2 Wochen vor Ablauf zu. Die Erteilung der Niederlassungsbewilligung wird automatisch von Amtes wegen geprüft. Kann meine Familie ebenfalls einreisen? Wenn Sie aus einem EU/EFTA Staat stammen, können Sie Ihre Familienangehörigen in die Schweiz nachziehen lassen, sofern Sie über eine angemessene Wohnung verfügen. Als Familienangehörige gelten Ehegatten, Kinder oder Enkel, die noch nicht 21 Jahre alt sind oder deren Unterhalt gewährleistet wird. Ebenso Eltern oder Grosseltern, sofern deren Unterhalt gewährleistet wird. Zugelassene Studierende können nur ihre Ehegatten und die unterhaltsberechtigten Kinder nachziehen lassen, sofern deren Unterhalt gewährleistet wird. Wenn Sie aus einem Staat ausserhalb der EU/ EFTA stammen, können Sie Ihre Ehegatten und ledigen Kinder unter 18 Jahren nachziehen lassen, sofern die Familie zusammen wohnt und eine bedarfsgerechte Wohnung vorhanden ist. Wenn Sie auf Sozialhilfe angewiesen sind, ist ein Familiennachzug nicht möglich. Der Anspruch auf Familiennachzug muss inner halb von fünf Jahren geltend gemacht werden. Kinder über zwölf Jahren müssen inner halb von zwölf Monaten nachgezogen werden. Ausweisarten Alle Migrantinnen und Migranten benötigen eine gültige Anwesenheitsbewilligung. Diese wird vom Amt für Migration erteilt und muss regelmässig verlängert werden. Je nach Art des Ausweises und Herkunftslandes werden unterschiedliche Rechte und Pflichten begründet. Besucherinnen und Besucher dürfen sich zwei Mal pro Jahr bis zu drei Monaten in der Schweiz aufhalten. Zwischen diesen Aufenthalten muss aber eine Landesabwesenheit von mindestens drei Monaten liegen.

11 Ausländerrechtliche Informationen 11 Vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung Personen, denen frühestens nach 10 Jahren die Niederlassungsbewilligung erteilt werden kann, haben bei erfolgreicher Integration die Möglichkeit, bereits nach 5 Jahren eine Niederlassungsbewilligung zu beantragen. Zwingende Kriterien für eine erfolgreiche Integration sind: ordnungsgemässer und ununterbrochener 5-jähriger Aufenthalt in der Schweiz (Aufenthalte zwecks Ausbildung u.ä. und Kurzaufenthalte können nicht angerechnet werden) Beachtung der rechtsstaatlichen Ordnung und demokratischen Prinzipien, keine Verurteilungen und einwandfreier Leumund kein Sozialhilfebezug während der letzten 5 Jahre keine Betreibungen, Verlustscheine und/oder Steuerausstände nachgewiesene gute Deutschkenntnisse (Zertifikat oder Diplom) nachgewiesene und ununterbrochene 3-jährige Arbeitstätigkeit Bitte beachten Sie, dass Familien und Ehepaare nur einen gemeinsamen Antrag einreichen können. Wir werden Ihr schriftlich begründetes Gesuch prüfen und gegebenenfalls an das zuständige Bundesamt für Migration in Bern (BFM) weiterleiten. Aus diesem Grund muss mit einer längeren Verfahrensdauer gerechnet werden. Wegweisung Eine Wegweisung wird bei Vorliegen von gerichtlichen Verurteilungen, erheblicher Sozialhilfeunterstützung, Schulden oder Wegfall des Aufenthaltszwecks geprüft. Einbürgerung Ordentliche Einbürgerung Wer seit zwölf Jahren in der Schweiz wohnhaft ist die zwischen dem vollendeten 10. und 20. Lebensjahr in unserem Land verbrachten Jahre zählen dabei doppelt, kann ein Gesuch um Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung stellen. Die Gemeinden und Kantone überprüfen bei den Gesuchsstellerinnen und Gesuchsstellern der ordentlichen Einbürgerung folgende Einbürgerungsvoraussetzungen: Erfüllen der Wohnsitzvoraussetzung Integration (insbesondere die Sprachkenntnisse) Vertrautsein mit den schweizerischen Verhältnissen Erfüllung der Verpflichtungen im Bereich von Betreibung und Konkurs sowie der Steuerpflicht Der Bund überprüft zusätzlich, ob die Gesuchsstellerin oder der Gesuchssteller gegen die Schweizer Rechtsordnung verstossen hat oder ein Sicherheitsrisiko für die Schweiz darstellt. Erleichterte Einbürgerung Von der erleichterten Einbürgerung profitieren können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern sowie Kinder eines schweizerischen Elternteils, welche das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen. Bei der erleichterten Einbürgerung ist der Bund für den Entscheid allein zuständig. Der Kanton wird vorher angehört und hat wie auch die Gemeinde ein Beschwerderecht. Wer im erleichterten Verfahren eingebürgert werden will, muss in die schweizerischen Verhältnisse ein gegliedert sein. Zudem muss er die schweizerische Rechtsordnung beachten und darf die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden. Informationen Bundesamt für Migration: Wussten Sie dass das Amt für Migration alle Neuzuziehenden zu einem Begrüssungsgespräch einlädt? Dort werden Sie über die Rechte und Pflichten orientiert und erhalten Informationen zu bestehenden Integrationsangeboten in der Region Basel.

