Ein Jahr Mindestlohn
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- Sophia Bretz
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1 Ein Jahr Mindestlohn Auswirkungen des Mindestlohns auf Beschäftigung und Lohnentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern Kurzstudie Inhalt: 1 Vorbemerkung Auswirkungen auf Arbeitslosigkeit Geschlechterspezifische Betrachtung Langzeitarbeitslose Entwicklungen nach Branchen Entwicklung des Stellenangebotes Auswirkungen auf Beschäftigung Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen Lohnentwicklung Fazit... 8 Stand: Dezember 2015 Seite 1 von 11
2 1 Vorbemerkung Eine der größten Arbeitsmarkt- und Sozialreformen Deutschlands ist seit dem 1. Januar 2015 in Kraft: Der gesetzliche Mindestlohn, für den Gewerkschaften ein Jahrzehnt gekämpft haben. Unser Anspruch war und ist, Beschäftigte vor Hungerlöhnen und Unternehmen vor unfairem Wettbewerb zu schützen. Gleichzeitig warnten etliche Lobbyverbände der Wirtschaft und einige Wirtschaftsforschungsinstitute vor den Folgen. Was wurde nicht alles prognostiziert: Ökonom Hans-Werner Sinn vom Ifo-Institut warnte vor einem Jobabbau durch den Mindestlohn von 8,50 Euro: "Der Mindestlohn gefährdet bis zu Arbeitsplätze." 1 Die arbeitgeberfinanzierte Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft: Zwischen und Arbeitsplätze werden nach neuesten Berechnungen durch den gesetzlichen Mindestlohn ab 1. Januar 2015 in Deutschland wegfallen. Besonders hoch sind die prognostizierten Beschäftigungsverluste bei den geringfügig Beschäftigten. Der gesetzliche Mindestlohn wird vor allem jenen schaden, denen die Politik vorgibt zu helfen, nämlich Arbeitnehmern mit geringen Qualifikationen, sagt Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM. Es wird in den nächsten Jahren darum gehen, die negativen Folgen zu begrenzen und weitere Regulierungen des Arbeitsmarktes zu verhindern. 2 Bis heute haben viele Marktliberale ihren Frieden nicht mit dem Mindestlohn gemacht und versuchen immer wieder ihn zu lockern, neue Ausnahmen hinzuzufügen. Kein Argument ist ihnen zu schlicht: Waren es damals noch ausbildungsfaule Jugendliche, unproduktive Langzeitarbeitslose oder auch zu teure Zeitungszusteller, die für die Meinungsfreiheit immer noch zu Hungerlöhnen Meinungen auszutragen haben, sind es heute die Flüchtlinge, welche als Grund für die Forderung nach weiteren Ausnahmen herhalten müssen. Die Forderung ist dabei immer dieselbe: Bereits auf dem Arbeitsmarkt Benachteiligten werden Schutzrechte vorenthalten, unter dem Vorwand es wäre für sie das Beste, als wenn es nicht auch für sie um ein Leben und Arbeiten in Würde ginge. Diese Würde hat einen Wert und einen Preis, der nun seit fast einem Jahr bei mindestens 8,50 EUR liegt. Grund genug, sich die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt genauer anzuschauen, wie sie sich nach fast einem Jahr gesetzlichen Mindestlohn darstellt. Fraglos liegen nicht alle Daten vor, die für eine Analyse der Wirkungen des Mindestlohns im ersten Jahr vonnöten wären, vor allem aufgrund des statistischen Nachlaufs. Gleichwohl lassen sich aufgrund der bereits vorliegenden Daten erste Einschätzungen ableiten, welche nicht nur für so manchen Erstaunliches hervorbringen, sondern auch für die immer wieder vorgebrachten alten Forderungen nach neuen Ausnahmen Beachtung geschenkt werden sollte Seite 2 von 11
