Herzlich willkommen zur redmark Online-Schulung: Rechtsfragen rund um die Vorstandsarbeit

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1 Herzlich willkommen zur redmark Online-Schulung: Rechtsfragen rund um die Vorstandsarbeit mit Stefan Wagner, Dresden 1

2 Rechtsfragen rund um die Vorstandsarbeit 1. Der Vorstand eines Vereins nach dem Vereinsrecht Warum braucht der e. V einen Vorstand? Wer ist der Vorstand des Vereins? Der Vorstand nach 26 BGB 2. Regelungen rund um den Vorstand Zusammensetzung, Voraussetzungen, Wahl und Vertretungsregelung Ab wann ist der Vorstand im Amt? Rechtsverhältnis zwischen Vorstand und Verein Grundlagen des Auftragsrechts 3. Satzungsvorgaben Ausgestaltung der Satzung: was ist möglich? 2

3 Rechtsfragen rund um die Vorstandsarbeit 4. Die Aufgaben des Vorstands Aufgabenverteilung im Verein Aufgaben des Vorstands Zentrale Geschäftsführungspflichten des Vorstands 26 BGB-Vorstand im Einzelnen Aufbau der Vertretungsbeschränkung Delegation der Geschäftsführung innerhalb des e. V. Gesamtgeschäftsführung versus Ressortprinzip Entlastung des Vorstands 5. Haftung und Versicherung Grundsätze der Haftung im Verein Möglichkeiten der Risikoabsicherung für Vorstände Gesetzliche Unfallversicherung 3

4 Vorstand eines Vereins nach dem Vereinsrecht Wie handelt ein e. V.? Der e. V. als juristische Person ist selbst handlungsunfähig und braucht daher seine Organe, die für ihn im Rechtsverkehr auftreten und handeln. Für einen e. V. handelt stets der Vorstand des Vereins. 4

5 Vorstand eines Vereins nach dem Vereinsrecht Wer ist der Vorstand des Vereins: 3 Schritte zum Ziel! 1 Grundlage 26 BGB (1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand kann aus mehreren Personen bestehen. (2) 1 Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. 2 Der Umfang seiner Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden. 2 Was regelt Ihre Vereinssatzung zum Vorstand? 3 Was ist im Vereinsregister eingetragen? 5

6 Vorstand eines Vereins nach dem Vereinsrecht Wer ist der 26 BGB-Vorstand? 10 Präsidium 7 Personen 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Schatzmeister Jugendwart Technischer Leiter Festwart Marketingleiter Vorstand nach 26 BGB 3 Personen 6

7 Vorstand eines Vereins nach dem Vereinsrecht Frage: Ist folgende Satzungsregelung rechtlich zulässig und zweckmäßig?...vorstand (1) Der Vorstand besteht aus: a) Vier Vorsitzenden (davon soll mindestens eine Frau sein), b) dem Schatzmeister, c) dem Geschäftsführer, d) dem Jugendleiter, e) dem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit, f) dem Sportwart. (2) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich nach außen ( 26 BGB). Die Vorsitzenden sowie der Schatzmeister sind allein vertretungsberechtigt. Die restlichen Vorstandsmitglieder können den Verein nur mit einem der übrigen Mitglieder des Vorstands vertreten. 7

8 Regelungen rund um den Vorstand Regelungen rund um den Vorstand - Mehrköpfiger Vorstand? - Amtsbezeichnungen - Anzahl Satzungsgrundlage zwingend! A. Zusammensetzung? B. Amtsvoraussetzungen C. Wahl/Bestellung D. Vertretungsregelung - Alter - Volljährigkeit - Mitgliedschaft im Verein - Beruf/Qualifikation - Geschlecht - Zuständigkeit? - Wahlverfahren (Einzelwahl/Blockwahl) - Dauer der Bestellung - Gesamtvertretung/Einzelvertretung? - 4-Augen-Prinzip? - Online-Banking 8

