Geschäftsstelle Unter den Eichen 62a Düsseldorf. Geschäftsführerin Nina Hovenga. Vorsitzender Willi Liebing

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1 AGOT-NRW e.v. Unter den Eichen 62a Düsseldorf Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Offene Türen Nordrhein Westfalen e.v. zum Antrag Zukunft für und mit Kindern und Jugendlichen gestalten: Planungssicherheit für die Träger der Kinder- und Jugendarbeit erhöhen! der Fraktion der CDU (Drucksache 16/11696) AGOT-NRW e.v. Geschäftsstelle Unter den Eichen 62a Düsseldorf Die Arbeitsgemeinschaft Offene Türen Nordrhein-Westfalen e.v. AGOT-NRW hält den Antrag Zukunft für und mit Kindern und Jugendlichen gestalten: Planungssicherheit für die Träger der Kinder- und Jugendarbeit erhöhen! der CDU-Fraktion für eine begrüßenswerte fachpolitische Diskussionsgrundlage im Hinblick auf die Absicherung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit auf Landesebene. Nicht erst mit der Veröffentlichung der Befunde der 6. Strukturdatenerhebung zum Berichtsjahr 2013 für Nordrhein-Westfalen werden u.a. erhebliche Lücken in der finanziellen Ausstattung und in Konsequenz bezüglich der Sabine Groß-Albenhausen 0211/ Geschäftsführerin Nina Hovenga 0211/ / Vorsitzender Willi Liebing 01577/ personellen Ressourcen sichtbar. Diese Entwicklung impliziert, dass die Einrichtungen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln eine angemessene Qualität und Quantität kaum mehr gewährleistet können. Der Finanznotstand in NRW ist aber Arbeitsgemeinschaft Offene Türen Nordrhein-Westfalen e.v. 1. Vorsitzender: Wilhelm Liebing Geschäftsführerin: Nina Hovenga Mitgliedsverbände ABA Fachverband, Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen e.v. Evangelische Landesarbeitsgemeinschaft Offene Türen ELAGOT- NRW Falken Bildungs- und Freizeitwerk NRW e.v. Landesarbeitsgemeinschaft Katholische Offene Kinder- und Jugendarbeit Nordrhein- Westfalen Bankverbindung KD-Bank IBAN:DE BIC: GENODED1DKD

2 auch Abbild eines bundesweiten Trends: Trotz der erheblichen Steigerung der Ausgaben für den gesamten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe befindet sich der Anteil der Ausgaben für die Kinder- und Jugendarbeit mit 4,52 % auf einem historischen Tiefstand. 1/2/3 Für Nordrhein-Westfalen schwanken die Ausgaben für die Offene Kinder- und Jugendarbeit aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans im Zeitraum von 1990 bis 2016: betrugen sie im Jahr 1990 noch rund 38 Mio. Euro, so sind es im Jahr 2004 lediglich 23 Mio. Euro und im Jahr 2016 rund 26 Mio. Euro für die strukturelle Förderung der Offenen Arbeit aus Position 1.1.1: 4 In erster Linie werden die Finanzgrundlagen der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit durch die soziale und ökonomische Konstellation vor Ort bestimmt. Immer schon stand und steht die Offene Kinder- und Jugendarbeit unter dem Druck, sich 1 D. H. Enste/M. Möller: Was kostet die Kinder- und Jugendhilfe?, (abgerufen am ) 2 Deutsches Kinderhilfswerk: Deutsches Kinderhilfswerk kritisiert Bedeutungsverlust der Kinder- und Jugendarbeit, (abgerufen am ) 3 M. Seckinger, L. Pluto, C. Peucker, E. van Santen: Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Eine empirische Bestandsaufnahme. Weinheim und Basel 2016; S. 51 f. 4 Laut jährlicher Entwicklung des Kinder- und Jugendplans NRW.

