71. Jahrgang 27. März 2015 Nr. 13

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1 Amtliches Verkündungsorgan für das Stadtgebiet Essen 71. Jahrgang 27. März 2015 Nr. 13 Inhaltsverzeichnis A52/A40 Planfeststellungsverfahren für den Umbau des Autobahndreiecks (AD) Essen-Ost auf dem Gebiet der Stadt Essen Umlegung Altstadt Kettwig U2/88 Ordn.Nr. 1 Karte 18 Altstadt Kettwig U2/88 Ordn.Nr. 5 Karte 2 Altenessener Str./Kaiser-Wilhelm- Park - U 1/93 Ord.Nrn.: 1 (Stadt Essen), 2 (Grundstücksgemeinschaft Richter GbR) 13.1 (Erbengemeinschaft Marianne Esser, Antje Schappert, Stefanie Rückerl) 15 (Marianne Daut) 19 (Heinrich Möhlenbruch GmbH & Co. KG) Ausschreibungen Amt für Straßen und Verkehr Sonstige Bekanntmachungen Sparkasse Essen Öffentliche Zustellungen Amt für Stadtplanung und Bauordnung: A52/A40 Planfeststellungsverfahren für den Umbau des Autobahndreiecks (AD) Essen-Ost auf dem Gebiet der Stadt Essen Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpfl ichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Bauvorhaben werden Grundstücke in der Gemarkung: Huttrop Flur 2 Frillendorf Flur 12 beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom bis im Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Essen, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 5. Etage, Zimmer 501, während der Dienststunden montags, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr Uhr und freitags von 8.00 Uhr Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Unterlagen sind auch über die Internetseite der Stadt Essen ( de/stadtplanung) zugänglich. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen. 1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum , bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 25, Am Bonneshof 35, Düsseldorf, oder bei der Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Essen, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 5. Etage, Zimmer 501, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen ( 17a Nr. 7 Satz 1 Bundesfernstraßengesetz FStrG -). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen ( 17a Nr. 7 Satz 2 FStrG). Die Bezirksregierung Düsseldorf bietet die Möglichkeit an, Einwendungen in rechtsverbindlicher elektronischer Form gemäß 3a VwVfG NRW über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) zu senden. Wegen der diesbezüglichen Zugangsvoraussetzungen wird auf die Internetveröffentlichung unter wirueberuns/egvp.html verwiesen. Eine einfache erfüllt diese Anforderungen nicht und bleibt daher unberücksichtigt. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des 63 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Vereine b) sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), von der Auslegung des Plans. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen 141

2 Stellungnahmen und Einwendungen verzichten ( 17a Nr. 5 FStrG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt ( 17 VwVfG NRW). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Auslegung des Plans treten die Anbaubeschränkungen nach 9 FStrG und die Veränderungssperre nach 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu ( 9a Abs. 6 FStrG). 8. Da das Vorhaben UVP-pfl ichtig ist, wird darauf hingewiesen, dass die für das Verfahren zuständige Behörde und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde die Bezirksregierung Düsseldorf ist, dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden wird, dass die ausgelegten Planunterlagen die nach 6 Abs. 3 UVPG notwendigen Angaben enthalten und dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gem. 9 Abs. 1 UVPG ist Der Oberbürgermeister Im Auftrag Müller Umlegungsausschuss der Stadt Essen: Umlegung Altstadt Kettwig U2/88 Ordn.Nr. 1 Karte 18 Der Umlegungsausschuss der Stadt Essen hat durch Vorwegnahme der Entscheidung gem. 76 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung die Eigentums- und Besitzverhältnisse an den Einwurfsgrundstücken: Corneliusstraße, Gemarkung Kettwig Flur 64 Flurstück 253 Corneliusstraße, Kirchfeldstraße, Gemarkung Kettwig Flur 64 Flurstück 254 Corneliusstraße, Gemarkung Kettwig Flur 64 Flurstück 370 und an dem Zuteilungsgrundstück: Corneliusstraße, Gemarkung Kettwig Flur 64 Flurstück 587 durch Beschluss vom geregelt. Gemäß 71 (1, Satz 1) BauGB wird bekannt gemacht, dass dieser Beschluss am unanfechtbar geworden ist. Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß 72 (1) BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt Der Vorsitzende Piens Umlegung Altstadt Kettwig U2/88 Ordn.Nr. 5 Karte 2 Der Umlegungsausschuss der Stadt Essen hat durch Vorwegnahme der Entscheidung gem. 76 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung die Eigentums- und Besitzverhältnisse an den Einwurfsgrundstücken: Corneliusstraße 2, Schulstraße, Gemarkung Kettwig Flur 64 Flurstück 252 Schulstraße14, Gemarkung Kettwig Flur 64 Flurstück 526 Schulstraße 16A, Gemarkung Kettwig Flur 64 Flurstück 249 Corneliusstraße 2, Schulstraße, Gemarkung Kettwig Flur 64 Flurstück 251 und an den Zuteilungsgrundstücken: Corneliusstraße 2, Schulstraße 14, Gemarkung Kettwig Flur 64 Flurstück 586 Schulstraße 16A, Gemarkung Kettwig Flur 64 Flurstück 585 durch Beschluss vom geregelt. Gemäß 71 (1, Satz 1) BauGB wird bekannt gemacht, dass dieser Beschluss am unanfechtbar geworden ist. Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß 72 (1) BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt Der Vorsitzende Piens Amtsbl. d. Stadt Essen Nr. 13 vom