3 2 Auswirkungen auf Arbeitslosigkeit Die Annahme von Mindestlohngegnern ist, dass die Einführung des Mindestlohns zu einer höheren Arbeitslosigkeit führt, insbesondere für Menschen mit niedriger Entlohnung. Dies müsste zu einer steigenden Arbeitslosigkeit führen, sofern die konjunkturelle Entwicklung einem entsprechenden Trend nicht entgegenwirkt. Daher sollte die Arbeitslosenentwicklung getrennt nach Rechtskreisen erfolgen. Menschen mit niedrigen Einkommen haben zumeist keinen Arbeitslosengeldanspruch, welcher über Hartz IV-Niveau liegt, sie sind dann im Rechtskreis des SGB II zu finden (Hartz IV). Zumindest ihre Arbeitslosigkeit müsste im Vergleich zum Vorjahr steigen. Die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen war in den letzten drei Monaten nach Einführung des Mindestlohns rückläufig und zeigte für Mecklenburg-Vorpommern folgendes Bild: Tabelle 1a Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in Mecklenburg-Vorpommern Anzahl Veränderung in vh zum Vorjahr zu 2010 (5 Jahre) Bestand an Arbeitslosen (SGB II+SGB III) insgesamt-nov ,9-19,5 Bestand an Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II-Nov ,8-15,1 Bestand an arbeitslosen Frauen im Rechtskreis SGB II-Nov ,4-16,3 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Deutlich wird daran, dass im Vergleich zum Vorjahresmonat nicht nur die Zahl der Arbeitslosen insgesamt, sondern auch die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) mit 5,9 bzw. 2,8 Prozent deutlich gesunken ist. Bezieht man die Entwicklung der letzten fünf Jahre mit ein, so ist zu konstatieren, dass die Einführung des Mindestlohns keine negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hat: Von dem Rückgang der Arbeitslosigkeit im Bereich SGB II von 15,1 Prozent in den letzten fünf Jahren entfallen auf das letzte Jahr 2,8 %. Dabei wäre der Rückgang noch deutlich höher, wenn sich der Zuzug von Flüchtlingen aus der Arbeitslosenstatistik herausrechnen lassen würde, wofür derzeit allerdings die statistischen Möglichkeiten fehlen. Hilfsweise kann aber problemlos ein anderer Indikator verwendet werden: Der Zugang an Arbeitslosen aus Erwerbstätigkeit in SGB II, da bei negativen Einfluss des Mindestlohns auf den Arbeitsmarkt hier ein deutlich negativer Ausschlag zu finden sein müsste. Tabelle 1b Zugang an Arbeitslosen aus Erwerbstätigkeit in Veränderung zum Vorjahr abs. Veränderung in % zum Vorjahr SGB II (jeweils Jan bis November) % Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 3 von 11
4 Deutlich wird daran, dass im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nicht nur die Zahl der Arbeitslosen insgesamt, sondern auch die Zahl derer, die aus einer Erwerbstätigkeit direkt in den Hartz-IV-Bereich wechselten, (was vor allem für Niedriglohnbeschäftigte zutrifft) mit minus 6% deutlich gesunken ist. 2.1 Geschlechterspezifische Betrachtung Frauen sind in prekären Beschäftigungsverhältnissen deutlich stärker vertreten als Männer. Dies bezieht sich sowohl auf die Teilzeitbeschäftigung, aber vor allem auf die Minijobs. Folglich müsste bei von den Mindestlohnkritikern prognostizierten negativen Auswirkungen des Mindestlohns auf den Arbeitsmarkt insbesondere hier ein spürbarer Ausschlag zu verzeichnen sein. Die in Tabelle 1a dargelegten Zahlen lassen aber auch hier keine negativen Auswirkungen erkennen: Von dem Rückgang der SGB II - Arbeitslosigkeit bei den Frauen in den letzten fünf Jahren i.h.v. 16,3 % entfielen auf das letzte Jahr 3,4 %. 