12 12 Wohnen Sorge tragen Miteinander reden Lärm: bitte Rücksicht! Ruhezeiten Ihrer Wohngemeinde respektieren Treppenhaus sauber halten Waschküche sauber hinterlassen Abfall in den Kehricht Abfall trennen: Gartenabfall, Glas, Metall, PET Altpapier bündeln Abfall: Zeiten beachten Was muss ich beim Wohnen in einer Mietwohnung beachten? Das Einhalten von allgemeingültigen Regeln fördert ein konfliktfreies Zusammenleben. In Ihrer neuen Wahlheimat der Schweiz wird darauf viel Wert gelegt. In den meisten Mietshäusern oder -wohnungen gibt es eine Hausordnung, die beachtet werden muss. Beispielsweise ist die Nachtruhe von 22 bis 07 Uhr und die Mittagsruhe von 12 bis 13 Uhr einzuhalten. Ebenso ist an Sonn- und Feiertagen Lärm zu vermeiden. Wer Feste feiern will, kündigt dies am besten bei seinen Nachbarn an! Gemeinsam genutzte Plätze wie die Waschküche, das Treppenhaus, Abstellplätze oder der Lift sollen nicht mit eigenen Dingen verstellt und sauber gehalten werden. Für die Nutzung einer gemeinsamen Waschküche gibt es in den meisten Fällen einen Benutzungsplan. In vielen Häusern ist das Rauchen in den gemeinsamen Räumen verboten! Bei Konflikten mit den Vermietenden stehen Ihnen der Mieterverband oder die Schlichtungsbehörde zur Verfügung. Was ist wichtig zu wissen als Mieter eines Wohnobjektes? In der Regel wird ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen, welcher den Umfang des Mietobjektes, Mietkosten, Kündigungstermine, Mietkaution, die allgemeinen Bedingungen und die Hausordnung enthält. Die Miete wird in der Regel im Voraus für den nächsten Monat bezahlt. Meist zahlt der Mietende zusätzliche Nebenkosten, z.b. für Heizung, Wasser oder Kabelfernsehen. Informieren Sie sich, ob Ihre Mietkosten inklusive oder exklusive Nebenkosten ausfallen! Bei der Wohnungsübergabe zum Ein- und Auszug empfiehlt es sich, gemeinsam mit dem Vermietenden den Zustand der Wohnung zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich in einem Protokoll festzuhalten (auch kleine Schäden!). Die Mietkaution ist ein Betrag von maximal drei Monatsmieten, der zur Sicherheit des Vermietenden zum Voraus auf ein Mietkautionskonto Kein Abfall neben Container Abfall nicht in Kanalisation werfen Sonderabfall sep. entsorgen: Batte rien, Gift, Leuchten, Medikamente

13 Wohnen 13 einbezahlt wird. Das Konto lautet auf den Namen des Mietenden. Beim Auszug erhält der Mietende die Kaution samt Zinsen zurück, sofern kein Konflikt mit dem Vermietenden bezüglich Wohnungsabgabe vorliegt. Es empfiehlt sich, eine Haftpflichtversicherung für das Mietobjekt abzuschliessen. Zusätzlich zur Wohnungsmiete muss jeder Haushalt Empfangsgebühren für Geräte bezahlen, mit denen es möglich ist, Radio- und/oder TV-Programme zu empfangen (z.b. TV, Autoradio oder Handys). Der