Wichtige Kundeninformation
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- Matthias Gottlob Krause
- vor 8 Jahren
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1 Wichtige Kundeninformation Zwischen dem -Auftraggeber- -Auftraggeber- und dem -VersicherungsMaklerwird folgende Vereinbarung getroffen KVM Consult GmbH Zum Weiherbach Kulmbach -VersicherungsMakler- 1 Vertragsgegenstand 1. Der Auftraggeber beauftragt den Makler Versicherungsverträge zu vermitteln. Dies umfasst insbesondere die Vorbereitung und den Abschluss von Versicherungsverträgen sowie die Mitwirkung bei der Verwaltung und Erfüllung, z.b. im Schadensfall. Die Betreuung durch den Makler erstreckt sich auf die künftig vom Makler vermittelten Versicherungsverträge und kann falls ausdrücklich vereinbart auch die bereits bei Abschluss dieses Vertrages bestehenden Versicherungsverhältnisse erfassen. 2. Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, können die Parteien zusätzlich vereinbaren, dass der Makler den Auftraggeber gegen gesondertes Entgelt bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen rechtlich berät. 3. Der Makler hat eine Zulassung seiner zuständigen Erlaubnisbehörde, der IHK München, Max- Joseph Str. 2, München und ist dementsprechend als Versicherungsmakler gemäß 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung im Vermittlerregister bei der DIHK, Breite Straße 29, Berlin mit der Registrierungsnummer D-OOM0-HE07J-44 eingetragen. Der Auftraggeber kann diese Eintragung auch unter überprüfen. Der Makler hält keinerlei Beteiligungen an Versicherungsunternehmen und auch umgekehrt ist kein Versicherungsunternehmen an ihm beteiligt. Er ist insoweit völlig unabhängig. Der Makler ist Mitglied im Verband Deutscher Versicherungsmakler e.v. (VDVM) und erfüllt dessen Qualitätsanforderungen, die insbesondere bzgl. der Berufsqualifikation und des notwendigen Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherungsschutzes über den gesetzlichen Anforderungen liegen. Der Makler nimmt an der VEMA eg Zertifizierung teil und ist damit zertifiziert nach DIN ISO 9001:2000 (TÜV SÜD).
2 2 Leistungsumfang 1. Der Makler erbringt auf Grund dieses Vertrages gegenüber dem Auftraggeber alle Dienstleistungen, die üblicherweise von einem Versicherungsmakler gegenüber seinem Kunden erbracht werden. Dazu gehört zum Beispiel die Vermittlung von Versicherungsverträgen, die Verwaltung der durch den Makler vermittelten Versicherungsverträge, die Verwaltung der nicht durch den Makler vermittelten Versicherungsverträge, sofern dies ausdrücklich vereinbart wird, und die Unterstützung des Auftraggebers bei der Schadensregulierung. 2. Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers beschränkt sich auf die folgenden Versicherungssparten: a) b) 3. Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers beschränkt sich auf die folgenden Versicherungsverträge: a) b) 4. Der Makler erfüllt seine Pflichten in Übereinstimmung mit den 42 b ff. VVG. Der Makler legt seinem Rat regelmäßig soweit er nicht ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hinweist - eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu Grunde. Auswahlkriterien sind in erster Linie die gebotene Leistung, der Preis, die Sicherheit, die Verfügbarkeit, die Art und Weise der Schadensabwicklung sowie die Geschäftsprozesse der Versicherungsunternehmen bzw. der Versicherungsverträge. Der Makler berücksichtigt hierbei nur die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) unterliegenden Versicherer (VU mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland), die Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Ausländische Versicherer bleiben im Regelfall unberücksichtigt. Sofern die Art der Risiken oder die Marktverhältnisse es erfordern, ist es dem Makler freigestellt, Versicherungen auch an im Dienstleistungsverkehr tätige Versicherer zu vermitteln. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht. Versicherungen werden nicht an Direktversicherer oder Unternehmen vermittelt, die dem Makler keine Vergütung gewähren. Falls der Auftraggeber dies ausdrücklich wünscht, wird hierfür ein gesondertes Entgelt vereinbart.
