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1 Studiengängean Universitätender Bundesrepublik Deutschland Fachhochschulen und Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen Sommersemester 2009 Bewerbungsschluss Sonntag*,30. November 2008 oder Donnerstag, 15. Januar 2009 Eingangstermin *Die Frist verlängert sich nicht bis zum Ablauf desnächstfolgenden Werktages! Bewerbung online unter Dieses Heft enthält wichtige Informationen,die Sie zum Sommersemester2009 bei einer Bewerbung für die auf Seite 4genannten Studiengänge benötigen!

2 Entschieden gut. Gut entschieden : Ihre Karriere als Offizier. Studieren mit Gehalt Sie suchen einen interessanten Beruf mit Führungsverantwortung und nicht alltäglichen Herausforderungen? Sie suchen eine akademische Ausbildung unter optimalen Bedingungen? Bewerben Sie sich jetzt als Offizier! Weitere Informationen unter: Persönliche Beratung: ,06 EUR /Anruf aus dem Festnetz der T-Com Bewerbungen von Frauen sind erwünscht. Sie werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.

3 1 db Studium &Finanzen Ein Wort vorab In längst vergangener märchenhafterzeitsolles Zeitengegeben haben, in denen das Wünschen noch geholfen hat. Finanzlösungen für ein erfolgreiches Studium Manchmal wünschte man sich diese Zeitenzurück. Waswäre, wenn diejenigeninpolitik und Hochschule,die heute über Auswahlkriterien entscheiden, selbst nocheinmal in die (Zwangs-)Lagekämen,ihreZukunft unter den aktuellenbedingungenplanen zu müssen? Was studieren? Undanwelcher Hochschule? Warummacht bloß die Vorauswahl die Wahl zur Qual? WelcherSinn steckt hinter manchem Auswahlkriterium? Wie kann ich bloß meine Chancen abschätzen? Wiegesagt, manchmal wünschte manessich. Undfragt sich im geheimen,wie dann wohl die Entscheidungen der Verantwortlichenausfallen würden. Anders vielleicht? Doch leider sind diesemärchenhaften Zeiten vorbei undwehklagenbringt einennichtweiter. Statt Träumereienhilft nurein realistischerblick aufdie Wirklichkeit. Ein bisschen Gedankenschweiß ist schon von Nöten,wenn man seine Zukunft plant. Undwenndannder eine oder andere Traumin Erfüllung geht umsobesser! Attraktive Angebote für jede Studienphase: db StudentenVorteilsKonto mit Dispo, SparCard und Kreditkarte db StudentenKredit Mietkautionskonto db BerufseinsteigerPaket db PrivatKredit für Hochschulabsolventen Weitere Infos unter: Eine gute Entscheidung wünscht Ihnen Ihre

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5 Inhalt Seite Auf einen Blick Für diese Studiengänge müssen Sie sich bei der ZVS bewerben... 4 Was sich ändert und was bleibt Ausbau des Hochschulverfahrens, Bewerbung per Internet, gestufte Studienstruktur mit Bachelor und Master... 6 Mit AntOn ins Studium starten... 8 So wirdentschieden Die Regeln der bundesweiten Studienplatzvergabe im Überblick NC-Check in siebenschritten Eine Gebrauchsanweisung für das Internetangebot der ZVS Service-Angebot Studienplatzvergabe im Auftrag einzelner Hochschulen Note und Wartezeit Auswahlverfahren der ZVS für NRW-Hochschulen Von der Schule zurhochschule Fürviele ein Wegüber die ZVS Bevor SieIhren Antrag stellen Ein paar wichtige Hinweise vorab Zeugnis erforderlich IhreAngaben zur Hochschulzugangsberechtigung Verpflichtungauf Zeit Ihre Angaben zu einem absolvierten Dienst Lehrevor derschule Verbesserung der Wartezeit nur in wenigen Fällen Studiengängeund Studienorte Das Studienplatzangebot Zulassungschancen können verbessert werden Sonderanträge zumzulassungsantrag Werwill noch mal? Die Auswahl für ein Zweitstudium Von Abiturnote bis Zweitstudium Das Stichwortverzeichnis Impressum Herausgeber:Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen Redaktion:BernhardScheer, Horst Vollmar,Udo Kramer Postanschrift: ZVS, 44128Dortmund Dienstgebäude: Sonnenstraße 171, Dortmund Rufnummer der Vermittlung: (9 ct./min. aus dem deutschen Festnetz. Abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer.) Rufnummer und -Adressen der Bewerberberatung auf Seite 29 Telefax: Internetadresse: Druck: alpha print medien AG, Darmstadt Anzeigenservice: Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG, ZVS-Info-Hefte, Münster Durchwahl: (02 51) und -4813; Telefax: (02 51) Dieser Ausgabe liegt das Supplement STUDIINFO-Magazin für Ausbildung und Karriere vom AschendorffVerlag GmbH & Co.KG, Münster,bei. Die ZVS übernimmt keineverantwortungfür den Inhalt deranzeigen. Titelbild: Pressestelle der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg/Foto: Rainer Klotz 3 Studieren mit den besten Perspektiven Excellence in Management Education Bachelor of Science in BWL Internationales Studium in mindestens drei Ländern Studienbegleitende Praktika im In- und Ausland Persönliche Atmosphäre Master of Science in BWL Englischsprachiger Studiengang Sieben Spezialisierungen Integriertes Auslandsstudium Doppelabschlussprogramme WHU Otto Beisheim School of Management: Anzeige Exzellente Lehre und Forschung Renommierte Professoren und engagierte Studierende Persönliche Atmosphäre, hervorragende Betreuung Unser Netzwerk: - 150Partneruniversitäten - 150Partnerunternehmen organisierte Alumni WHU Otto Beisheim School of Management Burgplatz Vallendar Germany Member of Tel Fax whu@whu.edu

6 4 Auf einen Blick Fürdiese Studienangebote müssen Sie sich bei der ZVS bewerben Universitäten bundesweit Service-Angebot der ZVS Biologie (kein Angebot zum Sommersemester2009) Medizin Pharmazie Psychologie Tiermedizin, W Zahnmedizin Universitäten Nordrhein-Westfalen Lebensmittelchemie Rechtswissenschaft Lehramtsstudiengänge Nordrhein-Westfalen Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und denentsprechenden Jahrgangsstufen dergesamtschulen Studienschwerpunkt Grundschule mit den Fächern Deutsch, Mathematik sowiedeutsch und Mathematik Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen nur das Fach Biologie Lehramt an Berufskollegs nur das Fach Biologie W Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen (Abschluss Bachelor): Soziales FH Bielefeld (SozialeArbeit) FH Bielefeld (Pädagogik derkindheit) FH Dortmund (Soziale Arbeit) FH Münster (Soziale Arbeit) Wirtschaft FH Bielefeld (Betriebswirtschaftslehre) FH Dortmund (Betriebswirtschaft ) FH Düsseldorf (Business Administration) FH Köln (Betriebswirtschaftslehre) FH Münster (Wirtschaft) HS Niederrhein, Abt. Mönchengladbach (Business Administration) Wirtschaftsrecht FH Bielefeld FH Köln W = Studienbeginn und Zulassung nur zum Wintersemester möglich Die Angaben entsprechen dem Informationsstand am 25. September Eventuelle Änderungen im Studienplatzangebot erfahren Sie unter Bewerbungsfristenzum, die alle Bewerberbeachten müssen! Bei Bewerbungen fürein Zweitstudium gilt der Zeitpunkt des Abschlusses des Erststudiums als Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung. Für Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Juli 2008 erworben haben (sog. Altabiturienten). 30.November 2008 (Ausschlussfrist; gilt nicht für Bewerbungen im Service-Verfahren) Für Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nach dem 15. Juli 2008 erworben haben (sog. Neuabiturienten). 15.Januar 2009 (Ausschlussfrist; giltauch für alle Bewerbungen im Service-Verfahren) Bei Änderungswunsch* muss die Korrektur der Zentralstelle mitgeteilt werden bis: 15.Dezember 2008 (Ausschlussfrist; gilt nicht für Bewerbungen im Service-Verfahren) Bei Änderungswunsch* muss die Korrektur der Zentralstelle mitgeteilt werden bis: 31.Januar 2009 (Ausschlussfrist; giltauch für alle Bewerbungen im Service-Verfahren) *Studiengang und Studienort(e)können nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfristen nicht mehr geändert werden.