3 bezüglich der Gestaltung der aus ihrer Sicht bedarfsgerechten Angebote für Kinder und Jugendliche gegenüber anderen Sozialisationsfeldern rechtfertigen zu müssen. So besteht die Gefahr, die auf Freiwilligkeit beruhenden Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit rein statistisch bzw. quantitativ zu bewerten; qualitative Maßstäbe wiederum, die etwa Partizipation, gesteigertes Engagement und Aneignung von Schlüsselqualifikationen demonstrieren, gewinnen nur langsam an Stellenwert. Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Spannungsfeld zwischen Träger, Land und Kommune Der Antrag der CDU-Fraktion hebt zutreffend wichtige Eckdaten und Entwicklungslinien der Strukturdatenerhebung hervor. Deren Auslöser können aus Sicht der AGOT- NRW allerdings nur zum Teil über landespolitische Entscheidungen erklärt werden. So liegen die Gründe für die im Antrag benannten Schließungen von Offenen Einrichtungen in den Augen der AGOT-NRW auch in der Finanzkrise vieler Kommunen in Kombination mit einer schwachen Lobby für Offene Kinder- und Jugendarbeit vor Ort begründet. Hier gilt es in erster Linie klarzustellen, dass die Offene Jugendarbeit vor Ort gesetzliche Pflichtaufgabe und flexibles Element im Kanon wirksamer Kinder- und Jugendhilfe ist. Die über Jahre festgefrorenen Landeszuschüsse zu den Betriebskosten führten in der Konsequenz dazu, dass sämtliche Kostensteigerungen durch die örtlichen Träger aufzufangen waren. Dass der finanzielle Druck, der hierdurch dauerhaft und stetig steigend entsteht, solche drastischen jugendpolitischen Entscheidungen vor Ort produziert, ist dann eine mögliche logische Konsequenz. Diese auf Dauer existenzgefährdende Abwärtsspirale aufzuhalten bzw. in eine stetige Aufwärtsspirale umzukehren, muss jetzt zu einem prägenden Schwerpunkt der Jugendpolitik in NRW in den nächsten Jahren werden. Aufgrund der stagnierenden Strukturförderung setzen immer mehr Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit darauf, ein vermeintlich verlässliches Angebot durch kurzfristige, projektgebundene Aktivitäten abzudecken. 5 Die Projektförderung, die eigentlich zur Erprobung innovativer Ansätze vorgesehen ist, wird damit sukzessive zu einem Notnagel. Des Weiteren werden die durch das Land bereitgestellten Pro- 5 M. Seckinger, L. Pluto, C. Peucker, E. van Santen: Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Eine empirische Bestandsaufnahme. Weinheim und Basel 2016; S. 54 ff.

4 jektfördermittel durch immer mehr Anträge deutlich überfordert und gereichen ebenfalls kaum mehr, die beantragten Projekte qualitativ und quantitativ adäquat zu bedienen. Der mit der Auswahl förderfähiger, nicht förderfähiger und gemindert förderfähiger Projekte verbundene Zeitaufwand führt mittlerweile dazu, dass Projektaktivitäten fast nur noch im zweiten Halbjahr durchführbar sind. Die vorgenannten Rahmenbedingungen erfordern aus Sicht der AGOT-NRW notwendige finanzielle und strukturelle Paradigmenwechseln in der Jugendhilfepolitik, insbesondere im Bereich des Kinder- und Jugendförderplans. Der Reduzierung der Anzahl der Förderbereiche der Projektförderung steht die AGOT-NRW positiv gegenüber, da dies zu einer vereinfachten Antragsstellung für die Träger führen könnte. Allerdings halten wir die dadurch erzielten Effizienzgewinne im Gesamtgefüge der Finanzierung der Offenen Arbeit für gering. Konsequenzen für die pädagogische Praxis vor Ort Die angeführten Schwankungen beim Anteil der Stammbesucher*innen sind bemerkenswert, aber nicht notwendigerweise als drastisch anzusehen. Zahlreiche Faktoren können diesem Rückgang langfristig entgegenwirken. Nach Ansicht der AGOT-NRW spielt hierbei die Personalsituation in den Offenen Einrichtungen eine hervorgehobene Rolle, weil Stammbesucher*innen auch kontinuierliche Bezugspersonen brauchen. Nicht nur in NRW wird die Offene Kinder- und Jugendarbeit hingegen immer mehr durch Nebenamtliche geleitet oder über projektgebundene Honorarkräfte realisiert, deren Qualifizierung und Anleitung wiederum weitere Ressourcen bindet. 6 Des Weiteren sind 20 % aller hauptamtlich Beschäftigten in der westdeutschen Offenen Kinderund Jugendarbeit befristet beschäftigt. 7 Die kontinuierliche Beziehungsarbeit und damit auch der Anteil der Stammbesucher*innen leiden darunter. Insgesamt befindet sich die Offene Kinder- und Jugendarbeit bezogen auf die Personalsituation in unruhigen Zeiten, wobei bspw. kreisfreie Städte tendenziell personell besser aufgestellt zu 6 Landschaftsverband Westfalen-Lippe: Entwicklungslinien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Befunde der 6. Strukturdatenerhebung zum Berichtsjahr 2013 für Nordrhein-Westfalen, S. 18ff., (abgerufen am ) 7 M. Seckinger, L. Pluto, C. Peucker, E. van Santen: Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Eine empirische Bestandsaufnahme. Weinheim und Basel 2016; S.66.

