Kinderbildungsgesetz KiBiz

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1 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung vn Kindern Kinderbildungsgesetz KiBiz vm 30.Oktber 2007 geändert am 17.Juni 2014 Einführung für Vrstände in Elterninitiativen Stand:

2 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung vn Kindern Einführung für Vrstände in Elterninitiativen Agenda I. Gesetzliche Grundlagen II. III. IV. Betriebserlaubnis Persnal Finanzierung V. Betriebsksten VI. KiBiz.web VII. Aufgaben und Termine im Jahresverlauf 2

3 I. Gesetzliche Grundlagen 1 Geltungsbereich Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege in NRW 3 Aufgaben und Ziele Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag Kernaufgaben: Förderung des Kindes in seiner Persönlichkeit swie Beratung und Infrmatin der Eltern in Fragen der Bildung und Erziehung Dialg mit Eltern Elternmitwirkung 3a Wunsch- und Wahlrecht Eltern haben das Recht, zwischen den zur Verfügung stehenden Tagesbetreuungsangebten zu wählen Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf 3

4 I. Gesetzliche Grundlagen 3b Bedarfsanzeige und Anmeldung Eltern sllen ihren Betreuungsbedarf sechs Mnate vrher gegenüber dem Jugendamt anzeigen (schriftlich der über elektrnische Systeme) Bei kurzfristigem Bedarf muss die Anzeige unverzüglich erflgen Das Jugendamt muss den Eingang innerhalb eines Mnats bestätigen und spätestens sechs Wchen vr dem gewünschten Betreuungsbeginn einen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen Träger sind verpflichtet, an den Bedarfsanzeigeverfahren (z.b. Kita- Navigatr) mitzuwirken Die Rechte der Träger bezüglich der Aufnahmeentscheidung bleiben unberührt 4

5 I. Gesetzliche Grundlagen 7 Diskriminierungsverbt Die Aufnahme eines Kindes darf nicht aus Gründen seiner Rasse der ethnischen Herkunft, seiner Natinalität, seines Geschlechtes, seiner Behinderung, seiner Religin der seiner Weltanschauung verweigert werden Die verfassungsmäßigen Rechte der Kirchen bleiben davn unberührt 8 Integratin Kinder mit Behinderung und vn Behinderung bedrhte Kinder sllen gemeinsam mit Kindern hne Behinderung gefördert werden. 9 Zusammenarbeit mit Eltern Eltern ist mindestens einmal im Jahr ein Entwicklungsgespräch anzubieten 5

6 I. Gesetzliche Grundlagen 9a Elternmitwirkung Elternversammlung Elternbeirat alle Eltern haben bei Wahlen und Abstimmungen eine Stimme pr Kind Einberufung bis spätestens 10.Oktber wird vm Träger über pädaggische und knzeptinelle Angelegenheiten infrmiert wählt den Elternbeirat vertritt die Interessen der Eltern gegenüber dem Träger und der Leitung ist über wesentliche Veränderungen beim pädaggischen Persnal zu infrmieren Träger sll Gestaltungshinweise des Beirats angemessen berücksichtigen Entscheidungen, die Eltern in finanzieller Hinsicht berühren, bedürfen seiner Zustimmung 6 Rat der Einrichtung VertreterInnen vn Träger, Persnal und Elternbeirat sll beraten in Fragen der Knzeptin, der räumlichen, sachlichen und persnellen Ausstattung und der Aufnahmekriterien

7 I. Gesetzliche Grundlagen 9b Jugendamtselternbeirat Die Versammlung der Elternbeiräte wählt auf örtlicher Ebene den Jugendamtselternbeirat Die Wahl findet zwischen dem 11.Oktber und dem 10.Nvember statt Wenn sich mindestens 15 % aller Elternbeiräte im Jugendamtsbezirk an der Wahl beteiligt haben, ist sie gültig 10 Gesundheitsvrsrge Vrlage des Vrsrgeuntersuchungsheftes bei Aufnahme Infrmatin der Eltern und Vermittlung vn Hilfen bei Anhaltspunkten für Beeinträchtigungen Infrmatin des Jugendamtes bei Gefährdung des Kindeswhls Rauchverbt (auch bei Abwesenheit vn Kindern) 7 11 Frtbildung und Evaluierung Frtbildungen des Persnals Schriftliche Knzeptin Qualitätsentwicklungsmaßnahmen

