Versand- und Verpackungsvorschriften für Lieferanten im Auftrag der Firma Erlau AG

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1 Versand- und Verpackungsvorschriften für Lieferanten im Auftrag der Firma Erlau AG 1. Ziel der Versand- und Verpackungsvorschrift Durch diese Versand- und Verpackungsvorschrift wollen wir unseren Lieferanten verständlich und praxisorientiert unsere Anforderungen an den Versand unserer Ware näher bringen, sodass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. Die Nichteinhaltung der Vorgaben dieser Versand- und Verpackungsvorschrift kann eine Reklamation und somit auch vermeidbare Konsequenzen auslösen. Darüber hinaus werden entstehende Mehrkosten durch die Nichtbeachtung umgehend an den Lieferanten weiterbelastet. Abweichungen von dieser Versand- und Verpackungsvorschrift sind von dem Lieferanten ausdrücklich mit der Erlau AG zu vereinbaren. Darüber hinaus behält sich die Erlau AG vor, artikelspezifische Verpackungsvorschriften mit den Partnern zu vereinbaren. Die Hauptversandstelle (Erlau AG) befindet sich in Aalen, die zweite Versandstelle (GSL Gesellschaft für Service und Logistik in Mitteldeutschland mbh, nachfolgend GSL ) befindet sich in Apolda. 2. Lieferanschrift. Die Anlieferstelle ist der Bestellung zu entnehmen. Anschrift der Erlau AG Anschrift der Versandstelle in Apolda (GSL) Erlau AG GSL Gesellschaft für Service + Logistik in Mitteldeutschland mbh Am Weimarer Berg Apolda 3. Warenannahmezeiten Warenannahmezeiten der Erlau AG Montag Freitag: 07:30 bis 14:00 Uhr Frühstückspause: 09:00 09:15 Uhr Mittagspause: 12:00 12:30 Uhr Warenannahmezeiten der Versandstelle in Apolda (GSL) Montag Freitag: 07:00 bis 14:30 Uhr Frühstückspause: 09:00 09:15 Uhr Mittagspause: 12:00 13:00 Uhr 4. Verpackungsvorschriften 4.1. Allgemeine Verpackungsanforderungen Die ausgewählte Verpackung muss den Anforderungen des zu verpackenden Gutes entsprechen. Sie muss dabei den Belastungen der vorgesehenen Beförderungsart gerecht werden. Dies bedeutet, dass der Transportweg und Transportmittel sowie mögliche einwirkende Umstände wie Witterungseinflüsse und die Behandlung bei Umladungen berücksichtigt werden müssen. Zu beachten sind: - Art und Zustand der geplanten Wegstrecke - zu erwartende Einwirkungen auf das Gut während der Beförderung - klimatische Bedingungen - Belastung durch mögliche Verschmutzung - Ausreichender Schutz der Verpackung bei Stauung, Umladung und sonstiger Bewegung des Gutes Für Schäden und Aufwendungen, die durch Verpackungen verursacht werden, die nicht den oben genannten Anforderungen entsprechen, haftet der Absender. Seite 1 von 7

2 Um eine qualitätsgerechte Anlieferung von Teilen erreichen zu können, müssen mindestens folgende Punkte eingehalten werden: Die Teile müssen frei von jeglicher Verunreinigung sein. Durch die Verpackung muss ein Schutz der Teile vor mechanischer Beschädigung gewährleistet werden. Durch die Versandverpackung ist eine ausreichende Sicherung der Verpackungs- und Ladeeinheiten während des Transportes und Umschlages zu gewährleisten, insbesondere müssen folgende Punkte eingehalten werden: - vorgegebene Palettenmaße und -konstruktionen (siehe Kapitel 4.4) - Alle verwendeten Poolverpackungen (Europaletten und Euro-Gitterboxen) müssen den geltenden Richtlinien des Euro-Pools entsprechen. Eine bebilderte Erläuterung zu den jeweiligen Tauschkriterien befindet sich im Anhang Jede Artikelgruppe muss separat angeliefert werden. Eine gemischte Anlieferung bedarf einer vorherigen Abstimmung mit Erlau AG 4.2. Anforderung zur Vermeidung von Verpackungsabfällen Ladehilfsmittel und Verpackungen sind so auszulegen, dass ein ausreichender Transportschutz bei gleichzeitig minimalem Verpackungseinsatz gewährleistet ist Zulässige Verpackungsmaterialien Alle eingesetzten Verpackungsmaterialien müssen den jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben in Deutschland und der EU entsprechen. Die Verpackungen müssen grundsätzlich recyclingfähig sein. Verbundmaterialien: Verbundmaterialien sind generell unzulässig. Kunststoffe: Bei Kunststoffen ist ausschließlich PE (Polyethylen), PP (Polypropylen) oder PET (Polyethylenterephthalat) zu verwenden. Um ein gezieltes Recycling vornehmen zu können, ist die Menge der verwendeten Materialien so gering wie möglich zu halten. Die Verwendung von PVC (Polyvinylchlorid) ist grundsätzlich unzulässig. Schrumpf- und Stretchfolien: Müssen grundsätzlich aus PE (Polyethylen) bestehen. Beutel und Säcke aus Folie: Dürfen auch nur aus PE (Polyethylen) bestehen. Papier und Pappe: Papier und Pappe muss frei von papierproduktionsschädlichen Stoffen sein. Holz: Für alle Verpackungsmaterialien aus Holz, die aus Übersee ( nasse Grenzen ) transportiert werden, ist die Einhaltung des IPPC-Standards (International Plant Protection Convention) ISPM 15 (Internationaler Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen) zwingend erforderlich. Für den Übersee-Versand müssen bei Holzverpackungen die Bestimmungen des Empfangslandes eingehalten werden. Sperrholz (Spanplatten, Holzfaserplatten): Der Einsatz von Sperrholz ist grundsätzlich zulässig, soweit die in diese Verpackungsvorschrift gestellten Anforderungen erfüllt werden. Styropor: Der Einsatz von Styropor ist lediglich bei Formteilen zulässig. Styropor-Chips sind nicht zulässig. Füllmaterialien: Als Füllmaterialien dürfen ausschließlich Wellpappe, Papier oder Folienluftpolster eingesetzt werden. Umreifungsbänder: Als Umreifungsbänder dürfen ausschließlich Kunststoffbänder aus PP (Polypropylen) und PET (Polyethylenterephthalat) eingesetzt werden. Die Verwendung von Metallbändern zur Umreifung ist unzulässig. Seite 2 von 7

