NewsLetter 2/2013 Editorial
|
|
- Heinz Voss
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 NewsLetter 2/2013 Editorial Schritt für Schritt geht es voran Eine Arbeitsgruppe beschäftigt sich seit rund einem Jahr mit dem Austrittsverfahren. Dabei geht es nicht nur um rechtliche, sondern auch um die finanziellen Fragen. Es werden Verträge ausgearbeitet, die auch als mögliches Grundmodell dienen können. Eine schwierige Aufgabe fassten die sechs Mitglieder der Arbeitsgruppe Austrittsverfahren anfangs In einem ersten Schritt sollen sie die finanziellen und rechtlichen Grundlagen für den Austritt von Teilkirchgemeinden erarbeiten. In einem zweiten Schritt ist ein Entwurf für zwei Austrittsverträge für die beiden Teilkirchgemeinden Meggen-Adligenswil-Udligenswil und Horw für die nächsten formalen Schritte im Austrittsverfahren aus der Kirchgemeinde Luzern (Reformierte Kirche Luzern) zu erstellen. In diesem anspruchsvollen Projekt engagieren sich Hansruedi Boesch (Vorsitz, bis Januar 2013), Peter Pfleiderer (Vorsitz, seit Januar 2013), Arthur Clement (Teilkirchgemeinde Stadt Luzern), Max Zellweger (Teilkirchgemeinde Meggen-Adligenswil-Udligenswil), Ruth Burgherr (Teilkirchgemeinde Horw, bis Oktober 2012), Daniel Anliker (Teilkirchgemeinde Horw, seit Oktober 2012), Hansedi Blatter (Kirchenvorstand Reformierte Kirche Luzern) und Dr. iur. Mark Kurmann als Rechts-Experte. Einnahmen und Ausgaben eruieren Vereinfacht gesagt geht es bei unserer Arbeit darum, das Vermögen, das jeder der zehn Teil- Kirchgemeinden zusteht, zu eruieren, erläutern Hansedi Blatter und Hansruedi Boesch im Gespräch das Vorgehen. Und sie meinten weiter: Dieses wird gedanklich mit einem fairen und vertretbaren Schlüssel den 10 Teilkirchgemeinden zugeteilt. Damit werden die Vermögen der austretenden Teilkirchgemeinden und der restlichen Kirchgemeinde Luzern bestimmt. Zudem müssen wir definieren, wie Leistungen, welche bisher zentral erbracht wurden, wie der Sozialdienst, Hilfsaktionen im Inund Ausland oder kirchliche Gassenarbeit, das Jugendprojekt 14+ und weitere Verpflichtungen der Reformierten Kirche Luzern bei einem Austritt übernommen, resp. abgegolten werden. Die zu erarbeitenden Vertragsentwürfe müssen die konkrete Situation der beiden Teilkirchgemeinden Horw und Meggen-Adligenswil-Udligenswil abbilden. Im Hinblick auf die allfällige Strukturre-
2 form innerhalb der Kantonalkirche sollen die Verträge aber auch ein mögliches Grundmodell für andere zukünftige mögliche Entflechtungen sein. Mit der Vorlage von zwei Vertragsentwürfen zuhanden des Kirchenvorstands beendet die Arbeitsgruppe im Sommer ihre Arbeit. Weitere Informationen zum Austrittsverfahren finden Sie auch in der Mai-Ausgabe des Kirchenboten.
3 Verfassungsrevision 2016 Stefan Sägesesser Fachstelle Öffentlichkeitsarbeit Reformierte Kirche Kanton Luzern Die Präsidenten bei der Übergabe: Synodalratspräsident David A. Weiss (links) und Hans Oertli (rechts), Präsident des Kirchenvorstands Luzern Am Montagabend, den 22. April 2013, übergaben die Projektleitenden des Mitwirkungsverfahrens ihre Arbeiten symbolisch dem Synodalrat der Reformierten Kantonalkirche: Viele Bausteine, etwas Mörtel und ein Seil zum Absichern zur Konstruktion der neuen Verfassung Zum Abschluss des Mitwirkungsverfahrens in der laufenden Verfassungsrevision der reformierten Kantonalkirche, trafen sich sämtliche Involvierte im Lukaszentrum Luzern. Knapp 40 Personen aus kirchlichen Behörden von Stadt und Land sowie Mitarbeitende hatten in über 2000 Arbeitsstunden verschiedene Themen wie Gemeindeleitung, Mitgliedschaft, Steuern, Finanzausgleich oder Strukturen und Grösse der Kirchgemeinden bearbeitet und zu Handen des Synodalrates die verschiedenen Optionen bewertet, diskutiert und Lösungsansätze formuliert. Synodalratspräsident David A. Weiss freute sich über das Material: «Wir nehmen ihre Bausteine sowie den Mörtel gerne an und wollen damit eine neue Verfassung gestalten, welche das Gerüst der Kirche für die gesellschaftlichen