8 I. Gesetzliche Grundlagen 13 Frühkindliche Bildung Zum Whle der Kinder und zur Sicherung ihrer Rechte sind geeignete Verfahren der Beteiligung und Möglichkeiten zur Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten in die Knzeptin aufzunehmen und zu praktizieren. Grundlage für die pädaggische Arbeit ist die pädaggische Knzeptin, die unter anderem Aussagen zur Eingewöhnung, zur Bildung, zur sprachlichen und mtrischen Förderung, zur Zusammenarbeit mit den Eltern und - sweit diese in der Einrichtung betreut werden - zur Arbeit mit Kindern unter Drei enthalten muss. Die pädaggische Arbeit rientiert sich an den Bildungsgrundsätzen. Grundlage für die pädaggische Arbeit ist die regelmäßige, alltagsintegrierte, wahrnehmende Bebachtung und eine regelmäßige Dkumentatin. Spätestens sechs Mnate nach Aufnahme des Kindes erflgt die erste Dkumentatin. 8

9 I. Gesetzliche Grundlagen 13 Frühkindliche Bildung (Frtsetzung) Die Bildungsdkumentatin ist Gegenstand vn Entwicklungsgesprächen mit den Eltern. Sie kann den Grundschulen zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden, sfern die Eltern (schriftlich) zugestimmt haben in zeitlicher Nähe zur Infrmatinsweitergabe. Eltern müssen auf ihre Widerspruchsmöglichkeiten hingewiesen werden. Am Ende der Kita-Zeit wird die Bildungsdkumentatin den Eltern ausgehändigt. Sprachliche Bildung wird als besnderer Schwerpunkt herausgestellt (alltagsintegriert, Mehrsprachigkeit sll gefördert werden, die Sprachentwicklung sll mit geeigneten Methden bebachtet werden). Die Anzahl der Schließtage sll 20 und darf 30 im Jahr nicht überschreiten. 9 Kitas sllen Eltern bei der Suche nach alternativen Betreuungsmöglichkeiten während der Schließzeiten sweit möglich unterstützen.

10 I. Gesetzliche Grundlagen 14b Zusammenarbeit mit der Grundschule Austausch über Bildungsinhalte, -methden und -knzepte Regelmäßige gegenseitige Hspitatinen Benennung fester Ansprechpartner in beiden Institutinen Gemeinsame Infrmatinsveranstaltungen für die Eltern Gemeinsame Knferenzen zur Gestaltung des Übergangs Gemeinsame Frtbildungen 16 Familienzentren sllen... Beratungs- und Hilfsangebte für Familien bündeln und vernetzen Vermittlung und Qualifizierung vn Tagesmüttern anbieten Betreuung außerhalb üblicher Öffnungszeiten gewährleisten Sprachförderung anbieten auch für Familien und für Kinder, die keine Tageseinrichtung besuchen Gütesiegel Familienzentrum NRW ist erfrderlich Familienzentrum als Verbund mehrerer Kitas möglich 10

11 I. Gesetzliche Grundlagen 16a pluskita Einrichtungen mit einem hhen Anteil an Kindern mit besnderem Unterstützungsbedarf (pluskita) erhalten zusätzliche Förderung. 16b Zusätzlicher Sprachförderbedarf Einrichtungen, die zusätzliche Mittel für Sprachförderung erhalten, sllen eine Fachkraft im Team haben, die über besndere Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich Sprachförderung verfügt und regelmäßig an Frt- und Weiterbildungen zu diesem Thema teilnimmt. 11