3 4.4. Maße und Gewichte der Transporteinheiten Es sind folgende maximal zulässigen Bruttogewichte und Maße für den Versand per Spedition einzuhalten: Maximalgewicht bei Erlau AG 800kg Maximalgewicht bei Versandstelle Apolda (GSL) 1200kg Höchstmaß der Grundfläche bei Erlau AG Höchstmaß der Grundfläche bei Versandstelle Apolda (GSL) 120 x 80 cm (Höhe max. 105cm) 200 x 80 cm (Höhe max. 180cm) Einzelpackstücke, die per Paketdienst verschickt werden: max. á 25kg max. 3 Pakete Die Paletten sind so zu beladen, dass diese vollständig befüllt sind, das angegebene Höchstgewicht jedoch nicht überschritten wird Ladehilfsmittel Für Lieferungen, die per Spedition versendet werden sind folgende Ladehilfsmittel gültig: Wärmebehandelte Europaletten (IPPC) 120x80cm Wärmebehandelte Einwegpaletten (IPPC) (maximale Maße siehe 4.4) Euro-Gitterboxen Güter, die von der Palette rutschen können, sind durch Aufsetzrahmen zu sichern. Die Abmessungen des Ladehilfsmittels dürfen nicht überschritten werden. Es sind bevorzugt Einwegpaletten mit Euromaß (120x80cm) zu verwenden. Seite 3 von 7

4 4.6. Anforderung an die Versandverpackung Die folgenden Vorschriften sollen einen rationellen und störungsfreien Materialfluss zwischen Lieferant, Erlau AG und GSL gewährleisten. Dies betrifft vor allem die optimale Gestaltung der Versandverpackungen, standardisierte Abmessungen und abgestimmte Mengeninhalte der Ladeeinheiten. Unabhängig von der Wahl der Verpackungsart müssen folgende Anforderungen erfüllt werden: beschädigungsfreie Warenanlieferung Bildung optimaler Ladeeinheiten Transportsicherung Einhaltung der vorgegebenen Standardabmessungen handlinggerechter Aufbau recyclingfähige Materialien Dies hat zum Ziel, eine problemlose Entladung und einen problemlosen Transport der Ladeeinheiten mit Flurförderzeugen und auf den nachfolgenden automatischen Förder- und Lagereinrichtungen zu gewährleisten Spezifische Anforderungen an die Versandverpackung Ladehilfsmittel und Verpackung müssen so ausgelegt werden, dass ein ausreichender Transportschutz bei gleichzeitig minimalem Verpackungseinsatz gewährleistet ist. Die Ladeeinheiten müssen ggf. einer zweifachen Stapelung ohne Deformation oder anderweitige Beschädigungen standhalten. Ist die Ware nicht stapelfähig, so ist diese mit einem entsprechenden Aufdruck zu versehen. Dieser muss dauerhaft und deutlich sichtbar an jedem betreffenden Packstück angebracht werden Bei Paketsendungen ist je Packstück ein Aufkleber Bruchgefahr! Nicht werfen! Vor Nässe schützen! anzubringen Seite 4 von 7

