Kapitel II: Grundlagen der Raumordnung im Land Salzburg

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1 1. Auflage Dezember 2015 Salzburger Raumordnungsbericht Kapitel II: Grundlagen der Raumordnung im Land Salzburg 1. Rechtsgrundlagen der Raumordnung im Land Salzburg 1.1. Geltende Gesetze für die Raumforschung und Raumordnung Die aktuelle rechtliche Grundlage der Raumordnung im Land Salzburg ist das Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 (ROG 2009), das im Landesgesetzblatt Nr. 30/2009 am 24. März 2009 kundgemacht wurde und am 1. April 2009 in Kraft getreten ist. Dabei handelt es sich im Grunde um eine Überarbeitung des Raumordnungsgesetzes 1998, die durch zahlreiche Novellierungen aufgrund von EU-Richtlinien erforderlich wurde, um die Lesbarkeit des Gesetzes zu verbessern (vgl. dazu die ausführliche Analyse im letzten Raumordnungsbericht ROB 2010). Am 5. Juli 2011 wurde das Gesetz vom 18. Mai 2011, mit dem das Gesetz über Auskunftspflicht, Dokumentenweiterverwendung, Datenschutz und Landesstatistik geändert wird, im Landesgesetzblatt kundgemacht. Mit diesem Gesetz wurde ein neuer Abschnitt Geodateninfrastruktur eingefügt und somit erfolgte die überfällige rechtliche Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie auch im Salzburger Landesrecht (ADDSG-Gesetz 1988 i.d.f. LGBl. Nr. 59/2015). Die Erwartungen an das ROG 2009 konnten jedoch insbesondere hinsichtlich der Baulandmobilisierung nicht erfüllt werden. Aus diesem Grunde hat die neue Landesregierung, die am 19. Juni 2013 angelobt wurde, in ihrer Regierungserklärung folgende Ziele für eine nochmalige Überarbeitung des ROG vereinbart (ARBEITSÜBERKOMMEN 2013, S ): Eine Widmung soll nur bei Bedarf erfolgen, wenn eine Bebauung sichergestellt wird. Wird Bauland innerhalb von zehn Jahren nicht genützt, soll unter Berücksichtigung der steuerlichen Rahmenbedingungen eine entschädigungslose Rückwidmung erfolgen bzw. sollen befristete Widmungen ermöglicht werden. Prüfung hinsichtlich Möglichkeiten zur Einführung einer neuen Vertragsraumordnung und eines Modells der Infrastrukturabgabe zur Mobilisierung von Bauland. Die Baulandausweisung an bestehenden Siedlungsansätzen soll unter dem Gesichtspunkt der Nachverdichtung und des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden erleichtert werden Die Möglichkeiten der Nachverdichtung sollen ausgebaut werden ebenso wie die effiziente Nutzung von Bauland (Ausbau von Dachböden, Zubauten, Aufstockung oder ein Dichtebonus für Tiefgaragen). Die Regelungen bzw. Grenzen des Zugangs zum öffentlichen Verkehr laut Landesentwicklungsprogramm (Abstand zu Haltestellen des öffentlichen Verkehrs) bei der Baulandausweisung sollen in Hinblick auf eine Flexibilisierung überarbeitet werden. Baulandsicherungsmodelle sollen auch weiter verstärkt umgesetzt werden, damit Bauland erschwinglich wird. Durch geeignete gesetzliche Maßnahmen sollen Vorbehaltsflächen für förderbaren Wohnbau und/oder Baulandsicherungsmodelle verpflichtender Bestandteil der Raumplanung werden. Orts- und Stadtkerne sollen Schwerpunkt für die Versorgung der Bevölkerung sein. Widmungen für dezentrale Handelszentren sind aus diesem Grund restriktiv zu behandeln. 29

2 Salzburger Raumordnungsbericht Auflage Dezember 2015 Das Bebauungsgrundlagen-, das Baupolizei- und das Bautechnikgesetz sowie andere bautechnische Vorschriften sollen zu einer einheitlichen Bauordnung des Landes zusammengefasst werden. Die Regelungen sollen dabei auch entflechtet, angepasst und hinsichtlich einer besseren Lesbarkeit strukturiert werden. Zudem sollen die Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik so rasch wie möglich in das Salzburger Baurecht übernommen werden. Das Land Salzburg unterstützt die Gemeinden bei der Anwendung des neuen Grundverkehrsgesetzes, mit dem illegale Zweitwohnsitze effektiv bekämpft werden. Ziel ist ein bestmöglicher Schutz vor der illegalen Nutzung als Zweitwohnsitz bei gleichzeitig möglichst geringem Verwaltungsaufwand. Das Grundverkehrsgesetz ist unter diesen Vorgaben in der Mitte der Legislaturperiode zu evaluieren, und es sind gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Hauptwohnsitznutzung zu prüfen. Neben einer Novellierung des Raumordnungsgesetzes und der Baurechtsgesetze sollen die vereinbarten Ziele auch durch Anpassungen im Bereich der überörtlichen Raumplanung konsequent durchgesetzt werden. Diese soll insbesondere durch eine Stärkung der Regionalplanung und durch die Ausarbeitung von Sachprogrammen erfolgen. Dabei ist nach dem Arbeitsübereinkommen [ ] die Schaffung von Chancengleichheit für Stadt und Land ein wesentliches Leitziel des Landes. Dabei steht die zentralörtliche Funktion der Stadt Salzburg außer Zweifel. Die Ordnung des Raumes ist im Hinblick auf Infrastrukturkosten, Verkehrsströme, den Erhalt an Naturräumen sowie erforderliche Retentionsflächen, aber auch für eine geordnete Siedlungsentwicklung von zentraler Bedeutung. Wir bekennen uns im Zusammenhang damit zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Regionen sowie zu Mindeststandards der Daseinsvorsorge in allen Salzburger Gemeinden. Die Stärkung der Regionalplanung und der Grundsatz des sparsamen Flächenverbrauchs werden zukünftig dabei im Vordergrund stehen. Einer Ausdünnung des ländlichen Raums wollen wir mit unseren Möglichkeiten entgegenwirken. Allerdings bekennen sich die Koalitionsparteien auch zu ihrer Aufgabe, einer weiteren Zersiedelung des Landes mit allen damit verbundenen negativen Konsequenzen entgegenzuwirken (ARBEITSÜBERKOMMEN 2013, S. 43, Hervorhebung F. D.) Im Berichtszeitraum erlassene Verordnungen der Landesregierung Das Raumordnungsgesetz 2009 ermächtigt die Landesregierung zur Erlassung von Durchführungsverordnungen, zur Ausarbeitung überörtlicher Planungsinstrumente, die durch Verordnung der Landesregierung für verbindlich erklärt werden (Entwicklungsprogramme) sowie zur Erlassung von Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe, welche festlegen, ob die Verwendung von bestimmten Flächen in einer Gemeinde für Handelsgroßbetriebe vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung aus zulässig ist (ausgenommen in gekennzeichneten Stadt- und Ortskernen). Seit wurden von der Landesregierung 22 Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe erlassen, die in Tab. 2 übersichtlich dargestellt sind. Neben den Standortverordnungen sind im Berichtszeitraum drei Durchführungsverordnungen zum ROG 2009 neu erlassen und drei Verordnungen zur Verbindlicherklärung von Regionalprogrammen erlassen worden. Die Übersicht zeigt die folgende Tab

