Herzlich willkommen zur redmark Online-Schulung: Rechtsfragen rund um die Vorstandsarbeit
|
|
- Gert Sauer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Herzlich willkommen zur redmark Online-Schulung: Rechtsfragen rund um die Vorstandsarbeit mit Stefan Wagner, Dresden 1
2 Rechtsfragen rund um die Vorstandsarbeit 1. Der Vorstand eines Vereins nach dem Vereinsrecht Warum braucht der e. V einen Vorstand? Wer ist der Vorstand des Vereins? Der Vorstand nach 26 BGB 2. Regelungen rund um den Vorstand Zusammensetzung, Voraussetzungen, Wahl und Vertretungsregelung Ab wann ist der Vorstand im Amt? Rechtsverhältnis zwischen Vorstand und Verein Grundlagen des Auftragsrechts 3. Satzungsvorgaben Ausgestaltung der Satzung: was ist möglich? 2
3 Rechtsfragen rund um die Vorstandsarbeit 4. Die Aufgaben des Vorstands Aufgabenverteilung im Verein Aufgaben des Vorstands Zentrale Geschäftsführungspflichten des Vorstands 26 BGB-Vorstand im Einzelnen Aufbau der Vertretungsbeschränkung Delegation der Geschäftsführung innerhalb des e. V. Gesamtgeschäftsführung versus Ressortprinzip Entlastung des Vorstands 5. Haftung und Versicherung Grundsätze der Haftung im Verein Möglichkeiten der Risikoabsicherung für Vorstände Gesetzliche Unfallversicherung 3
4 Vorstand eines Vereins nach dem Vereinsrecht Wie handelt ein e. V.? Der e. V. als juristische Person ist selbst handlungsunfähig und braucht daher seine Organe, die für ihn im Rechtsverkehr auftreten und handeln. Für einen e. V. handelt stets der Vorstand des Vereins. 4
5 Vorstand eines Vereins nach dem Vereinsrecht Wer ist der Vorstand des Vereins: 3 Schritte zum Ziel! 1 Grundlage 26 BGB (1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand kann aus mehreren Personen bestehen. (2) 1 Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. 2 Der Umfang seiner Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden. 2 Was regelt Ihre Vereinssatzung zum Vorstand? 3 Was ist im Vereinsregister eingetragen? 5
6 Vorstand eines Vereins nach dem Vereinsrecht Wer ist der 26 BGB-Vorstand? 10 Präsidium 7 Personen 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Schatzmeister Jugendwart Technischer Leiter Festwart Marketingleiter Vorstand nach 26 BGB 3 Personen 6
7 Vorstand eines Vereins nach dem Vereinsrecht Frage: Ist folgende Satzungsregelung rechtlich zulässig und zweckmäßig?...vorstand (1) Der Vorstand besteht aus: a) Vier Vorsitzenden (davon soll mindestens eine Frau sein), b) dem Schatzmeister, c) dem Geschäftsführer, d) dem Jugendleiter, e) dem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit, f) dem Sportwart. (2) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich nach außen ( 26 BGB). Die Vorsitzenden sowie der Schatzmeister sind allein vertretungsberechtigt. Die restlichen Vorstandsmitglieder können den Verein nur mit einem der übrigen Mitglieder des Vorstands vertreten. 7
8 Regelungen rund um den Vorstand Regelungen rund um den Vorstand - Mehrköpfiger Vorstand? - Amtsbezeichnungen - Anzahl Satzungsgrundlage zwingend! A. Zusammensetzung? B. Amtsvoraussetzungen C. Wahl/Bestellung D. Vertretungsregelung - Alter - Volljährigkeit - Mitgliedschaft im Verein - Beruf/Qualifikation - Geschlecht - Zuständigkeit? - Wahlverfahren (Einzelwahl/Blockwahl) - Dauer der Bestellung - Gesamtvertretung/Einzelvertretung? - 4-Augen-Prinzip? - Online-Banking 8
9 Regelungen rund um den Vorstand Wahl + Annahme Amtszeit laut Satzung z. B. 4 Jahre Problem: Vorzeitiges Ausscheiden Rücktritt? Vorstand lässt sein Amt ruhen : geht das? Vorstand wird beurlaubt : geht das? Personalunion zulässig? Ergänzungsklausel (Zeitraum?) erforderlich Nachwahlen/Ergänzungswahlen Keine automatische Verlängerung Problem: Kein Vorstand? Übergangsklausel erforderlich Verkleinerung des Vorstands/ Satzungsänderung? Notvorstand 29 BGB Problem: Auswirkung von Satzungsänderungen (1) Auswirkung einer Satzungsänderung auf Amtsinhaber? (2) Planung von Umstrukturierungen und Organisationsänderungen Merke! Zum Zeitpunkt der Wahl gilt nur die eingetragene Satzung des e. V. Ausnahme: Vorratsbeschluss 9
10 Regelungen rund um den Vorstand Ab wann ist der Vorstand im Amt? Entscheidend: a) wirksame Bestellung durch das zuständige Organ und b) die Annahme der Wahl Eintragung im Vereinsregister nicht maßgebend! Achtung: Bei einer Satzungsänderung kommt es dagegen auf die Eintragung an! Erst ab Eintragung ist diese wirksam! Aber: Pflicht zur Eintragung des Vorstands und von Änderungen (Zwangsgeld!) Merke: Ab Bestellung haftet der Vorstand Aktueller Registerauszug besorgen! 10
