Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis

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1 Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis XXVII ERSTER TEIL: EINLEITUNG 1 1. Abschnitt: Begrifflichkeiten 3 A. Unterhalt 3 I. Gesetzliche Unterhaltspflicht 4 II. Vertraglich vereinbarte Unterhaltspflicht 4 B. Unterhaltsrecht 4 I. Verwandtenunterhalt 5 II. Familienunterhalt 6 III. Getrenntlebendenunterhalt 7 IV. Nachehelicher Unterhalt 7 V. Begriff des nichtehelichen Vaters, Unterhaltsanspruch nicht verheirateter Eltern aus Anlass der Geburt 7 2. Abschnitt: Die dem geltenden Recht zugrunde liegenden Vorstellungen des Gesetzgebers A. Verwandtenunterhalt, insbesondere Kindesunterhalt 8 I. Unterhaltspflicht gegenüber einem ehelichen Kind 9 II. Unterhaltspflicht gegenüber einem nichtehelichen Kind 9 B. Ehegattenunterhalt 10 IX Bibliografische Informationen digitalisiert durch

2 3. Abschnitt: Die nach Ansicht des Reformgesetzgebers eingetretene Änderung der Umstände und deren Widerlegung 13 A. Veränderungen in der Gesellschaft 13 I. Ansicht des Gesetzgebers Hohe Scheidungsrate Neue Familienformen Steigende Zahl von Mangelfällen Zunahme von Zweitfamilien Höhere Akzeptanz der Eigenverantwortung nach der Ehe 17 II. Widerlegung 17 B. Gewandelte Wertvorstellungen in Form einer geänderten Rollenverteilung 20 I. Ansicht des Gesetzgebers 20 II. Widerlegung Abschnitt: Anlass und Grund der Reform 2007, Überlegungen des Gesetzgebers 2007 sowie Entstehungsgeschichte der Unterhaltsrechtsreform Abschnitt: Grundstruktur der geplanten Reform A. Stärkung des Grundsatzes der nachehelichen Eigenverantwortung und Verankerung dieses Grundsatzes im Gesetz 26 B. Stärkung des Kindeswohls 28 C. Änderung der Rangfolge unter mehreren Unterhaltsberechtigten nach dem RegE und dem Kompromiss der Regierungsparteien vom I. Im RegE 29 II. Nach dem Kompromiss vom

3 D. Verbesserung der Rechtsstellung kinderbetreuender, nicht miteinander verheirateter Eltern 30 E. Legaldefinition des Mindestunterhalts von Kindern und vereinfachte Kindergeldanrechnung 30 F. Vereinfachung des Unterhaltsrechts und Justizentlastung 31 ZWEITER TEIL: UNTERHALTSANSPRUCH VON NICHT MITEINANDER VERHEIRATETEN ELTERN AUS ANLASS DER GEBURT, 1615 L BGB Abschnitt: Unterhaltsanspruch der Kindesmutter 33 A. Geschichtliche Entwicklung 33 B. Anspruchsgegner und Anwendungsbereich des BGB 37 I. Anspruchsgegner 37 II. Anwendungsbereich 38 C. Erfasste Unterhaltsarten 40 I. Schwangerschaftskoster, Rechtslage vor dem Rechtslage seit dem II. Entbindungsunterhalt 41 III. Krankheitsunterhalt 41 IV. Betreuungsunterhalt 42 D. Voraussetzungen des Anspruchs 46 I. Rechtliche Vaterschaft 46 XI