3 1. Auflage Dezember 2015 Salzburger Raumordnungsbericht Tab. 2: Im Berichtszeitraum in Rechtskraft erwachsene Standortverordnungen Datum Beschluss / Inkrafttreten LGBl.- Nr / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /2014 Gemeinde Projekt HG- Kategorie Eugendorf Fachmarkt HG- F Rauris Verbrauchermarkt HG-V 600 St. Gilgen Verbrauchermarkt HG-V 600 Salzburg Einkaufszentrum HG-E Bad Hofgastein Verbrauchermarkt HG-V Bergheim Verbrauchermarkt HG-V 600 Radstadt Einkaufszentrum HG-E Oberndorf Verbrauchermarkt HG-V 600 Salzburg Einkaufszentrum HG-E Abtenau Einkaufszentrum HG-E 900 Eugendorf Verbrauchermarkt HG-V 936 Mittersill St. Michael im Lungau Bruck an der Glocknerstraße Hof bei Salzburg Tamsweg Einkaufszentrum Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Fachmarkt Bau-, Möbel- und Gartenmarkt Bau-, Möbel- und Gartenmarkt Bau-, Möbel- und Gartenmarkt HG-E HG-V HG-V HG-F Maximale Verkaufsfläche (m²) HG-B HG-B HG-B Salzburg Verbrauchermarkt HG-V 850 Seekirchen Verbrauchermarkt HG-V 600 Salzburg Tamsweg Salzburg /2014 Quelle: Landesgesetzblätter Bau-, Möbel- und Gartenmarkt Bau-, Möbel- und Gartenmarkt HG-B HG-B Henndorf Verbrauchermarkt HG-V 650 Verlängerung der Geltungsdauer der Standortverordnung aus LGBl. Nr. 111/

4 Salzburger Raumordnungsbericht Auflage Dezember 2015 Tab. 3: Im Berichtszeitraum erlassene Durchführungsverordnungen und Verbindlicherklärungen von Entwicklungsprogrammen Datum Beschluss / Inkrafttreten LGBl.- Nr. Bezeichnung und Inhalt der Verordnung /2011 9/ / / /2014 Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 30. Dezember 2010 über die Bauten in Kleingartengebieten (Kleingartengebietsverordnung) und die Änderung der Verordnung über Bauten ohne Bauplatzerklärung Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 30. Dezember 2010, mit der geeignete Methoden und Betriebsweisen für die Abwassersammlung und - beseitigung von Almgebäuden festgelegt werden (Almgebäude-Abwasser- Verordnung AAV) Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 12. Jänner 2011 über die Darstellung von Flächenwidmungsplänen und Bebauungsplänen (DarstVO) Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 27. November 2013, mit der das Regionalprogramm Salzburg-Stadt und Umgebungsgemeinden für verbindlich erklärt wird. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 21. Februar 2014, mit der das Regionalprogramm Pinzgau für verbindlich erklärt wird /2014 Quelle: Landesgesetzblätter Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 21. Februar 2014, mit der das Regionalprogramm Oberpinzgau für verbindlich erklärt wird. 32

5 1. Auflage Dezember 2015 Salzburger Raumordnungsbericht Salzburger Geographisches Informationssystem SAGIS Das Salzburger Geographische Informationssystem SAGIS wurde 1987 als eines der ersten Bundesländer-GIS gegründet. Zu dieser Zeit bestand schon seit mehreren Jahren die ge-setzliche Verpflichtung durch das Raumordnungsgesetz einen Raumordnungskataster zu führen. Mit dem ROG 2009 wurde im 7 die Verpflichtung zur Führung eines geographi-schen Informationssystems (SAGIS) mit Einsichtnahmemöglichkeit im Internet festgelegt. Seit 2007 erfolgt die Datenhaltung im SAGIS datenbankbasiert. Der Großteil der über 400 Datenschichten wird von den zuständigen Fachdienststellen erfasst bzw. gewartet. Die Verwaltung der gesamten Datenbestände erfolgt zentral über das SAGIS. Mit Hilfe verschiedener Client-Anwendungen kann auf die Geodatenbank zugegriffen werden. Abb. 1: SAGIS-Client-Anwendungen Innerhalb der Landesverwaltung werden die ArcGIS-Desktop-Produkte ArcInfo, ArcEditor und ArcView sowie einige Desktop-Erweiterungen genutzt. Die Produkte umfassen jeweils die beiden Anwendungen ArcMap (für das Editieren, für Analysen und Kartenerstellung) und ArcCatalog (Managementoberfläche für GIS-Daten). Diese hochfunktionalen Softwareprogramme sind bei rund 160 Nutzerinnen und Nutzern des Landesdienstes im Einsatz und dienen diesen Expertinnen und Experten dazu, Tätigkeiten bzw. Projekte mit GIS-Bezug professionell zu bearbeiten. Seit bereits zehn Jahren stellt das Land Salzburg den Bürgerinnen und Bürgern ein kostenloses Geodatenportal zur Veranschaulichung von Geodaten zur Verfügung. Nicht nur die Landesverwaltung nutzt SAGISonline intensiv für fachliche Analysen zum Beispiel in der Raumplanung, sondern auch für Banken, Notare, Immobilienmakler, Landwirte und Wissenschafter ist diese Applikation zur alltäglichen Arbeitshilfe geworden. Seit Anfang 2014 ist die Applikation in der vierten Generation online. Unter ist der einfache Direktzugriff auf zahlreiche Datenschichten des Salzburger Geographischen Informationssystems (SAGIS), möglich. Besonders beliebt sind die Adresssuche, die Grundstückssuche und die landesweit verfügbaren, aktuellen Farbluftbilder, was mehr als Zugriffe pro Jahr unter Beweis stellen. 33

6 Salzburger Raumordnungsbericht Auflage Dezember 2015 Abb. 2: Visualisierung von SAGIS-Basisdaten mit ArcMap Amtsinterne Visualisierung von Basisdaten mittels ArcMap (Version ): Ausschnitt Marktgemeinde Kuchl mit Orthofoto 2012, Grundstücks- und Hausflächen und Flächenwidmungsplan Abb. 3: SAGISonline Version 4.0 Ausschnitt Stadtgemeinde Zell am See Die neu gestalteten Themeneinstiege z. B. zu Verkehr und Energie oder zu Gesundheit und Soziales erleichtern das Auffinden der gewünschten Information und bieten ein angepasstes Inhaltsverzeichnis und eine Schnellsuche. Es ist aber auch weiterhin möglich andere gewünschte Inhalte hinzuzufügen und so Themen beliebig miteinander zu kombinieren und darzustellen. 34