11 Regelungen rund um den Vorstand Wie wird man Vorstand und auf welcher Satzungsgrundlage? Organschaftliche Bestellung Wie wird man Vorstand? Begründung eines Rechtsverhältnisses Was ist, wenn die Satzung nichts regelt? 11
12 Regelungen rund um den Vorstand In welchem Rechtsverhältnis steht der Vorstand zu seinem Verein? Im Vereinsrecht gilt der Grundsatz der ehrenamtlichen = unentgeltlichen Ausführung der Vorstandstätigkeit Unentgeltlich = Ehrenamt 27 (3), 662, 670, 40 BGB Rechtsverhältnis der Organtätigkeit - BGB-Vereinsrecht - Satzung Begründung Widerruf 671 (1) BGB Entgeltlich = Hauptamt 27 (3), 40, 675, 611 ff. BGB Anstellung Kündigung 12
13 Grundlagen des Auftragsrechts (1) Regelungen rund um den Vorstand Der Vorstand wird auf der Grundlage eines Auftrags für den e. V. tätig 662 ff. BGB: Auftragsrecht 662 BGB Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte, ein ihm von dem Auftraggeber übertragenes Amt für diesen unentgeltlich zu besorgen. Unentgeltliche Tätigkeit = Ehrenamt (= Regelfall!) Echtes Ehrenamt Fazit: Keine Vergütung der Tätigkeit und Arbeitszeit = Vergütungssperre des Vereinsrechts Satzungsverstoß Verlust der Gemeinnützigkeit 13
14 Regelungen rund um den Vorstand Grundlagen des Auftragsrechts (2) Der Vorstand wird auf der Grundlage eines Auftrags für den e. V. tätig 662 ff. BGB: Auftragsrecht Aufwendungsersatz ist zulässig! Grundlage: 670 BGB Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet. 14
15 Ausgestaltung der Satzung: Was ist möglich? Satzungsvorgaben 27 Abs. 3 BGB Letzter Termin! 31. März 2009 Der Vorstand wird auf der Grundlage eines Auftrags für den e. V. tätig 662 ff. BGB: Auftragsrecht 40 BGB: Satzung kann abweichen! Zum Aufheben der Vergütungssperre ist also eine ausdrückliche - positive Satzungsgrundlage erforderlich! Unechtes Ehrenamt (= entgeltliches Ehrenamt) = Ehrenamt gegen Aufwandsentschädigung = Ehrenamt nebenberuflich gegen Vergütung = möglich: Ehrenamtspauschale 3 Nr. 26a EStG Hauptamtliche Tätigkeit + Grundsatz: Dienstvertrag + möglich: Arbeitsvertrag 15
16 Satzungsvorgaben Diese Fragen muss die Satzung klären... Keine Zahlungen Frage: Wie soll die ehrenamtliche Tätigkeit insbesondere des Vorstands - vergütet werden? Aufwendungsersatz 670 BGB 3 Nr. 26a EStG = EAP Echte Vergütung 16
17 Die Aufgaben des Vorstands Aufgabenverteilung im Verein: Das Vereinsrecht kennt zwei Grundprinzipien der Kompetenzverteilung im e. V. Zuständigkeiten im e. V. Vorstand 26 BGB 27 Abs.3 BGB = Geschäftsführungsorgan Mitgliederversammlung 32 Abs. 1 S.1 BGB = Grundlagengeschäfte 17
18 Die Aufgaben des Vorstands Welche Aufgaben hat ein Vorstand? Vorstand nach 26 BGB Merke! Er ist das Geschäftsführungsorgan des e. V.... er muss den Verein nach außen und innen vertreten... er leitet die internen Vereinsgeschäfte 18
19 Die Aufgaben des Vorstands Zentrale Geschäftsführungspflichten des Vorstands? Prüfung Versicherungsschutz Abführung von Steuern und Sozialabgaben Umsetzung der Beschlüsse der MV Ordnungsgemäße Verwaltung der Mitgliederdaten Erstellung der GEMA-Meldung Abgabe des Rechenschaftsberichts Aufsicht über Personal Vereinsregisterangelegenheiten usw. Wenn der Vorstand schuldhaft seine GF-Pflichten verletzt und dadurch dem e. V. ein Schaden entsteht, haftet der Vorstand persönlich mit seinem Privatvermögen. 19
20 Die Aufgaben des Vorstands 26 BGB-Vorstand: Zwei Standbeine! AV Vorstand nach 26 BGB IV Vertretungsorgan = gesetzlicher Vertreter Geschäftsführungsorgan Grundlage: 26 (2) S. 1 BGB Zwingend! Nicht delegierbar! Satzungsfest! Grundlage: 27 (3) BGB aber: weich nach 40 BGB Satzung hat Vorrang Satzungsgrundlage erforderlich also: Delegation möglich 20
21 Die Aufgaben des Vorstands Aufbau der Vertretungsbeschränkung 26 Abs. 2 Satz 2 BGB Der Umfang der Vertretungsmacht des Vorstands kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden 1. Voraussetzung Satzungsgrundlage schaffen! 2. Voraussetzung Eintragung Vereinsregister! 21
22 Die Aufgaben des Vorstands Delegation der Geschäftsführung innerhalb des e. V. Vorstand 26 BGB Geschäftsführer Satzung Aufsichtsrat Hauptausschuss Abteilungsleiter 1- n 22
23 Die Aufgaben des Vorstands Prinzipien der Geschäftsführung im e. V. Vorstand 26 BGB Grundsatz der Gesamtgeschäftsführung Ressortprinzip Rechtsgrundlage erforderlich - Satzung - Geschäftsordnung - Geschäftsverteilungsplan - Beschluss 23