12 II. Betriebserlaubnis Kriterien Grundsätzlich bleibt die bisherige Betriebserlaubnis bestehen Eine neue Betriebserlaubnis ist erfrderlich, wenn die Anzahl der Plätze um 10 % (der mehr) erweitert werden sll erstmals eine Ganztagsbetreuung angebten wird (45 Stunden) erstmals Kinder unter 3 Jahren aufgenmmen werden das bisherige Platzangebt für Kinder unter 3 Jahren um mehr als zwei Kinder ausgeweitet wird Die Kita in neue Räume umzieht Anträge werden über das örtliche Jugendamt eingereicht ein Exemplar der pädaggischen Knzeptin muss beigefügt werden 12

13 II. Betriebserlaubnis Die pädaggische Knzeptin muss Aussagen enthalten zu: Verfahren zur Beteiligung Verfahren zu Beschwerden in persönlichen Angelegenheiten Sicherung vn Kinderrechten Verfahren zur Qualitätssicherung Bildung Eingewöhnung Altagsintegrierter Sprachbildung Mtrischer Förderung Erziehungspartnerschaft mit den Eltern Kindern unter Drei Meldepflicht nach 47 SGB VIII Träger vn Tageseinrichtungen sind verpflichtet, dem Landesjugendamt Entwicklungen und Ereignisse, die das Whl des Kindes beeinträchtigen, unverzüglich mitzuteilen (Straftaten, Übergriffe, schwere Unfälle, Tdesfälle) 13

14 III. Persnal Leitung Die Leitung der Einrichtung und die Leitung jeder Gruppe muss eine szialpädaggische Fachkraft sein Die Leitung der Einrichtung sll mindestens zwei Jahre Berufserfahrung haben Die Leitung kann auch für mehrere Einrichtungen (max. 5) zuständig sein, sfern sie in räumlicher Nähe und innerhalb eines Jugendamtsbezirks liegen 14

15 III. Persnal Fachkräfte staatlich anerkannte ErzieherInnen HeilpädaggInnen und HeilerziehungspflegerInnen (an Fachschulen der Berufskllegs ausgebildet) AbslventInnen vn Studiengängen der szialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung AbslventInnen vn Diplm-, Bachelr- und Masterstudiengängen der Erziehungswissenschaften der Heilpädaggik der Szialen Arbeit / Szialpädaggik der Kindheitspädaggik sfern sie mindestens 6 Mnate Erfahrung in der Kindertagesbetreuung nachweisen können 15

16 III. Persnal Ergänzungskräfte Ergänzungskräfte sind KinderpflegerInnen HeilerziehungspflegerInnen SzialassistentInnen KrippenerzieherInnen HrtnerInnen Ergänzungskräfte, die bereits am in der Einrichtung tätig waren, können auch in Gruppenfrm I und II tätig sein BerufspraktikantInnen können zusätzlich der in Gruppenfrm III auf der Stelle der Ergänzungskraft eingesetzt werden 16

17 III. Persnal Zusätzliche Regelungen In den Gruppenfrmen I und II können für maximal die Hälfte der Fachkraftstunden BerufspraktikantInnen mit einem Drittel ihrer Arbeitszeit eingesetzt werden (wenn nicht schn Ergänzungskräfte Fachkraftstellen besetzen) Der Persnaleinsatz rientiert sich an der Tabelle im Anhang zu 19 KiBiz (FKS/EKS erster Wert (jeweils 1.Zeile) = Mindeststandard) Bei kmbinierten Gruppen wird anteilig umgerechnet Bei vrübergehenden Abweichungen frühzeitig Kntakt zum Dachverband und Jugendamt aufnehmen 17

18 IV. Finanzierung 18 allgemeine Vraussetzungen Eine Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII liegt vr Die Rahmenstruktur ist vm Jugendamt als bedarfsgerecht genehmigt Es liegen entsprechende Betreuungsverträge zwischen Träger und Eltern vr Die Einrichtung nimmt die Aufgaben nach KiBiz wahr Die Leitung der Einrichtung und die Leitung jeder Gruppe bliegt einer szialpädaggischen Fachkraft Persnalausstattung und Gruppenstärke rientieren sich an der Tabelle im Anhang zu 19 (Überschreitung bis maximal 2 Kinder hne Genehmigung möglich) Bei kmbinierten Gruppen wird die Gruppengröße entsprechend anteilig ermittelt 18 Die Anzahl der Schließtage überschreitet nicht 30 Öffnungstage (hne Sa./S.)

