Versicherungsbedingungen für die HUK24-Privat-Haftpflichtversicherung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Versicherungsbedingungen für die HUK24-Privat-Haftpflichtversicherung"

Transkript

1 Versicherungsbedingungen für die HUK24-Privat-Haftpflichtversicherung Stand Kundeninformation... 2 Inhaltsverzeichnis zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privat-, Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (PHV 2016)... 4 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privat-, Amtsund Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (PHV 2016)... 6 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die Versicherungsbedingungen (PHV) bilden die Grundlage für unseren gemeinsamen Vertrag. Der vereinbarte Versicherungsschutz ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen. Bitte lesen Sie die PHV gründlich durch und bewahren Sie diese sorgfältig auf. So können Sie auch später alles Wichtige noch einmal nachlesen. Vor allem nach einem Versicherungsfall. Wir wollen, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Deshalb verwenden wir in den PHV Beispiele, um Abstraktes zu veranschaulichen. Die Beispiele sind nicht abschließend. Im Glossar ab Seite 21 erklären wir wichtige Fachwörter. Dies sind wichtige Vertragsunterlagen! Bitte bewahren Sie sie zusammen mit dem Versicherungsschein auf. Auf gute Partnerschaft Ihre HUK24 AG HUSB316, Stand: Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Wolfgang Weiler. Vorstand: Detlef Frank, Daniel Thomas (stv.). Sitz der Aktiengesellschaft: Willi-Hussong-Staße 2, Coburg; eingetragen beim Amtsgericht Coburg unter HRB 3240; St.-Nr. 9212/101/00021; Kontakt: Ein Unternehmen der HUK-COBURG Versicherungsgruppe.

2 Kundeninformation Identität des Versicherers: Versicherer ist die HUK24 AG. Registergericht Coburg. Handelsregister-Nr Sitz des Unternehmens: Willi-Hussong-Str. 2, Coburg. Ladungsfähige Anschrift: Die ladungsfähige Anschrift der HUK24 lautet: HUK24 AG, Willi-Hussong-Str. 2, Coburg. Ladungsfähige Vertreter sind Detlef Frank und Daniel Thomas (stv.). Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers: In unserer Hauptgeschäftstätigkeit sind wir auf Versicherungen für private Haushalte spezialisiert. Grundlagen des Vertrags: Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus folgenden Dokumenten: Den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privat-, Amts- und Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung (PHV 2016), Ihrem Antrag und Ihrem Versicherungsschein inkl. etwaigen Nachträgen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und evtl. mit Ihnen getroffene Vereinbarungen. Versicherungsschutz in der Privat-Haftpflichtversicherung: Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens. Versichert sind Schadensersatzansprüche, die ein Dritter gegen Sie aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts geltend macht, weil: eine Person verletzt oder getötet wurde (Personenschaden); eine Sache beschädigt oder zerstört wurde (Sachschaden); ein Vermögensschaden verursacht wurde. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Von berechtigten Schadensersatzansprüchen stellen wir Sie frei. Unberechtigte Schadensersatzansprüche wehren wir von Ihnen ab. Deckung besteht dabei bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Gegen Zusatzbeitrag können Sie die Privat-Haftpflichtversicherung Classic bedarfsgerecht erweitern, beispielsweise um: den Zusatzbaustein Privat-Haftpflicht PLUS (PH PLUS); die Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (nur für Angehörige des öffentlichen Dienstes). Welchen Versicherungsumfang Sie abgeschlossen haben, können Sie in Ihrem Versicherungsschein nachlesen. Die Entschädigung wird fällig, wenn wir abschließend festgestellt haben, dass wir zahlen müssen und in welcher Höhe. Beginn des Vertrags: Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. In der Regel geschieht das mit Zugang des Versicherungsscheins. Beginn des Versicherungsschutzes: Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Versicherungsbeitrag: Wie hoch Ihr Beitrag ist, können Sie in Ihren Antragsunterlagen nachlesen. Ändern sich Umstände, die Sie im Antrag angegeben haben, kann sich auch Ihr Beitrag ändern. Im Endbeitrag ist die Versicherungsteuer enthalten in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe. Beitragszahlung: Zu welchem Zeitpunkt der erste oder einmalige Beitrag fällig wird, hängt davon ab, wann Ihnen der Versicherungsschein zugegangen ist. Geht er Ihnen vor Versicherungsbeginn zu, müssen Sie den Beitrag unverzüglich nach Versicherungsbeginn zahlen. Geht Ihnen der Versicherungsschein nach Versicherungsbeginn zu, müssen Sie den Beitrag unverzüglich mit dem 15. Tag nach dessen Zugang zahlen. Unverzüglich bedeutet hier: innerhalb von zwei Wochen. Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb des Zeitraums bewirkt ist, der im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung genannt ist. 2

3 Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312i Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: HUK24 Willi-Hussong-Str Coburg info@huk24.de Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich wie folgt berechnet: 1/360 der Jahresprämie (bei jährlicher Prämienzahlung) oder 1/180 der Halbjahresprämie (bei halbjährlicher Prämienzahlung) oder 1/90 der Vierteljahresprämie (bei vierteljährlicher Prämienzahlung) multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach 8 des Versicherungsvertragsgesetzes wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie eine Vertragsänderung oder Tarifumstellung, läuft der ursprüngliche Versicherungsvertrag weiter. Ende der Widerrufsbelehrung Dauer des Vertrags: Der Versicherungsvertrag wird für ein Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder uns fristgerecht gekündigt wird. Beendigung des Vertrags: Sie können den Vertrag zum Ablauf eines jeden Versicherungsjahres kündigen. Auch wir dürfen das. Kündigen Sie, ist die Kündigung nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Kündigen wir, muss Ihnen die Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf zugegangen sein. Anwendbares Recht: Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Gerichtsstand: Wenn Sie uns aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung verklagen wollen, sind folgende Gerichte örtlich zuständig: Das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder am Sitz unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist; das Gericht, in dessen Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben; wenn Sie keinen Wohnsitz haben, das Gericht, in dessen Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Verklagen wir Sie aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung, ist ausschließlich eines der folgenden Gerichte örtlich zuständig: Das Gericht, in dessen Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben; wenn Sie keinen Wohnsitz haben, das Gericht, in dessen Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Vertragssprache: Alle Informationen zum Vertrag stellen wir Ihnen auf Deutsch zur Verfügung. Auch die Kommunikation mit Ihnen führen wir auf Deutsch. Außergerichtliche Beschwerdeverfahren und Aufsichtsbehörde Ombudsmannverfahren: Sind Sie mit einer unserer Entscheidungen nicht zufrieden? Oder hat eine Verhandlung mit uns nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt? Dann können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach , Berlin, beschwerde@versicherungsombudsmann.de, Tel *), Fax *) *) kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen. Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die für Verbraucher kostenfrei arbeitet. Ziel ist die außergerichtliche Streitbeilegung. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Weitere Infos erhalten Sie bei uns oder im Internet: Online-Streitbeilegungsplattform: Sofern Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag online (bspw. über unsere Website) geschlossen haben, können Sie für Ihre Beschwerde auch die von der Europäischen Kommission eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform nutzen: Ihre Beschwerde wird von dort aus an die zuständige außergerichtliche Schlichtungsstelle weitergeleitet. Versicherungsaufsicht: Sie können sich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, wenn Sie mit der Betreuung durch uns nicht zufrieden sind. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn; poststelle@ bafin.de; Tel ; Fax Die BaFin ist keine Schiedsstelle. Einzelne Streitfälle können deshalb nicht verbindlich entschieden werden. Rechtsweg: Außerdem steht Ihnen der Rechtsweg offen. 3

4 Inhaltsverzeichnis zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privat-, Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (PHV 2016) A Umfang Ihres Versicherungsschutzes 1. Was beinhaltet der Versicherungsschutz in der Privat- Haftpflichtversicherung? Wogegen besteht Versicherungsschutz? Was ist der Versicherungsfall und wann muss er eingetreten sein? Gegen welche Gefahren haben Sie Schutz? Gegen welche Ansprüche und Schäden haben Sie Schutz? Was gilt bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung? 1.2 Welche Versicherungssummen gelten? Wer ist in der Familien-Versicherung versichert? Versicherungsnehmer Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner Unverheiratete Kinder Nichtehelicher Lebenspartner Betreute unverheiratete Kinder Eltern und Großeltern, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben Angehörige ab Pflegestufe II, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben Au-pair und Austauschschüler Übernachtungsgäste unter 18 Jahren In Ihrem Haushalt beschäftigte Personen Schutz für Hilfeleistende in Notfällen 1.4 Wer ist in der Single-Versicherung versichert? Welche Leistungen bieten die Privat-Haftpflichtversicherung Classic und die Privat-Haftpflichtversicherung Basis insbesondere? Allmählichkeitsschäden Aufsichtspflicht Auslandsschäden Dienstherr der im Haushalt tätigen Personen Diskriminierungen Ehrenamtliche Tätigkeit oder freiwilliges soziales Engagement Fachpraktischer Unterricht und Betriebspraktikum Gewässerschäden Halten und Hüten von Tieren Häusliche Abwässer Inhaber von Immobilien Inhaber einer Immobilie mit Flüssiggastank Inhaber einer Immobilie mit geothermischer Anlage Inhaber einer Immobilie und Bauherrentätigkeit Inhaber eines fest installierten Wohnwagens Kautionsleistung Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeug-Anhänger Laserpointer Luftfahrzeuge Radfahrer (auch von Pedelecs bis 25 km/h) und Radrennen Schäden an gemieteten oder geliehenen Wohnräumen und sonstigen Räumen in Gebäuden Sport Umwelteinwirkung Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz Waffenbesitz und Waffengebrauch Wassersportfahrzeuge 1.6 Welche Leistungen bietet außerdem die Privat- Haftpflichtversicherung Classic? Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung Schäden an beweglichen Sachen, die gemietet, geleast, geliehen oder verwahrt sind Schäden durch deliktsunfähige Kinder Schäden durch Erwachsene, die als Folge von Demenz deliktsunfähig sind Schäden durch Gefälligkeitshandlungen 1.7 Welche Leistungen bieten wir bei Änderungen des versicherten Risikos und bei neu hinzukommenden Risiken? Leistungen bei Änderungen des versicherten Risikos (Risikoerhöhungen und Risikoerweiterungen) Leistungen bei neu hinzukommenden Risiken (Vorsorge-Versicherung) 1.8 Welche Mehrleistungen bietet die Privat-Haftpflicht PLUS (PH PLUS) gegen Zusatzbeitrag? Betreuung von Kindern (Tageseltern, Babysitter), Erteilung von Nachhilfe- und Musikunterricht, Alleinunterhalter Betrieb von thermischen und photovoltaischen Solaranlagen, von Windund Wasserkraftanlagen sowie von Blockheizkraftwerken Forderungsausfall Verlust fremder Schlüssel Vermietung von bis zu drei Wohnräumen in der selbst genutzten Immobilie Vermietung eines Raumes an Feriengäste in der selbst genutzten Immobilie Vermietung von Einliegerwohnung, Eigentumswohnung oder Garage im Inland Vermietung eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung im In- und Ausland 2. Was beinhaltet der Versicherungsschutz in der Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung? Wogegen besteht Versicherungsschutz? Was ist der Versicherungsfall und wann muss er eingetreten sein? Gegen welche Gefahren haben Sie Schutz? Gegen welche Ansprüche und Schäden haben Sie Schutz? 2.2 Welche Versicherungssummen gelten? Wer ist versichert? Welche Leistungen bietet die Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung insbesondere? Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung Schäden bei Lehrern Schäden bei Pfarrern Schäden bei Richtern und Rechtspflegern Risikoerhöhungen und Risikoerweiterungen Waffenbesitz und Waffengebrauch 2.5 Welche Mehrleistungen bietet die Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gegen Zusatzbeitrag? Abhandenkommen von Dienstschlüsseln Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum Dienstfahrzeug- und Regresshaftpflicht 3. In welchen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz? Welche generellen Ausschlüsse gibt es? Asbestschäden Auslandsschäden Diskriminierungen Gentechnik Ansprüche von Versicherungsnehmer, Angehörigen, mitversicherten Personen, wirtschaftlich verbundenen Personen Jagd Kraft-, Luft-, Wasser- und Schienenfahrzeuge sowie Kraftfahrzeug- Anhänger Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen 4

