BÜRGERMEISTERAMT KÖNIGSFELD IM SCHWARZWALD
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- Jens Zimmermann
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1 BÜRGERMEISTERAMT KÖNIGSFELD IM SCHWARZWALD GR am öffentlich - Vorlage Nr. 45/2015 Anschlussunterbringung von Asylbewerbern - Sachstands- und Prognosebericht - I. Allgemeines: Nach geltender Rechtslage ist eine dreistufige Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen. Der Bund selbst nimmt keine Unterbringungen vor. 1. Land: In Erstaufnahmeeinrichtungen 2. Stadt- und Landkreise: Im Rahmen einer vorläufigen Unterbringung 3. Kreisgemeinden: Im Rahmen der sog. Anschlussunterbringung Die Gemeinden sind damit lediglich für Flüchtlinge zuständig, die in die sog. Anschlussunterbringung überwiesen werden. Dies sind Flüchtlinge, deren Asylverfahren abgeschlossen ist oder die bereits seit 24 Monaten in einer Erstaufnahmestelle untergebracht sind (die dortige Unterbringungszeit ist auf 24 Monate begrenzt). Derzeit geht der Landkreis davon aus, dass im Jahr 2015 etwa Personen in Baden-Württemberg aufgenommen werden. Dies entspricht dem vorgeschriebenen Königsteiner-Schlüssel, der für Baden-Württemberg eine Aufnahmequote von 12,93 % aller Flüchtlinge vorsieht, die nach Deutschland kommen. Von den Flüchtlingen Baden-Württembergs entfallen wiederum 2,11 % auf den Schwarzwald-Baar-Kreis, gesamt somit Personen. Diese Flüchtlinge werden in sog. Gemeinschaftsunterkünften (GU) untergebracht. Die dortige Unterbringung ist auf 24 Monate begrenzt. Das Land geht von einer durchschnittlichen Asylverfahrensdauer von Monaten und einer Übergangszeit von 3 Monaten bis zur Anschlussunterbringung aus. Es ist somit von weiteren Zuteilungen in die Anschlussunterbringung spätestens zum Jahresbeginn/Frühjahr 2016 auszugehen. Ggf. erfolgen erste Zuteilungen auch schon im Jahr In den Jahren 2016 und 2017 ist sodann mit einer vermehrten Zuweisung in die Anschlussunterbringung zu rechnen. II. Konkrete Fakten zur Anschlussunterbringung: Wer kommt über die Zuweisung an die Gemeinden? Zunächst einmal muss man die Begrifflichkeiten Zuweisung und Zuteilung unterscheiden. Zugewiesen werden alle Personen, die in der vorläufigen Unterbringung im Landkreis sind und in die Anschlussunterbringung dürfen. Personen, die eigenständig in einer Gemeinde Wohnraum finden, werden auf die Zuweisungsquote der Gemeinde angerechnet. In das Zuteilungsverfahren an die Gemeinden kommen diejenigen Asylbewerber, die die Gemeinschaftsunterkunft verlassen müssen, aber selbst keinen Wohnraum gefunden haben. Überwiegend finden die Flüchtlinge derzeit noch eigenständig Wohnraum. -1-
2 Wie sieht die Prognose für die Anschlussunterbringung aus? 2013 lagen die Zuweisungen vom Land in den Schwarzwald-Baar-Kreis bei 245 Flüchtlingen hat der Landkreis insgesamt 513 Personen aufgenommen und 2015 werden wohl weit über Personen prognostiziert. Für dieses Jahr hat der Landkreis zunächst mit 200 Anschlussunterbringungen gerechnet, musste dies aber schon auf 300 Zuweisungen korrigieren. Für 2016 ist mit einer weitaus höheren Anzahl an Anschlussunterbringungen zu rechnen. Aus heutiger Sicht geht der Landkreis von mindestens 700 Personen aus. Durch die Erhöhung der Zugangszahlen, bei gleichzeitiger Begrenzung der maximalen Aufenthaltsdauer in der vorläufigen Unterbringung auf 24 Monate, nehmen die Anschlussunterbringungen in den Kreisgemeinden kontinuierlich zu. Nach welchem Verfahren