7 5 Der Fahrplanfür Ihre Bewerbung Versand der Zulassungsbescheide im Hauptverfahren für Studiengänge an Universitäten in Nordrhein-Westfalen. Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes: Bis Versand der Zulassungsbescheide im bundesweiten Auswahlverfahren der ZVS-Quoten für Abiturbeste und nach Wartezeit (auch Zweitstudienbewerber). Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes:Bis Versand der Ablehnungsbescheide für Studiengänge an Universitäten in Nordrhein-Westfalen Versand der Ablehnungsbescheide im bundesweiten Auswahlverfahren der ZVS-Quoten für Abiturbeste und nach Wartezeit (Ende des ZVS-Verfahrens) Versand der Zulassungsbescheide (1. Stufe) imauswahlverfahren derhochschulen. Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes: Bis Versand der Zulassungsbescheide im 1. Nachrückverfahren für Studiengänge an Universitäten in Nordrhein-Westfalen. Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes: Bis Versand der Zulassungsbescheide (2. Stufe) im Auswahlverfahren derhochschulen. Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes: Bis Versand der Ablehnungsbescheide im Auswahlverfahren derhochschulen Versand der Zulassungsbescheide im 1. Nachrückverfahren des Auswahlverfahrens derhochschulen. Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes: Bis Versand der Zulassungsbescheide im 2. Nachrückverfahren des Auswahlverfahrens derhochschulen. Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes: Bis TermineimService-Verfahren: Versand der Zulassungsbescheide in der ersten Stufe für Studiengänge im Service-Verfahren. Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes: Bis Versand der Zulassungsbescheide in der zweiten Stufe für Studiengänge im Service-Verfahren. Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes: Bis Versand der Zulassungsbescheide in der dritten Stufe für Studiengänge im Service-Verfahren. Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes: Bis Versand der Ablehnungsbescheide für Studiengänge im Service-Verfahren Versand der Zulassungsbescheide im Nachrückverfahren für StudiengängeimService-Verfahren. Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes: Bis Bachelor of Arts International Management Tourism &Event Management Communications Corporate Finance :: International bis zu zwei integrierte Auslandssemester intensive Sprachtrainings :: Praxisorientiert Praxisphasen im In- und Ausland Fallstudien und Beratungsprojekte :: Kompakt sechs Semester (European Track) sieben Semester (Global Track) :: Persönlich Kleingruppen, kleiner Campus intensiver Austausch mit Dozenten Anzeige Standort Dortmund Fon: +49(0) Standort Frankfurt /Main Fon: +49(0)

8 6 Was sich ändert und wasbleibt Ausbau des Hochschulverfahrens, Bewerbung perinternet, gestufte Studienstruktur mit Bachelor und Master In den zurückliegenden Jahren wurde die deutsche Hochschullandschaft deutlich verändert. Überall wurde an Änderungen gearbeitet. Jahrzehntelang als unverrückbar geltende Eckpfeiler wurden umgebaut. Von diesen Änderungen wurden auch die Regeln der Studienplatzvergabe erfasst. Wo früher nur auf die Durchschnittsnote des Abiturzeugnisses im Schuljargon knapp NC genannt gesetzt wurde, können jetzt von Hochschule zu Hochschule unterschiedliche Kriterien die Durchschnittsnote ergänzen. Zwar wird die Abiturnote im Auswahlverfahren nicht entwertet. Schließlich belegen wissenschaftliche Untersuchungen, dass die Durchschnittsnote des Abiturzeugnisses immer noch die beste Prognose über den künftigen Studienerfolg ermöglicht. Die Aussagekraft der Abiturnote kann aber durch zusätzliche Komponenten, wie etwa Einzelnoten, berufliche Vorkenntnisse, Testergebnisse und Auswahlgespräche angereichert werden. Kriterienmix JedeHochschule kann sich einen eigenen Kriterienmix für die Auswahl ihrer Studenten zusammenstellen und so auch ihr besonderes Profil deutlich machen. Die angehenden Studenten ihrerseits können prüfen, ob ihr eigenes Profil zumanforderungsprofil derhochschule passt. Haben zum Start des neuen Vergabeverfahrens im Wintersemester 2005/06 nur 30 ProzentderFakultäten von den neuen Möglichkeiten Gebrauch gemacht, so sind zum Wintersemester 2008/09 bereits vonca. 66 Prozentder Fakultäten zusätzliche Auswahlkriterien bei der Studienplatzvergabe genutzt worden. Die Tendenz zeigtalso deutlich nach oben! Experten rechnen damit, dass in den nächsten Jahren in vielen Studiengängen auch studiengangbezogene Eignungstests die Abiturnote ergänzen werden. Für die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin haben u. a. die badenwürttembergischen Universitäten (Ausnahme Anzeigen Mein Hörsaal Neu im Angebot der FernUniversität: Bachelor Psychologie, Bachelor Soziologie, Master eeducation Studieren, wo es am schönsten ist Beruf und Studium kombinieren an der FernUniversität in Hagen kein Problem. Informieren Sie sich im Internet unter oder im Service-Center Einschreibezeitraum für das kommende Sommersemester: bis Rechtsanwaltskanzlei Bolko Oehmichen &Kurt Mohr Studienplatzklagen Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie, Biologie, Tiermedizin bundesweit Rather Mauspfad Köln Telefon (02 21) Telefax (02 21) bolko.oehmichen@arcor.de

9 7 TübingeninZahnmedizin) dentest bereitseingeführt. Weitere Einzelheiten zum Test finden Sie auf derseite12. Mehr Hoffnung Von der Erweiterung der Auswahlkriterien erhoffen sich viele Abiturientinnen und Abiturienten bessere Zulassungschancen. Allerdings darfman die Möglichkeiten zusätzlicher Kriterien nicht überbewerten. Die Abiturnote muss auch in einem Kriterienmix die maßgebliche Rolle spielen, die anderen Kriterien sollen sie nur ergänzen.eher durchschnittliche Schulleistungen lassen sich daher nur in einem begrenzten Umfang korrigieren. Und eines sollte man natürlich auch nicht aus dem Auge verlieren: Neue Zulassungsregeln schaffen natürlich keinen einzigen zusätzlichen Studienplatz herbei. Das Grundübel des Numerus clausus, nämlich zu wenig Studienplätze, kann auch ein neues Auswahlverfahren nicht aus derwelt schaffen. Mehr Fragen ZusätzlicheAuswahlkriterien, unterschiedliche Kombinationen von Auswahlkriterien bedeuten aber auch: Mehr Wahlmöglichkeiten, mehr Vielfalt, mehr Komplexität und mehr Unübersichtlichkeit. Wie wählen die einzelnen Hochschulen aus? Welche Uni ist die richtige für mich? Wo ist die Nachfrage besonders groß? Wo ist es möglicherweise einfacher, an einen Studienplatz zu gelangen? Mehr Service Bei all diesen Entscheidungsproblemen will Sie die ZVS mit ihren Service-Angeboten unterstützen. Eines der Service-Angebote halten Sie in Händen. Das ZVS-Info liefert ihnen auf 64 Seiten kompakt alle Informationen,die Sie für die Bewerbung um einen Studienplatz brauchen. Auf den Seiten 40 bis 50 finden Sie die Übersicht über das Studienangebot der ZVS zum Sommersemester Dort sind auch alle bei Redaktionsschluss vorliegenden Informationen über die unterschiedlichen Auswahlkriterien der einzelnen Hochschulen zusammengestellt. Mehr Infos im Web Die aktualisierte Version des Studienangebots finden Sie auf den Internet-Seiten unter Download/Themenbezogene Einzelinformationen/ Das ZVS-Studienplatzangebot. Darüber hinaus finden Sie auf den Web-Seiten eine Fülle von Informationen über die Studienplatzvergabe:Tabellenmit NC-Werten der letzten Semester, Übersichten über das unterschiedliche Angebot an Studienplätzen und die unterschiedliche Nachfrage an den einzelnen Studienorten. Merkblätter zu vielen Einzelaspekten der Studienplatzvergabe, Adressenverzeichnisse sowie die gesetzlichen Grundlagen der Studienplatzvergabe runden das Informationsangebotab. Bachelor und Master Immer mehr Hochschulen passen ihre Studienangebote internationalen Gepflogenheiten an und bieten statt der traditionsreichen DiplomoderMagisterstudiengänge die gestuftenstudiengänge mit dem Bachelor als erstem berufsqualifizierenden Abschluss und mit darauf aufbauenden Master-Angeboten an. Zur Zeit werden über die ZVS nur die alten Studienabschlüsse angeboten. Fürdie neuen Bachelorangebote muss man sich direkt bei den jeweiligen Hochschulen bewerben. Im Studiengang Biologie haben die meisten Hochschulen die Umstellung bereitsvollzogen. Zum Wintersemester 2008/09 wurde der Diplom-Studiengang Biologie noch an den Universitäten Greifswald und Kassel angeboten. Zum Sommersemester 2009 nehmen diese Hochschulen jedoch keine Studienanfänger auf. Den Diplom-Studiengang Psychologie kann man zum Sommersemester 2009 nur an deruniversität Würzburg beginnen. Die Hochschulen,die zum Sommersemester 2009 Studienanfänger in Bachelor-Studiengängen aufnehmen, können Sie unter oder nachsehen. Wer sich für beide Angebote interessiert oderimzeichen des Numerus clausus alle vorhandenen Angebote nutzen will, sollte eine mehrgleisige Strategie fahren: Sich einerseits bei der ZVS für die Diplom-Angebote bewerben und sich andererseits parallel dazu bei den Hochschulen für die in den meisten Fällen ebenfalls zulassungsbeschränkten Bachelor- Angebote anmelden. Serviceleistungen der ZVS Seit sechs Semestern bietet die ZVS neben den im staatlichen Auftrag vergebenen Studiengängen weitere Studienmöglichkeiten an. Dieses Service-Angebot der ZVS nutzen einige Universitäten und Fachhochschulen für Bachelor- und Diplom-Angebote. Um welche Hochschulen und Studienbereiche es sich hierbei handelt, können Sie deraufstellung Auf einen Blick auf Seite 4und dem Studienplatzangebot auf derseite50entnehmen. Um allerdings den letzten Stand der Dinge zu erfahren, lohnt also auch hier immer ein Blick auf die Internet- Seiten der ZVS. II Studieren an der Merkur Internationale FH Wirtschaftswissenschaftliches Bachelor- und Masterstudium Persönliche Studienbetreuung Dauer sechs Semester Wirtschafts- und Kulturraumstudien wichtiger Auslandsregionen Mindestens zwei Fremdsprachen Zwei Praktika, Studentenprojekte Karlstraße I Karlsruhe Telefon I info@merkur-fh.org Anzeigen