Mieter selbst hat die Pflicht, sich bei der Schweizerischen Inkassostelle BILLAG anzumelden. Wo entsorge ich was? Wie muss ich meinen Abfall entsorgen? Mit der korrekten Entsorgung von Abfällen wird die Umweltbelastung stark vermindert, und es lassen sich wertvolle Ressourcen zurückgewinnen. Daher werden Wertstoffe wie Papier, Glas etc. separat gesammelt und dem Recycling zugeführt. Die Sammlung dieser Wertstoffe ist kostenlos und bringt auch dem einzelnen Haushalt Kosteneinsparungen. Der Hauskehricht muss in gebührenpflichtigen Säcken für die Abfuhr der Gemeinde bereitgestellt werden. Diese Abfälle werden in modernen Kehrichtverbrennungsanlagen mit einer guten Energierückgewinnung und wirksamen Filtersystemen verbrannt. Alle Angaben zur korrekten Entsorgung der Siedlungsabfälle findet man entweder auf der Internetseite oder im Abfallkalender der Wohngemeinde. BILLAG Schweiz Infoline Mieterinnen- und Mieterverband Baselland Telefonische Rechtsberatung: Kantonale Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten Bahnhofstrasse 3, 4410 Liestal Telefon > Volkswirtschaft > Schlichtungsstellen Informationen zu «Abfall und Recycling» in Deutsch: Informationen zu «Abfallkalender der Gemeinde»: Was?* Wo?* Wie? / Wann?* Preis* Hauskehricht Abfuhr der Gemeinde Termine und Art der Bereitstellung Kehrichtsäcke 35 / 60 / 110 Liter > Abfallkalender der Gemeinde mit Gebührenmarken der Gemeinde Sperrgut meist mit Hauskehricht Gebührenmarken Gartenabfälle / Kompostierung im eigenen Garten Termine und Art der Bereitstellung meist gebührenpflichtig, kompostierbare Küchenabfälle oder über Grünabfuhr der Gemeinde > Abfallkalender der Gemeinde aber günstiger als Kehricht Glas Sammelstellen / Werkhof Flaschen, Gläser, etc. nach Farben gratis (weiss, braun, grün) getrennt PET-Getränkeflaschen Verkaufsstellen Luft aus Flasche pressen gratis Dosen / Aluminium Sammelstellen / Werkhof gratis Batterien Verkaufsstellen gratis Papier (gebündelt) Papierabfuhr / Sammelstelle Termine > Abfallkalender der Gemeinde gratis Karton Kartonabfuhr / Sammelstelle Termine > Abfallkalender der Gemeinde gratis Textilien / Schuhe Texaid-Container oder spezielle Nur gebrauchstaugliche Textilien gratis Sammeltermine oder Secondhand-Läden Elektrogeräte / Lampen Elektro-Verkaufsstellen Rückgabe- und Rücknahmepflicht gratis Sonderabfälle / «Gifte» Verkaufsstellen / Drogerien Rücknahmepflicht für Kleinmengen gratis Medikamente Apotheken Möglichst in Originalverpackung gratis Öl Sammelstelle Werkhof gratis Kadaver Kadaversammelstelle Gemeinde gratis * gemeindespezifische Sammlungsdaten, Sammelstellen und Gebühren finden Sie im Abfallkalender und auf der Website Ihrer Wohngemeinde Wussten Sie dass das Verbrennen von Abfällen ausserhalb bewilligter Anlagen verboten ist?

