Inhaltsverzeichnis A. Notwendigkeit einer Reform des Unterhaltsrechts B. Das Unterhaltsrecht nach dem 1. EheRG und dessen weitere Entwicklung
|
|
- Gottlob Karl Siegel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Literaturverzeichnis...XXV Abkürzungsverzeichnis...XXVII A. Notwendigkeit einer Reform des Unterhaltsrechts...1 I. Regelungsbereich der Reform....1 II. Begründung des Reformvorhabens im Regierungsentwurf...1 III. Ziele der Reform...3 IV. Wesentliche Änderungen Überblick Geänderte Rangfolge....4 a) Begründung des Regierungsentwurfs...4 b) Bewertung Besserstellung kinderbetreuender, nicht miteinander verheirateter Eltern Gesetzliche Definition des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder und vereinfachte Kindergeldverrechnung Stärkung der Eigenverantwortung nach der Ehe Vereinfachung des Unterhaltsrechts...10 V. Weitere bedeutsame Änderungen...10 VI. Finanzielle Auswirkungen...11 VII. Übergangsregelungen...11 B. Das Unterhaltsrecht nach dem 1. EheRG und dessen weitere Entwicklung...12 I. Überblick Grundlagen des 1. EheRG...12 a) Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit...12 b) Ehebezogene Unterhaltsbedürftigkeit, Rechtsnatur des Anspruchs Überblick über die einzelnen Tatbestände...13 a) Keine Generalklausel...13 b) Selbständige Unterhaltstatbestände...14 c) Ausnahme-Regel-Prinzip; verfassungsrechtliche Grenzen Rechtsprechung des BVerfG zum 1. EheRG Rechtspolitische Diskussion bis zur Einführung des UÄndG
2 X Inhaltsverzeichnis II. Regelungen zum Unterhaltsänderungsgesetz Gesetzesgrundlagen Anwendungsbereich Grundlagen des Gesetzgebungsverfahrens Ehebedingte Erwerbslosigkeit, Kindesbetreuung...20 III. Weitere Rechtsentwicklung Einführung in den neuen Bundesländern Vermutung unterhaltsrechtlicher Bedarfserfüllung von Sozialleistungen Kindschaftsrechtsreformgesetz, Kindesunterhaltsgesetz...21 C. Stärkung des Grundsatzes der Eigenverantwortung...23 I. Ausgangslage...23 II. Grundsatz der Eigenverantwortung und Überspannung der nachehelichen Solidarität...23 III. Umsetzung der Stärkung der Eigenverantwortung im UÄndG IV. Bewertung der Änderung des 1569 BGB...26 D. Neufassung des Betreuungsunterhalts nach 1570 BGB...27 I. Grundlagen des 1570 BGB nach Fassung des 1. EheRG Regelungsbereich Betreuungsunterhalt bei künstlicher Befruchtung Pflege und Erziehung Das Verhältnis der Betreuung eines Kindes zur Erwerbsobliegenheit nach bisheriger Interpretation des 1570 BGB...31 a) Grundsatz...31 b) Besonderes Betreuungsbedürfnis...32 c) Richtlinien in der Praxis Erwerbsobliegenheit nach Anzahl der zu betreuenden Kinder nach bisheriger Rechtsprechung...33 a) Erwerbsobliegenheit bei einem Kind...33 b) Erwerbsobliegenheit bei zwei Kindern...35 c) Erwerbsobliegenheit bei drei oder mehr Kindern Darlegungs- und Beweislast Obliegenheit zur Teilerwerbstätigkeit nach bisheriger Interpretation des 1570 BGB Abweichung von den Richtlinien Persönliche Verhältnisse des betreuenden Elternteils...39 II. Eigenverantwortung und Betreuungsunterhalt nach 1570 BGB n.f Ansatz des RegE...39
3 XI 2. Neustrukturierung durch den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages Elterliches Erziehungskonzept und Art. 6 Abs. 1 GG...43 a) Beendigung mit Auflösung der Ehe...43 b) Auswirkungen öffentlich-rechtlicher Regelungen Mindestdauer des Betreuungsunterhalts von drei Jahren nach der Geburt des Kindes...45 a) Systematische Einordnung des 1570 Abs. 1 S. 1 BGB..45 b) Erwerbstätigkeit vor Vollendung des dritten Lebensjahres Der Begriff der Billigkeit nach 1570 Abs. 1 S. 2 BGB Belange des Kindes und Erwerbsobliegenheit...47 a) Systematische Bedeutung der Belange des Kindes...47 b) Inhaltliche Bedeutung der Belange der Kinder, Abgrenzungen...48 c) Vorrang der Belange des Kindes Der Begriff der bestehenden Möglichkeiten der Betreuung...50 a) Zweck der Regelung des Abs. 1 S. 3 und Zumutbarkeit der Erwerbstätigkeit...50 b) Inanspruchnahme öffentlicher und privater Einrichtungen...52 c) Rechtzeitig einsetzende Bemühungen zur Fremdbetreuung...53 d) Wegfall der Erwerbsobliegenheit bei besonders günstigen Einkommensverhältnissen Erwerbsobliegenheit im Mangelfall Der Betreuungsunerhalt aus nachehelicher Solidarität...55 a) Systematische Einordnung des 1570 Abs. 2 BGB...55 b) Anwendungsbereich...55 c) Dauer des Anspruchs...57 d) Verhältnis des 1570 Abs. 2 BGB zu 1578b BGB und Zuordnung in 1609 BGB Unterhalt bei Betreuung mehrerer Kinder im Alter über drei Jahren...58 III. Auflösung des Altersphasenmodells Grundlagen Fehlender Ansatz für die Fortführung eines Altersphasenmodells Grundstrukturen eines neu justierten Altersphasenmodells..60 IV. Fragen zur Darlegungs- und Beweislast Grundlagen...63