10 8 Mit AntOn ins Studium starten DieBewerbungimInternet ist kinderleicht Den Studienplatz beantragen Sie bequem im Internet.Ihr Helfer dabei: AntOn. Die Antragstellung online führt Sie sicher und zügig durch die Formulare. Um einen Studienplatz zu beantragen, müssen Sie sich nicht als Papierkrieger durch ein Formular kämpfen. Im Internet werden Sie bequem Schritt für Schritt durch die einzelnen Teile des Antrags geführt. Etwas mehr als 20 Minuten wird es nach den Erfahrungen der letzten Jahre dauern, bis Sie Ihre Wünsche in die entsprechenden Formularmasken eingetragen haben. Hilfe nach Maß Vieles ist selbsterklärend. In einigen Fällen finden Sie neben den Feldern,indie Sie IhreAngaben eintragen müssen, ein?. Dahinter verbergen sich maßgeschneiderte Hilfetexte, die Ihnen Hintergrundinformationen liefern, Ihnen die Alternativen aufzeigen, die Sieindas elektronische Formular eintragen können und Ihnen die Regeln der Studienplatzvergabe noch einmal erläutern. Durch die geschickte Reihenfolge seiner Fragen erspart Ihnen AntOn unnützen Informationsballast,der für Ihre konkrete Situation ohne Bedeutung ist. Gleichzeitig prüft AntOn im Hintergrund, obihre Angaben vollständig und in sich stimmig sind. Findet er Fehler, werden Sie darauf hingewiesen und können sofort die entsprechenden Korrekturen anbringen. Daten zwischenspeichern Wenn Sie bei Ihren Überlegungen innehalten wollen, ist auch das kein Problem für AntOn. Sie können einfach IhreDaten zwischenspeichern. Dazu brauchen Sie sich nur einen Nutzernamen und ein Passwort auszusuchen. Unter dieser Kennung können Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt die Antragstellung fortsetzen, nachdemsie IhreÜberlegungenabgeschlossen haben. Wenn Sie Ihre zwischengespeicherten Daten wieder aufrufen möchten, drücken Sie bitte denbutton Zugang. Ihre Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) sollten Sie aufbewahren,da Sie zu einem späteren Zeitpunkt auf Ihrebei der ZVS gespeicherten Daten zugreifen müssen. Denn auch die weitere Kommunikation zwischen Ihnen und derzvs wirdimwesentlichen elektronisch ablaufen.sollte die ZVS in Ihrem Antrag Fehler feststellen, erhalten Sie eine und Sie können Ihre Daten entsprechend korrigieren. Ihre Zugangsdaten brauchen Sie auch, wenn Sie sich noch einmal anschauen wollen, was Sie genau beantragt haben, oder wenn Sie sich zum nächsten Semestererneut um einen Studienplatz bewerben wollen, weil Ihre erste Bewerbung wegen fehlender Studienplätzeleider ohne den erhofften Erfolg geblieben ist. Daten abschicken Haben Sie alle Fragen von AntOn beantwortet, speichern Sie Ihre Daten direkt in das Computersystemder ZVS. Im Gegenzugerscheint auf Ihrem Bildschirm ein Formular,das Sie ausdrukken, unterschreiben und zusammen mit den übrigen Unterlagen(die Ihnen AntOn übrigens angibt) an die ZVS schicken müssen. Denn ganz ohne Papierkram geht es auch bei derelektronischen Bewerbung nicht. Ohne Ihre Unterschrift und ohne eine beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses kann aus dem online gespeicherten Datensatz kein richtiger Antrag werden. Haben Sie Ihre Antragsdaten endgültig an die ZVS übermittelt, können Sie unter Ihrem Anzeigen Ihr Weg zum Wunschstudium Studienplatzklagen ZVS-Sonderanträge Eilanträge alle Studienfächer! bundesweit!

11 Nutzernamen und Passwort Ihren Antrag erneut aufrufen und ausdrucken. Sie können ferner Ihr Passwort, Ihre Anschrift und Ihre - Adresse ändern. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, so klicken Sie dies bitte an (der entsprechende Button wird Ihnen angezeigt). Das Programm führt Sie dann weiter bis zur Vergabeeines neuen Passwortes. Sollten Sie Ihren Nutzernamen vergessen haben, so hilft allerdings nur noch eine vollständige neue Bewerbung mit Angabe aller erforderlichen Daten! WichtigeTermine Der elektronische Antrag unterstützt Sie auch in einem weiteren Punkt: Er hilft Ihnen, den Bewerbungsschluss einzuhalten. Wo immer auf derwelt Siesich gerade befinden,mit derendgültigen Übermittlung Ihres Datensatzes haben Sie die Bewerbungsfrist gewahrt. Für das Einreichen der Papierunterlagen haben Sie dann immer noch etwas Zeit. Bei der Einhaltung der Termine muss die ZVS streng sein, denn sie entscheidet schließlich eine Konkurrenz unter im Prinzip gleichberechtigten Bewerbern. Die nachträglicheaufnahme eines zusätzlichen Konkurrenten in das Vergabeverfahren bedeutet unter Umständen, einem anderen den Studienplatz zu verweigern. Zwei wichtige Termine sollten Sie beachten: 9 und kann seinen Antrag bis zum 30.November 2008* stellen. Zu einem Sommersemester gehört die Mehrheit der Bewerber(innen) zudiesem Personenkreis. Die Unterlagen müssen bis zum 15.Dezember 2008 der ZVS vorliegen! Der 15.Januar 2009 ist der letzte Bewerbungstermin für die Neu-Abiturienten. Darunter fallen alle, die sich noch nicht zu einemfrüheren Semester um einen Studienplatz haben bewerben können. Wer also nach dem 15. Juli 2008 die Studienberechtigung erworben hat, kann bis zum 15.Januar 2009 seinen Antrag stellen. Die Unterlagen müssen bis zum 31. Januar 2009* der ZVS vorliegen. Für Alt- und Neu-Abiturienten endet an den Stichtagen jeweils um 24:00 Uhr der Bewerbungszeitraum. Auch Wiederbewerber gehen online Wiederbewerber können über ihre Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) ihren alten Datensatz aufrufen, ihre Studienwünsche aktualisieren und den geänderten Datensatz innerhalb der Fristen für Altabiturienten der ZVSübermitteln. Da einige Hochschulen auch Einzelnoten der Zeugnisseinihrem Auswahlverfahren verwenden, müssen Wiederbewerber unter Umständen der ZVS erneut ihrzeugnis vorlegen, da möglicherweise diese Einzelangaben bisher nicht gespeichert wurden. II Ihr Karrierevorsprung Internationales Managementstudium integriertesauslandssemesterund Fachspezialisierungen General Management Hotel- und Touristikmanagement Medien-,Kultur- und Eventmanagement Immobilienmanagement Wirtschaftspsychologie und Human Resources Studienfinanzierung und/oder BAFöG Abschlüsse: Internationale/r Betriebswirt/in (IBS) in Kombination mit Bachelor of Arts (Honours) in Business Management der University of Sunderland (UK) Berufsbegleitendes Aufbaustudium: Master ofbusiness Administration (MBA)* der University of Surrey (UK) für Akademiker aller Fachrichtungen und BA/VWA-Absolventen Berufsbegleitendes Aufbaustudium: Doctor of Business Administration (DBA)* der University of Surrey (UK) *Akkreditiertvon AACSB International The Association to Advance Collegiate Schools of Business Lippstadt Tel.: , Nürnberg Tel.: Bachelor of Arts B.A. International Management International Tourism &Event Management Communication &Media Management Der 30. November 2008* ist der letzte Bewerbungstag für die so genannten Alt-Abiturienten. Damit sind Bewerber gemeint, die sich bereits zu einem früheren Semester um einen Studienplatz hätten bewerben können. Konkret bedeutet das: Wervor dem 16.Juli 2008 seine Studienberechtigung erworben hat, gehört zu den Alt-Abiturienten *Abweichend von den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches verlängert sich die Frist nicht bis zum Ablauf des nachfolgenden Werktages ( 31 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen VwVfG.NW.). Weiterführende Studienangebote bei nationalen Partnern: Master of Arts (M.A.) Master of Science (M.Sc.) Master of Business Administration (MBA) International Business School Berlin Wilmersdorfer Str Berlin Tel: Fax: info@ibsberlin.com

