Stand: September Notwendige Dokumentation bei Warenanlieferung. 2. Anforderung an die Ausrüstung des Dienstleisters
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- Rosa Maurer
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1 Gültig für den Standort Passau / Division I Stand: September Notwendige Dokumentation bei Warenanlieferung Sämtliche Dokumente (Lieferschein 2-fach, Ladungsträgerbegleitschein, etc.) sind in einem verschlossenen Kuvert am Frachtbrief Transportmittelbegleitschein, Rollkarten werden nicht akzeptiert, getrennte Frachtbriefe nach Abladestellen notwendig Sämtliche Lademittel dürfen nicht mit Warenanhänger beklebt sein 2. Anforderung an die Ausrüstung des Dienstleisters Nur seitliche Be- und Entladung von Planenfahrzeugen möglich keine Abfertigung von Kofferfahrzeugen Anlieferung von Seecontainern nur nach vorheriger Rücksprache möglich Geeignete Hilfsmittel (Antirutschmatten, Verzurrgurte, etc.) zur Ladungssicherung (Bereitstellung durch den Dienstleister) 3. Anforderung an das Verhalten des Dienstleisters Evtl. Standgelder für Wartezeiten bei der Be- und Entladung werden nicht akzeptiert. Entladung außerhalb der vorgegebenen Zeiten nur nach Vereinbarung Bei verspäteter Anlieferung beim Kunden, werden die entstandenen Kosten an den Dienstleister weiterbelastet Umgehende Benachrichtigung, wenn vorgegebene Anliefertermine nicht eingehalten werden Avisierung der Sendungen 1 Tag vor der Verladung gemäß den vereinbarten Avisierungszeiten => Outbound = bis h Gültig für den Standort Passau / Division I Seite 1/15
2 4. Ansprechpartner Funktion Name Telefon Fracht allgemein Werner Koch Leergutmanagement Behältermanagem Wareneingang - Werk1, LC-Stahl Michael Schmöller Michael.Schmoeller@zf.com - Werk1, Unprod.Mat. Franz Url Franz.Url@zf.com - Werk1,Werkzeugbau Helmut Hagenbuchner - Werk2, LC Guss Christian Bürgermeister helmut.hagenbuchner@zf.com Christ.Buergermeister@zf.com - Werk2, LC Montage Bernhard Haenel Bernhard.Haenel@zf.com - Werk2. Prüfsysteme Peter Heider Peter.Heider@zf.com Warenausgang - Werk1, LC-Stahl Michael Schmöller Michael.Schmoeller@zf.com - Werk2, LC-Guss Christian Bürgermeister Christ.Buergermeister@zf.com - Werk2, LC-Montage Thomas Pangratz Thomas.Pangratz@zf.com Gültig für den Standort Passau / Division I Seite 2/15
3 5. Öffnungszeiten Wareneingang Wareneingangstellen Öffnungszeiten Werk Anschrift Halle Tor Werktage Uhrzeit Bemerkung 1 Donaustraße Passau LC-Stahl Mo Do. Fr Tittlingerstraße 18 LC-Guss Mo Fr Tittlingerstraße 18 LC- Montage Mo Fr Tittlingerstraße 18 Prüfsysteme Mo Do Fr Öffnungszeiten Warenausgang Warenausgangstellen Öffnungszeiten Werk Anschrift Halle Tor Werktage Uhrzeit Bemerkung 1 Donaustraße Passau LC-Stahl Mo Do Fr Tittlingerstraße 18 LC-Guss Mo Fr Tittlingerstraße 18 LC- Montage Mo Fr Gültig für den Standort Passau / Division I Seite 3/15
4 7. Anfahrskizze Gültig für den Standort Passau / Division I Seite 4/15