14 14 Arbeit Informationen über Arbeitsbewilligungen: > Arbeit/Arbeitsbewilligungen Informationen zum Arbeitsrecht, Gesamtarbeitsverträgen, Normalarbeits verträgen und weiteren Bereichen zum Thema Arbeit: > Arbeitsrecht Brauche ich eine Arbeitsbewilligung? Ob Sie eine Arbeitsbewilligung benötigen oder nicht, hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus ab. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen Ihr künftiger Arbeitgeber, das KIGA Baselland, das Amt für Migration oder der Ausländerdienst Baselland. Welche Rechte und Pflichten habe ich als Arbeitnehmer? Die Arbeitnehmenden haben das Recht: auf den vereinbarten Lohn auf mind. 4 Wochen Ferien pro Jahr auf ein Arbeitszeugnis auf den Schutz der Persönlichkeit auf einen Monat Probezeit, soweit nichts anderes vereinbart wurde Die Arbeitnehmenden haben unter anderem die Pflicht: ihre Arbeit wie vereinbart zu erbringen zur Sorgfalt und Treue zur Befolgung von Anordnungen und Weisungen des Arbeitgebers Was beinhaltet ein Arbeitsvertrag? Informationen über den Inhalt eines Arbeitsvertrages finden Sie unter den Informationen über die Arbeitsbedingungen. Grundsätzlich gilt ein Arbeitsvertrag auch in mündlicher Form. Es empfiehlt sich aber immer, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschliessen. In zahlreichen Branchen oder grossen Betrieben sind die Rechte und Pflichten von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) geregelt. Für gewisse Berufsgruppen erlassen die Behörden sogenannte Normalarbeitsverträge (NAV). Die meisten dieser NAV sind kantonal geregelt. Informieren Sie sich, wie die Regelung in Ihrer Branche ist! Wie setzt sich mein Lohn zusammen? Der Lohn wird jeweils auf einer Lohnabrechnung dokumentiert. Darauf sind Brutto- und Nettolohn und alle Zulagen und Abzüge im Detail vermerkt. Lohnzulagen können zum Beispiel Kinderzulagen sein. Abzüge werden für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), die Erwerbslosenversicherung (EO), die Arbeitslosenversicherung (ALV), Nichtberufsunfall (NBU) und die Pensionskasse (PK) gemacht. Auf den Lohn werden entweder Quellensteuern oder jährliche Steuern erhoben. Die Beiträge an die obligatorische Krankenversicherung sind in der Schweiz nicht Teil der Lohnabzüge. Siehe auch Kapitel «Gesundheit».

15 Arbeit 15 Wie ist die durchschnittliche Arbeitszeit? In den meisten Schweizer Betrieben arbeitet man 42 Stunden pro Woche. Die Anzahl der Arbeitsstunden hängt vom Arbeitgebenden, den Aufgaben und der Branche ab. Die Arbeitszeiten werden im Arbeitsvertrag festgehalten. Die wöchentliche Arbeitszeit ist für Industriearbeitende, Büroangestellte, technisches Personal und andere Angestellte wie Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels auf ein Maximum von 45 Stunden begrenzt. Für alle anderen Arbeitnehmenden gilt eine maximale Arbeitszeit von 50 Stunden wöchentlich. Wie ist die Kündigung geregelt? Die Kündigungsfrist wird generell durch den Arbeitsvertrag, den Normalarbeitsvertrag der jeweiligen Berufsgattung oder den Gesamtarbeitsvertrag festgelegt. Die Fristen sind für beide Parteien gleich lang. Fehlt eine Regelung, kommen die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) zur Anwendung: In der Probezeit: sieben Werktage Im ersten Dienstjahr: ein Monat auf Ende eines Monats Vom zweiten bis zum neunten Dienstjahr: zwei Monate auf Ende eines Monats Ab dem zehnten Dienstjahr: drei Monate auf Ende eines Monats Wann bin ich vor einer Kündigung geschützt? Die Arbeitgebenden dürfen arbeitnehmenden Personen nicht künden, wenn sich diese in einer der folgenden Situationen befinden: Krankheit oder Unfall, Schwangerschaft und Niederkunft, Teilnahme an einer ausländischen Hilfsaktion des Bundes, mindestens elf Tage dauernder obligatorischer Militärdienst, Zivilschutz oder Rotkreuzdienst. Was kann ich tun, wenn ich erwerbslos bin? Die Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) helfen Ihnen im Falle einer Arbeitslosigkeit weiter und informieren Sie über die Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Melden Sie sich so schnell wie möglich beim RAV in Ihrer Region. Die Adresse erhalten Sie beim KIGA oder beim Ausländerdienst Baselland. Ebenfalls sollten Sie unmittelbar mit der Suche nach einer neuen Stelle beginnen. Bewahren Sie die Belege für Ihre Arbeitssuche auf. Um Arbeitslosengelder zu erhalten, müssen Sie beweisen, dass Sie sich ernsthaft um eine neue Stelle bemühen und die Voraussetzungen für eine Anspruchsberechtigung erfüllen. Mehr Informationen erhalten Sie beim RAV. Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit/KIGA Bahnhofstrasse Pratteln Telefon Berufsinformationszentrum BIZ Rosenstrasse Liestal Telefon und Wuhrmattstrasse Bottmingen Telefon Informationen zum RAV: > BL Wussten Sie dass Schwarzarbeit (Arbeit ohne entsprechende Bewilligung) verboten ist? Verdachtsmeldungen nimmt das KIGA Baselland entgegen.

