PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE FREIBURG
|
|
- Helmut Fuchs
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE FREIBURG - Studierendensekretariat - Informationen zum Erweiterungsstudium BERATUNG GHR ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN Zulassungsvoraussetzung ist in der Regel das Erste Staatsexamen für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Realschulen. Zusätzlich ist für das Erweiterungsstudium Beratung ein Eignungskolloquium erforderlich. Der Antrag auf Teilnahme an diesem Eignungsfeststellungsverfahren ist jeweils zum Wintersemester bis zum , zum Sommersemester bis zum schriftlich an das Institut für Psychologie an der PH Freiburg, Kunzenweg 21, Freiburg zu stellen. Dem formlosen Antrag fügen Sie Ihre Hochschulreife bei und ggfs. das Zeugnis über die Erste Lehramtsprüfung. Die Eignung wird in einem Auswahlgespräch von etwa 20 Minuten festgestellt. Es bezieht sich auf die Motivation und Sensibilität der Bewerberin/des Bewerbers für eine Tätigkeit in der schulischen Beratung und auf die Vorkenntnisse und praktischen Erfahrungen. Nähere Informationen erhalten Sie beim Institut für Psychologie, KG IV Raum 211, Tel.: 0761/ INHALTE UND ZIELE Ziel des Studiums ist es, die Lehrperson über die im normalen Unterricht notwendigen Beratungen von Schülerinnen und Schülern sowie die in Schulen übliche kollegiale Beratung hinaus zur Beratung bei schwierigen Situationen und Fällen und zur Institutions- und Organisationsberatung zu befähigen. Die Regelstudienzeit beträgt zwei Semester mit einer Richtstundenzahl von 35 SWS. KONTAKTPERSON Prof. in Dr. Karin Schleider, KG IV Raum 001 c, Sprechstunde: s. Vorlesungsverzeichnis u.n.v. Tel.: 0761/ , k.schleider@ph-freiburg.de
2 Auszug aus der Studienordnung G/H: Beratung 86 Zulassung, Ziele, Inhalte und Aufbau (1) Zum Erweiterungsstudium Beratung kann nur zugelassen werden, wer seine Eignung in einem Eignungsfeststellungsverfahren nachgewiesen hat. Das Nähere regelt eine Satzung. (2) Die Regelstudienzeit des Erweiterungsstudiums Beratung beträgt zwei Semester mit einer Richtstundenzahl von 35 SWS. (3) Ziel des Studium ist es, die Lehrperson über die im normalen Unterricht notwendigen Beratungen von Schülerinnen und Schülern sowie die in Schulen übliche kollegiale Beratung hinaus zur Beratung bei schwierigen Situationen und Fällen und zur Institutions- und Organisationsberatung zu befähigen. Um dieses Ziel zu erreichen sind folgende Kenntnisse, Fertigkeiten, Bereitschaften aufzubauen: 1. Auseinandersetzung mit der eigenen Stellung und Rolle als Lehrerin bzw. Lehrer und Beraterin bzw. Berater in der Klasse, im Kollegium, in der Schule und in der Elternschaft. 2. Erkennen von Unterstützungs-, Beratungs-, Konfliktbearbeitungs- und Therapienotwendigkeiten in Klassen und bei einzelnen Kindern/Jugendlichen 3. Aufgreifen- und Ansprechenkönnen schwieriger Situationen (Kommunikationskompetenz) 4. Verantwortlicher Einsatz psychologisch-pädagogischer Verfahren (Anamnese, Exploration, Leistungstests) 5. Kenntnisse von Theorien und Störungs-/Krankheitsbildern aus der Klinischen Psychologie, die für den Schulbereich relevant sind 6. Kenntnis von Beratungs- und Behandlungssituationen (Bildungs-, Erziehungsberatung, Kliniken und therapeutischen Institutionen) und von Therapie-/Interventionsmöglichkeiten. Bereitschaft und Fähigkeit, mit ihnen zu kooperieren (Vernetzung von sozialen Einrichtungen in einer Kommune) 7. Beratenkönnen von einzelnen Schülerinnen und Schülern, von Klassen, Lehrerkolleginnen und kollegen, der Schulleitung, Praktikums- und Arbeitsstellen und der Eltern bei Schwierigkeiten und mit dem Ziel, das verfassungsmäßig garantierte Recht des jungen Menschen auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung zu verwirklichen und ihn in der bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit zu unterstützen. 8. Insbesondere hat die Beratungslehrerin bzw. der Beratungslehrer die Bereitschaft und Fähigkeit aufzubauen, die jungen Menschen und ihre Betreuungspersonen beim Eintritt in die Schule, während der Schullaufbahn und beim Übertritt in weiterführende Schulen beratend zu unterstützen. 9. Diese Beratungsaufgaben sind auf der Grundlage differenzierter Kenntnisse von Schulorganisation und Übertrittsregelungen anzugehen. 10. Kenntnisse über Besonderheiten von Problemgruppen und Minderheiten; Bereitschaft und Fähigkeit, mit ihnen unter Berücksichtigung ihrer Besonderheiten zu kommunizieren. 11. Bei Streitigkeiten unter den Schülerinnen und Schülern, zwischen Schülerinnen bzw. Schülern und Lehrpersonen oder zwischen Lehrpersonen soll sie zu vermitteln bereit und in der Lage sein (Mediation).