5 sein scheinen als Landkreise sowie kreisangehörige Kommunen. 8 Angesichts des zentralen Einflusses der Personalausstattung in Bezug auf ehrenamtliches Engagement, Angebotsvielfalt, Beratungsleistung usw. braucht das Personal der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Augen der AGOT-NRW stabilere finanzielle Rahmenbedingungen. Ein weiterer zentraler Faktor, der die Personalentwicklung Offener Einrichtungen beeinträchtigt, ist der Mangel an Fachkräften. An den Hochschulen sind die Studienangebote, die für die (Offene) Kinder- und Jugendarbeit qualifizieren, stark zurückgegangen. 9 Die im CDU-Antrag angeführte Verlagerung in den Altersgruppen zugunsten der 6- bis 12- Jährigen benennt nach Auffassung der AGOT-NRW einen bedeutsamen Trend, der sich nicht nur in NRW abzeichnet. So rückten in den vergangenen Jahren verstärkt Kinder als Zielgruppe in den Fokus der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, befördert durch die Debatten um den Ausbau der Kindertagesbetreuung und einen verbesserten Kinderschutz. Die Frage, wie es gelingen kann, zusätzliche Freiräume für Jugendliche und junge Erwachsene vorzuhalten, diskutiert die AGOT-NRW u.a. als Teil des vom Landesjugendring NRW initiierten Bündnisses für Freiräume. In diesem Zusammenhang wird auch deutlich, dass die Rückgewinnung der Gruppe der 13- bis 22-Jährigen politikfeldübergreifende Debatten und Maßnahmen erfordert. Durch mehr Zeitsouveränität und weniger Leistungsdruck würden mehr Jugendliche an Angeboten der Freizeitgestaltung partizipieren. Schlussbemerkung Für eine gelingende Offene Kinder- und Jugendarbeit in NRW sollte aus Sicht der AGOT-NRW das Land den Kinder- und Jugendförderplan um 25 Mio. Euro als Ausgleich für die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre erhöhen. Diese Erhöhung bezieht sich vornehmlich auf die Positionen, die der Strukturförderung zuzuordnen sind. Die weiterhin im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährten Strukturförderungen erhöhen sich zukünftig jährlich automatisch um ca. 3 %. Die AGOT-NRW steht gerne für einen Dialog über Art und Umfang der Verteilung von Strukturmitteln, fachbezogenen Pauschalen und Projektfördermitteln zur Verfügung. Sie stellt jedoch klar, dass solch ein Dialog in keinem Falle bedeuten kann, einzelne Träger durch eine Umstrukturie- 8 Ebd., S. 77f. 9 Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter, AG Jugendarbeit, (abgerufen am )

6 rung in ihren bisherigen Aktivitäten zu beschneiden. Vielmehr bedarf es einer insgesamt angemessenen Ausstattung, um auf aktuelle pädagogische und soziale Fragestellungen adäquat zu reagieren. Die AGOT-NRW ist weiterhin offen, gemeinsam an einer Verbesserung einer soliden Datenerhebung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit zu arbeiten. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, in denen ein Qualitätsverbund zwischen Trägern und Land entwickelt und mittlerweile durchgeführt wird, kam es in NRW aufgrund von Bedenken bezüglich des Datenschutzes nicht zu einer kontinuierlichen Qualitätsbeschreibung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit im Qualitätsverbund. Weiterhin existieren Instrumente zur Beschreibung der aktuellen Lage der Kinder- und Jugendarbeit, wie bspw. der Wirksamkeitsdialog sowie die Strukturdatenerhebung, welche innerhalb eines aktiven Dialogs mit den freien Trägern ausgebaut werden können. Vorstand der AGOT-NRW e.v., September 2016

