KUNDEN- INFORMATION DIE NEUE CLP-VERORDNUNG DAS GLOBAL HARMONISIERTE SYSTEM
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- Ralf Dieter
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1 KUNDEN- INFORMATION DIE NEUE CLP-VERORDNUNG DAS GLOBAL HARMONISIERTE SYSTEM
2 WAS SIND GHS & CLP? Das global harmonisierte System, kurz GHS, wurde 1992 im Rahmen der UN-Konferenz zu Umwelt und Entwicklung verabschiedet. Mit dem GHS soll für mehr Sicherheit bei Verwendung, Transport und Entsorgung von Chemikalien sowie für die Einheitlichkeit der Kennzeichnung physikalischer Gefahren, der Gefahren für die menschliche Gesundheit und Gefahren für die Umwelt gesorgt werden. Mit dem System sollten außerdem die weltweiten Handelsbarrieren abgebaut werden, die aufgrund der zahlreichen verschiedenen Kennzeichnungssysteme entstehen. Jedes Land kann jedoch eigenständig entscheiden, wann es das GHS einführt und in seine Gesetze aufnimmt. In Europa wird das GHS im Rahmen der CLP-Verordnung, kurz für Classification, Labeling and Packaging umgesetzt. Bei CLP handelt es sich um ein neues EU-weites System zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen. Die CLP-Verordnung basiert auf dem von den Vereinten Nationen verabschiedeten global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) und soll Nutzer vor den Gefahren chemischer Stoffe und Gemische schützen. Als Hersteller, der der CLP-Verordnung unterliegt, ist Ecolab verpflichtet, die möglichen Gefahren der Gemische festzustellen, bevor diese dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Wenn ein Produkt gefährliche Stoffe enthält, muss es entsprechend eingestuft und gekennzeichnet werden, damit die Kunden wissen, wie sie mit dem Endprodukt umgehen müssen. ÜBER ECOLAB Ecolab ist weltweit ein zuverlässiger Partner für Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Infektionsprävention, Reinigung, Desinfektion- und Lebensmittelsicherheit und Infektionsprävention. Das Unternehmen stellt in mehr als 160 Ländern umfassende Programme und Services für Gesundheitswesen, Lebensmittel-, Brau- und Getränkeindustrie, Foodservice und Hotellerie bereit. Da die Gefahrenkommunikation traditionell Teil unserer langfristigen und nachhaltigen Arbeitsverfahren und Produktserien ist, fördern wir damit bereits von uns aus die Ziele von GHS und CLP. Im Zuge der Einführung der neuen Kennzeichnungssysteme unterstützen wir unsere Kunden auf der ganzen Welt und wir werden all unsere Produkte proaktiv gemäß der CLP-Verordnung einstufen.
3 ÄNDERUNG DER SYMBOLE FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR NEUEN CLP-VERORDNUNG Wird Ecolab die Verpackung der Produkte ändern? Aufgrund von CLP ist es möglich, dass einige Ecolab Produktverpackungen geändert werden. Zusätzlich werden die Etiketten auf den Verpackungen nach den Vorschriften der CLP Verordnung geändert. Was muss der Endverbraucher bezüglich der neuen CLP Kennzeichnung und dem Sicherheitsdatenblatt wissen? Die CLP Kennzeichnung ist im Teil 2 des Sicherheitsdatenblattes dargestellt. Die Warnhinweise, die Klassifikation und die Sicherheitsratschläge sind von nun an ebenfalls in Teil 2 des Sicherheitsdatenblattes gelistet. Wird CLP zu einer Änderung der Produktzusammensetzung führen? Um zu gewährleisten, dass unsere Kunden sicher zu handhabende Produkte erhalten, werden wir voraussichtlich die Zusammensetzung einige Produkte aufgrund der CLP Verordnung ändern. Hierbei werden wir darauf achten, dass sich die Leistungsfähigkeit unserer Produkte nicht verändert. Selbstverständlich werden wir unsere Kunden über diese Änderung informieren. Wenn Produkte geändert wurden, besteht dann die Notwendigkeit für ein spezielle Trainings und Trainingkonzepte? Wenn ja, wer sollte diese durchführen und wie sollten sie durchgeführt werden? Als Teil unserer bestehenden Selbstverpflichtung unseren Kunden gegenüber, wird Ecolab nach CLP überarbeitetes
