Krankenhausentlassung und was dann? Die neue Übergangspflege der gesetzlichen Krankenkassen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Krankenhausentlassung und was dann? Die neue Übergangspflege der gesetzlichen Krankenkassen"

Transkript

1 in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de Von Rolf Winkel 09/16 Krankenhausentlassung und was dann? Die neue Übergangspflege der gesetzlichen Krankenkassen Kostenübernahme Kurzzeitpflege bitte helfen. Solche Anfragen häuften sich in den vergangenen Jahren in Internet-Foren. Immer wieder ging es um Patienten, die zwar nicht pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung waren, die aber nach einem Krankenhausaufenthalt für einige Wochen Pflege benötigten, jedoch niemanden fanden, der das bezahlte. Das ist nun anders: Dafür sorgen die neuen Regeln zur sogenannten Übergangspflege im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Elsbeth Rütten (67), gelernte Krankenschwester, gehört zu den Menschen, die in der Vergangenheit erfahren mussten, welche Versorgungslücken nach einer Krankenhausentlassung entstehen können. Sie erinnert sich an ihre Erfahrungen mit einer großen Fußoperation im Jahr 2005: Die OP verlief zwar gut, doch mein Fuß brauchte lange Zeit für die Heilung. Ich durfte damals zwölf Wochen lang nicht auftreten, war aber nur zwei Wochen im Krankenhaus. Dann wurde ich nach Hause entlassen. Mein Fuß war bis zum Knie im Gips. Ich kam also gar nicht mehr aus dem Haus raus. Wie sollte ich so als Alleinstehende klar kommen? Frau Rütten war schon allein aufgrund ihrer eigenen beruflichen Erfahrung in der Lage, sich relativ gut auf die Situation nach der Entlassung aus dem Krankenhaus vorzubereiten. So hatte sie sich über ihre Krankenkasse ein Krankenbett besorgt und sich rechtzeitig um Essen auf Rädern gekümmert. Was ich aber nicht bedacht hatte, waren diese zwölf Wochen, in denen ich mich irgendwie zu Hause versorgen musste. Ich habe dann nach drei, vier Tagen bei meiner Krankenkasse angerufen und erfuhr dann, dass man nichts für mich tun konnte. Man sagte mir: Falsche Krankheit, falsche Zeit, Pech gehabt! So blieb ihr nur übrig, zu Hause zu improvisieren: Man muss ja irgendwie versuchen, zu Hause an seine Sachen zu kommen. Teilweise gelang mir das mit einer Unterarmgehilfe, teilweise bin ich aber auch auf dem Fußboden gekrochen. Oder ich habe mir einen Toilettenstuhl mit Rollen genommen und das Knie darauf abgelegt, so bin ich dann durch die Wohnung gerollert. Ich habe den Toilettenstuhl also als Roller benutzt, um damit von einem Zimmer ins nächste zu kommen. Gebraucht hätte sie damals schlicht und einfach ein- bis zweimal die Woche jemanden, der für mich einkauft oder die Wäsche in die Waschmaschine im Keller steckt und anschließend wieder hoch holt. Ich brauchte einfach Hilfen im hauswirtschaftlichen Bereich. Ich habe aber immer noch eine glückliche Situation gehabt, weil mir Freundinnen geholfen haben. Doch wer so ein soziales Netzwerk nicht hat, der hängt wirklich völlig in den Seilen. Was Elsbeth Rütten erlebte, sollte künftig nicht mehr passieren wenn die neuen Regeln zur Übergangspflege greifen, die durch das Krankenhausstrukturgesetz zum 1. Januar 2016 in das Fünfte Sozialgesetzbuch aufgenommen wurden. Das SGB V enthält die Regeln für die gesetzliche Krankenversicherung.

2 Seite 2 1. Neue Regelungen zur Übergangspflege Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Behandlung vorübergehend weiter versorgt werden müssen, können eine Kurzzeitpflege als neue Leistung der Krankenkassen in Anspruch nehmen. Außerdem werden die Ansprüche auf häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe erweitert. Dieses Leistungspaket wird durch den Begriff Übergangspflege zusammengefasst. Bevor die einzelnen neuen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vorgestellt werden, geht es im Folgenden zunächst um die generellen für alle neuen Leistungen gleichermaßen geltenden Voraussetzungen dieser Leistungen. 1a. Generelle Voraussetzungen für die neuen Leistungsansprüche zur Übergangspflege Voraussetzung für alle neuen Leistungen zur Übergangspflege ist, dass kein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht. Die Pflegeversicherung leistet dann, wenn jemand voraussichtlich mehr als sechs Monate pflegebedürftig ist. Tipp: Wenn die Gefahr längerer oder dauerhafter Pflegebedürftigkeit besteht, sollte in jedem Fall umgehend bei der zuständigen Pflegekasse ein Antrag auf Anerkennung als Pflegebedürftige(r) gestellt werden. Die Pflegekasse ist der Krankenversicherung des Versicherten angegliedert. Unklarer ist die weitere grundsätzliche Anspruchsvoraussetzung: Die Leistungen werden bei einer schweren Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit gewährt. Der Anspruch gilt insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung. Doch auch andere Fallkonstellationen sind durch diese Formulierung nicht ausgeschlossen. In der Gesetzesbegründung wird zum Beispiel ausdrücklich der Fall erwähnt, dass die neuen Leistungen der Übergangspflege auch nach einer ambulant vorgenommenen Chemotherapie in Frage kommen. Überwiegend betrifft die Übergangspflege aber wohl frisch operierte Krankenhauspatienten. Eine Definition des Begriffs schwere Krankheit gibt es weder im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) noch in der Gesetzesbegründung. Allerdings findet sich in der Gesetzesbegründung zu Paragraf 37 SGB V (Bundestagsdrucksache 18/6586, S. 100) ein Nebensatz, der als Grund des hauswirtschaftlichen oder pflegerischen Bedarfs nennt: weil sie sich im Hinblick auf die erheblichen Auswirkungen der Behandlungen zu Hause nicht selbst pflegen oder versorgen können. Daraus könnte man ableiten, dass es weder beabsichtigt noch sinnvoll ist, einen Katalog von schweren Krankheiten zu definieren. Eine schwere Erkrankung im Sinne des Gesetzes liegt vielmehr dann vor, wenn sie solche Auswirkungen hat, dass die Betroffenen sich nicht selbst pflegen oder versorgen können. In eine ähnliche Richtung weist auch ein Vergleich mit den Regeln beispielsweise privater Reiserücktrittsversicherungen (siehe Kasten auf Seite 3). Die Knappschaft hierbei handelt es sich um eine in ganz Deutschland offene Krankenkasse erklärte hierzu auf unsere Anfrage, dass die Gesetzesbegründung keine Hinweise für eine Rechtsauslegung gebe. Bis zur Verständigung auf weitergehende Umsetzungskriterien wird der Anspruch im Einzelfall geprüft, und dann eingeräumt, wenn aufgrund schwerer krankheitsbedingter Beeinträchtigungen in Folge einer stationären Krankenhausbehandlung, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung ein anderweitig nicht abzudeckender Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung besteht. Tipp: Näheres werden hierzu künftig Durchführungsbestimmungen regeln. In jedem Fall sollten Versicherte soweit sie im Krankenhaus liegen vom behandelnden Arzt eine Erforderlichkeitsbescheinigung verlangen. Der Arzt sollte dabei auf die schweren krankheitsbedingten Beeinträchtigungen hinweisen. Wichtig ist: Auch die Voraussetzung des Vorliegens einer schweren Krankheit ist sozialgerichtlich überprüfbar. Wird eine der neuen Leistungen zur Übergangspflege von der zuständigen Krankenkasse abgelehnt, weil ihrer Ansicht nach keine schwere Krank-