9 Regelungen rund um den Vorstand Wahl + Annahme Amtszeit laut Satzung z. B. 4 Jahre Problem: Vorzeitiges Ausscheiden Rücktritt? Vorstand lässt sein Amt ruhen : geht das? Vorstand wird beurlaubt : geht das? Personalunion zulässig? Ergänzungsklausel (Zeitraum?) erforderlich Nachwahlen/Ergänzungswahlen Keine automatische Verlängerung Problem: Kein Vorstand? Übergangsklausel erforderlich Verkleinerung des Vorstands/ Satzungsänderung? Notvorstand 29 BGB Problem: Auswirkung von Satzungsänderungen (1) Auswirkung einer Satzungsänderung auf Amtsinhaber? (2) Planung von Umstrukturierungen und Organisationsänderungen Merke! Zum Zeitpunkt der Wahl gilt nur die eingetragene Satzung des e. V. Ausnahme: Vorratsbeschluss 9

10 Regelungen rund um den Vorstand Ab wann ist der Vorstand im Amt? Entscheidend: a) wirksame Bestellung durch das zuständige Organ und b) die Annahme der Wahl Eintragung im Vereinsregister nicht maßgebend! Achtung: Bei einer Satzungsänderung kommt es dagegen auf die Eintragung an! Erst ab Eintragung ist diese wirksam! Aber: Pflicht zur Eintragung des Vorstands und von Änderungen (Zwangsgeld!) Merke: Ab Bestellung haftet der Vorstand Aktueller Registerauszug besorgen! 10

11 Regelungen rund um den Vorstand Wie wird man Vorstand und auf welcher Satzungsgrundlage? Organschaftliche Bestellung Wie wird man Vorstand? Begründung eines Rechtsverhältnisses Was ist, wenn die Satzung nichts regelt? 11

12 Regelungen rund um den Vorstand In welchem Rechtsverhältnis steht der Vorstand zu seinem Verein? Im Vereinsrecht gilt der Grundsatz der ehrenamtlichen = unentgeltlichen Ausführung der Vorstandstätigkeit Unentgeltlich = Ehrenamt 27 (3), 662, 670, 40 BGB Rechtsverhältnis der Organtätigkeit - BGB-Vereinsrecht - Satzung Begründung Widerruf 671 (1) BGB Entgeltlich = Hauptamt 27 (3), 40, 675, 611 ff. BGB Anstellung Kündigung 12

13 Grundlagen des Auftragsrechts (1) Regelungen rund um den Vorstand Der Vorstand wird auf der Grundlage eines Auftrags für den e. V. tätig 662 ff. BGB: Auftragsrecht 662 BGB Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte, ein ihm von dem Auftraggeber übertragenes Amt für diesen unentgeltlich zu besorgen. Unentgeltliche Tätigkeit = Ehrenamt (= Regelfall!) Echtes Ehrenamt Fazit: Keine Vergütung der Tätigkeit und Arbeitszeit = Vergütungssperre des Vereinsrechts Satzungsverstoß Verlust der Gemeinnützigkeit 13

14 Regelungen rund um den Vorstand Grundlagen des Auftragsrechts (2) Der Vorstand wird auf der Grundlage eines Auftrags für den e. V. tätig 662 ff. BGB: Auftragsrecht Aufwendungsersatz ist zulässig! Grundlage: 670 BGB Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet. 14

15 Ausgestaltung der Satzung: Was ist möglich? Satzungsvorgaben 27 Abs. 3 BGB Letzter Termin! 31. März 2009 Der Vorstand wird auf der Grundlage eines Auftrags für den e. V. tätig 662 ff. BGB: Auftragsrecht 40 BGB: Satzung kann abweichen! Zum Aufheben der Vergütungssperre ist also eine ausdrückliche - positive Satzungsgrundlage erforderlich! Unechtes Ehrenamt (= entgeltliches Ehrenamt) = Ehrenamt gegen Aufwandsentschädigung = Ehrenamt nebenberuflich gegen Vergütung = möglich: Ehrenamtspauschale 3 Nr. 26a EStG Hauptamtliche Tätigkeit + Grundsatz: Dienstvertrag + möglich: Arbeitsvertrag 15