7 1. Auflage Dezember 2015 Salzburger Raumordnungsbericht Zudem wurde ein neues Design umgesetzt, das Pull-Down-Menüs mit einer Schnellhilfe für jedes Werkzeug bietet. Interessante neue Funktionen sind die Abfragemöglichkeit von Geländehöhendaten für das gesamte Bundesland sowie die Möglichkeit zur Erstellung von Höhenprofilen. Open Government Data Im Juli 2011 wurde die Cooperation OGD Österreich von den Städten Wien, Linz, Salzburg und Graz, sowie dem Bundeskanzleramt gegründet, seit April 2012 ist das Kooperationsportal data.gv.at freigeschaltet. Unter dem Motto Salzburg macht auf hat sich im Juni 2014 auch das Land Salzburg dafür entschieden, öffentliche Daten zur Verfügung zu stellen. Einen wesentlichen Beitrag dazu liefert das SAGIS in Form von Geodaten aus verschiedenen Fachbereichen. Das Angebot unter kann entweder zur persönlichen Information oder auch für kommerzielle Zwecke frei genutzt werden SAGIS im Umfeld des Aufbaus einer europaweit einheitlichen Geodateninfrastruktur Am 15. Mai 2007 ist die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) in Kraft getreten. Die Richtlinie Mitgliedstaaten beinhaltet die Dokumentation, Bereitstellung, Zugänglichkeit von bestimmten Datenbeständen im Rahmen einer Geodateninfrastruktur (GDI). Weiters werden Suchdienste, Darstellungsdienste und Downloaddienste zur Vernetzung von Geodaten- Produzenten, Geodatennutzern und Dienstleistungsunternehmen gefordert. Abb. 4: Aufbau einer Geodateninfrastruktur Quelle: Am 2. März 2010 ist das Bundesgesetz über eine umweltrelevante Geodateninfrastruktur des Bundes (GeoDIG, BGBl. I Nr. 14/2010) in Kraft getreten. Die rechtliche Umsetzung der INSPIRE Richtlinie im Land Salzburg erfolgte durch eine Änderung des Gesetzes über Auskunftspflicht, Dokumentenweiterverwendung, Datenschutz und Landesstatistik (ADDSG-Gesetz 1988 i.d.f. LGBl. 35

8 Salzburger Raumordnungsbericht Auflage Dezember 2015 Nr. 59/2015). Analog zur Richtlinie sieht das GeoDIG eine stufenweise Umsetzung bis zum Jahr 2019 vor und regelt speziell folgende Punkte: Erstellung von Metadaten; interoperable Aufbereitung der Geodaten für deren Kompatibilität; Schaffung und Betrieb von auf dem Internet basierenden Netzdiensten für die öffentliche Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Geodaten ; Nutzung der Geodaten zwischen inländischen öffentlichen Geodatenstellen und den Geodatenstellen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und durch die Europäische Union; Koordination der Einrichtung von Geodateninfrastruktur(en), Verpflichtung zum Monitoring und Erstattung von Berichten an die Europäische Kommission. Wichtig ist sicherlich anzumerken, dass sich die Richtlinie und somit auch die rechtliche nationale Umsetzung nur auf bereits bestehende Geodaten und Geodatendienste beziehen und keine Erfassung von neuen Geodaten vorgeschrieben ist. Seit 3. Dezember 2010 liegen für definierte Datensätze (gemäß der Anhänge I und II der Richtlinie) Metadaten INSPIRE-konform vor. In den Jahren 2011 bis 2013 erfolgte die Zurverfügungstellung von Darstellungs- und Downloaddiensten für die Anhänge I bis III. Auf nationaler Ebene erfolgt die inhaltliche Abstimmung über die konkrete Umsetzung im Rahmen der Nationalen Koordinierungsstelle des Bundes (im GeoDIG vorgesehen), in der auch das Land Salzburg durch das SAGIS vertreten ist. Umfassende Informationen über die Umsetzung der Richtlinie in Österreich erhält man unter Die traditionell gute Zusammenarbeit aller österreichischen Bundesländer auf GIS-Ebene erhält in Zeiten von INSPIRE eine neue und wichtige Bedeutung. Das gemeinsame Geodatenportal wird weiter ausgebaut um für die zukünftigen Herausforde-rungen, wie die Transformation der Daten in die jeweiligen INSPIRE-Datenmodelle, gerüstet zu sein. Abb. 5 : Zeitplan zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie Quelle: 36

9 1. Auflage Dezember 2015 Salzburger Raumordnungsbericht Karte 2: Orthofoto-Befliegungen , Land Salzburg 37

10 Salzburger Raumordnungsbericht Auflage Dezember Beschaffung von Orthofotos Kooperation zwischen Bund und Ländern Auch in der Salzburger Landesverwaltung stellen aktuelle, digitale und qualitativ hochwertige Orthofotos eine wichtige Planungsgrundlage dar. Bereits seit mehr als zehn Jahren gibt es Vereinbarungen zwischen den Ländern und dem BMFLUW (bzw. dem LFRZ) über den Austausch bzw. die gemeinsame Beschaffung von digitalen Orthofotos. In den letzten Jahren trat auch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) dieser Kooperation bei. Daraus ergeben sich vielfältige Vorteile wie z. B. hohe Qualitätsstandards, optimierte Abgrenzung der Flugblöcke, Verwendung der hochwertigen Geländemodelle der Länder und reduzierte Beschaffungskosten. In der aktuellen Kooperation wird sukzessive das Land Salzburg erneut beflogen. Eine Fortführung der bewährten Zusammenarbeit über 2015 hinaus wäre wünschenswert Basemap Verwaltungsgrundkarte von Österreich Bei basemap.at handelt es sich um ein kartographisches Produkt, basierend auf den Verwaltungsgeodaten der neun Länder, der Graphenintegrationsplattform (GIP.at), sowie der Länderpartner, allen voran jene aus den Städten und Gemeinden. Es ist das Ergebnis eines Kooperationsprojektes der neun österreichischen Länder (Geo-land.at), ITS Vienna Region / GIP.at Betreiber, sowie der Technischen Universität Wien und der Fa. Synergis. Die Implementierung von basemap.at wurde aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Programms Innovation für grüne und effiziente Mobilität Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen des nationalen Aktionsplans für Intelligente Verkehrssysteme (IVS) durchgeführt. Die Karte deckt das gesamte österreichische Staatsgebiet homogen und flächendeckend ab und wird im Zwei-Monats-Rhythmus vollautomatisch auf Basis der bei den Partnern vorliegenden originären Geodaten aktualisiert. Mittlerweile werden auch diverse Produktvarianten z. B. Grau oder Overlay angeboten. Die Karte und deren Geodatengrundlagen sind einem stetigen Aktualisierungsprozess unterworfen. Sowohl das kartographische Erscheinungsbild als auch die Geodatengrundlagen selbst werden laufend verbessert und aktualisiert. Die Basemap ist als Web Map Tile Service (WMTS) gemäß OGC-Standard verfügbar und frei und kostenlos, auch für kommerzielle Zwecke, mit der OGD-Lizenz CC-BY 3.0 AT nutzbar. 38