4 XII Inhaltsverzeichnis 2. Beweislast im Abänderungsverfahren...64 V. Ausdehnung des 1570 Abs. 1 BGB auf den Trennungsunterhalt nach 1361 Abs. 1 BGB...65 VI. Betreuungsunterhalt und überobligationsmäßige Tätigkeit Bisherige Rechtsprechung des BGH Übertragung auf 1570 Abs. 1 S. 1 BGB...66 VII. Konkreter Betreuungsaufwand und Betreuungsbonus Zuordnung der Kosten zum betreuenden Elternteil, Abgrenzungen Wahl einer kostengünstigen Betreuung durch nahe Verwandte...68 a) Rücksichtnahme auf die Belange des Unterhaltspflichtigen...68 b) Gleichwertigkeit von Bar- und Naturalunterhalt trotz Erwerbstätigkeit Voraussetzungen zur Anerkennung eines (allgemeinen) Betreuungsbonus...69 VIII. Zeitliche Begrenzung des Betreuungsunterhalts nach 1570 BGB? Problemlage Rechtsprechung des BGH Differenzierende Betrachtung...71 IX. Privilegierte Stellung des Betreuungsunterhalts...72 X. Beibehaltung des Prinzips der Einsatzzeitpunkte...73 XI. Wiederaufleben und wechselnde Höhe des Betreuungsunterhalts...74 XII. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit und Inhaltskontrolle von Eheverträgen...75 XIII. Betreuung durch beide Elternteile Wechselmodell...75 XIV. Konkurrenz von Betreuungsunterhalt nach 1570 BGB und 1615l BGB Problemlage Anteilige Haftung von Ehemann und nicht mit der Mutter verheiratetem Vater Änderung der Unterhaltslast bei Konkurrenz von Unterhaltsansprüchen nach 1569 ff. BGB und 1615l BGB Höhe des Unterhaltsanspruchs, Berechnungsbeispiel...79 XV. Aufhebung der Ehe und Betreuungsunterhalt Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs eines vormaligen Ehegatten Sonderfall Unterhalt wegen Pflege und Betreuung eines gemeinsamen Kindes...81
5 XIII E. Eigenverantwortung und angemessene Erwerbstätigkeit nach 1574 Abs. 1, 2 BGB...83 I. Einführung...83 II. Begriff der angemessenen Erwerbstätigkeit nach dem 1. EheRG Ausgangslage Grundlagen der bisherigen Regelung Strengerer Maßstab beim nachehelichen Unterhalt Kriterien für die Beurteilung der Angemessenheit einer Erwerbstätigkeit...85 III. Neufassung des 1574 Abs. 1, 2 BGB Änderung des Abs Änderung des Abs Der Begriff der angemessenen Erwerbstätigkeit als Sperre zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit?...87 a) Verhältnis 1569 BGB zu 1574 Abs. 1, 2 BGB...87 b) Begriff der angemessenen Erwerbstätigkeit Die einzelnen Tatbestandselemente...88 a) Ausbildung...88 b) Fähigkeiten...89 c) Lebensalter...90 d) Gesundheitszustand...91 e) Frühere Erwerbstätigkeit...91 f) Günstige wirtschaftliche Verhältnisse als weiteres Kriterium Einengung der Erwerbstätigkeit durch die ehelichen Lebensverhältnisse...92 a) Systematische Einordnung der ehelichen Lebensverhältnisse...92 b) Begriff der ehelichen Lebensverhältnisse...93 c) Konkrete Billigkeitsprüfung...94 d) Darlegungs- und Beweislast Verschärfung der Erwerbsobliegenheit bei beschränkter Leistungsfähigkeit Obliegenheit zur Aufnahme einer Ausbildung...96 a) Regelungszweck des 1574 Abs. 3 BGB...96 b) Verbesserung von Chancen auf dem Arbeitsmarkt Subjektive und objektive Voraussetzungen der Erwerbsobliegenheit nach 1574 Abs. 1, 2 BGB...97 a) Subjektiver Maßstab der Anforderungen...97 b) Objektive Beschäftigungschance Folgen der Verletzung einer Obliegenheit nach 1574 Abs. 1, 3 BGB...99
6 XIV Inhaltsverzeichnis a) Einkommensfiktion...99 b) Abänderungsklage bei Änderung der fiktiv angenommenen Einkünfte...99 F. Nichtanrechnung von Einkünften aus unzumutbarer Tätigkeit gemäß 1577 Abs. 2 BGB I. Zweck der Änderung des 1577 Abs. 2 S. 1 BGB II. Praktische Bedeutung III. Anwendungsgrundsätze des 1577 Abs. 2 BGB G. Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit nach 1578b BGB I. Anwendungsbereich II. Systematischer Ansatz des RegE III. Tatbestandsaufbau des 1578b BGB Zusammenfassung von Herabsetzung und zeitlicher Begrenzung des Unterhalts Herabsetzung des Anspruchs nach Abs a) Struktur des Tatbestands b) Angemessener Lebensbedarf als Ersatzmaßstab c) Wahrung der Belange eines anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes d) Ehebezogene Nachteile als Billigkeitsmaßstab e) Sonstige Billigkeitsgründe f) Keine Berücksichtigung eines Trennungsverschuldens..114 g) Berücksichtigung von Vermögen des Unterhaltsbedürftigen h) Nacheheliche Solidarität als Billigkeitsgrund i) Ausgleich ehebezogener Nachteile j) Dauer der Ehe Zeitliche Begrenzung des Anspruchs Vorschläge zur Begrenzung des Unterhalts bei Verbindung beider Regelungen IV. Auswirkungen des 1578b BGB auf die einzelnen Unterhaltstatbestände Betreuungsunterhalt nach 1570 BGB Unterhalt wegen Alters nach 1571 BGB Unterhalt wegen Erkrankung oder Gebrechen nach 1572 BGB Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit Aufstockungsunterhalt Abgrenzung des Aufstockungsunterhalts vom Betreuungsunterhalt...124
7 XV 7. Ausbildungsunterhalt nach 1575 BGB, positive Billigkeitsklausel nach 1576 BGB V. Begrenzung nach 1578b BGB und Unterhalt wegen einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung sowie Altersvorsorge VI. Darlegungs- und Beweislast Begrenzung des Anspruchs Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltspflichtigen Darlegungslast des Unterhaltsberechtigten VII. Verhältnis von 1578b BGB zu 1579 BGB Ausgangslage Verhältnis des 1578b BGB zu 1579 Nr. 1 BGB VIII. Prozessuale Fragen Keine Ermessensentscheidung zu 1578b BGB; prozessuale Präklusion Abänderungsklage nach 323 ZPO Antragstellung Rechtsmittelverfahren Kostenfragen H.Neufassung der Härteklausel des 1579 BGB I. Beibehaltung der Grundstruktur des 1579 BGB II. Änderungen des 1579 BGB Überblick Neufassung der Überschrift Änderung des Härtegrundes der Ehe von kurzer Dauer Der neue Härtegrund der verfestigten Lebensgemeinschaft III. Der Härtegrund der Ehe von kurzer Dauer nach Nr Anwendungsbereich Zeitlicher Rahmen; Rechtsprechung des BGH Bestimmung der Dauer der Ehe Ausnahmen auf Grund besonderer Umstände Keine Anwendung beim Trennungsunterhalt Einzelfälle aus der Rechtsprechung Konkurrenz zu 1579 Nr. 8 BGB, weitere Konkurrenzen Anwendungsfragen zur Neufassung der Nr a) Bestimmung der Ehezeit b) Billigkeitsabwägung und Höhe des Unterhalts c) Wahrung der Belange eines Kindes und Härteklausel nach Nr
