Leitlinien für eine geschlechtergerechte psychiatrische Versorgung in Bremen

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1 Leitlinien für eine geschlechtergerechte psychiatrische Versorgung in Bremen Entwurf der ZAG-AG: Geschlechtergerechte psychiatrische Versorgung, August

2 Inhaltsverzeichnis: 1. Ein Vorwort Gender Mainstreaming 2. Geschlecht und psychische Erkrankung Hinweise zu einer Bestandsaufnahme Häufigkeit und Verlauf psychischer Erkrankungen weitere Hinweise für die fachliche (Einzel- und Gruppen-) Arbeit: Psycho-soziale Unterschiede Biologische Unterschiede 3. Leitlinien zur geschlechtergerechten Behandlung/Betreuung psychisch erkrankter Menschen Allgemeine Leitlinien: Acht wichtige Grundvoraussetzungen/Ansatzpunkte Konkretisierung und Ergänzungen für die einzelnen Bereiche und Geschlechter Stationäre und teilstationäre, klinische Versorgung (Psychiatrische Kliniken, Rückzugsräume) Wohnheime Ambulante Versorgung (SGB V und IX) (APP, Soziotherapie, Betreutes Wohnen) Tagesstätten Geschlechtergerechte Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben 2

3 1. Ein Vorwort Bevor die Leitlinien einer geschlechtergerechten Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihre Voraussetzungen dargestellt werden können, möchten wir den Begriff des Gender Mainstreaming einführen und die Entstehungsgeschichte des Auftrags zur Erarbeitung dieser Leitlinien darstellen. Gender Mainstreaming Der Council of Europe definiert Gender Mainstreaming1998 wie folgt: Gender Mainstreaming besteht in der (Re-)Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung von Entscheidungsprozessen, sodass von den Akteur/innen, die üblicherweise in Entscheidungsprozesse eingebunden sind, eine Perspektive der Gleichberechtigung der Geschlechter in allen Vorgehensweisen, auf allen Ebenen und in allen Phasen eingenommen wird. Gender Mainstreaming bedeutet, ( ) die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt. (BMFSFJ 2003) Der bremische Senat hat am beschlossen, die Politik des Gender Mainstreaming umzusetzen, und die Ressorts aufgefordert, gleichstellungsrelevante Aspekte in ihre jeweiligen Politik- und Tätigkeitsfelder sowie ihr praktisches Verwaltungshandeln einzubeziehen. Dies wurde mit dem Beschluss des Konzeptes zur Implementierung des Gender-Mainstreaming in der bremischen Verwaltung am bestärkt (s. Mitteilung des Senats vom , Drs. 16/92). Gender Mainstreaming verfolgt zwei Zielsetzungen: Den Abbau von Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern und die Verbesserung der Maßnahmequalität. Das Ziel Geschlechtergerechtigkeit im Gesundheitsbereich bezieht sich sowohl auf die Qualität der Versorgung als auch auf die Beteiligung beider Geschlechter auf allen Akteursebenen. (Gesundheits- und Sozialministerium NRW, 2004). Die Antwort auf die kleine Anfrage der SPD-Fraktion Geschlechtergerechte psychiatrische Versorgung im Land Bremen vom fasste erst einmal den Stand zusammen. Sichtbar wurde dort z.b., dass Datenerhebungen und -auswertungen der Steuerungsstelle Psychiatrie/Drogenhilfe schon zunehmend geschlechtsdifferenziert durchgeführt werden, eine unabdingbare Voraussetzung zur Analyse der Versorgungslandschaft. Im Koalitionsvertrag der Bremer Landesregierung (2007) sind dann die Weiterentwicklung der geschlechtsspezifischen Gesundheitsberichterstattung und die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte bei der Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgungsstrukturen und angebote als Ziele benannt. Hierzu wurde die AG Geschlechtergerechte psychiatrische Versorgung von der Zentralen Arbeitsgruppe zur Versorgung psychisch kranker und suchtkranker 3

