ADAC Privathaftpflicht-Versicherung
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- Carsten Küchler
- vor 8 Jahren
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1 ADAC Privathaftpflicht-Versicherung ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG Inhaltsverzeichnis Seite Produktinformationsblatt zur ADAC Privathaftpflicht-Versicherung BASIS 2 Pflichtinformationen zur ADAC Privathaftpflicht-Versicherung BASIS 3 Produktinformationsblatt zur ADAC Privathaftpflicht-Versicherung EXKLUSIV 4 Pflichtinformationen zur ADAC Privathaftpflicht-Versicherung EXKLUSIV /Internet 1
2 Produktinformationsblatt zur ADAC Privathaftpflicht-Versicherung BASIS Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die ADAC Privathaftpflicht-Versicherung BASIS. Bitte beachten Sie, dass die hier dargestellten Informationen nicht abschließend sind. Die Einzelheiten entnehmen Sie den Ihnen vorliegenden Besonderen Informationen und Versicherungsbedingungen der ADAC Privathaftpflicht-Versicherung BASIS. 1. Um welchen Vertragstyp handelt es sich? Bei dem angebotenen Versicherungsvertrag handelt es sich um eine Privathaftpflicht- Versicherung. 2. Welchen Umfang hat der Versicherungsschutz? a) Was ist versichert? Die ADAC Privathaftpflicht-Versicherung BASIS versichert Sie gegen Schäden aus den Gefahren des täglichen Lebens. Hierbei bietet sie Schutz, wenn Sie oder eine mitversicherte Person einem Dritten einen Schaden, insbesondere einen Personen- (Tod, Verletzung/Gesundheitsschädigung), Sach- und/oder Vermögensschaden zufügen und daraus Schadenersatzansprüche entstehen oder wenn unberechtigte Ansprüche dieser Art abzuwehren sind. Die ADAC Privathaftpflicht-Versicherung BASIS deckt beispielsweise Ihre Haftungsrisiken im Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer, im Sport oder als Halter bestimmter zahmer Haustiere. Gleichermaßen sind Sie in Ihrem häuslichen Rahmen geschützt bei Schäden, die von der Wohnung oder dem Haus ausgehen, in dem Sie wohnen egal ob Sie Mieter oder Eigentümer sind. Die Versicherung gilt weltweit, z.b. im Urlaub oder während eines vorüber gehenden Auslandaufenthaltes. Einzelheiten zum Versicherungsumfang und zum Geltungsbereich entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen (insbesondere Ziff. 3 und 5) und den Besonderen Informationen. b) Was ist nicht versichert? Damit der Versicherungsbeitrag nicht unangemessen hoch ist, müssen wir einige Fälle vom Versicherungsschutz ausschließen. Nicht versichert ist beispielsweise die gesetzliche Haftpflicht aus einer jagd lichen Betätigung, aus der Teilnahme an Radrennen oder aus der Haltung von Hunden oder Pferden. c) Wer ist versichert? Haben Sie einen Einzelvertrag abgeschlossen sind Sie als unser Versicherungsnehmer versichert. Daneben ist aber auch die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die in Ihrem Haushalt beschäftigt sind oder von Personen, die sich um Ihr Haus kümmern, aus der genannten Tätigkeit versichert (Nicht jedoch gegen Ansprüche von Ihnen selbst). Haben Sie einen Familienvertrag abgeschlossen, sind darüber hinaus unter anderem auch Ihr Ehegatte oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft, Ihre unverheirateten minderjährigen Kinder und weitere Personen mitversichert. Zu den Einzelheiten hinsichtlich der mitversicherten Personen sehen Sie bitte Ziff. 3.3 der Versicherungsbedingungen. Beitragsübersicht (Stand ) Einzelvertrag 41,00 Familienvertrag 59,00 4. Welche Ausschlüsse bestehen? Damit der Versicherungsbeitrag nicht unangemessen hoch ist, müssen einige Leistungen eingeschränkt werden. So leisten wir z.b. nicht für vorsätzlich her beigeführte Schäden oder für Haftpflichtansprüche zwischen mehreren Mit versicherten desselben Versicherungsvertrages. Diese Aufzählung ist nicht abschließend (Näheres siehe insbesondere Ziff. 3 und 7 der Versicherungs bedingungen). 5. Welche Pflichten müssen Sie bei Abschluss des Versicherungsvertrages beachten und welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Nichtbeachtung dieser Pflichten? Sie müssen insbesondere alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung o.g. Anzeigepflichten berech tigen uns, den Versicherer, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten (Näheres hierzu siehe insbesondere Ziff. 23 der Versicherungsbedingungen sowie die gesonderte Belehrung gem. 19 V VVG). 