8 XVI Inhaltsverzeichnis d) Härtegrund und gesteigerte Erwerbsobliegenheit Begrenzung des Unterhalts auf das dritte Lebensjahr des Kindes? Anrechnen eigener Einkünfte sowie Vermögens Kürzung des Unterhalts über den notwendigen Eigenbedarf hinaus bei eigenen Einkünften und Vermögen Berücksichtigung des Unterhaltsanspruchs nach 1615l BGB Privilegierung bei einem anvertrauten Kind IV. Probleme der Anwendung des Härtegrundes der verfestigten Lebensgemeinschaft (Nr. 2) Überblick über die Rechtsprechung zu 1579 Nr. 7 BGB a.f a) Anwendungsbereich Funktion als Auffangtatbestand..151 b) Fester sozialer Zusammenschluss c) Verhältnis der Fallgruppen zueinander d) Keine Konkubinatsklausel Reichweite des Begriffs der verfestigten Lebensgemeinschaft Unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Lebenspartners V. Verbleibende Fälle des 1579 Nr. 8 BGB I. Änderung des 1585b BGB Unterhalt für die Vergangenheit beim nachehelichen Unterhalt I. Zweck der Änderung des 1585b Abs. 2 BGB II. Anwendungsfragen zu 323 Abs. 3 S. 2 ZPO J. Notarielle Form von Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt, 1585c BGB I. Bisheriger Rechtszustand II. Begründung und Umfang der Neufassung des 1585c BGB..169 III. Ersetzung der notariellen Form und weiterer Regelungen nach 127a BGB Voraussetzungen bei 127a BGB Weitere Formbestimmungen IV. Grundsätzliche Formfreiheit nach rechtskräftiger Scheidung der Ehe, Ausnahmen V. Zeitlicher Regelungsbereich des 1585c S. 2 BGB Wirksamkeit von Vereinbarungen vor dem Beweislast, Änderung einer Altvereinbarung K.Aufhebung von 1586a Abs. 1 S. 2 BGB...175
9 XVII L. Unterhalt bei Gütergemeinschaft Neufassung des 1604 BGB M. Neuregelung des Rangfolgesystems, 1609 BGB I. Grundlegende Neuordnung des Rangfolgesystems II. Ausgangslage nach den bisherigen Bestimmungen III. Rechtspolitische Begründung der Änderung der Rangfolge IV. Die neuen Regelungsgrundsätze Absoluter Vorrang des Kindesunterhalts Besondere Gewichtung des Unterhalts der Eltern wegen Betreuung eines Kindes Die Gleichstellung des Unterhalts bei langer Ehedauer mit dem Betreuungsunterhalt Die weiteren Rangfolgeregelungen V. Fehlende Rangfolge bei Unterhaltsansprüchen nach dem LPartG VI. Kritik am neuen Rangfolgesystem Einführung Aushöhlung des steuerlichen Realsplittings Verwerfungen im Rangfolgeprinzip a) Abweichung vom Prinzip der Erfüllung des Unterhalts im Rangfolgesystem b) Bestimmung der Einsatzbeträge Anwendungsfragen zum Begriff der Ehe von langer Dauer in 1609 Nr. 2 BGB VII. Minderjährige Kinder und volljährige privilegierte Kinder als Berechtigte der ersten Rangstufe Begriff des minderjährigen Kindes Volljährige privilegierte Kinder i.s.d Abs. 2 Satz 2 BGB Tatbestandliche Abgrenzung Einzusetzende Einkünfte und Vermögen VIII.Bestimmung der Einsatzbeträge beim Kindesunterhalt und Bedarfskontrollbetrag Grundlage der Bedarfsbestimmung Funktion des Bedarfskontrollbetrages Die Funktion des Bedarfskontrollbetrages nach der neuen Rangstufenregelung IX. Anwendungsfragen Mangelfallberechnung bei mehreren Unterhaltsberechtigten der ersten Rangstufe Kein Einsatz des staatlichen Kindergeldes im Mangelfall beim Unterhalt nach der zweiten Rangstufe?...199
10 XVIII Inhaltsverzeichnis a) Darstellung der Auswirkungen b) Mangelfallberechnung bei volljährigem privilegierten Kind Zuordnung des Splittingvorteils aus der neuen Ehe zum Kindesunterhalt a) Grundlagen der Rechtsprechung des BVerfG b) Methode der Ermittlung des steuerlichen Vorteils c) Zuordnung zum Kindesunterhalt im Mangelfall Vorteile aus dem Realsplitting und außergewöhnlichen Belastungen nach 33a Abs. 1 EStG Zulässigkeit eines Rangverzichts Rechtsprechung des BGH zur Barunterhaltspflicht in den sogenannten Hausmannfällen Unzulässigkeit einer Billigkeitskorrektur nach 1579 Nr. 8 BGB Zuordnung des Unterhalts nach 1576 BGB bei Betreuung eines Pflegekinds Auswirkungen nachehelich geborener Kinder und nachehelich entstandener Unterhaltsansprüche in der zweiten Rangstufe a) Grundlagen b) Rechenbeispiel c) Weitere Beispiele d) Bestimmung der Selbstbehalte nach 1581 S. 1, 1615l Abs. 3 i.v.m Abs. 1 BGB Wiederaufleben eines nachrangigen Unterhaltsanspruchs nach Wegfall eines Anspruchs nach 1570, 1615l BGB Berücksichtigung vertraglicher Unterhaltsansprüche N.Änderung des 1612 BGB I. Anwendungsbereich und Regelungszweck des 1612 BGB in der bisherigen Fassung Form der Unterhaltsleistung Bestimmungsrecht für minderjährige und volljährige Kinder Verfahrensfragen II. Umfang der Neuregelung des 1612 BGB Änderung der Wirksamkeitsprüfung der Unterhaltsbestimmung Änderung des Verfahrens III. Voraussetzungen einer wirksamen Unterhaltsbestimmung Rücksichtnahme auf die Belange des Kindes Sonstige Fragen zur Unterhaltsbestimmung...224