4 II. Bedürftigkeit der Mutter, Schlechterstellung der im Sinne des II BGB Unterhaltsberechtigten im Vergleich zu derjenigen aus 1570 BGB und deren Verfassungsmäßigkeit Grundsatz, Schlechterstellung und deren Verfassungsmäßigkeit Bedarfsdeckende Anrechnung von Einkünften der nichtehelichen Mutter 52 a) Einkommen aus überobligationsmäßiger Arbeit 52 b) Vermögenseinkünfte 55 c) Zusammenleben der nichtehelichen Mutter mit einem Dritten in nichtehelicher Lebensgemeinschaft 55 d) Zusammenleben von nichtehelicher Mutter und Kindesvater in nichtehelicher Lebensgemeinschaft 57 e) Anrechenbarkeit fiktiver Einkünfte 58 aa) aus Arbeitseinkommen 58 bb) fiktive Vermögenseinkünfte 59 f) Einsatz des Vermögensstammes der nichtehelichen Mutter 60 III. Leistungsfähigkeit des Vaters Selbstbehalt und mögliche Schlechterstellung gegenüber der im Sinne des 1570 BGB Unterhaltsberechtigten Anforderungen an die Leistungsfähigkeit Besonderheiten 72 a) Haushaltsführung und Kinderbetreuung seitens des Pflichtigen in einer Ehe oder in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft 74 aa) Haushaltsführung und Kinderbetreuung in einer Ehe 74 aaa) Auffassung der Rechtsprechung 74 bbb) Kritik am Ansatz der Judikatur 78 bb) Haushaltsführung und Kinderbetreuung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft 79 b) ausschließliche Haushaltsführung des nichtehelichen Vaters in der Ehe bzw. neuen nichtehelichen Lebensgemeinschaft 81 XII

5 E. Sonderfragen 81 I. Zeitliche Begrenzung des Anspruchs nach 1615 IIIS. 2 BGB, Darstellung der Schlechterstellung der nichtverheirateten, kinderbetreuenden Mutter gegenüber der geschiedenen Mutter, die ein (eheliches) Kind betreut sowie Auseinandersetzung mit der Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung der ledigen Mutter im Rahmen des 16151IIS. 2 BGB im Vergleich zur geschiedenen Mutter im Rahmen des 1570 BGB Rechtslage nach bisher geltendem Recht und deren Verfassungsmäßigkeit 81 a) 1570 BGB 81 b) BGB 82 c) Schlechterstellung des ledigen Elternteils und deren Verfassungsmäßigkeit 85 aa) Auswirkungen des Art. 6 V GG auf den Unterhaltsanspruch des kindesbetreuenden Elternteils gemäß BGB 86 bb) Inhalt des Art. 6 V GG 87 cc) Spannungsverhältnis zwischen den beiden Verfassungsnormen aus Art. 6 V GG und Art. 61 GG 89 dd) Rechtfertigung der Schlechterstellung der ledigen Mutter im Vergleich zur geschiedenen Mutter 90 aaa) Kindeswohl/unterschiedliche soziale Situation 91 bbb) Ehe 93 ccc) Vaterrechte 97 Ergebnis zur Rechtfertigung der Schlechterstellung der nichtehelichen Kinder 98 ee) Verfassungskonforme Auslegung des II S. 3 BGB Rechtslage in der Fassung des RegE 101 a) 1570 BGB-RegE 101 aa) Einleitung und Auseinandersetzung mit der Korrektur des Altersphasenmodells 101 XIII

6 bb) Veränderung der Beweislastsituation bei 1570 BGB-RegE unter Einbeziehung des Problems der Dauer einer persönlichen Kinderbetreuung anhand eines Vergleichs zwischen 16151IIS. 2 BGB-RegE und 1570 S. 2 BGB-RegE 107 b) BGB-RegE 110 Verfassungsgemäßheit des II S. 3 BGB-E 112 aa) im Hinblick auf Art. 6 V GG 112 bb) im Hinblick auf Art. 6 I GG 114 Sonstige Mängel Nach dem KompromissE der Regierungsparteien vom 22. März Eigener verfassungsgemäßer Vorschlag zur Ausgestaltung von 1570, BGB-E 118 a) Dreijahreszeitraum für die Ansprüche wegen Kinderbetreuung mit danach beginnender Vollerwerbsobliegenheit 118 Verfassungsrechtliche Überprüfung anhand Art. 6II S. 1 GG aa) Eingriff in von Art. 6II GG geschützte Rechtspositionen. 118 aaa) Anforderungen an die bestehende Fremdbetreuungsrnöglichkeit 119 bb) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs 119 Kindeswohl 119 b) Dreijahreszeitraum für die Ansprüche wegen Kinderbetreuung mit danach beginnender Teilerwerbsobliegenheit mit verfassungsrechtlicher Beleuchtung 120 aa) Kindeswohl 121 aaa) dem Kindeswohl dienend 121 bbb) Kindeswohlgefährdung als Eingriffsschwelle 121 bb) Sonstige Rechtsgüter mit Verfassungsrang 125 aaa) Art. 71 GG 125 bbb) Sozialstaatsprinzip 126 Ergebnis 126 XIV