wird zugewiesen? Grundsätzlich werden die Asylbewerber nach dem Einwohnerschlüssel auf die Gemeinden verteilt. An dieser Stelle ist nochmals darauf hinzuweisen, dass Personen, die eigenständig eine Wohnung finden, der jeweiligen Wohnortgemeinde angerechnet werden. Das Landratsamt als untere Aufnahmebehörde entscheidet entsprechend 9 FlüAG, wer die Voraussetzungen für eine Anschlussunterbringung erfüllt. Um die Flüchtlinge gerecht auf die Gemeinden verteilen zu können, wird seitens des Landratsamtes monatlich eine Rankingliste erstellt, in welcher der Gemeinden die Flüchtlinge vorrangig zuzuteilen sind. Wer zugeteilt wird, ob Familien oder Einzelpersonen, kann nicht gesagt werden. Es kann auch keine Auswahl nach Nationalität oder Beschäftigungsmöglichkeit getroffen werden. Grundsätzlich muss die Gemeinde dafür Sorge tragen, dass die Flüchtlinge untergebracht werden können ( 18 Abs. 2 Satz 1 FlüAG), d.h., die Gemeinde muss sich um die Unterbringung und um die Ausstattung des Wohnraumes aktiv kümmern. Dies wird bei steigenden Zahlen bei den Gemeinden zusätzlicher Ressourcen und Finanzmittel bedürfen, die nicht vom Landkreis übernommen werden. Wie werden die Unterbringungskosten finanziert? Im Gesetz gibt es keine Regelung über den Standard in der Anschlussunterbringung, wie dies bei der vorläufigen Unterbringung vorgeschrieben ist. Im Gesetz heißt es aber, dass eine zügige endgültige Unterbringung erfolgen soll. 1. Flüchtlinge, über deren Verfahren noch nicht entschieden worden ist oder die ausreisepflichtig sind und kein Arbeitseinkommen haben, erhalten vom Landkreis Sozialhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die angemessenen Unterbringungskosten für diese Flüchtlinge übernimmt der Landkreis. Der Kreis hält sich hierbei an die Vorgaben einer angemessenen Miete, wie dies auch für Hartz IV Empfänger oder Sozialhilfeempfänger gilt. -2-
3 Der Erstattungsbetrag errechnet sich für eine Unterkunft für 4 Personen beispielhaft wie folgt: Kaltmiete (Wohnung mit 64 m 2 ) 340,00 Nebenkosten (Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Allgemeinstrom) 25,00 sonstige Nebenkosten (Hauswart, Gartenpflege, Gemeinschaftsantenne, Grundstücksentwässerung) 10,00 Heizkosten (geschätzt nach dem Verbrauch der Vormieter) 110,00 Wasser-, Abwassergebühren (4 m 3 x 4 Personen x 4,15 ) 66,40 Müllgebühren 10,94 Haushaltsstrom (4 x 25,00 ) 100,00 Anteilige Renovierungskosten 55,58 Versicherungen 11,67 Gesamt: 729,59./. 4 Personen = 182,40 je untergebrachter Person und Monat Um das Risiko der Gemeinden abzufedern, wird in der Regel nicht mit der maximalen Belegung kalkuliert. 2. Bei Flüchtlingen, die für die Unterkunftskosten selbst aufkommen müssen, weil sie über eigenes Einkommen verfügen oder Arbeitslosengeld II (Harz IV) von der Agentur für Arbeit erhalten, nachdem sie als Asylberechtigte anerkannt worden sind oder den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten haben, sind die Unterkunftskosten nach der Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften zu erheben. Die Gemeinde Königsfeld hat in ihrer Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften vom 22. Mai 2001, geändert durch die Änderungssatzung vom 2. November 2005, eine Benutzungsgebühr einschließlich der Betriebskosten von 7,25 pro qm Wohnfläche festgelegt (ca. 75% der errechneten Kosten). Wie erfolgt die Möblierung der Unterkünfte? In der Anschlussunterbringung ist für die Möblierung der