Informationen zum Überbetrieblichen Kurs (ÜK) Assistent/in Gesundheit und Soziales Dokumentation für Lehrbetriebe
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- Berthold Auttenberg
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1 Informationen zum Überbetrieblichen Kurs (ÜK) Assistent/in Gesundheit und Soziales Dokumentation für Lehrbetriebe
2 Inhaltsverzeichnis 1. Der Überbetriebliche Kurs (ÜK) 3 2. Zuständigkeit / Verantwortung 3 3. Kontaktdaten und Öffnungszeiten 4 4. Änderung von Kontaktdaten 4 5. Ansprechperson des Lehrbetriebs 4 6. ÜK-Planung 4 7. Präsenzkontrolle / Kurszeiten 5 8. Verschiebungen von ÜK und Dispensationen vom ÜK 5 9. Nachholen von ÜK-Tagen Ausfall von ÜK-Tagen Dokumentation des Lernprozesses (Lernjournal ÜK) Kleidervorschriften im ÜK Disziplinarisches Kompetenznachweis Auswertung der ÜK Interne Gruppenbezeichnungen Ausbildungsgrundlagen Aufteilung und Ablauf der ÜK Zusammenarbeit der Lernorte (Lernortkooperation) Lehrvertragsauflösung / Rückerstattung von ÜK-und Sockelbeiträge Kurskommission ÜK AGS 7 Informationen zum ÜK AGS_LB_ /8
3 1. Der Überbetriebliche Kurs (ÜK) Die Ausbildung zur Assistentin Gesundheit und Soziales respektive zum Assistenten Gesundheit und Soziales findet an drei Lernorten statt: dem Lehrbetrieb, der Berufsfachschule und dem Überbetrieblichen Kurs. Im Betrieb treffen die Lernenden auf reale Patientensituationen, in der Berufsfachschule eignen sie sich theoretisches Wissen an und in den Überbetrieblichen Kursen verbinden sie das Erlebte aus der Praxis mit dem Gelernten aus der Schule. Im ÜK üben die Lernenden in praktischen Trainings, Fallbesprechungen, Rollenspielen und Diskussionen Fertigkeiten und Fähigkeiten für ihren Berufsalltag. Dabei thematisieren und reflektieren sie gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen, die in unterschiedlichen Versorgungsbereichen tätig sind, ihre Erfahrungen. Die Berufsbildner/innen ÜK unterstützen und begleiten die Lernenden in ihrem Lernprozess. Die OdA Soziales Bern und die OdA Gesundheit Bern sind Trägerinnen der Überbetrieblichen Kurse in der Grundbildung Assistent/in Gesundheit und Soziales des deutschsprachigen Teils des Kantons Bern. Die Aufsicht über die Überbetrieblichen Kurse obliegt der Kurskommission ÜK AGS. 2. Zuständigkeit / Verantwortung Die OdA Soziales Bern ist für die Organisation und Durchführung von 10, die OdA Gesundheit Bern von 14 ÜK-Tagen verantwortlich. Die Zuständigkeit/Verantwortung ist pro ÜK-Sequenz wie folgt geregelt: OdA Soziales Bern: OdA Gesundheit Bern: ÜK-Sequenz 1 (nur Kompetenz 3.1) ÜK-Sequenz 1 (nur Kompetenz 6.1) ÜK-Sequenz 3 ÜK-Sequenz 2 ÜK-Sequenz 5 ÜK-Sequenz 4 ÜK-Sequenz 7 ÜK-Sequenz 6 ÜK-Sequenz 11 ÜK-Sequenz 8 ÜK-Sequenz 9 ÜK-Sequenz 10 siehe auch Chronologie ÜK AGS 2014/15 Informationen zum ÜK AGS_LB_ /8
4 3. Kontaktdaten und Öffnungszeiten OdA Soziales Bern OdA Gesundheit Bern Bildungszentrum Soziales Sägemattstrasse 1 Freiburgstrasse Köniz 3008 Bern uek@oda-gesundheit-bern.ch Öffnungszeiten Telefonzentrale / Uhr / Uhr Öffnungszeiten Kurssekretariat / Uhr / Uhr Sonja Frey Pascale Mencaccini Bildungsverantwortliche ÜK AGS Leiterin ÜK Tel.: Tel.: sonja.frey@oda-soziales-bern.ch p.mencaccini@oda-gesundheit-bern.ch 4. Änderung von Kontaktdaten Wir bitten Sie, Änderungen (Lehrvertragsauflösungen, Lehrunterbrüche, Koordinaten des Betriebs usw.) umgehend beiden OdA zu melden (Koordinaten vgl. oben). 