3 Umlegung Altenessener Str./Kaiser-Wilhelm- Park - U 1/93 Ord.Nrn.: 1 (Stadt Essen), 2 (Grundstücksgemeinschaft Richter GbR) 13.1 (Erbengemeinschaft Marianne Esser, Antje Schappert, Stefanie Rückerl) 15 (Marianne Daut) 19 (Heinrich Möhlenbruch GmbH & Co. KG) Der Umlegungsausschuss der Stadt Essen hat in seiner Sitzung am gemäß 52 (3) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung die Entlassung der Grundstücke Gemarkung Altenessen Flur 26 Flurstücke 147, 298, 433 tlw., 145, 157, 143, 146, 306, 307, 308, 153, 154, 155, 156, 158, 159, 165 und 166 aus dem Umlegungsverfahren Altenessener Straße/Kaiser-Wilhelm-Park - U 1/93 (1, 2, 13.3, 15, 19) beschlossen. Gegen den Beschluss gem. 52 (3) BauGB kann innerhalb 6 Wochen ab dem ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden. Dieser Antrag ist schriftlich beim Umlegungsausschuss der Stadt Essen, Essen, einzureichen. Der Nachtbriefkasten der Stadt Essen befi ndet sich am Rathaus, Porscheplatz, Essen. Der Antrag kann aber auch mündlich zur Niederschrift in der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses beim Fachbereich Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement, Rathenaustr. 2, Essen, erklärt werden. Im Antrag muss der Beschluss bezeichnet sein, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung enthalten, inwieweit der Beschluss angefochten wird und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrages dienen. Über den Antrag entscheidet das Landgericht Arnsberg Kammer für Baulandsachen. Wird die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten oder Vertreters versäumt, so wird dessen Verschulden dem vertretenen Beteiligten zugerechnet Der Vorsitzende (L.S.) Piens (Pläne siehe Seite ) Amtsbl. d. Stadt Essen Nr. 13 vom

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5 Amtsbl. d. Stadt Essen Nr. 13 vom