24 Die Aufgaben des Vorstands Merke: Das Vereinsrecht weist dem Vorstand nach 26 BGB die Geschäftsführungsaufgaben zu. Wenn der Verein abweichen will, ist eine Satzungsgrundlage erforderlich. 27 (3) BGB Vorstand = Geschäftsführung JA NEIN Gesamtgeschäftsführung = Grundsatz Ressortprinzip 40 BGB Option! 664 Abs.1 S. 2 BGB Satzung weist GF anderem Organ zu GF kann auf Dritten delegiert werden 24
25 Die Aufgaben des Vorstands Was bedeutet Entlastung? Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung einstimmig entlastet! Billigung der Geschäftsführung Anerkennung der geleisteten Arbeit Ausspruch des Vertrauens für die Zukunft Freistellung von Schadensersatzansprüchen! Also: einwandfrei Geschäftsführung! Vorstand ist bei Abstimmung nicht stimmberechtigt! 25
26 Haftung und Versicherung Grundsätze der Haftung im Verein Wer haftet im e. V.? Grundsatz der Vereinshaftung: 31 BGB Der e. V. haftet mit seinem Vereinsvermögen für die Handlungen seiner Organe und Mitarbeiter. Aber daneben: Persönliche Haftung der Handelnden mit ihrem Privatvermögen Spezialgesetzliche Regelungen (z. B. Steuerrecht) Haftung des Handelnden bei Verschulden 26
27 Haftung und Versicherung Möglichkeiten der Risikoabsicherung für Vorstände? Versicherungsfragen für die Vorstandsarbeit Vertrauensschadenversicherung Vermögensschadenzusatzversicherung Unfallversicherung Haftpflichtversicherung Neu! 27
28 Haftung und Versicherung Gesetzliche Unfallversicherung: Besserer Schutz für das Ehrenamt Zum wurde der Kreis der Versicherten aufgrund einer Änderung des SGB VII erneut erweitert 2 SGB VII - Arbeitnehmer - Arbeitnehmerähnliche (z. B. Übungsleiter) Gewählte Ehrenamtsträger Abs. (1) Abs. (1) Beauftragte Ehrenamtsträger Neu! 28
29 Haftung und Versicherung Was muss der Verein beachten? Versichert sind nur Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen Freiwillige Versicherung: Schriftlicher Antrag erforderlich! Die formale Anknüpfung an ein Satzungsamt ist nicht mehr erforderlich Der Personenkreis muss jährlich (!) neu bei der VBG gemeldet werden Kosten: 2,73 pro Person/Jahr Unterschiedliches Verfahren in den Verbänden Infos: oder 29
30 Haftung und Versicherung Was ist eine D & O-Versicherung? 1. D & O-Versicherung = Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 2. Durch die Tätigkeit des Leitungsorgans entsteht dem e. V. ein Vermögensschaden 3. Es geht um die persönliche Haftung des Vorstands bei Fehlentscheidungen im Rahmen der Geschäftsführung 4. Viele Verbände vermitteln immer noch das Bild, dass ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder kaum oder sogar gar keinen Risiken ausgesetzt sind 5. Versicherungsnehmer ist der Verein, versicherte Personen sind die Organmitglieder des Vorstands nach 26 BGB, z. T. auch leitende Angestellte (z. B. Geschäftsführer) 7. Umfang: Vorstand verletzt gesetzliche Haftpflichtbestimmungen 8. Vorstand kann über Abschluss der Versicherung entscheiden. 30
31 Rechtsfragen rund um die Vorstandsarbeit Inhaltsverzeichnis über weitere Arbeitshilfen und Materialien Die folgenden weiterführenden Arbeitshilfen befinden sich im Produkt redmark der verein bzw. können bei Bedarf in der Redaktion unter angefordert werden: 1. Rechte und Pflichten im Vorstandsamt, Checkliste 2. Vertretungsregelung des Vorstands, Checkliste 3. Rücktritt eines Vorstandsmitglieds, Checkliste 4. Vorstandsklauseln für eine Satzung 5. Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds, Checkliste 31
32 Rechtsfragen rund um die Vorstandsarbeit Unser nächstes Seminar aus der Reihe Vorstand und Verein: Dienstag, 17. März 2009 Beginn: Uhr - ca. 90 Min. Vorstandshaftung Risikominimierung mit Grundlagenwissen! 32 32
33 Rechtsfragen rund um die Vorstandsarbeit»redmark der verein«das Standardwerk für die Vereinsführung Ob Änderungen beim Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht, Kassenprüfung, Finanzplanung oder Mitgliederversammlung - mit dem Standardwerk redmark der verein" sind Sie als Vereinsvorstand in allen Vereinsfragen bestens beraten und bekommen rechtssichere Lösungen. Loseblattwerk mit CD-ROM und monatsaktuellem Zugriff auf»redmark der verein online«, 78 inklusive MwSt., zzgl. 6,90 Versandpauschale Best.-Nr Bestell-Adresse: 33
34 Rechtsfragen rund um die Vorstandsarbeit Die Video-Aufzeichnung sowie die Vortragsunterlagen zu diesem Seminar stehen Ihnen unter zur Verfügung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihre weiteren Fragen richten Sie an: 34