16 16 Steuern Kantonale Steuerverwaltung Rheinstrasse Liestal Telefon > Finanzen, Kirchen > Steuern Warum werden Steuern erhoben? In der Schweiz werden die Kosten für die öffentlichen Leistungen wie Infrastruktur, Verkehr, Armee, Polizei, Bildung/Schule, Gesundheit, soziale Sicherheit, Kultur und Sport hauptsächlich aus den Einkommens- und Vermögenssteuern der Privatpersonen, der Besteuerung der Unternehmen und der Mehrwertsteuer bezahlt. Was für Steuern werden erhoben? Einkommenssteuern werden in der Schweiz sowohl vom Bund (direkte Bundessteuer) als auch von den Kantonen und Gemeinden (Staatsund Gemeindesteuern) erhoben. Die 26 Kantone haben je eigene Steuergesetze mit verschiedenen Besteuerungssystemen. Die Gemeinden können die Höhe ihrer Steuern im Rahmen der kantonalen Gesetze selber bestimmen. Die direkte Bundessteuer wird separat von der Kantonssteuer berechnet. Damit ist die Steuerbelastung in der Schweiz von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Wie werden die Steuern erhoben? Ausländischen Arbeitnehmenden, welche keine Niederlassungsbewilligung C besitzen, ihren steuer rechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt jedoch in der Schweiz haben, werden die Steuern direkt vom Lohn abgezogen (Quellensteuer). Das betrifft Personen mit einer Jahresaufenthaltsbewilligung B, Asylsuchende, Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter sowie je nachdem auch Grenzgänger. Bei Löhnen über CHF 120`000 wird im Nachhinein eine normale Steuerveranlagung mit Steuererklärung vorgenommen. Wird keine Quellensteuer erhoben, so wird die Höhe der Steuern mit einer jährlichen Steuererklärung festgestellt, welche durch die Wohngemeinde zugeschickt wird und von jeder Privatperson ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Dieser Steuererklärung muss der Lohnausweis, den die Arbeitgebenden ihren Arbeitnehmenden ausstellen, beigelegt werden. Die Steuern werden für Privatpersonen normalerweise am Wohnort veranlagt und müssen einmal im Jahr bezahlt werden. Die Steuererklärungen müssen normalerweise dem Steueramt der Gemeinde eingereicht werden. Der konkrete Einreichungsort ist auf der Steuererklärung aufgedruckt. Wussten Sie dass die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft Ihnen kostenlos die PC-Software EasyTax anbietet? Mit EasyTax können Sie Ihre Steuererklärung ganz einfach selbst ausfüllen. Das Programm steht als Download zur Verfügung, oder Sie können eine CD bei Ihrer Wohngemeinde oder der Steuerverwaltung beziehen.

17 Soziale Sicherheit 17 Die Vorsorge in der Schweiz 1. Säule 2. Säule 3. Säule Staatliche Vorsorge Existenzsicherung AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung IV Invalidenversicherung EL Ergänzungsleistungen EO Erwerbsersatzordnung Berufliche Vorsorge Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung BVG Obligatorische berufliche Vorsorge Säule 2b Überobligatorische berufliche Vorsorge Private Vorsorge Individuelle Ergänzungen Säule 3a Gebundene Vorsorge Säule 3b Freie Vorsorge Kantonale AHV-Ausgleichskasse, Kantonale Familienausgleichskasse und IV-Stelle Hauptstrasse Binningen Telefon Informationen zur AHV: Wie funktioniert das System der sozialen Sicherheit? Die Sozialversicherungen werden in erster Linie durch Beiträge des Erwerbseinkommens finanziert. Hier beteiligen sich Arbeitnehmende und Arbeitgebende gleichermassen. Die Sozialversicherungen decken die wirtschaftlichen Folgen von eingetretenen Risiken wie: Krankheit, Unfall und Berufskrankheit Alter, Tod und Invalidität Arbeitslosigkeit Die Risiken bei Mutterschaft sind einerseits durch die Krankenkasse und andererseits durch die Erwerbsersatzordnung (EO) gedeckt. Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Einwohnergemeinde und bei der Ausgleichskasse/IV-Stelle Basel-Landschaft. Wie ist die Vorsorge aufgebaut? Die Vorsorge für Alter, Tod und Invalidität baut auf drei Säulen auf: 1. Säule: Die AHV/IV/EO ist die Grundversicherung. Alle Personen, die in der Schweiz wohnen und/oder arbeiten, sind obligatorisch versichert. 2. Säule: In der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) sind alle Arbeitnehmenden mit einem Jahreseinkommen von mindestens Franken (Stand ) obligatorisch versichert. 3. Säule: Die 3. Säule ist freiwillig und kann aus einer gebundenen, steuerbegünstigten (z. B. bei Versicherungseinrichtung oder Bankstiftung, sog. Säule 3a) und/oder aus einer freien, nicht steuerbegünstigten (z. B. Sparheft, Lebensversicherung, Anlagen usw., sog. Säule 3b) Selbstvorsorge bestehen. Informieren Sie sich bei Ihrer Einwohnergemeinde und bei der Ausgleichskasse/IV-Stelle Kanton Basel-Landschaft.

