Abschlussprüfung 2010 Wirtschaft und Recht
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- Clemens Engel
- vor 7 Jahren
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1 Berufsmaturitätsschule gewerblich-industrielle berufsschule bern Abschlussprüfung 2010 Wirtschaft und Recht Technische Richtung BMS 2 Vorname Name Klasse 1. Wirtschaftskreislauf/BIP Markt/Preisbildung 9 3. Globalisierung/Welthandel Konjunktur/Geldpolitik Einführung Recht 7 6. Allg. Vertragsrecht und Kauf Arbeitsrecht Klassenspezifischer Teil 12 Gesamtpunktzahl 84 Note 1/16
2 Informationen zur Prüfung Dauer der Prüfung 2 Stunden (120 Minuten) Erlaubte Hilfsmittel ZGB und OR Nicht programmierbarer Taschenrechner Notizpapier wird abgegeben Aufgabentexte Die Aufgabentexte dürfen Sie bearbeiten, indem Sie unterstreichen, übermalen, Randbemerkungen anbringen usw. Diese Bearbeitung erleichtert Ihnen das Lösen der Aufgaben und wird nicht bewertet. Lösungen Die endgültigen Lösungen sind mit Tinte, Faser- oder Kugelschreiber an den dafür bezeichneten Stellen einzutragen. Nur Angaben innerhalb der markierten Felder werden bewertet. Das Expertenteam wünscht Ihnen viel Erfolg. 2/16
3 1. Wirtschaftskreislauf/BIP (11P) 1) Definieren Sie das Bruttoinlandprodukt. (1P) 2) Sind folgende Antworten richtig oder falsch? (3P) richtig falsch i) Das BIP wird am Güterstrom gemessen ii) Die Verbraucher zahlen Löhne, Zinsen und Grundrenten. iii) Boden, Arbeit und Kapital sind Teil des Geldstromes. iv) Damit verschiedene Länder miteinander verglichen werden können, muss das Bruttoinlandprodukt durch die Anzahl Einwohner dividiert werden. v) Je grösser das Bruttoinlandprodukt ist, desto mehr Sachgüter und Dienstleistungen werden im Inland produziert. vi) Das BIP misst die Investitionen, die Staatsausgaben, den Konsum sowie Exporte und Importe 3) Welche Leistungen werden nicht im Bruttoinlandprodukt erfasst? (3P) 3/16
4 4) Studieren Sie nachfolgende Tabelle und beantworten Sie anschliessend die Fragen. (4P) Bruttoinlandprodukt nach Verwendungsarten Geldwerte in Mio. Fr Zu laufenden Preisen Veränderung in Prozenten Zu Preisen des Vorjahres Konsum davon Private davon Staat Investitionen Exporte Importe BIP a) Füllen Sie die fehlenden Felder aus. b) Um welchen Prozentsatz hat sich das nominelle BIP verändert? c) Um welchen Prozentsatz hat sich das reale BIP verändert? d) Wie unterscheiden sich die beiden Grössen (reales und nominelles BIP)? 4/16
5 2. Markt und Preisbildung (9P) 1) Kreuzen Sie an, wie sich Gleichgewichtspreis und menge von Emmentaler Käse entwickeln und zeichnen Sie die Kurven und deren Verschiebungen ins Diagramm. (4P) a) Aufgrund der Liberalisierung in der Landwirtschaft müssen die Käsereien für die Milch deutlich weniger bezahlen als noch vor wenigen Monaten. P Steigt Sinkt Bleibt ungefähr gleich Preis O Menge O M b) Eine Zollsenkung führt dazu, dass holländischer Edamer-Käse in der Schweiz günstiger vertrieben werden kann. P Steigt Sinkt Bleibt ungefähr gleich Preis O Menge O M 2) Welche der folgenden Aussagen sind richtig, welche falsch? Bewertung: Ist die Tabelle korrekt ausgefüllt (2P), bei einem Fehler (1P), sonst (0P) richtig falsch i) Das kurzfristige Angebot an Schnittblumen ist unelastisch. ii) Die Preiselastizität der Nachfrage hängt unter anderem davon ab, ob es Ersatzprodukte gibt. iii) Die Preiselastizität des Angebots zeigt, wie sich eine Preisänderung auf die angebotene Menge auswirkt. iv) Je stärker die Käufer eines Produkts auf den Preis schauen, desto unelastischer ist die Nachfrage. v) Wenn die Nachfragekurve steil ist, ist die Preiselastizität der Nachfrage hoch. 5/16