19 IV. Finanzierung 19 Berechnungsgrundlage für die Finanzierung vn Kitas Die Förderung erflgt pr Kindergartenjahr (gleich Schuljahr). Bis zum 15.März meldet das Jugendamt nach vrheriger Absprache mit den Trägern das Einrichtungsbudget. Die Förderung erflgt in Frm vn Kindpauschalen Entscheidend für die Höhe der Förderung sind die Gruppenfrm, das Alter der Kinder, die Betreuungszeit und die Gruppengröße Gruppenfrmen und Betreuungszeiten können kmbiniert werden Entscheidend für die Zurdnung der Kinder zu den entsprechenden Gruppenfrmen ist das Alter, das sie am 1.Nvember des angefangenen Kindergartenjahres erreicht haben 19

20 IV. Finanzierung 19 Berechnungsgrundlage für die Finanzierung vn Kitas ( Frtsetzung) Nimmt ein Kind einen Platz nicht während des gesamten Kindergartenjahres in Anspruch, wird die Pauschale anteilig gewährt Sllte es zu Veränderungen bei der tatsächlichen Belegung kmmen, werden diese nur dann berücksichtigt, wenn sie 10 % der Summe der Kindpauschalen über- der unterschreiten. Diese Regelung entfällt zum ! Die Pauschalen erhöhen sich jährlich um 1,5 % Für Kinder mit Behinderungen, die vm Landesjugendamt anerkannt sind, erhält der Träger den 3,5fachen Satz der Kindpauschale IIIb, bei Gruppenfrm IIc wird der Betrag um 2.000,00 erhöht. Darüber hinaus gibt es Zuschüsse durch den LWL. Dieses Geld ist für Persnal der Gruppenreduzierung einzusetzen. 20

21 IV. Finanzierung ~ Kindpauschalen Größe Öffnungszeiten Berechnungsgrundlagen Stand jährliche Erhöhung um 1,5% abzüglich 4 %Trägeranteil Pauschale pr Kind Gruppenfrm I a 25 Std. 55 Fachkraftstunden (einschl. 10% Verfügungszeit) Snstige Persnalksten mit 30 % der Öffnungszeit (7,5 Std.) Leitungsstunden mit 20 % der Öffnungszeit (5 Std.) 4.689,45 2 Jahre - Schuleintritt b 35 Std. 77 Fachkraftstunden (einschl. 10% Verfügungszeit) Snstige Persnalksten mit 30 % der Öffnungszeit (10,5 Std.) Leitungsstunden mit 20 % der Öffnungszeit (7 Std.) 6.283,69 20 Kinder c 45 Std. 99 Fachkraftstunden (einschl. 10% Verfügungszeit) Snstige Persnalksten mit 30 % der Öffnungszeit (13,5 Std.) Leitungsstunden mit 20 % der Öffnungszeit (9 Std.) 8.058,41 Gruppenfrm II a 25 Std. 55 Fachkraftstunden (einschl. 10% Verfügungszeit) Snstige Persnalksten mit 40 % der Öffnungszeit (10 Std.) Leitungsstunden mit 20 % der Öffnungszeit (5 Std.) 9.667, Jahre 10 Kinder b c 35 Std. 45 Std. 77 Fachkraftstunden (einschl. 10% Verfügungszeit) Snstige Persnalksten mit 40 % der Öffnungszeit (14 Std.) Leitungsstunden mit 20 % der Öffnungszeit (7 Std.) 99 Fachkraftstunden (einschl. 10% Verfügungszeit) Snstige Persnalksten mit 40 % der Öffnungszeit (18 Std.) Leitungsstunden mit 20 % der Öffnungszeit (9 Std.) , ,96 Gruppenfrm III 3 Jahre - Schuleintritt 25 Kinder a b 25 Std. 35 Std. 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft mit je 27,5 Std. (einschl. 10% Verfügungszeit) Snstige Persnalksten mit 20 % der Öffnungszeit (5 Std.) Leitungsstunden mit 20 % der Öffnungszeit (5 Std.) 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft mit je 38,5 Std. (einschl. 10% Verfügungszeit) Snstige Persnalksten mit 20 % der Öffnungszeit (7 Std.) Leitungsstunden mit 20 % der Öffnungszeit (7 Std.) 3.461, , Kinder c 45 Std. 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft mit je 49,5 Std. (einschl. 10% Verfügungszeit) Snstige Persnalksten mit 20 % der Öffnungszeit (9 Std.) Leitungsstunden mit 20 % der Öffnungszeit (9 Std.) 7.404,64