18 18 Soziale Sicherheit Informationen des Bundesamts für Gesundheit rund um die Versicherungspflicht: > Themen > Versicherungspflicht Der Prämienrechner des Bundesamts für Gesundheit: Krankenpflegeversicherung In der Schweiz ist der Abschluss einer Krankenpflegeversicherung obligatorisch. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Sie in die Grundversicherung aufzunehmen. Zusatzversicherungen sind freiwillig. Sie können zwischen verschiedenen Angeboten für Zusatzversicherungen mit unterschiedlichen Leistungen in Ergänzung zur Grundversicherung auswählen. Lassen Sie sich vor dem Abschluss einer Versicherung beraten und vergleichen Sie die Angebote mehrerer Versicherungen. In der Schweiz wohnhafte und versicherte Personen mit bescheidenen Einkommen haben Anspruch auf eine Verbilligung ihrer Krankenkassen- Prämien. Ausschlaggebend ist das versteuerte Einkommen. Die Voraussetzungen, Höhe der Verbilligung und Verfahren sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Antragsformulare sind erhältlich bei der Gemeindeverwaltung Ihrer Wohngemeinde, bei den Geschäftsstellen der Krankenkassen im Kanton Basel-Landschaft oder bei der Sozialversicherungsanstalt Basel- Landschaft. Mehr Informationen zur Krankenpflegeversicherung und welche Leistungen sie bezahlt, finden Sie im Kapitel «Gesundheit». Unfallversicherung Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind ab dem 1. Tag ihrer Arbeitsaufnahme obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Falls Sie mehr als 8 Stunden in der Woche arbeiten, sind Sie auch bei Nichtbetriebsunfällen versichert. Auch Heimarbeitende, Haushalthilfen und Putzpersonal in Privathaushalten müssen durch die Arbeitgebenden versichert werden. Arbeitslose Personen sind grundsätzlich obligatorisch versichert. Selbstständigerwerbende Personen und Familien - mitglieder, die im Familienbetrieb mitarbeiten, sollten sich freiwillig in der beruflichen Unfallversicherung versichern lassen. Nicht versichert sind nicht erwerbstätige Personen wie Hausfrauen und Hausmänner, Kinder, Studierende und Rentnerinnen und Rentner. Sie müssen sich in der obligatorischen Krankenkasse gegen Unfall versichern.

