Bericht und Antrag Organisation und Schulführung Volksschule Zollikofen und Neufassung Schulreglement

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1 Gemeinde Grosser Gemeinderat Sitzung vom 18. November 2009 / Geschäft Nr. 5 Bericht und Antrag Organisation und Schulführung Volksschule Zollikofen und Neufassung Schulreglement 1. Ausgangslage Mit der Teilrevision des Volksschulgesetzes (REVOS) per 1. August 2008 wurden auf kantonaler Ebene die Zuständigkeiten im Bereich der Schulführung geklärt und neu geregelt. Die wichtigste Änderung bezieht sich auf den Artikel zur neuen Schulaufsicht: - Die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden wurde klar festgelegt. - Die Führung der Schule wird professionalisiert: Kompetenzen wurden von der Schulkommission und vom Schulinspektorat zu den Schulleitungen verschoben. - Die Aufgaben und die Organisation der regionalen Schulinspektorate wurden den neuen Gegebenheiten angepasst. - Die Rolle der Lehrerkonferenzen und die Mitwirkung der Lehrkräfte wurden neu definiert. Seit den frühen 90er Jahren wurde die pädagogische, organisatorische und administrative Leitung der Schulen und der Kindergärten schrittweise professionalisiert. Die Ausbildung von pädagogischen Fachpersonen zu Schulleiterinnen und Schulleitern wurde prioritär gefördert. Die Schulen sollen geführt werden. Damit soll die Handlungsfähigkeit der Schulen vor Ort gestärkt und auf die lokalen Gegebenheiten und Bedürfnisse angepasst werden, damit eine hohe Qualität der Bildung vor Ort sichergestellt werden kann. Auf Verordnungsebene (Artikel 89 Lehreranstellungsverordnung LAV) wurden die Aufgaben und Kompetenzen der Schulleitungen erweitert. Das Volksschulgesetz wurde nun darauf abgestimmt. Das Volksschulwesen bleibt eine gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinden: Der Kanton bestimmt durch die Festlegung der Ausbildungsinhalte und -ziele die angestrebten Wirkungen. Er bestimmt die einzuhaltenden Rahmenbedingungen sowie die Finanzierung. Der Kanton legt auch die Anstellungsbedingungen sowie die Besoldung der Lehrkräfte fest. Er kontrolliert die Aufgabenerfüllung durch die Gemeinden und ihre Schulen und entwickelt das Bildungssystem weiter. Die Gemeinde stellt das Volksschulangebot bereit. Sie sorgt dafür, dass jedes Kind die Volksschule besuchen kann. Zu diesem Zweck organisiert sie ihr Schulangebot, stellt die Infrastruktur und die Betriebsmittel bereit und bestimmt die Organisation des Schulwesens (Standorte, Verantwortlichkeiten für die Primarstufe und Sekundarstufe I etc.). Sie setzt einerseits eine Schulleitung zur betrieblich-operativen Führung und Entwicklung der Schule ein und bestimmt anderseits eine politische Behörde als strategisch-politisches Führungsorgan. Therese Bähler g:\winword\präsidia\gdeschr\ggr\091118\schulreglement_neufassung2010.ggr.var2.doc , 15:33 / bd von 5

2 2. Hängiger politischer Vorstoss Am 19. April 2005 haben Fritz Vollenweider und Mitunterzeichnende eine Motion betreffend "Neue Struktur der Volksschule Zollikofen" eingereicht, welche in der Folge als Postulat entgegen genommen wurde: "Der Gemeinderat wird aufgefordert zu prüfen, wie in Zollikofen mit Blick auf die kommende VSG-Revision die Schulstrukturen angepasst werden können, vor allem mit dem Ziel, - die bisherigen zwei Schulkommissionen in eine einzige zu überführen, - eine einzige gesamtverantwortliche Schulführung einzusetzen, welche pädagogischdidaktisch wie administrativ die gesamte Handlungsverantwortung gegenüber den kantonalen und kommunalen Instanzen trägt, - ein Schulreglement zu erlassen, welches die Handlungskompetenz der Schulführung gewährleistet und mit einem Globalbudget unterstützt." 3. Rechtsgrundlagen Die massgebenden übergeordneten kantonalen Erlasse, nämlich das teilrevidierte Volksschulgesetz (VSG, BSG ), die Volksschulverordnung und die Tagesschulverordnung traten auf den 1. August 2008 in Kraft. Die Organisation und Führung (geleitete Schulen), die Anpassung der Kompetenzen zwischen Schulleitung und Schulkommission, die Trennung der strategischen und operativen Führung sowie die Regelung der Mitwirkung der Lehrpersonen ist in den Gemeinden auf 1. August 2010 umzusetzen. Nach Art. 55 lit. a der Gemeindeverfassung beschliesst der Grosse Gemeinderat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums über die Änderungen aller Reglemente, soweit er nicht abschliessend zuständig ist. 4. Umsetzung der kantonalen Erlasse auf die Volksschule Zollikofen Bereits am 19. November 2008 hat der Grosse Gemeinderat Zollikofen beschlossen, die beiden Schulkommissionen per 1. Februar 2009 zusammenzuführen und als politischstrategisches Organ der Gemeinde Zollikofen einzusetzen. Die Schulkommission nimmt keine operativen Aufgaben mehr wahr und hat ausser der Durchsetzung des Grundrechtsanspruchs des einzelnen Kindes auf Grundschulunterricht keine Aufgaben mehr, welche die einzelnen Schülerinnen und Schüler direkt betreffen. Sie ist zuständig - für die Verankerung der Schule in der Gemeinde - für die Führung der Schulleitung - für die Sicherstellung der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung durch die Schule Neu ist die Schulleitung verantwortlich für die Leitung der Schule. Die Leitung umfasst insbesondere: - die Personalführung - die pädagogische Leitung - die Qualitätsentwicklung und Evaluation - die Organisation und Administration - Laufbahnentscheide - Behandlung von Dispensationsgesuchen - die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Therese Bähler g:\winword\präsidia\gdeschr\ggr\091118\schulreglement_neufassung2010.ggr.var2.doc , 15:33 / bd von 5