Herzlich willkommen zur redmark Online-Schulung: Grundlagen der Vorstandshaftung
Herzlich willkommen zur redmark Online-Schulung: Grundlagen der Vorstandshaftung mit Stefan Wagner, Dresden 1 Grundlagen der Vorstandshaftung - die Themen... 1. Hafte ich als Vorstand des Vereins? 2. Das
MehrDer Satzungs-Schnell-Check
Herzlich willkommen zur redmark Online-Schulung: Der Satzungs-Schnell-Check Diese Anforderungen sollte Ihre Satzung erfüllen mit Stefan Wagner Der rote Faden des heutigen Seminars... A. Was erwartet Sie
MehrRKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler Kastanienweg St. Ingbert. Telefon: Telefax:
RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler Kastanienweg 15 66386 St. Ingbert Telefon: 06894 9969237 Telefax: 06894 9969238 E-Mail: Post@RKPN.de www.rkpn.de Patrick R. Nessler Rechtsanwalt Inhaber
MehrADAC Tagung der Ortsclubvorsitzenden 2017
ADAC Tagung der Ortsclubvorsitzenden 2017 25.02.2017 Fahrsicherheitszentrum Schlüsselfeld www.adac.de/nordbayern Ihr Begleiter: Ewald Trost Nürnberg lizenzierter Referent im DOSB Managementausbildungen
MehrDer ehrenamtliche Vereinsvorstand" Aufgaben - Risiken - Rechte
Inhaltsverzeichnis 1 Wie wird wer wann Vorstand 7 1.1 Wer kann es werden 7 1.2 Wie groß soll der Vorstand sein 7 1.3 Die Bestellung 8 1.4 Wahlverfahren 9 1.5 Mehrheit, Annahme, Eintragung 10 1.6 Amtsdauer
MehrNachfolge im Vorstand
1 Nachfolge im Vorstand Seminar am 19.09.2015 Deutscher Harmonika Verband, Landesverband Baden-Württemberg e.v. / Bundesakademie für musikalische Jugendbildung in Trossingen Dr. Flügler & Partner Rechtsanwälte
MehrRisiken im Ehrenamt
Risiken im Ehrenamt Typische Haftungsrisiken für Vorstände Überschreiten der Vertretungsmacht im Innenverhältnis Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht Verletzung gesetzlich zugewiesener Pflichten
MehrRund ums Ehrenamt. Fragen und Antworten
Rund ums Ehrenamt Fragen und Antworten Stand: 10.5.2016 Inhaltsverzeichnis Haftung des Vereins... 3 Vereinsvermögen und Zahlungs(un)fähigkeit... 3 Haftung eines Vorstandsmitglieds gegenüber einem außenstehenden
MehrSatzung des Kulturvereins Fürstenfeld e.v. Stand: 08. März 2010
Satzung des Kulturvereins Fürstenfeld e.v. Stand: 08. März 2010 1 - Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Kulturverein Fürstenfeld e.v. Sein Sitz ist Fürstenfeldbruck. 2 - Eintragung Der Verein ist
MehrSatzung des Rettet das Filmstudio e.v.
Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt
MehrArbeitshilfe für den Vereinsvorstand: Check-Liste für die Vertragsgestaltung mit Mitarbeitern im Verein
Stefan Wagner Arbeitshilfe für den Vereinsvorstand: Check-Liste für die Vertragsgestaltung mit Mitarbeitern im Verein Copyright-Hinweis Diese Arbeitshilfe ist bis auf die amtlichen Gesetzestexte urheberrechtlich
MehrSatzung des MV-Foto e.v.
Satzung des MV-Foto e.v. SATZUNG DES VEREINS MV-FOTO 1 NAME UND SITZ Der Verein führt den Namen MV-FOTO und hat seinen Sitz in Schwerin. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach
MehrSatzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v.
Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Freibad Klingenberg e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrVervielfältigungen jeder Art sind nur mit Genehmigung des Verlages gestattet.
Impressum 100 wichtige Fragen und Antworten zum Vereinsrecht experto Der Beraterverlag, ein Unternehmensbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG Theodor-Heuss-Straße 2-4 53177 Bonn Telefon
MehrDie neue Ehrenamtspauschale was muss der Verein bei der rechtlichen Umsetzung beachten?
Stefan Wagner Dozent an der Führungsakademie des DOSB Referatsleiter der Staatskanzlei in Dresden Mitautor des Loseblattwerkes Der Verein Die neue Ehrenamtspauschale was muss der Verein bei der rechtlichen
MehrGeschäftsordnung. Geschäftsordnung des Sukuma arts e.v. (nachfolgend Verein genannt)
Geschäftsordnung Geschäftsordnung des Sukuma arts e.v. (nachfolgend Verein genannt) 1 Geltungsbereich (1) Der Verein gibt sich zur Umsetzung der Vereinstätigkeit, der Herbeiführung von Beschlüssen und
MehrTischtennisverein Stirpe Oelingen e.v. Satzung. 1 Name, Sitz und Zweck
Satzung 1 Name, Sitz und Zweck Der Tischtennisverein Stirpe-Oelingen e.v. mit Sitz in Bohmte, Ortsteil Stirpe-Oelingen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
MehrSatzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V.