3 3 Vollmachten Die Vertretungsbefugnisse des Maklers gegenüber den Versicherungsunternehmen, ergeben sich aus den vom Auftraggeber erteilten Vollmachten. Die Vollmachten werden dem Makler als gesonderte Urkunden erteilt. Sie sind Anlagen zu diesem Vertrag. Die Vertretungsbefugnisse des Maklers im Rahmen seiner Assecuradeurstätigkeit, erstrecken sich auf das Erstellen von Deckungszusagen, Policen, sowie Rechnungen und das Durchführen des Beitragsinkassos im Namen des Versicherers 4 Datenschutz Die Rechte des Maklers betreffend die Weitergabe von Kundendaten ergeben sich aus der Einwilligungserklärung des Auftraggebers. Sie ist ebenfalls Anlage zu diesem Vertrag. 5 Vertragsdauer/ Kündigung 1. Der Versicherungsmaklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt am: Eine Kündigung des Vertrages ist durch den Auftraggeber ohne Einhaltung besonderer Fristen zu jeder Zeit möglich. Der Versicherungsmakler kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. 6 Vergütung Die Vergütung für die Vermittlungs- und Beratungstätigkeit des Versicherungsmaklers trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen Makler und Auftraggeber vereinbart werden. 7 Pflichten des Auftraggebers Vertrags- und risikorelevante Änderungen hat der Auftraggeber dem Makler unverzüglich mitzuteilen.
4 8 Haftung 1. Der Haftungsrahmen des Maklers beläuft sich im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf bis zu 2 Mio. je Schadensfall. Der Makler hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor, die die Anforderungen des 9 Abs. 2 Versicherungsvermittlungsverordnung deutlich übersteigt. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz des Maklers auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Der Makler gibt hierzu eine Empfehlung ab. 2. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen mit der Maßgabe, dass die Ansprüche spätestens nach 5 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Maklervertrag beendet wurde, verjähren. 9 Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. 2. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrags unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder durch gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. 3. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Kulmbach. 4. Zuständige Beschwerdestellen für außergerichtliche Streitbeilegung sind: Versicherungsombudsmann e.v., Postfach , Berlin Weitere Informationen: Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Kronenstraße 13, Berlin Weitere Informationen: Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber- Ort, Datum Unterschrift Auftragnehmer-
5 Maklervollmacht (nachstehend Auftraggeber genannt) für KVM Consult GmbH Zum Weiherbach 8, Kulmbach (nachstehend Versicherungsmakler genannt) Der Auftraggeber bevollmächtigt den Versicherungsmakler und einen eventuellen Rechtsnachfolger zur Vertretung in den beauftragten Versicherungsangelegenheiten. Diese Maklervollmacht umfasst insbesondere die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherern, einschließlich der Abgabe aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen, die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge, die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den von dem Versicherungsmakler vermittelten oder in die Betreuung übernommenen Versicherungsverhältnissen sowie die sonstige Mitwirkung bei der Schadenregulierung, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, soweit Inkassovollmachten mit den jeweiligen Versicherern bestehen, d.h. der Auftraggeber mit befreiender Wirkung an den Versicherungsmakler zahlen darf. Der Versicherungsmakler übernimmt im Rahmen bestehender Vereinbarungen die Weiterleitung, der von ihm kassierten Prämien an den Versicherer und der von ihm entgegengenommenen Leistungen der Versicherer an den Auftraggeber, die Erteilung von Untervollmacht an einen anderen Versicherungsmakler oder Personen, die von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, die Einleitung von Beschwerden bei dem BaFin oder einer Ombudsstelle. Der Versicherungsmakler ist von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet, kann vom Auftraggeber aber jederzeit widerrufen werden. Der Auftraggeber stimmt der umseitigen Datenschutzerklärung zu Ort, Datum Unterschrift