3 Seite 3 heit vorliegt, können Versicherte hiergegen mit Widerspruch und falls dies nicht hilft Klage vorgehen. Gegebenenfalls kommt auch eine einstweilige Anordnung in Frage. Bei Rechtsstreitigkeiten: Verweis auf Regelungen von Privatversicherungen kann hilfreich sein Bei Reiserücktrittsversicherungen und Auslandskrankenversicherungen spielt die Definition einer unerwarteten schweren Erkrankung immer wieder eine Rolle. Dabei arbeiten Versicherungen nicht mit einem Katalog von Erkrankungen, die als schwer gelten, vielmehr gibt es immer Definitionen, die auf die Folge der Erkrankung abstellen. So heißt es in Versicherungsbedingungen beispielsweise: Eine Krankheit muss so schwer sein, dass die Reise nicht angetreten werden kann. Nur in diesem Fall kann ein krankheitsbedingter Reiserücktritt unter die Versicherungsbedingungen fallen. Oder es heißt: Eine Krankheit ist schwer, wenn sie einen solchen Grad erreicht hat, dass der Antritt der Reise objektiv nicht zumutbar ist. Auch hier wird also von den Auswirkungen der Krankheit ausgegangen. 1b. Anspruch auf eine Haushaltshilfe im Rahmen der Übergangspflege Versicherte haben nach den bisher schon geltenden Regelungen einen Anspruch auf die Finanzierung einer Haushaltshilfe, wenn bei ihnen ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind lebt, das Hilfe braucht und sie selbst erkrankt sind und den Haushalt nicht führen können und niemand sonst den Haushalt weiterführen kann. Diese Regelung bleibt auch künftig unverändert bestehen. Darüber hinaus sollten so die bis Ende 2015 geltende Gesetzesformulierung die Krankenkassen in ihren Satzungen festlegen, dass sie auch in anderen Fällen eine Haushaltshilfe genehmigen. Bis Ende 2015 gab es damit keine gesetzliche Regelung zur Haushaltshilfe etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Nun ist die Haushaltshilfe auch ohne ein im Haushalt lebendes Kind in bestimmten Fällen zu einer Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgerückt. Paragraf 38 Absatz 1 SGB V bestimmt nun nämlich, dass Versicherte eine Haushaltshilfe erhalten, wenn die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist. Der Anspruch besteht nur dann, wenn keine andere in der Wohnung des Versicherten lebende Person den Haushalt führen kann. Die Haushaltshilfe muss bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden und zwar unter Beilage einer ärztlichen Erforderlichkeitsbescheinigung. Darin soll, so erklärt Sandra Piehl von der Knappschaft der Grund des Bedarfs an Haushaltshilfe, der Umfang des Unterstützungsbedarfs und die voraussichtliche Dauer der erforderlichen Maßnahme enthalten sein. Es ist davon auszugehen, dass andere Krankenkassen ähnlich verfahren. Über den Antrag auf eine Haushaltshilfe entscheidet die zuständige Krankenkasse schriftlich per Bescheid. Haushaltshilfe wird für bis zu vier Wochen gewährt. Wenn im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind lebt, gilt der Leistungsanspruch für maximal 26 Wochen. 1c. Anspruch auf häusliche Pflege Versicherte erhalten unter den in 1.1. genannten Voraussetzungen nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, soweit keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Elften Buches vorliegt, die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, dies bestimmt seit dem 1. Januar 2016 Paragraf 37

4 Seite 4 Absatz 1a SGB V. Der Anspruch besteht je Krankheitsfall für bis zu vier Wochen, in begründeten Ausnahmefällen nach Zustimmung des Medizinischen Dienstes auch für längere Zeit. Die Leistungen, auf die die Betroffenen Anspruch haben, sind dabei weitgehend identisch mit denen der Pflegeversicherung. Es gibt also beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme, beim Aufstehen, Anziehen, Toilettengang und so weiter sowie hauswirtschaftliche Hilfen (etwa Einkaufen und soweit erforderlich Haushaltsreinigung). Bisher bestanden diese Ansprüche nur in ganz eingeschränktem Maße, dann nämlich, wenn die Betroffenen auf medizinische Behandlungspflege angewiesen waren, also auf einen Verbandswechsel oder auf Injektionen. Pflege haben gesetzliche Krankenkassen bislang nur im Paket zusammen mit der Behandlungspflege finanziert. Das ist nun anders. Hier gilt: Die Leistung kann vom behandelnden Krankenhaus für bis zu sieben Tage verschrieben werden. Nach dem aktuellen Stand (Februar 2016) ist nach dem Ablauf der sieben Tage eine weitere Verschreibung durch den behandelnden (Haus-)Arzt des oder der Versicherten notwendig. 1d. Kurzzeitpflege Wenn die bisher skizzierten Maßnahmen also Haushaltshilfen und häusliche Pflege nicht ausreichen, haben die Betroffenen einen Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung etwa in einem Pflegeheim. Kurzzeitpflege ist zwar grundsätzlich eine Leistung der Pflegeversicherung. Doch für den Fall, dass (noch) kein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht, finanzieren die gesetzlichen Kassen nun ihren Versicherten eine Leistung nach den Regeln der Pflegeversicherung. Der Anspruch gilt für maximal acht Wochen. Übernommen werden dabei Pflegekosten von bis zu Euro. Geregelt ist dies im neuen Paragrafen 39c SGB V ( Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit ). Die Leistung können Pflegeheime oder anerkannte Kurzzeitpflegeeinrichtungen erbringen. Überwiegend wird Kurzzeitpflege von normalen Pflegeheimen angeboten. Versicherte können sich über angebotene Kurzzeitpflege in der Nähe ihres Wohnortes unter bit.ly/1kknr3a informieren. Im Fenster benötigte Pflegeart kann hier auch Kurzzeitpflege angegeben werden. Die Kurzzeitpflege (Übergangspflege) muss bei der Krankenkasse beantragt und von dieser bewilligt werden. Die Genehmigung erfolgt so die Auskunft von Fachleuten der Krankenkassen in aller Regel, soweit das Krankenhaus die Erforderlichkeit der Kurzzeitpflege bescheinigt. Die Kosten für eine Kurzzeitpflege sind von Pflegeeinrichtung zu Pflegeeinrichtung ganz unterschiedlich. Deshalb kann man nicht genau definieren, wie teuer eine Kurzzeitpflege ist. Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen nur die Kosten für die Pflege bis zur Höhe von Euro. Liegen die Pflegekosten höher, so muss der übersteigende Betrag vom Versicherten getragen werden. Zu den reinen Pflegekosten kommen noch Kosten für Wohnen und Verpflegung hinzu, die in jedem Fall selbst finanziert werden müssen. Bei einer vierwöchigen Kurzzeitpflege kann hierbei durchaus eine Eigenbeteiligung von Euro oder mehr anfallen. Die Abrechnung erfolgt nach in Anspruch genommener Kurzzeitpflege. Dabei kann die Pflegeeinrichtung direkt mit der Krankenkasse des Betroffenen abrechnen. Alternativ dazu kann der Betroffene in Vorleistung treten und der Pflegekasse die Rechnung einreichen. 1e. Durchsetzung der neuen Ansprüche in der Praxis Knackpunkt bei allen Neuregelungen ist, gerade wenn es um den Übergang vom Krankenhaus nach Hause geht (bzw. in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung), dass jeweils schnelle Lösungen notwendig sind. Das heißt: Die Leistungen müssen schnell verordnet (gilt für die häusliche Pflege) bzw. beantragt (gilt für Haushaltshilfen und Kurzzeitpflege) und