16 Satzungsvorgaben Diese Fragen muss die Satzung klären... Keine Zahlungen Frage: Wie soll die ehrenamtliche Tätigkeit insbesondere des Vorstands - vergütet werden? Aufwendungsersatz 670 BGB 3 Nr. 26a EStG = EAP Echte Vergütung 16

17 Die Aufgaben des Vorstands Aufgabenverteilung im Verein: Das Vereinsrecht kennt zwei Grundprinzipien der Kompetenzverteilung im e. V. Zuständigkeiten im e. V. Vorstand 26 BGB 27 Abs.3 BGB = Geschäftsführungsorgan Mitgliederversammlung 32 Abs. 1 S.1 BGB = Grundlagengeschäfte 17

18 Die Aufgaben des Vorstands Welche Aufgaben hat ein Vorstand? Vorstand nach 26 BGB Merke! Er ist das Geschäftsführungsorgan des e. V.... er muss den Verein nach außen und innen vertreten... er leitet die internen Vereinsgeschäfte 18

19 Die Aufgaben des Vorstands Zentrale Geschäftsführungspflichten des Vorstands? Prüfung Versicherungsschutz Abführung von Steuern und Sozialabgaben Umsetzung der Beschlüsse der MV Ordnungsgemäße Verwaltung der Mitgliederdaten Erstellung der GEMA-Meldung Abgabe des Rechenschaftsberichts Aufsicht über Personal Vereinsregisterangelegenheiten usw. Wenn der Vorstand schuldhaft seine GF-Pflichten verletzt und dadurch dem e. V. ein Schaden entsteht, haftet der Vorstand persönlich mit seinem Privatvermögen. 19

20 Die Aufgaben des Vorstands 26 BGB-Vorstand: Zwei Standbeine! AV Vorstand nach 26 BGB IV Vertretungsorgan = gesetzlicher Vertreter Geschäftsführungsorgan Grundlage: 26 (2) S. 1 BGB Zwingend! Nicht delegierbar! Satzungsfest! Grundlage: 27 (3) BGB aber: weich nach 40 BGB Satzung hat Vorrang Satzungsgrundlage erforderlich also: Delegation möglich 20

21 Die Aufgaben des Vorstands Aufbau der Vertretungsbeschränkung 26 Abs. 2 Satz 2 BGB Der Umfang der Vertretungsmacht des Vorstands kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden 1. Voraussetzung Satzungsgrundlage schaffen! 2. Voraussetzung Eintragung Vereinsregister! 21

22 Die Aufgaben des Vorstands Delegation der Geschäftsführung innerhalb des e. V. Vorstand 26 BGB Geschäftsführer Satzung Aufsichtsrat Hauptausschuss Abteilungsleiter 1- n 22

23 Die Aufgaben des Vorstands Prinzipien der Geschäftsführung im e. V. Vorstand 26 BGB Grundsatz der Gesamtgeschäftsführung Ressortprinzip Rechtsgrundlage erforderlich - Satzung - Geschäftsordnung - Geschäftsverteilungsplan - Beschluss 23

24 Die Aufgaben des Vorstands Merke: Das Vereinsrecht weist dem Vorstand nach 26 BGB die Geschäftsführungsaufgaben zu. Wenn der Verein abweichen will, ist eine Satzungsgrundlage erforderlich. 27 (3) BGB Vorstand = Geschäftsführung JA NEIN Gesamtgeschäftsführung = Grundsatz Ressortprinzip 40 BGB Option! 664 Abs.1 S. 2 BGB Satzung weist GF anderem Organ zu GF kann auf Dritten delegiert werden 24

25 Die Aufgaben des Vorstands Was bedeutet Entlastung? Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung einstimmig entlastet! Billigung der Geschäftsführung Anerkennung der geleisteten Arbeit Ausspruch des Vertrauens für die Zukunft Freistellung von Schadensersatzansprüchen! Also: einwandfrei Geschäftsführung! Vorstand ist bei Abstimmung nicht stimmberechtigt! 25