Satzung des Vereins 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Schwerin und ist im Vereinsregister beim
MehrSatzung des Vereins "Betreute Grundschule Hochelheim"
Satzung des Vereins "Betreute Grundschule Hochelheim" 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Betreute Grundschule Hochelheim" 2. Vereinssitz ist Hüttenberg, Ortsteil Hochelheim. 3.
Mehr(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.
Satzung 1 (1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. (2) Der Sitz des Vereins ist Kaarst. (3) Das Geschäftsjahr
Mehrder Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.
Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden
MehrSatzung vom In der überarbeiteten und geänderten Fassung vom
Satzung vom 10.10.1991 In der überarbeiteten und geänderten Fassung vom 23.02.2015 1 Name und Sitz sowie Geschäftsjahr 1) Der Verein trägt den Namen Nitribitt e.v. 2) Er hat den Sitz in Bremen 3) Er ist
MehrSatzung für den gemeinnützigen Verein Forschungs- und Entwicklungsverein für Robotik- und Automationslösungen
Satzung für den gemeinnützigen Verein Forschungs- und Entwicklungsverein für Robotik- und Automationslösungen 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Forschungs- und Entwicklungsverein
MehrSatzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.
Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts
Mehr1. Der Verein führt den Namen ELFE - "Eltern und Lehrer fördern Erziehung an der Linnéschule".
SATZUNG des Vereins ELFE - Eltern und Lehrer fördern Erziehung an der Linnéschule (Stand 18.10.2001) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen ELFE - "Eltern und Lehrer fördern Erziehung an der Linnéschule".
MehrSATZUNG. der Seglervereinigung Oste Hemmoor e. V. (SVOH)
SATZUNG der Seglervereinigung Oste Hemmoor e. V. (SVOH) 1 Der Verein trägt den Namen "Seglervereinigung Oste Hemmoor e.v.", abgekürzt SVOH und hat seinen Sitz in Hemmoor. Gründungstag ist der 30. Juni
MehrVereinsrecht. Fördervereine Feuerwehr Meinersen, den
Vereinsrecht Fördervereine Feuerwehr Meinersen, den 05.12.2007 Vereinsrecht - Inhalt Begriff des Fördervereins Bedeutung der Rechtsfähigkeit Entstehung des eingetragenen Vereins Die Vereinssatzung Organe
MehrBeschäftigung im Verein: Was ist zu beachten? mit Ulrich Goetze, Steuerberater
Beschäftigung im Verein: Was ist zu beachten? Beschäftigung im Verein: Was ist zu beachten? mit Ulrich Goetze, Steuerberater 12.10.2010 1 Unsere Themen Selbstständig oder Arbeitnehmer? Versicherungspflicht
MehrSatzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz
Satzung der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am 07.12.2006 in Altena. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt nachdem er mit Eintragung am 08.10.1963 die Bezeichnung Lennetaler
MehrSatzung Spiel- und Sportverein 1921 Reiste e.v.
Satzung Spiel- und Sportverein 1921 Reiste e.v. Inhaltsübersicht: 1 Name und Sitz der Vereins 1 2 Zweck des Vereins... 1 3 Erwerb der Mitgliedschaft 2 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder. 2 5 Auszeichnungen
MehrSatzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.
1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg und wird in das Vereinsregister
MehrSatzung. des Schulvereins der Max von der Grün-Schule Merchweiler e.v.
Satzung des Schulvereins der Max von der Grün-Schule Merchweiler e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schulverein der Max von der Grün-Schule Merchweiler e.v.. Er ist in das Vereinsregister
MehrHaftung im Ehrenamt
15.11.2014 (Dank an Dr. Christoph Mager - LV Schleswig-Holstein) Rechtliche Einordnung des Vorstandsamtes Das Vorstandsmitglied im Ehrenamt Gefälligkeitsverhältnis oder Auftrag gem. 662 ff. BGB Abgrenzungskriterium:
MehrSatzung des Weltladen Alzenau e.v.
Satzung des Weltladen Alzenau e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins Der Verein nennt sich Weltladen Alzenau. Sitz des Vereins ist Alzenau. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Er soll in das
MehrSatzung der Kinderneurologie-Hilfe Münster e.v. vom *
Satzung der Kinderneurologie-Hilfe Münster e.v. vom 31.03.2008* 1 Name, Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Kinderneurologie-Hilfe Münster e.v." 2. Sitz des Vereins ist Münster. Der Verein ist in das Vereinsregister
MehrLeselust in Baden. Satzung für Leselust in Baden e.v.
Satzung für e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen. Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Rastatt eingetragen werden. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Rastatt.
MehrSatzung. des Vereins Uhlenbusch. 1 Name und Sitz
Satzung des Vereins Uhlenbusch 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Uhlenbusch. Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister erhält er den Zusatz e. V.. (2) Sitz des Vereins ist Bosau. (3)
MehrSatzung. Junggesellenverein Macken e.v.