6 3) Im Gesamtarbeitsvertrag der Baubranche ist ein Mindestlohn festgelegt, der über dem Gleichgewichtslohn liegt. Welches Problem ergibt sich aus dieser Tatsache? Nennen Sie dieses und beschreiben Sie die Problematik anhand einer detaillierten Grafik. (3P) 6/16
7 3. Globalisierung/Welthandel (10P) 1) Die WTO kennt verschiedene Prinzipien. Eines davon ist das Meistbegünstigungsprinzip. Erläutern Sie den Begriff. (1P) 2) Die WTO baut auf drei Pfeilern auf. Nennen und beschreiben Sie die Pfeiler kurz. (3P) 3) Bundesrat Moritz Leuenberger hat am 17. Oktober 2009 am Parteitag der SP Schweiz laut über einen EU Beitritt der Schweiz nachgedacht. Nennen Sie je zwei Argumente für und gegen einen EU Beitritt der Schweiz. (4P) 4) Nennen und beschreiben Sie kurz die 4 Grundfreiheiten der EU. (2P) 7/16
8 4. Konjunktur und Geldpolitik (11P) 1) Die SNB bekämpft die Inflation, indem sie die Geldmenge verkleinert. Dieser Eingriff wirkt sich auf verschiedene Wirtschaftssubjekte und verschiedene wirtschaftliche Grössen aus. Lesen Sie die folgenden Aussagen und korrigieren Sie die Falschen: (3P) richtig falsch Aussage Weniger Geld im Umlauf erhöht die Zinsen. Weniger Geld im Umlauf führt zu einer Zunahme der Konsumkredite. Die Unternehmungen investieren weniger. Kredite werden teurer. Korrektur Die Mieten können sinken. O O Die Arbeitslosigkeit wird kurzfristig eher steigen. 2) In der Presse lesen Sie: Die SNB prognostiziert für die nächsten drei Jahre eine Inflation von 1% und die Arbeitslosigkeit steigt aufgrund der Wirtschaftskrise auf ca. 5%. a) Warum verfolgt die SNB unter dieser Voraussetzung eine expansive Geldpolitik? (2P) b) Nennen und beschreiben Sie zwei verschiedene Instrumente und Massnahmen, mit denen die SNB eine expansive Geldpolitik umsetzen kann. (1P) c) In welchen Situationen verfolgt die SNB eine restriktive Geldpolitik? (1P) 8/16
9 3) Was versteht man unter antizyklischer Konjunkturpolitik? (2P) 4) In der Praxis ergeben sich bei der Ausführung dieser antizyklischen Konjunkturpolitik einige Probleme; nennen Sie zwei. (2P) 9/16
10 5. Einführung Recht (7P) 1) Bei welchen Sachverhalten geht es um öffentliches Recht, bei welchen um privates Recht? (2P) Öffentlich Privat i) Auf Autobahnen gilt eine Tempobeschränkung von 120 km/h ii) Wer fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Gefängnis oder Busse bestraft. iii) Der Normalsatz der Mehrwertsteuer liegt bei 7,6%. iv) Der Kaufvertrag ist formlos gültig. 2) Welche Rechtsquellen liegen in den folgenden Fällen vor? (3P) a) Gemäss OR Artikel 344a Absatz 1 bedarf der Lehrvertrag zu seiner Gültigkeit der schriftlichen Form. b) Gemäss einem Bundesgerichtsurteil von 2005 kann ein Raser nach einem tödlichen Unfall nicht nur wegen fahrlässiger sondern auch wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt werden. c) Der Einzelrichter entscheidet, dass eine Affäre mit der Frau des Chefs kein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung ist. 3) Kreuzen Sie an, ob die folgenden Artikel zwingend oder dispositiv sind. (2P) Zwingend Dispositiv i) OR Art. 338a Abs. 1 ii) OR Art. 257c iii) OR Art. 746 iv) ZGB Art. 8 10/16