3 (4) Studieninhalte sind: 1. Theorie der Beratung, pädagogische, psychologische und soziologische Grundlagen der Beratung 2. Theorie und Praxis der Kommunikation in der Dyade und in der Gruppe (Kommunikationskompetenz) 3. Kenntnisse über Minoritäten und Problemgruppen in der Schule 4. Diagnostik: Beobachtungs-, Anamnese und Textverfahren, Lerndiagnostik 5. Beratungsrelevante Grundlagen der Klinischen Psychologie: Störungs- und Krankheitsbilder, Norm- und Abweichungstheorien 6. Kenntnis von Beratungs- und Therapieverfahren und deren Verankerung in Institutionen vor Ort 7. Kenntnis der aktuellen Beratungskonzepte und Konfliktbearbeitungsmethoden, praktische Erfahrung mit mindestens zwei Konzepten 8. Kenntnis von Konzepten zum sozialen Lernen und den Möglichkeiten ihrer Implementierung in der Schulpraxis 6 SWS 7 SWS 9. Theorie und Praxis der Supervision 10. Grundlagen der Institutions- und Organisationsberatung 35 SWS 87 Leistungsnachweise und Prüfung (1) Leistungsnachweise 1. Seminarschein aus einem Seminar zu den Bereichen 86 Abs. 4 Nr. 1 bis 4 2. Hauptseminarscheine aus zwei Hauptseminaren zu den Bereichen 86 Abs. 4 Nr. 5 bis 10, eines dieser Hauptseminare ist ein vierstündiges Fallseminar (2) Prüfung Das Studium wird mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Die schriftliche Prüfung ist eine Fallklausur von ca. vier Stunden Dauer. Die mündliche Prüfung dauert etwa 30 Minuten und erstreckt sich auf den gesamten Kanon des 86 Abs. 3. Auszug aus der Studienordnung R:
4 7.2.1 Beratung 52 Inhalte und Aufbau (1) Zum Erweiterungsstudium Beratung kann nur zugelassen werden, wer seine Eignung in einem Eignungsfeststellungsverfahren nachgewiesen hat. Das Nähere regelt eine Satzung. (2) Die Regelstudienzeit des Erweiterungsstudiums Beratung beträgt zwei Semester mit einer Richtstundenzahl von 35 SWS. (3) Ziel des Studium ist es, die Lehrperson über die im normalen Unterricht notwendigen Bera tungen von Schülerinnen und Schülern sowie die in Schulen übliche kollegiale Beratung hinaus zur Beratung bei schwierigen Situationen und Fällen und zur Institutions- und Organisationsberatung zu befähigen. Um dieses Ziel zu erreichen sind folgende Kenntnisse, Fertigkeiten, Bereitschaften aufzubauen: 1. Auseinandersetzung mit der eigenen Stellung und Rolle als Lehrerin bzw. Lehrer und Beraterin bzw. Berater in der Klasse, im Kollegium, in der Schule und in der Elternschaft. 2. Erkennen von Unterstützungs-, Beratungs-, Konfliktbearbeitungs- und Therapienotwendigkeiten in Klassen und bei einzelnen Kindern/Jugendlichen 3. Aufgreifen- und Ansprechenkönnen schwieriger Situationen (Kommunikationskompetenz) 4. Verantwortlicher Einsatz psychologisch-pädagogischer Verfahren (Anamnese, Exploration, Leistungstests) 5. Kenntnisse von Theorien und Störungs-/Krankheitsbildern aus der Klinischen Psychologie, die für den Schulbereich relevant sind 6. Kenntnis von Beratungs- und Behandlungssituationen (Bildungs-, Erziehungsberatung, Kliniken und therapeutischen Institutionen) und von Therapie-/Interventionsmöglichkeiten. Bereitschaft und Fähigkeit, mit ihnen zu kooperieren (Vernetzung von sozialen Einrichtungen in einer Kommune) 7. Beratenkönnen von einzelnen Schülerinnen und Schülern, von Klassen, Lehrerkolleginnen und kollegen, der Schulleitung, Praktikums- und Arbeitsstellen und der Eltern bei Schwierigkeiten und mit dem Ziel, das verfassungsmäßig garantierte Recht des jungen Menschen auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung zu verwirklichen und ihn in der bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit zu unterstützen. 