7 c) Achtjahreszeitraum oder neue Regelung 127 II. Rangfragen Rechtslage nach bisher geltendem Recht und deren Verfassungsmäßigkeit Rechtslage in der Fassung des RegE und deren Verfassungsmäßigkeit 133 Verfassungsgemäßheit der geänderten Rangfolge des im Sinne des II S. 2 BGB-RegE Unterhaltsberechtigten 134 aa) im Hinblick auf Art. 6 V GG 134 bb) im Hinblick auf Art. 6 I GG 134 cc) im Hinblick auf Art. 6 I in Verbindung mit Art. 3 I GG Nach dem KompromissE der Regierungsparteien vom 22. März 2007 sowie Verfassungsmäßigkeit des 1609 KompromissE Entscheidung des BVerfG vom 23. Mai 2007 und deren Auswirkungen auf das Reformvorhaben Eigener verfassungsgemäßer Vorschlag 138 III. Haftungsquoten Haftungskonkurrenz von nichtehelichem und ehelichem Vater Haftungskonkurrenz von kindeslosem Ehemann und nichtehelichem Vater Haftungskonkurrenz verschiedener nichtehelicher Väter 146 IV. Wegfall des Unterhaltsanspruchs bei Heirat und mögliche Schlechterstellung der ledigen, kinderbetreuenden Mutter 146 V. Duldungspflicht der nichtehelichen Mutter im Hinblick auf die Kindesbetreuung in einer neuen Ehe oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft seitens des Pflichtigen 149 VI. Fehlen einer 1581 S. 1 BGB entsprechenden Billigkeitsregelung 150 VII. Aktuelles Problem hinsichtlich des Kindergelds beim Betreuungsunterhaltsanspruch der ledigen Mutter aus BGB XV

8 VTII. Auskunftsanspruch nebst Anspruch auf Vorlage von Belegen über Einkünfte der nicht verheirateten Mutter gegen den nichtehelichen Vater hinsichtlich dessen Einkommensund Vermögensverhältnisse Auskunftsanspruch Anspruch auf Vorlage von Belegen über Einkünfte 155 IX. Verjährung 155 X. Tod von Vater, Mutter oder Kind Mutter Vater Kind 157 Voraussetzung für die Punkte 1. bis XI. Auswirkung der Betreuung des Kindes durch andere Kindesbetreuung durch Dritte Kindesbetreuung durch den Vater Abschnitt: 16151IV BGB - Unterhaltsanspruch des Kindesvaters Abschnitt: Durch die Reform ungelöst gebliebene Probleme 162 A. Erlöschen des Anspruchs aus BGB 162 B. Verwirkung 164 I BGB 164 II b BGB-E 166 C. Verwertung des Vermögensstamms 166 D. Anspruch auf Prozesskostenvorschuss 167 E. Unterhalt für die Vergangenheit, IIIS. 1 und 4 BGB 168 F. Anspruch des Vaters 169 XVI

9 DRITTER TEIL: STÄRKUNG DER NACHEHELICHEN EIGENVERANTWOR- TUNG ALS ERKLÄRTES ZIEL DER UNTERHALTSREFORM 2007 UND DEREN AUSWIRKUNGEN AUF DEN UNTERHALTSANSPRUCH AUS 1570 BGB Abschnitt: 1569 BGB-E 171 A. Gesetzliche Änderungen 171 B. Stellungnahme Abschnitt: 1570 BGB-E vor und nach der Reform mit der Problematik der Beweislast Abschnitt: Angemessenheit der Erwerbstätigkeit nach 1574 BGB-E Abschnitt: Auswirkungen der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung auf 1577 BGB unter dem Blickwinkel des Anspruchs aus 1570 BGB 182 A. Allgemeines zu 1577 BGB 183 B. Aufspaltungswirkung der neuen BGH Rechtsprechung bei überobligationsmäßig erzieltem Einkommen (Darstellung der Rechtsprechungsansicht) 183 I. Unterhaltsrelevanter Teil des überobligatorischen Einkommens 186 II. Nicht unterhaltsrelevanter Teil des überobligatorischen Einkommens 187 III. Abzug des konkreten Betreuungsaufwandes 188 C. Kritik an der Rechstprechung Abschnitt: Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit nach 1578 b BGB-E und Verwirkung gemäß 1579 BGB-E 189 A. Die im bisher geltenden Recht vorhandenen Begrenzungsmöglichkeiten 189 XVII