5 3.1.9 Schäden an gemieteten, geliehenen, geleasten, gepachteten oder verwahrten Sachen Schäden an Sachen, die durch verbotene Eigenmacht erlangt sind Schäden durch Austausch, Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten Strahlenschäden Vertragliche Ansprüche und Erfüllungsersatzansprüche Vorsätzlich herbeigeführte Schäden 3.2 Welche Ausschlüsse gibt es außerdem in der Privat-Haftpflichtversicherung? Dienst, Amt, verantwortliche Betätigung in Vereinigungen aller Art Halten und Hüten von Tieren Inhaber einer Immobilie, eines unbebauten Grundstücks oder einer Garage Sport Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer Übertragung von Krankheiten Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung Vermögensschäden Waffenbesitz und Waffengebrauch 3.3 Welche Ausschlüsse gibt es außerdem in der Amtsund Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung? Bauplanung und Bauleitung Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden Gutachterliche Tätigkeit Flugsicherungs- und Lotsentätigkeit Nebenämter und nebenberufliche Tätigkeiten Tätigkeit als Arzt oder Tierarzt Umweltschäden Vermögensschäden B Gegenseitige Rechte und Pflichten 1. Was gilt, wenn Sie Versicherungsschutz haben? Welche Leistungspflichten haben wir als Haftpflichtversicherer? Bis wann müssen wir unsere Leistungspflichten erfüllen? Welche Vollmachten haben wir als Haftpflichtversicherer? Welche Bedeutung hat die Versicherungssumme? Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was gilt für die Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags? Wie müssen Sie sich verhalten? Welche Rechtsfolgen sind bei verspäteter Zahlung möglich? 2.2 Was gilt für die Zahlung des Folgebeitrags? Wie müssen Sie sich verhalten? Welche Rechtsfolgen sind bei verspäteter Zahlung möglich? 2.3 Was gilt bei vereinbartem Lastschriftverfahren? Was gilt bei Teilzahlung? Was geschieht mit dem Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung? Was gilt grundsätzlich? In welchen Fällen gibt es spezielle Regelungen? 3. Welche Obliegenheiten haben Sie? Welche Obliegenheiten haben Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls? Welche Obliegenheiten haben Sie bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls? Welche Rechtsfolgen sind bei Verletzung der Obliegenheiten möglich? Was passiert bei einer Änderung des versicherten Risikos oder neu hinzukommenden Risiken? Was passiert, wenn sich Ihre persönliche Lebenssituation ändert und worauf müssen Sie achten? Was gilt bei einer Änderung des versicherten Risikos? Wie müssen Sie sich verhalten? Was passiert mit dem Beitrag? Welche Folgen hat eine nicht rechtzeitige Mitteilung? 4.2 Was gilt bei neu hinzukommenden Risiken? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift oder Ihres Namens? Wie müssen Sie sich verhalten? Welche Folgen hat eine unterbliebene Mitteilung? 4.4 Was gilt in der Single-Versicherung bei Änderung Ihrer Lebenssituation? Welche Anpassungsregelungen gibt es? Wann passen wir die Beiträge an? Wann können wir anpassen? Wann entfällt eine Anpassung? Ab wann gilt die Anpassung? Was sind die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Anpassung? Welche Rechte haben Sie bei einer Anpassung? 5.2 Unter welchen Voraussetzungen können wir die PHV anpassen? Wann können wir anpassen? Welche Rechte haben Sie bei einer Anpassung? C Was Sie zusätzlich noch zu beachten haben 1. Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Wann beginnt der Versicherungsschutz? 1.2 Wie lange läuft der Vertrag? Wie kann er gekündigt werden? 1.3 Was gilt bei Wegfall des versicherten Interesses? 1.4 Wie kann der Vertrag nach Eintritt des Versicherungsfalls beendet werden? 2. Was gilt für andere Personen, die an der Versicherung beteiligt sind? Welche Regelungen gelten für mitversicherte Personen? 2.2 Wer kann die Rechte aus dem Vertrag ausüben? 2.3 Was gilt für eine Abtretung oder Verpfändung des Freistellungsanspruchs? 3. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Wann und wie können Sie den Versicherungsombudsmann einschalten? Welches Gericht ist zuständig? Welches Gericht ist zuständig, wenn Sie uns verklagen? 5.2 Welches Gericht ist zuständig, wenn wir Sie verklagen? 6. Welches Recht gilt?

6 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privat-, Amts- und Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung (PHV 2016) Die Versicherungsbedingungen sprechen von Sie und mitversicherte Person. Mit Sie meinen wir Sie als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner. Mitversicherte Person meint alle anderen Personen, für die Versicherungsschutz besteht. Zu den mitversicherten Personen lesen Sie bitte die Regelung unter C 2.1. Wer versichert ist, finden Sie in den PHV an folgenden Stellen: in der Privat-Haftpflichtversicherung unter A 1.3 und A 1.4; für Bauherren lesen Sie außerdem A b. in der Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung unter A 2.3. A Umfang Ihres Versicherungsschutzes 1. Was beinhaltet der Versicherungsschutz in der Privat-Haftpflichtversicherung? 1.1 Wogegen besteht Versicherungsschutz? Was ist der Versicherungsfall und wann muss er eingetreten sein? a. Versicherungsfall (Schadenereignis) ist das Ereignis, das unmittelbar die Schädigung eines Dritten zur Folge hat. Auf den Zeitpunkt der Schadensverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an. b. Der Versicherungsfall muss während der Wirksamkeit des Vertrags eingetreten sein Gegen welche Gefahren haben Sie Schutz? Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens. Nicht dazu gehören die Gefahren eines Berufs, Betriebs oder Gewerbes. Gegen die Gefahren eines Berufs, Betriebs oder Gewerbes können Sie sich aber in bestimmtem Umfang gegen Zusatzbeitrag versichern. Sehen Sie dazu A 1.8.1, A 1.8.2, A bis A Zu den Gefahren eines Dienstes, Amts oder einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art sehen Sie A Zu ehrenamtlichen Tätigkeiten sehen Sie A Gegen welche Ansprüche und Schäden haben Sie Schutz? a. Versichert sind Schadensersatzansprüche, die ein Dritter gegen Sie aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts geltend macht, weil: eine Person verletzt oder getötet wurde (Personenschaden); eine Sache beschädigt oder zerstört wurde (Sachschaden); ein reiner Vermögensschaden verursacht wurde. Das ist ein Vermögensschaden, der weder mit einem Personenschaden noch mit einem Sachschaden unmittelbar oder mittelbar zusammenhängt. Zu Schadensersatzansprüchen eines Dritten gehören auch Regressansprüche (bspw. der Krankenkasse oder des Arbeitgebers). b. Nicht versichert sind Schadensersatzansprüche, die wegen des Abhandenkommens von Sachen geltend gemacht werden. Sie können sich aber gegen den Verlust von Schlüsseln in bestimmtem Umfang gegen Zusatzbeitrag versichern (siehe A 1.8.4) Was gilt bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung? Sie haben eine Selbstbeteiligung mit uns vereinbart (siehe Antrag und Versicherungsschein)? Dann müssen Sie bei jedem Schadenereignis von der Schadensersatzleistung eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 tragen. Für Schäden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung haben Sie keinen Versicherungsschutz. 1.2 Welche Versicherungssummen gelten? a. Es gelten je Versicherungsfall für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden die im Folgenden beschriebenen Versicherungssummen. Dabei ist die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle, die während eines Versicherungsjahres eintreten, auf das Doppelte der Versicherungssumme begrenzt. Privat-Haftpflichtversicherung Classic: 50 Mio.. Für Personenschäden stehen aber maximal 15 Mio. je verletzte oder getötete Person zur Verfügung. bei Versicherungsfällen in den USA und Kanada: 15 Mio.. Privat-Haftpflichtversicherung Basis: 5 Mio.. b. Besonderheiten gelten für die folgenden Leistungen: A ; A 1.6.1; A Wer ist in der Familien-Versicherung versichert? Bitte lesen Sie auch die Regelung unter C Versicherungsnehmer Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner Mitversichert ist Ihr Ehepartner oder Ihr eingetragener Lebenspartner. Was gilt, nachdem die Ehe geschieden oder die eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde? Dann dauert die Mitversicherung noch für sechs Monate fort. Vorausgesetzt, es besteht kein Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. eigene Privat- Haftpflichtversicherung) Unverheiratete Kinder Als Ihre Kinder gelten Ihre leiblichen Kinder sowie Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. a. Mitversichert sind Ihre unverheirateten minderjährigen Kinder. b. Mitversichert sind Ihre volljährigen Kinder, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Vorausgesetzt, Ihr Kind ist nicht verheiratet und hat keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet. Das gilt auch für Ihre Kinder mit geistiger Behinderung. c. Auch ohne häusliche Gemeinschaft sind Ihre unverheirateten volljährigen Kinder unter folgenden Voraussetzungen mitversichert: aa. Ihre Kinder haben Versicherungsschutz, solange sie noch in der Schulausbildung sind. Die Mitversicherung bleibt auch für die Zeit der beruflichen Erstausbildung bestehen, wenn sich diese unmittelbar an die Schulausbildung angeschlossen hat. Zur beruflichen Erstausbildung gehören bspw.: Lehre, Studium, Referendarzeit und auch ein Bachelor- und unmittelbar daran angeschlossener Masterstudiengang. Nicht zur beruflichen Ausbildung zählen bspw. Maßnahmen zur Fortbildung. bb. Bei einer Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz im Anschluss an eine Schulausbildung besteht für ein Jahr Versicherungsschutz. cc. Es spielt für die Mitversicherung keine Rolle, wenn das Kind während der Ausbildung oder Wartezeit geringfügig erwerbstätig ist. dd. Nach dem Ende der Schulausbildung oder der beruflichen Erstausbildung besteht noch für ein Jahr Versicherungsschutz. Höchstens aber bis zum 30. Geburtstag. Ihr Kind schließt innerhalb von einem Jahr an die berufliche Erstausbildung eine zweite Ausbildung an? Dann gilt die Mitversicherung auch für die Zeit der zweiten Ausbildung. ee. Ihr Kind bleibt vor, während oder unmittelbar nach der beruflichen Erstausbildung auch in den folgenden Fällen mitversichert: Ihr Kind leistet den freiwilligen Wehrdienst. Ihr Kind leistet befristete freiwillige soziale Dienste. Beispiele: Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr. Ihr Kind nimmt an einem maximal ein Jahr dauernden Work & Travel-Programm teil. Oder Ihr Kind geht als Au-pair für maximal ein Jahr ins Ausland. Versicherungsschutz besteht aber nur für die gesetzliche Haftpflicht als Privatperson und nicht für die Gefahren aus der beruflichen Tätigkeit. Sehen Sie dazu A d. Solange Ihre Kinder bei Ihnen mitversichert sind, sind auch deren Kinder (Ihre Enkelkinder) mitversichert. Dafür gelten die gleichen Voraussetzungen, wie sie unter a. bis c. beschrieben sind Nichtehelicher Lebenspartner a. Mitversichert ist Ihr nichtehelicher Lebenspartner, sobald und solange häusliche Gemeinschaft mit Ihnen besteht. Vorausgesetzt, Sie haben die Mitversicherung mit uns vereinbart (siehe Versicherungsschein). b. Für die Mitversicherung der unverheirateten Kinder des nichtehelichen Lebenspartners gelten die Regelungen unter A entsprechend. c. Was gilt, nachdem die häusliche Gemeinschaft aufgehoben wurde? Dann dauert die Mitversicherung noch für sechs Monate fort. Vorausgesetzt, es besteht kein Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. eigene Privat-Haftpflichtversicherung) Betreute unverheiratete Kinder Sie oder Ihr mitversicherter Partner haben ein unverheiratetes Kind, für das einer oder beide von Ihnen zum Betreuer bestellt sind? Dann ist das Kind mitversichert, soweit kein Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag besteht (z. B. eigene Privat-Haftpflichtversicherung). Das gilt auch, wenn das Kind in einer Pflegeeinrichtung lebt. 6