4 Menschen in der Stadtgemeinde Bremen (ZAG) Mitte 2007 gegründet. Sie bestand überwiegend aus Mitarbeiterinnen der verschiedenen bremischen Einrichtungen zur Versorgung psychisch erkrankter Menschen, die Kollegen beteiligten sich wechselnd, sporadisch und äußerst zurückhaltend. Eine Untergruppe für die Erarbeitung des männerspezifischen Teils der Leitlinien bildete sich leider nicht, so dass dieser Teil in den vorliegenden Leitlinien offen bleiben und in der Fortschreibung der Leitlinien in den folgenden Jahren ergänzt werden muss. Dies betrifft ebenso den Bereich Wohnheime in den Spezifischen Leitlinien. Zu Beginn wurde eine Befragung der einzelnen Versorgungseinrichtungen zu vorhandenen (und geplanten) geschlechterdifferenzierten Angeboten und zum Stand der Umsetzung des Gender Mainstreaming durchgeführt. Darauf aufbauend und in Anlehnung an die bereits vorliegenden Leitlinien aus Schleswig-Holstein, Hamburg und dem Bezirk München/Oberbayern entwickelte die AG diese bremischen Leitlinien. Sie sollen einen Rahmen bilden, der einer geschlechtergerechten psychiatrischen Versorgung im Sinne des Gender Mainstreaming in Bremen dient, gleichzeitig können sie als ein Einstieg in dieses Thema gesehen werden und zu jeweils eigener, vertiefender Auseinandersetzung mit Forschungsergebnissen und Praxiserfahrungen anregen, welche dann wiederum zukünftige Leitlinien befruchten werden. 2. Geschlecht und psychische Erkrankung Geschlecht ist wie jede Kategorie gesellschaftlicher Ordnung durch vorgängige gesellschaftliche Prozesse strukturiert und wirkt gleichzeitig strukturierend auf aktuelles und künftiges Geschehen...Die Einteilung in meist zwei Geschlechter erleichtert zwar Alltagsroutinen und stiftet Bedeutung, unterwirft aber die einzelnen Menschen der Pflicht sich geschlechtlich auszuweisen. Jeder Mensch ist also hinsichtlich seines Handlungsspektrums begrenzt... (Sturm, Gabriele 2006) Geschlecht definiert sich durch einige biologische Merkmale und wird durch die kulturelle Bedeutungsstabilität zweigeschlechtlicher, asymmetrischer Dualismen, durch soziostrukturelle Arrangements und Hierarchien, sowie durch alltägliche, zwischenmenschliche Interaktionen und individuelle, intrapsychische Stabilisierung ständig (wieder)hergestellt. Die gesellschaftliche Kategorie: Geschlecht wirkt und bewirkt etwas auf bio-psycho-sozialen Ebenen! Nach heutigem Kenntnisstand sind psychische Erkrankungen multifaktoriell bedingt oder/und werden durch traumatische Erfahrungen und deren Bewältigungsversuche ausgelöst. Bei Entstehung und Verlauf spielen biologische, soziale und psychische Faktoren zusammen. Geschlecht und das Geschlechterverhältnis interagieren somit auf komplexe Weise sowohl mit individuellen psychischen Erkrankungen, als auch mit den Institutionen und Angeboten, die es zur Behandlung, Genesung, Betreuung und Wiedereingliederung der davon betroffenen Personen gibt. Hinweise zu einer Bestandsaufnahme Häufigkeit und Verlauf psychischer Erkrankungen Bei Mädchen/Frauen werden wesentlich häufiger Depressionen, Angst- und Essstörungen, Somatoforme Störungen und Posttraumatische Belastungsstörungen diagnostiziert (Rohde & Marneros 2007, Robert Koch-Institut 2006, Vogt 2007). 4

5 Jungen/Männer haben dagegen ein höheres Risiko, Verhaltens- und Entwicklungsstörungen (z.b. Autismus, ADHS) in der Kindheit und Abhängigkeit von Alkohol oder Drogen im Erwachsenenalter auszubilden (ebenda). Frauen überwiegen bei Suizidversuchen, aber Männer sterben mehr als doppelt so häufig an vollendetem Suizid. Es wird vermutet, dass ein Suizidversuch bei Frauen häufiger ein Hilfeschrei ist, während Männer kompromissloser den Tod suchen (BMFSFJ 2001, Rohde & Marneros 2007) Frauen werden im Durchschnitt älter und überwiegen deshalb in der Gerontopsychiatrie. Auch der Krankheitsverlauf kann sich unterscheiden. Bei schizophrenen Psychosen liegt das Ersterkrankungsalter im jungen Erwachsenenalter bei Männern im Schnitt einige Jahre früher als bei Frauen. Dafür überwiegen Frauen bei solchen Psychosen, die sich erstmals im höheren Lebensalter manifestieren. Insgesamt gelten Frauen als besser behandelbar und Männer als stärker in ihrer sozialen Funktionsfähigkeit beeinträchtigt (Rohde & Marneros 2007). Diagnostik und Behandlung hängen allerdings auch von der Art der Hilfesuche und den geschlechtsspezifischen Erfahrungen und gesellschaftlichen Rollenbildern bei Hilfesuchenden und BehandlerInnen ab. Frauen berichten z.b. bei körperlichen Beschwerden häufiger als Männer auch über zugrunde liegende psychosoziale Belastungen und sie nehmen häufiger ärztliche und psychotherapeutische Hilfe in Anspruch als Männer. Andererseits gehen ÄrztInnen bei Frauen eher von psychosomatischen Beschwerden aus, während bei Männern zuerst nach körperlichen Ursachen gesucht wird. Frauen bekommen signifikant häufiger vom Hausarzt Beruhigungsmittel verschrieben und nehmen mehr Schmerzmittel ein. Andererseits wird vermutet, dass Depressionen und Posttraumatische Belastungsstörungen bei Männern häufiger übersehen und nicht behandelt werden. Männer versuchen psychische Probleme eher mit Alkohol zu bekämpfen.(bmfsfj 2001, Rohde & Marneros 2007, Glaeske 2008). Insgesamt ist der Forschungsstand noch sehr unbefriedigend. Die unzureichende Berücksichtigung der Kategorie Geschlecht führt häufig zu einem Gender Bias, d.h.: Es wird eine Gleichheit oder Ähnlichkeit von Männern und Frauen angenommen, wo diese nicht vorhanden ist oder Es werden Unterschiede zwischen Männern und Frauen angenommen, wo (möglicherweise) keine existieren. (im Überblick bei Gesundheits- und Sozialministerium NRW, 2004). Über geschlechtsspezifische Unterschiede im Vorkommen und der Ausprägung psychischer Krankheiten liegen einige Erkenntnisse vor. Wenig erforscht ist dagegen der geschlechtsspezifische Umgang der Betroffenen mit (chronischen) psychischen Krankheiten. Besonders große Lücken bestehen im Forschungsstand über geschlechtersensible psychiatrische Versorgung. Außer vereinzelten Ansätzen wie Mutter-Kind-Behandlung, spezifische Angebote für gewaltbetroffene Frauen und die Betreuung von Frauen mit postpartaler Depression findet der Geschlechteraspekt (noch) wenig Beachtung in der Forschung und Praxis. Insbesondere männerspezifische Behandlungs- und Rehabilitationskonzepte fehlen. Angesichts der nach wie vor bestehenden Unterschiede in den sozialen, psychologischen und biologischen Wirklichkeiten von Frauen und Männern ist es jedoch notwenig, Evaluationsforschung, Gesundheitsberichterstattung, Planung und Steuerung der 5