6. Welche Pflichten müssen Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles beachten und welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Nichtbeachtung dieser Pflichten? Es gibt bestimmte Pflichten, die Sie uns gegenüber nach Eintritt des Versicherungsfalles erfüllen müssen, damit Sie Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden. Eine der wesentlichen Pflichten ist dabei, dass jeder Versicherungsfall, auch wenn noch keine Schadensersatzansprüche erhoben worden sind, uns, dem Versicherer, innerhalb einer Woche anzuzeigen ist. Das Gleiche gilt, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden. Verletzen Sie Ihre Pflichten vorsätzlich, ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung kann der Versicherer die Leistung kürzen (Näheres siehe Ziff. 25 und 26 der Versicherungsbe dingungen). 7. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht vor Zahlung des Erstbeitrages. Der Versicherungsvertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch Sie oder den Versicherer spätestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. 8. Wie kann der Vertrag beendet werden? Neben dem unter Ziff. 8 genannten Kündigungsrecht kann der Vertrag durch Sie im Falle einer Beitragsangleichung (ohne dass sich der Versicherungsschutz geändert hat) oder Beitragsumstellung gekündigt werden. Das Versicherungs verhältnis kann auch gekündigt werden, wenn sich ein Versicherungsfall ereignet hat und der Versicherer entweder den Schaden reguliert hat oder Ihnen eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Anspruch zugestellt worden ist (Näheres siehe Ziff. 15a, 18 und 19 der Versicherungsbedingungen). 3. Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Bei den Beiträgen handelt es sich um Jahresbeiträge. Die Höhe des Beitrags entnehmen Sie der Beitragstabelle. In dem Beitrag ist die gesetzliche Versicherungssteuer enthalten, soweit sie anfällt. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den Beitrag rechtzeitig gezahlt haben. Rechtsfolgen bei verspäteter Zahlung des Beitrages Achten Sie bitte darauf, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig bezahlen, da Sie ansonsten von Anfang an keinen Versicherungsschutz haben, es sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Zahlen Sie nachträglich, beginnt der Versicherungsschutz erst ab Eingang des Beitrags bei uns. Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Die Folgebeiträge müssen jeweils am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt, bezahlt werden. Zahlen Sie den Folgebeitrag nicht rechtzeitig und sind Sie nach einer von uns bestimmten Zahlungsfrist weiterhin in Verzug, besteht nach Fristablauf kein Versicherungsschutz. Darüber hinaus können wir den Vertrag kündigen. 2
3 Pflichtinformationen zur ADAC Privathaftpflicht-Versicherung BASIS Aufgrund der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG- InfoV), sind wir als Versicherer verpflichtet, Ihnen die folgenden Informationen zu übermitteln. Informationen zum Versicherungsunternehmen 1. Ihr Versicherer: München Aufsichtsratsvorsitzender: Mahbod Asgari Nejad Rechtsform: Aktiengesellschaft mit Sitz in München Eingetragen beim Amtsgericht München HRB Ladungsfähige Anschrift des Versicherers: Hansastraße München 3. Die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG bietet als ihr Hauptgeschäft Schutzbriefleistungen sowie Reisekranken-, Reiserücktritts-, Privathaftpflicht- und Unfallversicherungen an. Informationen zur angebotenen Leistung 4. Die ADAC Privathaftpflicht-Versicherung BASIS bietet Schutz, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person als Privatperson einem Dritten einen Personen- (Tod, Verletzung/Gesundheitsschädigung) oder Sachschaden zufügt und daraus Schadenersatzansprüche entstehen oder wenn unberechtigte Ansprüche dieser Art abzuwehren sind. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten, Höchstgrenzen der Leistungen, Selbstbeteiligungen sowie die Tarifbestimmungen regeln sich nach dem Antrag, dem Versicherungsschein, den Besonderen Informationen und den Versicherungsbedingungen der ADAC Privathaftpflicht-Versicherung BASIS sowie den gesetzlichen Regelungen. Die Leistungen sind fällig und werden erbracht, wenn die Feststellungen zum Versicherungsfall und Umfang der Leistungen beendet sind und alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Die Deckungssumme beträgt je Versicherungsfall 5 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 10 Mio. Euro. Beachten Sie bitte, dass es im Rahmen bestimmter versicherter Ereignisse Höchst ersatzleistungsgrenzen innerhalb der Deckungssumme gibt. 5. Der Beitrag richtet sich nach dem zu versichernden Personenkreis. Die Beitragsübersicht finden Sie im Produktinformationsblatt zur ADAC Privathaftpflicht-Versicherung BASIS in Nr. 3. Der sich daraus ergebende Beitrag ist dem Versicherungsschein zu entnehmen. In dem Beitrag ist die gesetzliche Versicherungssteuer enthalten, soweit sie anfällt. 6. Bei den Beiträgen handelt es sich um Jahresbeiträge. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn der erste Beitrag recht zeitig gezahlt wird. Bei einem Verlängerungsvertrag müssen die Folgebeiträge jeweils am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt, bezahlt werden. Informationen zum Versicherungsvertrag 7. Der Versicherungsvertrag ist abgeschlossen, wenn der Versicherer Ihren Antrag durch Übersendung des Versicherungsscheins oder durch Aushändigung über eine ADAC Vertriebsstelle angenommen hat. Dies gilt auch bei Bean tragung der Versicherung per Internet oder Telefon. Ist unserem Angebot ein Überweisungsformular beigefügt, kommt der Versicherungsvertrag mit Zahlung des Beitrags zustande. Der Versicherungsvertrag beginnt zum verein barten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag rechtzeitig gezahlt haben. 8. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Telefax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312 i Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246 c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG, Hansastraße 19, München, Telefax (0 89) oder service.vertragsaenderung@adac.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Jahresprämie (siehe Versicherungsschein) pro Tag. Die Erstattung zurückzuzahlender Be träge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzu gewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 9. Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. 10. Der Vertrag kann spätestens 1 Monat vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt werden. Der Versicherungsvertrag kann zudem vorzeitig durch Kün digung beendet werden, beispielsweise im Schadenfall oder im Fall der Beitrags angleichung. 11. Die Vertragsanbahnung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 12. Es gilt deutsches Recht. Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie entweder bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz oder für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig ist. Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ausschließlich bei dem Gericht geltend machen, das für Sie örtlich zuständig ist. Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage erhebung nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig ist. 13. Der Vertrag und die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages werden in deutscher Sprache geführt. Informationen zum Rechtsweg 14. Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und dem Versicherungsvermittler kommen, die nicht mehr gemeinsam geklärt werden können, können Sie sich an folgende Schlichtungsstelle wenden: Versicherungsombudsmann e.v. Postfach Berlin Tel Gebührenfrei aus deutschen Fax Fest- und Mobilfunknetzen beschwerde@versicherungsombudsmann.de Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. 15. Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen, die wir nicht mehr gemeinsam klären können, haben Sie die Möglichkeit sich an die staatliche Aufsichtsbehörde für Versicherungen zu wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Straße Bonn 3
