Das neue Unterhaltsrecht 2008

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1 A N WA LTS P R AX I S DeutscherAnwaltVerlag Das neue Unterhaltsrecht 2008 mit Beispielsfällen und Musterberechnungen Von Rechtsanwalt Michael Klein, Fachanwalt für Familienrecht, Regensburg M DeutscherAnwaltVerlag

2 Seite I. Notwendigkeit einer Reform des Unterhaltsrechts (UÄndG 2008) Normenklarheit im Bereich des Kindesunterhalts (BVerfGE 108, 52 ff.) Begründung des Reformgesetzgebers 15 II. Zielsetzungen und wesentliche Änderungen des Reformgesetzes Zielsetzungen des UÄndG Förderung (Stärkung) des Kindeswohls 19 a) Geänderte Rangfolge aufseiten der Unterhaltsgläubiger ( 1609) 19 b) Besserstellung kinderbetreuender, nicht miteinander verheirateter Eltern ( 16151) 20 c) Gesetzliche Definition des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder und vereinfachte Kindergeldverrechnung ( 1612a) Stärkung der Eigenverantwortung nach der Ehe Vereinfachung des Unterhaltsrechts und Justizentlastung Reichweite der Reform Historie des Gesetzgebungsverfahrens Die wesentlichen Änderungen im Überblick 30 a) Kindesunterhalt 30 b) Tiefgreifende Veränderungen des Unterhalts des geschiedenen Ehegatten 30 c) Verbesserung der Rechtsstellung kinderbetreuender, nicht miteinander verheirateter Eltern ( 16151) 31 d) Übergangsvorschriften 31 III. Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Einzelnen Unterhalt bei Getrenntleben Grundsatz der Eigenverantwortung 34 a) Reformen des nachehelichen Unterhaltsrechts 34 b) Regel-Ausnahme-Prinzip des nachehelichen Unterhalts 35 c) Begrenzung des nachehelichen Unterhalts 38 d) Veränderungen durch das UÄndG aa) Auslegung von bb) Auslegung von 1578b 40 cc) Auslegung der übrigen Tatbestände 40 7

3 Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes 41 a) Strukturen der Norm 41 b) Normzweck 45 c) Erweiterung der Norm durch das UÄndG d) Tatbestandsvoraussetzungen 49 aa) Zumutbarkeit der Wiederaufnahme früherer bzw. Fortsetzung bisheriger Berufstätigkeit 50 bb) Gesamte Umstände des jeweiligen Einzelfalles 51 cc) Alter und Zahl der Kinder 52 dd) Möglichkeiten der Fremdbetreuung 54 ee) Problemkinderfälle 56 e) Obliegenheit zum Beginn der Arbeitsplatzsuche 57 f) Begrenzungen des Anspruchs 59 g) Erlöschen des Anspruchs nach aa) Veränderungen bei der Kinderbetreuung 60 bb) Vertragliche Begrenzungen des Anspruchs 60 h) Umfang des Anspruchs 61 i) Angleichung der Vorschriften zum Betreuungsunterhalt 62 aa) (1) Altersphasenmodell nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes 62 (2) Die drei Anspruchsgrundlagen des bb) cc) Verbliebene Unterschiede Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt Angemessene Erwerbstätigkeit 65 a) Strukturen der Norm 66 b) Veränderungen durch das UÄndG c) Kriterien angemessener Erwerbstätigkeit i.s.d aa) Subjektive Kriterien, insbesondere Legaldefinition des 1574 Abs (1) Ausbildung 68 (2) Persönliche Fähigkeiten 69 (3) Frühere Erwerbstätigkeit 69 (4) Gesundheitszustand 69 (5) Lebensalter 69 (6) Eheliche Lebensverhältnisse 70 bb) Objektives Kriterium: Reale Beschäftigungschance 70 d) Eheliche Lebensverhältnisse 71 e) Darlegungs- und Beweislast Bedürftigkeit 74 a) Strukturen der Norm 75