2.2 Langzeitarbeitslose Mindestlohnkritiker behaupteten zudem, dass insbesondere für Langzeitarbeitslose die Einführung des Mindestlohns besonders schädlich wäre, da Unternehmen dann nicht bereit wären, zum Mindestlohn Langzeitarbeitslose in ihre Betriebsabläufe zu integrieren. Der Gesetzgeber schuf daraufhin die Ausnahme, dass der Mindestlohn nicht für Langzeitarbeitslose gilt. Die Frage ist nun, wie sich diese von den Gewerkschaften kritisierte Ausnahme auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit bei Langzeitarbeitslosen ausgewirkt hat. Tabelle 2: Rückgang absolut zum Vorjahr Bestand an Arbeitslosen insgesamt Nov ,9 % Bestand Arbeitslose SGB II - Langzeitarbeitslos-Nov ,2 % Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Deutlich wird in Tabelle 2, dass die Zahl der Arbeitslosen insgesamt zwar im Vergleich zum Vorjahr um knapp 6 % zurückging, jedoch die Dynamik im Rückgang beim Status langzeitarbeitslos mit nur 4,2 % deutlich geringer war. Anscheinend sind Unternehmen nicht bereit, Langzeitarbeitslose, obwohl für sie der Mindestlohn nicht gilt, besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Es konnten keine positiven Auswirkungen für die Situation Langzeitarbeitsloser festgestellt werden. Es steht zu vermuten, dass es sich hier nur um ein Scheinargument der Mindestlohnkritiker handelt, die allein dazu diente, Lücken in die Gesetzgebung zu reißen. 2.3 Entwicklungen nach Branchen Besonders betroffen von der Einführung des Mindestlohns sind vor allem die Tourismus- und Einzelhandelsbranche. Insbesondere in diesen Branchen müssten bei den von bestimmten Lobbyverbänden prognostizierten negativen Beschäftigungswirkungen sichtbar sein. Seite 4 von 11
5 Tabelle 3 Rückgang Arbeitslose im Vergleich zum Vorjahresmonat -5,9% Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau -3,7% Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung -8,0% Bau, Architektur, Vermessung, Gebäudetechnik -7,7% Naturwissenschaft, Geografie, Informatik -5,5% Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit -3,2% Kaufm. Dienstleistungen, Handel, Vertrieb, Tourismus -6,1% Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht, Verwaltung -7,2% Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung -3,8% Geisteswissenschaften, Kultur, Gestaltung 0,9% keine Angabe bzw. Zuordnung möglich -20,8% Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Ein Blick auf die aktuell verfügbaren Zahlen in Tabelle 3 macht allerdings deutlich: Die Zahl der Arbeitslosen gerade in den Branchen Kaufmännische Dienstleistungen, Handel, Vertrieb und Tourismus sank mit 6,1 % etwas stärker als im Gesamtdurchschnitt mit 5,9 %. Für die Gewerkschaften ist dies ein weiteres Indiz, dass der Mindestlohn offensichtlich keine negativen Beschäftigungswirkungen hat. 3 Entwicklung des Stellenangebotes Auch wenn die Entwicklung des Stellenangebotes aufgrund von Statistikschwächen 3 keine großen Aussagen zulässt, soll doch ein kurzer Blick auf die Entwicklung des Stellenangebotes nach Branchen geworfen werden, ob sich nicht hier vielleicht negative Entwicklungen nach der Einführung des Mindestlohnes am 1. Januar 2015 beobachten lassen. Tabelle 4 Gemeldete Arbeitsstellen Jan - Nov Jan - Nov Zunahme Zunahme absolut in % Kaufm. Dienstleistungen, Handel, Vertrieb, Tourismus % Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 3 Die Statistikschwächen beziehen sich darauf, dass diese Statistik stark vom Meldeverhalten der Unternehmen abhängt. Suchen die Unternehmen selbst (z.b. per Anzeigen in Print- und/oder Webprodukten) und melden die offenen Stellen nicht parallel der Arbeitsagentur, so finden sich diese auch nicht in der Statistik der BA. Seite 5 von 11