5. Ansprechperson des Lehrbetriebs Wir können in unserer Datenbank pro Betrieb eine Ansprechperson ÜK hinterlegen. Jeder Betrieb gibt dazu die Koordinaten einer Person an, welche alle Korrespondenz zum ÜK (Informationsschreiben, Absenzenmeldungen usw.) erhält. Achtung: Die Organisation der betriebsinternen Weiterleitung der Korrespondenz obliegt dem Betrieb. 6. ÜK-Planung Jede Gruppe erhält eine individuelle Jahresplanung für die Überbetrieblichen Kurse. Die Planungen für das folgende Lehrjahr stehen jeweils ab Ende März (2. Lehrjahr) bzw. Anfang Juli (1. Lehrjahr) auf unseren Websites zur Verfügung. Die Jahresplanungen sind für die Lehrbetriebe und Lernenden verbindlich. Die ÜK finden zum Teil in den Schulferien statt. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung und Bewilligung der Ferien. Im Juli und Dezember werden jeweils die Semesterstundenpläne sowie Semestermateriallisten bekannt gegeben. Anhand der Kursunterlagen und zum Teil anhand konkreter Aufträge bereiten sich die Lernenden auf die ÜK vor. Die aktuellsten Angaben zu den Kursen sind vor Ort ersichtlich. Informationen zum ÜK AGS_LB_ /8
5 7. Präsenzkontrolle / Kurszeiten Der Besuch des ÜK ist obligatorisch. Die Präsenzkontrolle wird von den Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern ÜK übernommen. Dem Lehrbetrieb werden alle Abwesenheiten der Lernenden nach jedem Kurs und jedem Semester in schriftlicher Form mitgeteilt. Erfolgt keine Meldung, gilt der ÜK als vollumfänglich besucht. Da der Lehrbetrieb die Verantwortung für die Kontrolle der Absenzen seiner Lernenden trägt, müssen die Lernenden Ihnen auf Anfrage die Gründe für ihre Abwesenheiten nennen. siehe auch Absenzen- und Disziplinarordnung Die Kurszeiten sind wie folgt: / Uhr (inkl. 25 Minuten Pause am Vorund Nachmittag). Diese Zeiten sind verbindlich. 8. Verschiebungen von ÜK und Dispensationen vom ÜK Die Bewilligung für vorhersehbare Absenzen im Umfang von mehreren Tagen, Dispensationen oder Verschiebungen von ÜK muss frühzeitig eingeholt werden. Ein entsprechendes schriftliches Gesuch ist durch den Lehrbetrieb an die zuständige Leiterin ÜK zu stellen. Der Entscheid wird dem Lehrbetrieb schriftlich mitgeteilt. Verschiebungen von ÜK werden nur in folgenden Fällen bewilligt: Betriebsinterne Schwierigkeiten beim Organisieren und Gewähren der Ferien Jugendurlaub Militärdienst 9. Nachholen von ÜK-Tagen Falls die Lernenden Themen verpassen, müssen sie mit ihrer Praxisverantwortlichen, ihrem Praxisverantwortlichen so rasch wie möglich abklären, ob sie diese nachholen dürfen und müssen sich anschliessend mit der Ansprechperson der zuständigen OdA in Verbindung (Holschuld) setzen. Sofern organisatorisch die Möglichkeit besteht, können Kurse zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden. Eine Pflicht zum bzw. ein Recht auf Nachholen versäumter Themen besteht nicht. Das Kursgeld für nicht besuchte Kurse wird nicht zurückerstattet. 10. Ausfall von ÜK-Tagen Wenn die Berufsbildnerin ÜK, der Berufsbildner ÜK aufgrund von Krankheit oder Unfall den ÜK nicht bestreiten und kein Ersatz gefunden werden kann, fällt der ÜK für die betreffende Klasse aus. Lernende müssen sich in solchen Fällen immer im Lehrbetrieb melden und bei den Praxisverantwortlichen nachfragen, ob sie in den Betrieb gehen sollen oder frei über den Tag verfügen dürfen. Beide OdA organisieren bei Ausfällen von ÜK-Tagen Nachholdaten. 11. Dokumentation des Lernprozesses (Lernjournal ÜK) Während jeder Kurssequenz reflektieren die Lernenden laufend ihren Lernprozess anhand eines definierten Formulars (Lernjournal ÜK). Das ausgefüllte Lernjournal händigen sie nach jedem Kurs der verantwortlichen Person im Lehrbetrieb unaufgefordert aus. Das Lernjournal ÜK steht in elektronischer Form auf der Website zur Verfügung. siehe auch Wegleitung Lernjournal ÜK AGS und Formular Lernjournal ÜK AGS Informationen zum ÜK AGS_LB_ /8