11 XIX a) Weitere Unwirksamkeitsgründe b) Restanspruch O. Regelung eines Mindestunterhalts minderjähriger Kinder nach 1612a BGB I. Vollständige Neukonzeption des 1612a BGB Ausgangslage Neuer Maßstab Anknüpfung an das steuerliche Existenzminimum II. Struktur des 1612a Abs. 1 BGB Regelung eines Individualunterhalts sowohl statisch als auch dynamisch Begriff des Mindestunterhalts nach 1612a Abs. 1 BGB Bestimmung des Mindestunterhalts nach 1612a Abs. 1 S. 2, 3 BGB III. Mindestunterhalt der vierten Altersstufe IV. Funktion des Mindestunterhalts als Beweislastregel V. Sicherung des Mindestunterhalts bei Einkommen des nicht barunterhaltspflichtigen Elternteils VI. Titulierung und Tenorierung des Unterhalts P. Neuordnung des Kindergeldausgleichs nach 1612b BGB I. Ausgangslage II. Grundlagen des staatlichen Kindergeldes Anspruchsberechtigte Verdrängung durch andere Leistungen III. Notwendigkeit einer Reform IV. Neuer Ansatz Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld V. Einzelregelungen des 1612b BGB Grundprinzip des Kindergeldausgleichs nach Abs Volljähriges Kind außerhalb des Haushalts VI. Vorteile der Rechtsanwendung durch Neuregelung Verzicht auf Regelung zur Kindergeldverrechnung im Mangelfall Erhöhung der Verteilungsmasse für die zweite Rangstufe im Mangelfall nach 1609 Nr. 1, 2 BGB Bedarfsdeckende Wirkung auch bei volljährigen Kindern..243 a) Grundlagen b) Anteilsberechnung bei Barunterhalt beider Elternteile..244 VII. Bedarfsdeckung des Kindergeldes und Vorwegabzug des Kindesunterhalts bei Bestimmung des Unterhalts nach 1361, 1578 Abs. 1 S. 1, 1615l Abs. 1, 2 BGB...245
12 XX Inhaltsverzeichnis VIII. Anteilsberechnung bei Zusammentreffen von volljährigen privilegierten und minderjährigen Kindern sowie Bedarfsdeckung nach 1612b Abs. 1 BGB Grundlagen Bestimmung des Bedarfs Bestimmung der Anteile jedes Elternteils IX. Auswirkungen bei Zusammentreffen minderjähriger und volljähriger privilegierter Kinder im Mangelfall X. Unbeachtlichkeit des Zählkindvorteils XI. Kindergeldersatzleistungen nach 1612c BGB XII. Behandlung des Kindergelds bei einem im Ausland lebenden Unterhaltspflichtigen Q. Neuregelung des Unterhaltsanspruchs nicht verheirateter Eltern nach 1615l BGB I. Normzweck des 1615l BGB bis II. Inhalt und Begründung der Neuregelung Fassung des RegE und Änderung durch den Rechtsausschuss Änderung der Rangstufe III. Der Unterhalt der Mutter nach 1615l Abs. 2 BGB Anspruchsinhalt nach Abs. 2 S. 1, a) Unterhalt wegen Schwangerschaft oder Erkrankung b) Unterhalt wegen Betreuung Zeitliche Dauer des Unterhaltsanspruchs nach 1615l Abs. 2 S. 3, 4 BGB a) Regelung nach dem KindRG und KindUG b) Neue Struktur des 1615l Abs. 2 S. 3 BGB c) Weitere Gründe der Verlängerung des Anspruchs d) Altersphasenmodell auch zu 1615l Abs. 2 S. 3 BGB Wiederaufleben eines nach bisherigem Recht begrenzten Anspruchs Prozessuale Fragen Wiederaufleben eines nach 1609 Nr. 2 BGB verdrängten Unterhaltsanspruchs IV. Weitere Fragen zu 1615l BGB Keine kausale Verknüpfung zur Bedürftigkeit Rechtskräftige Feststellung der Vaterschaft Bedürftigkeit Bedarf der Mutter Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen Einstweiliger Rechtsschutz zugunsten der Mutter Steuerliche Entlastung...268
13 XXI 8. Probleme aus der Gleichstellung des 1615l BGB mit 1570 BGB a) Problemlage b) Ausgleichung des Unterhaltsanspruchs bei Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit c) Anspruch auf Mehr- oder Sonderbedarf d) Anwendung der Härteklauseln nach 1579, 1611 BGB e) Vereinbarungen nach 1585c BGB und 1614 BGB R. Änderungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes I. Überblick II. Die einzelnen Bestimmungen Gleichstellung der Rangordnung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten Verpflichtung zum Lebenspartnerschaftsunterhalt nach 5 LPartG Unterhalt bei Getrenntleben nach 12 LPartG Nachpartnerschaftlicher Unterhalt S. Übergangsbestimmungen I. Grundlagen II. Regelungsbereich der Übergangsbestimmungen Grundsatz Überblick zu 36 EGZPO a) 36 Nr. 1 EGZPO b) 36 Nr. 2 EGZPO c) 36 Nr. 3 EGZPO d) 36 Nr. 4 EGZPO e) 36 Nr. 5 EGZPO f) 36 Nr. 6 EGZPO g) 36 Nr. 7 EGZPO III. Anwendung des neuen Rechts auf bestehende Unterhaltsregelungen Voraussetzungen Begriff der wesentlichen Änderung nach Nr Anwendungsfälle Weitere prozessuale Voraussetzungen a) Wesentliche Änderung b) Umfang der fortbestehenden Bindung an das abzuändernde Urteil...283
14 XXII Inhaltsverzeichnis IV. c) Umfang der fortbestehenden Bindung bei Prozessvergleichen d) Umfang der betroffenen Unterhaltsfestsetzung Keine Präklusion nach 323 Abs. 2, 767 Abs. 2 ZPO Berücksichtigung des Vertrauens nach Zumutbarkeitsgesichtspunkten a) Unklarer Prüfungsmaßstab b) Verstoß gegen das verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkungsverbot? c) Fehlende Vertrauensschutzregelung bei Unterhaltsfestsetzung nach Inkrafttreten des neuen Rechts Einzelne Abwägungskriterien des Vertrauensschutzes a) Kriterien zugunsten des Unterhaltsberechtigten b) Eingeschränkter Vertrauensschutz des Unterhaltsberechtigten c) Gesamtabwägung aller Zumutbarkeitsgesichtspunkte..291 Anpassung dynamischer Unterhaltstitel und Vereinbarungen Zweck der Regelung des 36 Nr. 3 EGZPO Methode der Berechnung des neuen Prozentsatzes a) Vier Fallgruppen b) Vergleich der Regelbeträge mit dem Mindestunterhalt..293 c) Gesetzlicher Regelfall nach Satz 4 Buchstabe a d) Berechnung bei Hinzurechnen des Kindergelds nach 1612b Abs. 2 BGB a.f e) Berechnung bei Anrechnung des vollen Kindergeldes f) Berechnung ohne Anrechnung des Kindergelds g) Verbleibende Abänderungsverfahren V. Erhöhung des Mindestunterhalts nach Nr VI. Berücksichtigung des neuen Rechts im Revisionsverfahren VII. Wiedereröffnung einer mündlichen Verhandlung nach 36 Nr. 6 EGZPO VIII. Beschränkung der Rückwirkung des neuen Rechts nach 36 Nr. 7 EGZPO T. Änderung der Zivilprozessordnung und anderer Bestimmungen I. Überblick II. Änderung des Vereinfachten Verfahrens nach 645 ff. ZPO Grundlagen Neufassung des 645 Abs. 1 ZPO Weitere Änderungen des Vereinfachten Verfahrens...302