6 Datenschutzerklärung zum Maklervertrag (1) Der Auftraggeber willigt ein, dass die vom Versicherungsmakler angesprochenen Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (z. B. Beiträge, Versicherungsfälle, Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und an ihren Verband übermitteln dürfen. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des beantragten Vertrages auch für entsprechende Prüfung bei anderweitig zu beantragenden Versicherungsverträgen und bei künftigen Antragstellungen des Auftraggebers. (2) Der Auftraggeber willigt ferner ein, dass diese Versicherer, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den Versicherungsmakler weitergeben. (3) Der Auftraggeber willigt weiter darin ein, dass seine Personalien und Kontoverbindungen vom Versicherungsmakler zum Zweck der Kundenbetreuung gespeichert werden können. Der Versicherungsmakler darf die so gewonnenen Daten verwenden, um den Kunden weiterführend auch in anderen Produktsparten zu beraten und ihn kontaktieren, um ihm weitere Produktvorschläge zu unterbreiten. (4) Gesundheitsdaten dürfen nur streng vertraulich an Personen- und deren Rückversicherer übermittelt werden. An Versicherungsmakler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit dieses zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. (5) Der Auftraggeber willigt ein, dass die dem Versicherungsmakler überlassenen Daten auch für die vereinbarte Erteilung von Untervollmachten an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichteter Personenkreise (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater) und an mit der Vermittlung und Betreuung befasste Personen und Unternehmen im Rahmen der zu beauftragenden Interessenwahrnehmung des Auftraggebers weitergegeben werden dürfen. (6) Diese Einwilligung zur Verwendung und Speicherung personenbezogener Daten kann dem Versicherungsmakler jederzeit und unabhängig von dem restlichen Vertrag entzogen werden.
7 B a s i s i n f o r m a t i o n e n (Rev.Stand 03 vom ) Allgemeine Hinweise: Bitte beachten Sie nachstehende Hinweise, damit im Leistungsfall der Anspruch auf die Versicherungsleistung nicht gefährdet wird: Falls Sie uns mit der Vermittlung eines neuen Vertrages beauftragt haben, bitten wir Sie, einen außerhalb unserer Betreuung bestehenden Vorvertrag erst nach Annahme des neuen Vertrages (= Zugang des Versicherungsscheins) zu kündigen. Sollten Kündigungsfristen zu beachten sein, sprechen Sie uns bezüglich der weiteren Vorgehensweise an. Besonders möchten wir auf 16 Abs. 1 VVG - Anzeige von gefahrerheblichen Umständen - hinweisen: Der Versicherungsnehmer hat bei der Schließung des Vertrags alle, ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen. Erheblich sind die Gefahrumstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers, den Vertrag überhaupt oder zu dem vereinbarten Inhalt abzuschließen, einen Einfluss auszuüben. Ein Umstand, nach welchem der Versicherer ausdrücklich und schriftlich gefragt hat, gilt im Zweifel als erheblich. Soweit Ihnen der Versicherungsschein direkt vom Versicherer zugeht, bitten wir diesen auf Korrektheit zu prüfen, insbesondere dahingehend, ob Abweichungen vom gestellten Antrag dokumentiert wurden. Gerne können Sie uns beauftragen, den Versicherungsschein auf Korrektheit zu prüfen. Wir weisen darauf hin, dass der Versicherungsschutz