11 1. Auflage Dezember 2015 Salzburger Raumordnungsbericht Abb. 6: Ausschnitt Basemap Standardvariante, Stadtgemeinde St. Johann im Pongau Quelle: GIP.at Graphenintegrationsplattform GIP.at ist ein gemeinsames Projekt der österreichischen Bundesländer, der ASFINAG, der ÖBB Infrastruktur AG, des BMVIT und des Partners ITS Vienna Region. Der österreichische Städtebund ist assoziierter Partner. Mit GIP.at wird die Graphenintegrationsplattform GIP in ganz Österreich umgesetzt. Ziel des Projekts GIP.at ist es, dass die Verkehrsdaten nach einheitlichen Regeln digital verwaltet werden können. Dafür ist es erforderlich, dass die verschiedenen Bezugssysteme, mit deren Hilfe Daten abgelegt werden (= Graphen), voneinander wissen. Dieses neue System ist die Graphenintegrationsplattform GIP. Sie wird den Städten, Gemeinden und weiteren Gebiets-körperschaften kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Detailinformationen über das Projekt finden Sie auf der Homepage In Salzburg beschäftigte sich eine ausgewählte Gruppe, bestehend aus Vertretern der Landesamtsdirektion, den Abteilungen 4, 6 und 10 des Amtes der Salzburger Landesregierung und Mitabeitern der Firma Planalp, mit der Konzeption und Erstellung des digitalen Verkehrsgraphen für Salzburg. Dieser Verkehrsgraph wurde durch die Kombination verschiedenster Geodatenbestände erzeugt und bildet als flächende-ckendes, routingfähiges Netz die Grundlage von GIP. 39

12 Salzburger Raumordnungsbericht Auflage Dezember 2015 Abb. 7: Aufbau GIP Salzburg Quelle: eigene Bearbeitung 40

13 1. Auflage Dezember 2015 Salzburger Raumordnungsbericht Raumforschung 3.1. Alpenraumprojekt DEMOCHANGE Demographic Change in the Alps: adaptation strategies to spatial planning and regional development Im Alpenraumprojekt DEMOCHANGE 1 erarbeiteten Alpenregionen mit verschiedenartiger Struktur in einer transnationalen Partnerschaft und in Kooperation mit angewandten Forschungszentren insbesondere Informatonen zu den Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Stadtund Umland-beziehungen, die Arbeitsplatzentwicklung, die Migration, das Bildungs- und Gesellschaftssystem sowie die kommunale und regionale Infrastruktur, z. B. Grundversorgungsinfrastruktur. Ausgewählte Modellregionen (für Salzburg: Pinzgau, Pongau, Lungau) wurden näher analysiert, und es wurden Handlungsempfehlungen für die Entscheidungsträger ausgearbeitet (AINZ et al und DOLLINGER et al. 2011). Abb. 8: Kontinuität und Wandel Fronleichnamsprozession in Werfenweng 2011 Foto: Christian Ganschitzer, Juni 2011, Fotowettbewerbsbeitrag im Rahmen des Projekts Die Schlusskonferenz des Projekts fand Ende September 2012 statt, Projektabschluss war Jahresende Die Ergebnisse des Projekts können der Internetseite entnommen werden. Der deutschsprachige regionale Endbericht wurde in einer eigenen Schriftenreihe mit dem Titel Materialien zur Raumplanung veröffentlicht (siehe Unterkapitel 4). Über dieses Projekt wurde bereits im letzten Raumordnungsbericht ausführlich berichtet. 1 Dieses Projekt wurde von der Europäischen Union im Rahmen des Alpenraumprogramms Alpine Space kofinanziert. 41

14 Salzburger Raumordnungsbericht Auflage Dezember Untersuchungen zum Projekt Alpendorf Dachstein-West In diesem gemeinsam mit der Örtlichen Raumplanung beauftragten Raumforschungsprojekt wurde das Alpendorf Dachstein-West in der Gemeinde Annaberg im Hinblick auf die Umsetzung der im Rahmen des Genehmigungsverfahrens festgelegten Begleit- und Umsetzungsmaßnahmen sowie bezüglich der Auswirkungen auf die örtliche Wirtschaft und Gastronomie näher untersucht. Diese Anlage ist als Beherbergungsgroßbetrieb gewidmet und besteht aus einzelstehenden Hütten, deren Eigentümer verpflichtet wurden, die Objekte touristisch über eine zentrale Agentur weiterzuvermieten. Für einen bestimmten Zeitraum dürfen diese Objekte allerdings auch durch die Eigentümer genutzt werden. Abb. 9: Der erste Bauabschnitt des Alpendorfes Dachstein-West Quelle: SCHOSSLEITNER Studie Alpendorf Dachstein-West. Fotodokumentation, Folie 4., September Die Ergebnisse der Untersuchung wurden in der Schriftenreihe E-Papers zur Salzburger Raumplanung veröffentlicht (vgl. Unterkapitel 4). Durch diese Untersuchung konnten raumplanungsrelevante Problemlagen dieses Typs von Berherbergungsanlagen identifiziert werden. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse konnten Ansatzpunkte zur Beurteilung von Ferienhausdorfprojekten im Rahmen der aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahren abgeleitet werden. Damit einhergehend wird eine erfolgversprechende Betriebsführung gewährleistet und damit die Gefahr einer Umnutzung als verdeckte Zweitwohnungen verringert.

15 1. Auflage Dezember 2015 Salzburger Raumordnungsbericht Almregion Bayerisch-Salzburger Kalkalpen Von Mitte 2010 bis Ende 2013 wurde unter der Federführung der Arbeitsgruppe Landschaft und Nachhaltige Entwicklung am Fachbereich Geographie und Geologie der Universität Salzburg in Zusammenarbeit mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Traunstein und den Research Studios Austria, Studio ispace, das ETZ-Projekt Almregion Bayerisch-Salzburger Kalkalpen durchgeführt (ANZENGRUBER et al. o. J.) Hintergrund des Projektes war, dass sich die Almgebiete in den Alpen derzeit in einem markanten Strukturwandel befinden. Die traditionelle Almwirtschaft mit Produktion von Nahrungsmitteln auf der Alm ist weitgehend einer saisonalen Weidewirtschaft ohne Erzeugung von Milch, Käse und Butter gewichen. Die Pflege von Almflächen hat abgenommen, wodurch Almgebiete verbuschen und verwalden und damit wertvolles Weideland und Biodiversität verloren gehen. Gleichzeitig sind zahlreiche Almgebiete durch vielfältige Nutzungsansprüche mehr denn je gefragt. Abb. 10: Titelseite der Einladung zur Projektabschluss-Veranstaltung Quelle: ETZ-Projekt Almregion Bayerisch Salzburger Kalkalpen Vor diesem Hintergrund war es Ziel des Projektes, in einer geographisch zusammenhängenden Region den Bayerisch-Salzburger Kalkalpen unter Verwendung verschiedener Methoden, die Art und Intensität der Veränderungen zu analysieren, Wirkungszusammenhänge aufzuzeigen und über die Ländergrenzen hinweg Vorschläge für künftige Maßnahmen zu erarbeiten, um diese Ge- 43

