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4 Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem 1. Januar 2015, soweit bis zum 1. Oktober 2014 in den Gesetzblättern bekanntgemacht. Alle bis dahin im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Änderungen sind berücksichtigt. WALHALLA Digital: Mit den WALHALLA E-Books bleiben Sie stets auf aktuellem Stand! Auf de finden Sie unser komplettes E-Book- und App-Angebot. Klicken Sie doch mal rein! Wir weisen darauf hin, dass Sie die gekauften E-Books nur für Ihren persönlichen Gebrauch nutzen dürfen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe oder Leihe an Dritte ist nicht erlaubt. Auch das Einspeisen des E-Books in ein Netzwerk (z. B. Behörden-, Bibliotheksserver, Unternehmens-Intranet) ist nicht erlaubt. Sollten Sie an einer Serverlösung interessiert sein, wenden Sie sich bitte an den WALHALLA-Kundenservice; wir bieten hierfür attraktive Lösungen an: Tel. 0941/ Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg Dieses E-Book ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Bestellnummer:

5 Die Vorschriften kennen und einhalten Jeder Schütze sowie die Verantwortlichen in Verwaltung, Schießsport-, Schützen- und Jagdvereinen müssen zuverlässig Bescheid wissen über den korrekten Umgang mit Waffen, Munition, deren Lagerung, Instandsetzung einschließlich Kauf und Verkauf. Die kompakte Textausgabe enthält die entscheidenden Vorschriften, Definitionen wichtiger Fachbegriffe und Sachverhalte, eine Fundstellenübersicht von A Z zum Waffengesetz und Allgemeinen Waffen-Verordnung sowie den Fragenkatalog zur prüfungsrelevanten Sachkunde. Die klare thematische Gliederung führt schnell zur gesuchten Vorschrift. Das jedem Gesetz vorgeschaltete Inhaltsverzeichnis, die Fundstellenübersicht sowie das Stichwortverzeichnis helfen beim schnellen Auffinden des einschlägigen Paragraphen. Die Leitziffernsystematik bietet schnelle Orientierung: Die erste Zahl entspricht der Abschnittsnummer. Die zweite Zahl stellt die Ordnungsnummer innerhalb des Abschnitts dar. I.1 WaffG: Waffengesetz Diese Textausgabe beruht auf dem Rechtsstand 1. Januar 2015, soweit eine Bekanntmachung in den Gesetzblättern bis 1. Oktober 2014 erfolgt ist. Hervorzuhebende Neuerungen sind: Waffen-, Sprengstoff- und Beschussgesetz Der Begriff der Amtshandlung wird in den Gebühren- und Auslagenvorschriften durch den der individuell zurechenbare Leistung ersetzt. Damit wird eine Kostentragungspflicht von Erlaubnisinhabern klargestellt und eine Übereinstimmung mit dem neuen Bundesgebührengesetz hergestellt. Waffenrechtliche Durchführungsbestimmungen Die waffenrechtlichen Durchführungsbestimmungen in den Ländern Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen sind geändert worden. Waffengesetz-Entwurf: Regelprüfung wegen Extremistenverdacht Bei der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach 5 WaffG soll regelmäßig bei den Verfassungsschutzbehörden der Verdacht auf extremistische Tätigkeiten geprüft werden. Das sieht ein Entwurf des Bundesrates vor, der im Gesetzgebungsverfahren beraten wird. Neues Vereinsrecht Das neue Vereinsrecht ist 2015 nun vollständig in Kraft getreten und berücksichtigt. Vereinsvorstände dürfen nur ehrenamtlich tätig sein ( 27 Abs. 3 BGB). Allerdings können Vereine hiervon abweichen, wenn Sie dies in der Vereinssatzung regeln (vgl. 40 BGB). Wir wünschen erfolgreiches Arbeiten mit Das neue Waffenrecht. Ihr Walhalla Fachverlag 5