7 1.3.6 Eltern und Großeltern, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben Mitversichert sind Ihre Eltern und Großeltern, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Vorausgesetzt, es besteht kein Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. eigene Privat-Haftpflichtversicherung). Das gilt auch für Eltern und Großeltern Ihres mitversicherten Partners Angehörige ab Pflegestufe II, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben Angehörige, die nicht in A 1.3.2, A und A genannt sind, sind unter den folgenden Voraussetzungen mitversichert: Sie leben mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft; Für sie ist in der gesetzlichen Pflegeversicherung mindestens die Pflegestufe II anerkannt; Für sie besteht kein Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. eigene Privat-Haftpflichtversicherung). Wer Angehöriger ist, wird unter A b. Absatz 2 geregelt Au-pair und Austauschschüler Bei Ihnen lebende Au-pairs und Austauschschüler sind bis zu einem Jahr mitversichert. Das gilt aber nur, soweit sie keinen Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern) haben Übernachtungsgäste unter 18 Jahren Übernachtungsgäste in Ihrem Haushalt sind unter den folgenden Voraussetzungen mitversichert: Der Gast ist noch nicht 18 Jahre alt; Für ihn besteht kein Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern). Die Mitversicherung gilt für die Dauer des Besuchs In Ihrem Haushalt beschäftigte Personen Mitversichert sind folgende Personen: Personen, die in Ihrem Haushalt beschäftigt sind; Personen, die aus Arbeitsvertrag oder Gefälligkeit für Sie die Wohnung, das Haus oder den Garten betreuen oder die Streupflicht übernehmen. Die Mitversicherung gilt aber nur für Schäden, die diese Personen anlässlich dieser Tätigkeiten Dritten zufügen. Bitte lesen Sie auch A Schutz für Hilfeleistende in Notfällen Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Personen, die in einer Notfallsituation einer nach diesem Vertrag versicherten Person freiwillig Hilfe leisten. Versicherungsschutz besteht aber nur, soweit sich aus der Hilfeleistung Schadensersatzansprüche Dritter ergeben und kein Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag besteht. 1.4 Wer ist in der Single-Versicherung versichert? a. Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer. b. Mitversichert sind die in A , A und A b. genannten Personen, wenn die dort beschriebenen Voraussetzungen vorliegen. c. Was gilt, wenn Sie heiraten, eine Lebenspartnerschaft begründen oder Ihr Kind geboren wird? Dann ist Ihr Partner oder Kind bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert. Versicherungsschutz besteht aber nur, soweit Ihr Partner oder Kind keinen Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag hat (z. B. eigene Privat-Haftpflichtversicherung). Danach besteht für diese Personen nur Versicherungsschutz aus Ihrem Vertrag, wenn Sie auf die Familien-Versicherung umstellen. d. Sie haben für Ihre Kinder ein Umgangsrecht? Dann sind Ihre Kinder mitversichert, solange sie sich in Ihrer Obhut befinden. Versicherungsschutz besteht aber nur, soweit Ihre Kinder keinen Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Privat- Haftpflichtversicherung des Sorgerechtsinhabers) haben. e. Andere Personen als diejenigen, die unter b. bis d. genannt sind, sind in der Single-Versicherung nicht mitversichert. Die Regelungen zur Risikoerhöhung oder Risikoerweiterung (siehe A 1.7.1) gelten nicht. f. Bitte teilen Sie uns unverzüglich mit, wenn sich Ihre persönliche Lebenssituation ändert. 1.5 Welche Leistungen bieten die Privat-Haftpflichtversicherung Classic und die Privat-Haftpflichtversicherung Basis insbesondere? A 1.5 beschreibt einzelne Leistungen. Soweit A 1.5 keine abweichenden Regelungen enthält, sind darauf alle anderen Vertragsbestimmungen anzuwenden (bspw. A 1.2, A 3.1, A 3.2) Allmählichkeitsschäden Versichert sind Schäden, die durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen entstehen. Zu Niederschlägen gehören auch Rauch, Ruß und Staub Aufsichtspflicht Versichert sind Schäden, für die Sie wegen einer Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht (z. B. über Ihre Kinder) verantwortlich gemacht werden Auslandsschäden a. Ihr Versicherungsschutz im Ausland richtet sich danach, in welchem Staat der Versicherungsfall eingetreten ist. aa. In den EU-Staaten, in der Schweiz, in Norwegen, Island und Liechtenstein haben Sie auch bei zeitlich unbegrenztem Aufenthalt Versicherungsschutz. bb. In allen anderen Staaten haben Sie bei einem Aufenthalt von bis zu fünf Jahren Versicherungsschutz. cc. Gegen Sie werden als Eigentümer einer im Ausland gelegenen Immobilie Schadensersatzansprüche erhoben? Dann haben Sie Versicherungsschutz, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Es handelt sich bei der Immobilie um eine Wohnung, ein Einfamilienhaus oder ein Wochenendhaus. Ihr Erstwohnsitz befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland. Die Immobilie liegt in einem EU-Staat, in der Schweiz, in Norwegen, Island oder Liechtenstein. Sie nutzen die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken. Der Versicherungsschutz gilt bei einem Aufenthalt von bis zu fünf Jahren. Die Regelungen zur Vorsorgeversicherung (A 1.7.2) gelten nicht. dd. Sie sind nicht Eigentümer, aber sonstiger Inhaber (z. B. Mieter) von im Ausland gelegenen Immobilien? Dann haben Sie in dieser Eigenschaft Versicherungsschutz, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Es handelt sich bei der Immobilie um eine oder mehrere Wohnungen, ein Einfamilienhaus oder ein Wochenendhaus; Eigentümer der Immobilie sind weder Sie noch eine mitversicherte Person; Sie nutzen die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken. Der Versicherungsschutz besteht weltweit bei einem Aufenthalt von bis zu fünf Jahren. ee. In den unter bb. bis dd. beschriebenen Fällen gilt: Ihr Auslandsaufenthalt überschreitet die genannten Zeiten? Dann entfällt Ihr Versicherungsschutz ab diesem Zeitpunkt. Sie beabsichtigen, von Beginn an über die genannten Zeiten hinaus im Ausland zu bleiben? Dann haben Sie von vornherein keinen Versicherungsschutz. Aufenthalte in Deutschland von bis zu drei Monaten (z. B. Urlaub) gelten nicht als Unterbrechung Ihres Auslandsaufenthalts. b. Regressansprüche des Sozialversicherungsträgers nach 110 Sozialgesetzbuch VII sind unabhängig von der Dauer Ihres Auslandsaufenthalts versichert. c. Welche Versicherungssumme gilt für Versicherungsfälle im Ausland? Lesen Sie dazu A 1.2. d. Über den in a. bis c. beschriebenen Umfang hinaus haben Sie für Versicherungsfälle im Ausland keinen Versicherungsschutz. Sehen Sie dazu A Dienstherr der im Haushalt tätigen Personen Versichert sind Schäden, für die Sie als Dienstherr der in Ihrem Privathaushalt tätigen Personen verantwortlich gemacht werden. Bitte lesen Sie auch A Diskriminierungen a. Versichert sind Schäden, für die Sie wegen einer Diskriminierung in einem der folgenden Fälle verantwortlich gemacht werden. Dieser Versicherungsschutz gilt in den unter aa. bis ee. beschriebenen Fällen auch bei der Begründung und Beendigung von Vertragsverhältnissen. aa. Als Dienstherr einer in Ihrem Privathaushalt tätigen Person (siehe A 1.5.4). bb. Als Vermieter von bis zu drei Wohnräumen in der selbst genutzten Immobile. Voraussetzung ist, dass dieser Versicherungsschutz gegen Zusatzbeitrag vereinbart ist (siehe A 1.8.5). cc. Als Vermieter eines Raumes an Feriengäste in der selbst genutzten Immobilie. Voraussetzung ist, dass dieser Versicherungsschutz gegen Zusatzbeitrag vereinbart ist (siehe A 1.8.6). 7