12 10 So wird entschieden DieRegeln der bundesweiten Studienplatzvergabe im Überblick 20 :20:60 so lautet die Formel für die Studienplatzvergabe in den bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern.20 Prozent der Studienplätze gehenandie Abi-Besten, 20 Prozent werden nach Wartezeit vergebenund bei 60 Prozent ihrer Plätze können die Hochschulen die Abiturnote durch zusätzliche Auswahlkriterien ergänzen. Die Studienplätze in den einzelnen Quoten werden zeitlich nacheinander vergeben,das heißt zuerst die Plätze in der Abiturbestenquote,danach die in der Wartezeitquote und im Anschluss daran die im Auswahlverfahren der Hochschulen. Abiturbestenquote Auswahl 20 Prozent der Studienplätze in den Studiengängen, die die ZVS bundesweit vergibt, werden aufgrundder Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben. Eswerden so viele Studienbewerber(innen) ausgewählt, wieinsgesamt in dieser Quote Studienplätze zu vergeben sind. Die ZVS teilt die in dieser Quote für die bundesweitenstudiengängeverfügbaren Studienplätze in 16 Landesquoten auf. Die Studienplätze einer Landesquote sind nur für diejenigen bestimmt,die in dem betreffenden Land ihr Abiturzeugnis erworben haben. Dadurch wird gewährleistet, dass nur Studienbewerber(innen) eines Landes miteinander konkurrieren und dass sich somit unterschiedliche Maßstäbe bei der Benotung der schulischen Leistungen in den einzelnen Ländern nicht nachteilig auswirken. Diese Regelung dient der gerechten Auswahl. Wer keiner Landesquote zugeordnet werden kann, zum Beispiel wegen einer ausländischen Studienberechtigung, wird einer Landesquote zugelost. Entscheidung über den Studienort Bei der Entscheidung über die Verteilung der ausgewählten Abiturbesten auf die einzelnen Studienorte sind in erster Linie die Ortswünsche maßgeblich. Wenn sich für die Wunschhochschule mehr Studienbewerber(innen) in gleicher Ortspräferenz gemeldet haben, als die ZVS dort unterbringen kann, entscheidet die Durchschnittsnote,bei gleicher Durchschnittsnote die Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung über die Zulassung. Bei Bewerberinnen undbewerbern, die nichtentsprechend ihren Ortswünschen verteilt werden können, ist es nicht möglich, zu ihren im Zulassungsantrag genannten (maximal sechs) Orten weitere Orte hinzuzufügen; damit wird erreicht, dass von den in der Abiturbestenquote Ausgewählten niemandanandere als die ausdrücklich genannten Orte gelangt. Daraus folgt aber auch, dass ausgewählte Abiturbeste möglicherweise bei der Verteilung scheitern und somit in der Abiturbestenquote keine Zulassung erhalten. Ein Nachrückverfahren findet nicht statt. Die übrig gebliebenen Studienplätze werden der Quote (60 Prozent) für das Auswahlverfahren derhochschulen zugeschlagen. Wer in der Abiturbestenquote zugelassen worden ist, nimmt am weiteren Verfahren nicht mehr teil. NähereInformationen finden Sie im Internet unter Download/Themenbezogene Einzelinformationen/ Die Abiturbestenquote sowie Entscheidung über den Studienort. Wartezeitquote Auswahl 20 Prozent derstudienplätze werden nach Wartezeit vergeben. Die ZVS berechnet die Wartezeit nach der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind, abzüglich eventueller Parkstudienzeiten. Wer ausreichend lange gewartet hat, kommt also auch mit einer wenigerguten Note zu einemstudienplatz. Innerhalb derwartezeitquote werden keine Landesquotengebildet. Entscheidung über den Studienort Bei der Entscheidung über die Verteilung der nach Wartezeit Ausgewählten sind in erster Linie die Ortswünsche maßgeblich. Wenn sich für die Wunschhochschule mehr Bewerber(innen) in gleicher Ortspräferenz gemeldet haben, als die ZVS dort unterbringen kann, entscheiden folgende soziale Kriterien über die Zulassung: 1. An erster Stelle werden schwerbehinderte Menschen berücksichtigt. 2. An zweiter Stelle berücksichtigt die ZVS Personen, die ihre Wohnung/Hauptwohnung mit dem Ehegatten/Kind haben und an der nächstgelegenen Hochschule des eigenen Landesstudierenwollen. 3. Als dritte Gruppe werden Personen mit besonders zwingenden Bindungen an den erstgenannten Studienort berücksichtigt (Sonderantrag A, s. S. 52). 4. Die vierte Gruppe bilden Personen, die bei ihren Eltern/Pflegeeltern gemeldet sind und an der dem Wohnort nächstgelegenen Hochschule studieren wollen. 5. Personen,für die die sozialen Kriterien 1 bis 4 nicht zutreffen, haben die geringste Bindung zum gewünschten Studienort und können deshalb nur als Letzte berücksichtigt werden. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht entsprechend ihren Ortswünschen verteilt werden können, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit vorgesehen, aufderen ausdrücklichen Wunsch nicht genannte Orte anzufügen;

13 damit wird erreicht,dass möglichst viele in der Wartezeitquote Ausgewählte einen Studienplatz erhalten wenn auch nicht immer an ihrem Wunschort. Ein Nachrückverfahren findet nicht statt. Die übrig gebliebenen Studienplätze werden im Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben. Wer inder Wartezeitquote zugelassen worden ist, nimmt am weiteren Verfahren nicht mehr teil. Nähere Informationen finden SieimInternet unter Download/Themenbezogene Einzelinformationen/ Die Wartezeitquote sowie Entscheidung über den Studienort. Auswahlverfahren der Hochschulen(AdH) Bewerbung bei der ZVS 60 Prozent der Studienplätze werden im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben.das AdHwirdzeitlich nach der Auswahl in der Abiturbesten- und Wartezeitquote durchgeführt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts und den hierauf beruhenden Satzungen der Hochschulen. WeramAuswahlverfahren der Hochschulen teilnehmen möchte, muss sich bei der ZVS bewerben. Zusätzlich zur Bewerbung bei der ZVS wird von einigen Hochschulen eine weitere Bewerbung/Zusendung von Unterlagen verlangt; hierbei werden von den Hochschulen Ausschlussfristen gesetzt; werden diese Fristen versäumt, werden die Hochschulen den Zulassungsantrag vom AdH ausschließen. Teilnahmeberechtigung am AdH Wer am AdH teilnehmen möchte, muss mindestens eine Hochschule (maximal sechs) nennen. Von der Teilnahme am AdH sind ausgeschlossen: Zugelassene in der Abiturbestenquote (auch wenn sie sich nicht eingeschrieben haben), Zugelassene in der Wartezeitquote (auch wenn sie sich nicht eingeschrieben haben), Zweitstudienbewerber(innen), Bewerber(innen) mit bestandener Zwischenprüfunganeiner Fachhochschule (besondere Hochschulzugangsberechtigung), Sanitätsoffizier-Anwärter(innen) der Bundeswehr. Vorauswahl Einige Hochschulen begrenzen die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber und treffen eine Vorauswahl z. B. nach folgenden Kriterien: Grad der Qualifikation (Abiturdurchschnittsnote), Grad derortspräferenz, Verbindung dieser Maßstäbe. Macht eine Hochschule keine Vorgaben für die Vorauswahl, werden alle Studienbewerber(innen), die diese Hochschule an erster bis sechster Stelle genannt haben, am Auswahlverfahren dieser Hochschule beteiligt. Vor der Festlegung der Reihenfolge der Studienorte sollten Sie sich anhand der Erläuterungen zum Studienplatzangebot auf den Seiten 40 bis 48 darüber informieren, nach welchen Kriterien die einzelnen Hochschulen die Vorauswahl durchführen.auf diese Weise können Sie bereits im Vorfeld nicht realisierbare Studienortwünsche ausschließen. Beispiel: Die Hochschule A legt bereits für die Vorauswahl fest, nur Studienbewerber(innen) aufnehmen zuwollen, die mindestens einen Notendurchschnitt von 2,5 erzielt unddiese Hochschule in der Reihenfolge ihrer Ortswünscheanerster Stellegenannt haben. Eine Zulassung zum AdH für die Hochschule A ist somit bereits dann ausgeschlossen, wenn Sie auch mit einem Notendurchschnitt von 1,0 diese Hochschule an zweiter oder dritter Stelle in der Reihenfolge Ihrer Studienortwünsche nennen! Auswahlkriterien der Hochschulen Im Anschluss an die Vorauswahl folgt das eigentliche Auswahlverfahren der Hochschulen. Die Durchschnittsnote, die weiterhin einen maßgeblichen Einfluss behalten muss, kann durch folgendekriterien ergänzt werden: gewichteteeinzelnotendes Zeugnisses, Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests, Art der Berufsausbildungoder Berufstätigkeit, Ergebnis einesauswahlgesprächs, 11 Arbeitsgruppe Studienberatung Freie Universität Berlin ΩErfolg imauswahlgespräch 150 Seiten 12,00 ISSN X M E D I Z I N A L E B E R U F E STAATLICH GEPRÜFTE/R LOGOPÄDE/LOGOPÄDIN Voraussetzung Mittlere Reife oder Fachhochschulreife Der unentbehrliche Ratgeber zur Vorbereitung auf Auswahlgespräche und Tests an deutschen Hochschulen Völlig überarbeitete Neuauflage 2005 Bestellung im Internet unter: Die im Jahre1950 gegründete Hochschule für Politik München (HfP) bietet ein interdisziplinäres Studium der Politikwissenschaft, das in 9Semestern Regelstudienzeit zu dem vonder Universität München verliehenen akademischen Grad eines Diplomaticus scientiae politicae Univ. (Dipl.sc.pol.Univ.)führt. Kein numerus clausus Kein wartezeitschädliches Parkstudium Lehrveranstaltungen in den Nachmittagsund Abendstunden (daher auch geeignet als berufsbegleitendes Studium) Zentrale Lage in Schwabing (Nähe Uni) Gut ausgestattete Hochschulbibliothek Kein anonymer Massenbetrieb Diplom der Universität München NähereInformationen: Hochschule für Politik München Ludwigstraße 8, München Tel. (089) ; Fax(089) Internet: Euro-Medizinal-Kolleg Stuttgart Staatlich anerkannte Berufsfachschule Kronenstr Stuttgart Telefon info@emk.stuttgart.eso.de Wir beraten Sie gern! Beginn 1. Oktober über 100 Schulen bundesweit Anzeigen