7 Düsseldorf, Telefon: 02 11/ Stellungnahme des Landesjugendrings NRW als Sachverständiger im Rahmen der Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend am Zukunft für und mit Kindern und Jugendlichen gestalten: Planungssicherheit für die Träger der Kinder- und Jugendarbeit erhöhen! vom (Drucksache 16/11696) Der Landesjugendring NRW begrüßt und unterstützt das Anliegen der CDU-Fraktion, für die Träger der Kinder- und Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen langfristige Planungssicherheit zu schaffen ausdrücklich. Der vorliegende Antrag fokussiert die Lage der Kinder- und Jugendarbeit vorrangig auf den Bereich der offenen Arbeit. Der Landesjugendring geht davon aus, dass dies exemplarisch zu verstehen ist. Insoweit nehmen wir im Folgenden nicht Stellung zur Förderung der offenen Arbeit in NRW, sondern würdigen die Drucksache 16/11696 aus dem Blickwinkel der 25 Jugendverbände und den von ihnen erreichten Kinder- und Jugendlichen. I Ausgangslage Die Jugendverbände im Landesjugendring NRW erfassen ihre aus der Fachbezogenen Pauschale geförderten Angebote seit mehr als zehn Jahren im Berichtswesen des Wirksamkeitsdialogs. Zahl der Veranstaltungen Dabei wurden jährlich zwischen und Veranstaltungen aus Mitteln der Fachbezogenen Pauschale gefördert. Da die Fachbezogene Pauschale keine reine Veranstaltungsförderung darstellt, lassen sich allerdings nur indirekt Rückschlüsse von der Förderhöhe auf die Zahl der Veranstaltungen ziehen. So stieg bspw. im Jahr 2011 mit Erhöhung des KJFP auch die Zahl der Veranstaltungen. Da aber u.a. auch die Personalfinanzierung der Jugendverbände aus Mitteln der Fachbezogenen Pauschale erfolgt, gehen Kostensteigerungen für Personal und Infrastruktur in den Folgejahren zu Lasten der Aktivitäten. Zudem wirkt sich die ausdrücklich gewollte Möglichkeit einer verbandsspezifischen Schwerpunktsetzung innerhalb der Pauschale u.u. auch auf die Zahl der Gesamtveranstaltungen aus, wenn ein Verband bspw. in einem Jahr seine Mittel stärker für Vernetzungsaktivitäten oder eine Großveranstaltung einsetzt. Liefer- und Besucheradresse Landesjugendring NRW Sternstraße Düsseldorf Tel: 02 11/ Fax: 02 11/ Mail: info@ljr-nrw.de Web: Vereinsregister VR Amtsgericht Düsseldorf Steuer-Nr. 122/5791/0692 Volksbank Düsseldorf/Neuss Kto.: BLZ: IBAN: DE

8 Zahl der Teilnehmenden Anders als bei der Zahl der Veranstaltungen liegt die Zahl der Teilnehmenden in jedem Jahr seit Beginn der Datenerfassung über der Zahl von So erreichen die Jugendverbände jährlich mehr als eine Viertel Million junge Menschen in Nordrhein-Westfalen mit ihren aus der Fachbezogenen Pauschale geförderten Veranstaltungen. Dabei stieg die Zahl der Teilnehmenden vom 2005 bis 2015 um 4%. Zieht man darüber hinaus auch den demographischen Wandel mit in Betracht, ergibt sich ein noch deutlicheres Bild. Während die Zahl von Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 27 Jahren in NRW seit 2005 um 6% zurückgegangen ist, hat sich die Reichweite der Jugendverbandsarbeit in den letzten zehn Jahren deutlich erhöht. Ehrenamtliches Engagement Dabei ist die Arbeit der Jugendverbände nach wie vor geprägt von einem Engagement junger Ehrenamtlicher für junge Menschen. Weit über 80 % der durch die Fachbezogene Pauschale geförderten Veranstaltungen werden unter Leitungsmitwirkung von Ehrenamtlichen durchgeführt. Diese hohe Zahl macht deutlich, dass die Jugendarbeit (in ihrem Umfang und ihrer Qualität) ohne Ehrenamt nicht realisierbar wäre. Vielmehr sorgt der Einsatz von Ehrenamtlichen erst dafür, dass Freizeit-, Bildungs- und Ferienangebote für Kinder und Jugendliche in NRW überhaupt stattfinden können. Allerdings nimmt die Zahl älterer Ehrenamtlicher im Zeitverlauf ab, weil sich die Rahmenbedingungen für ihr Engagement verschlechtern (Stichwort Keine Zeit für Jugendarbeit ). Ihr Einsatz kann nur teilweise durch jüngere kompensiert werden. Hier müssen in der Folge vermehrt Hauptamtliche eingesetzt werden. Veränderung der Angebotsstrukturen Vor dem Hintergrund