Satzung Junggesellenverein Macken e.v. Stand: 31. Oktober 2003 Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck des Vereins 3 Vereinstätigkeit 4 Erwerb der Mitgliedschaft 5 Pflichten der Mitglieder
MehrS a t z u n g. des Förderverein Kappelner Talentförderung e.v.,,kappelner Talentförderung e. V."
S a t z u n g des Förderverein Kappelner Talentförderung e.v. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen,,Kappelner Talentförderung e. V." (2) Er hat seinen Sitz und Gerichtsstand in Kappeln. (3) Er ist
MehrSatzung des Trägervereines Schülerforschungszentrum Region Freiburg e.v.
Satzung des Trägervereines Schülerforschungszentrum Region Freiburg e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung (1) Der Verein trägt den Namen Schülerforschungszentrum Region Freiburg e.v. (2) Er hat seinen Sitz in
MehrSatzung. Name und Sitz
Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen Seemannsschule e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen
MehrSatzung des Sportverein Wernburg e.v.
Satzung des Sportverein Wernburg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein trägt den Namen Sportverein Wernburg e.v.. (2) 1 Der Verein hat seinen Sitz in Wernburg. 2 Er ist im Vereinsregister beim
MehrVereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v..
Vereinssatzung In der Fassung vom 2. März 2012 1 Name und Sitz 1.1. Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v.. 1.2. Er hat seinen Sitz in 78003 Villingen-Schwenningen, Stadtbezirk
MehrVerein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung
Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. 1 Name und Sitz Satzung Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt".
MehrDresdener Bigband 50plus e.v.
Dresdener Bigband 50plus e.v. Satzung des Vereins Dresdener Bigband 50plus 1 Name Der Verein führt den Namen Dresdener Bigband 50plus. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung
MehrSatzung des Vereins inklusiv wohnen Köln
Satzung des Vereins inklusiv wohnen Köln Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Lesbarkeit wird die männliche Schreibweise verwandt. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 13. 11. 2013 gegründete Verein
Mehr3 Vereine und Orchester
Deutscher Harmonika-Verband Muster-Satzungen 3 A ALLGEMEINES 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins {1) Der Verein trägt den Namen... und hat seinen Sitz in... (2) Der Verein ist in das Vereinsregister
MehrSatzung Berlin Kids International. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr
Satzung Berlin Kids International 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Berlin Kids International e.v.. Er ist im Vereinsregister eingetragen. (2) Der Verein hat seinen
MehrSatzung des Fördervereins Fußball SV Bommern 05 e.v.
Satzung des Fördervereins Fußball SV Bommern 05 e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Fußball SV Bommern 05 e.v. Der Verein trägt nach Eintragung in das Vereinsregister
MehrName, Rechtsform und Sitz des Vereines
1 Name, Rechtsform und Sitz des Vereines Der Reit- undfahrverein e.v. (RFV) mit Sitz in Durmersheim, Kreis Rastatt, Reitanlage, ist im Vereinsregister beim Amtsgericht in Rastatt eingetragen. Das Geschäftsjahr
MehrAntrag auf Beschlussfassung über. Satzungsänderung
Antrag auf Beschlussfassung über Satzungsänderung Antrag zur Mitgliederversammlung am 03.03 2012 Antragsteller: Vorstand des Tennisvereins 1990 Großenhain e.v. Antragsdatum: 09.02.2012 Im Rahmen der ordentlichen
MehrSatzung Montessori Kindergarten e.v.
Satzung Montessori Kindergarten e.v. 1 Name, Sitz des Vereins und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Montessori Kindergarten e.v. Der Sitz des Vereins ist Lemgo. Der Verein ist im Vereinsregister
MehrVerein der Freunde und Förderer. der. Grundschule Alpenrod
S a t z u n g Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Alpenrod 1. Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Name (1) Der Verein trägt den Namen Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Alpenrod
MehrEnglish Speaking Music Ensembles (ESME) Satzung. Musik Gruppen zusammenstellen und weiterführen, um den Mitgliedern die Möglichkeit der
English Speaking Music Ensembles (ESME) Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen English Speaking Music Ensembles und mit der Abk. "ESME" 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden
MehrTennisclub Sinzheim e.v.
Tennisclub Sinzheim e.v. Satzung vom 14. März 1975 in der Fassung vom 22. November 2002 - I - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S =========================== Seite 1 Name und Sitz 1 2 Zweck 1 3 Geschäftsjahr
MehrGesellschaft zur Förderung des Planetariums Stuttgart und der Sternwarte Welzheim e.v.
Gesellschaft zur Förderung des Planetariums Stuttgart und der Sternwarte Welzheim e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein trägt den Namen Gesellschaft zur Förderung des Planetariums
MehrSatzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V.
Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Städtepartnerschaftsverein Köln-Liverpool, nach seiner Eintragung in das Vereinsregister mit dem
MehrSATZUNG. Förderverein des American Football
SATZUNG Förderverein des American Football 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein des American Football". Er wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Böblingen eingetragen;
MehrS A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V.
S A T Z U N G Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. Mit Beschluss vom 16.02.2001 Inhaltverzeichnis 1 Name und Sitz... 1 2 Vereinszweck... 1 3 Gemeinnützigkeit... 1 4 Mitglieder des Vereins... 2 5 Erwerb der Mitgliedschaft...