6 E-WaffG Extremistenverdacht Waffengesetz-Entwurf: Regelprüfung wegen Extremistenverdacht Vom 11. April 2014 Vorbemerkung der Redaktion Der Bundesrat hat am 11. April 2014 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes (BR-Drucks. 115/14) beschlossen. Er sieht als Folge der NSU-Taten eine Ergänzung des 5 WaffG zur Berücksichtigung von Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden vor. Der jetzt beschlossene Entwurf stimmt mit einem bereits 2013 vom Bundesrat beschlossenen Entwurf (BR-Drucks. 744/ 12) überein, der sich formal durch Ablauf der letzten Legislaturperiode erledigt hatte. Nach der Weiterleitung des Bundesratsentwurfs an den Bundestag ist eine Stellungnahme der Bundesregierung erfolgt (BT-Drucks. 18/ 1582). Nachfolgend wird Art. 1 des Entwurfs mit der dazugehörigen Begründung sowie der Stellungnahme der Bundesregierung abgedruckt. Das Vorhaben soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten (Art. 2). I. BR-Entwurf Art. 1 Änderung des Waffengesetzes 5 WaffG Zuverlässigkeit In 5 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 des Waffengesetzes wird der abschließende Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer 4 angefügt: 4. die Auskunft der Verfassungsschutzbehörden, ob Erkennntisse vorliegen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit nach Absatz 2 Nummer 2 und 3 bedeutsam sind. Begründung: Im Zuge der Ermittlungen um die sogenannte Zwickauer Terrorzelle ist offenbar geworden, dass es gut organisierte Strukturen rechtsextremistischer Gewalttäter gibt, die bereit sind, zur Durchsetzung ihrer Ziele gezielt Waffengewalt einzusetzen. In diesem Zusammenhang sind in mehreren Ländern anlassbezogene Abgleiche der Daten von bekannten Rechtsextremisten mit den Daten der legalen Waffenbesitzer durchgeführt worden. Bei diesen Datenabgleichen wurde festgestellt, dass eine wenn auch geringe Anzahl von Personen über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügte, obwohl bei den Verfassungsschutzbehörden Erkenntnisse vorlagen, wonach diese Personen verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen oder unterstützen und daher die Voraussetzungen der Regelunzuverlässigkeit nach 5 Absatz 2 Nummer 3 WaffG erfüllten. Das Waffengesetz verlangt von den zuständigen Vollzugsbehörden ausdrücklich nur, dass sie im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, eine Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Mit Hilfe dieser Abfragen werden die Voraussetzungen geschaffen, um u. a. das Vorliegen von Tatsachen für die Annahme der Regelunzuverlässigkeit im Sinne des 5 Absatz 2 Nummer 1, 4 und 5 WaffG prüfen zu können. Ob ein Antragsteller oder ein Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis aber Mitglied in einem Verein war, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, Mitglied in einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach 46 BVerfGG festgestellt hat, einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgt oder untersützt oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind, oder durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshand- 6

7 E-WaffG Extremistenverdacht lungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, ist auf diesem Wege nicht zu erfahren, es sei denn, diese Person ist zugleich auch polizeilich bzw. strafrechtlich in einschlägiger Weise in Erscheinung getreten. Die Regelunzuverlässigkeitsgründe des 5 Absatz 2 Nummer 2 und 3 WaffG werden daher im Ergebnis anders als die übrigen Regelunzuverlässigkeitsgründe keiner systematischen Prüfung unterzogen. In Anlehnung an die Regelungen in 8a Absatz 5 Nummer 4 SprengG, 12b Absatz 3 Nummer 2 AtomG und 7 Absatz 3 Nummer 2 LuftSiG soll daher mit dem Änderungsvorschlag bei jedem Antragsteller und im Rahmen der Regelüberprüfung nach 4 Absatz 3 WaffG jedem Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis eine entsprechende Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden zur Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit eingeführt werden. Art und Umfang der Auskünfte der Verfassungsschutzbehörden haben sich dabei strikt am Zweck der Abfrage zu orientieren (vgl. insoweit die Regelungen des 12b Absatz 3 Nummer 2 AtomG und des 7 Absatz 3 Nummer 2 Luft- SigG). II. Stellungnahme der Bundesregierung Die Bundesregierung nimmt zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates wie folgt Stellung: Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem eine Änderung des Waffengesetzes zur Einführung einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung ( 5 des Waffengesetzes) vorgenommen werden soll. Dadurch soll der legale Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum besser kontrolliert und eingedämmt werden. Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen, die geeignet und erforderlich sind, dem Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum entgegenzuwirken. Im Einzelfall ist die Berücksichtigung von Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden bereits nach aktueller Rechtslage möglich und gemäß Ziffer 5.5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz in bestimmten Fällen auch vorgesehen. Ein Verfahren, in dem Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden gemäß der Intention des Gesetzentwurfs künftig in jede Zuverlässigkeitsprüfung einbezogen werden sollen, bedarf zunächst weiterer Prüfung, auch um den mit diesem Verfahren verbundenen Verwaltungsaufwand begrenzt zu halten. Das Gesetzgebungsvorhaben sollte deshalb aktuell zunächst zurückgestellt werden. Es bleibt den Ländern unbenommen, womöglich in der Praxis bestehende Vollzugsdefizite bei der Durchführung des geltenden Rechts auch im Hinblick auf Ziffer 5.5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz zu beseitigen. 7