6 Versorgungssysteme und die Erfassung von Qualitätsindikatoren grundsätzlich geschlechterdifferenziert anzulegen (Rohde & Marneros 2007). Aus der Praxis wird darüber hinaus gefordert, dass geschlechtssensible Angebote geschaffen und aktiv an die NutzerInnen herangetragen werden (z.b. mit konkreten Fragen im Aufnahmegespräch und bei der Behandlungsplanung). Psychische Erkrankung beeinträchtigt die Fähigkeit, Bedürfnisse wahrzunehmen, zu benennen und einzufordern. Dies ist oft durch geschlechtsspezifische Sozialisation verstärkt, indem Mädchen/Frauen eher zur sozialen Anpassung sozialisiert und Jungen/Männer noch selten zu einem guten Umgang mit Gefühlen angeregt werden. Deshalb sind Konzepte mit bei Bedarf wird. nicht ausreichend, wenn sie ein aktives Einfordern durch die NutzerInnen voraussetzen (Paleske 2004). weitere Hinweise für die fachliche (Einzel- und Gruppen-) Arbeit: Um die Anknüpfungspunkte für eine geschlechtersensible Behandlung/Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen herauszuarbeiten, ist z.b. die Kenntnis der (rollen)typischen Unterschiede und der daraus resultierenden Vorurteile hinsichtlich der sozialen, psychischen und biologischen Wirklichkeit von Männern und Frauen wichtig. Soziale Unterschiede basieren häufig auf kulturellen Vorstellungen von der strikten Verschiedenheit der Geschlechter, die so in der Wirklichkeit kaum auffindbar sind, jedoch Geschlechtsstereotype hervorbringen und das Männerbild als aktiv, handlungs- und berufsorientiert, durchsetzungsfähig, weniger emotional etc. idealisiert und Frauen eine passive, an anderen Menschen und mehr häuslich orientierte Rolle zuweist. Dementsprechend wurden traditionellerweise die gesellschaftlichen Aufgaben der Produktion tendenziell den Männern, die der Reproduktion eher den Frauen zugeordnet. Inzwischen wird Geschlecht weniger unter den schlichten Aspekten psychologischer Eigenschaften, Biologismen oder des Zugangs zu verschiedenen Lebenswelten charakterisiert. Aus heutiger Sicht entsteht das soziale Geschlecht (Gender) als beständig (re)konstruierte soziale Praxis einer Person. Ein Ausstieg aus dem System der Zweigeschlechtlichkeit ist allerdings nahezu unmöglich, da falsche Verhaltensweisen mit einer Abwertung der Geschlechtsidentität der Betreffenden einhergehen. Als Konsequenz sind nach wie vor immer beide Geschlechter in ihrem Verhalten eingeschränkt, Individuen leben nicht das Ihnen mögliche Handlungsspektrum. Da kulturelle Überzeugungen und gesellschaftliche Hierarchien äußerst stabil und dauerhaft sind, ist es leider immer noch möglich eine erste Orientierung zum Geschlechterverhältnis über die traditionellen Rollenstereotype zu finden. Ein paar Beispiele zur Verdeutlichung: Psycho-soziale Unterschiede So nehmen rund um die zu bewältigenden individuellen life events die beiden Geschlechter oftmals unterschiedliche Positionen ein, setzen thematisch andere Schwerpunkte. Die Ablösung von den Eltern kann zum Beispiel für Männer bedeuten, dass sie diese erst dann meinen vollziehen zu können/wollen, wenn sie sich beruflich etabliert haben und eine Partnerin gefunden haben, die ihre häusliche und emotionale Versorgung mit übernimmt. Arbeitslosigkeit erschwert diesen Schritt 6