5 Seite 5 soweit eine Genehmigung erforderlich ist (was für die Kurzzeitpflege und für Haushaltshilfen gilt) von den Krankenkassen schnell bearbeitet und genehmigt werden. sonst ist es eben zu spät, dann sind Sie schon wieder entlassen. Der Sozialdienst ist der Ansprechpartner und viele ältere Menschen wissen noch nicht einmal, dass es den Sozialdienst gibt im Krankenhaus. Sonst laufen die neuen Leistungsansprüche ins Leere. In der Praxis kommt deshalb bei der Antragstellung / Verschreibung und Organisation der neuen Leistungen den Sozialdiensten der Krankenhäuser eine zentrale Rolle zu. Wer etwa befürchtet, nach einer Operation auch zu Hause noch weitere Hilfe zu benötigen, sollte sich am besten schon vor der OP an den Sozialdienst wenden. Auch die Pflegeberatungsstellen können hier helfen. Elsbeth Rütten, die gelernte Krankenschwester aus Bremen, die vor mehr als zehn Jahren nach ihrer Fußoperation teilweise gezwungen war, sich kriechend in ihrer Wohnung zu bewegen, ist inzwischen selbst aktiv geworden. Sie hilft über ihren Verein Ambulante Versorgungsbrücken e.v. Betroffenen und unterstützt sie dabei, wenn Brücken in die Genesung erforderlich werden. Der Verein hat einen Leitfaden erstellt, der Menschen sowohl auf den Krankenhausaufenthalt als auch auf die Genesungsphase vorbereitet. Er schildert, was Patienten den Arzt vor einer Operation fragen sollten: Frau Rütten rät: Wer alleinstehend ist und vor einer schweren Operation steht, sollte sobald er oder sie das Krankenhaus betritt, sagen: Ich lebe alleine zu Hause. Sagen Sie es auch oben auf der Station und wenn dann in den ersten drei Tagen kein Sozialdienst da war, dann sagen Sie das noch mal. Weil Letztlich ist es Aufgabe des Krankenhaussozialdienstes bzw. der Pflegeberatung, die es in vielen Krankenhäusern gibt, darauf zu achten, dass der Übergang aus dem Krankenhaus nach Hause einigermaßen reibungslos verläuft. 1f. Was können Versicherte tun, wenn dann doch nach der Entlassung aus der Klinik keine Hilfen genehmigt sind? In jedem Fall sollte man zunächst der Krankenkasse gegenüber die Dringlichkeit der Hilfen klar machen. Wenn die Kasse Anträge auf die neuen Leistungen nicht zeitnah bearbeitet, können Versicherte unter Umständen die entsprechenden Leistungen selbst organisieren und finanziell in Vorleistung treten. Später kann gegebenenfalls eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse verlangt werden. Nach Paragraf 13 Absatz 3 SGB V haben Versicherte einen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte. Dies setzt allerdings in jedem Fall voraus, dass die benötigte Leistung (etwa eine Haushaltshilfe) zunächst überhaupt beantragt wurde (was kein formales Antragsverfahren voraussetzt) und tatsächlich die Voraussetzungen dafür bestanden haben. Es muss also tatsächlich eine schwere Erkrankung vorgelegen haben. 2. Weitere (erweiterte) Leistungen beim Übergang vom Krankenhaus nach Hause Darüber hinaus sind bereits durch das GKV- Versorgungsstärkungsgesetz, das am 23. Juli 2015 in Kraft getreten ist, eine Reihe von Regelungen eingeführt worden, durch die der Übergang vom stationären in den ambulanten Bereich reibungsloser gestaltet werden soll. So haben Krankenhausärzte nun das Recht, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für eine Dauer von bis zu sieben Tagen auszustellen. Die Regelungen finden sich in Paragraf 39 Absatz 1a SGB V, in dem es um das Entlassungsmanagement geht. Krankenhäuser können ihren Patientinnen und Patienten bei Entlassung weiterhin für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen häusliche Krankenpflege, Heilmittel, Hilfsmittel und Soziotherapie verordnen. Zudem ist

6 Seite 6 jetzt eine Verordnung von Arzneimitteln durch die Krankenhausärztin oder den Krankenhausarzt möglich. Die Verordnung von Arzneimitteln, Heilmitteln, Hilfsmitteln oder Soziotherapie und das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen waren bisher niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten vorbehalten. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses erklärt dazu: Bisher konnte es für die Patienten nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus zu Versorgungslücken kommen. Beispielsweise, wenn die Patienten aufgrund ihrer körperlichen Verfassung nicht in der Lage waren, ihren behandelnden Arzt aufzusuchen oder wenn die Praxis schlicht schon geschlossen war. Diese Versorgungslücken werden nun geschlossen, indem auch Krankenhäuser Leistungen wie Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie, häusliche Krankenpflege und Arzneimittel verordnen oder auch eine Krankschreibung ausstellen dürfen. Dabei kann es sich aber immer nur um eine notwendige Überbrückung bis zu weiteren Veranlassungen durch den behandelnden Arzt handeln. Wichtig zu wissen: Hilfsmittel, wie Krankenbetten oder ähnliches, bei denen keine individuelle Anfertigung erforderlich ist, können vom Krankenhaus auch dauerhaft verordnet werden. Versicherte müssen damit solche Hilfsmittel nach sieben Tagen nicht nochmals von ihrem behandelnden Arzt verschreiben lassen. Das Thema der Woche ist ein Service der Verbraucher-Redaktion Biallo & Team GmbH, Bahnhofstraße 25, Schondorf. Sie können uns erreichen unter info@biallo.de oder per Telefon: 08192/ Weitere Infos unter

Ambulant und stationär Kategorien aus der Vergangenheit!?