26 Haftung und Versicherung Grundsätze der Haftung im Verein Wer haftet im e. V.? Grundsatz der Vereinshaftung: 31 BGB Der e. V. haftet mit seinem Vereinsvermögen für die Handlungen seiner Organe und Mitarbeiter. Aber daneben: Persönliche Haftung der Handelnden mit ihrem Privatvermögen Spezialgesetzliche Regelungen (z. B. Steuerrecht) Haftung des Handelnden bei Verschulden 26

27 Haftung und Versicherung Möglichkeiten der Risikoabsicherung für Vorstände? Versicherungsfragen für die Vorstandsarbeit Vertrauensschadenversicherung Vermögensschadenzusatzversicherung Unfallversicherung Haftpflichtversicherung Neu! 27

28 Haftung und Versicherung Gesetzliche Unfallversicherung: Besserer Schutz für das Ehrenamt Zum wurde der Kreis der Versicherten aufgrund einer Änderung des SGB VII erneut erweitert 2 SGB VII - Arbeitnehmer - Arbeitnehmerähnliche (z. B. Übungsleiter) Gewählte Ehrenamtsträger Abs. (1) Abs. (1) Beauftragte Ehrenamtsträger Neu! 28

29 Haftung und Versicherung Was muss der Verein beachten? Versichert sind nur Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen Freiwillige Versicherung: Schriftlicher Antrag erforderlich! Die formale Anknüpfung an ein Satzungsamt ist nicht mehr erforderlich Der Personenkreis muss jährlich (!) neu bei der VBG gemeldet werden Kosten: 2,73 pro Person/Jahr Unterschiedliches Verfahren in den Verbänden Infos: oder 29

30 Haftung und Versicherung Was ist eine D & O-Versicherung? 1. D & O-Versicherung = Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 2. Durch die Tätigkeit des Leitungsorgans entsteht dem e. V. ein Vermögensschaden 3. Es geht um die persönliche Haftung des Vorstands bei Fehlentscheidungen im Rahmen der Geschäftsführung 4. Viele Verbände vermitteln immer noch das Bild, dass ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder kaum oder sogar gar keinen Risiken ausgesetzt sind 5. Versicherungsnehmer ist der Verein, versicherte Personen sind die Organmitglieder des Vorstands nach 26 BGB, z. T. auch leitende Angestellte (z. B. Geschäftsführer) 7. Umfang: Vorstand verletzt gesetzliche Haftpflichtbestimmungen 8. Vorstand kann über Abschluss der Versicherung entscheiden. 30

31 Rechtsfragen rund um die Vorstandsarbeit Inhaltsverzeichnis über weitere Arbeitshilfen und Materialien Die folgenden weiterführenden Arbeitshilfen befinden sich im Produkt redmark der verein bzw. können bei Bedarf in der Redaktion unter angefordert werden: 1. Rechte und Pflichten im Vorstandsamt, Checkliste 2. Vertretungsregelung des Vorstands, Checkliste 3. Rücktritt eines Vorstandsmitglieds, Checkliste 4. Vorstandsklauseln für eine Satzung 5. Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds, Checkliste 31

32 Rechtsfragen rund um die Vorstandsarbeit Unser nächstes Seminar aus der Reihe Vorstand und Verein: Dienstag, 17. März 2009 Beginn: Uhr - ca. 90 Min. Vorstandshaftung Risikominimierung mit Grundlagenwissen! 32 32

33 Rechtsfragen rund um die Vorstandsarbeit»redmark der verein«das Standardwerk für die Vereinsführung Ob Änderungen beim Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht, Kassenprüfung, Finanzplanung oder Mitgliederversammlung - mit dem Standardwerk redmark der verein" sind Sie als Vereinsvorstand in allen Vereinsfragen bestens beraten und bekommen rechtssichere Lösungen. Loseblattwerk mit CD-ROM und monatsaktuellem Zugriff auf»redmark der verein online«, 78 inklusive MwSt., zzgl. 6,90 Versandpauschale Best.-Nr Bestell-Adresse: 33

34 Rechtsfragen rund um die Vorstandsarbeit Die Video-Aufzeichnung sowie die Vortragsunterlagen zu diesem Seminar stehen Ihnen unter zur Verfügung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihre weiteren Fragen richten Sie an: 34

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