6 Auch der Blick in diese Statistik zeigt jedoch, dass das von Januar bis November im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um deutliche 8 % gestiegene Stellenangebot für die fragliche Branche keine negativen Auswirkungen des Mindestlohns erkennen lässt. 4 Auswirkungen auf Beschäftigung Die Auswirkungen auf die Beschäftigung lassen sich aufgrund der nun für einschließlich September 2015 vorliegenden Zahlen aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit messen. Dies dürfte auch der stärkste Indikator sein. Dabei soll hier die Entwicklung bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung als auch bei der geringfügigen Beschäftigung (Minijobs) getrennt betrachtet werden. Im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit Arbeitsort in Mecklenburg-Vorpommern um insgesamt 1,3 % auf nunmehr SV-Beschäftigte. Ein erfreulicher Wert. Da aber natürlich nicht alle Branchen gleichermaßen vom Mindestlohn betroffen sind, lohnt ein Blick in die Branchenauswertung, da hier ggf. negative Auswirkungen des Mindestlohns schnell deutlich werden sollten. Tatsächlich zeigt sich aber, dass vor allem in dem besonders betroffenen Bereich Gastgewerbe die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um 2,7 % weit überdurchschnittlich zunahm. Im ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern betroffenen Bereich Verkehr und Lagerei konnte die sozialversicherte Beschäftigung sogar um 2,9 % ausgebaut werden. Für den Bereich Handel waren ebenfalls positive Beschäftigungszahlen zu vermelden. Tabelle 5 Beschäftigungsdaten Mecklenburg-Vorpommern Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Sep 14 Sep 15 Zu- /Abnahme abs zu 2014 Zu- /Abnahme in % 2015 zu 2014 SVB - Arbeitsort - Insgesamt ,3% SVB - Arbeitsort - Handel, Instandhaltung, Rep. von Kfz ,1% SVB - Arbeitsort - Verkehr und Lagerei ,9% SVB - Arbeitsort - Gastgewerbe ,7% Sep 14 Sep 15 Geringfügig entlohnte Beschäftigte im gewerbl. Bereich ,2% Quelle: Beschäftigtenstatistik der BA und Minijobzentrale (Länderbezogene Branchendaten im Bereich geringfügige Beschäftigung nicht verfügbar) Die geringfügige Beschäftigung (MiniJob) sank im Vergleich zum Vorjahr landesweit um Stellen. Aufgrund des insgesamt niedrigeren Niveaus entsprach dies prozentual einem Rückgang von 5,2 %, welcher medial von Seite 6 von 11
7 Arbeitgeberseite gern benutzt wird. In absoluten Zahlen ist jedoch die Beschäftigungsbilanz (Sozialversicherungspflichtige plus geringfügige Beschäftigung) im Vergleich zum Vorjahr positiv ( Stellen). Folglich kann man wohl kaum von negativen Beschäftigungswirkungen aufgrund der Einführung des Mindestlohnes reden. Im Gegenteil, es steht zu vermuten, dass geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen umgewandelt worden sind. Ein durchaus gewünschter Effekt. Denn zahlreiche Beschäftigte stehen mit einem sozialversicherten Job weitaus besser da. So erhalten Frauen mit alleinigen Minijob kein regelmäßiges Mutterschaftsgeld. Auch andere Leistungen, die für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte selbstverständlich sind, erhalten MinijobberInnen nicht oder nur eingeschränkt: Krankengeld zur Kinderpflege gibt`s z. B. für Minijobber/innen genauso wenig wie Krankengeld für den Fall, dass sie selbst längerfristig erkranken. Genauso wenig haben geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ihnen entgehen also zahlreiche Ansprüche und Vorteile der Sozialversicherung. 