MERKBLATT: Hinweise zum LEONARDO DA VINCI Stipendium für Hochschulabsolventen/innen

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1 Dezernat Forschung und EU-Hochschulbüro, Technologietransfer Leonardo da Vinci Projekt Job Gate MERKBLATT: Hinweise zum LEONARDO DA VINCI Stipendium für Hochschulabsolventen/innen - Bitte aufmerksam lesen und aufbewahren! - Förderbedingungen Zielgruppe: Jede/r Absolvent/in, die/der noch kein LEONARDO-Stipendium erhalten hat und ein Praktikum in einem EU-Mitgliedsstaat, in der Türkei, den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen), in Kroatien oder in der Schweiz plant. Hochschulabsolventen/innen, deren Studienabschluss nicht länger als zwei Jahre zurück liegt (es gilt das Datum der letzten Prüfungsleistung als Stichtag), die bis zum Praktikumsantritt noch nicht fest in ihrem studierten Beruf gearbeitet und sich nicht für ein weiteres Studium immatrikuliert haben. Alle Absolventen/innen, die einen Hauptwohnsitz in der BRD haben, auch diejenigen aus nicht am Leonardo-Programm teilnehmenden Ländern (teilnehmende Länder s.o.). Praktika, die noch nicht angetreten wurden. Sie dürfen frühestens vier bis acht Wochen nach Einreichen der Bewerbung im EU-Büro angetreten werden. Das Praktikum darf nicht vor dem vereinbarten Zeitraum im Training Agreement beginnen. Die Aufteilung dieses Zeitraumes auf mehrere Praktikumseinrichtungen ist nicht vorgesehen. Rahmenbedingungen: a) Praktikumseinrichtung: Das Praktikum soll in einem Unternehmen, in Organisationen oder sozialen/kulturellen Einrichtungen stattfinden. Nur im Ausnahmefall sind Praktika an Hochschuleinrichtungen möglich; hierbei muss nachgewiesen werden, dass es sich um eine praktische Arbeitserfahrung handelt (nicht Studium/ Post- Graduate Einstellung) die Förderfähigkeit wird im Einzelfall geprüft. Das LEONARDO-geförderte Praktikum muss in engem Zusammenhang mit dem Studienfach stehen. Die Bewerbungs- und Berichtsunterlagen müssen den Bezug der berufspraktischen Tätigkeiten zum Studium bzw. zur beruflichen Gesamtqualifikation (im Hinblick auf die zukünftige Berufsplanung) deutlich machen. Die während des Praktikums vom Betrieb übertragenden Aufgaben müssen ein anspruchsvolles Niveau aufweisen und sollten sich vorzugsweise an der (Mit-)Arbeit an Projekten orientieren. Rein administrative Dezernat Forschung und EU-Hochschulbüro 1

2 Tätigkeiten oder Verkaufstätigkeiten im Einzelhandel sind beispielsweise nicht für die Förderung durch LEONARDO im Maßnahmebereich Graduiertenmobilität vorgesehen. Das Praktikum muss einen transnationalen Charakter aufweisen. Mit der finanziellen Unterstützung durch das LEONARDO-Programm soll es den Stipendiaten/innen ermöglicht werden, eine neue Erfahrung im Ausland zu machen und sowohl die Sprache als auch alternative Arbeitsweisen im Kontext der berufspraktischen Tätigkeit kennen zu lernen. Insbesondere bei sehr deutsch geprägten Einrichtungen wie Firmenfilialen im Ausland oder Außenhandelskammern ist es wichtig, dass ausreichend Kontakt zu einheimischen Unternehmen und Kollegen/innen während des Praktikums besteht. Von der LEONARDO-Förderung definitiv ausgeschlossen sind Praktika in den folgenden Einrichtungen: Europäische Institutionen, Verwaltungseinrichtungen für EU-Gemeinschaftsprogramme, internationale Organisationen und nationale diplomatische Einrichtungen aus dem Herkunftsland der Praktikanten wie Botschaften, Konsulate, deutsche Schulen, Goethe-Institute, u.s.w. Praktika dürfen auch nicht in Unternehmen stattfinden, die anderweitig aus EU-Förderprogrammen profitieren oder in der Lobby-Arbeit bei der EU tätig sind. b) Entsendende Hochschule: Gefordert ist ein Abschluss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland. Ein/e Mitarbeiter/in des sendenden Fachbereichs (Professor/in oder wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in) muss die fachliche Betreuung des Auslandspraktikums übernehmen. Mit ihm/ihr sind in Kooperation mit dem/der Betreuer/in im Praktikumsunternehmen die Ziele und Inhalte des Praktikums abzustimmen. Der/die Hochschulbetreuer/in verfasst dem/der Bewerber/in nach dem Sichten des Training Agreements eine Referenz, die bei der Bewerbung um ein Stipendium mit eingereicht wird. Der/die Hochschulbetreuer/in soll während des Praktikums in Kontakt mit dem/der Praktikanten und bei Bedarf mit dem/der Betreuer/in vor Ort stehen und bei Problemen eingreifen. c) Dauer und Fristen: Das Praktikum soll mindestens 3 Monate und maximal 6 Monate dauern und in einer Einrichtung als Vollzeittätigkeit stattfinden. Der Wohnsitz muss während dieser Zeit im Zielland sein und mit Belegen nachgewiesen werden. Bewerbungsfrist: Die Bewerbungsunterlagen sollen mindestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn bei der eigenen Hochschule eingehen. Sind die Bewerbungsunterlagen nicht bis spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn komplett (inkl. Training Agreement ) im EU-Hochschulbüro eingegangen, ist eine Förderung ausgeschlossen. 2

