Gemeinde Oeversee. Baugebiet Harseefeld. Idyllisch Leben vor den Toren Flensburgs
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- Innozenz Bösch
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1 Gemeinde Oeversee Baugebiet Harseefeld Idyllisch Leben vor den Toren Flensburgs
2 Inhaltsverzeichnis: Lage der Gemeinde Lage des Baugebietes Allgemein - Die Gemeinde Oeversee Öffentliche Versorgung - Infrastruktur - Schulen und Kindergärten Baugrundstücke - Lage der Grundstücke - Bebaubarkeit Kosten - Grundstücks- und Preisübersicht - Kaufpreis und Nebenkosten - Im Kaufpreis sind enthalten - Allgemeine Kosten, die Sie berücksichtigen sollten - Kosten pro Grundstück Ihre Ansprechpartner bei der TEG-Nord Grußworte des Bürgermeisters Anhang - Bebauungsplan Nr. 20
3 Lage der Gemeinde Oeversee Landesvermessungsamt Schleswig-Holstein, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2001
4 Lage des Baugebietes in der Gemeinde Oeversee Landesvermessungsamt Schleswig-Holstein, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2001
5 Allgemein Die Gemeinde Oeversee Die Gemeinde Oeversee besteht seit dem 01.März 2008 nach der Fusion der Gemeinden Oeversee und Sankelmark aus den Ortsteilen Augaard, Barderup, Bilschau, Frörup, Juhlschau, Mukwolstruo, Oeversee und Sankelmark und hat rd Einwohner. Der Bereich wurde geprägt durch die Lage am landschaftlich reizvollen Urstromtal der Treene und zum anderen durch die Nähe zum Oberzentrum Flensburg. Die Gemeinde ist dörflich geprägt. Die Anbindung an die Städte Flensburg und Schleswig ist direkt über die L 317 gegeben. Die Gemeinde ist durch die Wohnnutzung strukturiert. Im östlichen Teil an der L 317 befindet sich ein Gewerbegebiet.
6 Öffentliche Versorgung Infrastruktur In der Gemeinde sind noch einige landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe tätig. Weitere Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe bilden einen gewerblichen Schwerpunkt. In den einzelnen Ortsteilen sind Betriebe im handwerklichen Bereich sowie mit kleinen Produktionsstätten vertreten. In fast alle Ortsteilen gibt es Gasthöfe. Praktische Ärzte und Zahnärzte sind im Ort vorhanden. Als ländliche Großgemeinde im Einzugsbereich des Oberzentrums Flensburg verfügt Oeversee über eine gute Infrastruktur. Ein reichhaltiges Angebot an Vereinen, vom Sportverein über die Speeldeel bis zum Radsportverein oder auch ein Schützenverein bieten viele Möglichkeiten für eine aktive Freizeitgestaltung. Das Naturschutzgebiet Fröruper Berge lädt ein zu erholsamen Spaziergängen in einer wundervollen Natur. Über drei große Verkehrsadern ist die Gemeinde gut erreichbar: die L 317 und die Autobahn A 7, sowie die Bundesbahn Flensburg Hamburg im Ortsteil Braderup. Die nächstgrößeren Städte sind Flensburg, Einkaufsziel Förde-Park 5 km, und Schleswig, ca. 30 km entfernt. Schulen und Kindergärten Die Grundschule und 3 Kindergärten befinden sich in der Gesamtgemeinde. Weiterführende Schulen werden in Tarp, Eggebek oder Flensburg angeboten. An die Grundschule ist ein ganztätiger Kinderhort angegliedert. Am Nordufer des Sankelmarker Sees, direkt an der L 317, liegt die Europäische Akademie Sankelmark, in der Erwachsenenbildung, Juristenfortbildung und Grenzlandforschung betrieben wird. Baugrundstücke Lage der Grundstücke Die voll erschlossenen Baugrundstücke liegen im Westen der Ortslage von Oeversee, nördlich anschließend an das Baugebiet Kallehoe. Bebaubarkeit Die Grundstücke sind im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20 Harseefeld der Gemeinde Oeversee bebaubar.