5 Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen Wer im Vorfeld geunkt hatte, dass durch den Mindestlohn viele Unternehmen in die Pleite rutschen, kann durch eine weitere Zahl beruhigt werden: Von Januar bis August 2015 sind bundesweit rund 3,7 % weniger Unternehmensinsolvenzen zu verzeichnen als im Vorjahreszeitraum. Seit der Jahrtausendwende ist das der niedrigste Stand der Unternehmensinsolvenzen. Leider liegen noch keine länderspezifischen Daten durch das statistische Bundesamt vor. 6 Lohnentwicklung Wie der Anlage 1 entnommen werden kann, kam es in Ostdeutschland im Vorjahresvergleich des 2. Quartals (jüngere Daten liegen leider nicht vor) zu einem Anstieg der Löhne der Ungelernten in sozialversicherten Vollzeitund Teilzeitstellen um 9,0 %. Im Gastgewerbe und im Handel war der Effekt besonders spürbar: Hier stiegen die Löhne bei den Ungelernten um 18,4 % bzw. 17,8 % im Schnitt. Besonders Frauen konnten von der Einführung des Mindestlohnes offensichtlich profitieren. Die Lohnzuwächse der Frauen in beiden Branchen waren überdurchschnittlich. Entsprechende länderspezifische Daten sowie umfangreichere Entgeltbetrachtungen liegen derzeit aufgrund des statistischen Nachlaufs leider noch nicht vor. Anlage 2 zeigt deutlich, dass die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern bundesweit am stärksten vom Mindestlohn profitieren konnten (zusammen mit Sachsen). Die Lohnzuwächse lagen bei den Ungelernten bei beachtlichen 9,7 % binnen Jahresfrist, bei Frauen war die Zunahme mit 10,7 % besonders ausgeprägt. Deutlich machen diese Zahlen aber auch, mit welch niedrigen Löhnen Beschäftigte im Nordosten bis zur Einführung des Mindestlohnes abgespeist wurden. Seite 7 von 11
8 7 Fazit Viele Beschäftigte in den unteren Einkommensbereichen haben dank des Mindestlohnes mittlerweile nachweisbar deutlich mehr Einkommen. Frauen in Mecklenburg-Vorpommern profitierten bundesweit am stärksten. Zudem weist keiner der verfügbaren Indikatoren auf negative Beschäftigungswirkungen nach der Einführung des Mindestlohnes in Deutschland hin. Auch für Mecklenburg-Vorpommern lassen sich keine negativen Beschäftigungseffekte feststellen. Im Gegenteil, es liegt die Vermutung nahe, dass sogar vielfach Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt worden sind. Ein durchaus willkommener Effekt, da hierüber die soziale Absicherung der Beschäftigten steigt und das soziale Sicherungssystem in Deutschland stabilisiert wird. Diese Einschätzung trifft sich auch mit bundesweiten Einschätzungen anderer Institutionen und Forschungsinstitute. Auch ein Ausweichen in die sogenannte Schwarzarbeit lässt sich insgesamt u.e. nicht feststellen, da es insbesondere in den besonders betroffenen Branchen einen erheblichen Beschäftigungszuwachs gibt. Die Ausnahme für Langzeitarbeitslose hat sich zudem offensichtlich nicht bewährt, sie sollte alsbald zurückgenommen werden. Auch geringqualifizierte Beschäftigte mit niedrigen Löhnen werden offensichtlich, entgegen der Annahmen der Mindestlohnkritiker, nicht aus dem Arbeitsmarkt gedrängt. Sicherlich wird es notwendig sein, die Wirkungen des Mindestlohnes auf längere Zeit zu beobachten, um seriöse Schlüsse zu ziehen. Allerdings ist es notwendig, auch schon zum einjährigen Bestehen des Mindestlohnes eine Einschätzung zu geben, da verschiedene Lobbyverbände weiterhin weitere Ausnahmen fordern sowie negative Auswirkungen auf die Beschäftigung suggerieren, die es, wie hier