16 Salzburger Raumordnungsbericht Auflage Dezember 2015 biete eines außergewöhnlichen kulturellen Erbes als Wirtschafts- und Lebensraum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten. Gleichzeitig sollten die Erkenntnisse als Grundlage für Planungsmaßnahmen und Nutzungsstrategien für die grenzüberschreitende Almregion dienen. Die Analyse der Veränderungsprozesse wurde auf die Almgebäude und die Almweideflächen sowie auf die Bedeutung der Almen für die umgebenden Regionen fokussiert. In Verbindung mit verschiedenen Analysemethoden war es somit möglich, neue Erkenntnisse über diese kalkalpine Almlandschaft, ihren aktuellen Zustand, ihre Dynamik sowie über ihre Bedeutung zu gewinnen. Die Ergebnisse lassen sehr unterschiedliche Nutzungsveränderungen im Bereich der Almen erkennen, wobei nicht-traditionelle Nutzungsformen vor allem im Zusammenhang mit Sommerund Wintertourismus stark zunehmen. Das Projekt hat auch gezeigt, dass der Erhalt der Almen, die das Prädikat Weltkulturerbe verdienen würden, nicht nur eine Aufgabe der Bewirtschafter sein kann, sondern vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung darstellt (unveränderte Wiedergabe aus dem Projektabschlussbericht ANZENGRUBER et al. o. J., S. 5). Abb. 11: Die Nutzung von Almgebäuden ist vor allem für den Tourismus von Bedeutung Foto: F. Dollinger, Juli 2014, Gruberalm in der Osterhorngruppe, Gemeinde Faistenau. 44

17 1. Auflage Dezember 2015 Salzburger Raumordnungsbericht Indikatoren zur Raum- und Umweltentwicklung Ziel dieses Projektes ist die Aufbereitung anwendbarer Indikatoren zur Raum- und Umweltentwicklung für das Land, die Regionalverbände sowie für die Gemeinden in definierter Qualität, Aktualität und Periodizität. Diese Indikatoren sollen so aufbereitet sein, dass die OrtsplanerInnen in der Lage sind, diese ohne eigene Analysearbeiten bzw. Datenbeschaffung anzuwenden, und sie sollen auch im Rahmen der aufsichtsbehördlichen Kontrolle verwendbar sein. Dabei werden wahrscheinlich zwei, möglicherweise auch drei, Maßstabsebenen zu unterscheiden sein: Indikatoren für das gesamte Landesgebiet mit der räumlichen Bezugsebene einer Gemeindegrenzenkarte, wie sie bereits in den letzten Raumordnungsberichten Anwendung fanden. Indikatoren für Gemeinden mit der räumlichen Bezugsebene Gemeindefläche auf Basis von Orthofotos. Zu prüfen ist, ob eine dritte Maßstabsebene für den Bereich Planungsregionen Sinn macht. Die inhaltliche Weiterbearbeitung dieses Projektes ist abteilungsintern für die nächsten zwei Jahre vorgesehen und soll in weiterer Folge bei einem Runden Tisch des Referats Örtliche Raumplanung mit den OrtsplanerInnen diskutiert werden. Ein wesentlicher fachlicher Input für diese Arbeiten wird auch durch laufende ÖROK-Partnerschaften erwartet. Zu folgenden Themenbereichen ist die Ausarbeitung dieser Indikatoren vorgesehen: 1. Bevölkerung, Haushalte, Wohnungen 2. Siedlung und Bebauung 3. Räumliche Disparitäten, Erreichbarkeit und Versorgungsqualität infrastruktureller Einrichtungen 4. Wirtschaftsstruktur und Tourismus 5. Landschaftsstruktur und Umweltsituation 6. Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und Energieraumplanung 7. Bedarfsgerechte Raumplanung 3.5. Raumforschungsprojekt Grundversorgung in den Salzburger Gemeinden und das System der Zentralen Orte 2012/13 Die Neuerhebung des Systems der Zentralen Orte wurde im Frühsommer des Jahres 2013 beauftragt. Letztmalig erfolgte diese Erhebung für das Jahr 2007, noch frühere Erhebungen bezogen sich auf die Jahre 2001 und Bei dieser Neuerhebung 2013 wurden erstmals seit der Erhebung 1991 auch die Verflechtungsbereiche der Zentralen Orte neu bestimmt. Das Projekt wurde Ende September abgeschlossen und in der Schriftenreihe E-Papers zur Salzburger Raumplanung veröffentlicht (vgl. Kapitel II.4). 45

18 Salzburger Raumordnungsbericht Auflage Dezember 2015 Karte 3: Das System der zentralen Orte im Land Salzburg

19 1. Auflage Dezember 2015 Salzburger Raumordnungsbericht Im Folgenden wird versucht, eine kurze Charakteristik des zentralörtlichen Systems des Landes Salzburg herauszuarbeiten. Besonders hingewiesen wird dabei auf die Veränderungen seit 2007 (vgl. AINZ 2008 im Vergleich zu AINZ et al. 2014). Detaillierte Informationen sind den Tabellen und Karten des veröffentlichten Endberichts zu entnehmen. Einen ausgezeichneten Überblick über die aktuelle zentralörtliche Struktur im Land Salzburg bieten die beiden Karten 3 Das System der Zentralen Orte im Land Salzburg 2013 und 4 Zentralität der Gemeinden im Land Salzburg Die Entwicklung der zentralörtlichen Struktur wird in den Karten zur Rangziffernänderung auf Ebene der Zentralen Orte und der Gesamtgemeinden sichtbar. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass in einem Gebirgsland wie Salzburg die Siedlungsstruktur und somit auch die Lage der Zentralen Orte primär von der Topographie bestimmt wird. Sowohl die Hauptverkehrswege als auch die Haupt-siedlungsräume orientieren sich an den großen Tallandschaften. Die zentrale Achse bildet das Salzachtal, entlang dessen eine ganze Reihe von Zentralen Orten aufgefädelt ist. Daneben stellen die Mittelpinzgauer Senke und das Saalachtal, das zentrale Becken des Lungaus, das Ennstal und das Lammertal sowie das Salzburger Becken und der Flachgau bevorzugte Siedlungsräume dar, was sich in einer Häufung der Zentralen Orte in diesen Gebieten widerspiegelt. Die Landeshauptstadt Salzburg ist mit 290 zentralen Diensten insgesamt und 75 von 80 möglichen Diensten der Oberen Stufe 2 als sehr gut ausgestattetes Oberzentrum zu kennzeichnen. Im Vergleich dazu fallen die anderen Orte bei den Diensten der Oberen Stufe deutlich ab. Hallein nimmt mit 193 Diensten den zweiten Platz ein und erreicht in der Auswertung nach Zentralen Orten als einziger Ort Rang 8. In der Gemeindeauswertung erreicht neben Hallein mit 202 Diensten auch Zell am See mit 189 Diensten diese Rangstufe, gefolgt von den Gemeinden St. Johann (181 Dienste) und Saalfelden (174 Dienste) auf Rangstufe 7. Die beiden zuletzt genannten Orte erreichen auch in der Auswertung nach Zentralen Orten mit 178 Diensten in St. Johann und 171 Dienste in Saalfelden als Einzige die Rangstufe 7 und sind als schwach ausgestattete Oberzentren zu kennzeichnen. Die Orte der Rangstufe 8 (Gemeinde und Zentraler Ort Hallein sowie Gemeinde Zell am See) sind im Gesamtsystem der Zentralen Orte im Land Salzburg als mäßig ausgestattete Oberzentren zu charakterisieren. Sehr positiv entwickelt hat sich in den letzten Jahren Saalfelden, das als Zentraler Ort mit 20 neuen Diensten aufwarten kann. Damit hat sich Saalfelden entgegen dem Trend zwischen 2001 und 2007 entwickelt, der mit nur 4 neuen Diensten eher von Stagnation gekennzeichnet war. Die positive Entwicklung kommt auch in der Rangreihung zum Ausdruck, in der Saalfelden als Zentraler Ort wieder einen Rang gut machen konnte und aktuell den vierten Platz hinter Salzburg, Hallein und St. Johann einnimmt. In der Mittleren Stufe sind der Bezirkshauptort Tamsweg im Lungau mit 160 Diensten und die Zentralen Orte Bischofshofen im Pongau (156 Dienste) und Zell am See (153 Dienste) als sehr gut ausgestattete Zentren der Mittleren Stufe (Rang 6) zu kennzeichnen. Während insbesondere Tamsweg sein Diensteangebot kräftig steigern konnte (+16 Dienste gegenüber 2007), etwas abgeschwächt auch Bischofshofen (+ 9 Dienste) stagniert Zell am See mit nur einem zusätzlichen Dienst. Der Zentrale Ort Zell am See ist deshalb auch in der Rangreihung vom vierten Platz 2007 auf den siebten Platz im Jahr 2013 zurückgefallen und hat auch eine Rangstufe eingebüßt wohlgemerkt nur als Zentraler Ort, nicht als 2 Zur Erklärung der Erhebungsweise: In einem ersten Arbeitsschritt werden alle im Land vorkommenden Dienste erfasst. Der Dienst, der am häufigsten vorkommt, hat die niedrigste Zentralität. Der Dienst, der am seltesten vorkommt, hat die höchste Zentralität. Dienste höherer Zentralität kommen seltener und meist in höherrangigen Zentralen Orten vor. Zwischen den Diensten der Oberen Stufe und den Diensten der Untersten Stufe liegen die Dienste der Mittleren und Unteren Stufe. Die Abgrenzung zwischen den Stufen wird empirisch festgestellt. Je mehr Dienste einer bestimmten Stufe in einem Zentralen Ort vorkommen, desto höher ist dessen Zentralität zur Methode siehe ausführlich die Beschreibung bei WEICHHART

