Inhaltsverzeichnis. Logistikleitfaden. Freudenberg Schwab Vibration Control

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1 Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Ziel Geltungsbereich Umweltanforderungen Verpackungsvorschriften und Verpackungsanforderungen... 2 Allgemeine Verpackungsanforderungen... 2 Verpackungsauslegung durch den Lieferanten Verpackungsarten... 4 Einwegverpackung... 4 Mehrwegverpackung Leergutmanagement Korrosionsschutz Kennzeichnung der Verpackung Dokumente Transportmanagement... 6 Abholung... 6 Lieferanschriften... 7

2 1. Allgemeines Seite 2 von 7 Der nachstehende Leitfaden zur Anlieferung von Waren an FSVC bildet die Grundlage für unsere Geschäftsbedingungen und gilt als ergänzende vertragliche Vereinbarung zu den allgemeinen Einkaufsbedingungen und. 2. Ziel Dieser Leitfaden soll bei der Verpackungstechnologie als Unterstützung dienen, sowie die Lieferanten über bestehende Richtlinien und Vorschriften im Bereich Verpackung informieren. Die nachfolgenden Vorschriften sollen dazu beitragen, durch optimale Verpackungsauslegung, standardisierte Abmessungen für Behälter, Kartonagen und Ladungsträger, abgestimmte Mengeninhalte pro Packmittel sowie richtige und vollständige Kennzeichnung der Verpackungen einen störungsfreien Materialfluß zwischen den Lieferanten und FSVC zu erreichen und unnötige Umpackarbeiten zu vermeiden. 3. Geltungsbereich Im Leitfaden werden die Abläufe zur Verpackung von Produktionsteilen und Handelsware geregelt. 4. Umweltanforderungen Aus ökologischen und ökonomischen Gründen setzt FSVC im Behältermanagement auf Mehrwegverpackungen. Verpackungsabfallvermeidung Verpackungsabfall auf das unmittelbar notwendige Maß beschränken Verpackungsverminderung Mehrweg- und Einwegverpackungen sind nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten zu definieren Verpackungsverwertung Mehrweg- und Einwegverpackungen müssen eine umweltverträgliche Verwertung ermöglichen. 5. Verpackungsvorschriften und Verpackungsanforderungen Allgemeine Verpackungsanforderungen Für eine qualitätsgerechte Anlieferung der Teile ist die Einhaltung nachfolgender Punkte unbedingt erforderlich: Vorzugsweise sind Mehrwegverpackungen zu verwenden. Ein Packstück darf das Maximalgewicht von 800 kg nicht überschreiten. Alte/ungültige Kennzeichnungen sind vollständig zu entfernen. Um eine exakte Mengenüberprüfung bei der Wareneingangskontrolle zu gewährleisten, sind alle Verpackungsbehälter zusätzlich mit dem exakten Tara- Gewicht zu kennzeichnen.

