sexueller Orientierung: Erfahrungen und Perspektiven für Vielfalt Psychosoziale Frauenberatungsstelle t donna klara 7.11.
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- Sophia Gisela Heidrich
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1 Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung: Erfahrungen und Perspektiven für Vielfalt Angela Lipp Psychosoziale Frauenberatungsstelle t donna klara FH Kiel
2 Psychosoziale Frauenberatungsstelle t donna klara vier Arbeitsschwerpunkte: - die psychosoziale Beratung für Frauen mit Lebensproblemen - ein jährliches h Fortbildungsangebot b t - ein psychosoziales Gesundheitstraining Mut tut gut! StGB II Maßnahme - die Landesweite Lesbenarbeit
3 Ablauf: 1. Sexuelle Orientierung im internationalen Rechtssystem Menschenrechtscharta h h EU-Recht 2. Homosexualität in verschiedenen Kulturen und Religionen 3. Verfolgung von Lesben und Schwulen 4. Rechtliche und gesellschaftliche Situation in Deutschland Diskriminierungserfahrungen aufgrund der sexuellen Orientierung 5. Voraussetzung um Vielfalt zu ermöglichen 6. Bedeutung der Aktivistinnen und Aktivisten Schwulen und Lesbenorganisationen 7. Fragen und Diskussion
4 Definitionen Lesben: frauenliebende Frauen Schwule: männerliebende Männer Bisexuelle: Menschen, die mit beiden Geschlechtern Sexualität leben Transidenten/Transgender: Menschen, die zwischen den Geschlechtern im biologischen oder sozialen Sinne leben und/oder d sich fühlen
5 1. Sexuelle Orientierung im internationalen Rechtssystem Menschenrechtscharta EU-Recht
6 Artikel 2 der Menschenrechtscharta Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen
7 Europäisches Recht Artikel 13 des Amsterdamer Vertrages: Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen dieses Vertrages kann der Rat im Rahmen der durch den Vertrag auf die Gemeinschaft übertragenen Zuständigkeiten auf Vorschlag der Kommission und nach hanhörung des Europäischen Parlamentes einstimmig geeignete Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung zu bekämpfen.
8 2. Homosexualität in verschiedenen Kulturen und Religionen Homosexualität gefährdet die herkömmliche Familie als wesentliches Lebensziel. Sündhaftigkeit oder Unnatürlichkeit der Homosexualität Heterosexismus - Zwangsheterosexualität
9 Römisch-kath. Kirche: Gemäß der römischen Glaubenslehre ist die homosexuelle Neigung als solche nicht sündhaft, homosexuelle Akte werden aber als schwere Sünde angesehen. Papst Benedikt XVI lehnt die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ab
10 Evangelische Kirche: Alle Menschen, gleich welcher sexueller Orientierung sind Geschöpfe Gottes. Es liegt im Ermessen der Gemeinden, ob sie homosexuelle Geistliche akzeptieren. Viele Landeskirchen ermöglichen es, Partnerschaften zu segnen. Die Nordelbische Kirche verpflichtet sich zum Abbau von Diskriminierung in einem Beschluss der Synode.
11 Judentum: Im orthodoxen Judentum werden Stellen aus der hebräischen Bibel, der Tora, sowie weitere Zitate aus dem Talmud herangezogen, um die Ablehnung der Homosexualität zu begründen. Das orthodoxe Judentum unterscheidet zwischen homosexueller Veranlagung und gelebter Homosexualität. Lesbische Jüdinnen und schwule Juden haben sich in Emanzipationsgruppen pp zusammen geschlossen, sie werden vom nicht orthodoxen Judentum nicht abgelehnt. B Y h d i B li
12 Der Islam Der Koran verurteilt ebenso sexuelle Handlungen zwischen Männern, gibt aber keine bestimmte Strafe vor. Die Sharia dagegen sieht in manchen Ländern die Todesstrafe vor, wenn die Handlung von vier Menschen bezeugt wird. Der Islam hat durchaus eine positive Einstellung zu Sexualität und gleichgeschlechtliche Anziehung wir als natürliches Faktum betrachtet
13 3. Verfolgung von Lesben und Formen Schwulen Verletzung des Rechts auf Informationsfreiheit, informationelle Selbstbestimmung und freie Meinungsäußerung Justitielle Gewalt Verletzung des Rechts auf Versammlungsfreiheit Psychische und Physische Gewalt