8. Insbesondere hat die Beratungslehrerin bzw. der Beratungslehrer die Bereitschaft und Fähigkeit aufzubauen, die jungen Menschen und ihre Betreuungspersonen beim Eintritt in die Schule, während der Schullaufbahn und beim Übertritt in weiterführende Schulen beratend zu unterstützen. 9. Diese Beratungsaufgaben sind auf der Grundlage differenzierter Kenntnisse von Schulorganisation und Übertrittsregelungen anzugehen. 10. Kenntnisse über Besonderheiten von Problemgruppen und Minderheiten; Bereitschaft und Fähigkeit, mit ihnen unter Berücksichtigung ihrer Besonderheiten zu kommunizieren. 11. Bei Streitigkeiten unter den Schülerinnen und Schülern, zwischen Schülerinnen bzw. Schülern und Lehrpersonen oder zwischen Lehrpersonen soll sie zu vermitteln bereit und in der Lage sein (Mediation).
5 (4) Studieninhalte sind: 1. Theorie der Beratung, pädagogische, psychologische und soziologische Grundlagen der Beratung 2. Theorie und Praxis der Kommunikation in der Dyade und in der Gruppe (Kommunikationskompetenz) 3. Kenntnisse über Minoritäten und Problemgruppen in der Schule 4. Diagnostik: Beobachtungs-, Anamnese und Textverfahren, Lerndiagnostik 5. Beratungsrelevante Grundlagen der Klinischen Psychologie: Störungs- und Krankheitsbilder, Norm- und Abweichungstheorien 6. Kenntnis von Beratungs- und Therapieverfahren und deren Verankerung in Institutionen vor Ort 7. Kenntnis der aktuellen Beratungskonzepte und Konfliktbearbeitungsmethoden, praktische Erfahrung mit mindestens zwei Konzepten 8. Kenntnis von Konzepten zum sozialen Lernen und den Möglichkeiten ihrer Implementierung in der Schulpraxis 6 SWS 7 SWS 9. Theorie und Praxis der Supervision 10. Grundlagen der Institutions- und Organisationsberatung 2SWS 35 SWS 53 Leistungsnachweise und Prüfung (1) Leistungsnachweise 1. Seminarschein aus einem Seminar zu den Bereichen 52 Abs. 4 Nr. 1 bis 4 2. Hauptseminarscheine aus zwei Hauptseminaren zu den Bereichen 52 Abs. 4 Nr. 5 bis 10, eines der Hauptseminare ist ein vierstündiges Fallseminar (2) Prüfung Das Studium wird mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Die schriftliche Prüfung ist eine Fallklausur von ca. vier Stunden Dauer. Die mündliche Prüfung dauert etwa 30 Minuten und erstreckt sich auf den gesamten Kanon des 52 Abs. 3.
6 PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE FREIBURG - Die Senatsbeauftragte für das Erweiterungsfach Beratung - Hiermit wird bestätigt, dass mit, geb. am ein Auswahlgespräch stattgefunden hat und die Eignung der Bewerberin/des Bewerbers für das Studium des Erweiterungsfach Beratung festgestellt wurde.* nicht festgestellt wurde.* Freiburg, Prof. in Dr. Karin Schleider * Nichtzutreffendes streichen! Diese Bescheinigung ist mit dem Zulassungsantrag im Studierendensekretariat einzureichen.