8 dd. Als Vermieter von Einliegerwohnungen, Eigentumswohnungen oder Garagen. Voraussetzung ist, dass dieser Versicherungsschutz gegen Zusatzbeitrag vereinbart ist (siehe A 1.8.7). ee. Als Vermieter eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung. Voraussetzung ist, dass dieser Versicherungsschutz gegen Zusatzbeitrag vereinbart ist (siehe A 1.8.8). ff. Bei einer beruflichen oder nebenberuflichen Tätigkeit. Voraussetzung ist, dass dieser Versicherungsschutz gegen Zusatzbeitrag vereinbart ist (siehe A 1.8.1). b. Der Versicherungsschutz gilt nur für Versicherungsfälle in Deutschland. c. Kein Versicherungsschutz besteht in den folgenden Fällen: Eine mitversicherte Person nach A bis A macht Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend. Sie haben den Schaden durch eine wissentliche Pflichtverletzung herbeigeführt. Beispiel: wissentliches Abweichen von einem Gesetz oder von Weisungen. Gegen Sie wird ein Schadensersatzanspruch vor einem ausländischen Gericht geltend gemacht. Das Gleiche gilt für die Vollstreckung von Urteilen, die von einem ausländischen Gericht erlassen werden. Gegen Sie wird ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung ausländischen Rechts geltend gemacht. Es handelt sich um einen Personenschaden wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nach dem Sozialgesetzbuch VII. d. Über den in a. und b. beschriebenen Umfang hinaus haben Sie für Schäden aus Diskriminierungen keinen Versicherungsschutz. Sehen Sie dazu A Ehrenamtliche Tätigkeit oder freiwilliges soziales Engagement a. Versichert ist Ihre ehrenamtliche Tätigkeit oder Ihr freiwilliges soziales Engagement. Beispiele: Mitarbeit in der Kranken- oder Altenpflege, der Behinderten- oder Kirchenarbeit, in Vereinen oder Bürgerinitiativen, als Helfer von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass Sie unentgeltlich tätig sind oder steuerfreie Einnahmen nach dem Einkommensteuergesetz erzielen. b. Kein Versicherungsschutz besteht in den folgenden Fällen, egal ob Sie entgeltlich oder unentgeltlich tätig sind: Sie üben ein öffentliches oder ein hoheitliches Ehrenamt aus. Beispiele: Tätigkeiten als Bürgermeister, Mitglied des Gemeinderats, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für die IHK, Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr. Sie üben ein leitendes Ehrenamt oder ein Ehrenamt mit beruflichem Charakter aus. Beispiele: Tätigkeiten als Vorstand, Betriebs- oder Personalrat, Versichertenältester, beruflicher Betreuer. Als Ehrenamt mit beruflichem Charakter gelten auch Tätigkeiten als Aufsichtsrat oder Verwaltungsbeirat in einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Sie haben Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Vereins- oder Betriebs-Haftpflichtversicherung) Fachpraktischer Unterricht und Betriebspraktikum a. Versichert sind: Schäden aus der Teilnahme an einem fachpraktischen Unterricht an einer Schule oder Universität. Das Gleiche gilt für Fach- oder Berufsakademien. Schäden aus der Teilnahme an einem Betriebspraktikum, das maximal sechs Monate dauert. b. Versichert sind Schäden aus der Teilnahme an einem Praktikum zur Berufsfindung (Schnupper- oder Schülerpraktikum). Das gilt aber nur, soweit kein Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag besteht Gewässerschäden a. Versichert sind Gewässerschäden, für die Sie verantwortlich gemacht werden. Sind Sie Inhaber von Anlagen zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe, gilt der Versicherungsschutz aber nur für folgende Anlagen und Behältnisse: aa. Öltankanlage mit einem Gesamtfassungsvermögen von maximal Liter. Bei einer Öltankanlage mit einem größeren Gesamtfassungsvermögen gelten die Regelungen zur Vorsorge-Versicherung (siehe A 1.7.2). bb. Geothermische Anlagen nach A cc. Klär-, Sicker- oder Abwassergruben, die Sie ausschließlich für häusliche Abwässer privat nutzen. dd. Behältnisse, die ein Fassungsvermögen von maximal 100 Liter oder Kilogramm haben ( Kleingebinde ). Das Gesamtfassungsvermögen aller vorhandenen Kleingebinde darf aber nicht mehr als Liter oder Kilogramm betragen. Beispiele für Kleingebinde: Farbeimer, Benzinkanister. Der Versicherungsschutz nach aa. bis cc. setzt voraus: Die Anlage befindet sich auf einem Grundstück, das nach A versichert ist. b. Gewässerschäden sind Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers. Als Gewässerschaden gilt auch der folgende Fall: Aus der Anlage oder aus dem Behältnis gelangen gewässerschädliche Stoffe in Abwässer und von dort in Gewässer. c. Bei den Anlagen nach a. aa. bis cc. sind abweichend von A a. Schäden an Ihren eigenen unbeweglichen Sachen mitversichert. Dieser Versicherungsschutz setzt voraus: Der Schaden ist darauf zurückzuführen, dass gewässerschädliche Stoffe bestimmungswidrig aus der Anlage ausgetreten sind. Nicht versichert sind Schäden, die an der Anlage selbst entstanden sind. Wir ersetzen Ihre Aufwendungen, die Ihnen entstanden sind, um den Zustand wiederherzustellen, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Von unserer Leistung ziehen wir aber Wertverbesserungen ab. d. Wir ersetzen von Ihnen aufgewendete Rettungskosten. Das gilt auch dann, wenn Sie zu deren Zahlung nach öffentlichem Recht verpflichtet sind. Außerdem erstatten wir außergerichtliche Gutachterkosten, die Ihnen im Zusammenhang mit den Rettungskosten entstanden sind. Rettungskosten und außergerichtliche Gutachterkosten erstatten wir über die Versicherungssumme hinaus, wenn sie auf unsere Weisung hin entstanden sind. Rettungskosten sind Aufwendungen (auch erfolglose) für Maßnahmen, die Sie zur Verhinderung oder Minderung eines Schadens für notwendig halten durften. Wir ersetzen auch Aufwendungen, um den Zustand von Grundstücksund Gebäudeteilen wiederherzustellen, wie er vor Beginn der Rettungsmaßnahme bestand. Von unserer Leistung ziehen wir aber ab: Wertverbesserungen; Kosten, die ohnehin entstanden wären, um die Anlage zu erhalten, zu reparieren oder zu erneuern. e. Kein Versicherungsschutz besteht in den folgenden Fällen: aa. Sie haben den Schaden verursacht, indem Sie wissentlich von Gesetzen oder Verordnungen, die dem Gewässerschutz dienen, abgewichen sind. Das Gleiche gilt bei wissentlichem Abweichen von behördlichen Anordnungen oder Verfügungen. bb. Sie werden für einen Gewässerschaden, der durch das Befüllen des Öltanks entstanden ist, verantwortlich gemacht. Das gilt auch dann, wenn ein Dritter den Öltank befüllt hat. cc. Es handelt sich um einen Schaden durch höhere Gewalt, bei dem sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben Halten und Hüten von Tieren a. Versichert sind Schäden, für die Sie als Halter oder Hüter der folgenden Tiere verantwortlich gemacht werden: zahme Haustiere (z. B. Hauskatzen), gezähmte Kleintiere (z. B. Meerschweinchen, Hamster, Singvögel) und Bienen. Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass Sie das Tier weder zu gewerblichen noch zu landwirtschaftlichen Zwecken halten. Kein Versicherungsschutz besteht für das Halten und Hüten von Hunden und Pferden. Ausnahme: siehe die Regelung unter b. b. Versichert sind Schäden, für die Sie als Hüter fremder Hunde verantwortlich gemacht werden. Versichert sind Schäden, für die Sie als Reiter oder Hüter fremder Pferde oder als Fahrer fremder Fuhrwerke verantwortlich gemacht werden. Kein Versicherungsschutz besteht in den folgenden Fällen: Halter oder Eigentümer des Tieres oder des Fuhrwerks sind Sie, eine mitversicherte Person oder der Geschädigte. Sie haben Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Tierhalter-Haftpflichtversicherung des Halters). c. Über den in a. und b. beschriebenen Umfang hinaus haben Sie als Halter oder Hüter von Tieren keinen Versicherungsschutz. Sehen Sie dazu A Wogegen Sie außerdem keinen Versicherungsschutz haben, finden Sie vor allem in A und A Häusliche Abwässer Versichert sind Schäden durch häusliche Abwässer und durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals. Beispiel: Wasseraustritt aus Ihrer Waschmaschine Inhaber von Immobilien a. Versichert sind Schäden, für die Sie als Inhaber (bspw. als Eigentümer oder Mieter) einer der folgenden Immobilien verantwortlich gemacht 8