7 einerseits, andererseits haben junge Männer manchmal auch unproblematisierte Schwierigkeiten, den häuslichen Alltag zu erledigen und es fällt ihnen schwer, emotionalen Befindlichkeiten einen angemessenen Ausdruck zu geben. Im traditionellen Frauenbild wurde weniger Wert auf eine berufliche Ausbildung gelegt, ihr Erwachsenwerden vollzog sich häufiger durch eigene Mutterschaft, sie wurden in eine häusliche und emotionale Versorgerinnenrolle hineinsozialisiert. Das neuere Frauenbild verlangt von Frauen beide Positionen einzunehmen, was zu Doppel- und falls später noch die Versorgung der alt gewordenen Eltern hinzukommt, zu einer Dreifachbelastung führt. Noch immer ist das Armutsrisiko im Vergleich zu Männern bei Frauen deutlich höher. Für beide Geschlechter kann ein Scheitern an diesen Aufgabenstellungen entweder zur Infragestellung der kulturellen Konzeptionen führen oder zur Infragestellung der eigenen (Geschlechts-)Identität. Auf das vermeintlich individuelle Versagen wird mit Scham- und Schuldgefühlen reagiert, die zur Auslösung psychischer Erkrankungen beitragen können. In den Forschungsergebnissen, insbesondere zur Genese von Suchterkrankungen bei Frauen und schweren psychischen Erkrankungen bei Frauen und Männern, wird vermehrt auf Gewalterfahrungen (körperliche Misshandlung, sexueller Missbrauch, emotionale Ausbeutung und Vernachlässigung) hingewiesen ( J. Read, T. Morrison, Ensinck, Egle, Draijer u.a.). Bei gleichen Ursachen zeigen sich aber Unterschiede in der Verarbeitung des Erlebten. So ist es für Jungen/Männer schwieriger, sich mit ihrer Angst und Demütigung zu öffnen, ihnen wird in ihrer Sozialisation eher eine nach außen gerichtete aggressive Verarbeitung und eine Identifikation mit der Täterschaft nahe gelegt. Die Täter sind nach heutigem Wissensstand in der Mehrzahl Männer. Mädchen/Frauen hingegen zeigten vor allem intrapsychische und autoaggressive Bewältigungsversuche. Überspitzt gesagt: Mädchen/ Frauen implodieren (z.b. mit Selbstverletzung, Essstörungen), Jungen/Männer explodieren (dissoziales Verhalten, oft in Kombination mit Substanzmissbrauch) (Huber 2003, Robert Koch-Institut 2008) Insgesamt ist das Problemlöseverhalten derzeit anscheinend bei Männern eher sachorientiert, bei Frauen beziehungsorientierter. Das führt häufig dazu, dass Frauen ihre emotionale Befindlichkeiten besser kommunizieren können und sich eher Hilfe suchen, dass sie gleichzeitig jedoch meinen, weder Hilfen annehmen zu können (Helferin sein ist ihre Rolle), noch Selbstfürsorglichkeit gelernt haben. Männer haben ebenfalls Schwierigkeiten Hilfe annehmen zu können, darüber hinaus wenden sie sich in ihrer Hilfsbedürftigkeit häufig an niemanden, weil das nicht zum Bild der autonomen Männlichkeit passt und weil sie gar nicht auf die Idee kommen, dass die bestehenden Angebote auch für sie gedacht sein könnten. Auch diese geschlechtstypischen Haltungen tragen auf ihre je eigene Art und Weise zum Erhalt psychischer Erkrankungen bei. Biologische Unterschiede Obwohl die biologischen Unterschiede zwischen Männern und Frauen im Sinne einer eindeutigen Geschlechtszugehörigkeit eher überschätzt werden, spielte 7