3 3

4 Ablauf Finanzierung Die Stipendiumsberechnung erfolgt auf Basis eines monatlichen Zuschusses zu den Lebenshaltungskosten während des berufspraktischen Auslandsaufenthaltes; sämtliche Kosten können durch das Stipendium nicht gedeckt werden. Kosten für die Hin- und Rückreise und ggf. für zusätzliche Versicherungskosten sind im Aufenthaltsstipendium beinhaltet. Die Nationale Agentur für das Leonardo-Programm benötigt für die Finanzierung eine Bestätigung Ihres Aufenthaltes, um Ihre Anwesenheit bei der Praktikumsstelle im Ausland zusätzlich nachweisen zu können. Hierfür müssen alle Stipendiaten/innen das Formular für die Reisewegbeschreibung (Anlage 2) ausfüllen und zusammen mit originalen Belegen, z.b. Zug- oder Bustickets, Boarding Cards/Ticket-Stubs oder Tankquittungen aus dem Zielland, einreichen. Zudem müssen Sie eine Kopie des Mietvertrages (ggf. Hotelrechnungen) mit Ihrem Namen und dem genauen Anfangs- und Enddatum Ihres Mietvertrages abgeben. Zusammen sollen die Belege den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthalts im Ausland nachweisen. Zusätzlich zum Aufenthaltsstipendium kann ein Kostenzuschuss für die sprachliche, kulturelle und/oder fachliche Vorbereitung beantragt werden. Hier ist eine Kopie einer abschließenden Teilnahmebestätigung einzureichen. Es werden maximal 315 Euro erstattet. Bitte verwenden Sie zur Beantragung eines Sprachkurskostenzuschusses ebenfalls das hierfür vorgesehene Formular (Anlage 1). Die Förderung für die gesamte Praktikumsdauer wird bei der Vorlage des unterschriebenen LEONARDO- Vertrags in einem Betrag ausgezahlt. Die Rücksendung des Vertrags sollte daher rechtzeitig vor Praktikumsbeginn erfolgen, damit Sie, als Stipendiat/in, die finanzielle Förderung zum Starttermin zur Verfügung haben und nicht vollständig in Vorlage gehen müssen. Praktikumsvorbereitung Bitte sprechen Sie die geplanten Aufgaben und das Arbeitsprogramm für die gesamte Zeit des Praktikums im Voraus möglichst genau mit Ihrem Praktikumsbetrieb ab. Diese Angaben sind im Bewerbungsformular und im Formular "Training Agreement" zu erfassen. So wissen Sie genau, womit Sie zu rechnen haben und verfügen über die schriftliche Bestätigung von Ihrer "aufnehmenden" Einrichtung. Der häufigste Grund für frühzeitig abgebrochene oder enttäuschend verlaufene Auslandspraktika ist erfahrungsgemäß auf die mangelnde vorherige Absprache zurückzuführen. Stellen Sie rechtzeitig sicher, dass Ihre Sprachkenntnisse für die erfolgreiche Durchführung des geplanten Praktikums ausreichend sind. Sie müssen diese bei der Bewerbung um das Stipendium nachweisen. Sollten Sie Verbesserungsbedarf feststellen, ergreifen Sie entsprechende Maßnahmen. Ihr/e LEONARDO- Ansprechpartner/in informiert Sie gern über passende Sprachkursangebote an Ihrer Hochschule oder bei externen Anbietern in Ihrer Region. Falls eine Sprache nicht angeboten wird oder vorhandene Angebote aus zeitlichen Gründen nicht in Frage kommen, erwägen Sie bitte einen vorbereitenden Sprachkurs vor Ort im Zielland. Bereiten Sie sich auch kulturell und politisch auf das Zielland vor. Reiseführer, Landkarten, Sprachführer, Tagespresse, Bücher und Broschüren über Land und Leute können Ihnen dabei helfen. Fremdenverkehrsämter und Homepages der Zielregionen bieten Anlaufstellen zur ersten Orientierung ( Hilfreich ist auch der direkte Erfahrungsaustausch mit Menschen, die bereits eine längere Zeit im Zielland gelebt haben (siehe auch Betreuung ). Weitere Länderinformationen finden Sie auf unsere Website. Weiter gibt es eine Vielfalt an Informationen auf der DAAD ERASMUS Website: 4