Herausforderungen bildet. Wir sind Ihnen, unseren neuen Verfassungsexperten, zu grossem Dank verpflichtet.» Hans Oertli, Präsident der paritätisch beteiligten Kirchgemeinde Luzern, unterstützte Weiss Votum. «Viele Daten verlangen nun nach Taten. Oberstes Ziel bleibt die Stärkung der Reformierten im Kanton Luzern.» Allen recht getan, ist eine Kunst Pfarrerin Marie-Luise Blum brachte als Projektleitende «Strukturen» den Prozess des Mitwirkungsverfahrens für alle Beteiligten auf den Punkt. «Es gibt kein Projekt, keine Veränderung, welche für alle Beteiligten nur Vorteile erbringt. Es bräuchte Veränderungswillen und die Kraft dazu sowie etwas Glück». Die Diskussionen über neue Strukturen, Grösse und Aufgaben der Kirchgemeinden, vor allem der Grossgemeinde Luzern, hätten nicht zu einer Lösung geführt, aber zu mehreren Lösungsansätzen. Rosmarie Waldburger, Leiterin des Projekts «Finanzen» konnte sich diesem Statement nur anschliessen. «Ohne Solidarität und auch Verzicht, wird es keinen Ausgleich geben». Und gerade weil in ihrem Projekt das Thema Finanzen im Vordergrund stünde, dürfe man die solidarische und verantwortungsvolle Haltung nicht vergessen. «Wirtschaftliches Handeln ist überall das Gebot der Stunde, es darf aber nicht zur Handlungsmaxime werden.» Nebst zahlreichen, weiteren Handlungs-
4 feldern wie etwa der Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre, fielen vor allem zwei Empfehlungen auf. Erstens der Wunsch nach einem zentralen und kantonalen Dienstleistungszentrum und zweitens, die Gleichstellung der kirchlichen Sozialarbeit, dem Diakonat, zum Pfarramt. Sicheren Boden für die Zukunft David A. Weiss betonte, dass die enge Zusammenarbeit mit der Kirchgemeinde Luzern nicht alle Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Aufgaben oder Strukturen beseitigen konnte, dies aber auch nicht das oberste Ziel war. «Nicht die Einigkeit, sondern das Verständnis unserer unterschiedlichen Aufgaben wollten und haben wir erreicht. Wir haben sicheren Boden erhalten für beide Behörden.» Der Synodalrat wird nun die Projekte und die Vorschläge in einer Auslegeordnung betrachten und bis Ende 2013 einen Vernehmlassungsentwurf erarbeiten. «Dieser beinhaltet alle ihre Optionen und Lösungsansätze. Die berücksichtigten im Entwurf, die anderen in den Anmerkungen. Wir zählen weiterhin auf Sie und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.» Der Vorstand der Kirchgemeinde Luzern wird seinen Schlussbericht im Dezember 2013 dem Grossen Kirchenrat vorstellen, der Synodalrat bringt seinen Vernehmlassungsentwurf im November 2013 in die Synode.
5 Mitmachen Kinderlager der Kirchgemeinde neu in den Herbstferien! Seit vielen Jahren bietet die Kirchgemeinde Luzern ein Lager an für Kinder im Primarschulalter. Neu findet dieses Kinderlager in der ersten Herbstferienwoche statt, vom 28. September bis zum 5. Oktober Alle Kinder der 1. bis 6. Primarschulklassen sind eingeladen ins Ferienlager der Reformierten Kirchgemeinde Luzern. Das Lager wird geleitet von Pfarrerin Verena Sollberger Schwarzenbach (Reformierte Kirche Stadt Luzern) zusammen mit einem Team von Leiterinnen und Leitern, ganz nach dem Motto Manege frei! Artist Arthur und das Geheimnis des klapprigen Zirkuskarrens. Das Leitungsteam wird die Ferienwoche in La Punt so gestalten, dass es für alle fröhliche und erlebnisreiche Tage werden mit Wandern, Spielen, Singen, Basteln, Geschichten hören, Neues entdecken und vielem mehr. Wir werden ca. 20 Kinder mitnehmen können. Die Kosten für das Lager betragen 240 Fr. (inkl. Hinund Rückreise) pro Kind, wobei eine Reduktion möglich ist, wenn mehrere Kinder aus der gleichen Familie mitkommen oder eine Notsituation besteht. Der Anmeldeschluss ist der 20. August Falls Sie noch Fragen haben, steht Ihnen Verena Sollberger gerne zur Verfügung (Tel. 041/ oder Weitere Informationen erhalten Sie nach erfolgter Anmeldung. Wir freuen uns darauf, mit einer aufgestellten Kinderschar in La Punt im Engadin eine gute Zeit zu verbringen.