11 6. Allgemeines Vertragsrecht/Kauf (12P) 1) Nehmen Sie Stellung zu folgender Aussage (z.b. stimmt + Begründung): Eine Person, die mündig und urteilsfähig ist, nennt man rechtsfähig. (3P) 2) Aldo Künzli bestellt bei der SPRINT GmbH aus deren Katalog zwei Fahrräder für Fr und Fr Aldo erhält mit der Warenlieferung die Rechnungen über Fr und Fr für die beiden Fahrräder. Aldo reklamiert wegen dem Preis des zweiten Fahrrades. Die SPRINT GmbH antwortet auf die Reklamation hin, der Preis des zweiten Fahrrades sei mit Fr falsch kalkuliert worden, Fr sei der korrekte Preis. Aldo schickt das zweite Rad auf Kosten der SPRINT GmbH zurück. Kann er das tun? Begründen Sie Ihre Antwort! Gesetzesartikel angeben. (3P) 3) Motorradhändler Kurz verkauft ein 8 Monate altes Motorrad an Gerber weiter. Im Kaufvertrag steht, dass es ein unfallfreies Fahrzeug sei. Bei einem Motorradfahrer- Treffen erfährt Gerber, dass es sich keineswegs um ein unfallfreies Fahrzeug handle, Kurz dies aber nicht bemerkt habe, als man ihm das Motorrad verkaufte. Gerber geht zu Kurz, erhebt die Mängelrüge und will vom Vertrag zurücktreten. Kurz sagt, das gehe nicht, weil er nicht gewusst habe, dass das Motorrad nicht unfallfrei sei. Wer hat Recht? Gesetzesartikel angeben! (3P) 11/16
12 4) Spring kauft einen neuen PC für Fr Er hat aber wegen grosser beruflicher Belastung keine Zeit, den PC in Betrieb zu nehmen. Zwei Monate nach dem Kauf probiert er den PC ein erstes Mal aus und stellt sofort gravierende Mängel fest. Der Verkäufer aber will Spring den PC nicht durch einen neuen ersetzen, mit der Begründung, das sei so im OR geregelt! Stimmt das? Begründen Sie Ihre Antwort! Gesetzesartikel angeben! (3P) 12/16
13 7. Arbeitsrecht (12P) 1) Sabine Sommer arbeitet seit acht Jahren und 4 Monaten bei ihrem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kündigt ihr mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten. Ist das korrekt nach Gesetz? Antwort begründen! Gesetzesartikel? (3P) 2) Als Karl Koller in die Rekrutenschule einrückt, ist er total niedergeschmettert. Sein Arbeitgeber hat ihm vor 3 Wochen gekündigt. Ist das korrekt? Begründen Sie Ihre Antwort! Gesetzesartikel? (3P) 3) Hans Welti hat zwei Arbeitsverträge unterschrieben, weil er nach Abschluss des ersten Arbeitsvertrages ein besseres Angebot erhalten hat. Er tritt nun die erste Stelle nicht an. In seinem ersten Arbeitsvertrag steht, dass er einen Schadenersatz in der Höhe von vier Monatslöhnen bezahlen muss, wenn er die Stelle nicht antritt. Hans liest im OR nach. Jetzt weiss er nicht, was gilt: Vertragsbestimmung oder Gesetz? Begründen Sie, warum welche Vorschrift (Vertrag oder OR) gilt! Gesetzesartikel angeben! (3P) 13/16
14 4) Gerhard Kauter hat eine neue Stelle angetreten. In seinem Arbeitsvertrag ist eine Probezeit von zwei Monaten vereinbart. Als ordentliche Kündigungsfrist haben die Parteien drei Monate bestimmt. Nach sechs Wochen wird Gerhard krank und fehlt vier Wochen am Arbeitsplatz. Nachdem er wieder eine Woche gearbeitet hat kündigt ihm der Arbeitgeber mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen. Gerhard sagt, das sei nicht korrekt, nach Ablauf von zwei Monaten betrage die Kündigungsfrist drei Monate. Wer hat Recht? Antwort begründen! Gesetzesartikel angeben! (3P) 14/16
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