10 B. Die durch das UÄndG 2007 neu geschaffenen Möglichkeiten der Unterhaltsbegrenzung 194 I. Darstellung der 1578 b, 1579 BGB-E in den Grundzügen b BGB-E 194 a) Absatz b) Absatz c) Absatz BGB-E 198 a) 1579 Nr. 1 BGB-E 201 b) 1579 Nr. 2 BGB-E 202 II. Stellungnahme zu 1578 b BGB-E zu 1579 BGB Abschnitt: Abgrenzung von 1578 b BGB-E und 1579 BGB-E mit dem Vergleich der Rechtsfolgen beider Vorschriften Abschnitt: 1582 BGB Abschnitt: 1585 c BGB 214 VIERTER TEIL: STÄRKUNG DES KINDESWOHLS, ENTWICKLUNG DER KINDESUNTERHALTSVERPFLICHTUNG GEGENÜBER EINEM EHE- LICHEN/NICHTEHELICHEN KIND UNTER BEACHTUNG DER RECHTLICHEN STELLUNG VON NICHTEHELICHEN ELTERNTEILEN Abschnitt: Zum Begriff des Kindeswohles Abschnitt: Neuere Rechtsentwicklungen um das Kindeswohl 219 XVIII

11 3. Abschnitt: Geschichtliche Entwicklung der Rechtsstellung nichtehelicher Väter 222 A. Vom bis zum B. Seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes Abschnitt: Allgemeine Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs von Kindern 224 A. Gemeinsamkeiten bei ehelichen und nichtehelichen Kindern 224 I. Unterhaltstatbestand 224 II. Bedürftigkeit 224 III. Leistungsfähigkeit Selbstbehalt Anforderungen an die Leistungsfähigkeit Erhöhte Leistungsverpflichtung gegenüber Minderjährigen und diesen gleichgestellten privilegierten Volljährigen Leistungsverpflichtung gegenüber sonstigen Volljährigen Besonderheiten bei Hausfrauen und Hausmännern 228 a) Bisher geltendes Recht 229 aa) Bei minderjährigen unterhaltsberechtigten Kindern 229 aaa) Vorhandensein von minderjährigen Kindern in der Zweitehe 229 bbb) Kinderlose Zweitehe 231 bb) Bei volljährigen unterhaltsberechtigten Kindern 231 b) Hausmannsrechtsprechung nach dem Inkrafttreten der geplanten Reform 232 IV. Höhe Kindlicher Lebensbedarf Kindlicher Mindestbedarf nach derzeit geltendem Recht 233 XIX

12 3. Einführung eines gesetzlichen Mindestunterhalts nach 1612 a BGB-E und Erhöhung des Selbstbehalts 233 a) Gesetzlicher Mindestunterhalt auf Seiten des Unterhaltsberechtigten 233 b) Erhöhung des Selbstbehalts auf Seiten des Pflichtigen Art der Unterhaltsgewährung Unterhaltsbestimmungsrecht 246 a) Berechtigung zur Unterhaltsbestimmung 247 b) Wirksamkeit und Abänderung der Unterhaltsbestimmung aa) Rechtslage bis zum aaa) Zuständigkeit hinsichtlich der Abänderung einer wirksamen elterlichen Unterhaltsbestimmung 248 bbb) Zuständigkeit bezüglich der Entscheidung über die Unterhaltshöhe 248 bb) Rechtslage ab dem aaa) Gebliebene Problematik 249 bbb) Darstellung der vertretenen Ansichten 250 aaaa) Rechtsprechung 250 bbbb) Literatur 250 cc) Rechtslage nach der Reform des Unterhaltsrechts 251 aaa) 1612 IIS. 1 BGB-E 251 bbb) 1612IIS. 2 BGB-E 252 ccc) Stellungnahme 252 V. Sonderfragen Mehrbedarf Sonderbedarf 254 XX