8 paradoxerweise der Geschlechtsunterschied in der pharmakologischen Forschung bisher meist keine Rolle. So ist die Wirksamkeit von Psychopharmaka bisher überwiegend an männlichen Versuchspersonen getestet worden, da Frauen durch die Hormonschwankungen schlechter standardisierbar sind und ein Risiko bei möglichen Schwangerschaften besteht. Wenig erforscht sind deshalb auch effektive psychopharmakologische Behandlungsmöglichkeiten während Schwangerschaft und Stillzeit. Geschlechtsspezifische Unterschiede im Hormonhaushalt, Enzymsystem und Stoffwechsel haben jedoch Auswirkungen auf Entstehung und Verlauf von psychischen Krankheiten und auf die Wirksamkeit von Medikamenten (Rohde 2004, Glaeske 2008, Rohde & Marneros 2007). Zusätzlich berücksichtigt werden muss, dass sich die hormonellen Abläufe bei Frauen z.b. während Schwangerschaft und Wechseljahren wiederum verändern. Auch bei Männern liegen hormonelle Veränderungen im Lebenslauf (Pubertät) vor. Wissenschaftlich abgesicherte Studien zur Wirkung einzelner Psychopharmaka, die all diese Faktoren berücksichtigen, gibt es zurzeit noch nicht. Allerdings fordern Regulationsbehörden zunehmend, dass pharmakologische Studien, insbesondere die Testung neuer Medikamente, sowohl an Frauen als auch an Männern durchgeführt werden (Rädler u.a. 2007) 3. Leitlinien zur geschlechtergerechten Behandlung/Betreuung psychisch erkrankter Menschen Aus der kurzen Einführung in die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei Entstehung, Verlauf und Behandlung psychischer Erkrankungen wird ersichtlich, dass in Behandlung und Rehabilitation grundsätzlich sowohl die Vertreter des eigenen, wie des jeweils anderen Geschlechts zu einer Differenzierung und Flexibilisierung der jeweiligen Geschlechtsrollen beitragen können, wenn auch nicht immer gleichzeitig und zu jeder Zeit, oder gleichzeitig in allen Bereichen. Selbsterfahrung und Wissen rund um die Genderthematik sind allerdings immer nötig. Die Genderbrille aufsetzen heißt einerseits, die Auswirkungen der Konstruktion Geschlecht auf die Fremd- bzw. Selbststigmatisierung zu analysieren. Zusätzlich muss in die Gender-Analyse einbezogen werden, in welcher Weise alltagstheoretische Begründungen, die sich auf vermeintlich normales Verhalten von Männern und Frauen beziehen, die Entscheidungen von Kostenträgern, Versorgungs- und Integrationseinrichtungen beeinflussen. Insbesondere Annahmen in Bezug auf die Entstehung und den Krankheitsverlauf sind unter diesem Aspekt der Deutung von vermeintlich natürlichen Geschlechterdifferenzen zu hinterfragen. Die Interventionen in Behandlung/Betreuung sollen in jedem Fall zu einer möglichen Erweiterung der Handlungsspielräume aller NutzerInnen beitragen, (Re- )Traumatisierungen müssen verhindert werden. Aus diesen Vorüberlegungen ergeben sich 8

9 Allgemeine Leitlinien, oder: Acht wichtige Grundvoraussetzungen/Ansatzpunkte......für eine geschlechtersensible Behandlung, Rehabilitation und Integration psychisch erkrankter Menschen, an der sich die (sozial-) psychiatrische Versorgung des Landes und somit jede Einrichtung, die in diesem Bereich arbeitet, orientieren soll: 1. Die Zugangsvoraussetzungen der Angebote werden überprüft und ggf. verändert Erreicht die landesweite (sozial-)psychiatrischeversorgung (ggf.die einzelne Einrichtung/das Angebot) beide Geschlechter gleichermaßen? 2. In den koordinierenden und allen anderen Einrichtungen werden die Daten geschlechterdifferenziert erhoben. 3. Anamnesen, Begutachtung und Planung des Hilfeprozesses enthalten Aussagen zu der individuellen geschlechtlichen Positionierung und den daraus resultierenden, persönlichen Ressourcen und Problematiken 4. In allen Arbeitsbereichen herrschen Gewaltverbot, sowie transparente Regeln und Sanktionen bei Gewaltanwendung 5. Es gibt Schutzräume und Angebote für geschlechtshomogene Gruppen 6. Es gibt bezüglich des Geschlechtes von BehandlerInnen, BetreuerInnen und GutachterInnen Wahlmöglichkeiten. 7. NutzerInnen werden über geschlechtsspezifische Angebote, Rechte und Wahlmöglichkeiten zum frühestmöglichen Zeitpunkt optimal informiert. 8. Weiterentwicklung der Organisation und Fortbildungen der MitarbeiterInnen Dies heißt, dass sich eine Organisation und ihre MitarbeiterInnen auf allen Ebenen bemühen muss um: das Wissen und das Bewusstsein vom Einfluss der Kategorie Geschlecht in der menschlichen Sozialisation und Lebensrealität, das Verstehen der gesellschaftlichen und kulturellen Formung von Geschlechterrollen und von Geschlechterbeziehungen, das Wissen um die Existenz hierarchischer gesellschaftlicher Strukturen zwischen den Geschlechtern, die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Traumatisierungen, die Beachtung von (aufgrund des Geschlechts) ggf. ausgeblendeten Ressourcen, die Auseinandersetzung mit der Gewordenheit der eigenen Geschlechtsidentität und um eine Sensibilität für das eigene Geschlecht und für die Beziehung zum jeweils anderen Geschlecht, die praktische Umsetzung der Ergebnisse und Erfahrungen von Genderanalysen in Organisationen und Strukturen, das Wissen um die Wirkung von Geschlecht in der eigenen 9