Ambulant und stationär Kategorien aus der Vergangenheit!? Ambulant und stationär Kategorien aus der Vergangenheit!? BERLINER RUNDE ZUR ZUKUNFT DER PFLEGE - Zuhause genesen Brücken in eine ambulante Zukunft Elsbeth Rütten Zuhause genesen Brücken in eine ambulante

Mehr

Änderungen im SGB V zur weiteren Versorgung seit dem

Änderungen im SGB V zur weiteren Versorgung seit dem Änderungen im SGB V zur weiteren Versorgung seit dem 01. 01. 2016 Entlassmanagement Das Entlassmanagement ist ein obligatorisches Leistungsangebot der Krankenhäuser an die Versicherten. Die Krankenhäuser

Mehr

Häusliche Krankenpflege: Unterstützung von Behandlung und Genesung (Mögliche Leistungen auch ohne Pflegegrad)

Häusliche Krankenpflege: Unterstützung von Behandlung und Genesung (Mögliche Leistungen auch ohne Pflegegrad) Häusliche Krankenpflege: Unterstützung von Behandlung und Genesung (Mögliche Leistungen auch ohne Pflegegrad) Werden Sie zu Hause medizinisch versorgt und benötigen zusätzlich Krankenpflege durch eine

Mehr

Patienteninformation zur Inanspruchnahme von Leistungen der stationären Kurzzeitpflege gem. 39c SGB V für Personen ohne Pflegestufe (Übergangspflege)

Patienteninformation zur Inanspruchnahme von Leistungen der stationären Kurzzeitpflege gem. 39c SGB V für Personen ohne Pflegestufe (Übergangspflege) Heimleitung Weiherberg 56 66679 Losheim a.see Telefon 06872 / 9201-146 Telefax 06872 / 9201-220 E-Mail: petrahuellein@haus-weiherberg.de Internet: www.haus-weiherberg.de Losheim, 08.06.2016 Patienteninformation

Mehr

( 38 SGB V, 28 SGB VI i.v.m. 54 SGB IX, 42 SGB VII i.v.m. 54 SGB IX)

( 38 SGB V, 28 SGB VI i.v.m. 54 SGB IX, 42 SGB VII i.v.m. 54 SGB IX) Haushaltshilfe ( 38 SGB V, 28 SGB VI i.v.m. 54 SGB IX, 42 SGB VII i.v.m. 54 SGB IX) Haushaltshilfe umfasst alle Aufgaben, die zur Haushaltsführung gehören, wie die Betreuung der Kinder, den Einkauf, die

Mehr

Die Krankenkasse. Solidarität und Eigenverantwortung. Leistungsarten. Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung

Die Krankenkasse. Solidarität und Eigenverantwortung. Leistungsarten. Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung Die Krankenkasse Die Krankenkasse Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Regelung der Krankenversicherung. Gerne sind wir bereit, Sie individuell über alle Fragen der Krankenversicherung

Mehr

Das Krankenhausstrukturgesetz: Ein wichtiger Beitrag zur Schließung von Versorgungslücken für Patienten 1

Das Krankenhausstrukturgesetz: Ein wichtiger Beitrag zur Schließung von Versorgungslücken für Patienten 1 21.09.2016 Das Krankenhausstrukturgesetz: Ein wichtiger Beitrag zur 1 Von Ingo Neupert, Dipl. Sozialpädagoge, M. A., stellv. Abteilungsleitung Sozialdienst Universitätsklinikum Essen I. Einleitung Im November

Mehr

Alle ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung. Die Leistungen im Überblick. Pflegegeld für häusliche Pflege

Alle ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung. Die Leistungen im Überblick. Pflegegeld für häusliche Pflege Der ambulante Pflegedienst der Stiftung Freundeskreis Ochsenzoll veröffentlicht an dieser Stelle eine Übersicht zu den ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung. Die Informationen stammen vom Bundesministerium

Mehr

Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017

Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017 Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017 Der Leistungskatalog der Sozialen Pflegeversicherung sieht für Versicherte im ambulanten Pflegebereich eine Reihe an Leistungen vor, welche dem Grundsatz ambulant

Mehr

Weiterlesen auf den Seiten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK)

Weiterlesen auf den Seiten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) Versorgung Wer an Alzheimer oder einer anderen Form der Demenz erkrankt, braucht neben einer guten medizinischen und therapeutischen Versorgung früher oder später regelmäßig Unterstützung. Besteht voraussichtlich

Mehr

Stellungnahme. zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung. BT Drs. 18/5372. Deutscher Caritasverband e.v.

Stellungnahme. zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung. BT Drs. 18/5372. Deutscher Caritasverband e.v. Vorstand für Sozial- und Fachpolitik Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (KSHG) Postfach 4 20, 79004 Freiburg Karlstraße 40, 79104 Freiburg Telefon-Zentrale

Mehr

Fragen und Antworten zum Thema Entlassmanagement der Krankenhäuser. Erste Fassung (Stand: )

Fragen und Antworten zum Thema Entlassmanagement der Krankenhäuser. Erste Fassung (Stand: ) Fragen und Antworten zum Thema Entlassmanagement der Krankenhäuser Erste Fassung (Stand: 27.09.2017) Herausgeber: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), 10963 Berlin Gesamtverantwortliche: Michaela Gottfried,

Mehr

BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013

BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013 BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013 Das Entlassmanagement nach dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz STAATLICH ANERKANNTE FACHHOCHSCHULE Programm A. Einführung B. Die Hintergründe C.

Mehr

Finanzierung der Versorgung von Menschen mit erworbenen Hirnschäden (MeH)

Finanzierung der Versorgung von Menschen mit erworbenen Hirnschäden (MeH) 11.03.2017 1 Finanzierung der Versorgung von Menschen mit erworbenen Hirnschäden (MeH) 2 Fallkosten und Finanzierung in den unterschiedlichen Versorgungsformen im Überblick Allg. Pflegeheim Versorgung

Mehr

Patienteninformation zum Entlassmanagement nach 39 Abs. 1a SGB V

Patienteninformation zum Entlassmanagement nach 39 Abs. 1a SGB V Patienteninformation zum Entlassmanagement nach 39 Abs. 1a SGB V Worum geht es beim Entlassmanagement? Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus.

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Krankentransporte und Krankenfahrten Dezember 2016 Krankentransporte und Krankenfahrten Was Ärzte bei der Verordnung beachten sollten Das Verordnen von Fahrten zur ärztlichen

Mehr

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien)

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) in der Fassung vom 24. März 2003 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

Beihilfe stationäre Rehabilitationsmaßnahmen

Beihilfe stationäre Rehabilitationsmaßnahmen FACHBEREICH THEMATIK Beihilfe stationäre Rehabilitationsmaßnahmen 1. Was ist eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme? Eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme ähnelt einer stationären Krankenhausbehandlung.