22 IV. Finanzierung 20 Zuschuss des Jugendamtes Elterninitiativen erhalten vm Jugendamt und vm Land NRW einen Betriebskstenzuschuss in Höhe vn 96 %, die restlichen 4 % müssen die Eltern als Träger anteilig aufbringen. Das Jugendamt und der Landesrechnungshf sind zu stichprbenhaften und anlassbezgenen Prüfungen berechtigt. Eingruppige Einrichtungen (sfern sie als GTK-Einrichtung schn am in Betrieb waren) können bis zu erhalten, wenn sie die Kita snst nicht ausreichend finanzieren können. Über die Gewährung entscheidet das Jugendamt im Benehmen mit dem Träger. Das Gleiche gilt für Waldkindergärten und für Einrichtungen im szialen Brennpunkt. Familienzentren, die über das vm Land NRW anerkannte Gütesiegel verfügen, erhalten einen Zuschuss vn zusätzlich Für jedes Kind, für das ein zusätzlicher Sprachförderbedarf festgestellt wurde, gibt es eine Pauschale vn derzeit 356 pr Kindergartenjahr (läuft aus, das Delfin 4 entfällt).

23 IV. Finanzierung 20a Rücklagen Rücklagen aus den KiBiz-Pauschalen dürfen nur gebildet werden, wenn das Mindestpersnal laut Tabelle im Anhang zu 19 eingehalten wurde. Sie dürfen ab dem Kindergartenjahr 2015/ % des Kindpauschalen-Budgets nicht überschreiten. Wenn allerdings die persnelle Besetzung den zweiten Wert laut Tabelle (jeweils Zeile) erreicht, dürfen die Rücklagen bis zu 15 % des Kindpauschalen-Budgets betragen. Der Rücklagenbestand muss jährlich zum Stichtag 31. Juli nachgewiesen werden. Beträge, die den Höchstbetrag übersteigen, müssen zurückgezahlt werden. Der Abbau der Rücklagen ist nch bis zum als bis zum letzten Tag des Kita-Jahres 2015/ möglich. Neben der KiBiz-Rücklage gibt es auch nch eine freie Rücklage, die aus nicht verbrauchtem Vereinsvermögen entsteht. Diese Gelder sind vn den ben genannten Regelungen nicht betrffen. 23

24 IV. Finanzierung 21 Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen Zur Entlastung des Persnals sll es eine Verfügungspauschale geben. Diese Mittel müssen für zusätzliches (pädaggisches der hauswirtschaftliches) Persnal eingesetzt werden. Für die Landeszuschüsse fällt kein Trägeranteil an. Die Pauschale beträgt je nach Größe der Einrichtungen: mit einer Gruppe: (sfern sie den Eingruppenzuschlag erhalten) mit einer Gruppe: (sfern sie keinen Eingruppenzuschlag erhalten) mit zwei Gruppen: mit drei Gruppen: mit vier Gruppen: mit fünf Gruppen: mit sechs Gruppen: mit sieben und mehr Gruppen