14 12 Test für medizinische Studiengänge TMS Die medizinischen Fakultäten der Universitäten Freiburg, Heidelberg, Heidelberg/Mannheim, Tübingenund Ulm sowie die zahnmedizinischen Fakultäten der Universitäten Freiburg, Heidelberg und Ulm berücksichtigen für das Auswahlverfahren der Hochschulen seit Wintersemester 2007/08 einen spezifischen Studierfähigkeitstest (Test für medizinische Studiengänge=TMS) als Auswahlkriterium. Die Teilnahme am TMS ist für die Zulassung zum Sommersemester 2009 nicht verbindlich. Das Testergebnis wird im Rahmen des AdH an diesen Hochschulen mit unterschiedlicher Gewichtung angerechnet. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte dem Studienplatzangebot auf den Seiten 40 bis 48 und den Internetseiten der ZVS sowie den Homepages der Universitäten: Testdurchführung wann und wo? Der Test für das Wintersemester 2009/10 und das Sommersemester 2010 findet am Samstag, sonstige durch das jeweilige Landesrecht zugelassene Kriterien, Verbindung der obigen Maßstäbe. Anhand der unterschiedlichen Auswahlkriterien wird unter den Bewerberinnen und Bewerbern für die jeweilige Hochschule eine Rangliste aufgestellt. Bei Ranggleichheit entscheiden Dienst und Los. Für welche Auswahlkriterien sich die Hochschulen entschieden haben, können Sie dem Studienplatzangebot auf den Seiten 40 ff.entnehmen. Beachten Sie bitte die aktuelle Fassung auf unseren Internetseiten Download/Themenbezogene Einzelinformationen/ Das ZVS-Studienplatzangebot. Die einzelnen Hochschulen können wie Sie bereits gesehen haben unterschiedliche Auswahlregeln verwenden. So gibt es Hochschulen, die ausschließlich so genannte nummerische Kriterien verwenden. Darunter werden Kriterien wie die Durchschnittsnote, die besondere Berücksichtigung von Einzelnoten des Zeugnisses oder die Bonierung einer einschlägigen Berufsausbildung verstanden. Bei diesen nummerischen Auswahlverfahren können die Ranglisten unmittelbar, nachdem die den9.mai 2009 statt. Die Frist für die Online- Anmeldung läuft vom 1.Dezember 2008 bis zum 15. Januar Informationen können über abgerufen werden. Im Auswahlverfahren der Hochschulen wird das Testergebnis mit der Abiturdurchschnittsnote und eventuell anderen Kriterien verrechnet und kann die Platzierung in den hochschuleigenen Ranglisten verbessern. Wer nicht am Test teilgenommen hat, geht bei einer Bewerbung für baden-württembergische Hochschulen das Risiko ein, von Bewerbern mit einer schlechteren Note überholt zu werden. Das Testergebnis wird an verschiedenen medizinischen und zahnmedizinischen Fakultäten unterschiedlich gewichtet. Zum Inhalt und Ablauf des Tests kann die ZVS keine Auskünfte geben. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Organisationsbüro für Koordination und Durchführung des Tests für medizinische Studiengänge (TMS) in Baden-Württemberg unter der Adresse TMS-Koordinationsstelle Universität Heidelberg Im Neuenheimer Feld Heidelberg ZVS die Studienplätze in der Abiturbestenquote und in der Wartezeitquote vergeben hat, ermittelt werden. Bei anderen Auswahlverfahren, bei denen beispielsweise die Ergebnisse von Auswahlgesprächen berücksichtigtwerden sollen, braucht dieaufstellung der endgültigen Rangliste etwas mehr Zeit bei einigen Hochschulen mehr, bei anderen weniger. Damit aber nicht alle Bewerber solange auf die Entscheidung über ihre Bewerbung warten müssen, bis auch die letzte Hochschule ihre Rangliste aufgestellt hat, bietet die ZVS zum Sommersemester 2009 einen verbesserten Service an. Erste Stufe Am 5. März 2009 zieht die ZVS eine Zwischenbilanz. Neben den Ergebnissen aller nummerischen Ranglisten werden dann bereits einige Hochschulranglisten vorliegen. Eine große Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern wird dann schon eine endgültigezulassung erhalten. Die anderen müssen sich leider noch bis 23. März 2009 gedulden. Wie dies im Einzelnen aussieht, kann man am besten an einigen Beispielen verdeutlichen: Beispiel 1: Peter K. kann an seineranerster Stelle genannten Hochschule zugelassen werden. Die noch ausstehenden Entscheidungen seiner nachrangig genannten Hochschulen sind für ihn daher ohne Bedeutung. Beispiel 2: Nina D. konnte an den Hochschulen, die sie an erster und zweiter Stelle genannt hatte, nicht ausgewählt werden. Von ihrer dritten Hochschule erhielt sie allerdings ein Studienangebot. Auch für sie steht damit das Ergebnis der Studienplatzvergabe fest, unabhängig davon, ob sie von ihrer vierten Hochschule,deren Rangliste noch nicht feststeht, noch ein Studienangebot bekommen wird. Beispiel 3: Ulf B. ist an den beiden erstgenannten Hochschulen im Vorauswahlverfahren gescheitert. Die endgültigen Ranglisten stehen zwar noch nicht fest, aber auf ihnen wirdulf B. nicht mehr geführt werden, weil er sportlich gesprochen den Vorlauf nicht überstanden hat. Von seiner dritten Hochschule wurde er jedoch ausgewählt, so dass auch für ihn das endgültige Ergebnis der Studienplatzvergabe bereits feststeht. Beispiel 4: Franz K. hat leider das Vorauswahlverfahren seiner ersten Hochschule nicht bestanden. Bei Hochschule Nummer zwei hat er die Vorauswahl überstanden, das Ergebnis der Auswahlgespräche steht allerdings noch nicht fest, so dass hier noch keine Ranglisten vorliegen. Hochschule drei hat ausschließlich nach nummerischen Kriterien entschieden. Dortkann Franz K. einenstudienplatz erhalten. Da er sich aber im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens noch verbessern kann, erhält er noch keinen Zulassungsbescheid.Ermuss also noch bis 23.März 2009 abwarten. Wichtig ist: Am 5. März 2009 werden nurzulassungsbescheide und keine Ablehnungsbescheideverschickt. Mitteilung im Internet Welche Hochschulen bereits zum 5. März 2009 ihre Ranglisten abschließend aufgestellt haben, kann die ZVS bei Drucklegung dieses ZVS- Infos noch nicht sagen. Auf den Internet-Seiten der ZVS werden Sie aber die entsprechenden Hinweise finden. ZweiteStufe Die zweite Stufe des Auswahlverfahrens findet am 23.März 2009 statt. Dann liegen alle Ranglisten vor. Gleichzeitig ist auch bekannt, wer von den Anfang März 2009 Zugelassenen den

15 13 Auswahlverfahren der ZVS und AdH Studiengänge an Universitäten bundesweit Abiturbestenquote (20%) Wartezeitquote (20%) Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) (60%) 1. Auswahl nach Durchschnittsnote, nachrangig: Wartezeit, Dienst, Los. 2. Verteilung nach Ortswunsch. Falls mehr Bewerber mit dem gleichen Ortswunsch als Plätze vorhanden sind: nach Durchschnittsnote. nachrangig: Punktzahl, Sozialkriterien, Los. 1. Auswahl nach Wartezeit, nachrangig: Durchschnittsnote, Dienst, Los. 2. Verteilung nach Ortswunsch. Falls mehr Bewerber mit dem gleichen Ortswunsch als Plätze vorhanden sind: nach Sozialkriterien. nachrangig: Durchschnittsnote, Los. 1. Vorauswahl -Grad der Qualifikation (Abiturdurchschnittsnote), -Ortspräferenz (Präferenz der im Zulassungsantrag genannten Hochschule), -Verbindung der obigen Maßstäbe. 2. Hauptauswahlverfahren -Grad der Qualifikation (Abiturdurchschnittsnote), -gewichtete Einzelnoten des Zeugnisses, -Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests, - Art einer Berufsausbildung oder -tätigkeit, - Ergebnis eines Auswahlgespräches, - sonstige durch das jeweilige Landesrecht zugelassenen Kriterien, -Verbindung der obigen Maßstäbe. Anzeige DIE UNTERNEHMERISCHE HOCHSCHULE MCI MANAGEMENT CENTER INNSBRUCK *Gesamtauswertung aller gerankten Studiengänge basierendauf Umfragen unter Personalentscheidern/-innen, Industriemagazin 04/2007 und 02/2008. I **Start 2010 I *** geplant 2011 I Abschluss: BA A=Bachelor of Arts, BSc =Bachelor of Science, MA =Master of Arts, MSc =Master of Science, MBA =Master of Business Administration, LL.M. =Master of Laws I Zeitmodell: VZ =Vollzeit, BB =Berufsbegleitend I Bild: Stubaier Gletscher BACHELORSTUDIUM ABSCHLUSS SEM. VZ BB EXECUTIVE MASTERSTUDIUM ABSCHLUSS SEM. VZ BB Management, Communication &IT BA 6 Management &Recht BA 6 Mechatronik /Schwerpunkt Maschinenbau nbau BSc 6 Nonprofit-, Sozial- &Gesundheitsmanagement agement BA 6 Soziale Arbeit BA 6 Tourismus- &Freizeitwirtschaft BA 6 Umwelt-, Verfahrens- &Biotechnologie e BSc 6 Umwelt-, Verfahrens- &Regelungstechnik nik BSc 6 DIPLOMSTUDIUM ABSCHLUSS SEM. VZ BB Wirtschaft &Management Diplom 8 MASTERSTUDIUM ABSCHLUSS SEM. VZ BB Entrepreneurship &Tourismus MA 4 International Business &Law** MA 4 International Health Care Management MA 4 Management, Communication &IT** MA 4 Maschinenbau &Mechatronik*** MSc 4 Soziale Arbeit, Sozialpolitik &-management** MA 4 Umwelt-, Verfahrens- &Biotechnologie e MSc 4 Wirtschaftsingenieurwesen** MSc 4 General Management Executive MBA MBA 4 Master of Science in Management MSc MSc 4 LL.M. Internationales Wirtschafts- &Steuerrecht LL.M. 4 MANAGEMENT-LEHRGÄNGE Banking &Finance 2 Controlling 2 General Management 2 Innovationsmanagement 2 International Management 1 Management, Psychologie &Leadership 1 Marketing 2 Patent- &Lizenzmanagement 1 Personalmanagement 2 Tourismus- &Freizeitmanagement 2 Unternehmenskommunikation 2 Wirtschafts- &Unternehmensrecht 2 SEM. MBA MSC LL.M.. anrechenbar auf CORPORATE TRAININGS& &SEMINARE Innovative Programme für Firmen &Verwaltung, Führung &Kommunikation wir begleiten motivierte menschen Innsbruck /Austria, Universitätsstraßesstraße 15, , office@mci.edu