erst nach Bezahlung des Erstbeitrages, frühestens zum beantragten Versicherungsbeginn beginnt, soweit vom Versicherer keine vorläufige Deckung erteilt wurde. Der Versicherungsschutz erlischt, wenn Folgebeiträge nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Mahnung gem. 39 VVG entrichtet werden. Bitte beachten Sie die jeweiligen vertraglichen Obliegenheiten. Eine Nichtbeachtung vertraglicher Obliegenheiten kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Obliegenheiten sind: o die unverzügliche Meldung von Schadensfällen, welche eine Leistungspflicht des Versicherers begründen können, o Maßnahmen zur Schadensvorbeugung und nach Eintritt des Schaden Maßnahmen zur Schadensminderung, o die Anzeige von gefahrenerhöhenden Umständen bei und nach Vertragsabschluss, o weitere Obliegenheiten gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Bei einem Versichererwechsel (Umdeckungen) sind regelmäßig Vor- und Nachteile gegenüber dem bisherigen Vertragswerk gegeben. Eine vollständige Information über mögliche Vor- und Nachteile der einzelnen Bedingungswerke kann im Hinblick auf deren Umfang nicht gegeben werden. Wir verweisen diesbezüglich direkt auf die jeweiligen Vertragsbedingungen. Bitte informieren Sie uns, wenn sich bei Ihnen Veränderungen ergeben, welche eine Anpassung der Versicherungsverträge erfordern. Ebenso stehen wir Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung, wenn die bestehenden Versicherungsverträge an geänderte Marktgegebenheiten angepasst werden sollen. Allgemeine Hinweise zur Personenversicherung: In der Personenversicherung ist es besonders wichtig, die Gesundheitsfragen vollständig und korrekt auszufüllen. Werden diese unvollständig oder fehlerhaft eingetragen, ist der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt bzw. kann diesen wegen arglistiger Täuschung anfechten, auch dann, wenn die unvollständige oder fehlerhafte Angabe nicht kausal mit dem eingetretenen Leistungsfall zusammenhängt. Gleiches gilt für die Beschreibung Ihres Berufsbildes und die Angabe Ihrer Einkommensverhältnisse. Ist ein Versicherer vom Vertrag zurückgetreten oder hat er diesen angefochten, wird er leistungsfrei. Häufig ist es dann nicht mehr möglich, einen anderen Versicherer zu finden, welcher eine Anschlussversicherung anbietet. Sie können die Gesundheitserklärung oder Ergänzungen hierzu auch direkt an den Versicherer geben. Beachten Sie bitte, dass bei den meisten Versicherern zwischen Antragstellung und Annahme des Antrages durch den Versicherer eintretende Erkrankungen nachzumelden sind. Allgemeine Hinweise zur Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherung Im Angebot ausgewiesene Gewinnanteile sind nicht garantiert. Diese sind insbesondere von der künftigen Entwicklung der Kapitalmärkte, der Kosten und Risiken abhängig. Bei gezillmerten Tarifen wird ein Großteil der Kosten von den ersten Beiträgen voll oder teilweise in Abzug gebracht. Dies führt dazu, dass bei Rückkauf oder Beitragsfreistellung kein oder ein geringerer Wert als die eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht. Detaillierte Angaben zu den Kosten und dem Verlauf entnehmen Sie bitte der vollständigen Beispielrechnung des Versicherers.
8 Soweit Ihrem Vertrag "Nichtraucherbestimmungen" zu Grunde liegen informieren Sie uns bitte, wenn Sie das Rauchen nach Vertragsabschluss beginnen, damit der Vertrag angepasst wird. Ansonsten ist der Versicherer in der Regel berechtigt, die Versicherungsleistung im Verhältnis zur ersparten Prämie zu kürzen. Besonders gefährliche Betätigungen oder Sportarten (darunter fällt auch die Tätigkeit als Flugzeugführer), die Sie nach Vertragsbeginn ausüben, sind nur mitversichert, wenn dies besonders vereinbart wird. Allgemeine Hinweise zur Krankenversicherung Die künftige Beitragsentwicklung