Entschädigung der Mitglieder der Synode, der Präsidentenkonferenz, der Rekurskommission, der Kommissionen sowie
E Entschädigung der Mitglieder der Synode, der Präsidentenkonferenz, der Rekurskommission, der Kommissionen sowie 32.410 der Delegierten Entschädigung des Synodalrates 32.420 Erlasse, Sammlung 22.010 Evangelisch-Reformierte
MehrTeilprojektgruppe 1 Strukturen
Teilprojektgruppe 1 Strukturen Die Mitglieder Marie-Luise Blum, Leitung Hochdorf Burkhard Eggenberger Sursee Beat Hänni Stadt Luzern Luzia Mumenthaler Littau Bendicht Schütz Adligenswil Francesco Calzaferri
MehrAbgeordnete der Synodal-Wahlkreise, Zahl Anstellungsverhältnis des Synodalsekretärs und des Synodalkassiers
A Abgeordnete der Synodal-Wahlkreise, Zahl 32.130 Anstellungsverhältnis des Synodalsekretärs und des Synodalkassiers 48.210 Ausländer und Ausländerinnen, Stimmrecht 21.010 Ausserordentliche Beiträge 51.010
MehrAufwertung der Teil-Kirchgemeinde Horw zur selbständigen Reformierten Kirchgemeinde Horw
Aufwertung der Teil-Kirchgemeinde Horw zur selbständigen Reformierten Kirchgemeinde Horw Erläuterungen zur Abstimmung vom 6. November 2011 in der Reformierten Teil-Kirchgemeinde Horw Für den eiligen Leser
MehrKirchliches Gesetz über den Finanzhaushalt (Finanzhaushaltsgesetz)
Hertensteinstrasse 30 6004 Luzern +41 41 417 28 80 Telefon synodalrat@lu.ref.ch www.reflu.ch Luzern, 12. Dezember 2018 Kirchliches Gesetz über den Finanzhaushalt (Finanzhaushaltsgesetz) Vernehmlassungsbericht
Mehr3 Struktur und Organe der Kirche
23 Leistung kirchlicher Dienste an Nichtmitglieder 23.010 Satzung über die Leistung kirchlicher Dienste an Nichtmitglieder 12.05.2010 3 Struktur und Organe der Kirche 31 Kirchgemeinden 31.010 Satzung über
MehrVorgehen bei Verschmelzung / Fusion / Zusammengehen von Kirchgemeinden (Grobablauf)
Vorgehen bei Verschmelzung / Fusion / Zusammengehen von Kirchgemeinden (Grobablauf) Phase 1 Vorabklärungen 1. Projektanstoss 2. Eine Spurgruppe sondiert, z.b. Präsidien und Pfarrpersonen der beteiligten
MehrDer Synodalverband hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Kirchen so eng wie möglich zu gestalten.
40.9- Konvention zwischen dem Staat Bern und der Evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Bern, einerseits, und der Evangelischreformierten Kirche des Kantons Jura, anderseits, über den Synodalverband
MehrIm Vertrauen auf Gott Gemeinsam Zukunft gestalten
Im Vertrauen auf Gott Gemeinsam Zukunft gestalten Legislaturziele des Kirchenrats 2018-2021 Im Vertrauen auf Gott Einleitung Mit den Legislaturzielen 2018-2021 legt der Kirchenrat seine e für das laufende
Mehrüber die Regelung der Gehälter der Mitarbeitenden der Kantonalkirche
Synodebeschluss über die Regelung der Gehälter der Mitarbeitenden der Kantonalkirche vom 18. Mai 2005 Die Synode der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Luzern, gestützt auf 26 Abs. 1 Ziff. 13
MehrStatut der Römisch-katholischen Synode des Kantons Solothurn
. Statut der Römisch-katholischen Synode des Kantons Solothurn Beschluss des Verbandes der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Solothurn vom. Mai 90 ) (Stand. Januar 008). Name Die Römisch-katholische
MehrPfarrorganisationen Übersicht Schweiz / Mitgliedschaft im Schweiz. Reformierten Pfarrverein
Pfarrorganisationen Übersicht Schweiz / Mitgliedschaft im Schweiz. Reformierten Pfarrverein Kanton Name Verfassung Verbindungen Mitglieder Präsidium/ Vorstand AG Pfarrkapitel Nach Kirchengesetz AI/AR Pfarrkonvent
MehrStatuten Version 2017
Statuten Version 2017 Inhaltsverzeichnis I. GRUNDLAGEN 3 ART. 1 NAME UND SITZ 3 ART. 2 ZIEL UND ZWECK 3 II. MITGLIEDSCHAFT 4 ART. 3 MITGLIEDER 4 ART. 4 SYMPATHISANT_INNEN 4 ART. 5 BEITRITT 4 ART. 6: AUSTRITT
MehrVerordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)
Verordnung DLZ 7.00 Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) vom. August 06 (Stand 0. Januar 07) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt
MehrZusammenfassung Rücklauf Fragebogen Verfassungsrevision
1 Luzern, 17. September 2010/US Zusammenfassung Rücklauf Fragebogen Verfassungsrevision EINFÜHRUNG Die Synode beschloss an der Frühlingssynode 2009 die bestehende Kirchenverfassung aus dem Jahr 1968 einer
MehrW Kirche Aargau. j Reforrnerte. Synode vom 21. November Finanzplan Vorlage zu Traktandum 7. Der Kirchenrat an die Synode.
j Reforrnerte W Kirche Aargau Synode vom 21. November 2018 Vorlage zu Traktandum 7 Finanzplan - Der Kirchenrat an die Synode Antrag: - Die Synode wird gebeten, den folgenden Finanzplan zur Kenntnis zu
MehrSteuern Finanzen. Unser Auftrag Modelle zur Steuerhoheit entwickeln
Teil 1 Steuern Finanzen - Auftrag - Kernfrage - Modelle Steuerbezug - Teil 2 - Überlegungen zum Thema Finanzausgleich Unser Auftrag Modelle zur Steuerhoheit entwickeln Steuerhoheit ausschliesslich bei
MehrOrdnung des Diakoniekonvents der Evangelischreformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft
1 9.3 Ordnung des Diakoniekonvents der Evangelischreformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft vom 22. November 2011 I. Einleitung/Zweck - Der Diakoniekonvent befasst sich mit Fragen der Diakonie.