MehrSatzung des Vereins DorfGut Beelen e.v.
Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1) Der Verein führt den Namen DorfGut Beelen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz
MehrSatzung. des Fördervereins. Ferienbetreuung Kaufering e.v.
Satzung des Fördervereins Ferienbetreuung Kaufering e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Ferienbetreuung Kaufering ev.. Er hat seinen Sitz in Kaufering
MehrSatzung des Debattierclub Hamburg
Satzung des Debattierclub Hamburg 19.07.2015 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Debattierclub Hamburg und hat seinen Sitz in Hamburg. 2. Das Geschäftsjahr dauert vom 1. April bis zum 31. März.
MehrSatzung Handballclub Medebach
Satzung Handballclub Medebach Präambel 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aufgaben des Vereins 3 Auflösung & Aufhebung des Vereins 4 Zugehörigkeit des Vereins zu Verbänden und Organisationen 5 Mitgliedschaft
MehrSatzung des Förderverein der Kaufmännischen Schulen 1 Villingen-Schwenningen
Satzung des Förderverein der Kaufmännischen Schulen 1 Villingen-Schwenningen 1 (Name, Sitz) 1.1 Der Verein führt den Namen Förderverein der Kaufmännischen Schulen 1 Villingen-Schwenningen. 1.2 Vereinssitz
MehrSatzung des Vereins der Förderer und Freunde des Krankenhauses Dresden-Neustadt e. V.
Satzung des Vereins der Förderer und Freunde des Krankenhauses Dresden-Neustadt e. V. 1 Name und Sitz des Vereins 1.1 Der Verein führt den Namen: Verein der Förderer und Freunde des Krankenhauses Dresden-Neustadt
MehrFörderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v.
Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v. 1 Name und Sitz Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen und hat seinen Sitz in Ingelfingen.
MehrSatzung des Trägerverbundes Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel e.v.
Satzung des Trägerverbundes Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Trägerverbund Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel. 2. Er
MehrSatzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert
Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des Kindergartens Burgmäuse Krunkel/Epgert. Er soll in das Vereinsregister
MehrIst unsere Satzung noch aktuell die neueste Rechtsprechung rund um die Vereinssatzung
Herzlich willkommen zur redmark Online-Schulung: Ist unsere Satzung noch aktuell die neueste Rechtsprechung rund um die Vereinssatzung mit Stefan Wagner, Dresden Welche Themen erwarten Sie heute? 1. Der
MehrSatzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013
Satzung des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Hamburg Financial Research Center. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden;
MehrSatzung. Name und Sitz. (1) Der Verein führt den Namen: Verein zur Betreuung und Integration behinderter Kinder und Jugendlicher (BIB e.v.).
Satzung 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Verein zur Betreuung und Integration behinderter Kinder und Jugendlicher (BIB e.v.). (2) Er hat seinen Sitz in München. (3) Er ist eingetragen in
MehrAktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v.
Aktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Chemnitz
MehrS CHULVEREIN GYMNASIUM GLINDE e.v.
! S CHULVEREIN GYMNASIUM GLINDE e.v. An die Mitglieder des Schulvereins, die Mitglieder des Schulelternbeirates und den Vorstand des Schulvereins Glinde, 24. März 2016 Einladung zu einer Mitgliederversammlung
MehrSatzung der Bürgerinitiative gegen die industrielle Massentierhaltung e.v. Massentierhaltung e.v.
Satzung der Bürgerinitiative gegen die industrielle Massentierhaltung e.v. 1 Name Der Verein führt den Namen Bürgerinitiative gegen die industrielle Massentierhaltung. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrSatzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V.
Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein CVJM Göttingen e. V. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister des zuständigen
MehrSatzung. Förderverein der Grundschule Kreuzäcker
Satzung Förderverein der Grundschule Kreuzäcker 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Kreuzäcker. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und
MehrERWACHTE WEIBLICHKEIT - Verein zur Förderung der Balance weiblicher und männlicher Prinzipien in unserer Kultur e.v.
SATZUNG DES VEREINS ERWACHTE WEIBLICHKEIT - Verein zur Förderung der Balance weiblicher und männlicher Prinzipien in unserer Kultur e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Erwachte
MehrWorkshop 2 Vereinsrecht
Workshop 2 Vereinsrecht Inhalt des Workshops: Was sind die rechtlichen Grundlagen der Vereinsarbeit? Als häufigste Form des Zusammenschlusses natürlicher oder juristischer Personen kommt dem Verein im
MehrSatzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster
Satzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Westfälischer Steuerkreis; er hat seinen Sitz in
MehrSatzung Carl Alexander Brücke e.v. Dorndorf - Steudnitz. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung Carl Alexander Brücke e.v. Dorndorf - Steudnitz 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein trägt den Namen Carl Alexander Brücke e.v. Dorndorf - Steudnitz. Er hat seinen Sitz in Dornburg - Camburg
MehrWiederholungsfragen und Antworten II
Wiederholungsfragen und Antworten II Nennen Sie fünf Gesellschaftsformen! - AG, GmbH, KG, OHG, GbR Wodurch erlangen AG und GmbH Rechtsfähigkeit? - Eintragung in das Handelsregister Welche Möglichkeiten
MehrVerein für Kampfkunst und Gewaltprävention e.v. SATZUNG
Verein für Kampfkunst und Gewaltprävention e.v. SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Verein für Kampfkunst und Gewaltprävention. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt
MehrFreifunk Oldenburg e.v.i.g. Satzung. Beschlossen durch die Gründungsversammlung Oldenburg den 21. Juli 2013
Freifunk Oldenburg e.v.i.g. Satzung Beschlossen durch die Gründungsversammlung Oldenburg den 21. Juli 2013 1 Allgemeines 1) Der Verein trägt den Namen Freifunk Oldenburg 2) Der Verein hat seinen Sitz in
MehrVerband für Training und Therapie von Pferden (VTTP) e.v. Satzung
Verband für Training und Therapie von Pferden (VTTP) e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Name des Verbandes lautet: Verband für Training und Therapie von Pferden (VTTP). Er hat seinen Sitz
MehrVortrag von Hermann Auffenberg - Obmann für Rechtsangelegenheiten im Landesverband -
Vortrag von Hermann Auffenberg - Obmann für Rechtsangelegenheiten im Landesverband - zum Thema Vereinsrecht : - Gründung eines Vereins - Führung und Auflösung eines Vereins bei der Tagung der Vereinsvorstände
MehrS A T Z U N G des Vereins. Human Rights Watch - Verein zur Wahrung der Menschenrechte e.v.