9 werden. Der Versicherungsschutz umfasst auch Ansprüche aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten. Beispiele für Verkehrssicherungspflichten: bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Räum- und Streupflicht. aa. Inhaber einer oder mehrerer Wohnungen (auch Ferienwohnung). Sie sind Sondereigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz? Dann besteht für Schäden am Gemeinschaftseigentum in Höhe Ihres Miteigentumsanteils kein Versicherungsschutz. bb. Inhaber eines Einfamilienhauses. cc. Inhaber eines Zweifamilienhauses. dd. Inhaber eines Wochenendhauses. Der Versicherungsschutz hat folgende Voraussetzungen: Die Immobilie liegt in Deutschland; Sie oder eine mitversicherte Person bewohnen die Immobilie selbst und nutzen sie ausschließlich zu Wohnzwecken. Ihr Schutz bleibt bestehen, wenn ein Raum als häusliches Arbeitszimmer genutzt wird. Nicht versichert ist aber die gesetzliche Haftpflicht aus der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit. Zusätzliche Voraussetzungen für den Versicherungsschutz nach cc. sind: Das Haus ist ausschließlich Ihr Eigentum oder Eigentum einer nach A bis A mitversicherten Person; das Haus bewohnen neben Ihnen ausschließlich mitversicherte Personen nach A 1.3 oder Familienangehörige. b. Ihr Versicherungsschutz nach a. umfasst auch die folgenden Fälle: Sie sind Inhaber von Garagen oder Gärten, die zu der Immobilie gehören, oder Inhaber eines Schrebergartens (Kleingarten). Sie werden für einen Schaden als Miteigentümer einer Gemeinschaftsanlage, die zu Ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus gehört, verantwortlich gemacht. Beispiele für mögliche Gemeinschaftsanlagen: Müllplatz, Garagenhof, Grünanlage, Wäschetrockenplatz, Spielplatz. Sie werden für einen Schaden als früherer Besitzer nach 836 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verantwortlich gemacht. Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass der Versicherungsvertrag bis zum Besitzwechsel bestanden hat. c. Bei Immobilien im Ausland richtet sich Ihr Versicherungsschutz nach A a. cc. bis ee.. d. Wogegen kein Versicherungsschutz besteht, finden Sie vor allem unter A Inhaber einer Immobilie mit Flüssiggastank Versichert sind Schäden, für die Sie als Inhaber eines Flüssiggastanks verantwortlich gemacht werden. Der Versicherungsschutz hat folgende Voraussetzungen: Der Flüssiggastank befindet sich auf einem Grundstück, das nach A versichert ist; er hat ein Fassungsvermögen von maximal Liter Inhaber einer Immobilie mit geothermischer Anlage Versichert sind Schäden, für die Sie als Inhaber einer geothermischen Anlage verantwortlich gemacht werden. Der Versicherungsschutz hat folgende Voraussetzungen: Es handelt sich um eine Anlage, die Wärme und Warmwasser erzeugt; die Anlage befindet sich auf einem Grundstück, das nach A versichert ist Inhaber einer Immobilie und Bauherrentätigkeit a. Versichert sind Schäden, für die Sie als privater Bauherr eines Bauvorhabens verantwortlich gemacht werden. Beispiele für Bauvorhaben sind: Neubauten, Umbauten, Reparaturarbeiten, Abbruch- oder Grabearbeiten. Der Versicherungsschutz hat folgende Voraussetzungen: Es handelt sich um ein Bauvorhaben zu einer Immobilie, die nach A versichert ist; Die Bausumme beträgt maximal je Bauvorhaben. Bei einer höheren Bausumme gelten die Regelungen zur Vorsorge- Versicherung (siehe A 1.7.2). b. Im Rahmen von a. haben Sie auch Versicherungsschutz, wenn Sie die Bauarbeiten in privater Eigenleistung ausführen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aller Personen, die mit den Bauarbeiten unentgeltlich beschäftigt sind (bspw. Nachbarschaftshelfer). Der Versicherungsschutz gilt nur für Schäden, die diese Personen in Ausführung der Eigenleistung verursachen. Kein Versicherungsschutz besteht für Personenschäden wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nach dem Sozialgesetzbuch VII Inhaber eines fest installierten Wohnwagens Versichert sind Schäden, für die Sie als Inhaber eines Wohnwagens verantwortlich gemacht werden. Der Versicherungsschutz hat folgende Voraussetzungen: Den Wohnwagen nutzen nur Sie, und zwar ausschließlich zu Wohnzwecken. Der Wohnwagen ist auf Dauer und ohne Unterbrechung in einem der folgenden Staaten fest installiert: EU-Staat, Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein Kautionsleistung a. Wir erbringen eine Kautionsleistung bis maximal , wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Sie haben im Ausland einen Schaden verursacht; Ihr Auslandsaufenthalt überschreitet nicht die in A genannten Zeiten; gegen Sie wurde eine behördliche Anordnung erlassen, eine Kaution zu hinterlegen, um Leistungen aufgrund Ihrer gesetzlichen Haftpflicht sicherzustellen. b. Soweit dies möglich ist, zahlen wir den Kautionsbetrag an die Behörde, bei der die Kaution zu hinterlegen ist. Andernfalls zahlen wir direkt an Sie. c. Wir rechnen unsere Kautionszahlung auf die begründete Schadensersatzleistung, von der wir Sie freistellen, an. Sie sind in folgenden Fällen zur Rückzahlung der Kaution verpflichtet: Die Kaution wird als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadensersatzforderungen einbehalten; die Kaution ist verfallen, bspw. weil Sie einen behördlich angeordneten Termin nicht wahrgenommen haben Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeug-Anhänger a. Versichert sind Schäden, die Sie durch den Gebrauch folgender Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeug-Anhänger verursachen: Kraftfahrzeuge, die nur auf nicht öffentlichen Wegen oder Plätzen verkehren. Das gilt aber nur, soweit Sie keinen Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Kfz-Haftpflichtversicherung) haben; Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht öffentlichen Wegen oder Plätzen verkehren. Das gilt aber nur, soweit Sie keinen Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Anhängerversicherung) haben; Kraftfahrzeuge bis 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit. Beispiel: motorgetriebener Rollstuhl; Kinderfahrzeuge und Golfwagen mit mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, wenn sie auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen fahren. Das gilt aber nur, soweit Sie keinen Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Kfz-Haftpflichtversicherung) haben; Stapler bis 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit. Beispiele: Schneeräumgerät, Kehrmaschine, Aufsitzrasenmäher; ferngelenkte Modell- und Spielfahrzeuge. Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass die genannten Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeug-Anhänger nicht versicherungspflichtig sind. Für Schäden aus der Teilnahme an Kraftfahrzeugrennen besteht kein Versicherungsschutz (siehe A 3.2.4). b. Für die in a. genannten Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeug-Anhänger gelten die in B 3.1 c. beschriebenen Obliegenheiten. c. Über den in a. beschriebenen Umfang hinaus haben Sie für Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern keinen Versicherungsschutz. Sehen Sie dazu A Laserpointer a. Versichert sind Schäden durch Laserpointer. Sie müssen aber nachweisen, dass die tatsächliche Leistung des Laserpointers im Versicherungsfall nicht mehr als 1 Milliwatt betragen hat. b. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie den Laserpointer gegen den Führer eines Fahrzeugs (z. B. Kraft- oder Luftfahrzeug) eingesetzt haben. c. Über den in a. beschriebenen Umfang hinaus haben Sie für Schäden durch Laserstrahlen keinen Versicherungsschutz Luftfahrzeuge a. Versichert sind Schäden, die Sie durch den Gebrauch folgender Luftfahrzeuge verursacht haben: 9

Produktinformationsblatt für die Privathaftpflichtversicherung HELDEN SCHUTZ

Produktinformationsblatt für die Privathaftpflichtversicherung HELDEN SCHUTZ Produktinformationsblatt für die Privathaftpflichtversicherung HELDEN SCHUTZ Stand 04/2016 Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Dir einen ersten Überblick über die Dir angebotene Privathaftpflichtversicherung

Mehr

WUNDERBAR. BESCHÜTZT.

WUNDERBAR. BESCHÜTZT. WUNDERBAR. BESCHÜTZT. Privat-Haftpflichtversicherung Classic Menschen schützen. Werte bewahren. SCHUTZ. GESTALTEN. Die Privat-Haftpflichtversicherung... Privat-Haftpflichtversicherung Classic Privat-Haftpflichtversicherung

Mehr

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Name, Vorname: Adresse: Geburtsdatum: Beruf: Alle folgenden Fragen beziehen sich auf den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. Fragen zum Risiko

Mehr

Produktinformationsblatt nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung für eine ARAG Krankenversicherung

Produktinformationsblatt nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung für eine ARAG Krankenversicherung Produktinformationsblatt nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung für eine ARAG Krankenversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene

Mehr

Haftpflicht-Police OPTIMAL Vergleich zwischen den Tarifen Smart, Komfort, Prestige

Haftpflicht-Police OPTIMAL Vergleich zwischen den Tarifen Smart, Komfort, Prestige Haftpflicht-Police OPTIMAL Vergleich zwischen den Tarifen Smart, Komfort, Prestige Smart* Komfort** Prestige*** Deckungssumme (DS) 7.5 Mio. EUR 15 Mio. EUR 50 Mio. EUR 1 pauschal für Personen-, Sach- und

Mehr

Allgemeine Regelungen Bedingungen 04/2015

Allgemeine Regelungen Bedingungen 04/2015 Index I. Prämienzahlung 3 II. Anpassung des Prämiensatzes 3 III. Anzeigepflichten vor Vertragsschluss 4 IV. Dauer des Versicherungsvertrages 4 V. (Teilweise) Kündigung des Versicherungsvertrages 4 VI.

Mehr

INTER Privathaftpfl ichtversicherung Tarifl inien Basis, Exklusiv und Premium

INTER Privathaftpfl ichtversicherung Tarifl inien Basis, Exklusiv und Premium Leistungsübersicht* Versicherungssumme je Versicherungsfall (2-fach maximiert je Versicherungsjahr) Personen- und Sachschäden 6.000.000 8.000.000 10.000.000 Vermögensschäden 1.000.000 1.000.000 1.000.000

Mehr

Haftpflicht-Versicherung

Haftpflicht-Versicherung Die im nachstehenden Vergleich der Pauschaldeklaration genannten Ziffern beziehen sich auf die BBR PHV 2016. Vergleich Pauschaldeklaration zur Privathaftpflicht-Versicherung 1. Versicherungssummen pauschal

Mehr

Allgemeiner Teil zur Police (AT) Inhaltsverzeichnis

Allgemeiner Teil zur Police (AT) Inhaltsverzeichnis Stand 2009 Seite 1 Allgemeiner Teil zur Police (AT) Inhaltsverzeichnis 1. Vertragsgrundlagen 2 2. Beginn des Versicherungsschutzes, Vertragsdauer 2 3. Beitrag 2 4. Änderung der Beitragsbemessungsgrundlagen

Mehr

Highlights der Onesty Direct-

Highlights der Onesty Direct- Privathaftpflichtversicherung Highlights der Onesty Direct- Privathaftpflichtversicherung Umfassender Privathaftpflicht- für Familien/ Partnerschaften und Singles. Besser Onesty Direct. Onesty Direct-Leistungs-Garantie:

Mehr

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG VERSICHERUNGSUMFANG DECKUNGSSUMMEN 15 Mio. > Personenschäden 15 Mio. > Sachschäden 15 Mio. > Vermögensschäden 15 Mio. > Mietsachschäden MITVERSICHERTE PERSONEN > Ehegatte, Lebenspartner nach Lebenspartnerschaftsgesetz*)

Mehr

WUNDERBAR. BESCHÜTZT.