Studierendensekretariat
Studierendensekretariat Informationen zum Erweiterungsfach (Stand: Mai 2006) BERATUNG GHR ZIELE Ziel dieses interdisziplinären, institutsübergreifenden Erweiterungsstudiums ist es, Lehrkräfte aller Schulrichtungen
MehrBewerbung für ein Erweiterungsstudium für das Lehramt (PO 2003)
Bewerbung für ein Erweiterungsstudium für das Lehramt (PO 2003) Bewerbungszeitraum: zum Wintersemester: 01.06. - 15.07.; zum Sommersemester: 01.12. - 15.01. Studierendensekretariat: Anschrift: Sprechzeiten:
Mehr- 24/14 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Chemie für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 31.
UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie - /1 - Inhalt: Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Chemie für das Höhere Lehramt an Gymnasien Vom 1. Juli 00 1 Geltungsbereich
Mehr28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I)
1 28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Mathematik für die Studiengänge Lehramt an Grund-, Haupt- und
MehrStudienordnung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für den Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen vom 6.
Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen vom 6. Juni 001. Abschnitt: Pädagogische Psychologie 5 Inhalte und Aufbau Grundstudium 1.-3. Sem. Sem SWS Lehrveranstaltung aus Entwicklungspsychologie
MehrStudienordnung für den Teilstudiengang
UNIVERSITÄT ROSTOCK Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Fachbereich Biowissenschaften Studienordnung für den Teilstudiengang DIDAKTIK DER BIOLOGIE als Prüfungsfach im Studiengang Lehramt an Grund-
MehrMeldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- Haupt- und Werkrealschulen nach 11 GHPO I vom 22. Juli 2003
Meldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- Haupt- und Werkrealschulen nach 11 GHPO I vom 22. Juli 2003 Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- Haupt- und
MehrS t u d i e n o r d n u n g
Universität Rostock Fakultät für Ingenieurwissenschaften Fachbereich Maschinenbau und Schiffstechnik S t u d i e n o r d n u n g für das fachdidaktische Studium des Teilstudienganges Arbeit-Wirtschaft-Technik
MehrBachelor of Science Psychologie
Bachelor of Science Psychologie Der Bachelor-Studiengang Psychologie mit den zwei alternativen Schwerpunkten Kognitive Neurowissenschaften und Beratung und Intervention vermittelt in sechs Semestern Kenntnisse
MehrModul: Erziehungswissenschaftliches Studium Teilfach Allgemeine Pädagogik
Modul: Erziehungswissenschaftliches Studium Teilfach Allgemeine Pädagogik 1. Name des Moduls: Allgemeine Pädagogik im Rahmen des 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Prof. Dr. H. Gruber, Prof. Dr. R. Mulder,
MehrAufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Bayerisches Hochschulgesetz erlässt die Universität Augsburg folgende.
MAStOAllg.Päd 687 Studienordnung für das Magisterstudium im Fach Pädagogik (Allgemeine Pädagogik) an der Universität Augsburg vom 11. August 1994 (KWMBl II S. 729), geändert durch Satzung vom 22. Mai 2003
MehrVorläufiger Modulkatalog Erweiterungsfach Ethik für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien
Stand 16.06.2014 Vorläufiger Modulkatalog Erweiterungsfach Ethik 1 von 16 Vorläufiger Modulkatalog Erweiterungsfach Ethik für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien Stand der
MehrStudienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Erziehungswissenschaft
Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Erziehungswissenschaft vom 27. Januar 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums
Mehr- 24/4 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Chemie für das Lehramt an Mittelschulen und für das Lehramt an Förderschulen
- / - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für das Studium des studierten Faches Chemie für das Lehramt an Mittelschulen und für das Lehramt an Förderschulen Vom 1. Juli
Mehr(Name) (ggf. Geburtsname) (Vorname) (PLZ) (Wohnort) (PLZ) (Wohnort) (bitte die Anschriften auf jeden Fall angeben)
Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum Erwerb der Zusatzqualifikation Bilinguales Lernen (gem. Verordnung vom 04.03.1999, GV.NRW. S.133 bzw. BASS 20-04 Nr. 15) (Name) (ggf. Geburtsname) (Vorname) (Geburtsdatum)
MehrMeldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen
Meldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen nach 11 RPO I vom 24.08.2003 Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen im Anschluss an das Winter-/Sommersemester...