25 IV. Finanzierung 21 Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen Für Kinder, die am 01.März nch nicht 3 Jahre alt sind, erhält der Träger eine zusätzliche U3 Pauschale, wenn er nachweislich zusätzliche Persnalstunden einsetzt. Die Persnalstunden müssen den 1.Wert der Berechnungsgrundlagen (Mindestpersnalstunden) anteilig pr Kind überschreiten Das eingesetzte Persnal muss mindestens eine Ergänzungskraft sein Das Jugendamt berechnet zunächst Abschläge auf die beantragten U3-Kinder bis einschließlich Januar. Danach erflgt eine genaue Berechnung und evtl. ntwendige Krrektur. Die tatsächlich erflgte U3-Pauschale wird im Verwendungsnachweis mit berechnet. Für diese Pauschale wird kein Trägeranteil einbehalten. Sie fließt auch nicht in die Berechnung des 10%-Krridres ein. Gruppenfrm Öffnungszeiten Berechnungsgrundlagen Zusätzliche Pauschale pr Kind a 25 Std. 1,4 Ergänzungskraftstunden pr Wche 1.400,00 25 I II b 35 Std. 1,8 Ergänzungskraftstunden pr Wche 1.800,00 c 45 Std. 2,2 Ergänzungskraftstunden pr Wche 2.200,00

26 IV. Finanzierung 21 a Landeszuschuss pluskita Diese Kitas erhalten einen zusätzlichen Zuschuss vn mindestens im Jahr für zusätzliches Persnal. 21 b Landeszuschuss für besnderen Sprachförderungsbedarf Kitas aus einem Jugendamtsbezirk mit Familien, in denen vrrangig nicht Deutsch gesprchen wird, erhalten einen Zuschuss vn pr Jahr. 21 c Landeszuschuss für Qualifizierung Zur Qualifizierung des Persnals sllen zusätzliche Mittel fließen. Darüber muss nch eine Vereinbarung abgeschlssen werden e Planungsgarantie Um mehr Planungssicherheit zu gewährleisten, sll in Zukunft jedem Träger - auch wenn die Kinderzahl sich verringert hat - zunächst die Summe gezahlt werden, die sich aus der Belegung des Vrjahres ergibt. Sbald zusätzliche Kinder aufgenmmen werden und die Planungsgarantie überschritten wird, werden die Zuschüsse angepasst. Damit entfällt der 10-%-Krridr ab dem Kindergartenjahr 2015/2016.

27 IV. Finanzierung Mietzuschuss als Spitzabrechnung Die Spitzabrechnung (d.h. 96 % der Kaltmiete) gibt es bei Mietverhältnissen, die am bereits bestanden Dies gilt auch dann, wenn danach ein neuer Mietvertrag über dasselbe Objekt abgeschlssen wurde Bei Trägern, die durch Umbaumaßnahmen zusätzliche Räume geschaffen haben, wird die neu hinzugewnnene Fläche entsprechend der Miete vm umgerechnet und aufgeschlagen Mieterhöhungen werden mit bis zu 1,5 % pr Jahr berücksichtigt, sfern nicht die Pauschale (siehe nächste Flie) überschritten wird Bei Mietern wird ein Investitinskstenzuschuss in Höhe vn derzeit 2.798,13 abgezgen (jährlich plus 1,5 %) 27

28 IV. Finanzierung Mietzuschuss als Pauschale Die Pauschalen betragen derzeit 10,06 pr m² (in Münster) im Mnat für Einrichtungen, deren Mietvertrag nach dem abgeschlssen wurde Pr Gruppe werden pauschal 160 m² zugrunde gelegt. Für jede Gruppe der Gruppenfrm I und II werden 25 m² aufgeschlagen Bei Unterschreitung der Gruppenstärke vn nicht mehr als 25 % kann das Jugendamt die Fläche anerkennen, sfern der Träger die Unterschreitung nicht zu verantwrten hat und die Räumlichkeiten erfrderlich sind (andernfalls wird die Pauschale entsprechend verringert) Bei kmbinierten Gruppen kann die Fläche pr Kind berechnet werden: in Gruppenfrm I 9,25 m² in Gruppenfrm II 18,50 m² in Gruppenfrm III 7,00 m² Bei Mietern wird ein Investitinskstenzuschuss in Höhe vn derzeit 2.798,13 abgezgen (jährlich plus 1,5 %) 28 Die Pauschalen erhöhen sich jährlich um 1,5 %