6 12. Kleidervorschriften Da im ÜK der Fokus auf dem praktischen Üben liegt, werden die Lernenden aufgefordert, sich für den Besuch des ÜK angemessen zu kleiden: auf bauchfreie Tops, tief ausgeschnittene Shirts, Hosen mit tiefem Bund und Schuhe mit hohen Absätzen ist zu verzichten. Für die Sequenzen im Bereich Bewegung gelten spezielle Kleidervorschriften, die Lernenden müssen eine Trainerhose und ein hochgeschlossenes T-Shirt mitbringen. Wer diese Kleidungsstücke bei Kursbeginn nicht trägt bzw. mitbringt, wird von den Berufsbildner/innen ÜK vom ÜK verwiesen und muss die Kleidungsstücke entweder zu Hause holen oder kaufen gehen. Die dadurch entstehende Fehlzeit wird auf der Präsenzliste notiert und dem Betrieb gemeldet. 13. Disziplinarisches Bei disziplinarischen Schwierigkeiten sind die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner ÜK berechtigt, verschiedene Massnahmen zu treffen. Sie haben u. a. die Möglichkeit, auf der Präsenzliste kritische Bemerkungen zu den Lernenden zu notieren. Diese Rückmeldungen werden in der Datenbank erfasst. Im Falle von drei Einträgen erhalten die Lernenden einen Verweis, kommt eine vierte kritische Bemerkung hinzu, erfolgt eine Meldung im Betrieb. Die Ansprechpersonen der OdA können zur Unterstützung beigezogen werden. In schwerwiegenden Fällen wird der Betrieb direkt informiert. Der Verweis vom ÜK ist den Ansprechpersonen der OdA vorbehalten. siehe Absenzen- und Disziplinarordnung Die Lernenden haben sorgfältig mit den Kursmaterialien umzugehen. Schäden, welche durch mangelnde Sorgfalt, mutwillige Zerstörung oder unsachgemässe Handhabung entstehen, werden den Lernenden in Rechnung gestellt. 14. Kompetenznachweis Im ÜK erfolgt kein Kompetenznachweis bzw. keine Notengebung. 15. Auswertung der ÜK Mit dem Auswertungsbogen ÜK, den die Lernenden nach jeder ÜK-Sequenz ausfüllen, geben sie Rückmeldung zum Kurs und reflektieren ihren Teil im Kursgeschehen. Die Ergebnisse der Lernenden-Befragungen fliessen in eine Jahresevaluation ein, zudem werden daraus Optimierungsmassnahmen abgeleitet. 16. Interne Bezeichnungen der ÜK-Gruppen Die OdA-internen Bezeichnungen für die ÜK-Gruppen setzen sich aus Lehrgang, Lehrbeginn und einem zugewiesenen Buchstaben zusammen (z. B. AGS 14A). Achtung: Die Bezeichnungen der Berufsfachschulen haben keine Relevanz. 17. Ausbildungsgrundlagen Die Ausbildungsgrundlagen für die Grundbildung Assistent/in Gesundheit und Soziales sind im Ausbildungshandbuch des Careum-Verlags zusammengefasst. Das Ausbildungshandbuch kann beim Careum-Verlag ( bestellt werden. Jeder Lehrbetrieb sollte über mindestens ein Exemplar des Handbuchs verfügen. Informationen zum ÜK AGS_LB_ /8
7 18. Aufteilung und Ablauf der ÜK Die Chronologie zeigt die zeitliche Aufteilung und die Abfolge der ÜK-Sequenzen. Zudem sind darin die Inhalte der einzelnen ÜK-Sequenzen ersichtlich. Als Ergänzung stehen Ihnen auf der Website unter der Rubrik Ausbildungsunterlagen die Beschriebe der einzelnen Kompetenzen zur Verfügung. siehe auch Chronologie ÜK AGS 14/ Zusammenarbeit der Lernorte (Lernortkooperation) Die drei Lernorte Praxis, ÜK und Berufsfachschule helfen mit den ihnen zugeteilten Aufgaben und Möglichkeiten beim Aufbau der Ressourcen, die zur beruflichen Handlungskompetenz der Lernenden führen, mit. Jeder Ausbildungspartner trägt somit einen wichtigen Teil zur erfolgreichen Berufsausbildung der Lernenden bei. Dafür müssen die Ausbildungspartner