15 XXIII 4. Weitere Problembereiche zum Übergang auf das neue Recht a) Veränderung des materiellen Rechts b) Prozessuale Fragen Fortgeltung der Bestimmungen zum Vereinfachen Verfahren III. Änderung weiterer Bestimmungen Bezifferung dynamischer Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland gemäß 790 ZPO Rangfolge zwischen pfändenden Unterhaltsgläubigern Änderung des Gerichtskostengesetzes und der Kostenordnung Auslandskostenverordnung Änderung von Art EGBGB IV. Inkrafttreten des UÄndG Anhang: Synopse und Übergangsvorschrift Stichwortverzeichnis...323
Das neue Unterhaltsrecht 2008
A N WA LTS P R AX I S DeutscherAnwaltVerlag Das neue Unterhaltsrecht 2008 mit Beispielsfällen und Musterberechnungen Von Rechtsanwalt Michael Klein, Fachanwalt für Familienrecht, Regensburg M DeutscherAnwaltVerlag
MehrInhaltsübersicht. Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis IX XXXIX XLI A. Notwendigkeit einer Reform des Unterhaltsrechts 1 B. Das Unterhaltsrecht nach dem 1. EheRG und dessen weitere Entwicklung 13
MehrFassung BT-Drucks. 16/1830 modifizierte Fassung vom Grundsatz der Eigenverantwortung
SYNOPSE RegE - Änderungen Rechtsausschuss Fassung BT-Drucks. 16/1830 modifizierte Fassung vom 07.11.2007 1569 Grundsatz der Eigenverantwortung Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für
MehrDas neue Unterhaltsrecht 2008
Das neue Unterhaltsrecht 2008 Bearbeitet von Dr. Wolfram Viefhues, Klaus Mleczko 2., überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage 2008. Buch. XXII, 324 S. Kartoniert ISBN 978 3 89655 253 2 Recht > Zivilrecht
MehrInhaltsübersicht. Inhaltsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis... XLIII Abkürzungsverzeichnis... XLV
Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis............................. IX Literaturverzeichnis............................ XLIII Abkürzungsverzeichnis......................... XLV A. Grundlagen des Unterhaltsrechts...................
MehrInhaltsübersicht. Inhaltsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis... XLIII Abkürzungsverzeichnis... XLV
Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis............................. IX Literaturverzeichnis............................ XLIII Abkürzungsverzeichnis.......................... XLV A. Grundlagen des Unterhaltsrechts....................
MehrVorwort zur 5. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung Teil A: Das Unterhaltsrecht...
Vorwort zur 5. Auflage... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 17 Einleitung... 19 Teil A: Das Unterhaltsrecht... 21 I. Vorbemerkung... 21 II. Der Verwandtenunterhalt... 21 1. Verwandtschaft
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern 59
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 35 Literaturverzeichnis 39 Allgemeine Erläuterungen 43 Hilfreiche Internetseiten 49 Übersichten zum Unterhaltsrecht 51 I. Allgemeine Prüfungsreihenfolge 51 II.
MehrDüsseldorfer Tabelle Stand:
Seite 1 Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3+4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) 0-5 6-11 12-18 ab 18 alle Beträge in Euro Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6) 1. bis 1500,00
MehrGesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts
3189 Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts Vom 21. Dezember 2007 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs Das Bürgerliche Gesetzbuch in der
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 17
Vorwort.................................................. 5 Abkürzungsverzeichnis...................................... 17 A. Grundsätze für die Berechnung des Volljährigenunterhalts.......................
MehrDurch die Unterhaltsrechtsreform geänderte Gesetzesbestimmungen: (Bürgerliches Gesetzbuch und Übergangsvorschrift)
Durch die Unterhaltsrechtsreform geänderte Gesetzesbestimmungen: (Bürgerliches Gesetzbuch und Übergangsvorschrift) (Änderungen sind grau unterlegt) 1361 Unterhalt bei Getrenntleben. (1) 1 Leben die Ehegatten
MehrKindesunterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle
A. Kindesunterhalt Gruppe Nettoeinkommen (Anm. 3, 4) Kindesunterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle Stand: 1. Januar 2009 Altersstufe in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB ) 0-5 6 11 12-17 ab 18 A l l e B e t r ä g
MehrDÜSSELDORFER TABELLE
DÜSSELDORFER TABELLE Stand: 01.01.2013 Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3+4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6) 0-5 6-11 12-18 ab 18
MehrDÜSSELDORFER TABELLE
Stand: 01.08.2015 DÜSSELDORFER TABELLE Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3+4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6) 0-5 6-11 12-17 ab 18
MehrDÜSSELDORFER TABELLE
Stand: 01.01.2017 DÜSSELDORFER TABELLE Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3+4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6) 0-5 6-11 12-17 ab 18
MehrDüsseldorfer Tabelle mit Anmerkungen (Stand: )
Düsseldorfer Tabelle mit Anmerkungen (Stand: 01.01.2013) A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Altersstufen in Jahren Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag Barunterhaltspflichtigen ( 1612a Abs. 1 BGB) (Anm.