WUNDERBAR. BESCHÜTZT. WUNDERBAR. BESCHÜTZT. Privathaftpflichtversicherung Classic Menschen schützen. Werte bewahren. SCHUTZ. GESTALTEN. Die Privathaftpflichtversicherung und ihre Bausteine: Privathaftpflichtversicherung Classic

Mehr

Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft

Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft www.allianz.de Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin Linder GmbH Alte Poststr. 11 74579 Fichtenau Commerzbank München BLZ 700 800 00 Konto-Nr. 302019800 IBAN DE29

Mehr

Highlights der Barmenia-Privathaftpflichtversicherung

Highlights der Barmenia-Privathaftpflichtversicherung Privathaftpflichtversicherung Highlights der Barmenia-Privathaftpflichtversicherung Umfassender Privathaftpflicht- für Familien/Partnerschaften und Singles. Barmenia-Leistungs-Garantie: Die neue Sicherheit

Mehr

Sicherheit für alle Fälle. Unsere Privat-Haftpflichtversicherung.

Sicherheit für alle Fälle. Unsere Privat-Haftpflichtversicherung. Produktprofil Sicherheit für alle Fälle. Unsere Privat-Haftpflichtversicherung. Warum ist eine Privat-Haftpflichtversicherung wichtig? Das tägliche Leben bietet eine Vielzahl von Gefahren. Und das Risiko,

Mehr

Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung Versicherungen Privathaftpflicht Leistungen Privathaftpflichtversicherung Highlights Mietsachschäden 300000 Künftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch Schäden durch nicht deliktfähige Kinder

Mehr

B 64. Bedingungen zur Haus- und Grundbesitzer- haftpflichtversicherung XXL. Inhaltsübersicht

B 64. Bedingungen zur Haus- und Grundbesitzer- haftpflichtversicherung XXL. Inhaltsübersicht Bedingungen zur Haus- und Grundbesitzer- B 64 haftpflichtversicherung XXL Inhaltsübersicht 1 Versichertes Risiko...2 2 Mitversicherte Personen...2 3 Ausschlüsse...2 4 Bauarbeiten...2 5 Fahrzeuge...3 6

Mehr

Angebot. für eine. Privathaftpflichtversicherung

Angebot. für eine. Privathaftpflichtversicherung Angebot für eine Privathaftpflichtversicherung IhrAnsprechpartner: Baumgarthuber&PartnerGmbH IrinaWerner Gutenbergstr. 9 78056 VS-Schwenningen Tel.: 07720-8559-23 Fax.: 07720-8559-223 E-Mail: irina.werner@bup-vm.com

Mehr

Beschreibung des versicherten Risikos zur Privathaftpflichtversicherung

Beschreibung des versicherten Risikos zur Privathaftpflichtversicherung Beschreibung des versicherten Risikos zur Privathaftpflichtversicherung Seite 1 von 9 BVR 004 - Ausgabe JANUAR 2003 I. Gegenstand der Versicherung Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers

Mehr

Nur durch IHRE KEG-Mitgliedschaft für SIE!

Nur durch IHRE KEG-Mitgliedschaft für SIE! + Ihr Berufsverband für Lehrkräfte und Pädagogen Niederbayern Ihr umfassender KEG - Versicherungsschutz ab dem 01.01.2016 erweitert Nur durch IHRE KEG-Mitgliedschaft für SIE! Optimieren Sie Ihren Versicherungsschutz

Mehr

ProfiLine Privat/ Single Produktlinie Privathaftpflicht

ProfiLine Privat/ Single Produktlinie Privathaftpflicht Pauschal-Deckungssummen für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden 10 Mio. 15 Mio. 50 Mio. Versicherte Personen Versicherungsnehmer Hausangestellte des VN im Rahmen ihrer Tätigkeit Personen,

Mehr

Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Incoming-Kranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung

Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Incoming-Kranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Incoming-Kranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte

Mehr

Versicherungsmakler Wilfried Schöler Postfach 1440 69497 Hemsbach Telefon: 06201 / 846250 Telefax: 06201 / 8462550

Versicherungsmakler Wilfried Schöler Postfach 1440 69497 Hemsbach Telefon: 06201 / 846250 Telefax: 06201 / 8462550 Versicherungsmakler Wilfried Schöler*Postfach 1440*69497 Hemsbach Herrn Max Mustermann Versicherungsmakler Wilfried Schöler Postfach 1440 69497 Hemsbach Telefon: 06201 / 846250 Telefax: 06201 / 8462550

Mehr

Versicherungsbedingungen für die HUK24-Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Stand 01.07.2015

Versicherungsbedingungen für die HUK24-Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Stand 01.07.2015 Versicherungsbedingungen für die HUK24-Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Stand 01.07.2015 Kundeninformation... 2 Inhaltsverzeichnis zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haus-

Mehr

Anfrage zur Dienst-/Amtshaftpflicht kombiniert mit einer Privathaftpflicht

Anfrage zur Dienst-/Amtshaftpflicht kombiniert mit einer Privathaftpflicht Anfrage zur Dienst-/Amtshaftpflicht kombiniert mit einer Privathaftpflicht Kundenbasisdaten: Kunde (Ehe-) Partner Anrede: Herr Frau Herr Frau Titel: Name: Vorname: Anschrift: Telefon: privat: mobil: Telefax:

Mehr

HAF TPFLICHTVERSICHERUNG

HAF TPFLICHTVERSICHERUNG LEISTUNGSÜBERSICHT 02/2014 HAF TPFLICHTVERSICHERUNG VERSICHERUNGSUMFANG VERSICHERTE DECKUNGSSUMMEN (DS): pauschal pauschal > VS für Personen / Sachschäden > VS für Vermögensschäden > Vorsorgeversicherung

Mehr

Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Auslandskranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung

Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Auslandskranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Auslandskranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte

Mehr

Spezial-DeckungsKonzept Diensthaftpflichtversicherung inkl. PHV für Verwaltungsberufe im öffentlichen Dienst best intention -DHVV-2001-Standard *1

Spezial-DeckungsKonzept Diensthaftpflichtversicherung inkl. PHV für Verwaltungsberufe im öffentlichen Dienst best intention -DHVV-2001-Standard *1 Im Ostholz 25-25a, 44879 Bochum Telefon: (0234) 94 69 7-0 Telefax: (0234) 47 50 05 Internet: http://www.b-i.de email: best-intention@b-i.de Spezial-DeckungsKonzept Diensthaftpflichtversicherung inkl. PHV

Mehr

Vergleich Pauschaldeklaration zur Privat-Haftpflichtversicherung Standard/Plus/Premium

Vergleich Pauschaldeklaration zur Privat-Haftpflichtversicherung Standard/Plus/Premium Vergleich Pauschaldeklaration zur Privat-Haftpflichtversicherung Standard/Plus/Premium Die im nachstehenden Vergleich der Pauschaldeklarationen genannten Ziffern beziehen sich auf die BBR PHV 2016. Besondere

Mehr

Familien/Partner/Single Tierhalter Lehrer Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst Besitzer von Heizölbehältern

Familien/Partner/Single Tierhalter Lehrer Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst Besitzer von Heizölbehältern Leistungsübersicht Die Haftpflichtversicherung -T16- für Familien/Partner/Single Tierhalter Lehrer Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst Besitzer von Heizölbehältern Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung

Mehr

Produktinformationsblatt zur privaten Krankenversicherung

Produktinformationsblatt zur privaten Krankenversicherung Mit dem Produktinformationsblatt, den Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag und dem Informationsblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhalten Sie einen ersten Überblick über

Mehr

Bei Zuwahl aller VARIO Pakete erlangt man das Leistungsniveau der PHV VARIO Komfort PLUS.

Bei Zuwahl aller VARIO Pakete erlangt man das Leistungsniveau der PHV VARIO Komfort PLUS. PHV Familie Mehrpersonen - ohne Selbstbeteiligung - Beitrag PHV Familie 60,00 93,00 Beitrag Exzedenten-Deckung PHV VARIO Komfort / Komfort PLUS: 30,00 45,00 Auch für die Exzedenten-Deckung möglich. Einzelne

Mehr

Produktinformationsblatt

Produktinformationsblatt Produktinformationsblatt Jahres-Reiserücktrittsschutz Basis Plus ohne Selbstbeteiligung der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG Dieses Produktinformationsblatt soll Ihnen einen Überblick über Ihre gewünschte

Mehr

Gegenüberstellung von BOXflex zu Mitbewerbern AXA und VHV, HKD, Interrisk, Gothaer, Janitos und Alte Leipziger.

Gegenüberstellung von BOXflex zu Mitbewerbern AXA und VHV, HKD, Interrisk, Gothaer, Janitos und Alte Leipziger. Info für Vertriebspartner Gegenüberstellung von BOXflex zu Mitbewerbern AXA und VHV, HKD, Interrisk, Gothaer, Janitos und Alte Leipziger. Leistungsvergleich Privathaftpflicht BOXflex Leistungsvergleich

Mehr

Kraftfahrtversicherung

Kraftfahrtversicherung Kraftfahrtversicherung Inhalt Produktinformationsblatt Kundeninformation HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung

Mehr

Leistungsvergleich Privathaftpflicht

Leistungsvergleich Privathaftpflicht Versicherungsbeginn: 13.02.2016 INNORATA: BOXflex Mehrpersonenhaushalt Klassik-Garant 62.71 Versicherte Personen Alleinstehender Elternteil im Haushalt des VN versichert, auch beide Eltern und Großeltern,

Mehr

Versicherungsbedingungen für die HUK-Privathaftpflichtversicherung Stand 01.10.2013

Versicherungsbedingungen für die HUK-Privathaftpflichtversicherung Stand 01.10.2013 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die Versicherungsbedingungen bilden die Grundlage für unser gemeinsames Vertrags verhältnis. Der konkret zwischen Ihnen und uns vereinbarte Versicherungsschutz

Mehr

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Kunde/Interessent: Alle folgenden Fragen beziehen sich auf den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. Fragen zum Risiko 1 Sind Sie im öffentlichen

Mehr

2.4 Der Versicherungsnehmer hat nach Abschluss der Bauarbeiten dem Versicherer die endgültige Bausumme

2.4 Der Versicherungsnehmer hat nach Abschluss der Bauarbeiten dem Versicherer die endgültige Bausumme BESONDERE BEDINGUNGEN UND RISIKOBESCHREIBUNGEN FÜR DIE BAUHERREN-HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG (private Risiken) 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes Versichert ist - im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Mehr

IDEAL PrivatHaftpflicht

IDEAL PrivatHaftpflicht IDEAL PrivatHaftpflicht Wir machen s wieder gut. Der Spezialist für Senioren Ihr Moderator Birger Mählmann Leitender Vertriebstrainer der IDEAL Versicherungsgruppe 2 Ausgangssituation 3 Das Gesetz ist

Mehr

Privathaftpflicht- Versicherung. Alles bestens. nv privatpremium. nv privatmax nv privatspar 4.0

Privathaftpflicht- Versicherung. Alles bestens. nv privatpremium. nv privatmax nv privatspar 4.0 Privathaftpflicht- Versicherung Alles bestens. nv privatpremium nv privatmax. 4.0 nv privatspar 4.0 Beitrag runter, Leistung rauf. So individuell, wie Sie es wünschen, und ohne versteckte Selbstbeteiligungen.