ihre Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen kennen und immer wieder Verbindungen zu den anderen Lernorten herstellen. Damit die Ausbildung gelingt, müssen die Lernorte zusammen arbeiten, in Dialog treten und sich vernetzen. Es ist zentral, dass die Lernorte die Aufgaben und Ausbildungsinhalte der anderen Lernorte kennen und diese Inhalte - zum Teil in gemeinsamer Absprache - aufeinander abstimmen. Das Ausbildungshandbuch AGS mit Bildungsplan, Bildungsprogramm und Modell-Lehrgang dient dabei als Hilfsmittel und stellt ein verbindendes Element zwischen den Lernorten dar. Die Zusammenarbeit der Lernorte ist jedoch auch im Hinblick auf die Lernenden wichtig: Leistungsprobleme der Lernenden, Schwierigkeiten mit den Lernenden, Beobachtungen usw. sollen von allen drei Lernorten zur Sprache gebracht und mit dem jeweils betroffenen Lernort besprochen werden. Für die Lernenden soll sicht- und spürbar sein, dass Praxis, ÜK und Schule miteinander in Kontakt sind und zusammen arbeiten. 20. Lehrvertragsauflösung / Rückerstattung von ÜK-und Sockelbeiträge Wir bitten Sie, im Falle einer Lehrvertragsauflösung, eines Lehrunterbruchs usw. sowohl das Mittelschul- und Berufsbildungsamt der Erziehungsdirektion des Kantons Bern als auch die beiden OdA zeitnah darüber in Kenntnis zu setzen. Wir sind dringend auf diese Meldungen angewiesen, damit wir unsere Datenbank immer auf dem aktuellsten Stand halten können. Da die Lehrbetriebe das Kursgeld jeweils für ein Jahr im Voraus bezahlen, werden die Kosten für die auf Grund der Lehrvertragsauflösung nicht besuchten ÜK-Tage zurückerstattet (Stichtag: Datum Lehrvertragsauflösung). Zu diesem Zweck steht das Formular Antrag zur Rückerstattung der ÜK-Beiträge und des Sockelbeitrags ABS EBA zur Verfügung. Das Formular kann auf den Websites beider OdA heruntergeladen geladen werden. Achtung: Jede OdA hat ein eigenes! Bitte informieren Sie sich über die Zuständigkeiten und fordern Sie bei den OdA lediglich die von ihr organisierten Tage ein. Der Rückforderungsantrag muss bis spätestens 6 Monate nach Lehrvertragsauflösung ausgefüllt bei den OdA eingereicht werden. 21. Kurskommission ÜK AGS Die Überbetrieblichen Kurse stehen unter der Aufsicht einer Kurskommission mit 6 stimmberechtigten Mitgliedern. Dies sind: vier Vertreter/innen aus der Arbeitswelt Gesundheit, Versorgungsbereiche Akut, Langzeit, Spitex, Reha zwei Vertreter/innen aus der Arbeitswelt Soziales, Behindertenbereich Informationen zum ÜK AGS_LB_ /8
8 Mit beratender Stimme sind vertreten: Leiter/in ÜK OdA Gesundheit Bern Leiter/in ÜK OdA Soziales Bern eine Vertretung der Berufsfachschulen eine Vertretung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA) des Kantons Bern Folgende Aufgaben obliegen der Kurskommission ÜK FaGe: Genehmigung des von den Kursanbieterinnen erarbeiteten Kursprogramms sowie relevanten Unterlagen im Rahmen der Bildungsverordnung AGS und des Bildungsplans. Erlassen von Richtlinien für die Organisation und Durchführung der Überbetrieblichen Kurse. Periodische Definition und Aktualisierung der Qualitätsstandards für die Kurse. Überwachen der Einhaltung der Qualitätsstandards (inkl. Kursbesuche) und vorschlagen von Massnahmen. Kommissionsmitglieder besuchen im Rahmen ihrer Aufsichtsaufgabe die Kurse zur Überprüfung der Qualität. Auf den Websites beider OdA ( und oda-gesundheit-bern.ch) sind relevante Dokumente wie allgemeine Informationen, diverse Ausbildungsunterlagen, Jahresplanungen ÜK sowie die aktuellen Semesterstundenpläne aufgeschaltet. Informationen zum ÜK AGS_LB_ /8
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