MehrStatuten. Interessengemeinschaft Erwachsenenbildung Aargau
Interessengemeinschaft Erwachsenenbildung Aargau Statuten "Unsere Gesellschaft braucht Anstösse. Sie braucht 'innovativen Input', damit sie sich weiterentwickeln kann. Sie braucht positive Impulse, damit
Mehrweisungen.kgv_
Einladung und Weisungen zur Kirchgemeindeversammlung vom Donnerstag, 8. Dezember 2016, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Liebe Gemeindeglieder Wir laden Sie herzlich zur Kirchgemeindeversammlung ein. Die
MehrKirchgemeindeordnung der Evangelischen Kirchgemeinde Vaz/Obervaz
Kirchgemeindeordnung der Evangelischen Kirchgemeinde Vaz/Obervaz Aufgrund der Verfassung der Evangelisch-reformierten Landeskirche Graubünden und der Verordnung über Aufbau und Leben der Kirchgemeinde
MehrRESSORTBESCHRIEB DES SYNODALRATES
RESSORTBESCHRIEB DES SYNODALRATES Die zugeteilten Ressorts werden innerhalb des Synodalrates abgestimmt und vereinbart. Sie können durch den Synodalrat angepasst werden (z. B. bei Wechsel der Mitglieder
MehrStatuten der INTERESSENGEMEINSCHAFT ZWERGZIEGEN SCHWEIZ
Statuten 2011 Statuten der INTERESSENGEMEINSCHAFT ZWERGZIEGEN SCHWEIZ Entsprechend dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau gelten alle Personen- und Funktionsbezeichnungen, ungeachtet der
MehrPräsidienkonferenzen Die Kirchgemeinde als Arbeitgeberin
Präsidienkonferenzen 2016 Die Kirchgemeinde als Arbeitgeberin Synodalrat Pfr. Stefan Ramseier Oktober 2016 Kirche und Staat im Kanton Bern Das neue Landeskirchengesetz ist zurzeit in der Vernehmlassung.
MehrSTATUTEN DES KIRCHGEMEINDEVERBANDES DES KANTONS BERN
STATUTEN DES KIRCHGEMEINDEVERBANDES DES KANTONS BERN I. NAME / SITZ Art. 1 Unter dem Namen Kirchgemeindeverband des Kantons Bern besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
MehrÜber die Entschädigung des Synodalrates
Synodebeschluss Über die Entschädigung des Synodalrates Luzern, 7. Juni 05 Die Synode der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Luzern, gestützt auf 6 Abs. Ziff lit. b der Kirchenverfassung, auf
MehrVerfassung der Evangelisch-reformierten Kirche Kanton Solothurn
Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche Kanton Solothurn An der Urnenabstimmung vom 5. Juni 2005 von der Mehrheit der Stimmenden der Evangelisch-Reformierten Kirche Kanton Solothurn angenommen Präambel
Mehrder Öffentlichkeit, den Behörden sowie kantonalen und nationalen Organisationen.
Statuten des Bündner Verbandes für Sport Art. 1 - Name und Sitz Der Bündner Verband für Sport (BVS) ist ein Verein gemäss Art 60 ff. ZGB. Der Sitz befindet sich am jeweiligen Wohnsitz des Präsidenten.
MehrSynodalrat. Bericht und Antrag an die Synode. Vernehmlassung zur Teilrevision des Kirchengesetzes (KiG; LS 180.1)
Vernehmlassung zur Teilrevision des Kirchengesetzes (KiG; LS 180.1) Ressort Sachbearbeitung Präsidialressort Dr. Benno Schnüriger Liliane Gross Ort/Datum Zürich, 6. Juli 2015 Bericht 1. Ausgangslage Mit
MehrS T A T U T E N DES FRAUENSPORTVEREINS BONADUZ
S T A T U T E N DES FRAUENSPORTVEREINS BONADUZ 1. NAME UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen Frauensportverein Bonaduz besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Art.