16 14 Studienplatz angenommen hat, wo also Studienplätze erneut vergeben werden können. Für Franz K. aus unserem Beispiel Nr. 4 stellt sich dann die spannende Frage: Konnte er im Auswahlgespräch soweit Punkte sammeln, dass ihm seine Hochschule Nr. 2 ein Zulassungsangebot macht. Oder kann er nur an seiner dritten Hochschulen, an der er den Studienplatz ja bereits sicher hatte, studieren. Überprüfung Ihres Antrages Während Sie Ihren Antrag online stellen, wird Ihr Antrag interaktiv bereits auf Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben überprüft. Sie können daher sicher sein, dass Sie keine wesentlichen Angaben vergessen haben. AntOn nennt Ihnen auch die beizufügenden Unterlagen. Wenn Sie Ihren Antrag online abschicken, erhalten Sie ebenfalls auf elektronischem Weg umgehend eine Bestätigung über die Übermittlung Ihres Online-Antrages. Ist Ihr unterschriebenes Antragsformular zusammen mit den übrigen Unterlagen bei der ZVS eingegangen (und nur dann wird aus Ihrem online gespeicherten Datensatz ein richtiger Antrag), prüft die ZVS Ihre Angaben. Sobald Ihr Antrag von der ZVS bearbeitet wurde, erhalten Sie eine weitere elektronische Bestätigung über die Übernahme Ihrer online übermittelten Daten in das Berechnungsprogramm der ZVS. Kontrollblatt Mit dieser weiteren elektronischen Bestätigung teilt Ihnen die Zentralstelle auch mit, dass etwa in ein bis zwei Tagen ein elektronisches Kontrollblatt für Sie in Ihrem ZVS-Postfach unter bereitliegt. Auf diesem elektronischen Kontrollblatt überprüfen Sie bitte zunächst die Daten. Achten Sie insbesondere darauf, ob das Kontrollblatt Sie auf eventuelle Mängel in Ihrem Zulassungsantrag, auf das Fehlen von Unterlagen oder Mängel in beigefügten Unterlagen hinweist. Da einige -Programme je nach Sicherheitseinstellungen automatisch generierte Mails in den Spam-Ordner verschieben, sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit ab und zu ent- weder in den Spam-Ordner schauen oder Ihren Datensatz bei der ZVS aufrufen, um auf eventuelle Hinweise der ZVS reagieren zu können. Korrekturen Falls eine Angabe in diesem elektronischen Kontrollblatt nicht oder nicht mehr zutrifft, korrigieren Sie bitte entsprechend. Beachten Sie bitte, dass nach Ablauf der Bewerbungsfrist 30. November 2008 (für sog. Altabiturienten) bzw. 15. Januar 2009 (für sog. Neuabiturienten) keine Änderung des Studiengangwunsches und/oder der gewünschten Hochschule(n)möglich ist. Hat die ZVS eine Angabe wegen fehlender oder unzureichender Belege nicht übernommen, tragen Sie die Angabe im elektronischen Kontrollblatt nach. Drucken Sie das korrigierte Kontrollblatt,aus dem jetzt ein Änderungsantrag geworden ist, aus und senden Sie diesen Änderungsantrag mit Ihrer Unterschriftversehen an die ZVS; zuvorsollten Sie davon eine Kopie für Ihre Unterlagen fertigen. Fügen Sieden erforderlichen Beleg bei (in beglaubigter Kopie zur Form der Nachweise siehe Seite 34 ). Fristen für Korrekturen Falls Sie Angaben im Kontrollblatt ändern oder zu Ihrem Zulassungsantrag Belege nachreichen möchten, muss Ihr Brief spätestens am Montag, den15. Dezember2008(Ausschlussfrist für sog. Altabiturienten) bzw. am Samstag*, den 31.Januar 2009 (Ausschlussfrist für sog. Neuabiturienten) bei der ZVS vorliegen. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Unterlagen bei der ZVS, nicht das Datum des Poststempels. Bescheid Zum Bescheidversand bietet Ihnen die Zentralstelle einen weiteren Service! Gleichzeitig mit dem Versand der Zulassungsbescheide zeigt Ihnen DaISy (unser Daten-Informations-System) im Internet, ob und ggf. an welcher Hochschule Sie zugelassen werden konnten. Der verbindliche Bescheid geht Ihnen dann etwas später mit der Post zu. Termine für den Bescheidversand Am 11.Februar2009 versendet die ZVS die Zulassungsbescheide für die Abiturbesten sowie für die Bewerber(innen), die nach Wartezeit oder in einer der Vorabquoten(z. B. Zweitstudienbewerber) zugelassen werden. DieseBewerber(innen) nehmen am AdH nicht mehr teil. Sollten Sie ca. zwei Tage nach diesem Termin noch keinenbescheiderhaltenhaben, wenden Sie sich bitte umgehend an die ZVS. Am 13.Februar 2009 versendet die ZVS die entsprechenden Ablehnungsbescheide. Gleichzeitig benachrichtigt Sie die ZVS darüber, an welcher Hochschule Sie am AdH teilnehmen. Mit dem Versand der Bescheide ist das Auswahlverfahren in derabiturbestenquote und in der Wartezeitquote abgeschlossen. Es gibt kein Nachrückverfahren. Studienplätze, die nicht angenommen wurden, werden anschließend im Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben. Am 5. März2009 versendet die ZVS die Bescheide an die Studienbewerber(innen), die in derersten Stufe (erster Schritt)des AdH zugelassen werden können. Für jede Hochschule werden nach den jeweils eigenenauswahlkriterienranglistenaufgestellt, in denen die Bewerberinnen und Bewerber in eine eindeutige Rangfolge gebracht werden. Im Anschluss prüft die ZVS, ob und wenn ja wo Zulassungsmöglichkeiten bestehen. Bei mehreren Zulassungsmöglichkeiten erfolgt die Zulassung an der an günstigster Stelle (Ortspräferenz) stehenden Hochschule. Am 23.März 2009 werden für diese Bewerber die Zulassungsbescheide verschickt (zweite Stufe des Auswahlverfahrens der Hochschulen). Ebenfalls am 23.März 2009 werden die Ablehnungsbescheide verschickt. Bewahren Sie Bescheideder ZVS im eigenen Interesse auf, da Sie diese evtl. zum Nachweis bei anderen Institutionen benötigen. Anzeige