5 Gültig für den Standort Passau/ Division I Stand: September Grundsätzliches Diese standortspezifischen Versandvorschriften am Standort Passau, Division I enthalten Ergänzungen und Detaillierungen zu den Allgemeinen Versandvorschriften für die Belieferung der ZF Friedrichshafen AG. Es sind zusätzlich die entsprechend anzuwendenden und jeweils gültigen ZF-Normen, Richtlinie, divisions- und standortspezifischen, sowie einzelvertraglichen Vereinbarungen zu berücksichtigen. 2. Verpackung Die ZF Verpackungsvorschriften sind einzuhalten. Liegt keine gültige Verpackungsvorschrift vor, so kann diese bei ZF angefordert werden. Jede Artikelnummer ist sortenrein in einem Behälter / Ladungsträger. Die in der Verpackungsvorschrift vorgegebene Menge in Stück darf nicht überschritten werden. Ware und Verpackungshilfsmittel (VCI-Sack, Kartonagen, etc.) dürfen in keinem Fall über den Ladungsträger hinausragen. Der Ladungsträger ist gleichmäßig zu beladen (keine Lastexzentrizität). Ware und Verpackungshilfsmittel sind im Ladungsträger gegen Verrutschen und Verlieren zu sichern: Darf nicht lose sein. Der Lieferant stellt die Bereitstellung der Ware bzw. Belieferung mit mängelfreien und funktionsfähigen Ladungsträgern sicher. Die Ladungsträger dürfen bei der Ladungssicherung nicht beschädigt werden. Die Ladungssicherung darf die Zugänglichkeit der Ladungsträger nicht beeinträchtigen (z.b.: Gabelfreiraum bei Paletten und Gitterboxen) Gültig für den Standort Passau / Division I Seite 5/15
6 ZF Verpackungsvorschrift Beschreibung Beispiel In der ZF Verpackungsvorschrift sind die folgende Inhalte festgelegt: Materialnummer und -bezeichnung Anlieferstelle Ladungsträger Typ und Menge der Einlagen Anzahl Materialien je Ladungsträger Beispielhaftes Foto Ansprechpartner bei ZF Sortenreine Anlieferung / Ware nicht in einem Behälter vermischen Gültig für den Standort Passau / Division I Seite 6/15
7 Ware und Verpackungshilfsmittel dürfen nicht die Größe der KLTs überschreiten Lose Ware Exzentrisch verpackte Ware Gültig für den Standort Passau / Division I Seite 7/15
8 Mängelfreie und Funktionsfähige Ladungsträger Gültig für den Standort Passau / Division I Seite 8/15
9 Zugänglichkeit der Ladungsträger 3. Dokumente und Warenkennzeichnung Der Lieferant hat sicherzustellen, dass lediglich Warenanhänger nach VDA-Standard an der von ZF festgelegten Position verwendet werden. Der Einsatz dieser standardisierten Warenanhänger ermöglicht beiden Partnern die Verwendung von barcodefähigen Erkennungssystemen. Details unter ( VDA 4902 Version 4 (1994) inkl. Ergänzungen 1996 und Jeder Grundladungsträger / Colli ist mit der jeweils gültigen Abladestelle (Werk / Tor / Lagerort) zu kennzeichnen. Die exakte Position und Spezifikation des Labels je Ladungsträger ist in den folgenden Bildern beschrieben. Bei Palettenware ist sicherzustellen, dass der Warenanhänger seitlich und von außen sicht- und scanbar ist. Speziell beim Data-Matrix-Code ist auf eine ausreichende Ruhezone (>2mm) zu achten und darf nicht verdeckt sein. Die Warenanhänger sind ausreichend fest (mind. Papierdichte von 160g/m²) und gegen Verlust zu sichern (z.b.: Fixierung mit Klebestreifen). Gültig für den Standort Passau / Division I Seite 9/15
10 VDA-Label Data-Matrix-Code Der Lieferant hat sicherzustellen, dass Warenanhänger nach VDA 4902, Version 4 + DMC verwendet werden. Für GLT sind große Anhänger im Format DIN A5 (210 x 148 mm) zu verwenden Für KLT sind kleine Anhänger mit den Maßen 210 x 74 mm zu verwenden Beispiel für GLT (Großladungsträger) Beispiel für KLT (Kleinladungsträger) Gültig für den Standort Passau / Division I Seite 10/15