MehrD Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1
Stand: 01.01. D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag
MehrDüsseldorfer Tabelle (ab ) A. Kindesunterhalt. Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) ab 18
Düsseldorfer Tabelle (ab 01.01.2008) A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (EUR) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) 0-5 6-11 12-17 ab 18 Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag
MehrDÜSSELDORFER TABELLE 1
Stand: 1.1.2011 DÜSSELDORFER TABELLE 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6)
MehrKanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München
Düsseldorfer Tabelle 2010 Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben am 06.01.2010 die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle(gültig ab dem 01.01.2010) bekannt gegeben. A. Kindesunterhalt
MehrSynopse zur Reform des Unterhaltsrechts
Synopse zur Reform des Unterhaltsrechts Am 01.01.2008 ist das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz in Kraft treten. In der folgenden synoptischen Übersicht können Sie die nun geltenden Vorschriften mit dem
MehrFAMILIENRECHTLICHE SCHRIFTEN BAND 1. Dr. Rolf Kofler Fachanwalt für Familienrecht. Scheidungshandbuch
FAMILIENRECHTLICHE SCHRIFTEN BAND 1 Dr. Rolf Kofler Fachanwalt für Familienrecht Scheidungshandbuch Ein praktischer Ratgeber zur Trennung, Scheidung und zur Regelung der Folgen Völker & Partner Rechtsanwälte,
MehrDÜSSELDORFER TABELLE 1
Stand: 01.08.2015 DÜSSELDORFER TABELLE 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6)
MehrVorwort... Inhaltsverzeichnis Kapitel Das G etrenntleben von E h e g a tte n Kapitel Die Scheidung... 13
Inhaltsübersicht Vorwort... Inhaltsverzeichnis... V XI 1. Kapitel Das G etrenntleben von E h e g a tte n... 1 2. Kapitel Die Scheidung... 13 3. Kapitel Ehew ohnung und H aush altsgeg en stän de... 29 4.
MehrDer Autor...V Vorwort... VII Literaturhinweise... XV Abkürzungsverzeichnis... XVII
IX Der Autor......................................................V Vorwort..................................................... VII Literaturhinweise.............................................. XV Abkürzungsverzeichnis.........................................
MehrNomosPraxis. Nomos. Der Rückgriff gegen Angehörige von Sozialleistungsempfängern. Müller Wersig
NomosPraxis Müller Wersig Der Rückgriff gegen Angehörige von Sozialleistungsempfängern Arbeitslosengeld II Sozialgeld Sozialhilfe Grundsicherung 7. Auflage Nomos NomosPraxis Prof. Dr. Christian Müller
MehrDÜSSELDORFER TABELLE
Stand: 01.01.2018 DÜSSELDORFER TABELLE Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6) 0-5 6-11 12-17 ab 18
MehrDüsseldorfer Tabelle (Stand )
Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.08.2015) A. Kindesunterhalt (Tabelle ohne Kindergeldabzug) (Tabelle mit Kindergeldabzug siehe am Ende) Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen
MehrNeue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Familienrecht
Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Familienrecht Unterhalt und Versorgungsausgleich von Friedrich Lohmann, Vors. Richter am BGH a. D., Karlsruhe RWS - Skript 115 8., neubearbeitete Auflage
MehrUnterhaltsrechtsreform 2008
Notar Dr. Albert Block 1 Unterhaltsrechtsreform 2008 Am 1. Januar 2008 trat verzögert durch die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils zur Gleichstellung nichtehelicher Kinder die Unterhaltsrechtsreform
MehrD Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1
Stand: 01.01.2017 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag
MehrDüsseldorfer Tabelle
Düsseldorfer Tabelle 2013 1 Stand: 002013 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) 0-5 6-11 12-17 ab 18 Alle Beträge in Euro
MehrAnhang: Tabelle Zahlbeträge
6 Anhang: Tabelle Zahlbeträge Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden
MehrDER NACHEHELICHE UNTERHALT
DER NACHEHELICHE UNTERHALT GRUNDLAGEN UND AUSGESTALTUNG IM DEUTSCHEN UNTERHALTSRECHT UND IN DEN PRINZIPIEN DER COMMISSION ON EUROPEAN FAMILY LAW (CEFL) Philipp Beuermann Stämpfli Verlag intersentia INHALTSVERZEICHNIS
MehrD Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1
Stand: 01.01.2018 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag
MehrDÜSSELDORFER TABELLE 1
Stand: 01.01.2018 DÜSSELDORFER TABELLE 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6)
MehrD Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1
Stand: 1.1. D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag
MehrDie Reform des Unterhaltsrechts 2008 Gegenüberstellung der Gesetzesänderungen materielles Recht
TREUTLER RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE Prüfeninger Straße 62 93049 Regensburg Tel.: (09 41) 9 20 69-0 Fax: (09 41) 9 20 69-20 www.t-anwaelte.de Die Reform des Unterhaltsrechts 2008 Gegenüberstellung der Gesetzesänderungen
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...XIII Literaturverzeichnis...XV
Abkürzungsverzeichnis...XIII Literaturverzeichnis...XV A. Das Unterhaltsrecht bleibt in Bewegung...1 I. Bestehende und geforderte Begrenzungen im Unterhaltsrecht...2 II. Praxisbericht...3 III. Gründe für
MehrLeitlinien zum Unterhaltsrecht
Leitlinien zum Unterhaltsrecht der Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen (Stand: 1. Juli 2001) Vorbemerkung: Die Leitlinien sind von den Mitgliedern der Familiensenate des Hanseatischen
MehrDüsseldorfer Tabelle 1)
1 DüssTab 29 Düsseldorfer Tabelle 1) (Stand: 1. Januar 2017) Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Alle Beträge in Euro A. Kindesunterhalt Altersstufen in Jahren ( 1612a Abs. 1 BGB) 0
MehrBrennpunkte des Familienrechts 2000
Schriftenreihe des Deutschen Anwaltsinstituts e.v./sitz Bochum Brennpunkte des Familienrechts 2000 Beiträge der familienrechtlichen Jahrestagung im Juni 2000 in Düsseldorf Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis
Mehrfür Anfänger von Dr. Michael Krenzler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Freiburg und Catharina Graf
Scheidungsrecht für Anfänger von Dr. Michael Krenzler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Freiburg und Catharina Graf Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Freiburg 4., überarbeitete
MehrDüsseldorfer Tabelle. Advoscheidung - Service Scheidung Online & Ratgeber. Stand 01. August Herausgeber Oberlandesgericht Düsseldorf
Advoscheidung - Service Scheidung Online & Ratgeber Düsseldorfer Tabelle Stand 01. August 2015 Herausgeber Oberlandesgericht Düsseldorf Bernd Steinbach Rechtsanwalt Schwanheimer Str. 157 64625 Bensheim
MehrInhaltsübersicht. Inhaltsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis...XXXIX Abkürzungsverzeichnis... XLI
Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis...XXXIX Abkürzungsverzeichnis... XLI A. Notwendigkeit einer Reform des Unterhaltsrechts... 1 B. Das Unterhaltsrecht nach dem 1. EheRG und
MehrInhaltsverzeichnis. IV. Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich Vorwort... V Inhaltsübersicht... VII
Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Inhaltsübersicht... VII 1. Kapitel Scheidungsvoraussetzungen... 1 1. Einverständliche Scheidung... 2 II. Streitige Scheidung... 3 III. Scheidung wegen unzumutbarer H ärte...