4 b) Bereinigung des überobligatorischen Einkommens 76 c) Aufspaltung der überobligatorischen Einkünfte 77 aa) Unterhaltsrelevanter Teil 78 bb) Nicht unterhaltsrelevanter Teil 79 d) Kriterien zur Aufspaltung der überobligatorischen Einkünfte 80 aa) Kriterien der Abgrenzung obligatorischer von überobligatorischen Einkünften 80 bb) Gesetzliches Kriterium beiderseitige wirtschaftliche Verhältnisse". 81 e) Kinderbetreuung neben Berufstätigkeit durch einen Elternteil 82 aa) Betreuungsbonus 82 bb) Kriterien für die Zumessung des Betreuungsbonus 83 cc) Anforderungen an den Sachvortrag bezüglich des Betreuungsbonus 84 f) Kinderbetreuung neben Berufstätigkeit durch beide Elternteile Maß des Unterhalts b Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit 86 a) Grundlagen der Einführung einer neuen Norm 87 b) Grundlegende Strukturen 90 aa) Rechtslage vom bis zum (1) 1573 Abs (2) 1578 Abs. 1 S bb) Neuordnung der Unterhaltsbegrenzungen ab (1) Struktur der (neuen) Norm 1578b 93 (2) Gebot verschärfter Anwendung der neuen Norm 1578b 94 c) Grundsätzliche Erwägungen zur Neuregelung der Unterhaltsbeschränkung 95 aa) Gleiche Teilhabe am gemeinsam Erwirtschafteten" 95 bb) Nachteilsausgleich aufgrund fortwirkender Verantwortung 96 cc) Fortwirkung der nachehelichen Solidarität unter Billigkeitsgesichtspunkten 97 d) Voraussetzungen des 1578b 98 aa) Herabsetzung: 1578b Abs bb) Zeitliche Begrenzung: 1578b Abs cc) Kumulation Herabsetzung/zeitliche Begrenzung: 1578b Abs e) Maßstäbe zur Begrenzung des Unterhalts nach 1578b 99 aa) Grundlegender Maßstab: Gemeinsame Lebensführung 99 bb) Ersatzmaßstab: Höhe des angemessenen Lebensbedarfs 101 cc) Maßstab für die Feststellung der Unbilligkeit 101 dd) Wirtschaftliche Verflechtung 102 ee) Ehedauer i.s.d. 1578b 102 (1) Zeitraum nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 S (2) Ehedauer und Kindererziehungszeiten 105 9

5 i Inhaltsverzeichnis (3) Bemessung der Ehedauer 107 f) Billigkeitsprüfung 109 g) Kombination beider Begrenzungsmöglichkeiten ( 1578b Abs. 3) 110 aa) Minderung des Unterhalts nach Ablauf einer Schonfrist 110 bb) Umfang der betragsmäßigen Reduzierung 111 h) Darlegungs- und Beweislast 112 i) Präklusion ( 323 Abs. 2 ZPO) 113 j) Notwendigkeit der Abänderungswiderklage 113 aa) Notwendigkeit eines einheitlichen Verfahrens 114 bb) BGH FamRZ 2004, 1357 = FuR 2004, k) Vorausschau 116 1) Hinweis auf die Gefahr verspäteten Sachvortrages 118 m) Neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 S aa) BGH FamRZ 2005, 101 = FuR 2005, bb) BGH FamRZ 2006, 1006 = FuR 2006, cc) BGH FamRZ 2007, 200 = FuR 2007, dd) BGHZ 171, 206 = FamRZ 2007, 793 = FuR 2007, ee) Verfahren XII ZR 11/ ff) Verfahren XII ZR 15/ n) Neuere Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 S aa) OLG Schleswig NJW-RR 2004, bb) OLG Hamm OLGR 2004, cc) OLG Hamm FamRZ 2005, dd) KG FamRZ 2005, ee) OLG Düsseldorf ZFE 2005, 101 [Ls] 127 ff) OLG Karlsruhe FamRZ 2005, gg) OLG Hamm FuR 2005, 332 = FamRZ 2005, hh) OLG München FamRZ 2005, ii) OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 1040 = FuR 2006, jj) OLG Oldenburg FamRZ 2006, 1842 = FuR 2007, kk) OLG Koblenz FamRZ 2007, 833 = FuR 2007, ) OLG Celle FF 2007, mm) OLG Karlsruhe FamRZ 2007, nn) OLG Saarbrücken NJW-RR 2007, oo) OLG München (Urteil vom UF 105/07 - n.v.) 131 o) Beispiele zur Anwendung des 1578b Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit 134 a) Normzweck 136 b) Bemessung der Ehedauer i.s.d Nr