6 Ausschreibungen Amt für Straßen und Verkehr: Substanzerfassung und Baugrunderkundung Aktenzeichen: Vergabe-Nr.: Ö 1. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung gemäß 3 Abs. 1 VOL/A 2. Bezeichnung der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle Bezeichnung Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr Postanschrift Lindenallee 10, Essen Telefon-Nummer 0201/ ; -23; 26; Telefax-Nummer 0201/ Adresse vergabe@amt66.essen.de 3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle wie Ziffer 2 4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind wie Ziffer 2 5. Form der Angebote Postalischer Versand 6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Substanzerfassung und Baugrunderkundung Hauptverkehrsstraßen Teil A: Kaulbachstraße/Hausackerstraße Teil B: Leimgardtsfeld Teil C: Frankenstraße Zur Ausführung kommen in den Teilen A - C insgesamt: ca. 44 Stck Bohrkerne ø 150 mm ca. 44 Stck Bohrkerne ø 250 mm ca m Georadar-Messung ca. 325 Messpunkte FWD-Messung Leistungsort: Stadtgebiet Essen, Hausackerstraße, Essen Ergänzende/Abweichende Angaben zum Leistungsort: Die Leistungen erfolgen an drei Orten: Teil A: Kaulbachstraße/Hausackerstraße Teil B: Leimgardtsfeld Teil C: Frankenstraße 7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Eine Aufteilung in Lose ist nicht beabsichtigt. 8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote werden nicht zugelassen. 9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Die Arbeiten sind innerhalb eines Monats nach Auftragserteilung fertig zustellen. Dauer: 1 Monate ab Auftragsvergabe 10. Bezeichung der Stelle, die die Vergabeunterlagen und die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes abgibt Vergabemarktplatz NRW Zu den unter genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. 11. Schlusstermin für die Anforderung von Vergabeunterlagen oder Einsicht in die Vergabeunterlagen :59 Uhr 12. Ablauf der Angebotsfrist :59 Uhr 13. Ablauf der Bindefrist :59 Uhr 14. Höhe etwaiger Vervielfältigungskosten und Zahlungsweise Eine Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform wird nicht angeboten 17. Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters Sonstiger Nachweis Präqualifi zierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifi ziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifi kation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. 19. Angabe der Zuschlagskriterien Wertungsmethode: Niedrigster Preis. 20. Sonstiges 1. Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozial-standards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW vom (TVgG)). Hiernach müssen Bieterinnen bzw. Bieter, deren Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer oder Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind bzw. bekannt sein müssen, gemäß den Vorgaben der 4, 17 und 18 TVgG Verpflichtungserklärungen zu Umweltstandards und Energieeffizienz, sozialen Mindeststandards sowie bei Bau- und Dienstleistungen auch zu Tarif- bzw. Mindestlöhnen abgeben. Die Verpfl ichtungserklärungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. 2. Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter/Bewerber/innen z.b. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr geführt. Bekanntmachungs-ID: CXPSYYLY6GG Lieferung von Kabel und Leitungen 2015/2016 Aktenzeichen: Vergabe-Nr.: Ö 1. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung gemäß 3 Abs. 1 VOL/A 2. Bezeichnung der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle Bezeichnung Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr Postanschrift Lindenallee 10, Essen Telefon-Nummer 0201/ ; -23; 26; Telefax-Nummer 0201/ Adresse vergabe@amt66.essen.de 3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle wie Ziffer 2 4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind wie Ziffer 2 5. Form der Angebote Postalischer Versand 146 Amtsbl. d. Stadt Essen Nr. 13 vom

7 6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Die Leistung ist in drei Lose aufgeteilt. Angebote können für ein Los, für mehrere Lose oder für alle Lose eingereicht werden. Es fi ndet keine Loslimitierung statt. Ein Bieter kann den Zuschlag für alle Lose erhalten. Los 1 Erdkabel m Erdkabel liefern Los 2 Nachrichtenkabel m Nachrichtenkabel liefern Los 3 Mantelleitungen/Aderleitungen m Mantelleitungen liefern m Aderleitungen liefern Leistungsort: Amt für Straßen und Verkehr, Elisenstraße 76, Essen 7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Eine Aufteilung in Lose ist vorgesehen. Angebote sind einzureichen für ein oder mehrere Lose. Los Nr.: 01 Bezeichnung: Erdkabel Beschreibung: Los 1 Erdkabel m Erdkabel liefern Los Nr.: 02 Bezeichnung: Nachrichtenkabel Beschreibung: Los 2 Nachrichtenkabel m Nachrichtenkabel liefern Los Nr.: 03 Bezeichnung: Mantelleitungen/Aderleitungen Beschreibung: Los 3 Mantelleitungen/Aderleitungen m Mantelleitungen liefern m Aderleitungen liefern 8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote werden zugelassen. 9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Lieferung ab Auftragserteilung bis Bezeichung der Stelle, die die Vergabeunterlagen und die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes abgibt Vergabemarktplatz NRW Zu den unter genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. 11. Schlusstermin für die Anforderung von Vergabeunterlagen oder Einsicht in die Vergabeunterlagen :59 Uhr 12. Ablauf der Angebotsfrist :59 Uhr 13. Ablauf der Bindefrist :59 Uhr 14. Höhe etwaiger Vervielfältigungskosten und Zahlungsweise Eine Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform wird nicht angeboten 16. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind siehe ZVB_VOL 19. Angabe der Zuschlagskriterien Wertungsmethode: Niedrigster Preis. 20. Sonstiges 1. Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW vom (TVgG)). Hiernach müssen Bieterinnen bzw. Bieter, deren Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer oder Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind bzw. bekannt sein müssen, gemäß den Vorgaben der 4, 17 und 18 TVgG Verpflichtungserklärungen zu Umweltstandards und Energieeffizienz, sozialen Mindeststandards sowie bei Bau- und Dienstleistungen auch zu Tarif- bzw. Mindestlöhnen abgeben. Die Verpfl ichtungserklärungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. 2. Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter/Bewerber/innen z.b. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr geführt. Bekanntmachungs-ID: CXPSYYLY670 Sonstige Bekanntmachungen Sparkasse Essen: Aufgebote von Sparkassenbüchern Folgende von uns ausgestellte Sparkassenbücher sollen für kraftlos erklärt werden: An die Inhaber dieser Sparkassenbücher ergeht die Aufforderung, binnen 3 Monaten ihre Rechte unter Vorlegung des Sparkassenbuches anzumelden; andernfalls werden die Sparkassenbücher für kraftlos erklärt Sparkasse Essen Remmer Bongers Amtsbl. d. Stadt Essen Nr. 13 vom