gewachsener Anforderungen in Schule, Ausbildung und Beruf verfügen Kinder und Jugendliche heute über weniger freie selbstbestimmte Zeit 1. Dementsprechend befinden sich auch die Angebotsstrukturen, die für Kinder und Jugendliche von Interesse sind, in einem Wandel. So hat im Laufe der Jahre die Zahl der Angebote, die von kürzerer Dauer sind, zugenommen. Die knapper gewordene Zeit verändert zwar nichts am Umfang des Engagements junger Menschen, die Formen des Engagements müssen sich jedoch den veränderten Möglichkeiten anpassen. Die fachbezogene Pauschale als Förderinstrument ermöglicht den Jugendverbänden, flexibel auf die beschriebenen Herausforderungen reagieren zu können. Jugendbildungsstätten Die verbandlich getragenen Jugendbildungsstätten sind ein wichtiger Baustein der Kinder- und Jugendarbeit in NRW und tragen im doppelten Sinne als Orte außerschulischer Bildung wesentlich zum Lebensbildungskonzept der Jugendverbandsarbeit bei. Von ihnen werden folgende Angebote vorgehalten: a) Kurse der außerschulischen Jugendbildung gemäß 11 Abs.3, Nr.1 SGB VIII, b) Kurse für ehrenamtliche und nebenamtliche Jugendgruppenleiter_innen und Mitarbeiter_innen der Jugendarbeit, c) Fortbildungsangebote für pädagogische Mitarbeiter_innen, d) internationale Begegnungen, e) Angebote in Kooperation mit Schule gemäß 3. AG-KJHG KJFÖG NRW 7 f) sonstige Kurse und Seminare in besonders ausgewählten Projekten. 1 Siehe Mirja Lange/Karin Wehmeyer, 2014: Jugendarbeit im Takt einer beschleunigten Gesellschaft. Veränderte Bedingungen des Heranwachsens als Herausforderung. Seite: 2

9 Als wichtige Ankerpunkte der außerschulischen Jugendbildungsarbeit wird in den verbandlichen Jugendbildungsstätten Nordrhein-Westfalens eine langfristige und intensive Auseinandersetzung mit politischen und gesellschaftlichen Themen und Inhalten gerade auch für nicht verbandliche organisierte Jugendliche erst möglich. Als Partner der kommunalen Jugendarbeit sind sie fester Bestandteil kommunaler Bildungslandschaften und stellen sicher, dass insbesondere für Jugendliche im ländlichen Raum die Vernetzung regionaler Sozialräume mit landesweiten Akteuren stattfinden kann. Als Schwerpunkte verbandlicher Aus- und Weiterbildung ermöglichen die Jugendbildungsstätten die verbandliche Weiterentwicklung und sichern so auch den Erhalt einer breiten und vielfältigen Jugendverbandslandschaft in NRW. Dabei stehen die Jugendbildungsstätten stärker als die sie tragenden Verbände unter wirtschaftlichem Druck. Finanzierung Politik und Gesellschaft erwarten zu Recht qualifizierte Hauptberufliche und Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit. Themen wie Kinderschutz, Inklusion, interkulturelle Öffnung oder Integration von geflüchteten Jugendlichen erfordern eine stetige Qualifizierung aller Mitarbeiter_innen der Jugendarbeit und die Entwicklung neuer Konzepte der Jugendarbeit. Auf der anderen Seite wünschen sich die ehrenamtlichen Mitarbeiter_innen verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen sowie einen geringen Verwaltungsaufwand bei der Beantragung und Abrechnung der Aktivitäten; und die hauptberuflichen Kolleg_innen erwarten eine faire Entlohnung nach tariflichen Grundsätzen. Der Landesjugendring NRW begrüßt ausdrücklich, dass der Kinder- und Jugendförderplan in NRW insgesamt und die Fachbezogene Pauschale als förderpolitisches Instrument diesen Anforderungen Rechnung tragen will und im Wesentlichen Rechnung trägt. Insbesondere die Fachbezogene Pauschale ermöglicht es flexibel sowohl auf gesellschaftliche Veränderungen als auch auf spezifische Situationen in den Verbänden zu reagieren. Darüber hinaus entlastet sie in nicht unerheblichem Maß Verwaltung und Ehrenamtliche/Hauptamtliche in den Verbänden von