Patientenverfügungen, Ärztliche Suizidhilfe (aktive Sterbehilfe)
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- Gisela Biermann
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1 Einführung in die Medizinethik (6 u 7) Patientenverfügungen, Ärztliche Suizidhilfe (aktive Sterbehilfe) Professor Dr. Bettina Schöne-Seifert
2 Ethik-Vorlesung SoSe 2016: Das Semesterprogramm Medizinethik: was? warum? wozu? ein erster Überblick Grundordnungen: Prinzipienethik (D) Grundprobleme: Selbstbestimmung, Fürsorge, 'Paternalismus' Konflikte, Fragen, Beispiele Fragen am Lebensende: ein erster Überblick Beginn: Sterbenlassen/ Patientenverfügungen (D) Patientenverfügungen (fortgesetzt) Ärztliche Suizidhilfe (und aktive Sterbehilfe) 2
3 Arten der Vorausverfügung (1) Inhaltliche Patientenverfügung (PV) (2) Vorsorgevollmacht (3) Betreuungsverfügung 3
4 (rechts)ethische Leitwerte Patienten-Autonomie Einwilligung "jetzt für jetzt"?? Vorausverfügung "jetzt für später"?? Mutmaßlicher Willen ohne W-Indizien: Patientenwohl Fürsorge-Prinzip 4
5 Reichweite der PV? Alternativen: Beginn des Sterbeprozesses Absehbar tödlicher Verlauf der Grundkrankheit Keine Begrenzung 5
6 Verbindlichkeits-Bedingungen o o o o o Konkrete Angaben über Situation und Maßnahme Schriftlichkeit Kein Anhalt für Urteilsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Verfügung Kein Anhalt für Widerruf Keine rechtlich unzulässigen Forderungen 6
7 Zukünftige Probleme Auslegung des dokumentierten Patientenwillens Rechtsfragen der "aufgedrängten Behandlung" Präzisierung des "formlosen Widerrufs"? Problem: PV-Konflikt bei Demenz 7
8 "Sterbehilfe": Terminologie Passive Sterbehilfe Sterbenlassen durch Behandlungsverzicht Aktive Sterbehilfe Tötung auf Verlangen Indirekte Sterbehilfe Palliativtherapie mit potentieller Lebensverkürzung (ärztliche) Suizidhilfe 8
9 "Sterbehilfe": Terminologie Passive Sterbehilfe Sterbenlassen durch Behandlungsverzicht Aktive Sterbehilfe Tötung auf Verlangen Indirekte Sterbehilfe Palliativtherapie mit potentieller Lebensverkürzung (ärztliche) Suizidhilfe 9
10 Ärztlich assistierter Suizid (ÄAS) gegenwärtige Rechts- und Diskussionslage Kein Verbot im Strafrecht (seit 1851) Uneinheitliches Standesrecht Standesethische Missbilligung; "Elitekonsens" Neukriminalisierung geschäftsmäßiger Suizidhilfe seit Dez Andere Länder? 10
11 Ärztliche Suizidhilfe? Bundesärztekammer: Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung 2004/ 2007: "Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung widerspricht dem ärztlichen Ethos " 2011: "Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung gehört nicht zu den ärztlichen Aufgaben " 11
12 Ärztlichen Musterberufsordnung 16 Beistand für Sterbende Abstimmung auf dem Deutschen Ärztetag in Kiel 2011 Ärztinnen und Ärzte dürfen keine Hilfe zum Suizid leisten. (von 6 LÄK zu "sollen" modifiziert, von 1 LÄK gestrichen) 12
13 Ethische Pro-Argumente 1 Respekt vor Selbstbestimmung 2 Fürsorge in Extrem-Situationen 1 - bei subjektiver Unerträglichkeit 1 - kein Brutalsuizid 2 - zuverlässige Expertise 2 - schon die bloße Option kann helfen 13
14 Ethische Contra-Argumente 1 Wider Gottes Gebot 2 Widerspricht dem "Recht auf Leben" 3 Generelle Zweifel an Selbstbestimmtheit 4 Palliativ-Alternativen reicht aus 5 Jeder Suizid ein ethischer Skandal (?) 6 Missbräuche und Dammbrüche 7 Falsche Soziale Signale 8 Unvereinbarkeit mit dem Arztethos ( aus meiner Sicht: alle nicht überzeugend) 14
15 Reichweite? Suizidhilfe bei o freiverantwortlichem Suizidwunsch o subjektiver Unerträglichkeit o terminaler (nicht-psych.) Krankheit o unheilbarer nicht-teminaler (n.-p.) Krankheit? o psychiatrischer Krankheit? o "bloßer" Lebensmüdigkeit"? 15
16 Gesetz vom 3. Dezember StGB Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung. (1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gele-genheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geld-stra-fe bestraft. (2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht. 16
17 Meine persönliche Sicht auf 2017 StGB 1 Keine kohärente Verbotsbegründbarkeit 2 Die politische Debatte: "unehrlich" oder ignorant 3 Instrumentalisierung von Ängsten 4 Suizidabwertungs-Prämisse hinter 217 StGB 5 217: Deutliche Suizid-Erschwerung für Patienten 17
18 Aktive Sterbehilfe o in Deutschland: strafrechtlich verboten heterogene Meinungen ("Elitekonsens": NO!) o ethische Unterschiede zu ÄSH? o pragmatisch unnötig (?) o erlaubt: NL; Belgien, Luxemburg 18
19 DANKE! Nächsten Montag: Ist der Hirntod der Tod des Menschen?
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