20 48 Salzburger Raumordnungsbericht Auflage Dezember 2015 Gemeinde! Dies dürftn einerseits in den beschränkten räumlich-geographischen Möglichkeiten zur Ansiedelung weiterer Funktionen/Dienste auf dem Gebiet des Gemeindehauptorts begründet sein und andererseits auch in der Tatsache, dass mit Schüttdorf ein starkes prosperierendes Nebenzentrum besteht, das Zentralität aus dem Hauptort abzieht. Eine ähnliche Situation liegt auch in Wals-Siezenheim vor. Der Ort liegt als Gemeinde in der Rangreihung noch vor Tamsweg und Bischofshofen und erreicht in der Auswertung nach Gemeinden mit einem Plus von 28 Diensten gegenüber 2007 wie diese Rangstufe 6, liegt demnach eine Rangstufe höher als noch In der ZO-Perspektive taucht Wals-Siezenheim allerdings erst auf Platz 25 in der Unteren Stufe mit dem Nebenzentrum Himmelreich auf. Aufgrund der vielen Nebenzentren in der Gemeinde im Gemeindegebiet gibt es insgesamt sechs Zentrale Orte schafft es kein Zentraler Ort in die Mittlere Stufe. Mit klarem Abstand folgen die mäßig ausgestatteten Orte der Mittleren Stufe (Rangstufe 5). Dazu zählen die Zentralen Orte und Gemeinden Seekirchen, Mittersill und Oberndorf mit 135 bis 146 Diensten. Alle drei Orte haben sich sehr po-sitiv entwickelt, insbesondere Seekirchen, dessen Diensteangebot zwischen 2007 und 2013 um 23 Funktionen zugenommen hat, was auch mit einer Höherstufung von Rangstufe 4 auf Rangstufe 5 einhergeht. Ähnlich wie Saalfelden hat sich auch in Seekirchen der Trend umgekehrt, denn zwischen 2001 und 2007 war im Vergleich mit anderen Orten in der Region eine eher stagnierende Entwicklung festzustellen, die damals auch zu einer Abstufung des Ortes führte. Mit der aktuellen Höherstufung wurde diese wieder rückgängig gemacht und die Rangstufe von 2001 wieder erreicht. Der Zentrale Ort Schüttdorf in Zell am See sowie die Zentralen Orte und Gemeinden Eugendorf, Neumarkt, Straßwalchen, Bad Hofgastein, Altenmarkt und Abtenau und die Gemeinde Grödig bilden die Gruppe der schwach ausgestatteten Zentralen Orte der Mittleren Stufe. Ihr Diensteangebot liegt zwischen 100 und 130 Funktionen. Schüttdorf und die Gemeinde Bad Hofgastein mussten eine Herabstufung von der fünften Stufe, die sie 2007 erreichten, auf die vierte Stufeim Jahr 2013 hinnehmen. In beiden Orten entwickelte sich das Diensteangebot positiv (+ 6 Dienste), aber der Zuwachs war zu gering, um die Rangstufe halten zu können. Eine Höherstufung hat der Zentrale Ort Eugendorf erfahren. Das ist primär auf die Fusion des Nebenzentrums Kalham-Straß mit dem Hauptort zurückzuführen. Das Diensteangebot im Hauptort ist damit von 78 Diensten auf 120 gestiegen, Eugendorf hat sich in der Rangreihung dadurch um 16 Plätze verbessert und nimmt jetzt Rang 12 ein. Radstadt erreicht weder als Zentraler Ort noch als Gemeinde die Rangstufe 4 und gehört bereits zur Unteren Stufe. Gemeinsam mit über 20 anderen Zentralen Orten und Gemeinden (Kuchl, Schwarzach im Pongau, Bad Gastein, Sankt Michael, Obertrum, Hof bei Salzburg, Himmelreich in Wals-Siezenheim, Golling, Henndorf, Grödig, Wals, Bruck, Lamprechtshausen, Bergheim, Elsbethen-Glasenbach, Puch, Kaprun, Sankt Gilgen, Siezenheim, Oberalm, Mattsee, Thalgau) stegt es auf Rangstufe 3 bzw. bildet es die Gruppe der sehr gut ausgestatteten Zentralen Orte der Unteren Stufe. Als Gemeinden erreichen zusätzlich Anif, Bramberg am Wildkogel, Hallwang, Maishofen und Saalbach-Hinterglemm diese Rangstufe. Die Herabstufung Radstadts hat dabei nichts mit der Gesamtzahl an Diensten zu tun. Mit 120 Diensten wäre das Diensteangebot für die Rangstufe 4 mehr als ausreichend. Was fehlt, sind aber die stufenspezifischen Dienste: Radstadt erreicht nicht die erforderliche Mindestanzahl von Diensten der Mittleren Stufe. Zehn Dienste wären für Rangstufe 4 gefordert, Radstadt erreicht nur sechs. Aus demselben Grund verlor auch die Gemeinde Kuchl Rangstufe 4, wobei bei Kuchl nur ein Dienst der Mittleren Stufe zum Verbleib in dieser Rangstufe fehlte. Auch einige andere Zentrale Ort (Schwarzach, Bad Gastein und Himmel-