29 V. Betriebsksten - Grundgedanken Auch zu KiBiz-Zeiten müssen Vereine Nachweise über ihre Einnahmen und Ausgaben führen. Das heißt, dass nach wie vr alle finanziellen Bewegungen dkumentiert und in einem Kassenbericht zusammengeführt werden müssen. Wichtig ist dabei eine Differenzierung der einzelnen Psten. Diese sllten swhl den allgemeinen Richtlinien eines Kassenberichts als auch dem Verwendungsnachweis zur Abrechnung mit dem Land angepasst werden. Dafür ist eine rdentliche Buchführung, Ablage und Aufbewahrung (für 10 Jahre) aller relevanten Unterlagen ntwendig. Ein KiBiz-Jahr ist immer ein Kita-Jahr (August bis Juli). Der Kassenabschluss eines Vereins muss aber immer nach dem Kalenderjahr erflgen (Januar bis Dezember). Deshalb müssen alle Einnahmen und Ausgaben entsprechend abgegrenzt bzw. geteilt werden. 29

30 VI. KiBiz.web Das KiBiz.Web ist das zentrale Organ für die Beantragung und Abrechnung der Zuschüsse. Es kann und sllte auch vm Vrstand zur Kntrlle für die krrekte Weitergabe der Anträge vm Jugendamt ans Land genutzt werden. Hier werden auch die mnatlichen Belegungsmeldungen eingetragen. Die Zugangsberechtigung hat die Kita vm Jugendamt erhalten. Intern können verschiedene Persnen verschiedene Zugriffsrechte bekmmen (Vrstand, Leitung etc.). Das KiBiz.Web ist hierarchisch aufgebaut. Das JA kann vn der Kita vrgenmmene Eintragungen verändern, umgekehrt nicht. Die jeweils letzte Änderung wird namentlich und zeitlich dkumentiert. Deshalb unbedingt wichtige Einstellungen als PDF-Datei speichern, da sie später überschrieben sein können. 30

31 VI. KiBiz.web Das KiBiz.Web ist relativ einfach aufgebaut Im ersten Bereich gibt es kurze Begrüßungstexte und es können Stammdaten und Benutzer verwaltet werden. Im zweiten Bereich können die Anträge und Bescheide (nach Kita-Jahren srtiert) eingesehen werden. Hier trägt man auch die Mnatsdaten der Platzbelegung ein. 31 Im dritten Bereich gibt es Tipps und Tricks und Kntaktdaten für den technischen Supprt.

32 VII. Aufgaben und Termine im Jahresverlauf Srgfältige und weitsichtige Planung der Gruppenstruktur unter Berücksichtigung der flgenden Jahre Jede Abweichung vn der vereinbarten Rahmenstruktur mit dem Jugendamt absprechen Aufnahme neuer Kinder und Abschluss vn Betreuungsverträgen auf der Grundlage der vereinbarten Struktur. Unterjährige Aufnahmen nur in Absprache mit dem Jugendamt (Kitanavigatr, Bedarfsanzeige) Achtung: Keine Aufnahme vn Kindern, die nicht in Münster leben! Mnatsmeldung jeweils zum 10. eines Mnats im kibiz.web Antrag auf Rahmenstruktur beim Jugendamt für das kmmende Kindergartenjahr zu Beginn des laufenden Kita-Jahres am Jahresanfang Antrag auf Landeszuschüsse in kibiz.web Anträge für Integratinskinder beim LWL nach Ablauf des Kindergartenjahres Betriebskstenabrechnung 32 im Frühjahr Meldebgen im KiBiz.web

33 Einführung für Vrstände in Elterninitiativen 33

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