Mehr

Richtlinien. des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung. (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien)

Richtlinien. des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung. (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) in der Fassung vom 24. März 2003 (veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

Verordnung Aktuell. Ausstellen einer Verordnung: Häusliche Krankenpflege (Muster 12) Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift

Verordnung Aktuell. Ausstellen einer Verordnung: Häusliche Krankenpflege (Muster 12) Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift LANR : «LANR» istockphoto.com/adventtr Verordnung Aktuell Sonstiges Stand: Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen Ausstellen einer

Mehr

Rechtliche Grundlagen für Entlastungs-/Kurzzeitangebote Stand: Februar 2016

Rechtliche Grundlagen für Entlastungs-/Kurzzeitangebote Stand: Februar 2016 Informationsblatt für Angehörige von Menschen mit geistiger und/oder körperlichen Behinderungen Rechtliche Grundlagen für Entlastungs-/Kurzzeitangebote Stand: Februar 2016 1. Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch

Mehr

Sozialmedizinische Nachsorge

Sozialmedizinische Nachsorge Sozialmedizinische Nachsorge ( 43 Abs. 2, 132c SGB V) Wenn ein chronisch oder schwerstkrankes Kind aus dem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung entlassen wird, sind Eltern und Betreuungspersonen

Mehr

Entlassmanagement im Krankenhaus

Entlassmanagement im Krankenhaus Entlassmanagement im Krankenhaus Informationsveranstaltung von Frank Schaan B. A. Pflegedirektor St. Marien-Krankenhaus Siegen 11.04.2018 Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege 19.04.2018 - Anspruch

Mehr

Erläuterungen. zur Vereinbarung über. Vordrucke für die. vertragsärztliche Versorgung. Stand: Oktober 2017

Erläuterungen. zur Vereinbarung über. Vordrucke für die. vertragsärztliche Versorgung. Stand: Oktober 2017 Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung Stand: Oktober 2017 1 Muster 12: Verordnung häuslicher Krankenpflege Grundlage der Verordnung von häuslicher Krankenpflege

Mehr

Pflegereform Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Pflegereform Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Nr. 3 - Januar 2017 Pflegereform Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen So funktioniert die Pflegereform! Zum 01.01.2017 greift die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung

Mehr

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe im Alter benötige?

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe im Alter benötige? und Klinische Epidemiologie An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe im Alter benötige? Welche Fragen stellen sich bei Hilfebedarf im Alter? Ab wann brauche ich Hilfe?

Mehr

Hauswirtschaftliche Versorgung, Abgrenzung Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege, Fußpflege, Hausnotruf

Hauswirtschaftliche Versorgung, Abgrenzung Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege, Fußpflege, Hausnotruf Hauswirtschaftliche Versorgung, Abgrenzung Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege, Fußpflege, Hausnotruf 27 a Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze (1.).. (2).. (3).. (4) Im

Mehr

Krankenhausbehandlung

Krankenhausbehandlung Krankenhausbehandlung ( 39 SGB V, 33 SGB VII) Bei einer Erkrankung ist oftmals die Behandlung in einem Krankenhaus erforderlich. Patienten haben darauf einen Rechtsanspruch. Es gibt dabei verschiedene

Mehr

Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (1) Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung,

Mehr

Entlassmanagement in deutschen Krankenhäusern Ulrike Reus Referentin Dezernat I Deutsche Krankenhausgesellschaft e.v.

Entlassmanagement in deutschen Krankenhäusern Ulrike Reus Referentin Dezernat I Deutsche Krankenhausgesellschaft e.v. 4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses 27. September 2012 - Berlin Entlassmanagement in deutschen Krankenhäusern Ulrike Reus Referentin Dezernat I Deutsche Krankenhausgesellschaft

Mehr

Steffi s Pflegeteam. Über uns. Spinnereiinsel Kolbermoor Mobil /

Steffi s Pflegeteam. Über uns. Spinnereiinsel Kolbermoor Mobil / Steffi s Pflegeteam Über uns Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74 / 30 20 624 1 Was tun, wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird? Ein kurzer Überblick über unsere Leistungen Sie pflegen Ihren

Mehr

Sanitätshaus Aktuell Unser Lächeln hilft. Homecare - Versorgung. Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team

Sanitätshaus Aktuell Unser Lächeln hilft. Homecare - Versorgung. Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team Sanitätshaus Aktuell Homecare - Versorgung Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team Dieser wird jetzt maßgeblich erweitert: Künftig können diese Versicherten auch Leistungen der Tages-

Mehr

Haushaltshilfe. Damit Sie nicht. im Regen stehen

Haushaltshilfe. Damit Sie nicht. im Regen stehen Haushaltshilfe Damit Sie nicht im Regen stehen Der Haushalt: ein anspruchsvoller Job Der Haushalt und die Betreuung und Versorgung von Kindern sind häufig unterschätzte Aufgaben. Damit sie Ihnen im Krankheitsfall

Mehr

Informationen zur Pflege-Begutachtung. > Wie viel Hilfe braucht der pflege-bedürftige Mensch?

Informationen zur Pflege-Begutachtung. > Wie viel Hilfe braucht der pflege-bedürftige Mensch? 1 Informationen zur Pflege-Begutachtung > Wie viel Hilfe braucht der pflege-bedürftige Mensch? > Welchen Pflege-Grad bekommt der pflege-bedürftige Mensch? Liebe Leserin, lieber Leser, Sie haben einen Antrag

Mehr

Pressegespräch am 29. Juni 2011 inkl. Ergänzung Hilfsmittel 30. Juni 2011

Pressegespräch am 29. Juni 2011 inkl. Ergänzung Hilfsmittel 30. Juni 2011 Pressegespräch am 29. Juni 2011 inkl. Ergänzung Hilfsmittel 30. Juni 2011 Schließung der CITY BKK zum 30. Juni 2011: Übergangsregelungen zur Sicherung der Leistungsansprüche der Versicherten sowie der

Mehr

Wenn Mama oder Papa in der Versorgung der Kinder und im Haushalt ausfallen, entsteht eine echte Notsituation!