21 1. Auflage Dezember 2015 Salzburger Raumordnungsbericht reich/wals-siezenheim) und Gemeinden (wiederum Schwarzach und Bad Gastein sowie Bergheim, Thalgau und Anif) wurden herabgestuft. In Himmelreich/Wals-Siezenheim dürfte die Herabstufung auch damit zusammenhängen, dass Viehhausen diesmal als eigenständiger Zentraler Ort identifiziert wurde und nicht mehr im Zentralen Ort Himmelreich-Viehhausen wie noch 2007 aufging. Das Diensteangebot in Himmelreich umfasst deshalb aktuell nur mehr 92 Dienste (2007: 100), was die Einordnung in Rangstufe 3 und den Verlust von zehn Plätzen in der Rangreihung (2007: Rang 15, 2013: Rang 25) bedeutet. Interessant ist, dass in Wals-Siezenheim seit 2007 der Hauptort Wals deutlich zulegen konnte. Er konnte sein Diensteangebot um 19 Funktionen ausweiten und ist in der Rangreihung damit um neun Plätze vom 38. Rang auf den 29. Rang vorgerückt. Wals liegt somit nur mehr vier Plätze hinter Himmelreich und nimmt seine Zentrenfunktion wieder verstärkt wahr. Einige Zentrale Orte wie Hof bei Salzburg, Lamprechtshausen und Puch sowie Gemeinden (Lamprechtshausen, Puch bei Hallein, Bramberg am Wildkogel, Maishofen und Saalbach-Hinterglemm) wurden aufgrund des besseren Diensteangebots von Rangstufe 2 auf Rangstufe 3 heraufgestuft. Damit verbunden war auch eine entsprechende Vorrückung in der Rangreihung. So machten die Zentralen Orte Hof bei Salzburg und Lamprechtshausen 18 Plätze gut, Puch und St. Michael zwölf Plätze. Die Vorrückung von Hof dürfte primär auf die Fusion von Elsenwang mit dem Gemeindehauptort zu tun haben, wodurch das Diensteangebot in Hof um 25 Funktionen gestiegen ist. Besonders positiv hat sich auch Lamprechtshausen entwickelt. Das Diensteangebot hat sich um ein Drittel erhöht und ist auf 88 Dienste im Zentralen Ort Lamprechtshausen und auf 93 Dienste in der Gemeinde gestiegen. Damit rückt der Ort in der Zentrale-Orte- Auswertung vom 49. auf den 31. Platz in der Rangreihung vor, in der Gemeindeauswertung vom 49. auf den 29. Platz! Peter WEICHHART hat in seiner Untersuchung auf die enge räumliche Nachbarschaft von Zentralen Orten gleicher oder benachbarter Rangstufe hingewiesen, woraus er ableitet, dass bei diesen Zentralen Orten ein funktionaler Verbund bzw. eine Aufgabenteilung gegeben ist (vgl. WEICHHART 1996, S. 58). Auch in der aktuellen Erhebung lassen sich diese zentralörtlichen Verflechtungsbereiche gut erkennen. Neben Salzburg und Hallein bilden Zell am See, Schüttdorf und Saalfelden das wichtigste derartige Verbundsystem. An dritter Stelle folgt wie bei WEICHHART der Bereich St. Johann, Bischofshofen und Schwarzach und schließlich der Bereich Radstadt und Altenmarkt im Pongau. Im Flachgau ist eine solche Funktionsteilung für Seekirchen, Neumarkt und Straßwalchen festzustellen. Vergleicht man die Dienstekonfiguration der Zentralen Orte dieser Systeme, so ist zu bemerken, dass sie sich in ihrer Angebotsstruktur teilweise wechselseitig ergänzen. Was auch erkennbar wird, ist die Tatsache, dass in einigen dieser Verbundsysteme einzelne Gemeinden eine doch deutlich stärkere Position haben und sich positiver entwickeln als die benachbarten Kommunen so St. Johann im Pongau und Seekirchen am Wallersee im Flachgau. Die mäßig ausgestatteten Zentralen Orte der Unteren Stufe (Rangstufe 2; Dienste) haben sich sowohl auf ZOals auch Gemeindeebene relativ stabil entwickelt. Nur einige wenige Zentrale Orte wie Piesendorf, Taxach-Rif in Hallein, Faistenau, Mauterndorf und Seeham konnten aufgrund der positiven Entwicklung eine höhere Rangstufe (Stufe 2) erreichen. Auf Gemeindeebene konnten neben Seeham auch Rauris und Flachau heraufgestuft werden. Eine Rangabstufung auf Ebene der Zentralen Orte (von 3 auf 2) hat nur Strobl zu verzeichnen, auf Gemeindeebene neben Strobl auch Werfen und Neukirchen am Großvenediger. Auch auf Rangstufe 1, bei den schwach ausgestatteten Zentralen Orten der Unteren Stufe konnte sich ebenfalls eine ganze Reihe von Orten und Gemeinden in Bezug auf die Rangeinstufung verbessern (vgl. Tabelle). Einige Zentrale Orte verbesserten sich sogar um zwei Rangstufen (von Stufe A auf Stufe 1) so Pfongau in der Gemeinde Neumarkt am Wallersee, Unterdorf-Oberdorf in 49