MehrSchwerpunktmittel. Jahr Jahre und Fördermittel. der Synode vorgelegt am 22. November 2017
Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt 1313 Schwerpunktmittel Jahr 2019 und Fördermittel Jahre 2020-2022 vom Kirchenrat genehmigt am 25. September 2017 der Synode vorgelegt am 22. November
MehrDefinition von Begriffen
Definition von Begriffen gültig seit 1.1.1999 zuletzt rev. im August 2009 Erklärung von Begriffen, die zur Organisation der Landeskirche, der Landeskirchlichen Dienste sowie zu kirchlichen, ökumenischen
MehrProtestantische Solidarität Schweiz
Protestantische Solidarität Schweiz Reglement Das Reglement wurde auf Grund der Statuten der PSS im Sinne eines Leitfadens für die Organisation der Reformationskollekte, Konfirmandengabe und Liebesgabe
MehrMenschen für die Kirchenpflege gewinnen Warum es sich lohnt, Kirchenpflegerin oder Kirchenpfleger zu werden
Kirche gestalten Gemeinde leiten Sinnvolles bewirken Menschen für die Kirchenpflege gewinnen Warum es sich lohnt, Kirchenpflegerin oder Kirchenpfleger zu werden Warum Sie Kirchenpflegerin oder Kirchenpfleger
MehrKirchensteuerinitiative
Kirchensteuerinitiative Auswirkungen auf Gesellschaft und Kirchen Synodalrat Giorgio Prestele, Generalsekretär Pfarrei / Kirchgemeinde Herz Jesu Oerlikon, Sonntag, 6. April 2014 Sonntag, 6. April 2014
MehrKantonalkirchliche Gremien der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz Seite 1 von 6
Institut für Religionsrecht, Universität Freiburg i.ue. Legislative ZH Körperschaft des Kantons Zürich Synodalrat 9 Synode Variabel, z.z. 100 [Berechnung nach pro Kirchgemeinde] Rekurskommission 75 BE
MehrLegislaturziele
Synodalrat Zu Handen der Synode vom 20. November 2013 Legislaturziele 2013-2017 Ziele und Massnahmen der einzelnen Departemente des Synodalrates Luzern, 23. Oktober 2013 Legislaturziele des Synodalrates
MehrWillkommen beim Mittagstisch
Willkommen beim Mittagstisch Seit Sommer 2003 gibt es den Verein Mittagstisch für Bottighofer Kindergarten- und Schulkinder. Der Mittagstisch ist während der Schulwochen montags, dienstags und freitags
MehrKirchliche Datenschutzverordnung Luzern
Kirchliche Datenschutzverordnung Luzern vom 8. Juni 2005 / 6. Juli 2005 / 9. Juni 2005 Der Synodalrat der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern, der Synodalrat der Evangelisch-Reformierten
MehrRichtlinien für die Besoldung der Organisten und Organistinnen in der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau *
Richtlinien für die Besoldung der Organisten und Organistinnen in der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau * Gemeinsam erarbeitet und empfohlen vom Vorstand des Organistenverbands, vom Vorstand
MehrStatuten der Sozialdemokratischen Partei Appenzell A.Rh.
Appenzell Ausserrhoden Statuten der Sozialdemokratischen Partei Appenzell A.Rh. I NAME, RECHTSFORM UND ZIEL Art. Unter dem Namen Sozialdemokratische Partei des Kantons Appenzell Ausserrhoden (SP AR) besteht
MehrRömisch- Synode Katholische Kirche des Kantons Basel-Stadt
t Römisch- Synode vom 22. November Trakt. 17 Nr. 586 2016 Bericht und Antrag des nrates an die che Kantons des Synode der Römisch-n Kir betreffend Ergänzung und Änderung der Ordnung betreffend den Finanzhaushalt
MehrFührung einer gemeinsamen Koordinations- und Fachstelle für die kommunalen Schulpsychologischen Dienste durch einen privatrechtlichen Verein
Öffentlich-rechtlicher, interkommunaler Vertrag zwischen: Primarschule Embrach Primarschule Lufingen Sekundarschule Embrach Schule Bassersdorf Schule Brütten Schule Dietlikon Schule Glattfelden Schule
MehrJesus, wer bist du eigentlich? Mit Jesusgeschichten die Fastenzeit gestalten
Jesus, wer bist du eigentlich? Mit Jesusgeschichten die Fastenzeit gestalten Seit 2 Jahren ist die Partizipation ein großer Bildungsanteil in unserer KiTa. Da dies für alle Bereiche der pädagogischen Arbeit
MehrStatut der Schweizerischen Konferenz der. der Leiterinnen und Leiter der Berufs- und Studienberatung"
2.4.3. Statut der Schweizerischen Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Berufs- und Studienberatung (KBSB) vom 8./9. Mai 2003 I. Allgemeines Art. 1 Name 1 Die Kantone setzen unter dem Namen "Schweizerische
MehrStatuten Gewerbeverein Rickenbach
Statuten Gewerbeverein Rickenbach Name Rechtsform Art. 1 1.1 Der Sitz des GVR ist Rickenbach. 1.2 Der GVR bildet eine Sektion des kantonalen Gewerbeverbandes. 1.3 Unter dem Namen Gewerbeverein Rickenbach
MehrEvangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen GE 66-80
Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen GE 66-80 Ersetzt: Vertrag zur Weiterführung von Stellen und Projekten kirchlicher Erwachsenenbildung der Evangelisch-reformierten Landeskirchen der
MehrGemeinden 2030 jetzt geht s ans Umsetzen
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern V E R B A N D D E R G E M E I N D E P R Ä S I D E N T E N D E S K A N T O N S Z Ü R I C H Leitender Ausschuss An die Präsidentinnen und Präsidenten, Gemeindeschreiberinnen
MehrInformationen zur Realisierung einer Kirchgemeinde Bern
www.refbern.ch www.strukturdialog.ch Informationen zur Realisierung einer Kirchgemeinde Bern Information für Kirchenmitglieder Bern im Mai 2017 Neue Kirchgemeinde Bern nimmt Konturen an Die Idee einer
MehrKanton Zürich Rahmenkredit für Zürcher Kirchen
Kanton Zürich Rahmenkredit für Zürcher Kirchen Martin Graf, Vorsteher Direktion der Justiz und des Innern 2 / 13 Rückblick Über 80 Jahre Auseinandersetzung um historische Rechtstitel Ablehnung Trennungsinitiative
MehrVision Kirche 21 und neues Landeskirchengesetz Wichtige Meilensteine und neue Herausforderungen
Vision Kirche 21 und neues Landeskirchengesetz Wichtige Meilensteine und neue Herausforderungen Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 8. Januar 2018 Von Gott bewegt. Den
MehrArt. 3 Aufgaben Aufgaben des Vereins sind: 3.1 Bildung der Frauen in persönlichen, religiösen, politischen und kulturellen Bereichen
STATUTEN I. Name, Gründung, Sitz Art. 1 Name Unter dem Namen..* besteht ein Verein im Sinn von Art. 60ff ZGB mit Sitz in... Er ist ein Ortsverein des Kantonalen Katholischen Frauenbundes und somit dem
MehrEntscheid. der II. Kammer. vom 28. November 2013
Rekurskommission Entscheid der II. Kammer vom 28. November 2013 Mitwirkend: Präsident lic. iur. U. Broder (Vorsitz), Dr. W. Lüchinger, Ersatzmitglied lic. iur. B. Niedermann, juristische Sekretärin Dr.
MehrEvangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen GE 32-20
Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen GE 32-20 Ersetzt: GE 32-20 Reglement für das Katechetische Institut der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen (KISG) vom 16. Dezember
Mehrgewährt der Schuldnerin und Pfandeigentümerin gemäss beigehefteter Gläubigererklärung ein Darlehen.
Entwurf vom 02.10.2017/dk Öffentliche Beurkundung Pfandvertrag über die Errichtung einer Grundpfandverschreibung (Maximalhypothek) Die Gläubigerin, Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Gossau ZH, besondere
MehrSt. Galler Kirche 2015
St. Galler Kirche 2015 nahe bei Gott nahe bei den Menschen Beispiel strategischer Planung in einer Kantonalkirche Zuerst eine einfache Tatsache: Unsere Gesellschaft ist im Umbruch. Darum ist auch unsere
MehrEinladung zur Kirchgemeindeversammlung
Einladung zur Kirchgemeindeversammlung FREITAG, 23. NOVEMBER 2018 20.00 Uhr Kirchgemeindehaus Sursee - Budget 2019 - Vergleich mit dem genehmigten Budget 2018 und der Jahresrechnung 2017 Fotos: Ulrich
Mehrinsieme Unterwalden für Menschen mit Behinderung in Unterwalden
insieme Unterwalden für Menschen mit Behinderung in Unterwalden Inhalt A) Allgemeines 1. Name, Sitz 2. Zweck 3. Aufgaben 3 3 3 B) Mitgliedschaft und Haftung. Mitgliedschaft 5. Aufnahme und Ausschluss.
MehrLebenslang Mitglied der reformierten Kirche bleiben
Lebenslang Mitglied der reformierten Kirche bleiben Beziehungen mit distanzierten Mitgliedern pflegen und Austritten vorbeugen Ein Modell zur kontinuierlichen Pfl ege von Beziehungen auch mit distanzierten
MehrStatuten. des. s Drü-33-Clübli
Statuten des s Drü-33-Clübli I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen s Drü-33-Clübli besteht mit Sitz in Suhr ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Mehrvom 12. August Oktober 2014
Vertrag zwischen der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich und den evangelisch-reformierten Kirchen der deutschsprachigen Schweiz betreffend Fachstelle wtb Deutschschweizer Projekte
MehrCVP Schmitten Statuten der Christlichdemokratischen Volkspartei CVP 3185 Schmitten
CVP Schmitten Statuten der Christlichdemokratischen Volkspartei CVP 3185 Schmitten Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wird nur die männliche Form verwendet, wobei in allen Fällen jeweils die weibliche und
MehrBericht und Antrag des Kirchenrates an die Synode der Römisch-Katholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt. betreffend
Synode vom 2. Juni 2015 Trakt. 15 Nr. 554 Bericht und Antrag des nrates an die Synode der Römisch-n betreffend Vertrag zwischen der n Universitätsgemeinde Basel und der Römisch-n des Kantons sowie der
MehrDie Entschädigung der Vertreterinnen und Vertreter in der Begleitkommission ist Sache der jeweiligen Vertragspartei.
1 14.10 Vertrag zwischen der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich und den evangelisch-reformierten Kirchen der deutschsprachigen Schweiz betreffend Fachstelle wtb Deutschschweizer Projekte
Mehrjugend.gr Weiterbildungsveranstaltung für Behörden und Vereinsvorstände Chur, 22. November, 2012
jugend.gr Weiterbildungsveranstaltung für Behörden und Vereinsvorstände Chur, 22. November, 2012 1 Blick auf den Abend, 22.11.2012 - Inputreferat zum Thema Führung in der Jugendarbeit - Austausch unter
MehrNachtrag zum Steuergesetz per 1. Januar 2020: Fragebogen zur Vernehmlassung
Nachtrag zum Steuergesetz per 1. Januar 2020: Fragebogen zur Vernehmlassung Vernehmlassungsteilnehmer / in: Name / Organisation: CSP Obwalden Adresse: c/o St. Antonistrasse 9, 6060 Sarnen Kontaktperson:
MehrStatuten. SP Adligenswil. Sozialdemokratische Partei 6043 Adligenswil
Statuten SP Adligenswil Sozialdemokratische Partei 6043 Adligenswil sp-adligenswil@bluewin.ch www.sp-adligenswil.ch Inhalt I. RECHTSFORM II. ZIEL III. ORGANISATION A. Generalversammlung B. Parteiversammlung
MehrStatuten der Pferdezuchtgenossenschaft Bern-Mittelland
I Seite 1/6 Name, Sitz und Zweck Artikel 1 Unter dem Namen "Warmblutpferdezucht-Genossenschaft Bern- Mittelland" besteht eine auf unbestimmte Dauer gegründete Genossenschaft mit Sitz in Graben. II Zweck
MehrTraktanden 1. Begrüssung 2. Wahl der Stimmenzähler 3. Protokoll vom 8. Januar 2017 (Genehmigung) 4. Jahresbericht 2016 (Kenntnisnahme) 5.