6 c) 1579 Nr. 2 n.f. - Verfestigte Lebensgemeinschaft des Unterhaltsgläubigers 141 aa) 7 SGB II 143 bb) Rechtsprechung der Bundesgerichte 144 (1) Bundesverfassungsgericht 145 (2) Bundesgerichtshof (zu 1579 Nr. 7 a.f.) 145 (3) Bundessozialgericht 154 (4) Bundesverwaltungsgericht 155 cc) Bürgerlich-rechtliche Definition der Verfestigten Lebensgemeinschaft" 155 dd) Indizienprüfung im Einzelfall 157 (1) Übersicht über die Kriterien des SGB II 157 (2) Zeitkriterium ( 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II) 157 (3) Zusammenleben mit einem gemeinsamen Kind ( 7 Abs. 3a Nr. 2 SGB II) 158 (4) Versorgung von Kindern oder Angehörigen im Haushalt ( 7 Abs. 3a Nr. 3 SGB II) 158 (5) Befugnis zu wirtschaftlichen Dispositionen ( 7 Abs. 3a Nr. 4 SGB II) 158 (6) Art des (räumlichen) Zusammenlebens ( Wohnverhältnisse") (7) Weitere Kriterien 160 (8) Anwendung von Erfahrungssätzen bzw. Vermutungsregelungen 160 (9) Summarisches Verfahren und Prozesskostenhilfe 162 d) Kinderschutzklausel des Rang des geschiedenen Ehegatten bei mehreren Unterhaltsberechtigten b Unterhalt für die Vergangenheit c Vereinbarungen über den Unterhalt a Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs Einfluss des Güterstands Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter 169 a) Strukturen der Neuregelung 170 b) Rangverschiebungen 171 aa) Abänderungsklage 171 bb) Rangordnung des c) Die Neue Rangordnung im Einzelnen 172 aa) 1. Rang ( 1609 Nr. 1) 172 bb) 2. Rang ( 1609 Nr. 2) 173 cc) 3. Rang ( 1609 Nr. 3) 175 dd) 4. Rang ( 1609 Nr. 4) 176 ee) 5. Rang ( 1609 Nr. 5)

7 ff) 6. Rang ( 1609 Nr. 6) 177 gg) 7. Rang ( 1609 Nr. 7) 177 d) Mangelfalllagen 178 e) Mangelfallrechnungen ab aa) Beispiel eines einstufigen Mangelfalles: Mangellage (nur) im 1. Rang 181 bb) Beispiel eines zweistufigen Mangelfalles: Mangellage im 2. Rang. 182 cc) Beispiel eines zweistufigen Mangelfalles: Mangellage im 2. Rang. 184 dd) Beispiel zu den Rangeinstufungen Art der Unterhaltsgewährung a Mindestunterhalt minderjähriger Kinder 188 a) Neufassung der Norm 190 b) Dynamiksystem ( 1612a Abs. 1) 191 c) Mindestunterhalt ( 1612a Abs. 1 S. 2 und 3) 192 d) Alterssprünge ( 1612a Abs. 1 S. 3) b Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld 195 a) Neukonzeption des 1612b 196 b) Grundgedanken der Regelung 197 c) Die Neuregelungen im Einzelnen Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt 203 IV. Übergangsvorschriften Grundgedanken der Regelung Strukturen der Norm Regelungen des 35 EGZPO im Einzelnen 211 a) 35 Nr. 1 EGZPO 211 b) 35 Nr. 2 EGZPO 213 c) 35 Nr. 3 EGZPO 213 d) 35Nr.4EGZPO 216 e) 35 Nr. 5 EGZPO 216 f) 35 Nr. 6 EGZPO 217 g) 35 Nr. 7 EGZPO 217 V. Änderung sonstiger Vorschriften 219 VI. Inkrafttreten des UÄndG 2008; Außerkrafttreten sonstiger Gesetze 223 VII. Das Gesetzgebungsverfahren 225 VIII. UÄndG Synopse

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