4 Informations- und Schulungsmaterial, zur Verfügung stellen. Dies enthält Informationen über die Produkte und Anwendungshinweise. Sollten sich die Gefahren, die von einem Produkt ausgehen nicht geändert haben, ist dies ebenfalls den Unterlagen zu entnehmen. Sofern Ecolab Produkte durch CLP anders gekennzeichnet werden, sind diese dann gefährlicher? Nein, das Sicherheitsprofil der Produkte hat sich nicht geändert. Müssen meine Mitarbeiter zusätzliche persönliche Schutzausrüstung tragen sobald die Umstellung der Ecolab Produkte auf CLP durchgeführt wurde? Mit dem neuen Leitfaden zum CLP Klassifizierungssystems kann es vorkommen, dass die Anwendung zusätzlicher persönlicher Schutzausrüstung auch empfohlen wird, wo es bisher nicht notwendig war. Waren bislang die Ecolab Produkte sicher in der An wendung durch die Mitarbeiter? Ja, und wir werden auch weiterhin die Zusammensetzung der Produkte unter Berücksichtigung der Anwendersicherheit festlegen. Mit CLP werden die Regeln zur Kennzeichnung von Substanzen und Mischungen lediglich deutlicher. Für das gleiche Produkt kann die Klassifizierung unterschiedlich oder strenger ausfallen. Sind aufgrund von CLP speziellen Anforderungen oder Maßnahmen für den Umgang, den Transport oder die Lagerung von chemischen Produkten zu treffen? Die gesetzlichen Regelungen werden sich im Allgemeinen für den Transport durch die Einführung von CLP nicht ändern. Die derzeitigen Regelungen werden weiterhin Anwendung finden. Ungeachtet von CLP sind die Transportregulierungen durch länderspezifische Regelungen eingeführt und durch die internationalen Anforderungen für den Seetransport. Das gleiche gilt für den Umschlag und der Lagerung. Die Reklassifizierung nach CLP kann allerdings bei einzelnen Produkten zu geänderten Transport und Lagerbedingungen führen. Falls Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich an Ihren Ecolab-Gebietsmanager. Bitte richten Sie produktspezifische Fragen zur CLP-Verordnung an
5 VORAUSSICHTLICHE IMPLEMENTIERUNG WELTWEIT Der Implementierungszeitraum für das global harmonisierte System (GHS) variiert in den verschiedenen Regionen der Welt. Die Implementierung im Asien-Pazifik-Raum ist bereits im Gange, für Kanada, Europa und die USA ist die Einführung in Planung (siehe Darstellung unten). In Europa müssen Stoffe seit dem 1. Dezember 2010 gemäß der CLP- Verordnung eingestuft und gekennzeichnet werden. Gemische müssen ab dem 1. Juni 2015 gemäß CLP eingestuft werden. Da auch wir Gemische herstellen, müssen die Produkte von Ecolab also spätestens ab dem 1. Juni 2015 gemäß CLP- Verordnung eingestuft und gekennzeichnet werden. Kanada WHMIS voraussichtlicher Zeitplan ähnlich der USA Europa Frist bis 2015 Asien-Pazifik-Raum Lateinamerika steht noch aus Brasilien 2015 USA OSHA voraussichtliche Umsetzung bis 2014 Naher Osten und Afrika steht noch aus Australien voraussichtliche Umsetzung 2017
6 REGIONAL OFFICE Ecolab Deutschland GmbH Ecolab-Allee Monheim am Rhein Phone Ecolab Inc. Alle Rechte vorbehalten. HC 627 Stand 11/2013
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