gezeigt werden konnte, nicht gibt. Eine der größten Arbeitsmarkt- und Sozialreformen ist unseres Erachtens ein großer Erfolg und gibt der Arbeit ein Stück Würde zurück. Dies ist und war den Gewerkschaften ein großes Anliegen. Umso wichtiger ist die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohnes. Daran haben nicht nur betroffene Arbeitnehmer ein großes Interesse, sondern auch Unternehmen. Es darf einfach nicht derjenige Unternehmer der Dumme sein, der den Mindestlohn zahlt. Hierzu ist nicht nur eine ausreichende Ausstattung von Gewerbeaufsicht, Arbeitsschutz und Zoll notwendig, sondern auch die Dokumentationspflicht als Grundlage für jedes Prüfverfahren. Seite 8 von 11
9 Impressum Herausgeber: DGB Bezirk Nord Besenbinderhof 60, Hamburg Telefon: Mail: verantwortlich: Uwe Polkaehn Datenanalyse und Text: Heiko Gröpler Stand: 15. Dezember 2015 Seite 9 von 11
10 ANLAGE 1: Lohnzuwächse bei den Ungelernten im 2. Vierteljahr 2015 gegenüber Vorjahreszeitraum in Prozent in ausgewählten Wirtschaftsabschnitten Gesamtdeutschland Ostdeutschland Westdeutschland Insgesamt Frauen Männer Insgesamt Frauen Männer Insgesamt Frauen Männer Gesamtwirtschaft (Vollzeit und Teilzeit) 3,3 3,5 3,1 9,0 9,2 9,0 2,5 2,6 2,4 nach Beschäftigungsform Vollzeit Teilzeit 3,2 3,4 3,1 4,0 3,8 4,8 nach Wirtschaftszweigen (Vollzeit Beschäftigte) Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich Privatwirtschaft Produzierendes Gewerbe Verarbeitendes Gewerbe Dienstleistungsbereich Marktbestimmte Dienstleistungen Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (darunter fallen u. a. Bäckereien) Gastgewerbe Information und Kommunikation Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (darunter fallen u. a. Call-Center, Wach- und Sicherheitsdienste) Nicht marktbestimmte Dienstleistungen Gesundheits- und Sozialwesen 3,2 3,5 3,1 8,8 9,3 8,5 2,5 2,8 2,5 3,3 3,5 3,1 9,1 10,0 8,6 2,6 2,8 2,4 2,8 2,7 2,9 7,6 8,5 7,3 2,5 2,4 2,5 2,8 2,6 3,0 7,7 8,6 7,3 2,6 2,3 2,7 3,6 4,5 3,3 8,5 9,1 8,2 3,1 3,8 2,7 3,8 4,5 3,3 8,9 10,2 8,4 3,1 3,8 2,6 2,7 2,9 2,0 17,8 18,7 17,6 1,3 2,2 0,4 6,0 7,8 4,0 18,4 19,5 15,0 4,9 6,2 3,4 10,1 7,4 12,6 3,9 3,7 4,8 10,6 8,4 12,1 3,3 4,4 2,3 9,7 14,0 7,8 3,2 4,6 1,9 4,6 5,0 4,4 8,8 8,7 8,6 4,0 4,3 3,8 3,7 4,0 3,3 6,8 6,8 7,2 3,1 3,5 2,6 5,8 5,6 6,3 7,9 6,8 9,6 5,5 5,5 5,9 Kunst, Unterhaltung und Erholung 7,7 9,3 4,0 18,6 20,6 10,1 6,8 8,0 3,7 Erläuterung: Durchschnittliche Brutto-Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen; Veränderungen können neben Mindestlohn auch auf langfristige, tarifliche und konjunkturelle Entwicklungen zurückzuführen sein; ohne geringfügig Beschäftigte. Quelle: Statistisches Bundesamt Seite 10 von 11
11 ANLAGE 2: Lohnzuwächse bei den Ungelernten im 2. Vierteljahr 2015 gegenüber Vorjahreszeitraum in Prozent nach Bundesländern Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Insgesamt Frauen Männer 2,1 2,6 1,9 1,1 1,4 0,7 6,8 4,6 8,4 9,3 10,0 8,2 / 2,0 / 5,1 4,7 5,3 2,6 2,4 3,1 9,7 10,7 9,2 2,9 4,6 1,2 2,8 2,2 3,4 4,8 5,1 4,4 1,9 2,4 2,4 9,7 9,9 9,9 8,7 8,6 8,4 2,3 2,8 2,0 7,7 7,5 8,4 Erläuterung: Durchschnittliche Brutto-Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen; Veränderungen können neben Mindestlohn auch auf langfristige, tarifliche und konjunkturelle Entwicklungen zurückzuführen sein; ohne geringfügig Beschäftigte. / = für Bremen keine aussagekräftigen Zahlen verfügbar Quelle: Statistisches Bundesamt Seite 11 von 11
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