4 Produktinformationsblatt zur ADAC Privathaftpflicht-Versicherung EXKLUSIV Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die ADAC Privathaftpflicht-Versicherung EXKLUSIV. Bitte beachten Sie, dass die hier dargestellten Informationen nicht abschließend sind. Die Einzelheiten entnehmen Sie den Ihnen vorliegenden Besonderen Informationen und Versicherungsbedingungen der ADAC Privathaftpflicht-Versicherung EXKLUSIV. 1. Um welchen Vertragstyp handelt es sich? Bei dem angebotenen Versicherungsvertrag handelt es sich um eine Privathaftpflicht- Versicherung. 2. Welchen Umfang hat der Versicherungsschutz? a) Was ist versichert? Die ADAC Privathaftpflicht-Versicherung EXKLUSIV versichert Sie gegen Schäden aus den Gefahren des täglichen Lebens. Hierbei bietet sie Schutz, wenn Sie oder eine mitversicherte Person einem Dritten einen Schaden, insbesondere einen Personen- (Tod, Verletzung/Gesundheitsschädigung), Sach- und/oder Vermögensschaden zufügen und daraus Schadenersatzansprüche entstehen oder wenn unberechtigte Ansprüche dieser Art abzuwehren sind. Die ADAC Privathaftpflicht-Versicherung EXKLUSIV deckt beispielsweise Ihre Haftungsrisiken im Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer, im Sport oder als Halter bestimmter zahmer Haustiere. Gleichermaßen sind Sie in Ihrem häuslichen Rahmen geschützt bei Schäden, die von der Wohnung oder dem Haus ausgehen, in dem Sie wohnen egal ob Sie Mieter oder Eigen tümer sind. Die Versicherung gilt weltweit, z.b. im Urlaub oder während eines vorüber gehenden Auslandaufenthaltes. Daneben beinhaltet die ADAC Privathaftpflicht-Versicherung EXKLUSIV auch eine Forderungsausfalldeckung. Das bedeutet Versicherungsschutz besteht auch für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder eine im Familienvertrag (sofern vereinbart) mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall) und der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte seiner Schadenersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kann. Einzelheiten zum Versicherungsumfang und zum Geltungsbereich entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen (insbesondere Ziff. 3 und 5) und den Besonderen Informationen. b) Was ist nicht versichert? Damit der Versicherungsbeitrag nicht unangemessen hoch ist, müssen wir einige Fälle vom Versicherungsschutz ausschließen. Nicht versichert ist beispielsweise die gesetzliche Haftpflicht aus einer jagdlichen Betätigung, aus der Teilnahme an Radrennen oder aus der Haltung von Hunden oder Pferden. c) Wer ist versichert? Haben Sie einen Einzelvertrag abgeschlossen sind Sie als unser Versicherungsnehmer versichert. Daneben ist aber auch die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die in Ihrem Haushalt beschäftigt sind oder von Personen, die sich um Ihr Haus kümmern, aus der genannten Tätigkeit versichert (Nicht jedoch gegen Ansprüche von Ihnen selbst). Haben Sie einen Familienvertrag abgeschlossen, sind darüber hinaus unter anderem auch Ihr Ehegatte oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft, Ihre unverheirateten minderjährigen Kinder und weitere Personen mitversichert. Zu den Einzelheiten hinsichtlich der mitversicherten Personen sehen Sie bitte Ziff. 3.3 der Versicherungsbedingungen. Beitragsübersicht (Stand ) Alter des Versicherungsnehmers Einzelvertrag Familienvertrag Unter 60 Jahre 55,00 86,00 Ab 60 Jahre 47,00 72,00 Nach dem Versicherungsjahr, in dem Sie 60 Jahre alt werden, stellen wir den Beitrag automatisch um. 4. Welche Ausschlüsse bestehen? Damit der Versicherungsbeitrag nicht unangemessen hoch ist, müssen einige Leistungen eingeschränkt werden. So leisten wir z.b. nicht für vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder für Haftpflichtansprüche zwischen mehreren Mitver sicherten desselben Versicherungsvertrages. Diese Aufzählung ist nicht abschließend (Näheres siehe insbesondere Ziff. 3 und 7 der Versicherungsbedingungen). 5. Welche Pflichten müssen Sie bei Abschluss des Versicherungsvertrages beachten und welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Nichtbeachtung dieser Pflichten? Sie müssen insbesondere alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung o.g. Anzeigepflichten berechtigen uns, den Versicherer, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten (Näheres hierzu siehe insbesondere Ziff. 23 der Versicherungsbedingungen sowie die gesonderte Belehrung gem. 19 V VVG). 