Wenn Mama oder Papa in der Versorgung der Kinder und im Haushalt ausfallen, entsteht eine echte Notsituation! Stand: April 2016 Ihre Situation Sie sind - schwanger - müssen zur Kur oder - fallen krankheitsbedingt vorübergehend in der Versorgung von Kind und Haushalt aus Wenn Mama oder Papa in der Versorgung der

Mehr

Entlastungsbetrag. ambulant (zweckgebunden), in Euro

Entlastungsbetrag. ambulant (zweckgebunden), in Euro Pflegegrade Geldleistung ambulant, Sachleistung ambulant, Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden), Leistungsbetrag vollstationär, Pflegegrad 1 125 125 Pflegegrad 2 316 689 125 770 Pflegegrad 3 545 1.298

Mehr

Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege

Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege Fachbereich Thematik Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege I. Allgemeines Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen erhalten Beihilfe zu Pflegeleistungen

Mehr

Dirk Ruiss Leiter der Landesvertretung des vdek in Nordrhein-Westfalen

Dirk Ruiss Leiter der Landesvertretung des vdek in Nordrhein-Westfalen Umsetzung des Aufnahme- und Entlassmanagements in Krankenhäusern Welche Vorteile sehen die Krankenkassen in der Verbesserung der Versorgung ihrer Versicherten? Dirk Ruiss Leiter der Landesvertretung des

Mehr

Änderungen im SGB V und Auswirkungen auf das Case Management in Akut- und Rehabilitationskliniken

Änderungen im SGB V und Auswirkungen auf das Case Management in Akut- und Rehabilitationskliniken Änderungen im SGB V und Auswirkungen auf das Case Management in Akut- und Rehabilitationskliniken 1 Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin (FH) Sozialmanagerin Zertifizierte Case Managerin (DGCC) Leiterin

Mehr

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung Krankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung...2 Schwerwiegend chronisch krank... 2 Fahrtkosten für Krankenfahrten... 3 Krankengeld...4 Leistungen bei Heimhämodialyse... 4 Private Krankenversicherung...4

Mehr

PS 0, I, II, oder III (mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, der zur Inanspruchnahme des erhöhten Betrages berechtigt)

PS 0, I, II, oder III (mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, der zur Inanspruchnahme des erhöhten Betrages berechtigt) » Kurzzeitpflege Im Anschluss an die Krankenhausbehandlung Für die zeitlich begrenzte Unterbringung in einer statio nären Einrichtung (Alten-/Pflegeheim) im Anschluss an einen Kranken hausaufenthalt stellt

Mehr

> Wer wir sind > Was wir machen > Wo Sie uns finden

> Wer wir sind > Was wir machen > Wo Sie uns finden Der Medizinische Dienst der Kranken-Versicherung () > Wer wir sind > Was wir machen > Wo Sie uns finden Der : Wer wir sind Wenn die Menschen krank sind, brauchen sie gute Medizin. Und gute Behandlung.

Mehr

Mitteilung des Senats vom 15. Januar 2002

Mitteilung des Senats vom 15. Januar 2002 B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15 /1041 15. 01. 02 Mitteilung des Senats vom 15. Januar 2002 Häusliche Krankenpflege Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Senat

Mehr

Beihilfe Mutter-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen / Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen

Beihilfe Mutter-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen / Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen FACHBEREICH THEMATIK Beihilfe Mutter-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen / Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird in diesem Informationsblatt jeweils nur der Begriff Mutter-

Mehr

Die Verordnung von Hilfsmitteln im Rahmen des Entlassmanagements

Die Verordnung von Hilfsmitteln im Rahmen des Entlassmanagements Die Verordnung von Hilfsmitteln im Rahmen des Entlassmanagements Die Verordnung von Hilfsmitteln im Rahmen des Entlassmanagements Seit dem 01.10.2017 können Krankenhausärzte und Ärzte in Einrichtungen

Mehr

Handlungsempfehlungen. Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus und in der Kur. zur Umsetzung des

Handlungsempfehlungen. Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus und in der Kur. zur Umsetzung des Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Gesetzes zur Regelung des pflegebedarfs im Krankenhaus und in der Kur Ein Erfolg unserer Kampagne Ich muss ins Krankenhaus Version 1.3.0 23.11.2014 Handlungsempfehlungen

Mehr

Pflegestützpunkt Charlottenburg-Wilmersdorf Bundesallee 50, Berlin

Pflegestützpunkt Charlottenburg-Wilmersdorf Bundesallee 50, Berlin Pflegestützpunkt Charlottenburg-Wilmersdorf Bundesallee 50, 10715 Berlin Aufgaben und Ziele von Pflegestützpunkten Pflegestützpunkt Charlottenburg- Wilmersdorf Bundesallee 50, 10715 Berlin Stand der Entwicklung

Mehr

Eltern für Eltern. Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011

Eltern für Eltern. Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011 Eltern für Eltern Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011 Umfrage März 2011 Rücklauf 76 Fragebogen Hit Liste 1.Schwerbehindertenausweis 2. Pflegegeld 3. Überprüfung der Pflegebedürftigkeit 4.

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Verordnungen Juli 2017 Neu: Psychotherapeuten dürfen Krankenhausbehandlung und Krankenbeförderung verordnen Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Mehr

Checkliste zur Entlassung aus dem Krankenhaus

Checkliste zur Entlassung aus dem Krankenhaus 2016 Sabine Schleppy & Georg Claus für tettricks.de Checkliste zur Entlassung aus dem Krankenhaus Diese Checkliste soll dazu dienen, Dinge abzuarbeiten, um nichts Wesentliches zu vergessen. Wir machen

Mehr

Checkliste zur Übersichtsbewahrung, bevor Sie das Krankenhaus verlassen (zum Ausdrucken):

Checkliste zur Übersichtsbewahrung, bevor Sie das Krankenhaus verlassen (zum Ausdrucken): Checkliste zur Übersichtsbewahrung, bevor Sie das Krankenhaus verlassen (zum Ausdrucken): Im Folgenden haben wir einmal eine Checkliste entworfen. Diese Liste soll dazu dienen Dinge abzuarbeiten um nichts

Mehr

Gesetzliche Krankenversicherung, 61, 62 SGB V

Gesetzliche Krankenversicherung, 61, 62 SGB V Zuzahlungen Versicherte der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung müssen sich ab dem 18. Lebensjahr an den Ausgaben für ihre Gesundheit in Form von Zuzahlungen beteiligen. Gesetzliche Krankenversicherung,

Mehr

Eckpunkte des Versorgungsstärkungsgesetzes I Beschlussvorlage vom 11. Juni 2015

Eckpunkte des Versorgungsstärkungsgesetzes I Beschlussvorlage vom 11. Juni 2015 Eckpunkte des Versorgungsstärkungsgesetzes I 27b Zweitmeinung: Recht auf Zweitmeinung vor geplanten Operationen (10 Tage vorher) 32 Absatz 1a GBA: Richtlinie zur Heilmittelversorgung von Versicherten mit

Mehr

Informationen zur Pflege-Begutachtung. > Wie viel Hilfe braucht der. > Welchen Pflege-Grad bekommt der. pflege-bedürftige Mensch?

Informationen zur Pflege-Begutachtung. > Wie viel Hilfe braucht der. > Welchen Pflege-Grad bekommt der. pflege-bedürftige Mensch? t 1 Eine Information in leichter Sprache Informationen zur Pflege-Begutachtung > Wie viel Hilfe braucht der pflege-bedürftige Mensch? > Welchen Pflege-Grad bekommt der pflege-bedürftige Mensch? 2 Eine

Mehr

Wir sind für Sie da. Ambulanter Pflegedienst. Altenhilfe der Stadt Augsburg

Wir sind für Sie da. Ambulanter Pflegedienst. Altenhilfe der Stadt Augsburg Wir sind für Sie da Ambulanter Pflegedienst Altenhilfe der Stadt Augsburg Unser Ambulantes Pflegeteam unterstützt Menschen mit körperlichen Beschwerden und Einschränkungen im Alltag. Seit 1994 bietet die

Mehr

Plötzlich Pflegefall? Schritt für Schritt durch die ersten Tage. Der Pflegeratgeber für Angehörige.