MehrErstsemester-Einführung. Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt
Erstsemester-Einführung Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt Professur für Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt Dipl.-Psych. Stephanie Bauer (wiss. Mitarbeiterin) Dipl.-Psych. Ralf
MehrLehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Ethik (L1)
Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Ethik (L1) Erste Staatsprüfung Das Studium Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Ethik (L1) ist der universitäre Teil der Lehramtsausbildung und
MehrPORTFOLIO - REFLEXIONSBOGEN HANDLUNGSFELD 1: Unterricht gestalten und Lernprozesse nachhaltig anlegen
PORTFOLIO - REFLEXIONSBOGEN HANDLUNGSFELD 1: Unterricht gestalten und Lernprozesse nachhaltig anlegen 1. Lehrerinnen und Lehrer planen Unterricht fach- und sachgerecht und führen ihn sachlich und fachlich
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PÄDAGOGIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
MehrStudienordnung. für den Studiengang Kunst. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach)
Studienordnung für den Studiengang Kunst mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach) an der Universität Gesamthochschule Siegen Vom 22. Dezember
MehrStudienordnung für das Lehramtserweiterungsfach Deutsch als Zweitsprache für das Lehramt an Mittelschulen
7 / 21 Universität Leipzig Studienordnung für das Lehramtserweiterungsfach Deutsch als Zweitsprache für das Lehramt an Mittelschulen Vom 16. Februar 2016 Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Zugangsvoraussetzungen
MehrSatzung über die Eignungsfeststellung für den (Teil-)Studiengang Anglistik/Englisch an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 28.
Satzung über die Eignungsfeststellung für den (Teil-)Studiengang Anglistik/Englisch an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 28. Juni 2007 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ETHNOLOGIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
MehrStudienordnung für den Diplom-Ergänzungsstudiengang Jazz und Populäre Musik an der Hochschule für Musik Saar für den Studiengang Musikerziehung
Studienordnung für den Diplom-Ergänzungsstudiengang Jazz und Populäre Musik an der Hochschule für Musik Saar für den Studiengang Musikerziehung Vom Der Senat der Hochschule für Musik Saar hat gemäß 9 Abs.
MehrStudienordnung für das Studienfach Darstellendes Spiel für Lehramtsstudiengänge als Lernbereich an der Hochschule für Musik und Theater Rostock
Studienordnung für das Studienfach Darstellendes Spiel für Lehramtsstudiengänge als Lernbereich an der Hochschule für Musik und Theater Rostock vom 6. April 999 Aufgrund des in Verbindung mit 9 des Landeshochschulgesetzes
MehrUniversität Bamberg Praktikumsamt für Lehrämter Kapuzinerstr. 25
Universität Bamberg Praktikumsamt für Lehrämter Kapuzinerstr. 25 Übersicht über die Praktika für die Qualifikation als Beratungslehrkraft nach 34 und 111 LPO I A. Allgemeine schulische Praktika (zuständig
MehrLeitfaden für das Studium des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen. Fach Mathematik
Fakultät für Mathematik Leitfaden für das Studium des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen Fach Mathematik I. Grundstudium (Stand 25.05.2010) 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester (oder früher)
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des
Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978
MehrMeldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen nach 11 GHPO I vom 22. Juli 2003
Meldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen nach 11 GHPO I vom 22. Juli 2003 Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- Haupt- und
Mehr- 31/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 19.
- 31/13 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Philosophie Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an
MehrSenatsverwaltung für Bildung, Jugend u. Wissenschaft Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen Berlin Bernhard-Weiß-Str. 6, Berlin
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend u. Wissenschaft Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen Berlin Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin Wahlgebiete Erziehungswissenschaft Fachdidaktik bzw. sonderpädagogische
MehrLEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Grundschule) Zentrale Studienberatung
STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Ethik/Philosophie (Grundschule) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: STAATSEXAMEN FÜR DAS LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN IM FACH ETHIK/PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Erste Staatsprüfung
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PHILOSOPHIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
MehrStudienordnung (neu; gültig zum Wintersemester 1998/99)
Studienordnung (neu; gültig zum Wintersemester 1998/99) Die neue Studienordnung gilt für alle Studierenden, die zum Wintersemester 1998/99 noch nicht im fünften Fachsemester sind. Nebenfach 1 Geltungsbereich
Mehr- 1 - Studienordnung für das Nebenfach Frankreich-Studien Vom 16. Mai 1997
- 1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Studienordnung für das Nebenfach Frankreich-Studien Vom 16. Mai 1997 Interdisziplinäres Nebenfach im Studiengang Magister Artium am Frankreich- Zentrum im Zentrum für Höhere Studien
MehrPH Weingarten, Folie 1
PH Weingarten, 14.04.2015 Folie 1 Alles wird gut Besonderheiten des Studienganges Studieninhalte Bewerbung Beratungsangebote Folie 2 Start des Studienganges zum Wintersemester 2018/19 Alle Ordnungen für
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 LITERATUREN IN AFRIKANISCHEN SPRACHEN (NEBENFACH
MehrFachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29.
Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. November 2001 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes
MehrAnlage 1: Prüfungsmodule
Version 15 FPSO_Bchl-teil. Schulpsych HRSLR 20.6.18 Seite 1 Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorteilstudiengang Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt für das Lehramt an Beruflichen
MehrStudienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom
Studienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über
MehrLEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Mittelschule) Zentrale Studienberatung
STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Ethik/Philosophie (Mittelschule) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: STAATSEXAMEN FÜR DAS LEHRAMT AN MITTELSCHULEN IM FACH ETHIK/PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Erste
MehrOrdnung des Studiengangs Lehramt an Gymnasien Fach Mathematik
Satzungsbeilage 2016-II, Seite 73 von 251 Ordnung des Studiengangs Lehramt an Gymnasien Fach Mathematik Änderung Anhang IV Eignungsfeststellungsverfahren vom 22.03.2016 Beschluss des Fachbereichsrats am
MehrStudienplan. 1. Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Katholische Religion
UNIVERSITÄT HANNOVER Fachbereich Erziehungswissenschaften Institut für Theologie und Religionspädagogik Abteilung Katholische Theologie http://www.erz.uni-hannover.de/ithrp/ GHR (Schwerpunkt: G/Langfach)
MehrStudienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion
Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und
MehrSatzung über die Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Pharmaceutical Sciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Satzung über die Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Pharmaceutical Sciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 27. Februar 2007 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung
MehrStudienordnung für das Lehramt an Förderschulen im Fach Sonderpädagogik als Aufbaustudiengang
Studienordnung für das Lehramt an Förderschulen im Fach Sonderpädagogik als Aufbaustudiengang vom 25. Juni 1998 Hinweis: Diese Studienordnung ist im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums
MehrUniversität Bamberg Praktikumsamt für Lehrämter Kapuzinerstr. 25
Universität Bamberg Praktikumsamt für Lehrämter Kapuzinerstr. 25 Übersicht über die Praktika für die Qualifikation als Beratungslehrkraft nach 34 und 111 LPO I A. Allgemeine schulische Praktika (zuständig
MehrLEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Gymnasium) Zentrale Studienberatung
STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Ethik/Philosophie (Gymnasium) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: STAATSEXAMEN FÜR DAS HÖHERE LEHRAMT AN GYMNASIEN IM FACH ETHIK/PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Erste
MehrS t u d i e n o r d n u n g. für das Zusatzstudium Andragogik. der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31. März 2008
S t u d i e n o r d n u n g für das Zusatzstudium Andragogik der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.unibamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-21.pdf)
MehrStudienordnung. für den. Studiengang Modern China. mit dem. Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) an der. Bayerischen Julius-Maximilians-Universität
Studienordnung für den Studiengang Modern China mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 10. August 2004 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2005-12)
MehrStudienordnung. für den Studiengang Kunst
Studienordnung für den Studiengang Kunst mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I und Primarstufe (Schwerpunktfach) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom
MehrOrdnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung
Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung für die Studiengänge an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BA GSS) Gem. 2 des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.