Traktanden 1. Begrüssung 2. Wahl der Stimmenzähler 3. Protokoll vom 8. Januar 2017 (Genehmigung) 4. Jahresbericht 2016 (Kenntnisnahme) 5. Jahresrechnung 2016 inklusive Revisorenbericht (Genehmigung) 6.
MehrGemeinsames Erscheinungsbild der Aargauer Kirchgemeinden und der Landeskirche
Synode vom 15. November 2017 Vorlage zu Traktandum 5 Gemeinsames Erscheinungsbild der Aargauer Kirchgemeinden und der Landeskirche Der Kirchenrat an die Synode Antrag: 1. Die Synode stimmt der vorgelegten
Mehr«GEMEINDE BEWEGT»: Strukturelle Bewegungsförderung in der Gemeinde
Kanton St.Gallen Kurzfassung Bericht «GEMEINDE BEWEGT»: Strukturelle Bewegungsförderung in der Gemeinde Altstätten Zukunfts-Workshop Bildstrasse Eine gemeinsames Projekt des Amts für Gesundheitsvorsorge,
Mehr2017 FAMILIENKIRCHE.
2017 FAMILIENKIRCHE www.hallokirche.ch Herzlich Willkommen Liebe Eltern, liebe Kinder Wir möchten Sie und Ihre Kinder auf eine spannende Entdeckungsreise einladen. Zusammen mit uns könnt Ihr die christliche
MehrStatuten Verein "Häädler Frauen"
Statuten Verein "Häädler Frauen" Inkraftsetzung: 10. Mai 2017 I. NAME, SITZ, DACHORGANISATION UND ZWECK Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen "Häädler Frauen" besteht ein parteipolitisch unabhängiger Verein
MehrHeiliggeist Interlaken St. Josef Gstaad Bruder Klaus Spiez St. Marien Thun St. Martin Thun Guthirt Meiringen St. Mauritius Frutigen
Heiliggeist Interlaken St. Josef Gstaad Bruder Klaus Spiez St. Marien Thun St. Martin Thun Guthirt Meiringen St. Mauritius Frutigen Katholische Kirche Bern Oberland Katholische Frauen Bern Oberland Regioverein
Mehr«Menschenwürde ein Luxus? Die Soziale Arbeit ist gefordert»
Veranstalterinnen Interkonfessionelle Arbeitsgruppe Sozialhilfe IKAS, im Auftrag der Landeskirchen und der Jüdischen Gemeinde Bern (IKK) Berner Konferenz für Sozialhilfe, Erwachsenen- und Kindesschutz
MehrNeue Formulierung zur unformulierten Initiative zur Förderung der gleichberechtigten Zulassung zum Priesteramt (Kirchliche Gleichstellungsinitiative)
Römisch- Synode vom 25. März 2014 Trakt. 13 Nr. 522 Bericht und Antrag des nrates an die Synode der Römisch-n betreffend Neue Formulierung zur unformulierten Initiative zur Förderung der gleichberechtigten
MehrIm Vertrauen auf Gott Gemeinsam Zukunft gestalten
Im Vertrauen auf Gott Gemeinsam Zukunft gestalten Legislaturziele des Kirchenrats 2014-2017 Im Vertrauen auf Gott Inhalt Seite Einleitung, Grundsatz, Leitgedanken 3 Kirchgemeinden Nutzbringende Zusammenarbeit
MehrJuBla Schötz. Statuten
JuBla Schötz Statuten I. Allgemeines... Seite 2 II. Mitgliedschaft... Seite 3 III. FinanzenSeite... Seite 4 IV. Haftung... Seite 4 V. Organisation des Vereins JuBla Schötz... Seite 4 VI. Sonstiges... Seite
MehrOrdnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn
45. Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn Vom 8. März 989 A. Allgemeines Art.. Name und Rechtsform Unter dem Namen Verband der evangelisch-reformierten Synoden
MehrStatuten der Spielgruppe Kaltbrunn
Statuten der Spielgruppe Kaltbrunn I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "Spielgruppe Kaltbrunn" (im folgenden Spielgruppe genannt) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er ist politisch und
MehrSynodalbeschluss über die Umsetzung des Pastoralen Orientierungsrahmens Luzern, Erster Teil
III / Nr. 85a Synodalbeschluss über die Umsetzung des Pastoralen Orientierungsrahmens Luzern, Erster Teil vom 3. November 1999 Die Synode der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern, gestützt
MehrVerordnung über die Förderbeiträge für Solaranlagen auf Gebäuden von evangelisch-reformierten Kirchgemeinden
Verordnung über die Förderbeiträge für Solaranlagen auf Gebäuden von evangelisch-reformierten Kirchgemeinden vom 8. März 0 (Stand am. Januar 07) Der Synodalrat, gestützt auf Art. 85 Abs., 60 und 76 Abs.