7 Kosten Grundstücks- und Preisübersicht Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
8 Kosten Kaufpreis: - Voll erschlossene Grundstücke zw. ca. 510 und ca. 980 m² ab 67,- /m² Nebenkosten: - Vermessungskosten 900,- (katastermäßige Vermessung des Grundstückes) - Wasseranschluss bis ca. 1 m auf dem Grundstück 1.500,- - Baukostenzuschuss für der Wasserverband Nord je Grundstück 0,80 /m² Im Kaufpreis sind enthalten: - Der Grunderwerb - Die Kosten der erstmaligen Herstellung von Straßen- und Wegen - Die Herstellungskosten der öffentlichen Regen- und Schmutzwasserkanalisation - Die Kosten für die Herstellung der Straßenbeleuchtung - Die Kosten für die Herstellung der öffentlichen Grünanlagen Allgemeine Kosten, die Sie berücksichtigen sollten: - Grunderwerbssteuer 6,5 % des Kaufpreises - Notar- und Gerichtskosten ca. 1,5 % des Kaufpreises - Kosten für sonstige Versorgungsträger z.b. Strom, Wasser und Telefon (müssen direkt bei den Versorgern erfragt werden) Eine Maklercourtage wird seitens der TEG Nord nicht berechnet.
9 Kosten Kosten pro Grundstück Bauplatz Nr. Größe ca. m² Preis/m² Bauplatz Vermessung RW/SW-Schächte öffentl. Wasservers. Gesamtpreis ca , ,00 Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der TEG Nord gerne zur Verfügung.
10 Ihre Ansprechpartner Wichtige Adressen: Bauamt des Amtes Oeversee Tornschauer Str Tarp Tel Kreis Schleswig-Flensburg Flensburger Str Schleswig Tel Wasser und Abwasser Wasserverband Nord Wanderuper Weg Oeversee Tel Manfred Voss Strom Schl.-Holstein Netz (E-on Hanse) Herr Thomsen Husumer Str Schuby Tel Grossers Allee Albersdorf Telefon: / Fax: / info@teg-nord.de Internet:
11 GEMEINDE OEVERSEE Der Bürgermeister Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihr Interesse an einem Baugrundstück in Oeversee und würde mich sehr freuen, Sie demnächst als Bürgerin oder Bürger in unserer Gemeinde begrüßen zu dürfen. In Oeversee finden Sie eine gute Infrastruktur, wie Kindergärten, Grundschule, Sportverein, Kirche, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und ein vielfältiges kulturelles Angebot vor. Sie wohnen in einer angenehmen und ruhigen Lage und haben durch die gute Verkehrsanbindung schnell das nahegelegen Oberzentrum Flensburg und den Zentralort Tarp erreicht. Für Ihre berufliche und private Kommunikation können wir Ihnen eine gute Breitbandversorgung bieten. Informieren Sie sich über unsere Gemeinde gerne unter Für Fragen und Anregungen stehen Ihnen das Amt Oeversee und ich gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen und vielleicht bis bald! Ralf Bölck Bürgermeister
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14 1. Art und Maß der baulichen Nutzung ( 9 (1) Nr. 1 BauGB) 1.1 Ausschluss von Nutzungen ( 1 (6) BauNVO) Gartenbaubetriebe und Tankstellen ( 4 (3) Nr. 4 und 5 BauNVO) sind nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanes. 1.2 Höhe baulicher Anlagen ( 16 (2) und 18 (1) BauNVO) Die Traufhöhe darf maximal 6,0 m, die Firsthöhe und die Oberkante von Nebenanlagen gem. 14 BauNVO maximal 9,0 m über dem natürlichen Gelände liegen. Bezugspunkt ist der höchste Punkt der in der Planzeichnung dargestellten Höhenlinien innerhalb der jeweiligen überbaubaren Grundstücksfläche. 2. Höchstzahl von Wohnungen ( 9 (1) Nr. 6 BauGB) Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete dürfen je Einzelhaus und je Doppelhaushälfte höchstens 2 Wohnungen errichtet werden. 