Mehr- 4/1 - Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 18. Januar 2001
- 4/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Institute für Psychologie Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität
MehrD I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES
157 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2019 ausgegeben zu Saarbrücken, 15. März 2019 Nr. 10 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Anlage 1 - Fachspezifische Bestimmungen für das Zertifikat
MehrStudienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Grund- und Regelschulen im Fach Deutsch als Zweitsprache
Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Grund- und Regelschulen im Fach Deutsch als Zweitsprache vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums
MehrPH Weingarten, Folie 1
PH Weingarten, 14.04.2015 Folie 1 Alles wird gut Besonderheiten des Studienganges Studieninhalte Bewerbung Beratungsangebote PH Weingarten, 26.04.2018 Folie 2 Start des Studienganges zum Wintersemester
MehrS t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) Lehramt an Haupt- und Realschulen
UNIVERSITÄT ROSTOCK Institut für Mathematik S t u d i e n o r d n u n g für den Teilstudiengang M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) im Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen - 2008
MehrMitteilungsblatt der Universität Kassel
Mitteilungsblatt der Universität Kassel Herausgeber: Der Präsident 3.13.01/053 L1 u. L Studienordnung für die Teilstudiengänge Evangelische Religion für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt
Mehr- 21/19 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Englisch für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 12. Juni 2002
- 21/19 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Anglistik Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Englisch für das Lehramt an Mittelschulen Vom 12. Juni 2002 1 Geltungsbereich
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. Dezember 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 49] Auf Grund
MehrFachstudienordnung für den Teilstudiengang Philosophie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald
Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Philosophie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes - LHG - vom 9. Februar
MehrS t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) Lehramt an Haupt- und Realschulen. Lehramt für Sonderpädagogik
UNIVERSITÄT ROSTOCK Institut für Mathematik S t u d i e n o r d n u n g für den Teilstudiengang M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) im Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen sowie als allgemeinbildendes
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 52 vom 27. Juli 2018 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Neufassung der Studienordnung des Studiengangs Zahnmedizin an der Medizinischen
MehrAmtliche Bekanntmachung der Pädagogischen Hochschule Freiburg
Amtliche Bekanntmachung der Pädagogischen Hochschule Freiburg Nr. 35 vom 06.10.2010 Änderung der Zweiten vorläufigen Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Freiburg für den Studiengang Lehramt an
MehrD I E N S T B L A T T
253 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 254 Studienordnung der Studiengänge Geographie für die Lehrämter an Hauptschulen und Gesamtschulen, Realschulen und Gesamtschulen, Gymnasien und
MehrErstsemester-Einführung. Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt
Erstsemester-Einführung Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt Professur für Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt Jana Knodt (wiss. Mitarbeiterin) Julia Müller (wiss. Mitarbeiterin)
MehrAusbildungsangebot Psychologischer Lerntherapeut/Psychologische Lerntherapeutin (BDP) im Rahmen des MSc-Studiengangs Psychologie (Stand: Januar 2018)
Ausbildungsangebot Psychologischer Lerntherapeut/Psychologische Lerntherapeutin (BDP) im Rahmen des MSc-Studiengangs Psychologie (Stand: Januar 2018) Wolfgang Lenhard, Gerhild Nieding, Tobias Richter Universität
MehrSTUDIENFÜHRER. Kunst (Grundschule) LEHRAMT STAATSEXAMEN. Zentrale Studienberatung
STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Kunst (Grundschule) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: STAATSEXAMEN FÜR DAS LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN FACH KUNST 2. ABSCHLUSS: Erste Staatsprüfung 3. REGELSTUDIENZEIT:
MehrAntrag auf Zulassung zum Promotionsstudium
An den Promotionsausschuss der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms -Universität Bonn Blatt 1 von 4 Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium Hiermit beantrage
MehrSatzung über die Eignungsfeststellung für das Fach Englisch im Studium für das Lehramt an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Satzung über die Eignungsfeststellung für das Fach Englisch im Studium für das Lehramt an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 28. Juni 2010 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung
MehrMitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar
Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar Der Rektor Der Kanzler Studienordnung für den Studiengang Ausgabe Architektur 14/2011 erarb. Dez./Einheit Telefon Datum Fak. A
MehrInhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan
Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 22.06.05 Aufgrund des 2 Abs. 4 und
MehrInformationen zum Bachelor-Studiengang Erziehung, Bildung und Gesundheit im Kindesalter Dual
Informationen zum Bachelor-Studiengang Erziehung, Bildung und Gesundheit im Kindesalter Dual In Kooperation mit den Ev. Fachakademien: Gunzenhausen - Nürnberg - Rummelsberg Evangelische Hochschule Nürnberg
MehrBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht Kultus Aktuell - Fachlehrer für berufliche Schulen in Bayern gesucht Einstellungsprüfung zum staatlichen Vorbereitungsdienst für Fachlehrerinnen Fachlehrer
MehrDie Studienordnung gilt für das Magisterstudium im Fach Kunstpädagogik und Kunstdidaktik.