Plötzlich Pflegefall? Schritt für Schritt durch die ersten Tage. Der Pflegeratgeber für Angehörige. Plötzlich Pflegefall? Schritt für Schritt durch die ersten Tage. Der Pflegeratgeber für Angehörige. PLÖTZLICH IST VON EINEM TAG AUF DEN ANDEREN ALLES ANDERS. Ein Pflegefall kommt meist unerwartet, stellt

Mehr

Spezielle Pflegesituationen

Spezielle Pflegesituationen 58 27. Grundlagen der häuslichen Pflege 1. Erklären Sie den Grundsatz ambulant vor stationär. 2. Wer bietet ambulante Pflege an? 3. Patient, Klient, Kunde. Erläutern Sie den Zusammenhang. 4. Nennen Sie

Mehr

Neu seit dem

Neu seit dem Neu seit dem 01.01.2017 Pflegebedürftigkeitsbegriff Keine Pflegestufen mehr, sondern Pflegegrade Vollkommen veränderte Assessment zur Pflegegradeinstufung Der Satz der Pflegeversicherung steigt um 0,2

Mehr

UStG 4 Nr. 16 Buchst. e Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g

UStG 4 Nr. 16 Buchst. e Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g BUNDESFINANZHOF Umsätze, die eine Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen durch Gestellung von Haushaltshilfen i.s. des 38 SGB V erzielt, sind, sofern die übrigen Voraussetzungen

Mehr

Schnelle Hilfe im. Pflegefall. Kosten Organisation Pflegegrade

Schnelle Hilfe im. Pflegefall. Kosten Organisation Pflegegrade Schnelle Hilfe im Pflegefall Kosten Organisation e 15 Checkliste Schritt für Schritt zum o Antrag. Sobald sich Hilfebedürftigkeit abzeichnet, sollte der Betroffene einen Antrag auf einen bei seiner Pflegekasse

Mehr

Tragende Gründe. Vom 22. November Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf... 4

Tragende Gründe. Vom 22. November Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf... 4 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur ambulanten Sanierungsbehandlung von Trägern des Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung

Mehr

Ehrenamt und Frühe Hilfen- Dorfhelferinnen in Niedersachsen. Hand in Hand für ein starkes Netzwerk III. Fachtag Frühe Hilfen

Ehrenamt und Frühe Hilfen- Dorfhelferinnen in Niedersachsen. Hand in Hand für ein starkes Netzwerk III. Fachtag Frühe Hilfen Ehrenamt und Frühe Hilfen- Dorfhelferinnen in Niedersachsen Hand in Hand für ein starkes Netzwerk III. Fachtag Frühe Hilfen 08.02.2017 Das Evangelische Dorfhelferinnenwerk in Niedersachsen Gründung 1960

Mehr

Pflegestärkungsgesetz

Pflegestärkungsgesetz Pflegestärkungsgesetz Bis zum 31.12.2014 galt: Personen sind pflegebedürftig, wenn Sie Hilfe im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit

Mehr

Steffi s Pflegeteam. Der Pflegeberater. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74 / 30 20 624

Steffi s Pflegeteam. Der Pflegeberater. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74 / 30 20 624 Steffi s Pflegeteam Der Pflegeberater Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74 / 30 20 624 1 Die Pflegeversicherung Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde für die gesamte Bevölkerung eine

Mehr

kranken- und pflegeversicherung Ambulante Vorsorgeleistungen Kuren

kranken- und pflegeversicherung Ambulante Vorsorgeleistungen Kuren kranken- und pflegeversicherung Ambulante Vorsorgeleistungen Kuren Mit dieser Information möchten wir Sie über die ambulanten Vorsorgeleistungen, die im Volksmund auch Badekuren genannt werden, informieren

Mehr

Sozialdienst im Krankenhaus

Sozialdienst im Krankenhaus Umsetzung des Entlassmanagements durch das Krankenhaus Sozialdienst im Krankenhaus S. Kraus Leitung Sozialdienst & Case Management Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin (FH)/Sozialmanagerin Zertifizierte

Mehr

Die wichtigsten Schritte bei der Auswahl des passenden Pflegeangebotes

Die wichtigsten Schritte bei der Auswahl des passenden Pflegeangebotes Die wichtigsten Schritte bei der Auswahl des passenden Pflegeangebotes Bis Sie wissen, welche Form der Pflege für Sie passt und bis der Pflegeantrag bewilligt ist, gibt es einiges zu beachten. Unser interaktiver

Mehr

Checkliste zur Entlassung aus dem Krankenhaus

Checkliste zur Entlassung aus dem Krankenhaus 2016 Sabine Schleppy & Georg Claus für tettricks.de (aktualisiert 2017) Checkliste zur Entlassung aus dem Krankenhaus Diese Checkliste soll dazu dienen, Dinge abzuarbeiten, um nichts Wesentliches zu vergessen.

Mehr

Pflege zu Hause organisieren

Pflege zu Hause organisieren Pflege zu Hause organisieren Aktualisierung des Ratgebers, 1. Auflage 2013 Änderungen der Pflegereform Stand: Januar 2016 Am 1. Januar 2016 ist der zweite Teil des Pflegestärkungsgesetzes in Kraft getreten.

Mehr

M&B Marketing-Bildung Institut Ltd. Fachverlag London Ltd. 1

M&B Marketing-Bildung Institut Ltd. Fachverlag London Ltd. 1 Fachverlag London Ltd. 1 Änderung der Pflegesätze ab 2017 Pflegegeld 2016 und 2017 - Sätze laut Pflege-Stärkungsgesetz II in der Pflegeversicherung Pflegegeld 2016 / 2017 Pflege-Stärkungsgesetz II Im Jahr

Mehr

Wann kann eine Heilmitteltherapie verordnet werden? Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Heilmittel, wenn diese notwendig sind, um

Wann kann eine Heilmitteltherapie verordnet werden? Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Heilmittel, wenn diese notwendig sind, um Heilmittel ( 32 SGB V) Heilmaßnahmen sind fester Bestandteil in der Rehabilitation von akuten und chronischen Erkrankungen. Bei zahlreichen angeborenen, erworbenen oder degenerativen Erkrankungen wird

Mehr

Inhaltsübersicht. Häusliche Krankenpflege. Normen 37 SGB V HKP-RL. Kurzinfo

Inhaltsübersicht. Häusliche Krankenpflege. Normen 37 SGB V HKP-RL. Kurzinfo Häusliche Krankenpflege Normen 37 SGB V HKP-RL Kurzinfo Versicherte erhalten in ihrem Haushalt, ihrer Familie oder an einem geeigneten sonstigen Ort, insbesondere in betreuten Wohnformen, Schulen und Kindergärten,

