Anforderungen für Astrium-Lieferanten bezüglich der Gesetzgebung zum Umweltschutz und zur Arbeitnehmergesundheit

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1 Ref. : ASTRIUM.D.0061 Ausgabe : 1 Rev. : 0 Datum : 01/12/2010 Seite : 1 / 8 Anforderungen für Astrium-Lieferanten bezüglich der Gesetzgebung zum Umweltschutz und zur Arbeitnehmergesundheit Vorbereitung: Eric Ducret Name / Position: für Einkaufskonformität (Astrium Procurement Compliance Officer) Datum: Astrium-Beauftragter Genehmigung: Michel Bailly Name / Position: Einkaufsverantwortlicher (Astrium Chief Procurement Officer) Datum: Astrium- Freigabe: Name / Position: Jacques Jacob de Cordemoy Astrium-Verantwortlicher für Konformitätsbelange (Astrium Chief Compliance Officer) Datum: Name / Position: Michel Le Moine Astrium-Verantwortlicher für Qualitätsbelange (Astrium Chief Quality Officer) Datum Die aktuelle Ausgabe liegt in elektronischem Format vor und ist online über QUARTZ Corporate verfügbar. Papierversionen dienen ausschließlich Informationszwecken.

2 Page : 2 / 8 INHALTSVERZEICHNIS 1 ZIEL GELTUNGSBEREICH ANFORDERUNGEN FÜR LIEFERANTEN... 3 ANFORDERUNG 1: ALLGEMEINE KONFORMITÄT... 3 ANFORDERUNG 2: KONFORMITÄT MIT GESETZGEBUNG BEZÜGLICH CHEMIKALIEN... 3 ANFORDERUNG 3: VERSORGUNGSKONTINUITÄT... 5 ANFORDERUNG 4: ISO-UMWELTMANAGEMENTSYSTEM... 5 ANFORDERUNG 5: UMWELTFREUNDLICHE ENTWICKLUNG UND PRODUKTION... 5 ANFORDERUNG 6: IONISIERENDE STRAHLUNG... 5 ANHANG A ERKLÄRUNGSFORMULAR... 7

3 Page : 3 / 8 1 ZIEL In diesem Dokument sind die Mindestanforderungen bezüglich Umweltschutz und Arbeitnehmergesundheit zusammengefasst, die für alle Astrium-Lieferanten innerhalb und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gelten. Das Dokument besteht aus dem untenstehenden Text und Anhang A, einem Erklärungsformular, das für alle Astrium-Einkäufe in allen Geschäftseinheiten zu verwenden ist. 2 GELTUNGSBEREICH Dieses Dokument gilt für alle Lieferanten von Astrium SAS, Astrium Ltd und Astrium GmbH und ihrer Geschäftseinheiten Satellites, Space Transportation und Services (im Folgenden Astrium ). 3 ANFORDERUNGEN FÜR LIEFERANTEN Die Konformität der Astrium-Lieferanten mit der Gesetzgebung zum Umweltschutz und zur Arbeitnehmergesundheit wirkt sich entscheidend auf die gesamte Konformität von Astrium aus und muss daher in den Einkaufsprozess integriert werden. Deshalb muss jeder Lieferant in geeignetem Umfang die folgenden Anforderungen bei sich und seinen eigenen Lieferanten durchsetzen und dabei die Besonderheiten jedes Einkaufs berücksichtigen: ANFORDERUNG 1: ALLGEMEINE KONFORMITÄT An Astrium gelieferte Produkte und Dienstleistungen müssen mit allen geltenden Gesetzen konform sein, insbesondere mit Gesetzen in Bezug auf Umweltschutz und Arbeitnehmergesundheit. Die Konformität gilt auch für Bestimmungen des Umweltrechts bezüglich Produkten, die am Ende ihres Lebenszyklus zu Abfall werden. Lieferanten müssen ihre Konformität für vergangene, aktuelle und zukünftige Lieferungen jederzeit gegenüber Astrium belegen können. Lieferanten müssen genaue und vollständige Informationen in Bezug auf ihre Aktivitäten und gelieferte Waren und Dienstleistungen vorlegen können, damit Astrium seine eigene Umweltschutz- und Arbeitnehmergesundheits- Konformität in der gesamten Lieferkette verwalten kann. Wenn ein Gesetz eine Befreiung im Interesse der Verteidigungs- oder Raumfahrtindustrie vorsieht (z. B. EU- Richtlinie 2002/95/EU über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe), dürfen Lieferanten diese Befreiung nicht beachten und dürfen Möglichkeiten, eine derartige Befreiung zu beantragen, nicht wahrnehmen, sofern nicht anderes explizit durch Astrium angegeben ist (wie für die verbotene Nutzung von Material aus reinem Zinn). Lieferanten müssen die in diesem Dokument genannten Anforderungen gegenüber ihren eigenen Lieferanten auf allen Ebenen der Lieferkette durchsetzen und dieses auf Anfrage belegen können. ANFORDERUNG 2: KONFORMITÄT MIT GESETZGEBUNG BEZÜGLICH CHEMIKALIEN Lieferanten müssen ihre Kenntnisse des Chemikalienrechts wie in den Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ausgelegt stets auf dem neusten Stand halten und müssen belegen können, inwiefern die an Astrium gelieferten Waren und Dienstleistungen mit dem Chemikalienrecht konform sind. Hierbei muss die besondere Verwendung von Substanzen und Präparaten bei Astrium berücksichtigt werden Lieferanten für Astrium, einschließlich Hersteller, Großhändler und Importeure von Chemikalien, müssen mit Astrium zusammenarbeiten, um die Verpflichtungen des Unternehmens aus dem Chemikalienrecht laut Auslegung in den ECHA-Leitlinien zu erfüllen.