13 B. Besonderheiten bei sonstigen unterhaltsberechtigten Volljährigen und bei nichtehelichen Kindern 254 I. Sonstige Volljährige Voraussetzungen des Unterhaltsanspruches 254 Bedürftigkeit Sonderfragen 255 Auswirkung des Entfallens des Betreuungsunterhalts 255 II. Nichteheliche Kinder Abschnitt: Kindergeldanrechnung 255 A. Nach bisher geltendem Recht 255 I. Vorgehensweise Halbteilungsgrundsatz Barunterhaltspflicht beider Elternteile gegenüber volljährigen, privilegierten Kindern Mangelnde Leistungspflicht eines Elternteiles bei unterhaltsberechtigten privilegierten Volljährigen 258 II. Verfassungsmäßigkeit des 1612 b V BGB Ungleichbehandlung von barunterhaltspflichtigem Elternteil und Kind Ungleichbehandlung von barunterhaltspflichtigem und betreuendem Elternteil Ungleichbehandlung von Geringverdienendem im Vergleich zum Höherverdienenden 264 B. Nach neuem Recht 268 I. Vorgehensweise Minderjährige Kinder 269 a) Zusammenleben des Kindes mit dem betreuenden Elternteil, 1612 bl Nr. 1 BGB-E 269 XXI

14 b) Kein Zusammenleben von Eltern und Kind Volljährige Kinder 270 II. Stellungnahme Abschnitt: Mangelfallberechnung 274 A. Nach bisher geltendem Recht 274 I. Allgemeines 274 II. Arten von Mangelfallen Absoluter Mangelfall Einfacher Mangelfall 275 III. Unterschied und Berechnungsvorgang Feststellung des Vorliegens eines Mangelfalls und die dazu erforderliche Bedarfsberechnung 275 a) Berechnung des Quotenunterhalts 276 b) Missverhältnis Prüfung 276 c) Angemessenheit Mehrere gleichrangig Berechtigte, d.h. Vorliegen eines absoluten Mangelfalls 277 a) Feststellung der Verteilungsmasse 278 b) Ermittlung der Einsatzbeträge 278 aa) Ausschließliches Schulden von Kindesunterhalt 278 bb) Verpflichtung zur Gewährung von Kindes- und Ehegattenunterhalt 278 c) Kürzung 279 d) Angemessenheitskontrolle Mehrere Berechtigte verschiedenen Ranges 281 B. Nach neuem Recht 282 XXII

15 7. Abschnitt: Rangfragen unter Einbeziehung der Unterhaltsansprüche von Kindern und kinderbetreuendenden Elternteilen im Sinne der 1570,16151II, IV BGB 283 A. Nach bisher geltendem Recht 283 I. Mehrere Verwandte als Unterhaltsberechtigte einschließlich des absoluten Vorrangs der Ansprüche minderjähriger Kinder II. Rang zwischen Kindern und Ehefrau 283 III. Mehrere Ehefrauen als Unterhaltsberechtigte einschließlich des relativen Vorrangs von minderjährigen Kindern 284 B. Rangfolge nach der Reform 286 I. Erster Rang 287 II. Zweiter Rang und dessen verfassungsrechtliche Beleuchtung Bis zum /Rechtslage nach dem RegE 292 a) Darstellung der Rechtslage nach dem RegE 293 b) Verfassungsrechtliche Überprüfung 294 aa) Verfassungsrechtliche Auseinandsetzung mit der durch die Änderung hervorgerufenen Schlechterstellung der unterhaltsberechtigten Ehefrau sowie des Pflichtigen 294 aaa) Ehefrau 295 aaaa) Verschlechterung des unterhaltsrechtlichen Rangs 295 (a) Art. 14 GG 295 Schutzbereich 295 (b) Art. 20 GG in Form des Rechtsstaatsprinzips 296 bbbb) Mittelbare Schlechterstellung durch die begrenzte Möglichkeit des Gebrauchmachens von 10 EStG 300 (a) Art. 14 GG 300 (b) Art. 20 GG 300 bbb) Pflichtiger 301 XXIII