3 Seite 3 von 7 Die verwendeten Behälter müssen frei von Verschmutzungen und Fertigungsrückständen sein. Der Lieferant ist verpflichtet, saubere sowie unbeschädigte Ladungsträger zu liefern. Es ist daher auf schonende Behandlung Tragfähigkeit sowie ordnungsgemäßes Transporthandling zu achten. Verwendete Verpackungsmaterialien müssen recycelfähig sein. Bevorzugt ist Wellpappe zu verwenden. Holz, Folien, andere Kunststoffe sind weitestgehend zu vermeiden. Bei dem Versand von verschiedenen Metallteilen in einer Verpackungseinheit ist eine deutliche Trennung und Kennzeichnung der Teile auch innerhalb der Palette vorzunehmen. Zur Transportsicherung und Vermeidung von Vermischungen ist die Abgrenzung mit Wellpappe zu gewährleisten. Für die Verpackung von Zukaufteilen existieren hinsichtlich der Verpackungsvorschriften zwei grundlegende Fälle: Diese Variante kommt in aller Regel bei folgenden Fällen zur Anwendung: Mehrwegverpackung von Produktionsware Ein- oder Mehrwegverpackung von Handelsware, also von Produkten, die von der FSVC weitervertrieben werden. Von der Abteilung Logistik wird eine teilespezifische Verpackungsvorschrift ausgearbeitet und dem Lieferanten in Form einer Verpackungsanweisung durch den Einkauf übergeben. Die Verpackungsvorschriften beschreiben die Grundsätze die den Verpackungsplanungen von FSVC zugrunde liegen. Ergänzend weist der Lieferant selbstständig auf Anforderungen aus seiner spezifischen Produktkenntnis hin, die in Bezug auf Qualität und Haltbarkeit seiner Produkte bei der Planung zu berücksichtigen sind. Alle Behälter sind stets auf die durch die Packvorschrift vorgegebene Menge aufzufüllen. Eine Chargenführung muss ggf. mit dem Einkauf vereinbart werden. Sollten aufgrund der Losfertigung Restbehälter entstehen, die die vorgegebenen Füllmengen nicht beinhalten, sind diese als Restmenge unter Angabe der Füllmenge zu kennzeichnen. Anlieferungen, abweichend von den Verpackungsvorschriften, sind vorab durch die Abt. Logistik der Fa. FSVC zu genehmigen. Umpackvorgänge aufgrund falscher Verpackung sind generell zu vermeiden und führen zu einer Belastung des Verursachers. FSVC-spezifische Packmittel können vom Lieferanten, nach Rücksprache mit dem Einkauf, unmittelbar beim Packmittelhersteller angefordert werden. Verpackungsauslegung durch den Lieferanten Die Produkte sind nach Maßgabe der beim Lieferanten vorliegenden Verpackungsvorschriften zu verpacken. Der Lieferant ist selbstständig in Bezug auf die Unversehrtheit der Produkte auf dem Transportweg verantwortlich, dabei ist die Verpackung insbesondere unter Beachtung der in den Abschnitten Allgemeine Verpackungsanforderungen, Auslegung einer Einwegverpackung, Kennzeichnung der Versandeinheit aufgeführten Richtlinien durch den Lieferanten auszulegen. Es können lieferanteneigene Packmittel verwendet werden.

4 6. Verpackungsarten Seite 4 von 7 Folgende Verpackungsarten sind möglich: Einwegverpackung Einwegverpackungen sind nur für einen Transportweg konzipiert. Die Einwegverpackungen werden generell vom Lieferanten gestellt. Bei den Einwegverpackungen in poolfähigen Ladehilfsmitteln müssen folgende Kriterien erfüllt sein: beschädigungsfreies, problemloses Handling durch Flurförderfahrzeuge einfache Entnahme Recyclingfähigkeit Feuchtigkeitsschutz Standardabmessungen der Ladeeinheit und der modulare Aufbau sind einzuhalten Mehrwegverpackung Die Mehrwegverpackungen sind konstruktiv für eine Lebensdauer von mindestens fünf Jahren auszulegen. Stapelung muß in jedem Fall möglich sein. Der Stapelfaktor ist abhängig von den Abmessungen und der Ausführung der Mehrwegverpackung. Euro-Palette aus Holz Abmessung 1200x800x144mm Leergewicht 20kg Max. Traglast 800kg Euro-Rahmen aus Holz Abmessung 1200x800mm Nutzhöhe 190mm Leergewicht 8,5kg