ist im Wesentlichen von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und längeren Lebenserwartungen geprägt. Trotz einkalkulierter Alterungsrückstellungen wird es zu Beitragserhöhungen kommen. Über die mögliche Höhe künftiger Beiträge können wir keine Auskunft geben. Während der Vertragslaufzeit haben sie das Recht, in andere Tarife des Versicherers unter Mitnahme der Alterungsrückstellung zu wechseln. Dies kann für Sie günstig sein, wenn der Versicherer neue Tarife einführt, sich andere Tarife bei den Beitragsanpassungen besser entwickelt haben oder Sie andere Anforderungen an den Versicherungsschutz stellen. Bitte kommen Sie auf uns zu, wenn wir alternative Tarife bei Ihrem Krankenversicherer prüfen sollen. Wir weisen darauf hin, dass bei dem Wechsel eines Krankenversicherers erworbene Altersrückstellungen verloren gehen. Nehmen Sie ärztliche Leistungen in Anspruch, welche nicht von Ärzten nach der GoÄ oder GoZ bzw. nicht nach den dort genannten Sätzen abgerechnet werden, empfehlen wir vor Inanspruchnahme die Kostenübernahme mit dem Versicherer abzuklären (z.b. Alternative Heilmethoden, Honorarvereinbarungen, Behandlungen im Ausland, Rücktransporte). Wir empfehlen - und verschiedene Versicherer schreiben es vor - bei Zahnersatz und Kieferorthopädie sowie bei größeren Zahnbehandlungsmaßnahmen, Kostenvoranschläge dem Versicherer zur Genehmigung vorzulegen. Bei stationären Aufenthalten empfehlen wir, eine Kostenübernahmeerklärung vom Versicherer an das Krankenhaus zu veranlassen. Bei gemischten Anstalten sehen die Vertragsbedingungen der meisten Versicherer nur eine Leistungspflicht bei vorheriger Genehmigung vor. Zeigen Sie in der Krankentagegeldversicherung unverzüglich Erkrankungen an, die eine Arbeitsunfähigkeit über die Karenzzeit hinaus zur Folge haben könnten. Der Versicherer hat keine rückwirkende Leistungsverpflichtung. Zeigen Sie in der Pflegepflichtversicherung den Eintritt der Leistungspflicht sofort an. Es besteht keine rückwirkende Leistungsverpflichtung. Kinder können ohne Gesundheitsprüfung in der Krankenvollversicherung eines Elternteils mitversichert werden. Die Meldefrist ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen und liegt üblicherweise bei zwei Monaten. Anschließend ist eine Mitversicherung nur mit Gesundheitsprüfung möglich. Allgemeine Hinweise zur Unfallversicherung: Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln. Unfalltod ist bei manchen Versicherern bereits innerhalb 24 Stunden zu melden. Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben. Wird diese Frist versäumt, erlischt der Anspruch auf eine Leistung. Die meisten Versicherer unterscheiden zwischen handwerklicher und kaufmännischer Tätigkeit. Zeigen Sie deshalb einen Berufswechsel unverzüglich an. Allgemeine Hinweise zur Sachversicherung Beachten Sie bitte in der Sachversicherung, dass ausschließlich die im Versicherungsvertrag beschriebenen Sachen an den vereinbarten Versicherungsorten versichert sind. Teilen Sie uns sich ergebende Änderungen hierzu unverzüglich mit, damit entsprechender Versicherungsschutz besorgt werden kann. Die versicherten Sachen sind - soweit keine All-Riskversicherung vereinbart wurde - ausschließlich gegen die genannten Gefahren versichert. Prüfen Sie bitte, ob die gewählte Versicherungssumme ausreichend bemessen ist. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert liegt eine Unterversicherung vor und der Versicherer wird im Leistungsfall die Versicherungsleistung im Verhältnis Versicherungswert zu Versicherungssumme kürzen. Dies gilt nicht, soweit ein Unterversicherungsverzicht korrekt vereinbart ist und für Versicherungssummen auf erstes Risiko. Informieren Sie uns, wenn die Versicherungssumme angepasst werden muss, weil sich beispielsweise durch Neuerwerb der Versicherungswert erhöht hat.