6. Welche Pflichten müssen Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles beachten und welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Nichtbeachtung dieser Pflichten? Es gibt bestimmte Pflichten, die Sie uns gegenüber nach Eintritt des Versicherungsfalles erfüllen müssen, damit Sie Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden. Eine der wesentlichen Pflichten ist dabei, dass jeder Versicherungsfall, auch wenn noch keine Schadensersatzansprüche erhoben worden sind, uns, dem Versicherer, innerhalb einer Woche anzuzeigen ist. Das Gleiche gilt, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden. Verletzen Sie Ihre Pflichten vorsätzlich, ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung kann der Versicherer die Leistung kürzen (Näheres siehe Ziff. 25 und 26 der Versicherungsbedingungen). 7. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht vor Zahlung des Erstbeitrages. Der Versicherungsvertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch Sie oder den Versicherer spätestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. 8. Wie kann der Vertrag beendet werden? Neben dem unter Ziff. 8 genannten Kündigungsrecht kann der Vertrag durch Sie im Falle einer Beitragsangleichung (ohne dass sich der Versicherungsschutz geändert hat) oder Beitragsumstellung gekündigt werden. Das Versicherungs verhältnis kann auch gekündigt werden, wenn sich ein Versicherungsfall ereig-net hat und der Versicherer entweder den Schaden reguliert hat oder Ihnen eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Anspruch zu gestellt worden ist. (Näheres siehe Ziff. 15a, 18 und 19 der Versicherungsbedingungen). 3. Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Bei den Beiträgen handelt es sich um Jahresbeiträge. Die Höhe des Beitrags entnehmen Sie der Beitragstabelle. In dem Beitrag ist die gesetzliche Versicherungssteuer enthalten, soweit sie anfällt. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den Beitrag rechtzeitig gezahlt haben. Rechtsfolgen bei verspäteter Zahlung des Beitrages Achten Sie bitte darauf, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig bezahlen, da Sie ansonsten von Anfang an keinen Versicherungsschutz haben, es sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Zahlen Sie nachträglich, beginnt der Versicherungsschutz erst ab Eingang des Beitrags bei uns. Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Die Folgebeiträge müssen jeweils am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt, bezahlt werden. Zahlen Sie den Folgebeitrag nicht rechtzeitig und sind Sie nach einer von uns bestimmten Zahlungsfrist weiterhin in Verzug, besteht nach Fristablauf kein Versicherungsschutz. Darüber hinaus können wir den Vertrag kündigen. 4
5 Pflichtinformationen zur ADAC Privathaftpflicht-Versicherung EXKLUSIV Aufgrund der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG- InfoV), sind wir als Versicherer verpflichtet, Ihnen die folgenden Informationen zu übermitteln. Informationen zum Versicherungsunternehmen 1. Ihr Versicherer: München Aufsichtsratsvorsitzender: Mahbod Asgari Nejad Rechtsform: Aktiengesellschaft mit Sitz in München Eingetragen beim Amtsgericht München HRB Ladungsfähige Anschrift des Versicherers: Hansastraße München 3. Die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG bietet als ihr Hauptgeschäft Schutzbriefleistungen sowie Reisekranken-, Reiserücktritts-, Privathaftpflicht- und Unfallversicherungen an. Informationen zur angebotenen Leistung 4. Die ADAC Privathaftpflicht-Versicherung EXKLUSIV bietet Schutz, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person als Privatperson einem Dritten einen Personen- (Tod, Verletzung/Gesundheitsschädigung) oder Sachschaden zufügt und daraus Schadenersatzansprüche entstehen oder wenn unberechtigte Ansprüche dieser Art abzuwehren sind. Daneben bietet die ADAC Privathaftpflicht-Versicherung EXKLUSIV auch eine Forderungsausfalldeckung. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten, Höchstgrenzen der Leistungen, Selbstbeteiligungen sowie die Tarifbestimmungen regeln sich nach dem Antrag, dem Versicherungsschein, den Besonderen Informationen und den Versicherungsbedingungen der ADAC Privathaftpflicht-Versicherung EXKLUSIV sowie den gesetzlichen Regelungen. Die Leistungen sind fällig und werden erbracht, wenn die Feststellungen zum Versicherungsfall und Umfang der Leistungen beendet sind und alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Die Deckungssumme beträgt je Versicherungsfall 10 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 20 Mio. Euro. Beachten Sie bitte, dass es im Rahmen bestimmter versicherter Ereignisse Höchstersatzleistungsgrenzen innerhalb der Deckungssumme gibt. 5. Der Beitrag richtet sich nach dem zu versichernden Personenkreis und dem Alter des Versicherungsnehmers. Die Beitragsübersicht finden Sie im Produktinformationsblatt zur ADAC Privathaftpflicht-Versicherung EXKLUSIV in Nr. 3. Der sich daraus ergebende Beitrag ist dem Versicherungsschein zu entnehmen. In dem Beitrag ist die gesetzliche Versicherungssteuer enthalten, soweit sie anfällt. 6. Bei den Beiträgen handelt es sich um Jahresbeiträge. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Bei einem Verlängerungsvertrag müssen die Folgebeiträge jeweils am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt, bezahlt werden. Informationen zum Versicherungsvertrag 7. Der Versicherungsvertrag ist abgeschlossen, wenn der Versicherer Ihren Antrag durch Übersendung des Versicherungsscheins oder durch Aushändigung über eine ADAC Vertriebsstelle angenommen hat. Dies gilt auch bei Beantragung der Versicherung per Internet oder Telefon. Ist unserem Angebot ein Überweisungsformular beigefügt, kommt der Versicherungsvertrag mit Zahlung des Beitrags zustande. Der Versicherungsvertrag beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag rechtzeitig gezahlt haben. 8. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Telefax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312 i Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246 c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG, Hansastraße 19, München, Telefax (0 89) oder service.vertragsaenderung@adac.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Jahresprämie (siehe Versicherungsschein) pro Tag. Die Erstattung zurückzuzahlender Be träge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzu gewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 9. Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. 10. Der Vertrag kann spätestens 1 Monat vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt werden. Der Versicherungsvertrag kann zudem vorzeitig durch Kün digung beendet werden, beispielsweise im Schadenfall oder im Fall der Beitragsangleichung. 11. Die Vertragsanbahnung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 12. Es gilt deutsches Recht. Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie entweder bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz oder für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig ist. Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ausschließlich bei dem Gericht geltend machen, das für Sie örtlich zuständig ist. Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage erhebung nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig ist. 13. Der Vertrag und die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages werden in deutscher Sprache geführt. Informationen zum Rechtsweg 14. Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und dem Versicherungsvermittler kommen, die nicht mehr gemeinsam geklärt werden können, können Sie sich an folgende Schlichtungsstelle wenden: Versicherungsombudsmann e.v. Postfach Berlin Tel Gebührenfrei aus deutschen Fax Fest- und Mobilfunknetzen beschwerde@versicherungsombudsmann.de Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. 15. Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen, die wir nicht mehr gemeinsam klären können, haben Sie die Möglichkeit sich an die staatliche Aufsichtsbehörde für Versicherungen zu wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Straße Bonn 5
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