übermäßigem bürokratischen Aufwand. Die Verknüpfung der Fachbezogenen Pauschale mit dem Wirksamkeitsdialog der Jugendverbände ist auch insofern sehr positiv zu bewerten, weil der Wirksamkeitsdialog neben der statistischen Erfassung der Angebote auch eine qualitative Auseinandersetzung mit der eigenen Arbeit beinhaltet und damit im Gegensatz zur reinen Projektförderung zu einer stetigen Qualitätsentwicklung beiträgt. So wurden bspw. im vergangenen Jahr über Teilnehmende und Verantwortliche der jugendverbandlichen Angebote schriftlich zu den Partizipationsmöglichkeiten in den konkreten Maßnahmen befragt. Die Projektförderung des KJFP ergänzt dabei die finanzielle Absicherung der Kinder- und Jugendarbeit und stellt aus unserer Sicht insofern einen wichtigen Baustein des gesamten Kinderund Jugendförderplans dar. Problematisch erweist sich hier jedoch vor allem die gängige Bewilligungspraxis, durch die in der Regel Projektmaßnahmen erst ab Mai oder Juni eines jeden Jahres durchgeführt werden können. Zudem kommt es immer wieder zu Ablehnungsbescheiden mit dem allgemeinen Verweis auf die Förderung durch die Fachbezogen Pauschale. II Aufforderungen an die Landesregierung: Angemessenheit der Fachbezogenen Pauschalen bzw. der gewährten Strukturmittel Aus Sicht des Landesjugendrings ist das prozentuale Verhältnis der Fachbezogenen Pauschale zur Gesamtförderung angemessen. Allerdings bedarf es zur Absicherung der oben beschriebenen qualitativen wie quantitativen Kinder- und Jugendarbeit in NRW dringend einer Erhöhung der zur Verfügung stehenden Mittel um mindestens 20%. Eine faire tarifliche Entlohnung der Fachkräfte in der Jugendarbeit darf nicht zu Lasten der Angebote für Kinder- und Jugendliche gehen! Da eine Seite: 3

10 20%ige Erhöhung zunächst einmal nur die Tariferhöhungen seit 2011 sowie die gestiegenen Kosten für Infrastruktur und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit (so sind bspw. die Tagessätze bei Jugendherbergen in den letzten Jahren z.t. deutlich gestiegen) ausgleichen würde, schlagen wir eine jährliche Dynamisierung der Fachbezogenen Pauschale analog den Regelungen zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz) oder der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) vor. Damit wären die Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen auf Landesebene langfristig auskömmlich abgesichert. Neue inhaltliche Schwerpunkte der Arbeit, die besondere finanzielle und strukturelle Herausforderungen mit sich bringen (wie bspw. eine flächendeckende inklusive Arbeit und die Integration junger Menschen mit Fluchterfahrung in die Regelarbeit) machen es darüber hinaus notwendig, dass auch die Jugendverbände auf die Projektmittel des KJFP zugreifen können. Hier wären transparente Regelungen seitens der Landesjugendämter wünschenswert. Problematisch erweist sich allerdings für die Träger der Kinder- und Jugendförderung die Situation in vielen Kommunen, in denen den Maßgaben der Paragraphen 11 und 12(1) SGB VIII bzw. des 15 3.AG KJHG-KJFÖG nicht oder nicht in erforderlichem Maße Rechnung getragen wird. Jugendbildungsstätten Wie oben bereits erwähnt, müssen Jugendbildungsstätten auch am Markt bestehen. Zwar erwirtschaften sie im Vergleich zu anderen Feldern der Jugendarbeit eine sehr hohe Eigenmittelquote. Um ihren zentralen Auftrag der Jugendarbeit nachzukommen, sind sie jedoch auf eine auskömmliche öffentliche Förderung angewiesen. Um einen qualitativ hochwertigen Betrieb zu gewährleisten (Unterbringung, allgemeine Ausstattung, Seminarräume, Küchen, Freizeiteinrichtungen etc.), sind kontinuierliche Investitionen in die Jugendbildungsstätten erforderlich. Diese Förderung ermöglicht den Häusern das Aufrechterhalten und Weiterentwickeln