11 Position des VDA-Warenanhängers DB-Gitterbox 2/3-Gitterbox Euroholzpalette KLT3215 KLT4329 KLT4315 KLT6429 KLT6415 Gültig für den Standort Passau / Division I Seite 11/15
12 Datamatrix Kode nicht verdecken Fixierung mit Klebestreifen Gültig für den Standort Passau / Division I Seite 12/15
13 4. Verladung Sämtliche Ladungsträger sind logistisch optimiert an das Transportunternehmen zu übergeben. Dies bedeutet beispielsweise, dass die Grundmaße und die maximale Gesamthöhe des Ladungsträgers einzuhalten sind und die Sendungen stets stapelfähig sein sollten. Ausnahmen dazu müssen in der jeweiligen ZF Verpackungsvorschrift festgelegt sein. Grundmaß maximale Gesamthöhe 1200 x 800 mm (Standardeuromaß) 1000 mm Besteht eine Lieferung einer Artikelnummer aus mehreren Kleinladungsträgern sind diese auf einem oder mehrerer Grundladungsträger zusammenzufassen. Ist die Sendung nicht stapelfähig, kann diese durch leere KLTs, aufgefüllt werden. Dies ist nur einmal je Sendung zulässig. Hat ein Grundladungsträger (z.b.: Palette) mehrere Ladungsträger mit verschiedenen Artikelnummern, so ist dieser deutlich als Mischpalette seitlich neben den Warenanhängern zu kennzeichnen. Lose Ware ist nicht zulässig (z.b,: einzelner KLT ohne Palette). Die Sendungen müssen nach Abladestelle sortiert sein. Logistisch optimierte Zusammenfassung Gültig für den Standort Passau / Division I Seite 13/15
14 max mm #NP#_ LY9 db4iwfib/i unvltl5 ChWod/LhQoKOsQSiaUIQimtUMFC8mPG/r+ia 9OJ9 3qc5pzdUlm hxq1 0dVmi BCBBA 96mGY+ Izv1Di hvd bjnqx bndnd QyAVz5 DU1TJ 8 WWhxRWzbOpot B/TWpZd2 7e1mmRtV41i6GvsJjFk u9uucd42 WbqiO+J batrn0vyr 9UUbyYLzY6+oyf QgzmVTyaushuLEe dqezk/k8vc0qhvooplwum1 UcRCcg5knojjJ XopuaA6 ceyv/v Ch5f ubjsjljuf9 3ACRfNn350wm5F42 W8+ jrxttupljwizwa WBgYhvkk Lvq+ GHI/e K/a Uq9 6eX7H /HYTSM NNbH4F XhyTJ NmundSj21A 76qE 4rsdcn7nYJIGBa cbsvh QDw C6YD qegm/rf9 /sf_#np# max mm Zulässige Gesamthöhe Beispiel: Gitterbox Beispiel: Palette mit KLTs Dies entspricht exakt einer DB-Gitterbox. Dies entspricht inkl. Europalette und Kunststoffdeckel: 3 Lagen der KLT4329 / Lagen der KLT 3215 /4315 / 6415 Stapelfähigkeit / Auffüllen mit Leergut Gültig für den Standort Passau / Division I Seite 14/15
15 Kennzeichnung als Mischpalette Beschreibung Beispiel Enthält eine zusammengefasste Lieferung auf einem Grundladungsträger mehrere Ladungsträger mit verschiedenen Artikelnummern, so ist dieser deutlich als Mischpalette zu kennzeichnen. 5. Abweichungen gegenüber Versandvorschriften Bei Abweichungen gegenüber den Versandvorschriften belastet ZF für jeden schuldhaften Verstoß des Lieferanten gegen die vereinbarten Bedingungen die entstandenen Mehrkosten zzgl. den Prozesskosten zur Belastungserstellung weiter. Der aktuelle Stundensatz ist den allgemeinen Versandvorschriften für die Belieferung der ZF Friedrichshafen AG zu entnehmen. Gültig für den Standort Passau / Division I Seite 15/15
Gültig für den Standort Witten + Schwerte / Division I
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