17 Einschreibung bei der Hochschule Im Zulassungsbescheid wirdihnen mitgeteilt, bis wann Sie sich bei derhochschule einschreiben müssen. Hinweise zur Einschreibung sind entweder auf demzulassungsbescheid ausgedruckt odersie erhalten diese mit den Einschreibungsunterlagen von der Hochschule. Bei der Einschreibung müssen Siekrankenversichert sein. Weitere Hinweise finden Sie im Internet unter Download/Themenbezogene Einzelinformationen/ Merkblatt über die Krankenversicherung der Studenten und Studentinnen. Nachrückverfahren Studienplätze, die nicht angenommen wurden, werden von den Hochschulen bzw. im Auftrag der Hochschulen von der ZVS imnachrückverfahrenvergeben.der Versand der Zulassungsbescheide erfolgt am 3. April 2009 (1. Nachrückverfahren) und am 17. April 2009 (2. Nachrückverfahren) durch die ZVS (im Auftrag der Hochschulen) bzw. durch die Hochschulen selbst. Nichtannahme des Studienplatzes Wenn Sie den Studienplatz nicht annehmen (egal aus welchem Grund),brauchen Sie hierzu keine Erklärung abzugeben; bitte sehen Sie in diesem Fall von Mitteilungen an die Hochschule oder die ZVS ab. Bei der Nichtannahme des Studienplatzes isteine Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren zum Sommersemester 2009 nicht möglich. Ablehnungsbescheid Auf dem Ablehnungsbescheid teilt Ihnen die ZVS mit, welchen Platz Sie unter den Mitbewerberinnen und Mitbewerbern eingenommen haben. Sie können aus demablehnungsbescheid Ihren jeweiligen Rangplatz und den Grenzrang ersehen. Der Grenzrang ist der Rangplatz, auf dem sich der letzte noch Ausgewählte in der Rangliste befindet. Sie finden die Auswahlgrenzen im Internet unter NC. Die Auswahlgrenzen eines Vergabeverfahrens werden ausschließlich von der Konkurrenzlage bestimmt, d. h. einerseits von der Anzahl der vorhandenen Studienplätze und andererseits von der Zahl der Bewerber sowie deren für die Rangplatzbestimmung maßgeblichen Daten. Die oft geäußerte Ansicht, die abgelehnten Bewerber(innen) würden in eine Warteliste eingetragen und dort von Vergabeverfahren zu 15 Vergabeverfahren einen besseren Rangplatz einnehmen, ist falsch. An jedem Vergabeverfahrennehmen alte undneue Bewerber(innen) teil. Daher müssen die Rangplätze aller Bewerber(innen) auf den Auswahlranglisten jedes Mal neu bestimmt werden. Ihre Rangplätze können sich dabei von einem zum anderen Vergabeverfahren verbessern, aber auch verschlechtern. So verschlechtert sich z. B. Ihr Rangplatz auf der Rangliste für die Abiturbesten, wenn die Zahl der Bewerber(innen) mit besserer Durchschnittsnote im nächsten Vergabeverfahren größer istals bisher. Bitte bedenken Sie, dass Verfahrensergebnisse eines zurückliegenden Semesters nureingeschränkt zu Prognosen für künftige Auswahlgrenzen herangezogen werden können. Wegen des unterschiedlichen Verhältnisses der Studienplatzangebote und der Bewerbungen zueinander sollten Sie nur die Ergebnisse von Sommer- mit Sommersemester bzw. Wintermit Wintersemester miteinander vergleichen. Losverfahren Sollten nach Abschluss der Nachrückverfahren der Hochschulen wieder Studienplätze frei werden, vergeben die Hochschulen dieseineinem Losverfahren.Der Antrag muss bei jeder in Betracht kommenden Hochschule gestellt werden. Die Hochschulen bestimmen hierzu die Fristen. Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten derhochschulen. Studienplatztausch Beachten Sie bitte, dass die ZVS denihnen zugewiesenen Studienplatz nicht ändern kann. Ein Studienplatztausch ist grundsätzlich nur mit Einwilligung der beteiligten Hochschulen möglich. Informationen hierüber erhalten Sie nicht bei der ZVS, sondern bei den Hochschulen. II *Abweichend von den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches verlängert sich die Frist nicht bis zum Ablauf des nachfolgenden Werktages ( 31 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen VwVfG.NW.). Sicher zum richtigen Ausbildungsplatz. Bei den Volksbanken Raiffeisenbanken. Hier ist der richtige Einstieg wichtig. Genau wie für meinen Start ins Berufsleben. Maximilian Klein, Schüler, eines unserer 16Millionen Mitglieder. Die Ausbildung zur Bankkauffrau /zum Bankkaufmann: der Beruf für Finanzen und das Vermögensmanagement. Umfassende Ausbildung mit vielseitigen Einsatzmöglichkeiten Individuelle und vielfältige Weiterbildungschancen Großartige Perspektiven für die berufliche Zukunft Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank.

18 16 NC-Check in sieben Schritten Eine Gebrauchsanweisung fürdas Internetangebot der ZVS Informationen zum Studium gibt es in Hülle und Fülle. Man muss sie nur richtig einordnen können. Was ist wichtig und richtig? Wasnur Schulhof-Gerücht? Welche Fallstricke lauern wo?in sieben Schritten werden Sie hier sicher durch den NC-Dschungelgeführt. In Schritt 1und 2werden noch einmal kurz die Grundregeln des Auswahlverfahrens für die bundesweiten NC-Studiengänge wiederholt. Das ist wichtig, um später die Informationen aus den NC-Tabellen richtig einordnen zu können. In Schritt drei befassen wir uns mit den Ausgangsdaten der Konkurrenz, also der Frage, wie viele Bewerber gibt es für wie viele Studienplätze. In Schritt 4, 5und 6geht es dann um die einzelnen Quoten, um ihre Besonderheiten undihremöglichenprobleme. Allesinallem finden Sie hier eine Gebrauchsanweisung, wie Sie die im Web-Angebot der ZVS vorhandenen Informationen richtig nutzen, um IhreStudienentscheidung abzusichern. Im letzten Schritt geht es dann um die entscheidende Frage: Wie kann ich aus all diesen Informationen, die für mich richtigeentscheidung treffen? 1. Schritt: DreiChancenindreiQuoten Die Auswahlregeln für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge sehen drei Quoten mit unterschiedlichen Auswahlregeln vor. Sie sollen unterschiedlichen Bewerbergruppen Chancen auf einen Studienplatz eröffnen. Die Zauberformel lautet 20 : 20: 60. Im Klartext bedeutet das, 20 Prozent der Studienplätze werden an die (abi-)besten Bewerberinnen undbewerber vergeben. Bei weiteren 20 Prozent können auch weniger gute Abiturienten zum Ziel kommen. Wer bereit und in der Lage ist, eineunter Umständen mehrjährige Wartezeit zu überbrücken, kann im Rahmen derwartezeitquote den Studienplatz erhalten. Das Interessante am Auswahlverfahren verbirgtsich aber in der60-prozent-quote, in der die Hochschulen und zwar jede für sich individuell neben der Abiturnote noch weitere Kriterien bei der Auswahl ihrer künftigen Studierenden verwenden können. Zwar muss die Abiturdurchschnittsnote auch in dieser Quote eine maßgebliche Rolle spielen, ihre Aussagekraft kann aber durch andere Komponenten (unter anderem Tests, Auswahlgespräche, berufliche Kenntnisse oder durch die besondere Bewertung von Einzelnoten) ergänzt werden. So einfach sich dieser Dreisatz anhört, so schwierig sind die Details. 2. Schritt: DreiHürden Auch der zweite Schritt beschäftigt sich noch mit den Regeln,und zwar mit drei häufig übersehenen Bereichen. Erstens: Die Studienplatzvergabe in der Abiturbesten- und in der Wartezeitquote vollzieht sich immer in zwei Schritten. Im ersten Schritt wird ermittelt(auswahl),wer überhaupt einen Studienplatz erhält. Nur diese Ausgewählten gelangen dann in die zweite Stufe, in der über die Realisierung ihrer Ortswünsche entschieden wird. In beiden Stufen und das ist der entscheidende Punkt kommen unterschiedliche Regeln zum Zuge. So übersehen manche,dass sie zwar problemlos die erste NC- Hürde geschafft haben, an der zweiten Hürde aber scheitern, weil sie sich nicht ausreichend mit diesem Teil der Regeln beschäftigt haben. Abb.1 Zweitens: In der 60-Prozent-Quote haben die Hochschulen die Möglichkeit, die Teilnehmer ameigentlichen Auswahlverfahren zu begrenzen. Durch diese Vorauswahl beschränken sie die Zahl der Kandidaten, mit der sie beispielsweise Auswahlgespräche führen, auf ein vernünftiges Maß. Manche verschenken eine Zulassungschance, weil sie eine Hochschule wählen, bei der sie zwangsläufig bereits in der Vorauswahl scheiternwerden. Drittens: Die drei Quoten werden nicht gleichzeitig, sondern nacheinander abgearbeitet.wer in derabibestenquote einen Platz bekommen hat, nimmt an der Auswahl in den anderen Quoten (und auch an eventuellen Nachrückverfahren) nichtmehr teil.wer einen Studienplatz in einer vorrangigen Quote erhalten hat, ist aus dem weiteren Wettkampf um die Studienplätze erfolgreich ausgestiegen. Schritt 3: Wie groß ist die Konkurrenz? Auch der dritte Schritt dient noch der Vorbereitung auf die Interpretation der entscheidenden Tabellenmit denauswahlkriterien. Bei diesem undden weiteren Schritten wollen wir eine fiktive Abiturientin, nennen wir sie Gloria, begleiten. Sie hat mit Glanz und Gloria daher ihr Name inbayern ihr Abitur mit dem Notendurchschnitt 1,4 bestanden. Nach einem halben Jahr im Ausland möchte sie nun zum Sommersemester 2009 Medizin studieren, am liebsten an der