S A T Z U N G des Vereins Human Rights Watch - Verein zur Wahrung der Menschenrechte e.v. (in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 10. April 2006, eingetragen in das Vereinsregister
MehrSatzung des Vereins Sternwarte Südheide
- 1 - Satzung des Vereins Sternwarte Südheide 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Sternwarte Südheide. Er soll in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht Lüneburg eingetragen werden. Nach der
MehrS A T Z U N G des Turn- und Sportvereins Hillentrup e.v.
S A T Z U N G des Turn- und Sportvereins Hillentrup e.v. 1 Der 1919 in Hillentrup gegründete Turn- und Sportverein führt den Namen Turn- und Sportverein e.v.. Er ist Mitglied folgender Verbände: 1. Landessportbund
MehrSatzung des Vereins der Freunde und Förderer des Christian-Weise-Gymnasiums in Zittau e.v. Präambel
- 1 - Satzung des Vereins der Freunde und Förderer des Christian-Weise-Gymnasiums in Zittau e.v. Präambel Der Verein weiß sich dem Erbe von Christian Weise, dessen Namen das Gymnasium trägt, verpflichtet.
MehrSatzung des Kultur- und Förderkreises Frankfurt-Sossenheim e. V.
Satzung des Kultur- und Förderkreises Frankfurt-Sossenheim e. V. 1 Name und Sitz 1.1 Der Verein führt den Namen: Kultur- und Förderkreis Frankfurt- Sossenheim e. V.. 1.2 Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt-Sossenheim.
MehrVereinsberatung: Steuern. Vereinsrecht
Vereinsrecht Gesetzliche Grundlagen 21 bis 79 Bürgerliches Gesetzbuch Definition eines Vereins nach BGB Ein Verein ist: ein freiwilliger auf eine gewisse Dauer angelegter körperschaftlich organisierter
MehrSatzung des Vereins. Fassung It. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30. November 2013
Satzung des Vereins Fassung It. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30. November 2013 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Verein der Freunde und Förderer des Michaelsberges in Siegburg". Er
Mehr14. Form der Berufung 1. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich einzuberufen. Als zulässige Schriftform gilt auch eine .
6 14. Form der Berufung 1. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich einzuberufen. Als zulässige Schriftform gilt auch eine E-Mail. 2. Die Einberufung der Versammlung muss den Gegenstand der
Mehr1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
VEREINSSATZUNG Elterninitiative Sonnenschein e.v. Neufassung I 29.03.2012 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen e.v.. Der Verein hat seinen Sitz in Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Das Geschäftsjahr
MehrSatzung des Vereins Gegenwind Atzenberger Höhe e.v. (im folgenden Verein genannt)
Satzung des Vereins Gegenwind Atzenberger Höhe e.v. (im folgenden Verein genannt) 1 Name und Sitz Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann Gegenwind Atzenberger Höhe e.v.
MehrSatzung Kita in MG e.v.
Satzung Kita in MG e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr und Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege 1. Der Verein hat den Namen Kita in MG e.v.. 2. Er hat seinen Sitz in Mönchengladbach. 3. Er ist in das
MehrSatzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft
Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Lazos de amistad Bänder der Freundschaft. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und
MehrFörderverein Europas Challenge e.v. Satzung
Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Europas Challenge e.v. Der Verein soll in das Vereinsregister in Göttingen eingetragen werden. Er hat
MehrSatzung der Alzheimer Gesellschaft Witten, Wetter, Herdecke e. V.
Satzung der Alzheimer Gesellschaft Witten, Wetter, Herdecke e. V. Stand: 22.05.2014 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Alzheimer Gesellschaft Witten Wetter Herdecke.
MehrSatzung des "Fördervereins der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe in Bad Homburg e.v. Haus Gottesgabe
Satzung des "Fördervereins der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe in Bad Homburg e.v. Haus Gottesgabe Seite 1 Name und Sitz des Vereins... 1 2 Zweck des Vereins... 1 3 Selbstlosigkeit, Mittelverwendung...
Mehr