14 Rechtl. Situation in europ. Ländern
15 4. Rechtl. und gesellschaftl. Situation in Deutschland Ein geschichtlicher Rückblick Die Nationalsozialisten verschärften ab 1935 den so genannten 175er Paragraphen Schwule kamen ins Lager, mussten einen rosa Winkel tragen Lesben kamen als asoziale Elemente ins Lager. Bis jetzt t dafür keine Entschädigung. Auch nach Kriegsende galt der 175 weiter. Unter bundesdeutschen Richtern wurden ebenso viele verurteilt wie unter den Nazirichtern, ca
16 Rechtliche Situation 1969 wurde der 175 reformiert 1994 gänzlich abgeschafft 1991 wurde Homosexualität aus dem internationalen ti Diagnoseschlüssel l der WHO, als psychische Erkrankung gestrichen 2001 wird das erste positive Recht erlassen: das Lebenspartnerschaftsgesetz, das LPartG 2006: Das Allgemeine Gleichbehandlungs- h gesetz, das AGG
17 Das Lebenspartnerschaftsgesetz Das Gesetz unterscheidet sich zur Ehe, z.b. beim Steuerrecht: Es gibt kein Recht auf Ehegattensplitting, LebenspartnerInnen werden bei der Einkommensteuer wie Ledige behandelt beim Adoptionsrecht: Schwulen- und Lesbenpaare dürfen gemeinsam kein Kind adoptieren
18 Das AGG Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gg Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
19 Diskriminierung- und Gewalterfahrungen aufgrund lesbischer, schwuler und transidentischer Lebensweisen in Deutschland
20 Diskriminierungserfahrungen i i i sind unterschiedlich Diskriminierungserfahrungen von Lesben und Schwulen, Bisexuellen und Transidenten sind sehr verschieden. Unterschiede bestehen u. a. geschlechtsspezifisch, hinsichtlich des Alters, allgemeiner sozialer Rahmenbedingungen z.b. Wohnort, Reichtum weitere Diskriminierungsmerkmale kommen dazu, z.b. Behinderung oder Migrationshintergrund.
21 Ergebnisse aus der Studie Gewalt gegen Lesben, NRW ,6 % der Lesben haben erfahren, dass ihre Lebensweise als nicht normal bzw. krankhaft bewertet wurde Gründe werden von Eltern und auch Nichtverwandten in Erziehungsfehlern, in hormonellen Abweichungen und zum überwältigenden Teil in schlechten Erfahrungen mit Männern gesucht.
22 Weitere Ergebnisse: Mehr als die Hälfte der Frauen erlebt, wie ihre Homosexualität vor allem in der Familie totgeschwiegen wird, von jeder dritten Frau wird erwartet, dass sie nicht mit ihrer Partnerin als Liebespaar auftritt.
23 Studie: Unterm Regenbogen... München 2004 mehr als 80 % der Befragten haben Erfahrungen von Benachteiligung, Ausgrenzung und/oder Gewalt Ca. 60 % der befragten Schwulen und Lesben kennen Beschimpfungen und Verächtlichmachung 21 % erlebten körperliche Gewalt aufgrund des Schwulseins 39 % erfahren psychischen Druck
24 Weitere Ergebnisse der Münchner Studie 12 % der Lesben kennen körperliche Gewalt aufgrund des Lesbisch-seins i 40 % gaben an unter Einschüchterung, Psychoterror oder Bedrohung zu leiden Fast 60 % der Schwulen und Lesben kennen Situationen, in denen sie große Angst erlebt haben, als homosexuell erkannt zu werden München 2004
25 Gleichgeschlechtliche hl htli h Lebensweisen in S.-H. 2004, CAU Kiel Auszug der Ergebnisse: das Outing in der Familie löst nach wie vor einen massiven Einschnitt in die eigene Lebenssituation aus. Reichtum kann vor Diskriminierung i i i schützen Shl it h i i A t d Schule ist nach wie vor eine Agentur der Geringschätzung
26 Weitere Bereiche Die Landesschülervertreter aus 60 Schulen kamen zu dem Ergebnis, dass es nur in zwei Schulen okay wäre sich zu outen. NaSoWas, Sept. 2005
27 Studie Lesbische Frauen in der Psychotherapie Kiel % der Lesben, die sich nicht über die Therapeutin vorher informiert hatten, berichten nicht im Erstgespräch über ihr Lesbisch-sein sein 18 % sogar erst nach der 10. Sitzung 30 % kennen verletzende Bemerkungen seitens der TherapeutIn über das Lesbisch- sein Psychosoziale Frauenberatungsstelle donna klara