der besonderen Qualität ihres Bildungsangebotes aus einer Hand. Aktuell muss in Bezug auf die Jugendbildungsstätten die Förderung in ihrer Höhe zunächst einmal für die bestehenden Häuser die Inflationsraten und Tarifergebnisse der letzten 12 Jahre nachgeholt werden (2011 haben diese von der Erhöhung des KJFP nicht profitiert), damit ihre Zukunft weiterhin abgesichert ist und sie langfristig ihrem zentralen Auftrag nachkommen können. Auch sind Jugendverbände und Jugendbildungsstätten allein mit Eigenmitteln nicht in der Lage, gewachsene gesetzliche Auflagen (wie z.b. im Bereich Brandschutz) umzusetzen. Reduzierung der Förderbereiche Im Rahmen des Wirksamkeitsdialogs des Landesjugendrings reflektieren die Jugendverbände nicht nur die Entwicklung der statistisch erhobenen Daten sondern betreiben auch eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung ihrer Arbeit. Insofern begrüßt es der Landesjugendring ausdrücklich, wenn sowohl Politik als auch Verwaltung diese Ergebnisse zur Kenntnis nehmen und sie in die inhaltliche Weiterentwicklung des KJFP mit einfließen. Hier nehmen wir in den letzten zwei Jahren ein wachsendes Interesse wahr. Unseres Erachtens muss sich eine mögliche Reduzierung der Förderbereiche aus der inhaltlichen Weiterentwicklung des KJFP ergeben. Die nachhaltigste Form des Bürokratieabbaus ist bislang die Einführung der Fachbezogenen Pauschale gewesen, deren Fortführung eine wichtige Voraussetzung für das weiterhin hohe zeitliche Engagement von Ehrenamtlichen in Nordrhein-Westfalen ist. Nachrichtliche Aufnahme anderer Fördertöpfe der Landesministerien in den KJFP Der Landesjugendring würde es begrüßen, wenn den Trägern der Kinder- und Jugendarbeit zukünftig eine Gesamtübersicht über die Fördermöglichkeiten ihrer Arbeit auf Landesebene zur Seite: 4

11 Verfügung gestellt würde. Entsprechend sollten dann auch die ausgezahlten Fördermittel nachrichtlich erwähnt werden. Ob der KJFP NRW dafür der geeignete Ort ist, müsste zunächst noch diskutiert werden. Für die Intention des Antrags, die Planungssicherheit für die Träger der Kinder- und Jugendarbeit in NRW zu erhöhen, ist die Aufstockung und Dynamisierung der KJFP- Mittel sicherlich das vordringlichste Mittel. Erstellung eines Gutachtens über die Lage und Zukunft der Jugendarbeit in NRW Die Erstellung eines Gutachtens über die Lage und Zukunft der Jugendarbeit in NRW bewertet der Landesjugendring zurückhaltend. Daten über die Wirkung der eingesetzten Mittel finden sich im Wirksamkeitsdialog und der Strukturdatenerhebung bzw. in der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik. Die Chance, die vorliegenden Ergebnisse zu diskutieren und sie für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit zu nutzen, sollte im Zusammenspiel von Trägern, Verwaltung und Politik aber noch stärker genutzt werden. Darüber hinaus liegen mit der Studie Jugend.Leben ( Appsolu-tely Smart ), der Shell- Jugendstudie, der World Vision Studie Kinder in Deutschland oder der Lebenslagen- /Jugendberichterstattung-/Jugendhilfeplanungs-Projekt des Forschungsverbundes DJI e.v. / TU Dortmund mehr oder weniger regelmäßige Untersuchungen zur Situation der Kinder- und Jugendlichen vor. Stattdessen schlagen wir im Sinne einer einmischenden Jugendpolitik die Erstellung eines Jugendmonitoring NRW vor, bei dem die Themen und das subjektive Wohlbefinden der Jugendlichen selbst im Mittelpunkt stehen. Dabei ginge es weniger darum ihre Lebenslagen zu erfassen (wie Armutsgefährdung, mangelnde Gesundheit o.ä.), sondern ihre Einstellungen und Orientierungen, Handlungsmuster und Strategien im Lichte ihrer jeweiligen Lebenssituation. Insofern hätte ein Jugendmonitoring NRW einen beschreibbaren Zusatznutzen zu bereits vorhandenen Studien/Daten und könnte sowohl die Grundlage der Themen einer einmischenden Jugendpolitik erweitern und damit langfristig auch zur inhaltlichen Weiterentwicklung des KJFP beitragen. Düsseldorf, Seite: 5