Mehr

Kranken- und Pflegeversicherung. Ambulante. Vorsorgeleistungen. Kuren

Kranken- und Pflegeversicherung. Ambulante. Vorsorgeleistungen. Kuren Kranken- und Pflegeversicherung Vorsorgeleistungen Ambulante Kuren Mit dieser Information möchten wir Sie über die ambulanten Vorsorgeleistungen, die im Volksmund auch Badekuren genannt werden, informieren

Mehr

Hilfen für Rheumapatienten im Umgang mit Krankenkassen, Versicherungen und Behörden

Hilfen für Rheumapatienten im Umgang mit Krankenkassen, Versicherungen und Behörden Den Alltag trotz Rheuma bewältigen Hilfen für Rheumapatienten im Umgang mit Krankenkassen, Versicherungen und Behörden Norbert Bauschert Dr. Edmund Edelmann Christine Vetter Fiktive Patientenbeispiele:

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Behandlungspflege (SGB V) Grundpflege (SGBXI)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Behandlungspflege (SGB V) Grundpflege (SGBXI) Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

auf der Grundlage von 17 Abs. 1b SGB XI

auf der Grundlage von 17 Abs. 1b SGB XI Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Kostenabgrenzung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigen, die einen besonders hohen Bedarf an behandlungspflegerischen Leistungen haben (Kostenabgrenzungs-Richtlinien)

Mehr

Pflegegutachten und Pflegetagebuch

Pflegegutachten und Pflegetagebuch Pflegegutachten und Pflegetagebuch Aktualisierung des Ratgebers, 1. Auflage 2013 Änderungen der Pflegereform Stand: Januar 2016 Am 1. Januar 2016 ist der zweite Teil des Pflegestärkungsgesetzes in Kraft

Mehr

Geriatrische Rehabilitation. Was ist das? Wer bekommt das? Gilt das auch für mich?

Geriatrische Rehabilitation. Was ist das? Wer bekommt das? Gilt das auch für mich? Geriatrische Rehabilitation Was ist das? Wer bekommt das? Gilt das auch für mich? Geriatrie bedeutet Altersmedizin Alter ist Vielfalt Menschen unterscheiden sich im Alter nicht nur äußerlich. Individuelle

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Behandlungspflege Grundpflege Hauswirtschaftliche Versorgung Verhinderungspflege Betreuungs- und Entlastungsleistungen Tagespflege Leistungen im Überblick

Mehr

Welche Bedeutung hat das Patientenrechtegesetz für die Pflege?

Welche Bedeutung hat das Patientenrechtegesetz für die Pflege? Welche Bedeutung hat das Patientenrechtegesetz für die Pflege? Dr. Alexandra Jorzig Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Mediatorin im Gesundheitswesen I. Anwendbarkeit der 630 a ff. BGB auf die

Mehr

Haushaltshilfe. Damit Sie nicht. im Regen stehen

Haushaltshilfe. Damit Sie nicht. im Regen stehen Haushaltshilfe Damit Sie nicht im Regen stehen Der Haushalt: ein anspruchsvoller Job Der Haushalt und die Betreuung und Versorgung von Kindern sind häufig unterschätzte Aufgaben. Damit sie Ihnen im Krankheitsfall

Mehr

Name, Vorname des Patienten. geboren am. wohnhaft in. (oder Patientenetikett)

Name, Vorname des Patienten. geboren am. wohnhaft in. (oder Patientenetikett) Name, Vorname des Patienten geboren am wohnhaft in (oder Patientenetikett) Datenübermittlung zwischen Hausarzt und Krankenhaus Einverständniserklärung gem. Art. 6 Abs. 1a, Art. 9 Abs. 2a, h, Abs. 3, Abs.

Mehr

GKV spart an medizinischen Rehabilitationsleistungen

GKV spart an medizinischen Rehabilitationsleistungen GKV spart an medizinischen Rehabilitationsleistungen Stand: August 2013 Während die Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) seit 1995 um 50% gestiegen sind, stiegen die Ausgaben für medizinische

Mehr

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de Historie Zielrichtung Rechtsgrundlage Historie Zielrichtung Rechtsgrundlage

Mehr

Leistungsansprüche von Versicherten zur Versorgung von schwerst Pflegebedürftigen nach SGB V und SGB IX. Gerriet Schröder AOK Sachsen-Anhalt

Leistungsansprüche von Versicherten zur Versorgung von schwerst Pflegebedürftigen nach SGB V und SGB IX. Gerriet Schröder AOK Sachsen-Anhalt Leistungsansprüche von Versicherten zur Versorgung von schwerst Pflegebedürftigen nach SGB V und SGB IX Zur Abgrenzung von SGB V und SGB IX 2 Die sozialen Rechte im Sozialgesetzbuch (SGB) Die Teile des

Mehr

Wie stellt man einen Antrag? Wie bekommt man ein Beratungsgespräch?

Wie stellt man einen Antrag? Wie bekommt man ein Beratungsgespräch? Kriterien der Pflegebedürftigkeit Personen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Erkrankung sind ihren Möglichkeiten eingeschränkt. Sie brauchen Hilfe und bekommen diese oft durch die Pflegeversicherung.

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Fünfte Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Mehr

Wer kann Hilfe zur Pflege beantragen?

Wer kann Hilfe zur Pflege beantragen? Hilfe zur Pflege ( 61 SGB XII) Die professionelle Pflege von alten und kranken Menschen ist eine anspruchsvolle und kostenintensive Tätigkeit. Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur als Teilabsicherung

Mehr

Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg

Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg Stand: 01.09.2018 Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Leistungen der häuslichen Pflege Übersicht 1. Allgemeines 2. Feststellung der Pflegebedürftigkeit/Zuordnung

Mehr

Schlaganfall: Was nun? Rehabilitation.. und wie geht es weiter

Schlaganfall: Was nun? Rehabilitation.. und wie geht es weiter Schlaganfall: Was nun? Rehabilitation.. und wie geht es weiter Rehabilitationsende: Was dann? Eine Rehabilitation ist zeitlich begrenzt Ambulante Therapien: wie, wo? Selbstständiges Training: Was? Freizeitgestaltung

Mehr

Damit Sie sich vorstellen können, was das im Einzelnen bedeuten kann, lesen Sie bitte die folgende - keineswegs erschöpfende - kleine Aufstellung:

Damit Sie sich vorstellen können, was das im Einzelnen bedeuten kann, lesen Sie bitte die folgende - keineswegs erschöpfende - kleine Aufstellung: Unser Pflegedienst bietet Ihnen folgende Leistungen an: - Umfassende Information und persönliche Beratung auch im Krankenhaus - Beistand für helfende Angehörige, Freunde, Nachbarn - Häusliche medizinische

Mehr

?????????????????????????????????????? ICW Südkongress Würzburg Madeleine Gerber

?????????????????????????????????????? ICW Südkongress Würzburg Madeleine Gerber ?????????????????????????????????????? Was passiert mit Überbringern schlechter Nachrichten? Entlassmanagement gemäß 39 SGB V Madeleine Gerber Pflegesachverständige Pflegegutachterin Auditorin Historie

Mehr