10 Organisation und auf allen Hierarchiebenen sowie die Berücksichtigung beider Geschlechter in allen Hierarchieebenen, die Implementierung genderbezogener Forschungs-, Bildungs-, Beratungs- und Therapiearbeit in die eigene Arbeit. (siehe auch: Gender Mainstreaming. Leitlinien zur Einführung in Einrichtungen/ Diensten der Suchthilfe und der psychiatrischen Versorgung in Oberbayern. Erstellt im Auftrag des Bezirks Oberbayern und der Landeshauptstadt München. Oktober 2008) 10

11 Konkretisierung und Ergänzungen der Leitlinien für die einzelnen Bereiche und Geschlechter Wissend, dass wir mit dem folgenden Text die Zweigeschlechtlichkeit eher verfestigen als überwinden helfen, haben wir uns trotzdem entschieden, die mögliche Konkretisierung und Ergänzung der Grundprinzipien für die einzelnen Bereiche jeweils in tendenziell männergerechte oder tendenziell eher frauengerechte Behandlung/Betreuung zu unterscheiden. Es ging uns darum, hiermit weitere Orientierungshilfen zu geben, nach Weiterentwicklung und Qualitätserhöhung der dann gendersensibleren psychiatrischen Versorgung, sollte dieser Teil entsprechend verändert werden. Die folgenden ergänzenden Leitlinien sollen zusätzlich zu den sieben vorgenannten gelten, Wiederholungen haben wir deshalb möglichst vermieden. Stationäre und teilstationäre, klinische Versorgung Psychiatrische Kliniken, Rückzugsräume Frauengerechte Behandlung: Vor Aufnahme in klinische Behandlung wird bei Bedarf die Kinderbetreuung geklärt. Offene kulturspezifische Fragen bei Frauen mit Migrationshintergrund werden beantwortet, kulturerfahrene interne und/oder externe Mitarbeiterinnen werden ggf. hinzugezogen. Sowohl bei der Anamneseerhebung wie auch bei der Diagnostik finden spezifische weibliche Fragestellungen Berücksichtigung. Fragen zur somatischen und gynäkologischen Vorgeschichte, auch bezüglich traumatischer Vorerfahrungen, werden respektvoll und wertschätzend erhoben. Selbstbestimmung und Autonomie von Frauen wird respektiert und gefördert; alle Behandlungsschritte werden mit den Patientinnen abgestimmt, PatientInnen können bezüglich des Geschlechts der BehandlerInnen wählen (vgl. allgem. Leitlinien Pkt. 6). Auf Wunsch finden auch Visiten ohne Teilnahme von Männern statt. Die pharmakologische Behandlung erfolgt nach neuestem Wissenstand, mögliche Wirkungen auf Geschlecht, Alter und ggf. Schwangerschaft werden soweit bekannt berücksichtigt. Solange in diesen Bereichen keine/nur wenige Forschungsergebnisse vorliegen, wird pharmakologisch zurückhaltend und sehr behutsam therapiert. Über den Zusammenhang von Pharmakotherapie mit einer möglichen Gewichtszunahme werden die Patientinnen informiert und beraten. Eine Privatsphäre für die Patientinnen ist gesichert (abschließbare Schränke und Zugangsbeschränkungen bei Zimmern und sanitären Anlagen) Es soll in Bremen sowohl eine Akut-, als auch eine traumatherapeutische 11

12 Station ausschließlich für Frauen vorhanden sein sowie frauenspezifische tagesklinische Angebote und entsprechende Angebote aufsuchender ambulanter Akutbehandlung.. Männergerechte Behandlung: Der Fachausschuss Allgemeinpsychiatrie sorgt bis zur nächsten Überprüfung und Anpassung der Leitlinien für die Ergänzung des männerspezifischen Teils. Wohnheime Der Fachausschuss Allgemeinpsychiatrie sorgt bis zur nächsten Überprüfung und Anpassung der Leitlinien für die Ergänzung dieses Teils. Ambulante Versorgung (SGB V, SGB IX, SGB XII, Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst) Frauengerechte Behandlung und Betreuung: Es wird regelmäßig überprüft, ob die ambulanten Angebote Frauen gleichermaßen erreichen. Keinesfalls darf von naturgegebenen oder sozialisationsbedingten Kompetenzen im häuslichen Bereich ausgegangen werden, die diese Hilfen überflüssig machen würden. In der Behandlungsplanung werden frauentypische Ressourcen und Probleme erkannt und finden Berücksichtigung. Die MitarbeiterInnen besitzen Kenntnisse über frauenspezifische Angebote in der Region und erkennen frauenspezifische Anforderungen an das Wohnumfeld, sie berücksichtigen beides in der Behandlungs- und Betreuungsplanung. Es besteht eine Wahlmöglichkeit bezüglich des Geschlechts der UnterstützerInnen (allgem. Leilinien Pkt. 6) Es gibt Wohngemeinschaften ausschließlich für Frauen, Wohnangebote für Frauen mit Kindern sowie Freizeit- und Gruppenangebote ausschließlich für Frauen. In Behandlungs- und Betreuungsverträgen, ggf. in Hausordnungen ist Gewalt verboten und der Schutz vor sexueller Belästigung in Sprache und Tat fest verankert. Die Aggressivität, auch die direkte Gewaltausübung von Frauen wird wahrund ernst genommen. Neben den, in den allgemeinen Leitlinien genannten Fortbildungsthemen, werden: die unterschiedlichen Möglichkeiten der Teilhabe am öffentlichen Leben im Stadtteil/in der Stadt für Frauen eruiert und kritisch reflektiert, geschlechtsspezifische Angebote in Stadt und Stadtteil regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht und weitervermittelt, 12