MehrUÄndG Synopse
UÄndG 2008 - Synopse Fassung bis 31.12.2007 Fassung ab 01.01.2008 1361 - Unterhalt bei Getrenntleben (1) Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen
MehrDüsseldorfer Tabelle (ab ) A. Kindesunterhalt
Düsseldorfer Tabelle (ab 01.07.2007) A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (EUR) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 3 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag 0-5 6-11 12-17 ab
MehrD Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1
Stand: 002019 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des/der Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag
MehrDüsseldorfer Tabelle. Advoscheidung - Service Scheidung Online & Ratgeber. Stand 01. Januar Herausgeber Oberlandesgericht Düsseldorf
Advoscheidung - Service Scheidung Online & Ratgeber Düsseldorfer Tabelle Stand 01. Januar 2013 Herausgeber Oberlandesgericht Düsseldorf Bernd Steinbach Rechtsanwalt Schwanheimer Str. 157 64625 Bensheim
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsvereeichnis Literaturverzeichnis. Erster Teil. Ehegattenunterhalt. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Vorwort Abkürzungsvereeichnis Literaturverzeichnis V XIII XVII Erster Teil. Ehegattenunterhalt Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Abschnitt 1. Bürgerliche Ehe Titel 5. Wirkungen der Ehe im Allgemeinen Vorbemerkungen
MehrScheidungsberater für Frauen
Beck-Rechtsberater im dtv 50641 Scheidungsberater für Frauen Ihre Rechte und Ansprüche bei Trennung und Scheidung von Heike Dahmen-Lösche 2. Auflage Scheidungsberater für Frauen Dahmen-Lösche schnell und
MehrDüsseldorfer Tabelle
Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1. Juli 2005) A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhalts pflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612a III BGB) 0 5 6 11 12 17 ab 18 Vomhundertsatz Bedarfskontrollbetrag
MehrDüsseldorfer Tabelle. Advoscheidung - Service Scheidung Online & Ratgeber. Stand 01. Januar Herausgeber Oberlandesgericht Düsseldorf
Advoscheidung - Service Scheidung Online & Ratgeber Düsseldorfer Tabelle Stand 01. Januar 2018 Herausgeber Oberlandesgericht Düsseldorf Bernd Steinbach Rechtsanwalt Schwanheimer Str. 157 64625 Bensheim
MehrKanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München
Düsseldorfer Tabelle 2013 Zum 01.01.2013 wird die Düsseldorfer Tabelle geändert werden. Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig
MehrNeues Unterhaltsrecht 2008
Die Mandanten-Information Neues Unterhaltsrecht 2008 Editorial Seit dem 01.01.2008 gilt das neue Unterhaltsrecht. Mit der Reform des Unterhaltsrechts werden insbesondere drei Ziele verfolgt: Förderung
MehrDüsseldorfer Tabelle
Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1. Juli 2007) A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhalts pflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612a III BGB) 0 5 6 11 12 17 ab 18 Vomhundertsatz Bedarfskontrollbetrag
MehrDüsseldorfer Tabelle 1)
1 DüssTab 29 Düsseldorfer Tabelle 1) (Stand: 1. Januar 2016) Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Alle Beträge in Euro A. Kindesunterhalt Altersstufen in Jahren ( 1612a Abs. 1 BGB) 0
MehrRegister des Ratgebers "Trennung und Scheidung"
Register des Ratgebers "Trennung und Scheidung" Zu diesen Begriffen bietet der Ratgeber Erläuterungen: A Abstammung 33 ff. Adoption s. Annahme als Kind Aktueller Rentenwert 153 Annahme als Kind 37 ff.
MehrDüsseldorfer Tabelle. Advoscheidung - Service Scheidung Online & Ratgeber. Stand 01. Januar Herausgeber Oberlandesgericht Düsseldorf
Advoscheidung - Service Scheidung Online & Ratgeber Düsseldorfer Tabelle Stand 0 Januar 2019 Herausgeber Oberlandesgericht Düsseldorf Bernd Steinbach Rechtsanwalt Schwanheimer Str. 157 64625 Bensheim Tel.:
MehrKanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München
Düsseldorfer Tabelle 2012 Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben werden. Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte
MehrDüsseldorfer Tabelle. A. Kindesunterhalt
Stand: 1. Juli 1999 1 ) 2 ) Düsseldorfer Tabelle A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen Altersstufen in Jahren Vom- Bedarfsdes Barunterhalts- ( 1612a III BGB) hundert- kontrollpflichtigen in DM satz betrag
MehrDer Rang von Unterhaltsansprüchen im Unterhaltsrechtsänderungsgesetz 2007
Der Rang von Unterhaltsansprüchen im Unterhaltsrechtsänderungsgesetz 2007 Schriften zur Rechtswissenschaft, Band 184 Silke Launert Der Rang von Unterhaltsansprüchen im Unterhaltsrechtsänderungsgesetz
MehrKanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München
Düsseldorfer Tabelle 2015 Zum 01.01.2015 wird der für Unterhaltspflichtige in der "Düsseldorfer Tabelle" zu berücksichtigende Selbstbehalt erhöht. Der notwendige Selbstbehalt steigt für unterhaltspflichtige
MehrDie Ehescheidung im Einkommensteuer- und Unterhaltsrecht
Die Ehescheidung im Einkommensteuer- und Unterhaltsrecht Bearbeitet von Von Josef Schneider 3. Auflage 2017. Buch. Rund 240 S. Kartoniert ISBN 978 3 95554 304 4 Format (B x L): 17 x 24 cm Steuern > Einkommensteuer,
MehrWiederholungsfragen zu Teil 6
Hochschule Landshut Sommersemester 2011 Ehe- und Familienrecht Teil 7, 24.05.2011 Wiederholungsfragen zu Teil 6 Muss jeder Ehegatte vor dem Familiengericht anwaltlich vertreten sein? Die Zustimmung zur
MehrMeine Rechte bei Trennung und Scheidung
Beck-Rechtsberater im dtv 5647 Meine Rechte bei Trennung und Scheidung Unterhalt, Ehewohnung, Sorgerecht und Umgang, Zugewinn- und Versorgungsausgleich von Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab, Dr. Monika