Unterkunft entweder der Asylbewerber selbst oder aber die Gemeinde zuständig. Geschirr und Bettzeug können aus der Gemeinschaftsunterkunft mitgenommen werden. Wenn die Gemeinde die Möblierung der Unterkünfte dem Asylbewerber überlässt, dann bezahlt der Landkreis die Erstausstattung, welche der Asylbewerber beim Auszug jedoch mitnehmen kann. Praktischer wird es deshalb für die Gemeinde sein, dass sie die Unterkunft mit Möbeln bestückt. Es besteht dann die Möglichkeit, die Kosten der Möbel in die Nutzungsgebühr für die Unterkunft mit einzukalkulieren. Üblich ist dabei, die Möbelkosten auf 5 Jahre abzuschreiben. Diese Kosten werden dann vom Landkreis übernommen. Die Wohnung sollte mit folgenden Gegenständen ausgestattet sein: Bett, Spind, Tisch, Stuhl, Kühlschrank, Waschmaschine, Küche. -3-
4 Wie wird in der Anschlussunterbringung die Betreuung sichergestellt? Im Flüchtlingsaufnahmegesetz heißt es: Den unteren Aufnahmebehörden obliegt die soziale Beratung und Betreuung. Es ist damit Aufgabe des Landkreises, die Betreuung sicher zu stellen. Wie der Landkreis die soziale Betreuung in der Anschlussunterbringung sicherstellt, ist daher in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten des Kreises zu regeln. Die Soziale Betreuung für Personen in der Anschlussunterbringung wird aus Effizienzgründen seitens des Landkreises in einer sog. Komm-Struktur angeboten, d.h. Personen aus den Gemeinden müssen zur nächstgelegenen Gemeinschaftsunterkunft, um die Sozialbetreuung aufzusuchen. Die Aufgabe, die Sozialbetreuung sicherzustellen, hat der Kreis an den Kreisverband des DRK übertragen. Neben den hauptamtlichen Betreuungskräften ist man stark auf eine gesellschaftliche bzw. ehrenamtliche Unterstützung angewiesen, wenn die Sorgen und Nöte der Flüchtlinge ernst genommen werden. Erst dies ermöglicht eine freundliche und menschenwürdige Aufnahme und ein gutes Zusammenleben, zumindest auf Zeit. Deshalb hat der Landkreis zusammen mit dem DRK eine sog. Kümmerer-Stelle geschaffen. Auch die beiden Diakonien in Villingen und Schwenningen haben jeweils eine Halbtagsstelle für die Bündelung des Ehrenamtes in der Flüchtlingsarbeit geschaffen. Seit Juli sind dort alle Stellen besetzt. Der Landkreis ist nach Regionen aufgeteilt, weshalb für jede Gemeinde ein Ansprechpartner zuständig ist. Für die Gemeinde Königsfeld ist Frau Susann Stahnke von der Diakonie Villingen zuständig. III. Derzeitiger Stand der Flüchtlingssituation in der Gemeinde Königsfeld: Derzeit gibt es in der Gemeinde Königsfeld 3 Wohnungen, die mit Asylbewerbern im Rahmen der Anschlussunterbringung besetzt sind: - Schabenhauser Straße 19, Neuhausen: derzeitige Belegung 5 Personen (maximal mögliche Belegung 7 Personen) - Schabenhauser Straße 17, Neuhausen derzeitige Belegung 7 Personen (diese 5 Personen aus Gambia sollen ausreisen) - Zinzendorfplatz 4, Königsfeld 4 Personen - Gesamt derzeit: 16 Personen Des Weiteren hat ein privater Vermieter eine Wohnung an eine Flüchtlingsfamilie mit 5 Personen vermietet. Die Zuweisung ist offiziell noch nicht erfolgt, so dass diese Personen bis dato nicht der Gemeinde zugerechnet werden. -4-