MehrHandbuch zur Gemeindeleitung
3. Ausgabe Januar 2015 Inhalt Vorwort zur ersten Ausgabe... Vorwort zur dritten Ausgabe... VI VII 1. Die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Aargau... 1 1.1 Entstehung, Aufbau und Organisation...
MehrStatuten. Der. Christlichdemokratischen Volkspartei der Stadt Luzern. (CVP Stadt Luzern)
Statuten Der Christlichdemokratischen Volkspartei der Stadt Luzern (CVP Stadt Luzern) A. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name Die Christlichdemokratische Volkspartei der Stadt Luzern (CVP Stadt Luzern)
MehrFreiwilliges Engagement? Fragen Sie uns.
Freiwilliges Engagement? Fragen Sie uns. Dienstleistungsangebot benevol Luzern verbindet Menschen Freiwilliges Engagement ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar und verbindet Menschen. Ohne freiwilliges
MehrStatuten Pfadi Meggen
Statuten Pfadi Meggen 1. Allgemeines 1.1 Name, Sitz und Zweck Unter dem Namen Pfadi Meggen besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Meggen LU. Er bezweckt die Förderung von Kindern und Jugendlichen
MehrLiegenschaftenverantwortliche der Kirchgemeinden. Kirchenpflegeforum 12. November 2014
Liegenschaftenverantwortliche der Kirchgemeinden Kirchenpflegeforum 12. November 2014 Ausgangslage Entwicklung Mitglieder und Steuereinnahmen der Kirchgemeinden 1998 bis 2013 Gesamtkirchliche Dienste der
MehrS T A T U T E N. der. Freisinnig-Demokratischen Partei. der Landschaft Davos. Art. 1
S T A T U T E N der Freisinnig-Demokratischen Partei der Landschaft Davos I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Freisinnig-Demokratische Partei der Landschaft Davos (abgekürzt FDP Davos) besteht mit
MehrUnternehmenssteuerreform III
Unternehmenssteuerreform III Dr. Felix Sager Amtsleiter Stefan Gebert Hauptabteilungsleiter, Juristische Personen Finanzdepartement USR III Übersicht der Massnahmen Massnahmen Bund Kanton Entscheid Parlament
MehrSeite 3: Tabellarische Übersicht: Die vorgeschlagenen Artikel bezüglich der Zugehörigkeit zur Union im Vergleich zu den bestehenden Verträgen
EUROPÄISCHER KONVENT DAS SEKRETARIAT Brüssel, den 2. April 2003 (03.04) (OR. fr) CONV 648/03 VERMERK des für Betr.: Präsidiums den Konvent Titel X: Die Zugehörigkeit zur Union Inhalt: Seite 2: Die Hauptelemente
MehrVerband Schulleiterinnen und Schulleiter Kanton Zürich VSLZH
Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Kanton Zürich VSLZH S T A T U T E N. GRUNDLEGENDE BESTIMMUNGEN Unter dem Namen "Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Kanton Zürich" (VSLZH) besteht ein Verein
MehrPersonalreglement (PR) der. Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinde Luzern
Personalreglement (PR) der Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinde Luzern vom 12. Dezember 2011 2 Inhaltsverzeichnis 1 Personalpolitische Ziele und Grundsätze 3 2 Organisation des Personalwesens 3 3 Beamtenverhältnis
MehrGesetz über die bernischen Landeskirchen Der Entwurf.
Gesetz über die bernischen Landeskirchen Der Entwurf. tpc / 15.09.2016 Ausgangslage September 2015: «Totalrevision Kirchengesetz!» November 2015: «Teilprojekte 1-5!» Gliederung E-LKG 1. Allgemeines 2.
MehrVerband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich (VSLZH) - Statuten
Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich (VSLZH) - Statuten Beschluss der Generalversammlung vom. September 08 A. Grundlegende Bestimmungen Art. Unter dem Namen "Verband Schulleiterinnen
MehrRahmenkonzept. zur Stärkung der. Familienfreundlichkeit. LVR-Klinikverbund
Anlage 2 der Vorlage 13/3378: LVR-Dezernat Klinikverbund und Verbund Heilpädagogischer Hilfen LVR- Stabsstelle Gleichstellung und Gender Mainstreaming Rahmenkonzept zur Stärkung der Familienfreundlichkeit
MehrI. Name, Sitz und Zweck
I. Name, Sitz und Zweck Name Zweck, Zusammenarbeit Art. 1 Unter dem Namen «Kantonale Planungsgruppe Bern» (KPG Bern) besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
Mehr// KIRCHE UND WIRTSCHAFT
FORUM KIRCHE UND WIRTSCHAFT Eine Fachstelle der Katholischen Kirche im Kanton Zug FORUM GESPRÄCHE BERATUNG BILDUNG Kirchenstrasse 17, 6300 Zug, Tel. 041 720 23 00, Fax 041 720 23 01, info@forum-kirchewirtschaft.ch
MehrStatuten Gemeinnütziger Verein Togo. Statuten. Stand: Gemeinnütziger Verein Togo-Assist
Statuten Stand: 22.2. Gemeinnütziger Verein Togo-Assist 1 Art. 1 Name, Zweck und Sitz des Vereins 1. Unter dem Namen "Gemeinnütziger Verein Togo" besteht auf unbestimmte Dauer mit Sitz in der Gemeinde
Mehr