MehrStellungnahme des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts (Unterhaltsrechtsänderungsgesetz)
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 23/05-AF II 14.07.2005 Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts (Unterhaltsrechtsänderungsgesetz)
Mehr14 Beispielfamilien 14 Trennung und Scheidung: Das Ende der ehelichen Lebensgemeinschaft 18 Exkurs: Die eingetragene Lebenspartnerschaft
7 01 Einführung 14 Beispielfamilien 14 Trennung und Scheidung: Das Ende der ehelichen Lebensgemeinschaft 18 Exkurs: Die eingetragene Lebenspartnerschaft 02 Wohnungszuweisung und Hausrat 22 Trennung 22
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung...21
Inhaltsverzeichnis Einleitung...21 Teil 1: Die Obliegenheiten Begriffsbestimmung für die vorliegende Bearbeitung...25 A. Die Lehre von Reimer Schm idt...25 I. Die Theorien im Versicnerungsrecht.... 26
MehrStrategien im Unterhaltsrecht
Strategien im Unterhaltsrecht von Monika Hamm 1 Auflage Strategien im Unterhaltsrecht Hamm wird vertrieben von beck-shopde Thematische Gliederung: Unterhaltsrecht Verlag CH Beck München 2008 Verlag CH
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN - Drucksache 10l1703 -
Deutscher Bundestag 10. Wahlperiode Drucksache 10/1 751 16.07.84 Sachgebiet 404 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN - Drucksache
MehrDie Ehescheidung im deutsch-griechischen Rechtsverkehr
Dimitrios Stamatiadis Die Ehescheidung im deutsch-griechischen Rechtsverkehr PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften INHALTSVERZEICHNIS Einleitung 17 Erster Teil 21 1 Materielles Scheidungsrecht
Mehr1960 Dokumentation: Düsseldorfer Tabelle FamRZ 2010, Heft 23. Dokumentation
1960 Dokumentation: Düsseldorfer Tabelle FamRZ 2010, Heft 23 Dokumentation Institut für Familienrecht der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht e. V. Düsseldorfer Tabelle 1 Stand 1.1.2011 2
MehrVORWORT... 9 I TRENNUNG UND SCHEIDUNG... 11
INHALT VORWORT... 9 I TRENNUNG UND SCHEIDUNG... 11 1. TRENNUNG... 11 1.1. Getrenntleben in der gemeinsamen Wohnung... 12 1.2. Auszug... 13 1.3. Zuweisung der gemeinsamen wohnung zur alleinigen Nutzung
MehrDüsseldorfer Tabelle Fassung ab (Düsseldorfer Tabelle ab 7-03)
Düsseldorfer Tabelle Fassung ab 1.7.2003 (Düsseldorfer Tabelle ab 7-03) vom 1. Juli 2003 (Nichtamtliche Inhaltsübersicht) Düsseldorfer Tabelle ab 7-03 A. Kindesunterhalt B. Ehegattenunterhalt C. Mangelfälle
MehrVereinbarungen iiber den Kindesunterhalt
Katrin Freeh Vereinbarungen iiber den Kindesunterhalt LIT Kapitel 1: Problems tellung und Gang der Untersuchung. 1 1 Einfuhrung und Problemstellung 1 2 Gang der Untersuchung 7 Kapitel 2:Elterliche Vereinbarungen
MehrDer Wahlgüterstand der Gütertrennung für die Europäische Ehe
Der Wahlgüterstand der Gütertrennung für die Europäische Ehe - Eine rechtsvergleichende Betrachtung der Zugewinngemeinschaft des deutschen Rechts und der ehelichen Güterstände der Gütertrennung in Spanien
MehrA. Kindesunterhalt ab 18. Alle Beträge in Euro , nach den Ums_tänden des Falles.
Stand: 01.01.2018 DÜSSELDORFER TABELLE 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Altersstufen in Jahren Prozent- Bedarfskontroll- Barunterhaltspflichtigen ( 1612 a Abs. 1 BGB) salz betrag (Anm. 6) (Anm.
MehrDer Kindesunterhalt wird z.b. der Höhe nach aus der sog. Düsseldorfer Tabelle abgeleitet.
Familienrecht Die Bezeichnung Familienrecht wird im BGB als Oberbegriff für den gesamte Bereich genutzt, der die Scheidung, den Unterhalt, das Sorgerecht, den Zugewinn, den Versorgungsausgleich,... usw.
MehrStrategien im Unterhaltsrecht
Strategien im Unterhaltsrecht von Monika Hamm 2., überarbeitete und erweiterte Auflage Strategien im Unterhaltsrecht Hamm schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrThüringer Tabelle. Stand: Die Unterhaltsrechtsprechung der Thüringer Familiensenate orientiert sich im wesentlichen an den
Thüringer Tabelle Stand: 01.07.1999 Die Unterhaltsrechtsprechung der Thüringer Familiensenate orientiert sich im wesentlichen an den Leitlinien der "Düsseldorfer Tabelle" Stand: 01.07.1999, soweit im Folgenden
MehrD Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1
Stand: 1. Juli 2003 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen Altersstufen in Jahren Vomhun- Bedarfsdes Barunterhalts- ( 1612 a Abs. 3 BGB) dertsatz kontrollbepflichtigen
MehrD Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1
Stand: 1. Juli 2003 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen Altersstufen in Jahren Vomhun- Bedarfsdes Barunterhalts- ( 1612 a Abs. 3 BGB) dertsatz kontrollbepflichtigen
MehrD Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1
Stand: 1. Juli 2005 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen Altersstufen in Jahren Vomhun- Bedarfsdes Barunterhalts- ( 1612 a Abs. 3 BGB) dertsatz kontrollbepflichtigen
MehrInhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis XXVII ERSTER TEIL: EINLEITUNG 1 1. Abschnitt: Begrifflichkeiten 3 A. Unterhalt 3 I. Gesetzliche Unterhaltspflicht 4 II. Vertraglich vereinbarte Unterhaltspflicht
MehrNutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.
Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Abkürzungen zum Rechtsgebiet Unterhalt... 7 Was lange währt... 9 Ziel und Ergebnis
MehrZypries: Kinder sollen von neuem Unterhaltsrecht profitieren
Mitteilung für die Presse Zypries: Kinder sollen von neuem Unterhaltsrecht profitieren Berlin, 5. November 2007 Die Rechtspolitiker der Koalitionsfraktionen haben sich über die Reform des Unterhaltsrechts
Mehr