28 Lesben im Alter -Kiel 2004 Keine Lesben in Altenhilfeeinrichtungen die sich geoutet haben Bisher nicht darüber nachgedacht die meisten kannten ein Schwulenpaar, dass wegen AIDS in der Pflegeeinrichtung war Psychosozialen Frauenberatungsstelle donna klara
29 Lesbische Mütter und Familien Keine Angebote für lesbische Mütter und Familien In den Familienbildungsstätten bisher keine Frau, die sich als Lesbe geoutet hat In KiTas sind keine lesbischen Mütter/Familien bekannt In Broschüren werden lesbische Familien nicht benannt Kiel 2006
30 Studie Out im Office Frohn, Uni Köln 2007 Sit ti i V l i h 1997 b t Situation im Vergleich zu 1997 verbessert Allerdings wesentlich schlechter als erwartet 52 % der Befragten gehen verschlossen mit ihrer sexuellen Identität am Arbeitsplatz um Weniger als ¼ der Befragten hat keine Diskriminierungserfahrungen gemacht D.h. ca 75 % der Befragten haben Diskriminierungserfahrungen 10 % sind als hoch diskriminiert zu bezeichnen
31 Gewalt gegen Schwule MANEO Umfrage Dezember 06 -Januar 07 Dunkelfeld: 90 % der Taten werden nicht angezeigt Gewalterfahrung in den letzten zwölf Monaten: mehr als jeder Dritte (35 %) bei den unter 18 Jährigen (63 %) Täter: In 40 % der Fälle: Einzeltäter In mehr als 60%: Tätergruppen
32 Maneo-Studie Berlin 2007 Geschlecht der Täter: männliche 87 % ; weibliche: 3 % Das geschätzte t Alter der Täter: 20 % zwischen 14 und 17 Jahren 54 % zwischen 18 und 24 Jahren 28 % zwischen 25 und 35 Jahren (Mehrfachnennungen möglich). Die Tätergruppen-Einschätzungen: g nicht weiter auffällig : 49 % rechtsradikale Deutsche :7 %
33 Einstellungen zu Homosexualität Zustimmung zur Aussage: Wenn sich zwei schwule Männer auf der Straße küssen, finde ich das abstoßend männl. weibl. deutsch 47,7, % 10.2 % ehem UDSSR 75,8 % 63,5 % türkisch 78,9 % 59,6 %
34 Wenn ich ein Kind hätte, das schwul oder lesbische ist, hätte ich das Gefühl in der Erziehung etwas falsch gemacht zu haben männl. weibl. deutsch 26,9, % 5,7 % ehem UDSSR 50,6 % 44,0 % türkisch 69,8 % 59,2 %
35 Anscheinend ganz banale Beispiele: Nicht Hand in Hand spazieren gehen sich öffentlich zu küssen Bahnhofsverabschiedung Beerdigungen Eltern freuen sich nicht, wenn sich Tochter oder Sohn verliebt Shi Schimpfwörter öt
36 Transidentisch lebende Menschen das nicht eindeutig-sein mit der geschlechtlichen Identität scheint große Verunsicherung zu erzeugen, und kann Ablehnung, Diskriminierung und Gewalt zur Folge haben
37 Voraussetzungen um Vielfalt zu ermöglichen die Rechtssprechung Gleichberechtigung hti von Frauen Meinung der Kirchen/Religion Besetzung von wichtigen / bedeutenden Positionen Darstellung in der Öffentlichkeit Wissenschaft und Forschung Regenbogensolidarität g
38 Aktivistinnen und Aktivisten Amnesty international ILGA der LSVD der Lesbenring broken rainbow Weitere spezielle Organisationen
39 Schleswig-Holstein : HAKI e.v. NaSowas Psychosoziale Frauenberatungsstelle donna klara CSD Schleswig-Holstein e.v.
40 Sozialbereich Gerade für den Sozialbereich gilt, dass wir hundertmal eine respektvolle Haltung gegenüber Vielfalt fordern und nichts für den Alltag erreichen, wenn wir sie nicht In Aus- und Fortbildung verankern In Leitbild, Politik und Konzept unserer Einrichtung einbetten Auf solide theoretische und methodische Fundamente stellen Mit den Gefühlen und Biographien der Beteiligten verknüpfen praktisch üben, kontinuierlich reflektieren und evaluieren Von : Ulrike Schmauch 2003 Wiesbaden
41 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
42 6. Spannende Fragen Warum werden Schwule und Lesben nach wie vor diskriminiert, i i i obwohl sie schillernd dargestellt werden? Greifen Menschen, die nicht heterosexuell leben, die Ehe an? Greifen Lesben die Männlichkeit an?
43 Weiter Fragen Greifen Schwule die Männlichkeit an? Wofür ist es wichtig zu wissen, ob jemand biologisch i ein Mann oder eine Frau ist? Kann ein Mensch sich zu Männern und dfrauen hingezogen fühlen? Was würde sich verändern, wenn die sexuelle Orientierung ein Menschenrecht wäre?
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