3. Von Bebauung freizuhaltende Fläche ( 9 (1) Nr. 10 BauGB) 3.1 Abstand zu Knicks In einem Abstand von mindestens 3 m zu den zu erhaltenden sowie zu den neu anzulegenden Knicks sind bauliche Anlagen und Nebenanlagen nach 14 (1) BauNVO, Stellplätze und Garagen, Einfriedungen sowie Abgrabungen und Aufschüttungen auf den Grundstücken unzulässig. 3.2 Freizuhaltende Flächen von Garagen und Carports Der Bau von Garagen und Carports ist auf der Fläche zwischen der Straßenverkehrsfläche und der nächstgelegenen Baugrenze nicht zulässig. 4. Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft ( 9 (1) Nr. 20 und (1a) BauGB) Die Flächen für Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft am westlichen und südöstlichen Gebietsrand sind als artenreiche Mähwiesen zu entwickeln. Diese Maßnahmen werden als Ausgleich den Baugrundstücken im Gebiet zugeordnet. Entlang der Ostseite der westlichen Fläche und entlang der Nordseite der südwestlichen Fläche sind zur Abgrenzung gegenüber denwohnbauflächen einreihig standortgerechte und heimische Sträucher zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. 5. Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ( 9 (1) Nr. 25a und 25b BauGB) 5.1 Im Bereich der Straßenverkehrsfläche ist je 25,0 m Straßenlänge ein heimischer und standortgerechter Laubbaum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. 5.2 Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen entlang der westlichen Gebietsgrenze ist ein landschaftstypischer doppelreihiger Knick (Redder) anzulegen und auf der Grundlage des Erlasses mit den Durchführungsbestimmungen des Landesumweltministeriums vom i.d. jeweils Text (Teil B) geltenden Fassung dauerhaft zu erhalten. Der Knickwall ist mit einer zweireihigen Bepflanzung aus heimischen Sträuchern und Bäumen aufzubauen. Der Knickwall ist mit einer Grundfläche von 3,0m Breite sowie mit einer Höhe und einer Kronenbreite von jeweils 1,0 m anzulegen. Bei Abgang einzelner Pflanzen ist ein gleichwertiger Ersatz in Form von heimischen, standortgerechten Arten zu pflanzen. 6. Örtliche Bauvorschriften ( 9 (4) BauGB u. 84 LBO) 6.1 Dachneigung Dächer von Hauptgebäuden sind mit einer Neigung von 15 º bis 50º zulässig. Diese Regelung gilt nicht für untergeordnete Gebäudeteile, -anbauten, Nebengebäude, Carports und Garagen. 6.2 Dachformen Bei Hauptgebäuden sind Sattel-, Walm- und Zeltdächer zulässig. Des Weiteren sind gegeneinander gestellte Pultdächer zulässig, deren Firsthöhen nicht mehr als 1,50 m gegeneinander versetzt sind. Diese Regelung gilt nicht für untergeordnete Gebäudeteile, -anbauten, Nebengebäude, Carports und Garagen. 6.3 Dacheindeckung Als Dacheindeckung sind rote, braune, anthrazitfarbene und schwarze Dachpfannen sowie Schiefer und Grasdächer zulässig. Diese Regelung gilt nicht für untergeordnete Gebäudeteile, -anbauten, Nebengebäude, Carports und Garagen.d Garagen.( 9 (4) BauGB u. 84 LBO) 6.4 Außenwände Zulässig sind Sichtmauerwerk, Putz, Holz und Glas. Teilflächen bis zu 25 % der Gesamtfläche einschließlich der Fenster- und Türöffnungen dürfen in anderen Materialien hergestellt werden. 6.5 Solaranlagen Solaranlagen sind in aufgeständerter Form unzulässig. 6.6 Einfriedigungen Einfriedigungen entlang von Straßenverkehrsflächen sind mit einer maximalen Höhe von 90 cm zulässig. 7. Nachrichtliche Übernahmen ( 9 (6) BauGB) Die gem. 21 (1) Nr. 4 LNatSchG geschützten Knicks sind auf der Grundlage des Erlasses mit den Durchführungsbestimmungen des Landesumweltministeriums vom i.d. jeweils geltenden Fassung dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Bei Abgang einzelner Gehölze ist ein gleichwertiger Ersatz in Form von heimischen, standortgerechten Gehölzen zu pflanzen.
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