3 5. Führungsmodelle Gemäss der Erziehungsdirektion sind grundsätzlich zwei Modelle denkbar: a b Die hauptverantwortliche Schulleitung hat eine Koordinationsaufgabe (= Stabsfunktion). Sie hat keine Führungsfunktion gegenüber den andern Schulleitungen. Die Präsidentin / der Präsident der Schulkommission führt das Mitarbeitergespräch mit allen Schulleitungsmitgliedern. Die hauptverantwortliche Schulleitung hat eine Führungsaufgabe gegenüber den übrigen Schulleitungsmitgliedern, z.b. den Standortleitungen (= Führungsfunktion). Diese sind ihr unterstellt. Sie führt das Mitarbeitergespräch mit den ihr unterstellten Standortleitungen. 6. Leitungsorganisation der Volksschule Zollikofen Die Schulkommission als das nun eingesetzte strategische Organ hat sich unter Einbezug der Schulleitungspersonen für folgendes Führungsmodell, angepasst auf die Bedürfnisse und Gegebenheiten der Primarstufe und der Sekundarstufe I (angelehnt an Modell a) und den vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen, entschieden: Gesamtschulleitungskonferenz Die Schulleitungen der Primarstufe und der Sekundarstufe I bilden zusammen die Gesamtschulleitungskonferenz. Diese nimmt die betrieblich-operative Führung der schulhausübergreifenden Aufgaben wahr. Sie erfüllt damit eine Führungsfunktion innerhalb der Gemeinde. Die Kompetenzen der Gesamtschulleitungskonferenz werden in einem Pflichtenheft geregelt. Die Gesamtschulleitungskonferenz regelt auch die Mitwirkung der Lehrkräfte. Direkt unterstellt sind diesem schulübergreifenden Gremium: - die Standortleitungen - die Leitung Tagesschule - die Leitung Schulsozialarbeit (Projektphase ab 1. August 2010) - die Leitung der Arbeitsbibliothek Türmli - die Leitung freiwilliger Schulsport - die Aufgabenhilfe - der Gesundheitsdienst - die Integration gemäss VSG Art das Lagerwesen (freiwilliges Angebot) Schulleitung für die Primarstufe zuständig für 685 Kinder in 8 Kindergartenklassen und 28 Primarklassen 1 85 Lehrpersonen in vier Schulhäusern 1 Schulleitung Sekundarstufe I zuständig für 255 Kinder in 14 Klassen 1 33 Lehrpersonen 1 Jede Schulleitung besteht mindestens aus einer Leiterin oder einem Leiter und einer Stellvertretung. Die Leiterin, der Leiter oder das Leiterteam vertritt die Schule nach aussen. Die Aufgaben der Schulleitung werden gestützt auf die kantonalen Bestimmungen in einem Pflichtenheft geregelt. Der Schulleitung obliegt die operative und pädagogische Führung der Schulen. 1 Stand 31. Dezember 2008 Therese Bähler g:\winword\präsidia\gdeschr\ggr\091118\schulreglement_neufassung2010.ggr.var2.doc , 15:33 / bd von 5