16 bb) Verfassungsrechtliche Auseinandersetzung mit der neuen Gesetzeslage nach dem Inkrafttreten der Reform aaa) Art. 3 II GG 301 bbb) Art. 3 I GG 302 aaaa) Unterschiedliche Behandlung 302 bbbb) Anküpfung an eine bestimmte Personengruppe cccc) Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung 303 (a) Geeignetheit 303 (b) Erforderlichkeit 304 (c) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne 304 Zwischenergebnis 305 cc) Verfassungsrechtliche Überprüfung im Hinblick auf Art. 61 GG 305 Vorgebrachte Kritik im Hinblick auf den Schutz der Ehe nach Art. 61 GG 306 aaaa) Betroffene Verfassungsnonnen 306 bbbb) Prüfungsmaßstab 306 (a) Ungleichbehandlung 307 (b) Benachteiligung des Ehepartners 307 (c) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung 307 (aa) Geeignetheit 307 (bb) Erforderlichkeit 308 (cc) Angemessenheit 309 dd) Verfassungsrechtliche Überprüfung im Hinblick auf Art. 6 V GG 309 Ergebnis zu bb) und cc) 310 c) Kritik in Bezug auf den Zeitpunkt der Beurteilung der Kinderbetreuung 311 d) Kritik an vom Gesetzgeber vorgegebenen Korrekturmöglichkeiten 312 e) Kritik bezüglich des Begriffs der Ehe von langer Dauer 313 XXIV

17 f) Wirkungen der Änderung 315 aa) Rangwechsel 315 bb) Angekündigte Vereinfachung des Unterhaltsrechts Ab dem /KompromissE Abschließende Stellungnahme zum zweiten Rang 318 III. Dritter Rang 319 IV. Vierter Rang 319 V. Fünfter Rang nach dem RegE/Sechster Rang nach dem KompromissE Nachrang gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern Nachrang im Vergleich zu kinderbetreuenden Elternteilen und Ehegatten bei einer langen Ehedauer sowie gegenüber sonstigen Ehegatten Abschnitt: Kindesunterhalt und Wechselmodell 322 A. Begriff 322 B. Rechtliche Behandlungsmöglichkeiten 323 FÜNFTER TEIL: ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE UND ENDGÜLTIGER REFORMVORSCHLAG ZUR FASSUNG DER UNTERHALTSANSPRÜCHE WEGEN KINDERBETREUUNG 325 Schlussbetrachtung 325 A. Verwirklichung der Reformziele 325 I. Stärkung des Kindeswohls 325 II. Vereinfachung des Unterhaltsrechts 326 III. Entlastung der Justiz und der öffentlichen Haushalte 326 IV. Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung 327 XXV

18 B. Übergangsvorschriften 327 C. Auswirkung der Reform auf die unterhaltsrechtliche Relevanz von Kindergartenbeiträgen einschließlich einer Auseinandersetzung mit der rechtlichen Behandlung 328 I. Rechtslage vor der geplanten Reform 328 II. Rechtslage nach der Reform Nach dem RegE und dem KompromissE Nach der in dieser Arbeit entwickelten Ansicht 329 III. Rechtliche Behandlung Anspruchsinhaberschaft Regelbedarf, Sonderbedarf oder Mehrbedarf 331 D. Eigener Reformvorschlag zu den Unterhaltsansprüchen im Kindesinteresse nach den 1570, BGB einschließlich des unterhaltsrechtlichen Rangs gemäß 1609 BGB 332 E. Abschließende Stellungnahme 333 I. Zum eigenen Reformvorschlag betreffend die Unterhaltsansprüche wegen Kindesbetreuung 333 II. Zu den Reformplänen des Gesetzgebers im Jahre XXVI

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