5 Unterkunft: Sprechen Sie zunächst Ihre/r Betreuer/in in der Praktikumseinrichtung an. Möglicherweise kann Ihnen dieser direkt eine Unterkunft vermitteln oder aber mit Hinweisen zu städtischen Kleinanzeigern oder Aushangtafeln weiterhelfen. Kontaktinformationen sowie kurze Erfahrungsberichte und Tipps ehemaliger Stipendiaten/innen können in unserem Leonardo-Forum eingesehen werden. Fragen Sie im International Office einer evtl. ortsansässigen Hochschule nach; häufig werden LEONARDO- Stipendiaten/innen als EU-Programmteilnehmer wie ERASMUS-Studierende behandelt und in entsprechenden Wohnheimen untergebracht. Teilweise können auch ehemalige ERASMUS und LEONARDO-Stipendiaten/innen, die in derselben Region ein Praktikum absolviert haben, weiterhelfen. Versicherung: Bitte beachten Sie, dass Sie für Ihren ausreichenden Versicherungsschutz für die Zeit Ihres Auslandspraktikums selbst Verantwortung übernehmen (Krankheit, Unfall, Privathaftpflicht). Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach dem Auslandsschutz Ihrer in Deutschland bestehenden Versicherungen. Krankenversicherungen stellen eine European Health Insurance Card (EHIC) aus. Eine Unfallversicherung für den Aufenthalt im Betrieb wird zumeist von der Gasteinrichtung im Ausland gestellt. Der Deutsche Akademische Auslandsdienst bietet speziell für LEONARDO-Programmteilnehmer eine kombinierte Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung an. Nähere Informationen und Formulare zur Anmeldung erhalten Sie bei der Versicherungstelle des DAAD: Webseite: Telefon: Mo.-Fr. vormittags 0228/ , -505, -630; Mo.-Do. nachmittags 0228/ Während des Praktikums Betreuung: Vor, während und nach Ihrem Praktikum stehen Ihnen verschiedene Ansprechpartner/innen zur Verfügung: Der/die Betreuer/in in der Praktikumseinrichtung ist für Ihre Einarbeitung, die Zuteilung von Ihren Qualifikationen entsprechenden Aufgaben, die Betreuung des Praktikumsablaufs und allgemeine Hilfestellungen zum Leben und Arbeiten vor Ort zuständig. Zum Ende des Praktikums stellt er/sie Ihnen ein qualifiziertes Zeugnis und ggf. den EUROPASS aus. Bei fachlichen Fragen und Problemen kontaktieren Sie bitte in erster Linie den/die von Ihnen selbst nominierten Betreuer/in im Fachbereich der Heimathochschule. Von der Projektkoordinatorin erfahren Sie Kontaktdaten eines ehemaligen LEONARDO-Stipendiaten/in, der/die im selben Zielland (evtl. im selben Unternehmen) ein Praktikum absolviert hat. Diese/r hilft Ihnen bei allen praktischen Fragen rund um das Thema Leben und Arbeiten im Zielland. Bei organisatorischen Fragen zum LEONARDO-Programm und allen sonstigen Fragen steht Ihnen die Projektkoordinatorin im EU-Hochschulbüro oder auch der LEONARDO-Beauftragte Ihrer Hochschule (Auslandsamt oder Technologietransferstelle) zur Verfügung. 5

6 Meldepflichten: Einen Monat nach Beginn Ihres Praktikums veröffentlichen Sie im LEONARDO-Diskussionsforum (auf unserer Webseite) einen ersten Eindruck, bei dem Sie u. a. auf Organisatorisches vor Praktikumsbeginn und persönliche Erlebnisse während der ersten Wochen im Ausland eingehen. Bitte lesen Sie unter der Rubrik Hinweise, wie Berichte einzutragen sind. Änderungen gegenüber der ursprünglich vereinbarten Praktikumsdauer müssen dem EU-Hochschulbüro unverzüglich gemeldet werden (späterer Antritt, Unterbrechung, Abbruch, vorzeitige Beendigung). Unter Umständen erlischt dabei Ihr Anspruch auf das gesamte Stipendium (Praktikumsdauer unter 9 Wochen). Grundsätzlich sind Verlängerungen und Verkürzungen des Praktikums und damit der finanziellen Unterstützung durch LEONARDO jedoch möglich. Abschlussbericht: Mit Ihrer Unterschrift auf dem Stipendiumsvertrag haben Sie sich verpflichtet, dem EU-Hochschulbüro spätestens 4 Wochen nach Ablauf Ihres Praktikums entsprechende Abschlussnachweise einzureichen; bitte beachten Sie hierzu die zusammen mit dem Vertrag übersandte Checkliste: Abschlussunterlagen. 6

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