5 Euro-Palette aus Holz mit 2 Ausfatzrahmen und Deckel Abmessung 120*800 Nutzhöhe 380mm Gesamthöhe 524mm Max. Traglast 800kg Seite 5 von 7 Euro-Gitterbox aus Stahl Abmessung 1200x800mm Nutzhöhe 800mm Gesamthöhe 920mm Leergewicht 85kg Max. Traglast 800kg 7. Leergutmanagement Der Lieferant hat zu gewährleisten, dass bei Bedarf stets ausreichend Leergut und Verpackungsmaterial zur Verfügung steht. Fehlbestände für Leihgüter sind rechtzeitig, mindestens eine Woche vor Bedarf an FSVC zu melden. Das Leergutmanagement wird entweder über einen von einem Dienstleister betriebenen Behälterpool oder direkt zwischen den Ansprechpartnern vom Lieferanten und FSVC abgewickelt. 8. Korrosionsschutz Zukaufteile, die während des Transportes bzw. der Lagerung zur Korrosion neigen, sind durch den Lieferanten durch geeignete, mit FSVC abgestimmte Korrosionsschutzmittel zu schützen. Auf Anforderung ist bei Produktionsware (also Teilen, die bei FSVC verbaut werden) ist ein Trockenkorrosionsschutz (= VCI-Papier) in Verbindung mit einer leichten Montagekorrosionsschutz (= leichte Beölung) vorzusehen. 9. Kennzeichnung der Verpackung Jedes Packstück ist separat zu kennzeichnen. Als Mindestanforderungen gelten: Warenempfänger Abladestelle Lieferantenanschrift Gewicht Liefermenge Teilebezeichnung (Artikelnummer, Zeichnungsnummer, Name des Artikels)

6 Eine Belabelung nach Maßgabe der VDA 4902 ist anzustreben. Seite 6 von Dokumente Alle Dokumente wie Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen haben mindestens folgenden Inhalt zu enthalten: Bestell Nr. und die Positions Nr, SAP-Artikelnummer und Bezeichnung Zeichnungs Nr. einschließlich des Änderungsindex Liefermenge Diese Angaben sind den Bestellungen zu entnehmen: Beispiel: Bestellung Bestellnummer V24/ Datum Pos. Material Bezeichnung Liefertermin Bestellmenge Preis pro Einheit Innenteil /203 Zeichnungsnummer: /203.A Änd-Index:A W ST 11. Transportmanagement Abholung Alle Lieferungen, die gemäß INCOTERMS 2000 FCA, EXW, ab Werk vereinbart sind, werden abgeholt durch: Spedition Albrecht-Transporte Mittelweg 1A Schwante Tel: 03304/ und /73762 Fax:03304/ und /73766 Anmeldung: bei Fa. Albrecht spätestens 2 Tage vor Bereitstellung der Ware. In Ausnahmefällen ist die Anmeldung bis 14:00Uhr des Vortages möglich. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich und genau einzuhalten. (Allgemeine Einkaufsbedingungen) Das in der Bestellung angegebene Lieferdatum ist das Eintreffdatum in Velten bzw. Adliswil. Bitte beachten Sie die Laufzeiten der Spedition.

7 Sollte durch die verspätete Anmeldung bei der Spedition der Liefertermin nicht eingehalten werden, ist der Lieferant für den Verzug verantwortlich. Kosten für Transporte, die nicht mit dem jeweiligen Disponenten abgestimmt wurden, werden nicht übernommen. Sollte es zu einer verspäteter Lieferung (Rückstand) kommen und die Spedition Albrecht nicht unverzüglich abholen können (Rundlauf), ist die Spedition Dachser (Kontakt: entsprechend Standort in der jeweiligen Region) zu beauftragen. Die höheren Kosten im Vergleich zu Sped. Albrecht trägt der Lieferant. Lieferanschriften Die Lieferanschriften sind den Bestellungen zu entnehmen. Lieferanschrift 1: Anlieferzeiten: Rhenus AG & Co KG >< Berliner Str Velten Mo-Fr: 7:00 bis 14:00 Uhr Seite 7 von 7 Lieferanschrift 2: Anlieferzeiten: Hagemann Logistic und Transport GmbH >< Kanalstr Velten Mo-Fr: 6:30 bis 14:00 Uhr Lieferanschrift 3: AG Soodstrasse 57 CH-8134 Adliswil Anlieferzeiten: Mo-Fr: Alle Lieferscheine der Lieferungen nach Velten sind vorab an die Disposition FSVC Velten (Fax: +49 (0) ) Adliswil (Fax: +41 (44) ) zu senden. Alle Abweichungen und Ausnahmen sind im Vorfeld mit dem zuständigen Disponenten abzustimmen. Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Abteilung Logistik Frau Roswitha Ebert Tel. +49 (0) roswitha.ebert@freudenberg-schwab.de Abteilung QM Frau Dorit Werner Tel. +49 (0) dorit.werner@freudenberg-schwab.de

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