Mehr

1. Identität des Versicherers (Name, Rechtsform, ladungsfähige Anschrift, Sitz, Handelsregister und Registernummer)

1. Identität des Versicherers (Name, Rechtsform, ladungsfähige Anschrift, Sitz, Handelsregister und Registernummer) Seite 1 von 5 1. Identität des Versicherers (Name, Rechtsform, ladungsfähige Anschrift, Sitz, Handelsregister und Registernummer) 1.1. Versicherer des Versicherungsvertrags Lloyd s of London (Lloyd s Versicherer

Mehr

Haftpflicht-Police OPTIMAL Vergleich zwischen den Tarifen Smart, Komfort, Prestige

Haftpflicht-Police OPTIMAL Vergleich zwischen den Tarifen Smart, Komfort, Prestige Haftpflicht-Police OPTIMAL Vergleich zwischen den Tarifen Smart, Komfort, Prestige Leistungen Smart* Komfort** Prestige*** Deckungssumme (DS) 7.5 Mio. EUR 15 Mio. EUR 20 Mio. EUR je geschädigter Person

Mehr

Versicherungsbedingungen für die HUK24-Bauherren-Haftpflichtversicherung Stand 01.07.2015

Versicherungsbedingungen für die HUK24-Bauherren-Haftpflichtversicherung Stand 01.07.2015 Versicherungsbedingungen für die HUK24-Bauherren-Haftpflichtversicherung Stand 01.07.2015 Kundeninformation... 2 Inhaltsverzeichnis zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Bauherren-Haftpflichtversicherung

Mehr

Verbraucherinformationen; Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Stand:

Verbraucherinformationen; Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Stand: Stand: 01.07.2010 Seite 1 Verbraucherinformationen; Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Stand: 01.07.2010 Mitteilung nach 19 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die

Mehr

B 69. Bedingungen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung XXL. Inhaltsübersicht

B 69. Bedingungen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung XXL. Inhaltsübersicht Bedingungen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung XXL B 69 Inhaltsübersicht 1 Versichertes Risiko...2 2 Versicherte Personen...2 3 Ausschlüsse...2 4 Fuhrwerke und Fahrzeuge...2 5 Schäden an gemieteten

Mehr

Leistungsvergleich Privathaftpflicht

Leistungsvergleich Privathaftpflicht 5.000.00 64.0 5.000.00 50.000.00 Versicherungsbeginn: 12.07.2016 INNORATA: Versicherte Personen Alleinstehender Elternteil im Haushalt des VN versichert, auch beide Eltern oder Großeltern, auch im Altenoder

Mehr

Produktinformationsblatt

Produktinformationsblatt Produktinformationsblatt Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Damit Sie einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung bekommen, bedienen Sie sich

Mehr

ADAC Privathaftpflicht-Versicherung

ADAC Privathaftpflicht-Versicherung ADAC Privathaftpflicht-Versicherung ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG Inhaltsverzeichnis Seite Produktinformationsblatt zur ADAC Privathaftpflicht-Versicherung BASIS 2 Pflichtinformationen zur ADAC Privathaftpflicht-Versicherung

Mehr

Bei dem angebotenen Versicherungsvertrag handelt es sich um eine Reiserücktritts- und - abbruchskostenversicherung.

Bei dem angebotenen Versicherungsvertrag handelt es sich um eine Reiserücktritts- und - abbruchskostenversicherung. Produktinformationsblatt für die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung Travel Protect Reiseversicherung (AVB TP Reise 2010) (Stand Dezember 2010) Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir

Mehr

Die Gesamtleistung für alle V-Fälle während der V-Dauer beträgt das...-fache der vereinbarten V-Summen.

Die Gesamtleistung für alle V-Fälle während der V-Dauer beträgt das...-fache der vereinbarten V-Summen. Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) Zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich Muster-Bedingungsstruktur VIII (Stand:

Mehr

Produkt-Informationen für

Produkt-Informationen für Produkt-informationen Produkt-Informationen für Produktinformationsblatt zur Tierlebens-Versicherung v. Pferden (AVP 2011) Produktinformationsblatt zur Krankenkostenversicherung v. Pferden (ATP 2011) Produktinformationsblatt

Mehr

Produktbeschreibung zur Privat-, Tierhalter-, Wasser fahrzeug- sowie Lehrerhaftpflichtversicherung

Produktbeschreibung zur Privat-, Tierhalter-, Wasser fahrzeug- sowie Lehrerhaftpflichtversicherung Bitte beachten Sie: Die Produktbeschreibung soll Ihnen einen ersten Überblick zu dieser Versicherung geben. Die folgenden Informationen sind daher nicht abschließend. Der gesamte Vertragsinhalt ergibt

Mehr

Kundeninformation zu Identitäts-Schutz PLUS (Stand )

Kundeninformation zu Identitäts-Schutz PLUS (Stand ) Kundeninformation zu Identitäts-Schutz PLUS (Stand 01.01.2017) Verbraucherinformation nach 7 VVG und der hierzu erlassenen Informationspflichtenverordnung 1. Informationen zur Identität des Versicherers

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen

Mehr

Produktinformationsblatt für eine Kfz-Versicherung

Produktinformationsblatt für eine Kfz-Versicherung Produktinformationsblatt für eine Kfz-Versicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch

Mehr

Fragen und Antworten zur R+V-Privathaftpflicht

Fragen und Antworten zur R+V-Privathaftpflicht Fragen und Antworten zur R+V-Privathaftpflicht Vielen Dank für Ihr Interesse am Tarif R+V-Privathaftpflicht basic. Hier finden Sie die Antworten zu wichtigen Fragen. Welche Produktvarianten bietet die

Mehr

Spezial-DeckungsKonzept Diensthaftpflichtversicherung inkl. PHV für Lehrer im öffentlichen Dienst best intention -DHVL-2001-Standard *1

Spezial-DeckungsKonzept Diensthaftpflichtversicherung inkl. PHV für Lehrer im öffentlichen Dienst best intention -DHVL-2001-Standard *1 Im Ostholz 25-25a, 44879 Bochum Telefon: (0234) 94 69 7-0 Telefax: (0234) 47 50 05 Internet: http://www.b-i.de email: best-intention@b-i.de Spezial-DeckungsKonzept Diensthaftpflichtversicherung inkl. PHV

Mehr

Gothaer Haftpflichtversicherungen

Gothaer Haftpflichtversicherungen Deckungssummen Personenschäden 5 Mio EUR pauschal für 20 Mio EUR pauschal für 50 Mio EUR pauschal für Sachschäden Personen-, Sach- und Personen-, Sach- und Personen-, Sach- und Vermögensschäden Vermögensschäden

Mehr

Allgemeines Geltungsbereich. 1. Käufer. 2. Vertragsschluss, Storno. 3. Preis, Aufrechnung, Versandkosten und Lieferung

Allgemeines Geltungsbereich. 1. Käufer. 2. Vertragsschluss, Storno. 3. Preis, Aufrechnung, Versandkosten und Lieferung Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen Allgemeines Geltungsbereich Diese Bedingungen der Metzgerei Grosse Mannheim gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen

Mehr

Merkblatt zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung für Mitglieder des Verbands Wohneigentum Baden-Württemberg e. V. (Stand

Merkblatt zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung für Mitglieder des Verbands Wohneigentum Baden-Württemberg e. V. (Stand BADEN-WÜRTTEMBERG Merkblatt zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung für Mitglieder des Verbands Wohneigentum Baden-Württemberg e. V. (Stand 01.01.2012) (Für Mitglieder) Der Verband Wohneigentum

Mehr

nicht notwendig (es sind keine Änderungen eingetreten) vom Kunden/Interessenten nicht gewünscht Sind Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt?

nicht notwendig (es sind keine Änderungen eingetreten) vom Kunden/Interessenten nicht gewünscht Sind Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt? 1. Persönliche Daten Kunde Interessent Herr Frau Titel Name, Vorname Anschrift Das Formular Kundenbasisdaten Eine Aktualisierung ist liegt vor; Datum der Erstellung: nicht notwendig (es sind keine Änderungen

Mehr

Privat-Haftpflicht-Versicherung

Privat-Haftpflicht-Versicherung für durch Sie verursachte Personenund Sachschäden, pauschal Vorsorge-Versicherung für Personen- und Sachschäden, pauschal 20 Mio. 5 Mio. 3 Mio. 5 Mio. 10 Mio. Personen- und Sachschäden pauschal 20 Mio.

