Basisdaten zur Kalkulation Benutzungsgebühren Unterkünfte

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1 Basisdaten zur Kalkulation Benutzungsgebühren Unterkünfte I. Ermittlung der Wohnfläche Wohnfläche Aldekerker Str. 22 Wohnfläche Aldekerker Str. 7 Gesamtfläche Anmerkung: Wohnfläche ohne Gemeinschaftsflächen 195,0 qm 3,18 gm 238,22 gm II. Ermittlung der Wohnfläche pro Person Gesamtwohfläche : max. Auslastung = Wohnfläche pro Person 238,22 qm 26 9,16 qm III. Ermittlung der untergebrachten Personen Stand: September 201 Objekt /Straße Haus-Nr.: Personenanzahl in gemeindeeigenen Räumlichkeiten Aldekerker Str. Aldekerker Str. in angemieteten Räumlichkeiten Rathausstr. Finkenstr. Rheurdter Str Gesamt 37 Seite 1

2 Zusammenstellung aller im Bereich der Errichtung und Bereitstellung von gemeindeeigenen Unterkünften erwarteter Aufwendungen für das Jahr 2015 Art der Aufwendungen PSP-Element Sachkonto (Plan-)Wert "bereinigt" Kostenaufteilung verbrauchsbez. flächenbez. Personalkosten Verwaltung , ,00 201,00 80, Unterhaltungskosten davon Kosten Frischwasser Stromkosten Gemeindeabgaben Heizkosten Kosten Schornsteinfeger Telekom Versicherungsleistungen sonstige Instandhaltungen , , ,00.600,00.800,00 150,00 20,00 750, , , ,00.600,00.800,00 150,00 20,00 750, , , , , Interne Leistungsverrechnungen anteilige Sach- und Personalkosten E lauhof sächliche Verwaltungskosten einseht EDV , , ,00 Abschreibungen Aldekerker Str. 22 auf BGA aufgwg Aldekerker Str ,16 227,2 691,60 77, , , ,28 kalkulatorische Zinsen ( %) Aldekerker Str. 22 auf BGA auf Grundstücke RBW zum ,9 1.22, , ,0 9, ,0 Aldekerker Str. 7 auf Grundstücke (anrechenb. Anteil v 1,72%) 25.07,0 351, ,30 1, , , ,86 Gesamtsumme Aufwendungen , , ,1 Seite 2

3 I. Berechnung flächenbezogene Benutzungsgebühr Jahressumme 3.702,1 mtl. Kosten 3.61,8 Gesamtwohnfläche in m 2 238,22 Kosten je m z /Monat 5,29 II. Berechnung verbrauchsbezogene Benutzungsgebühr Jahressumme ,00 mtl. Kosten 1.595,83 durchschn. Belegung/Person 26 Kosten pro Person/Monat,38 III. Ermittlung der Verwaltungskosten für die Unterbringungen Personalkosten Verwaltung 3.909,00 Interne Leistungsverrechnungen ,00 Gesamtkosten ,00 abzgl. Fixkosten Aldekerker Str ,00 bereinigte Personalgesamtkosten ,00 Gebührenberechnung Verwaltungskosten für die Unterbringungen bereinigte Personalgesamtkosten ,00 geteilt durch die Anzahl der untergebrachten Personen 37 Verwaltungsgebühren je Person/Jahr 08,81 Verwaltungsgebühren je Person/Monat 3,07 Seite 3

4 Anlage 2 Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Rheurdt über die Errichtung und Benutzung von Unterkünften vom Vom Aufgrund der 7, 8 und 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), der 2,, und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 687), des 1 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen vom (GV NRW S. 97) und des 5 des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen vom (GV. NRW. S. 93), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 72) hat der Rat der Gemeinde Rheurdt in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Die Präambel der Satzung über die Errichtung und Benutzung von Unterkünften der Gemeinde Rheurdt vom wird wie folgt neu gefasst: I. Aufgrund der 7, 8 und 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), der 2,, und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 687), des 1 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen vom (GV NRW S. 97) und des 5 des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen vom (GV. NRW. S. 93), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 72) hat der Rat der Gemeinde Rheurdt in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: erhält folgende Fassung: Gebührenberechnung II. 1) Die flächenbezogene Benutzungsgebühr wird anhand der Grundfläche der benutzen Räume berechnet. Gemeinschaftsflächen werden anteilig berücksichtigt. Die verbrauchsbezogene Benutzungsgebühr wird nach der durchschnittlichen Belegung mit Personen in den gemeindeeigenen Räumlichkeiten berechnet. Die Verwaltungsgebühren werden anhand der durch die Gemeinde Rheurdt insgesamt untergebrachten Personen errechnet.

5 Anlage 2 2) Die flächenbezogene Benutzungsgebühr beträgt monatlich: - für die Unterkünfte Aldekerker Straße 7 und 22: 15,29 /m 2 3) Die verbrauchsbezogene Benutzungsgebühr beträgt monatlich: - für die Unterkünfte Aldekerker Straße 7 und 22: 61,38 /Person ) Die Verwaltungsgebühren betragen monatlich: - für alle untergebrachten Personen / Benutzer einer Unterkunft (gemeindeeigen oder angemietet) 3,07 /Person 5) Einzelpersonen in Gemeinschaftszimmern in den genannten Unterkünften haben die flächenbezogene Benutzungsgebühr anteilsmäßig und die verbrauchsbezogene Benutzungsgebühr sowie die Verwaltungsgebühr jeweils in voller Höhe zu entrichten. 6) Ist eine anderweitige Unterbringung notwendig, ist ein kostendeckender Beitrag zu erheben. III. Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum in Kraft.

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