12 Stellungnahme der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche zum Thema Zukunft für und mit Kindern und Jugendlichen gestalten: Planungssicherheit für die Träger der Kinder- und Jugendarbeit erhöhen! Die drei evangelischen Landeskirchen in NRW begrüßen die Initiative der Fraktion der CDU im Landtag, über die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit neu nachzudenken mit dem Ziel, die Planungssicherheit für die Träger zu erhöhen. Wir gehen davon aus, dass dies sich sowohl auf die Jugendverbandsarbeit, die Offene Arbeit, die Jugendsozialarbeit als auch auf den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz bezieht, auch wenn in den Ausführungen zur Ausgangslage stark auf die Situation der Offenen Arbeit rekurriert wird. Wir unterstützen ausdrücklich die Absicht, die Angemessenheit der fachbezogenen Pauschalen, die die einzelnen Trägergruppen erhalten, und die Angemessenheit und Auskömmlichkeit der Strukturmittel zu überprüfen. Besonderer Wert sollte dabei auf die Berücksichtigungsfähigkeit der Kostenentwicklung im Laufe der Geltungsdauer der Kinder- und Jugendförderpläne des Landes gelegt werden. Eine Dynamisierung angelehnt an die allgemeine Preisentwicklung oder zielorientierter an der Personalkostenentwicklung ist wünschenswert, denn dem hauptamtlichen pädagogischen Personal wird auch weiterhin eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung der zukünftigen Arbeit zukommen. Diese Prüfung in Zusammenarbeit mit den in den einzelnen Wirksamkeitsdialogen eingebundenen landesweiten Trägern zu tun, ist sicher notwendig, denn die Ausgangslagen und damit die Fragestellungen in den einzelnen Förderbereichen sind wie uns unsere Träger immer wieder deutlich machen doch sehr unterschiedlich. Diese Fragestellungen sollten jedoch nicht losgelöst von den ebenfalls in dem Antrag markierten Problemstellungen der Anzahl der Förderbereiche (Bürokratieabbau), über das sinnvolle Maß der Projektförderung und deren Ausgestaltung sowie auch über die Relevanz von Investitionsförderung behandelt werden. Sollten die Kommunen in diesem Prozess zu der Einsicht gelangen, dass auch die kommunale Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen auf der Landesebene - in welcher Form auch immer - verbindlicher, das heißt nicht nur dem Grunde nach, geregelt werden muss, würde dies die Planungssicherheit der Träger der Kinder- und Jugendarbeit erheblich erhöhen. Hier müssen das Land auf der einen und die Kommunen auf der anderen Seite um der Vergleichbarkeit der Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendarbeit willen einen erneuten Verständigungsprozess beginnen. Zurückhaltender beurteilen wir die Notwendigkeit des vorgeschlagenen Gutachtens über die Lage und die Zukunft der Kinder- und Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen. Dies erscheint uns nur dann als sinnvoll, wenn bei dessen Ausschreibung darauf bestanden wird, dass bei der Erstellung die Erfahrungen der Träger der Kinder- und Jugendarbeit einfließen müssen, denn diese besitzen in der Regel einen guten Überblick. Die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen und die Lippische Landeskirche bitten die Fraktionen im Landtag Nordrhein-Westfalens, sich den Antrag der CDU zu eigen zu machen und sich mit den Trägern der Kinder- und Jugendarbeit, dem zuständigen Ministerium sowie den kommunalen Spitzenverbänden zu verständigen, wie ein guter Kinder- und Jugendförderplan noch verbessert werden kann.

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