Mehr

Deutscher Siedlerbund

Deutscher Siedlerbund Deutscher Siedlerbund Steinhäuserstr. 1, 76135 Karlsruhe. Tel. 0721-981620, Fax 0721-9816262 Merkblatt zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung für Mitglieder des Deutschen Siedlerbundes, Landesverband

Mehr

Risikoanalyse private Haftpflichtrisiken

Risikoanalyse private Haftpflichtrisiken Kunde / Interessent: Falls eine Frage mit Ja beantwortet wird, bitte den entsprechenden Zusatzfragebogen ausfüllen Sind Sie verbeamtet oder im öffentlichen Dienst? Nein Ja (Bogen ausfüllen) Besitzen Sie

Mehr

Widerrufsrecht. Widerrufsfolgen. Aufsichtsbehörde

Widerrufsrecht. Widerrufsfolgen. Aufsichtsbehörde Schülerkombischutz Sachschadenversicherung (AVB SA-S 2017) Produktinformationsblatt zur Sachschadenversicherung Die Versicherung bietet Aufwendungsersatz aus der Beschädigung und dem Zerstören von dem

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich 1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle über www.jimdrive.com abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträge zwischen uns,

Mehr

Synopse BBR und 2013 Deckungsumfang BBR 109 Stand 2010 BBR 109 Stand 2013

Synopse BBR und 2013 Deckungsumfang BBR 109 Stand 2010 BBR 109 Stand 2013 Vertragsteil A Allgemeine Bestimmungen Versichertes Risiko / Risikobeschreibung Berufsbildklausel 1) kein Vers.schutz für Verpflichtungen, die über das versicherte Berufsbild hinausgehen. (Teil C Ziffer

Mehr

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Kunde/Interessent: (Name/Anschrift) Telefon-Nummer: (für eventuelle Rückfragen) Alle folgenden Fragen beziehen sich auf den Versicherungsnehmer und die mitversicherten

Mehr

Haftpflichtversicherung Verbesserte Sorglos-Privathaftpflicht 10/2017 Produktverbesserungsgarantie im Bestand

Haftpflichtversicherung Verbesserte Sorglos-Privathaftpflicht 10/2017 Produktverbesserungsgarantie im Bestand D-Rundschreiben 10 / 2017 Hannover, 11.08.2017 Haftpflichtversicherung Verbesserte Sorglos-Privathaftpflicht 10/2017 Produktverbesserungsgarantie im Bestand Zum 01.10.2017 wird die verbesserte Sorglos-Privathaftpflicht

Mehr

Produktinformationsblatt zur Zahnzusatzversicherung

Produktinformationsblatt zur Zahnzusatzversicherung Produktinformationsblatt zur Zahnzusatzversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend.

Mehr

Gothaer Haftpflichtversicherungen

Gothaer Haftpflichtversicherungen Deckungssummen Personenschäden Bis 5.000.000 EUR Bis 20.000.000 EUR Bis 20.000.000 EUR Sachschäden Bis 5.000.000 EUR Bis 20.000.000 EUR Bis 20.000.000 EUR Vermögensschäden Versicherte Person Eltern Au-pair,

Mehr

Willst du mit mir wohnen?

Willst du mit mir wohnen? ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister

Mehr

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Kunde/Interessent: _ Alle folgenden Fragen beziehen sich auf den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. Fragen zum Risiko Sind Sie im öffentlichen

Mehr

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Stand: 08. Juni 2015 1. Widerruf von Versicherungsverträgen für Mobile Elektronik (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera) 2. Widerruf von Versicherungsverträgen für Fahrräder

Mehr

Versicherungsbedingungen D.A.S. Rechtsauskunft

Versicherungsbedingungen D.A.S. Rechtsauskunft Versicherungsbedingungen 2016 D.A.S. Rechtsauskunft Produktinformationsblatt D.A.S. Rechtsauskunft Ein Produkt der ERGO Versicherung AG Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung.

Mehr

PRIVATHAFTPFLICHT-VERSICHERUNG

PRIVATHAFTPFLICHT-VERSICHERUNG PRIVATHAFTPFLICHT-VERSICHERUNG ( Ein-, Zwei- oder Mehrpersonen-Police ) mit zeitlich unbefristeter weltweiter Auslandsdeckung* ( Stand 09/2014 ) Tarif: Premium Versicherungssummen: 50.000.000 für Sach-

Mehr

Versicherungsbedingungen für Ihre AllSecur Privat-Haftpflichtversicherung Single Komfort

Versicherungsbedingungen für Ihre AllSecur Privat-Haftpflichtversicherung Single Komfort Inhaltsverzeichnis Versicherungsbedingungen für Ihre AllSecur Privat-Haftpflichtversicherung Single Komfort Diese Versicherungsbedingungen wenden sich an Sie als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner.

Mehr

INTER Privathaftpfl ichtversicherung im Rahmen der Gesundheitsfachberufe

INTER Privathaftpfl ichtversicherung im Rahmen der Gesundheitsfachberufe Leistungsübersicht* zur Betriebshaftpfl ichtversicherung für Gesundheitsfachberufe Versicherungssumme je Versicherungsfall (2-fach maximiert je Versicherungsjahr) Personen- und Sachschäden 6.000.000 8.000.000

Mehr

Angebot für eine Versicherung Berater/Vermittler

Angebot für eine Versicherung Berater/Vermittler Angebot für eine Versicherung Berater/Vermittler ConceptIF AG Friedrich-Ebert-Damm 160a 22047 Hamburg Tel: 040 696970660 Fax: 040696970661 email: info@conceptif.de Website: Versicherungsnehmer Herr Harald

Mehr

ADAC Auslands-Krankenschutz

ADAC Auslands-Krankenschutz ADAC Auslands-Krankenschutz Inhaltsverzeichnis Seite Produktinformationsblatt zum ADAC Auslands-Krankenschutz BASIS 2 Pflichtinformationen zum ADAC Auslands-Krankenschutz BASIS 3 Produktinformationsblatt

Mehr

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Stand: 08. Juni 2015 1. Widerruf von Versicherungsverträgen für Mobile Elektronik (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera) 2. Widerruf von Versicherungsverträgen für Fahrräder

Mehr

Die Einholung einer Unterschrift unter der Risikoanalyse ist vom Gesetzgeber nicht gefordert, aber aus Beweiserleichterungsgründen zu empfehlen.

Die Einholung einer Unterschrift unter der Risikoanalyse ist vom Gesetzgeber nicht gefordert, aber aus Beweiserleichterungsgründen zu empfehlen. Private Haftpflichtrisiken Einleitende Hinweise für Vermittler Haftung Die Risikoanalyse ist eine erste Hilfestellung für Sie, ersetzt aber Ihre Entscheidung über die im Einzelfall notwendige individuelle,

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV)

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV) Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Allgemeine Versicherungsbedingungen

Mehr

PANTAENIUS-SKIPPER-HAFTPFLICHT- BEDINGUNGEN (PSHB)

PANTAENIUS-SKIPPER-HAFTPFLICHT- BEDINGUNGEN (PSHB) PANTAENIUS-SKIPPER-HAFTPFLICHT- BEDINGUNGEN (PSHB) PRODUKTINFORMATIONSBLATT Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Skipper-Haftpflicht-Versicherung geben.

Mehr

Informationen zur VOV D&O-Versicherung

Informationen zur VOV D&O-Versicherung Informationen zur VOV D&O-Versicherung Versicherer des Vertrages / Ladungsfähige Anschriften sind AachenMünchener Versicherung AG, AachenMünchener-Platz 1, 52064 Aachen Sitz der Gesellschaft: Aachen, Handelsregister

Mehr

Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV)

Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) (Stand Dezember 2008) Information zu den kostenlosen und kostenpflichtigen Dienstleistungen der Regman

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen AVB PHV NV PrivatPremium 2.0

Allgemeine Versicherungsbedingungen AVB PHV NV PrivatPremium 2.0 Allgemeine Versicherungsbedingungen AVB PHV NV PrivatPremium 2.0 Teil A Seite 4 Abschnitt A1 - Privathaftpflichtrisiko 1. Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko) 2. Regelungen zu mitversicherten

Mehr

Anforderungsprofil zur Privathaftpflichtversicherung

Anforderungsprofil zur Privathaftpflichtversicherung Anforderungsprofil zur Privathaftpflichtversicherung Mindeststandards modus. Matthias Lesch Mühlgrabenstr. 27 53340 Meckenheim Telefon: 02225-5355 Telefax: 02225-5370 www.modus.team.de / Mail: info@modus-team.de

Mehr

Sie haften mit allem, was Sie haben. Oder lassen uns bezahlen.

Sie haften mit allem, was Sie haben. Oder lassen uns bezahlen. Immer da, immer nah. Sie haften mit allem, was Sie haben. Oder lassen uns bezahlen. S Privathaftpflicht Nicht immer geht alles gut. Mit uns geht vieles besser. Jedem von uns passiert bisweilen das eine

Mehr

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Kunde/Interessent: Alle folgenden Fragen beziehen sich auf den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. Fragen zum Risiko Sind Sie im öffentlichen

Mehr

Per Fax an: 0201 4 69 96 49 oder Mail an: feistle@treffpunkt-finanzen.de. Risikoanalyse für die Haftpflichtversicherung (privat)

Per Fax an: 0201 4 69 96 49 oder Mail an: feistle@treffpunkt-finanzen.de. Risikoanalyse für die Haftpflichtversicherung (privat) Per Fax an: 0201 4 69 96 49 oder Mail an: feistle@treffpunkt-finanzen.de Risikoanalyse für die Haftpflichtversicherung (privat) Name: Staße/ Nr.: Telefon: Anlass der Beratung: Email: Datum.. PLZ/ Ort Umfang

Mehr

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Kunde/Interessent: Alle folgenden Fragen beziehen sich auf den Versicherungsnehmer und die im Kundenbasisdatenbogen erfassten Personen. Fragen zum Risiko (falls

Mehr

Vergleich der Varianten in der Privat-Haftpflichtversicherung

Vergleich der Varianten in der Privat-Haftpflichtversicherung Vergleich der Varianten in der Privat-Haftpflichtversicherung Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Leistungsstärke der von uns angebotenen Varianten in der Privat-Haftpflichtversicherung. Versicherungsleistungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1 Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1 Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich 1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle über www.jimdrive.com abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträge zwischen uns,

Mehr

Informationen zur VOV D&O-Versicherung

Informationen zur VOV D&O-Versicherung Informationen zur VOV D&O-Versicherung Versicherer des Vertrages / Ladungsfähige Anschriften sind AachenMünchener Versicherung AG, AachenMünchener-Platz 1, 52064 Aachen Sitz der Gesellschaft: Aachen, Handelsregister

Mehr

ProfiLine Privat/ Familie Produktlinie Privathaftpflicht

ProfiLine Privat/ Familie Produktlinie Privathaftpflicht Pauschal-Deckungssummen für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden 10 Mio. 15 Mio. 50 Mio. Versicherte Personen Versicherungsnehmer Ehegatte des Versicherungsnehmers (VN) oder Lebenspartner des

Mehr

E B E R T GmbH & Co.KG

E B E R T GmbH & Co.KG Mindeststandards Bitte beachten Sie, dass Mindeststandards beim Deckungsumfang als gegeben vorausgesetzt sind, die daher nicht mehr erfragt werden. Im einzelnen sind dies: Die vom Versicherer verwendeten

Mehr