8 Abkürzungen AO AWaffV BE BeschG BeschV BGB BImSchG BJagdG BR BW BY DVO HB HE HH JuSchG KrWaffKontrG LSA MV NI NW NWRG RP SH SL SN SprengG SprengKostV SprengV StGB TH VereinsG WaffBeschR-VO WaffG WaffKostV WaffVwV WBK ZustVO-NGefAG Abgabenordnung Allgemeine Waffengesetz-Verordnung Berlin Beschussgesetz Beschussverordnung Bürgerliches Gesetzbuch Bundes-Immissionsschutzgesetz Bundesjagdgesetz Brandenburg Baden-Württemberg Bayern Durchführungsverordnung Bremen Hessen Hamburg Jugendsschutzgesetz Kriegswaffenkontrollgesetz Sachsen-Anhalt Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Nationales Waffenregister-Gesetz Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Saarland Sachsen Sprengstoffgesetz Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz Verordnung zum Sprengstoffgesetz Strafgesetzbuch Thüringen Vereinsgesetz Waffen- und Beschussrechtsverordnung Waffengesetz Kostenverordnung zum Waffengesetz Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz Waffenbesitzkarte Verordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr 8

9 Schnellübersicht Waffenrechtliche Vorschriften 17 Jagdrecht 483 Vorschriften für die Vereinsarbeit 509 Durchführungsverordnungen der Länder 739 Fragenkatalog Sachkundeprüfung 771 I II III IV V Stichwortverzeichnis 917 Findex

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11 Inhaltsübersicht I Waffenrechtliche Vorschriften Wichtige waffenrechtliche Fundstellen Wichtige waffenrechtliche Definitionen I.1 Waffengesetz (WaffG) I.1.1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) I.1.2 Allgemeine-Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) I.1.3 Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV) I.1.4 Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (Nationales Waffenregister-Gesetz NWRG) I.1.5 Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition I.2 Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen (Beschussgesetz BeschG) Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (Beschussverordnung BeschussV) I.3 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz SprengG) I.3.1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) I.3.2 Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) I.3.3 Dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz (3. SprengV) I.4 Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen I.5 Strafgesetzbuch (StGB) Auszug: Notwehr, Notstand I.6 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug: Geschäftsfähigkeit, Selbsthilfe, Notwehr, Notstand I 11

12 Inhaltsübersicht II Jagdrecht II II.1 Bundesjagdgesetz II.1.1 Unfallverhütungsvorschrift Jagd

13 Inhaltsübersicht III Vorschriften für die Vereinsarbeit III.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug: Vereinsrecht III.2 Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz VereinsG) III.3 Steuerrecht im Verein III.4 Abgabenordnung (AO) Auszug: Gemeinnützigkeit III.5 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) Auszug: Genehmigungsbedürftige Anlagen III.5.1 Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 4. BImSchV) III.5.2 Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung 18. BImSchV) III.6 Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien) III.7 Jugendschutzgesetz (JuSchG) Auszug: Jugendschutz in der Öffentlichkeit III 13

14 Inhaltsübersicht IV Durchführungsverordnungen der Länder IV IV.BW Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Waffengesetzes (Durchführungsverordnung zum Waffengesetz DVOWaffG) IV.BY Verordnung zur Ausführung des Waffen- und Beschussrechts (AVWaffBeschR) IV.BE Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes (DVWaffG) IV.BR Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes (DVO WaffG) IV.HB Verordnung zur Ausführung des Waffengesetzes IV.HH Anordnung zur Durchführung des Waffengesetzes IV.HE Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes IV.MV Landesverordnung zur Ausführung des Waffenrechts (Waffenrechtsausführungslandesverordnung WaffRAusfLVO M-V) IV.NI Verordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO-SOG) IV.NW Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes IV.RP Landesverordnung zur Durchführung des Waffengesetzes IV.SL Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes (DVWaffG) IV.LSA Waffen- und Beschussrechts-Verordnung (WaffBeschR-VO) IV.SN Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung des Waffengesetzes (DVOWaffG) IV.SH Landesverordnung zur Ausführung des Waffengesetzes IV.TH Thüringer Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes

15 Inhaltsübersicht V Fragenkatalog Sachkundeprüfung V.1 Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung gemäß 7 Waffengesetz Tb = Themenbereich Tb 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe Tb 2 Waffenrechtliche Begriffe Tb 3 Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition Tb 4 Umgang mit Waffen und Munition Tb 5 Transport und Mitführen von Schusswaffen und Munition Tb 6 Schießen und Schießstätten Tb 7 Nichtgewerbliches Herstellen und Bearbeiten von Schusswaffen und Munition Tb 8 Aufbewahren von Schusswaffen und Munition Tb 9 Not- und Seenotsignalmittel Tb 10 Sonstige Pflichten des Waffen- und Munitionsbesitzers Tb 11 Notwehr und Notstand Tb 12 Waffenkundliche Begriffe Tb 13 Handhabung der Schusswaffen Tb 14 Ballistik Tb 15 Langwaffen Tb 16 Kurzwaffen Tb 17 Munition Tb 18 Schießstandaufsicht V 15

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