19 Soziale Sicherheit 19 Privathaftpflichtversicherung Die Privathaftpflichtversicherung schützt die versicherten Personen gegen Ansprüche, die von Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen erhoben werden. Grundlage dabei bildet der Art. 41 des Obligationenrechts. Dieser lautet wie folgt: «Wer einem anderen widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet.» Jede Person haftet also mit ihrem Gesamtvermögen für solche Schäden. Deshalb ist der Abschluss einer Privathaftpflicht versicherung sehr wichtig. Hausratversicherung Die Hausratversicherung deckt die Schäden, die an den persönlichen Sachen im Haushalt entstehen. In der Basisversicherung ist der Hausrat gegen Feuer-, Wasser- und Elementarschäden sowie Diebstahl zu Hause versichert. Zusätzlich können Glasbruchschäden und einfacher Diebstahl auswärts (Diebstahl ausserhalb der Wohnung) versichert werden. Mutterschaft Frauen, die während 9 Monaten vor der Geburt AHV-versichert und davon mindestens 5 Monate erwerbstätig waren und zum Zeitpunkt der Niederkunft in einem Arbeitsverhältnis stehen, selbstständig erwerbstätig sind oder im Betrieb des Ehegatten mitarbeiten, erhalten Leistungen aus der Mutterschaftsversicherung. Die Anspruchsdauer beträgt grundsätzlich 14 Wochen. Versichert sind 80% des letzten Verdienstes, jedoch maximal CHF 196 pro Tag. Familienzulagen Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen eingeführten Geburts- und Adoptionszulagen. Im Kanton Basel-Landschaft betragen die Kinderzulagen CHF 200 pro Monat und Kind. Sie werden ab dem Geburtsmonat des Kindes bis zum Ende des Monats ausgerichtet, in dem das Kind das 16. Altersjahr vollendet. Die Ausbildungszulagen betragen CHF 250 pro Monat und Kind. Sie werden ab dem Ende des Monats, in dem das Kind das 16. Altersjahr vollendet, bis zum Abschluss der Ausbildung ausgerichtet, längstens jedoch bis zum 25. Altersjahr. Für die Familienzulagen (=Kinderzulagen und Ausbildungszulagen) gelten die jeweiligen Bestimmungen des Arbeitsortes. Die Anmeldung und Ausbezahlung erfolgt über die Arbeitgebenden. Was passiert, wenn ich meine Existenz nicht mehr selber sichern kann? Für die Unterstützung bedürftiger Personen kommt die Sozialhilfe zum Tragen. Notleidende Personen haben Anspruch auf unentgeltliche Beratung und auf materielle Unterstützung. In solch einem Fall melden Sie sich beim Sozialdienst Ihrer Wohngemeinde. Die Gemeinden haben alle hilfesuchenden und hilfsbedürftigen Personen, die auf ihrem Gemeindegebiet weilen, fachgerecht zu beraten und im erforderlichen Umfang zu unterstützen. Wussten Sie dass Familien neben den finanziellen Leistungen der Mutterschaftsversicherung und der Familienzulagen auch auf zahlreiche günstige oder kostenfreie Angebote für Sport und Freizeit zählen können?

20 20 Gesundheit Informationen des Bundesamts für Gesundheit rund um die Krankenversicherung: > Themen > Krankenversicherung Liste der aktuellen Prämien nach Krankenversicherer und Kanton/Region: Tarif- und Leistungsvergleichsdienst auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch: Aus der Grundversicherung der Krankenkasse werden folgende Leistungen bezahlt: Die Krankenkasse vergütet grundsätzlich alle Behandlungen, die von einem Arzt oder einer Ärztin vorgenommen werden. Falls nicht, sollten Sie vor der Behandlung darüber informiert werden. Die Grundversicherung bezahlt die Behandlung und den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Spitals im Kanton. Die Zusatzkosten für die Behandlung und den Aufenthalt in der Privat- oder Halbprivat- Abteilung oder in einem ausserkantonalen Spital gehen zu Ihren Lasten oder werden von einer allfälligen Zusatzversicherung gedeckt. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für die meisten Medikamente, die von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben oder abgegeben werden und die in der sogenannten «Spezialitätenliste» aufgeführt sind. Ein Teil der Behandlungskosten und der Kosten für Medikamente müssen die Versicherten selbst bezahlen. Diese Kostenbeteiligung besteht aus der Franchise (jährlicher Selbstbehalt) von minimal CHF 300 pro Jahr (Erwachsene). Kinder bezahlen keine Franchise. Ferner müssen 10 Prozent des Rechnungsbeitrages selbst bezahlt werden, jedoch nur bis zu einem jährlichen Betrag von CHF 700 (Erwachsene) bzw. CHF 350 (Kinder). Die Grundversicherung übernimmt die Kosten verschiedener Massnahmen, die der Gesundheitsvorsorge (Prävention) dienen, wie gewisse Impfungen, 8 Untersuchungen für Kinder im Vorschulalter, gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen alle 3 Jahre oder Leistungen bei Mutterschaft (7 Vorsorgeuntersuchungen, 2 Ultraschalluntersuchungen). Bei diesen Mutterschaftsleistungen entfällt die Kostenbeteiligung.

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