22 50 Salzburger Raumordnungsbericht Auflage Dezember 2015 Thalgau, Jadorf in Kuchl, Mitterberghütten in Bischofshofen, Irrsdorf in Straßwalchen, und Grafenhof in Sankt Veit im Pongau. Einige wenige Zentrale Orte erfuhren auch eine Herabstufung (minus eine Rangstufe, von Rang 2 auf Rang 1) so Mayrwies in Hallwang und Maria Alm in Maria Alm am Steinernen Meer. Auf Gemeindeebene musste neben Maria Alm auch Köstendorf eine Herabstufung hinnehmen. Eine Höherstufung um eine Rangstufe (von A* auf 1) haben Goldegg und Krimml zu verzeichnen. In der Untersten Stufe hat sich ebenfalls einiges getan, Details sind den Tabellen im Anhang zu entnehmen. Generell lässt sich festhalten, dass sich die Versorgung auf dem Niveau der Untersten Stufe auf Gemeindeebene gegenüber 2007 kaum verändert hat, wie aus dem im Wesentlichen gleich bleibenden Angebot ersichtlich ist. Eine ungünstige Entwicklung (Rangverlust) ist nur in einigen Gemeinden wie in Hüttau, Zederhaus, Hintersee, St. Andrä im Lungau und Weißpriach zu erkennen. Eine Höherstufung um einen Rang gab es hingegen in den Gemeinden Fusch an der Großglocknerstraße, Untertauern, Krispl und Göming. Bedenklich ist, dass drei von fünf Orten, die eine Herabstufung hinnehmen mussten, im Lungau liegen. Auf Ebene der Zentralen Orte sind die Ergebnisse der Untersten Stufe wesentlich differenzierter zu betrachten, die Herabstufungen betragen bis zu drei Rangstufen z. B. beim Zentralen Ort Walserberg in Wals-Siezenheim oder bei Bergham-Gerling in Saalfelden am Steinernen Meer. Diese großen Abweichungen kommen weniger durch einen Verlust an Funktionen zustande, sondern sind vielmehr bedingt durch zusätzliche Zentrale Orte, was zwangsläufig auf Kosten der Zentralität der 2007 ausgewiesenen Zentralen Orte geht Wals-Siezenheim ist hierfür ein gutes Beispiel, wo mit Gois und Viehhausen zwei weitere Zentrale Orte dazukamen. Die Funktionen von Gois waren 2007 dem Zentralen Ort Walserberg zugeordnet waren, mit dem Hinzukommen von Gois wurde somit Walserberg als Zentraler Ort geschwächt. Außerdem sind durch die GIS-Unterstützung bei der Identifikation der Zentralen Orte die Dienste in der aktuellen Untersuchung den Zentralen Orten wesentlich genauer zugeordnet worden als dies in den vorhergehenden Erhebungen 2007, 2001 und 1991 auf Basis der Ortschaften möglich war. Die zum Teil großen Unterschiede zwischen den Ergebnissen 2007 und 2013 können auch mit der unterschiedlich präzisen Zuordnung der Dienste zu den richtigen Zentralen Orten zusammenhängen. Diese Zusammenhänge und die unterschiedliche Qualität der Erhebungen sind bei der Verwendung und Interpretation der Daten auf Zentraler Orte-Ebene zu berücksichtigen und kritisch zu reflektieren. Mit dem Beitritt zur Europäischen Union haben sich auch die Rahmenbedingungen für die zentralörtlichen Interaktionen im Grenzland Salzburg wesentlich verändert. Durch die Wirksamkeit der vier Grundfreiheiten des gemeinsamen Binnenmarktes (freier Warenverkehr, Arbeitnehmer- und Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit sowie freier Kapital- und Zahlungsverkehr) ist es zu einer deutlichen Umstrukturierung des Bereichsgefüges gekommen, wobei diese Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist. Während auf der Mittleren und vor allem auf der Unteren Zentralitätsstufe auch Kaufkraftabflüsse in Richtung der grenznahen Zentralen Orte in Bayern zu erwarten sind, ist für die Landeshauptstadtstufe eine deutliche Bereichserweiterung erfolgt und weiterhin zu erwarten (vgl. Karte 5). Das Landesentwicklungsprogramm Bayern sowie der Regionalplan der Region Südostoberbayern hat dieser Situation auf bayerischer Seite Rechnung getragen und eine Reihe von bayerischen Gemeinden dem Stadt- und Umlandbereich Salzburg zugeordnet: Freilassing ist als Verdichtungskern, sechs direkte Nachbargemeinden sind als funktionale Erweiterung des Stadtund Umlandbereiches Salzburg und sieben weitere Gemeinden sind als regionaler Ergänzungsbereich des Stadt- und Umlandbereiches von Salzburg festgelegt worden. Die bayerischen und Salzburger Raumplaner gehen davon aus, dass sich die grenzüberschreitenden Verflechtungen auch in Zukunft weiter intensivieren werden und die bayerischen Gemeinden dabei eine Reihe von Funktionen für den gesamten Ballungsraum übernehmen können. Neben der Versorgungsfunktion

23 1. Auflage Dezember 2015 Salzburger Raumordnungsbericht ist dabei vor allem an die Bereiche Wohnen, Arbeiten, Tourismus, Freizeit und Erholung gedacht. Umgekehrt ist damit impliziert, dass die Kernstadt Salzburg für die definierte Region weite Bereiche der Versorgung auf höchster Zentralitätsstufe übernimmt. Tab. 4: Die Zentralen Orte im Land Salzburg 2013 Rangreihung 2013 ZO-Kennnummer Gemeinde Zentraler Ort Gesamtzahl der Funktionen/ Rangziffer 2013 Summe UUST Summe UST Summe MST Summe OST Rang der Zentralen Orte Salzburg Salzburg Hallein Hallein Sankt Johann im Pongau Sankt Johann im Pongau Saalfelden am Steinernen Meer Saalfelden am Steinernen Meer Tamsweg Tamsweg Bischofshofen Bischofshofen Zell am See Zell am See Seekirchen am Wallersee Seekirchen am Wallersee Mittersill Mittersill Oberndorf bei Salzburg Oberndorf bei Salzburg /1 Zell am See Schüttdorf Eugendorf Eugendorf Radstadt Radstadt Neumarkt am Wallersee Neumarkt am Wallersee Straßwalchen Straßwalchen Bad Hofgastein Bad Hofgastein Altenmarkt im Pongau Altenmarkt im Pongau Abtenau Abtenau Kuchl Kuchl Schwarzach im Pongau Schwarzach im Pongau Bad Gastein Bad Gastein Sankt Michael im Lungau Sankt Michael im Lungau Obertrum am See Obertrum am See Hof bei Salzburg Hof bei Salzburg /2 Wals-Siezenheim Himmelreich Golling an der Salzach Golling an der Salzach Henndorf am Wallersee Henndorf am Wallersee Grödig Grödig Wals-Siezenheim Wals Bruck /Großglocknerstraße Bruck/Großglocknerstraße Lamprechtshausen Lamprechtshausen Bergheim Bergheim Elsbethen Elsbethen-Glasenbach Puch bei Hallein Puch bei Hallein Kaprun Kaprun Sankt Gilgen Sankt Gilgen /1 Wals-Siezenheim Siezenheim Oberalm Oberalm Mattsee Mattsee Thalgau Thalgau Anif Anif Strobl Strobl

24 Salzburger Raumordnungsbericht Auflage Dezember Rangreihung 2013 ZO-Kennnummer Gemeinde Zentraler Ort Gesamtzahl der Funktionen/ Rangziffer 2013 Summe UUST Summe UST Summe MST Summe OST Rang der Zentralen Orte Maishofen Maishofen Bürmoos Bürmoos Saalbach-Hinterglemm Saalbach Lofer Lofer Uttendorf Uttendorf Neukirchen am Großvenediger Neukirchen am Großvenediger Bramberg am Wildkogel Bramberg am Wildkogel Leogang Leogang Werfen Werfen Großarl Großarl Wagrain Wagrain Anthering Anthering Elixhausen Elixhausen Großgmain Großgmain Piesendorf Piesendorf /3 Hallein Taxach-Rif Faistenau Faistenau Mauterndorf Mauterndorf Eben im Pongau Eben im Pongau Mariapfarr Mariapfarr Taxenbach Taxenbach Seeham Seeham /1 Hallwang Mayrwies Adnet Adnet Koppl Koppl Fuschl am See Fuschl am See Annaberg-Lungötz Annaberg im Lammertal Unken Unken Köstendorf Köstendorf /1 Anif Niederalm Sankt Veit im Pongau Sankt Veit im Pongau Sankt Martin/Tennengebirge Sankt Martin am Tennengebirge Maria Alm am Steinernen Meer Maria Alm Rauris Rauris Niedernsill Niedernsill Dorfgastein Dorfgastein Pfarrwerfen Dorfwerfen Bad Vigaun Vigaun Ebenau Ebenau /1 Bergheim Lengfelden Hollersbach im Pinzgau Hollersbach im Pinzgau Sankt Martin bei Lofer Sankt Martin bei Lofer Flachau Flachau Filzmoos Filzmoos Stuhlfelden Stuhlfelden Krimml Krimml Berndorf bei Salzburg Berndorf bei Salzburg Goldegg Goldegg

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