19 17 Charité, ersatzweise auch in Münster oder Göttingen. Bei ihrer Informationsreise durch das ZVS- Web gilt ihr erster Klick dem Button Studienangebot (Abb. 1, Pfeil 1).Da sie sich jetzt zum Sommersemester 2009 bei der ZVS um einen Studienplatz bewerben will, gilt ihr Interesse den Ergebnissen des letzten Vergleichssemesters, nämlich dem Sommersemester Wie groß war im Sommersemester 2008 die Zahl der Konkurrenten an den einzelnen Studienorten? Wie knapp das jeweilige Angebot an Studienplätzen?, das sind Glorias Fragen. Dass sie in den drei Quoten jeweils unterschiedliche Orte nennen kann, hatte sie bereits herausgefunden. Entsprechend findet sie bei den Tabellen mit den Bewerberzahlen drei unterschiedliche Rubriken. Die Daten, die Gloria dann liest, mag sie allerdings nicht glauben: In der Abiturbestenquote hatten sich Medizin- Interessenten für die Charitè entschieden, in der Wartezeitquote allein mit erstem Ortswunsch und in der Hochschulquote sogar Und insgesamt gab es dort im letzten Sommersemester nur 300 Studienplätze zu besetzen. Der durch die Bewerberzahlen ausgelöste Schock hat bei Gloria heilsame Nebenwirkungen. Da die Konkurrenz um die Studienplätze derart groß ist, können sie die Auswahlgrenzen nicht mehr überraschen. Schritt 4: Nur vom Feinsten Als Gloria den nächsten Info-Schritt angeht und die Werte für die bundesweiten NC-Studiengänge des Sommersemesters 2008 aufruft (Abb. 1, Pfeil 2), erhält sie eine auf den ersten Blick etwas verwirrende Tabelle. Die NC-Werte sind dort nach Bundesländern und Studiengängen geordnet. Wegen der unterschiedlichen Schulsysteme in den einzelnen Bundesländern findet die Konkurrenz länderweise statt. Die Abiturienten konkurrieren nur mit denjenigen um die Plätze, die im gleichen Bundesland also unter vergleichbaren Bedingungen die Schule abgeschlossen haben. Da Gloria in Bayern die Schule besucht hat, sucht sie in der entsprechenden Zeile und findet dort für Medizin die Ziffernfolge 1,3 (5). Das bedeutet, dass alle mit einer Abiturdurchschnittsnote von 1,2 und besser ausgewählt werden konnten. Für alle 1,3-er reichten die Plätze nicht aus, so dass nur diejenigen zugelassen werden konnten, die zusätzlich eine Wartezeit von mindestens fünf Semester hatten. Sollte es mehr Bewerberinnen und Bewerber mit demselben Kriterium geben, entscheidet unter ihnen das Los. Abb. 2 Gloria liegt also mit ihrem Notenschnitt von 1,4 und dem einen Auslandssemester als Wartezeit nicht im Auswahlbereich. Optimistisch wie sie ist, geht sie dennoch davon aus, dass sie im kommenden Sommersemester zu den Glücklichen gehört, die den Landes-NC schaffen werden. Die erste Hürde wäre also theoretisch überwunden. In der zweiten Stufe geht es nun um den Hochschul-NC. Maximal sechs Orte darf Gloria nennen. An jeder Hochschule sind 20 Prozent der Plätze für die Abiturbesten vorgesehen. Wenn sich mehr an erster Stelle für einen bestimmten Ort entscheiden haben, als dort Plätze vorhanden sind, wird in einer neuen Notenkonkurrenz über die Zulassung entschieden. Zu den Ergebnissen dieser Hochschulkonkurrenz gelangt sie, indem sie am Ende der neuen Tabelle den entsprechenden Studiengang anklickt. Dann öffnet sich eine neue Tabelle (Abb. 2) mit den Hochschul-NC s. Gloria findet bei ihrem Wunschort Berlin Charité die Ziffernfolge 1 1,3 (4). Anhand der Erläuterungen findet sie schnell heraus, dass dort zugelassen werden konnte, wer diese Hochschule an erster Stelle genannt hatte und mindestens eine Abiturnote von 1,3 oder besser vorweisen konnte. Die letzte Ziffer in Klammern beschreibt die Zulassung nach Sozialkriterien. Um diese Ziffern zu verstehen zu können, muss man ein wenig mehr über die Motive der Studienortwahl wissen. Die Nähe zum elterlichen Wohnort ist ein wesentlicher Faktor bei der Wahl des Studienortes. Soziale, familiäre und wirtschaftliche Gesichtspunkte beeinflussen daher auch die Rangfolge, in der die ZVS über die Studienortwünsche entscheidet. Diese Gruppen bildet die ZVS: 1. Schwerbehinderte 2. Verheiratete 3. Bewerber mit besonderen (in einem Sonderantrag nachgewiesenen) Bindungsgründen an den Studienort 4. Bewerber, die bei ihren Eltern wohnen und an der nächstgelegenen Hochschule des eigenen Bundeslandes studieren wollen 5. alle Übrigen. Messerscharf schließt Gloria, dass an der Charité in Berlin die soziale Komponente in diesem Fall eine gewisse Rolle gespielt hat, da wurden aus der durch die Ziffer 4 deutlich gemachten Gruppe der bei den Eltern wohnenden Bewerber zugelassen. Genauso messerscharf hat sie aber auch erkannt, dass sie die Zulassung an der Charitè in der Abiturbestenquote um eine Zehntelnote verpasst hätte. In Münster, ihrem ersten Alternativort, findet sie die Ziffernfolge 1 1,3 (4) und denkt, dass hier für sie die selbe knappe Auswahlsituation vorliegt. Bei nochmaligem Nachdenken muss sie allerdings erkennen, dass in Münster nur diejenigen 1,3-er zugelassen werden konnten, die diese Uni an erster Stelle genannt hatten. Mit einem Zweitwunsch war niemand mehr zum Zug gekommen. Zu einer ähnlichen Erkenntnis gelangt Gloria bei ihrem dritten Uni-Wunsch Göttingen. Dort lautet die entsprechende Ziffernfolge 2 1,4 (5). Mit dieser Hochschule als Drittwunsch wäre sie im letzten Sommersemester

20 18 chancenlos gewesen, als Zweitwunsch hätte es geklappt. Sollte sie also ihre Ortswünsche ändern? Ins Grübeln kommt sie durch eine andere Eintragung in der Tabelle. Bei der Uni Gießen findet sie statt einer Notenangabe ein F. In der Legende liest sie, dass es dort freie Studienplätze gegeben habe. Freie Studienplätze entstehen dann, wenn sich weniger Abibeste für diesen Studienort entscheiden, als es dort Abb. 3 Plätze in der entsprechenden Quote gibt. Diese freien Plätze werden der Hochschulquote zugeschlagen. Soll Gloria also ihre Ortswünsche aufgrund dieser Informationen ändern? Oder soll sie darauf bauen, dass die Konkurrenz zum nächsten Sommersemester für sie ein wenig günstiger ausfallen wird? Oder hat sie, wenn es in der Abibestenquote nicht klappen sollte, möglicherweise eine weitere Chance im Hochschulverfahren? Sie entschließt sich, über diese Fragen noch eine Nacht zu schlafen und sich vorerst weitere Informationen aus dem ZVS-Web anzusehen. Schritt 5: Mit Geduld zum Ziel Wartezeit war für Gloria bisher kein Thema. Wegen ihrer sehr guten Zeugnisnoten hatte sie fest mit einem Studienplatz gerechnet. Jetzt ist sie doch etwas verunsichert. Über den Button NC gelangt sie zu den Informationen über die Wartzeitzulassung und erleidet den nächsten Schock: Nach sage und schreibe zehn Semestern Wartezeit (Abb. 3) konnte man zum Sommersemester 2008 auch mit weniger guten Abiturnoten einen Medizin-Studienplatz erhalten. Die Erläuterung für die Ziffer 3,3 in der Klammer hat sie dann nur noch am Rande wahrgenommen. Vergleichbar mit den NC-Angaben in der Abiturbestenquote lautet die vollständige Interpretation der Ziffernfolge 10 (3,3) : Alle Bewerber mit elf und mehr Semestern Wartzeit konnten ausgewählt werden; von denjenigen mit zehn Wartesemestern nur die, die zusätzlich eine Note von 3,3 oder besser vorweisen konnten. Nach der Auswahl folgt in der nächsten Stufe die Entscheidung über den Studienort. Am Ende der Tabelle findet sie den entsprechenden Link und gelangt so zu einer Übersicht mit den Ortsentscheidungen (Abb.4). Für ihre Wunschuni Charité findet sie die Ziffernfolge 1 5 (2,4) und interpretiert sie wie folgt: Der letzte über die Wartzeit ausgewählte und an der Charité zugelassene Bewerber hatte diese Hochschule an erster Stelle genannt, gehörte nach den Sozialkriterien zur Gruppe 5 und hatte eine Abiturnote von 2,4. Genau richtig, Gloria! Ob sie selbst eine so lange Wartezeit für ihren Studientraum in Kauf nehmen will oder kann, diese Frage hat sie bisher verdrängt. Die Hoffnung, wenn nicht in der Abibestenquote, dann doch in der Hochschulquote ihren Studienplatz zu bekommen, hat solche Zweifel bisher nicht aufkommen lassen. Schritt 6: Verwirrende Vielfalt Voller Hoffnung macht Gloria sich nun daran, die Geheimnisse der letzten Studienplatzquote zu ergründen, dem Auswahlverfahren der Hochschulen, kurz AdH genannt. Bereits bei Schritt drei (Abb. 1, Pfeil 1), als sie sich über die Zahl der verfügbaren Studienplätze und die Bewerbungen in den einzelnen Quoten informiert hatte, war sie auf eine Tabelle gestoßen, in der die Auswahlkriterien der einzelnen Hochschulen dargestellt wurden (Abb. 5). Drei von neun medizinischen Fakultäten hatten sich zum Sommersemester 2008 ausschließlich für die Abiturnote als Auswahlkriterium entschieden. Neun allerdings hatten als Ergänzung zur Abiturnote weitere Kriterien eingesetzt, darunter auch Glorias Wunschuni in Berlin. Ein Klick auf mehr Info in dieser Tabelle fördert die Einzelheiten zu Tage (Abb. 6). Als erste Information stößt ihr ins Auge, dass die medizinische Fakultät der Charité Universitätsmedizin Berlin zum letzten Sommersemester nur diejenigen in ihr Auswahlverfahren aufgenommen hat, die diese Hochschule an erster Stelle genannt hatten. Die Charité als Wunsch Nummer zwei bis sechs anzugeben, war also völlig aussichtslos und quasi eine vergebene Chance, bilanziert Gloria und erinnert sich an eine Tabelle, in der die Ortswünsche für das Hochschulverfahren aufgelistet waren. Dass Studieninteressierte die Charité für das AdH als Erstwunsch angaben, hatte sie leicht irritiert. Als sie aber nachrechnet und feststellt, dass immerhin noch Studienbewerbungen Berlin im Hochschulverfahren auf den aussichtslosen Plätzen zwei bis sechs eingetragen waren, konnte sie nur leicht der Kopf schütteln. Abb. 4 Ihre beiden Ersatz-Universitäten Münster und Göttingen führten beide eine Vorauswahl durch. Die Universität Münster machte bereits nach der ersten Ortspräferenz dicht. Göttingen hat sich in Sachen Vorauswahl eine besondere Variante ausgedacht. Die Uni nimmt zwar Bewerber in erster bis dritter Präferenz

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