8 Öffentliche Zustellungen Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gem. 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom (BGBl. I S. 2354) in Verbindung mit 1 des Landeszustellungsgesetzes NRW vom (GV.NRW.S. 94) in der jeweils gültigen Fassung wird für Nachgenannte(n) die Bekanntmachung eines Schreibens an der Anschlagtafel im Erdgeschoss des Rathauses, Porscheplatz 1, ausgehändigt. Name, Vorname letzte bekannte Anschrift zuständiges Amt Cygon, Claudia Depping, Carmen Goldschmidtstr. 35, Essen Einwohneramt, Hahnebeck, Christoph Maxstr. 71, Essen JobCenter Essen Mitte, Hof, André Scharnhorststr. 8, Essen JobCenter Essen Mitte, Dr. Rödder, Andreas Simon, Olaf Smart Drinks Limited Sarmadi, Mehran Wissmann, Jozsef Yordanov, Bladovest Es wird darauf hingewiesen, dass das jeweilige Schriftstück zwei Wochen nach Aushang der Benachrichtigung als zugestellt gilt. 148 Amtsbl. d. Stadt Essen Nr. 13 vom

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10 150 Amtsbl. d. Stadt Essen Nr. 13 vom

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12 Herausgeber: Stadt Essen Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation, Essen Telefon , Telefax PVSt K 1488 (Entgelt bezahlt) Deutsche Post AG Das Amtsblatt der Stadt Essen erscheint wöchentlich jeden Freitag und ist ab 9.00 Uhr im Rathaus, Porscheplatz, 2. Etage, Zimmer 2.11, zum Einzelpreis von 1,50 EURO erhältlich. Der jährliche Bezugspreis des Druckerzeugnisses beträgt 94,50 EURO (einschl. Postzustellungsgebühren), zahlbar im voraus; der Einzelpreis beträgt 1,50 EURO zzgl. Portokosten; der jährliche Bezugspreis des Newsletters beträgt 82,00 EURO. Neu- bzw. Abbestellungen nimmt das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation entgegen. Kündigungen sind nur zum Jahresende möglich. Die Kündigung muss bis zum 1. Dezember dem Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation vorliegen. Der Nachdruck oder die Vervielfältigung des Inhalts, auch auszugsweise, insbesondere der vom Herausgeber gestalteten Anzeigen, ist nur mit Genehmigung des Herausgebers gestattet. Der Preis für amtliche Bekanntmachungen beträgt 1,50 EURO je Millimeter. Druck: Amt für Zentralen Service, Essen Verzogen nach: (Anschriftenfeld) Im Amtsblatt verwendete Abkürzungen: ABl BauGB BBauG BGBl B-Plan DSchG FNP Gem. GemHVO GO NRW GV NRW GWB KJHG KAG OBG Amtsblatt der Stadt Essen Baugesetzbuch Bundesbaugesetz Bundesgesetzblatt Bebauungsplan Denkmalschutzgesetz Flächennutzungsplan Gemarkung Gemeindehaushaltsverordnung Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein- Westfalen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Kinder- und Jugendhilfegesetz Kommunalabgabengesetz Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden PBefG SGV NRW StrWG NRW TVgG-NRW VOB VOL VwVfG NRW Personenbeförderungsgesetz Sammlung des bereinigten Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen Tariftreue- und Vergabegesetz für das Land Nordrhein- Westfalen Verdingungsordnung für Bauleistungen Verdingungsordnung für Leistungen Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen 152 Amtsbl. d. Stadt Essen Nr. 13 vom

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