5 Ausführung der Versandverpackung Die Ware ist (falls Versand per Paketdienst) in einer Umverpackung zu versenden Besteht ein Auftrag aus mehreren Teilen, so ist er komplett in eine Verpackungseinheit zu verpacken. Pro Lieferung dürfen jedoch maximal 3 Pakete per Post versendet werden Die Artikel sollen in einer zusammenhängenden Verpackung angeliefert werden, bei der die Regel schwer vor leicht Anwendung findet. Dies bedeutet, dass die schwere Ware im unteren Bereich der Palette anzuordnen ist und die leichten Artikel auf die schweren gestaut werden Ladungssicherung auf einer Ladeeinheit Die Ladungssicherung auf einer Ladeeinheit (Palette) ist mindestens durch: Stretchfolien Umreifung mit Kunststoffband (2fach oder 4fach) unter Verwendung von Kantenschützern vorzunehmen. Das Grundmaß der Ladeeinheiten darf durch Packgut und Ladeeinheiten nicht überschritten werden. Ladeeinheiten sind so zu sichern, dass diese beim Transport nicht verrutschen können. Das Einschneiden von Umreifungsbändern in Kartonagen ist unzulässig und durch den Einsatz von Kantenschutzwinkeln zu vermeiden. 5. Anliefern von Paketen Bei der Anlieferung von Paketen muss bereits von außen klar erkennbar sein, wer der Empfänger und der Absender ist. Besteht die Sendung aus mehreren Paketen, so muss dies auch bereits von außen kenntlich gemacht werden. Zum Beispiel: Diese Maßnahmen helfen dabei, Verwechslungen, Irrtümer und ähnliches zu vermeiden und somit die Abläufe von GSL sowie der Erlau AG zu gewährleisten bzw. nicht zu stören. Besteht eine Sendung aus mehreren Packstücken, ist das Packstück, das den Lieferschein enthält, deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Besteht eine Sendung aus mehreren Paketen, sind alle Packstücke mit der Gesamtanzahl zu kennzeichnen. 6. Begleitpapiere Dem Spediteur sind ordnungsgemäße Fracht- und Begleitpapiere zu übergeben. 6.1 Frachtbrief Jede Sendung ist dem Spediteur mit einem Transportauftrag zu übergeben. Dem Transportauftrag müssen nachstehende Sendungseinzelheiten zu entnehmen sein: Absender (inkl. Anschrift) Empfangsanschrift der Erlau AG bzw. GSL Anzahl der zur Sendung gehörenden Packstücke Gesamtgewicht der Sendung Übergabe bzw. Versandtag der Sendung Incoterms Seite 5 von 7

6 6.2 Lieferschein Jeder Sendung ist ein Original Lieferschein beizugeben. Der Lieferschein ist gut sichtbar mittels einer Lieferscheintasche an der Stirnseite des Packstücks anzubringen. Diese dürfen auf keinen Fall den Frachtpapieren mitgegeben werden. Besteht eine Sendung aus mehreren Packstücken oder Paletten, ist jeder Ladungsträger mit Inhalt auf einer separaten Packliste (siehe Punkt 6.3) aufzuführen. Dem Lieferschein müssen nachstehende Auftragseinzelheiten zu entnehmen sein: Name des Absenders und Empfängers Erlau AG Bestellnummer Erlau AG Artikelnummer und Menge Teillieferungen müssen auf dem Lieferschein vermerkt werden 6.3 Packliste Besteht eine Lieferung aus mehreren Packstücken oder Paletten, ist eine Packliste mit nachstehenden Auftragsinformationen beizufügen: Angabe zur Kennzeichnung o Erlau Sachnummer o Menge (Stückzahl, Meter, Kilogramm) pro Verpackungseinheit o Zusätzliche Produktangaben zur weiteren Warenidentifikation, wenn keine Erlau Sachnummer vorgegeben ist o Warenausgangsdokument/ Prüfanweisung Anbringung der Kennzeichnung o Pro Packstück / Verpackungseinheit o Von außen sichtbar Dieses Schreiben wurde digital erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig Änderungsdienst: Diese Bestellvorschrift unterliegt dem Änderungsdienst. Verantwortlich für die Änderungen ist die Abteilung QM. erstellt: genehmigt: Datum Unterschrift Datum Unterschrift Seite 6 von 7

7 Verteiler: MWE/ MWL1/ MWL3/ OET/ QS/ QM/ Lieferant Verpackungs- & Liefervorschrift ist neu 7. Anlagen Schlecht. Gitter verbogen, Boden unvollständig Guter Zustand. Schlecht. Europalette unvollständig, nicht tauschbar Guter Zustand. IPPC-Logo vorhanden Schlecht. Ohne Schutzfolie, Ware gemischt Sortenreine Verpackungen auf einer gemischten Ladeeinheit, deutlich voneinander trennen Seite 7 von 7

2. Lieferanschrift Die Lieferanschrift der Endkunden ist dem Auftrag zu entnehmen. Die Anschrift der Erlau AG lautet wie folgt:

2. Lieferanschrift Die Lieferanschrift der Endkunden ist dem Auftrag zu entnehmen. Die Anschrift der Erlau AG lautet wie folgt: Versand- und Verpackungsvorschriften für den Dienstleister GSL Gesellschaft für Service + Logistik in Mitteldeutschland m.b.h. (nachfolgend GSL ) im Auftrag der Firma Erlau AG 1. Ziel der Versand- und

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