13 frauenspezifische Bedeutungen und Zugänge zum Thema Privatheit (Häuslichkeit) und Öffentlichkeit ausgelotet. In diesem Zusammenhang wird besonders die Bedeutung des Eindringens der Öffentlichkeit (vertreten durch die Betreuer/innen) in die privaten Räume der Klientinnen mit ihren je individuellen Problemen und Erfahrungen in Beziehung gesetzt und reflektiert und supervidiert. Bekannt- und Fremdsein, dazugehören oder ausgeschlossen werden, sind Fortbildungsthemen, denn Außergewöhnlichkeit /Behinderung, auch Migrationshintergründe und eventuell Flucht berühren die Lebenssituationen von Frauen auf besondere Weise. Männergerechte Behandlung und Betreuung: Der Fachausschuss Allgemeinpsychiatrie sorgt bis zur nächsten Überprüfung und Anpassung der Leitlinien für die Ergänzung des männerspezifischen Teils. Tagesstätten Frauengerechte Betreuung und Begleitung: psychisch erkrankte, psychiatrieerfahrene Frauen, haben häufig körperliche, sexuelle und emotionale Gewalt erfahren, sie benötigen einen Schutzraum. Sie müssen wählen können, ob sie sich in einer geschlechtshomogenen oder einer geschlechtsgemischten Tagesstätte aufhalten möchten. Die Räumlichkeiten in allen Tagesstätten sind ansprechend und gemütlich gestaltet. Der Eingangsbereich ist gut einsehbar und hell, um einen angstfreien und sicheren Zugang zu gewähren. Im Erstgespräch wird geklärt, inwieweit eine Unterstützung bei der Beschäftigung oder beim Aufenthalt in der Tagesstätte durch MitarbeiterInnen gewünscht wird und ob ein besonderes Schutzbedürfnis besteht. Bei der räumlichen Gestaltung der gemischtgeschlechtlichen Tagesstätten soll großer Wert auf ausreichende Rückzugsmöglichkeiten für einzelne Frauen oder auch Gruppen von Frauen gelegt werden. Ein separater Raum, der nur von Frauen genutzt werden kann, wird zur Verfügung gestellt. Es werden Einzel- und Gruppengespräche zu frauenspezifischen Themen wie Mutterschaft/Kindesentzug/Kinderlosigkeit, Körperlichkeit, Abgrenzung und Schuld, angeboten. Alle Beschäftigungsangebote sind für Frauen geeignet und zugänglich. Einzelangebote können bei Bedarf von den MitarbeiterInnen gemacht werden. Es gehören auch Beschäftigungsangebote ausschließlich für Frauen zum Angebot der Tagesstätte. Der Wunsch nach Freizeitangeboten ausschließlich für Frauen wird respektiert und umgesetzt. Männergerechte Betreuung und Begleitung: 13

14 Der Fachausschuss Allgemeinpsychiatrie sorgt bis zur nächsten Überprüfung und Anpassung der Leitlinien für die Ergänzung des männerspezifischen Teils. Bereich Arbeit und Rehabilitation Frauengerechte Behandlung und Betreuung: In der stationären und ambulanten Versorgung sowie bei Kostenträgern ist das Bewusstsein für die stabilisierende Wirkung von Erwerbsarbeit für Frauen zu schärfen. Frauen sind gleichermaßen bei der Vermittlung auf den Arbeitsmarkt, in Integrationsprojekte, in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen zu fördern. Geschlechtsbezogene Gehaltsunterschiede, Benachteiligung wegen Kindererziehung und fehlende Kinderbetreuung sind leider immer noch bestehende Strukturen, die eine Integration von Frauen ins Arbeitsleben erschweren oder verhindern. Darum werden bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen der Hilfen im Bereich Arbeit (z. B. langsamer Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit) die spezifische Lebenserfahrung und Lebenssituationen von Frauen (z. B. Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen usw.) berücksichtigt. Angebote auf dem zweiten Arbeitsmarkt sind wesentlich, sie sollen möglichst geschlechtsdifferenziert sein, ohne jedoch die traditionellen Rollen zu zementieren oder Diskriminierung einfach fortzusetzen. Vorhandene Angebote müssen regelmäßig geschlechtsspezifisch nach Nutzen/Erfolg für Frauen ausgewertet werden Neue Angebote, die den frauenspezifischen Belangen gerecht werden können, sollen entwickelt werden. Im Rahmen der Aufnahme in eine ambulante, teil-, oder vollstationäre psychiatrisch medizinische Behandlung sollten Frauen dabei unterstützt werden, ihre derzeitige berufliche Tätigkeit abzusichern, z. B. durch frühzeitige Einbeziehung des Integrationsfachdienstes für Arbeit. Neben der Ermöglichung von Teil- und Vollzeitangeboten in der Hilfe zur Arbeit sind verschiedene Unterstützungsmodelle für die Betreuung von Kindern zu erschließen, um auch Müttern eine berufliche Rehabilitation zu ermöglichen. Die Stärken und Kompetenzen von Frauen sind die Anknüpfungspunkte für Entwicklungsprozesse in welche diese als Person, mit ihrem Expertentum aktiv einbezogen werden. Frauen sind dabei zu fördern, wenn sie Interesse an traditionell geschlechtsuntypischen Tätigkeiten zeigen. In geschlechtsgemischten Einrichtungen sollten spezielle frauenspezifische Angebote, (z. b. Frauengesprächsgruppen) integriert werden, um den Zugang für Frauen zu erleichtern. Insbesondere für Frauen mit Gewalterfahrungen sollten Arbeitsplätze auch im niederschwelligen Bereich bereitstehen, in denen ausschließlich Frauen tätig sind. Klientinnen sollten in möglichst geschlechterparitätisch besetzten Teams die Wahlmöglichkeit erhalten, von weiblichen oder männlichen MitarbeiterInnen betreut zu werden. 14