22 T e i l s t u d i e n o r d n u n g für das Fach 3. Kunstpädagogik und Kunstdidaktik (Haupt- und Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 1 Geltungsbereich Die Studienordnung gilt
MehrLEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Sonderpädagogik) Zentrale Studienberatung
STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Ethik/Philosophie (Sonderpädagogik) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: STAATSEXAMEN FÜR DAS LEHRAMT SONDERPÄDAGOGIK IM FACH ETHIK/PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Erste
MehrStudienordnung Soziologie Inhaltsübersicht
Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des 2 Abs. 4
Mehr- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im
Studienordnung für den Studiengang POLITIKWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes
MehrBeurteilung der LAA und zweite Staatprüfung. Mentorentagung
Beurteilung der LAA und zweite Staatprüfung Mentorentagung 05.05.2011 Themen im Überblick Beurteilung der/des LAA durch die Ausbildungsschule Informationen zur Hausarbeit Praktische und mündliche Prüfungen
Mehr- 40/13 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Informatik für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 13.
UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Mathematik und Informatik Institut für Informatik - 40/13 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Informatik für das Höhere Lehramt an Gymnasien
MehrBitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich veröffentlichte Fassung.
Bitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich veröffentlichte Fassung. Satzung über die Eignungsfeststellung für das Fach Englisch im Studium für das Lehramt an der Ludwig-Maximilians-Universität
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrStudienordnung für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft Lehramt an Sonderschulen (LASO)
Studienordnung für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft Lehramt an Sonderschulen (LASO) Vom 16. August 2000 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 7. Februar / 11. April 2002 die vom Fachbereichsrat
MehrLEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Sonderpädagogik) Zentrale Studienberatung
STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Ethik/Philosophie (Sonderpädagogik) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: STAATSEXAMEN FÜR DAS LEHRAMT SONDERPÄDAGOGIK IM FACH ETHIK/PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Erste
MehrStudienordnung für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft Lehramt Oberstufe Allgemeinbildende Schulen (LOA)
Studienordnung für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft Lehramt Oberstufe Allgemeinbildende Schulen (LOA) Vom 16. August 2000 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 7. Februar / 11. April 2002
MehrPsychologie (EWS) für Lehramtsstudierende im modularisierten Lehramt (neue LPO I)
Psychologie (EWS) für Lehramtsstudierende im modularisierten Lehramt (neue LPO I) Prof. Dr. Barbara Drechsel Professur für psychologische Grundlagen in Schule und Unterricht Raum: M3/018 barbara.drechsel@uni-bamberg.de
MehrVerordnung des Kultusministeriums über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen (Realschullehrerprüfungsordnung I - RPO I)
Verordnung des Kultusministeriums über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen (Realschullehrerprüfungsordnung I - RPO I) Vom 24. August 2003 Inhaltsübersicht 1 Zweck der Prüfung, Bezeichnungen
MehrLEHRAMT FÜR SONDERPÄDAGOGIK: PÄDAGOGIK BEI VERHALTENSSTÖRUNGEN (VERTIEFT) (ACHTUNG: GILT NUR FÜR STUDIERENDE MIT STUDIENBEGINN 2009 UND FRÜHER)
DEPARTMENT PÄDAGOGIK UND REHABILITATION LEHRSTUHL FÜR GEISTIGBEHINDERTEN- UND VERHALTENSGESTÖRTENPÄDAGOGIK LEHR- UND FORSCHUNGSSCHWERPUNKTE GEISTIGE, SOZIALE UND EMOTIONALE ENTWICKLUNG Stand: 10/2009 LEHRAMT
MehrT e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg
113 T e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 1 Geltungsbereich Die vorliegende Teilstudienordnung beschreibt
MehrPsychologie (EWS) für Lehramtsstudierende im modularisierten Lehramt (neue LPO I)
Psychologie (EWS) für Lehramtsstudierende im modularisierten Lehramt (neue LPO I) Prof. Dr. Barbara Drechsel Professur für psychologische Grundlagen in Schule und Unterricht Raum: M3N/1.28 barbara.drechsel@uni-bamberg.de
Mehr- 15/15 - Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10.
- 15/15 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Soziologie Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig
MehrDas Lehramt an Mittelschulen an der Universität Bamberg
an der Universität Bamberg, Dipl.-Päd. Studienberater für das Lehramt an Mittelschulen Lehrstuhl für Schulpädagogik Otto-Friedrich-Universität Bamberg Erstsemestereinführungstage WiSe 2018/19 Inhalt 1
Mehr