5 Nach der aktuellen Zuteilungstabelle (Stand ) hat die Gemeinde Königsfeld bis Jahresende 2015 insgesamt 25 Personen unterzubringen, somit noch neun weitere Personen aufzunehmen. Für das Jahre 2016 ist mit mindestens 67 Personen (Stand ) in der Anschlussunterbringung für die Gemeinde Königsfeld zu rechnen. Bei weiterhin steigenden Flüchtlingszahlen ist eine weitere Erhöhung dieser Zahlen nicht ausgeschlossen. In den o.g., bereits bestehenden Wohnungen für die Anschlussunterbringung fallen derzeit für die Gemeinde jährliche Mietkosten i.h.v ,- EUR an. Für die Bewirtschaftung entstehen jährliche Kosten von 3.692,- EUR. Geht man von Personen aus, die in den nächsten Monaten unterzubringen wären, müssten weitere ca. 10 Wohnungen bereitgestellt/angemietet werden. Hieraus entstehen weitere geschätzte Mietkosten von ca ,- EUR sowie Bewirtschaftungskosten von ca ,- EUR. Da derzeit nicht sicher vorhersehbar ist, wann Zuweisungen für die Anschlussunterbringung erfolgen, muss die Gemeinde ggf. mehrere Wohnungen über einen längeren Zeitraum vorhalten. Für diese Leerstandszeiten erhält die Gemeinde keine Nutzungsentschädigung vom Landkreis. Für eine vorläufige Schätzung geht die Verwaltung daher davon aus, dass nur ca. 75% der Kosten durch Entschädigungen des Landratsamtes erstattet werden. Somit würde sich eine Belastung für Miet- und Bewirtschaftungskosten von rund (52.520, ,- ) ,- EUR ergeben. An Erstattungen würden nur 75% erfolgen, mithin ,- EUR, so dass ein Rest von ,- EUR bei der Gemeinde verbleiben würde. Hinzuzurechnen wären noch Kosten für die Ausstattung der Wohnungen, da nicht davon auszugehen ist, dass sämtliche Wohnungseinrichtungen durch Spenden aufgebracht werden können. Die Verwaltung geht davon aus, dass insoweit nochmals ein Betrag von ca ,- EUR anzusetzen ist. Wie oben bereits dargestellt, können die Kosten der Möblierung auf 5 Jahre abgeschrieben werden. Die hierfür anfallenden Kosten übernimmt der Landkreis. Die vorstehend aufgezeigten Kosten sind lediglich Schätzwerte. Eine genaue Kalkulation kann erst nach Anmietung der Räume und Erhalt der Nebenkostenabrechnungen erfolgen. IV. Weiteres Vorgehen der Gemeinde Königsfeld und Zukunftsprognose Die Gemeindeverwaltung wird in den kommenden Wochen durch Veröffentlichungen in der Bürger-Info und ggf. in Tageszeitungen die Bürgerinnen und Bürger dazu aufrufen, leerstehenden Wohnraum der Gemeinde zu melden oder direkt beim Landkreis für Direktvermietungen anzuzeigen. Danach erfolgt eine Besichtigung der Wohnungen durch die Verwaltung, ob die angebotenen Wohnräume geeignet sind. Parallel wird die Verwaltung auch zu Sachspenden aufrufen, sobald ein Termin für die Unterbringung der ersten Flüchtlinge bekannt ist. Ebenso wird das derzeit bereits bestehende, ehrenamtliche Betreuungspotential durch Informationsveranstaltungen etc. auszuloten sein. -5-
6 Problematisch könnte die Situation in den Kindergärten werden, sollten mehrere Flüchtlingsfamilien mit Kindern im Kindergartenalter zu uns kommen. Derzeit hat für 2016 der Kindergarten Buchenberg lediglich noch 1 freien Platz. Der Kindergarten Erdmannsweiler hat lediglich noch 2 Plätze für 2016 frei. Die Kindertagesstätte Neuhausen hat keine Reserven mehr. Der Kindergarten Weiler ist im Jahr 2016 bis einschließlich September bereits überbelegt, was nur durch eine Sondergenehmigung des KVJS möglich ist. Im Kindergarten Weiler stehen damit frühestens ab Oktober 2016 wieder 2-3 Plätze zur Verfügung. Im Kindergarten in Königsfeld sind im Jahr 2016 im Schnitt noch 4-5 Plätze frei. Zudem kommen die bis dato noch nicht besetzten 10 Plätze, die aus dem Neubau der Kinderkrippe Arche resultieren. Königsfeld Steffen Krebs Lieselotte Zaczyk -6-
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