4 Page : 4 / Lieferanten müssen Astrium für alle Erzeugnisse den ordnungsgemäß ausgefüllten und aktualisierten Anhang A Erklärungsformular zur Verfügung stellen. Dieses Erklärungsformular muss mit der ersten Lieferung, bei Änderung des Produkts oder bei Änderung der Kandidatenliste übergeben werden. Wenn ein Einkauf aus mehren verschiedenen Produkten oder gleichen Produkten mit unterschiedlichen Konfigurationen besteht muss der Lieferant für jedes Erzeugnis in jedem Produkttyp oder jeder Produktkonfiguration ein Erklärungsformular ausfüllen und an Astrium senden. Für vorhandene Erzeugnisse, d. h. nicht überarbeitete Erzeugnisse wie in Anforderung 5 vorgesehen, die als solche oder in Produkten/Unterbaugruppen integriert geliefert werden und eine Substanz aus der Kandidatenliste für Anhang XIV von REACH enthalten, müssen Lieferanten Astrium einen ausgefüllten und aktualisierten Anhang A Erklärungsformular zur Verfügung stellen, der Folgendes enthält: - die Namen, CAS-Nummern und Gewichte jeder dieser Substanzen, die im Erzeugnis enthalten sind, - adäquate Daten und Hinweise zur sicheren Nutzung des Erzeugnisses bis einschließlich zu seiner Abfallphase Der Lieferant muss Astrium für alle Substanzen und Präparate das entsprechende Sicherheitsdatenblatt vorlegen, sofern dies durch das Chemikalienrecht erforderlich ist. Falls das Sicherheitsdatenblatt innerhalb von 12 Monaten nach der Lieferung an Astrium geändert wird, muss der Lieferant Astrium kostenfrei ein aktualisiertes Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen, insbesondere die Abschnitte über Registrierung und sichere Nutzung. Einstufung und Kennzeichnung müssen mit den Bestimmungen und dem Zeitrahmen der europäischen CLP- Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung) erfolgen. Auf Anfrage von Astrium müssen Lieferanten Astrium den von REACH erforderten Nachweis vorlegen, der notwendig ist, um die Nutzung von Substanzen oder Präparaten in den an Astrium gelieferten Produkten und Dienstleistungen durch Astrium zu erlauben. Auf Anfrage von Astrium müssen Lieferanten Astrium alle notwendigen Daten zur Verfügung stellen, die das Unternehmen zur Erfüllung der eigenen Pflichten gemäß REACH benötigt Daten bezüglich der Registrierung von Substanzen müssen innerhalb der Lieferkette nach oben weitergereicht werden. Astriums spezifische Nutzung von Substanzen und Präparaten muss gegebenenfalls in der Lieferkette nach unten weitergereicht werden, es sein denn es ist in einer Geheimhaltungsvereinbarung Gegenteiliges vereinbart, und sie muss im vom Lieferanten der Chemikalien bereitgestellten Sicherheitsdatenblatt ordnungsgemäß gekennzeichnet werden Lieferanten müssen Astrium Daten über neue Umwelt- oder Gesundheitsrisiken oder über Gefahren durch Substanzen oder Präparate, die in an Astrium gelieferten Waren oder Dienstleistungen enthalten sind, oder über eine Verschärfung bekannter Risiken, die für Astriums Nutzung dieser Substanzen oder Präparate bekannt sind, sofort zur Verfügung stellen. Insbesondere müssen Lieferanten Astrium sofort Folgendes zur Verfügung stellen: Informationen darüber, ob eine Genehmigung für eine Substanz beantragt, gewährt oder abgelehnt wurde, die in Waren oder Dienstleistungen enthalten ist, die an Astrium geliefert wurde oder werden soll; neue Beschränkungen für die Nutzung von Substanzen Jede erwartete Änderung der chemischen Zusammensetzung von zu liefernden Waren muss Astrium sofort nach der Erwägung mitgeteilt werden, und Entscheidungen über die relevanten zukünftigen Aktionen werden gemäß den Vertragsbedingungen und den anwendbaren Dokumenten getroffen. Ein Erzeugnis ist ein Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifischen Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt. Quelle: REACH Artikel 3 (3) Registrierung, Evaluierung, Genehmigung und Beschränkung der Verwendung von Chemikalien