9 Prüfen Sie mindestens einmal jährlich, ob die Versicherungssumme noch ausreichend bemessen ist. Beachten Sie bitte gesetzliche und/oder behördliche Vorschriften, insbesondere in der gewerblichen Feuerversicherung die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der elektrischen Anlagen sowie die Einhaltung der Vorschriften zur Brandverhütung (z.b. Ausstattung mit Feuerlöschern, Einhaltung von Rauchverboten. Zeigen Sie einen Leerstand unverzüglich an. Sorgen Sie dafür, dass vertraglich vereinbarte Einbruchdiebstahlsicherungen angewandt werden. In der gewerblichen Leitungswasserversicherung gilt für Vorräte, welche in Räumen unter Erdgleiche gelagert werden, regelmäßig eine Lagerhöhe von mind. 20 cm. Beachten Sie weitere Obliegenheiten gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Allgemeine Hinweise zur Haftpflichtversicherung Geben Sie uns Nachricht, wenn sich Risikoerweiterungen oder Risikoerhöhungen ergeben. Insbesondere erachten wir es in der gewerblichen Haftpflichtversicherung für sehr wichtig, dass Sie die jährlichen Risikofragebögen korrekt und vollständig ausgefüllt an uns hergeben. Da Sie nach gesetzlichen Bestimmungen unbegrenzt haften, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob die Höhe der Deckungssumme und vereinbarte Sublimits (verringerte Deckungssummen für einzelene Deckungsinhalte) ausreichend bemessen sind. Sollten Sie mit Ansprüchen konfrontiert werden, welche eine Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers begründen, informieren Sie uns umgehend, damit das weitere Vorgehen abgesprochen werden kann. Wir bitten Sie insbesondere, ohne Zustimmung des Versicherers keine Haftpflichtansprüche anzuerkennen und auch keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche zu beauftragen. Allgemeine Hinweise zur Rechtsschutzversicherung: Beachten Sie bitte, dass Versicherungsschutz ausschließlich für die vereinbarten Leistungsarten besteht. Wir empfehlen dringend, sich vor Inanspruchnahme anwaltlicher Leistung vom Versicherer eine Deckungszusage einzuholen. Soweit Sie direkt einen Anwalt beauftragen, empfehlen wir Ihnen mit diesen verbindlich zu vereinbaren, dass dieser erst tätig wird, wenn eine schriftliche Kostenzusage des Versicherers vorliegt und Sie über etwaige Kosten, welche die Rechtsschutzversicherung nicht übernimmt, informiert. Viele Rechtsschutzversicherer bieten zwischenzeitlich auch eine kostenfreie telefonische Rechtsberatung mit an. Der Versicherungsschutz beginnt meist für Rechtsverstöße, die nach Vertragsabschluss und einer etwaigen Wartezeit von 3 Monaten eintreten. Allgemeine Hinweise zur Kraftfahrtversicherung: Beachten Sie bitte, dass mit Aushändigung der Versicherungsbestätigungskarte nach Fahrzeugzulassung vorläufige Deckung nur für die Kraftfahrthaftpflichtversicherung besteht. Für die Kasko- und weitere Versicherungssparten besteht vorläufige Deckung nur, soweit diese von uns oder dem Versicherer ausgesprochen wurde. Falls Sie ein Fahrzeug verkaufen, tragen Sie dafür Sorge, dass dieses bei der Zulassungsstelle abgemeldet oder umgemeldet wird. Erledigt dies der Käufer nicht, haften Sie im Hinblick auf die Versicherungspflicht weiterhin für die Prämie der Kraftfahrthaftpflichtversicherung, und vom Käufer verursachte Schäden können Ihren Schadensfreiheitsrabatt belasten. In der Kraftfahrtversicherung sind Rabatte und Zuschläge z.b. für die Jahreskilometerleistung, den Fahrerkreis, Garage und Beruf. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen. Versäumen Sie diese Pflicht, ist der Versicherer berechtigt, Vertragsstrafen zu berechnen. Die Höhe der möglichen Vertragsstrafen können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen. Beauftragen Sie bei Kaskoschäden keinen eigenen Sachverständigen, sondern holen Sie die Anweisungen des Versicherers ein.
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