15 Männergerechte Behandlung und Betreuung: Der Fachausschuss Allgemeinpsychiatrie sorgt bis zur nächsten Überprüfung und Anpassung der Leitlinien für die Ergänzung des männerspezifischen Teils. Die Ergebnisse der Umsetzung der Leitlinien werden alle 2 Jahre von einer Kommission des Fachausschuss Allgemeinpsychiatrie überprüft. Die erste Überprüfung findet 2012 statt. 15

16 Literatur: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hg.) (2001): Bericht zur gesundheitlichen Situation von Frauen in Deutschland. Stuttgart: Kohlhammer. Glaeske, Gerd (2008): Medikamente für Frauen Chemie für die Seele? Über geschlechtsspezifische Auffälligkeiten in der Arzneimittelversorgung. Die Ersatzkasse 1/2008: Huber, Michaela (2003): Trauma und Traumabehandlung, Teil 2: Wege der Traumabehandlung. Paderborn: Junfermann. Rohde, Anke (2004): Frauenspezifische Aspekte in der Psychiatrie. In: Landschaftsverband Rheinland (Hg.): Tagunsdokumentation Frauenspezifische Probleme der psychiatrischen Versorgung. Köln: Selbstverlag, Rädler, Thomas, Jahn, Holger, Wiedemann, Klaus (2007). Psychopharmakologie. In: Rohde, Anke, Marneros, Andreas (Hg.) (2007): Geschlechtsspezifische Psychiatrie und Psychotherapie. Ein Handbuch. Stuttgart: Kohlhammer, S Rohde, Anke, Marneros, Andreas (Hg.) (2007): Geschlechtsspezifische Psychiatrie und Psychotherapie. Ein Handbuch. Stuttgart: Kohlhammer. Robert Koch-Institut (2006): Gesundheit in Deutschland. Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Berlin: Selbstverlag. Robert Koch-Institut (2008): Gesundheitliche Folgen von Gewalt. Gesundheitsberichterstattung des Bundes Heft 42. Berlin: Selbstverlag. Paleske, Ulrike von (2004): Bedürfnisse von Frauen in der gemeindepsychiatrischen Versorgung. In: Landschaftsverband Rheinland (Hg.): Tagunsdokumentation Frauenspezifische Probleme der psychiatrischen Versorgung. Köln: Selbstverlag, Vogt, Irmgard (2007): Psychische Störungen und Geschlecht. Impulse 57: 6-7. Sturm, Gabriele (2006): Das gesellschaftliche Geschlechterverhältnis als Konfliktfeld. In: Peter Imbusch; Ralf Zoll (Hg.): Friedens- und Konfliktforschung: Eine Einführung. Wiesbaden, S Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2003): Gender Mainstreaming. Was ist das? Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein- Westfalen (Hg.) (2004): Gender Mainstreaming im Gesundheitsbereich. Materialien und Instrumente zur systematischen Berücksichtigung der Kategorie Geschlecht. Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Landesorganisation Bremen; Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Landesverband Bremen (2007): Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die 17. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft

17 2011, vom Gender Mainstreaming. Leitlinien zur Einführung in Einrichtungen/ Diensten der Suchthilfe und der psychiatrischen Versorgung in Oberbayern. Erstellt im Auftrag des Bezirks Oberbayern und der Landeshauptstadt München. Oktober 2008 Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (Hg.) (2002): Psychiatrie und Suchthilfe. Leitlinien für frauengerechte Angebote. Arbeitskreis Frauen und Psychiatrie Hamburg (o.j.): Geschlechterperspektive in der Sozialpsychiatrie. Leitlinien für Hamburg. 17

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