5 Page : 5 / Lieferanten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums müssen einen alleinigen Vertreter (gemäß Definition in Artikel 8 von REACH) ernennen, um die Verpflichtungen zu erfüllen, die in REACH für Importeure von einzelnen Substanzen oder von in Präparaten oder Erzeugnissen enthaltenen Substanzen festgelegt sind. ANFORDERUNG 3: VERSORGUNGSKONTINUITÄT Falls ein neues Gesetz, eine Änderung eines vorhandenen Gesetzes oder ein Gesetzesvorschlag bezüglich Umweltschutz oder Gesundheit von Arbeitnehmern Gefahr läuft, die Lieferung einer Ware oder Dienstleistung an Astrium zu stören, muss der Lieferant Astrium sofort darüber informieren und Alternativlösungen vorschlagen, um die Kontinuität der Versorgung von Astrium mit dem Produkt und/oder der Dienstleistung in Übereinstimmung mit dem neuen, geänderten oder vorhersehbaren Gesetz zu gewährleisten. ANFORDERUNG 4: ISO-UMWELTMANAGEMENTSYSTEM ASTRIUM ist nach der geltenden ISO-Norm zertifiziert. Im Rahmen dieser Zertifizierung ist ASTRIUM verpflichtet, den Umwelteinfluss seiner Produkte und Dienstleistungen zu minimieren. Daher verwalten Lieferanten ihre Umweltrisiken und minimieren den Umwelteinfluss ihrer Aktivitäten, Produkte und Dienstleistungen. ANFORDERUNG 5: UMWELTFREUNDLICHE ENTWICKLUNG UND PRODUKTION Beim Entwickeln von Produkten oder Überarbeiten vorhandener Produkte müssen Lieferanten: - Müll (einschließlich Verpackung), Energie- und Ressourcenverbrauch und Emissionen während nachfolgender Phasen des Lebenszyklus der Waren verringern, - einfache Zerlegung, einfaches Recycling und einfache Abfuhr gelieferter Waren am Ende ihres Lebenszyklus ermöglichen, falls relevant, - die Nutzung von Substanzen der ECHA-Kandidatenliste (für Anhang XIV) vermeiden und Substanzen ausschließen, die sich im neusten ECHA-Anhang XIV von REACH befinden, - spezifische im Vertrag angegebene Anforderungen durchsetzen. All dies hat nach dem neusten Stand der Technik zu erfolgen. Im Fall eines überarbeiteten Produkts und/oder Herstellungsprozesses können Änderungen nur erlaubt werden, wenn ASTRIUM im Vorfeld vom Lieferanten benachrichtigt wird, wenn Qualitäts-/Qualifikationsberichte eingereicht werden und ASTRIUM diese akzeptiert. ANFORDERUNG 6: IONISIERENDE STRAHLUNG Lieferanten müssen für alle an Astrium gelieferten Waren vor jeder Lieferung die in Anhang A genannte sorgfältig ausgefüllte und aktualisierte ERKLÄRUNG ÜBER IONISIERENDE STRAHLUNG zusammen mit der geeigneten Dokumentation an Astrium senden. Ungeachtet einer Befreiung von der Berichterstattung durch die Euratom-Richtlinie oder nationale Gesetze bezüglich ionisierender Strahlung müssen Lieferanten alle Quellen angeben, d. h. jeder Art, jeder Menge, jedes Aktivitätsgrads, jeder Dosisrate, jedes Typs Quellen am Ende ihrer Nutzungsdauer oder überholte Quellen: Lieferanten müssen an Astrium gelieferte radioaktive Quellen oder Produkte, die eine radioaktive Quelle enthalten, zurücknehmen, sobald diese nicht mehr genutzt werden können. Wenn eine Substanz in Anhang XIV aufgenommen wird, bleibt sie gleichzeitig in der Kandidatenliste.

6 Page : 6 / 8 Der Lieferant muss Quellen, die nicht mehr genutzt werden oder überholt sind, ohne Bedingungen und auf einfache Anfrage von Astrium oder seines Endkunden abholen. Eine Quelle gilt spätestens 10 Jahre nach dem bei der Lieferung angegebenen Lieferdatum als überholt.

7 Page : 7 / 8 ANHANG A ERKLÄRUNGSFORMULAR

8 Page : 8 / 8 ÄNDERUNGSVERLAUF AUSGABE DATUM ÄNDERUNG 1/0 01/12/2010 Originalausgabe

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