4 Die Schulleitungen können administrative Funktionen an andere Lehrpersonen übertragen und / oder Standortleitungen einsetzen. 7. Schulreglement Das Reglement wurde zur besseren Übersicht neu verfasst und die Reihenfolge im Aufbau leicht geändert. Die grundlegenden Änderungen in der Organisation des Schulwesens finden sich in Ziffer 1. Neu eingefügt sind Ziffer 10 Gesundheitsförderung und Ziffer 11 Aufgabenhilfe. Beide Angebote bestehen bereits seit Jahren und werden vollständigkeitshalber ins Schulreglement aufgenommen. Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen: Art. 5 Unterricht Sekundarstufe I Die bisherige Formulierung wird ergänzt mit: Die Sekundarstufe I wird nach den Grundsätzen des New Public Management NPM geführt. (vgl. GGR-Beschluss vom 14. Oktober 2009). Art. 11 Schulleitung Dieser Artikel regelt die Organisation der Schulleitungen. Der bisherige Artikel 11 besagt, dass jedes Schulhaus eine eigene Schulleitung hat. Dies entspricht bereits heute nicht mehr der Realität. Gemäss dem neuen Artikel besteht je eine eigene Schulleitung für die Primarstufe und die Sekundarstufe I. Dies gibt jedoch weder die Anzahl der Schulleitungspersonen noch deren Standort vor. Art. 12 Gesamtschulleitungskonferenz Als neues Führungsgremium wird die Gesamtschulleitungskonferenz wichtige koordinierende schulhaus- und stufenübergreifende Aufgaben wahrnehmen. Die Gesamtschulleitungskonferenz regelt die Mitwirkung der Lehrkräfte. Art. 13 Elterngespräche Bislang fehlte den Schulleitungen die Möglichkeit, Eltern zu den Elterngesprächen zu verpflichten. Art. 26 Gesundheitsförderung (neu) Dieser Artikel regelt die aktive Gesundheitsförderung der Schule. Art. 27 Aufgabenhilfe (neu) An der Primarstufe wird für Schülerinnen und Schüler seit Jahren unentgeltliche Aufgabenhilfe angeboten. Zudem wird seit einem Jahr auch an der Sekundarstufe I Aufgabenhilfe angeboten. Deren Finanzierung geht heute zulasten des Lektionenpools (Lastenausgleich). 8. Finanzielle Auswirkungen Die Entschädigung der Schulleitungen und der Standortleitungen wird im Rahmen der vom Kanton festgelegten Ansätze nach Lehreranstellungsverordnung entrichtet und hat wie bisher nur indirekt über die Lastenverteilung Auswirkung auf die Gemeinderechnung. Die zur Verteilung auf die Funktionsträger zur Verfügung stehenden Stellenprozente erfahren durch die Neuregelung keine Erhöhung. Therese Bähler g:\winword\präsidia\gdeschr\ggr\091118\schulreglement_neufassung2010.ggr.var2.doc , 15:33 / bd von 5

5 9. Umsetzung Postulat Fritz Vollenweider und Mitunterzeichnende betreffend "Neue Struktur der Volksschule Zollikofen" Der erste Punkt des Postulates die bisherigen zwei Schulkommissionen in eine einzige zu überführen ist mit dem Zusammenlegen der Kommission Primarstufe und der Kommission Sekundarstufe I in eine einzige Schulkommission per 1. Februar 2009 erfüllt worden. Der zweite Punkt eine einzige gesamtverantwortliche Schulführung einzusetzen, welche die gesamte Handlungsverantwortung gegenüber den kantonalen und kommunalen Instanzen trägt kann aufgrund der gewachsenen Strukturen zurzeit nicht umgesetzt werden. Es ist aber durchaus möglich, dass sich mit der Zeit eine Weiterentwicklung in das vom Kanton empfohlene Modell b (Führungsfunktion) ergeben wird. Mit der Einsetzung des Gremiums Gesamtschulleitungskonferenz wird aber eine Annäherung an das Postulat mit der oben erwähnten Forderung zumindest teilweise erreicht. Der dritte Punkt - ein Schulreglement zu erlassen, welches die Handlungskompetenz der Schulführung gewährleistet und mit einem Globalbudget unterstützt ist mit der vorliegenden Neufassung des Schulreglementes zum Teil erfüllt. Die Sekundarstufe I wird bereits seit einigen Jahren nach den Grundsätzen des New Public Management NPM geführt. Die finanzielle Seite ist im Reglement über die Spezialfinanzierung geregelt. Bei der Primarstufe liegt eine völlig unterschiedliche Ausgangssituation vor, welche die Anwendung von NPM nicht rechtfertigt. 10. Antrag Der Gemeinderat beantragt Ihnen, zu beschliessen A) Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums: Der Neufassung des Schulreglements wird zugestimmt. B) In eigener Kompetenz: Das Postulat Fritz Vollenweider und Mitunterzeichnende betreffend "Neue Struktur der Volksschule Zollikofen" wird abgeschrieben. Zollikofen, 30. Oktober 2009 GEMEINDERAT ZOLLIKOFEN Stefan Funk Präsident Yves Marti Gemeindeschreiber-Stv. Beilage: - Neufassung des Schulreglements, gültig ab 1. Januar Organigramm über die Schulorganisation der Gemeinde Zollikofen ab 1. Januar 2010 Das geltende Schulreglement kann unter Rubrik Verwaltung/Reglemente, herunter geladen oder bei der Schulverwaltung bezogen werden. Therese Bähler g:\winword\präsidia\gdeschr\ggr\091118\schulreglement_neufassung2010.ggr.var2.doc , 15:33 / bd von 5

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