Technische Richtlinien/Informationen für die Zusammenarbeit zwischen Lieferant - SELVE

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Technische Richtlinien/Informationen für die Zusammenarbeit zwischen Lieferant - SELVE"

Transkript

1 Seite 1 von 7 Gemeinschaftliches Ziel sollte eine partnerschaftliche und langfristige Zusammenarbeit sein. Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen 1.1. Wofür steht SELVE 1.2. Was erwartet SELVE 1.3. Gültigkeitsdauer 1.4. Mitgeltende Unterlagen 2. Voraussetzungen 2.1. Lieferantenselbstauskunft 2.2. Qualifizierung 2.3. Behördliche Vorschriften/Auflagen 3. Abwicklung 3.1. Anfragen/Bestellungen/Auftragsbestätigungen/Lieferscheine/Rechnungen 3.2. Kennzeichnung von Ware und Verpackungen etc Mengentreue 3.4. Liefertermine 4. Qualitätsmanagementsystem 4.1. Erstmuster/Erstmusterprüfbericht nach VDA 4.2. Qualitätssicherungsvereinbarungen QSV/Prüfungen im Wareneingang 4.3. Reklamationen und deren Abwicklung 4.4. Lieferantenbewertung 1. Vorbemerkungen 1.1 Wofür steht SELVE SELVE steht für Kontinuität Ehrlichkeit Offenheit Vertrauen Fairness 1.2 Was erwartet SELVE SELVE erwartet Qualität wettbewerbsfähige Preise Zuverlässigkeit Kundenservice 1.3 Gültigkeitsdauer Die technischen Richtlinien gelten ab Übergabe für die Dauer der Zusammenarbeit. Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt. 1.4 Mitgeltende Unterlagen: Die Allgemeinen Beschaffungsbedingungen für Kauf- und Werkverträge der SELVE GmbH & Co. KG in Ihrer jeweils neuesten Fassung, bzw. für den Einzelfall Werkzeug- und Vorrichtungsleihverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen etc.. 2. Voraussetzungen 2.1 Lieferantenselbstauskunft Zu Beginn einer Zusammenarbeit ist in der Regel von Lieferanten eine Selbstauskunft auszufüllen. Ausnahmen sind u.a. Lieferanten für Hilfs- und Betriebsstoffe.

2 Seite 2 von Qualifizierung Vor Beginn der Zusammenarbeit ist generell der Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 zu erbringen. Fehlt dieser Nachweis, behält SELVE sich das Recht eines Audits vor SELVE behält sich ebenfalls das Recht vor, während der Zusammenarbeit in unregelmäßigen Abständen Lieferanten-Audits drchzuführen Bei Einsatz von Unterlieferanten ist seitens des Lieferanten sicherzustellen, dass diese ebenfalls über ein funktionierendes QM-System verfügen SELVE behält sich auch bei Unterlieferanten das Recht vor, Audits durchzuführen 2.3 Behördliche Vorschriften/Auflagen Der Lieferant hat sicherzustellen und zu verantworten, dass die jeweils geltenden Vorschriften wie RoHS, REACH, VerpackV, BattV und weitere für seine Produkte geltenden Vorschriften eingehalten werden. 3. Abwicklung 3.1 Anfragen/Bestellungen/Auftragsbestätigungen/Lieferscheine/Rechnungen Anfragen sind grundsätzlich sorgfältig auf Ihre Machbarkeit zu prüfen. Hierbei sind alle technischen und qualitativen Merkmale hinreichend zu berücksichtigen Angebote oder Absagen sind in der gesetzten Frist zu übermitteln Bestellungen Grundlage der Bestellungen sind die Allgemeinen Beschaffungs- Bedingungen für Kauf- und Werkverträge der SELVE GmbH & Co. in der jeweils neuesten Fassung Auftragsbestätigungen sind SELVE spätestens 1 Woche nach Erhalt des Auftrages zuzusenden Jeder Sendung ist ein Lieferschein mit allen notwendigen Informationen (siehe nachstehend) beizulegen Rechnungen sind SELVE grundsätzlich auf dem Postweg in 1-facher Ausfertigung zuzuleiten. Folgende Informationen sollten alle Belege enthalten: SELVE-Auftrags-Nr. und evtl. Rahmenvertrags-Nr., SELVE-Artikel-Nr., SELVE-Artikel-Bezeichnung, bei Zeichnungsteilen die SELVE-Zeichnung-Nr. mit Index; bei Lieferscheinen auch die Anzahl und Art der Packstücke

3 Seite 3 von 7 mit Brutto-/Netto-Gewicht. 3.2 Kennzeichnung von Ware und Verpackungen etc Kartons und KLT s müssen gekennzeichnet sein mit: Artikelbezeichnung bei Zeichnungsteilen: Zeichnungs-Nr. und Index Stückzahl der Verpackungseinheit Produktionsdatum verschlüsselt (siehe nachstehend) wenn vorhanden Chargennummer generell gilt: Mehrwegverpackung ist weder zu beschriften noch zu bekleben, hier sind Einstecketiketten in den vorhandenen Einschüben zu verwenden! Paletten + Gitterboxen Artikelbezeichnung bei Zeichnungsteilen: Zeichnungs-Nr. mit Index Produktionsdatum verschlüsselt (siehe nachstehend) SELVE-Auftrags-Nr. und ggfls. Rahmenvertrags-Nr. Angabe der Anzahl Gitterboxen/Paletten der Sendung Bei sortenreinen Paletten/Gitterboxen ist dieses mit der Bemerkung sortenrein und der Stückzahl zu kennzeichnen! Wenn die Lieferung aus mehreren Aufträgen/Artikeln besteht, ist die Liefermenge eines Artikels immer auf/in einer bzw. einer sortenreinen Palette/Gitterbox zu packen. Bei Mischpaletten/Gitterboxen ist neben dem normalen Lieferschein eine Packliste mit Art und Anzahl der Packstücke beizulegen. Die Packstücke sind mit dem jeweiligen Inhalt zu kennzeichnen. Generell: Palettenhöhe max mm! Paletten sind nicht zu überpacken! Octabins SELVE-Auftrags-Nr. Artikelbezeichnung Menge Brutto-/Nettogewicht Produktionsdatum Chargennummer Generell: Octabinhöhe max mm Coils SELVE-Auftrags-Nr. Güte und Abmessung

4 Seite 4 von 7 Einzelgewicht des Coils/Gesamtgewicht des Bunds oder der Palette Lieferantenname Lieferdatum Chargennummer Generell: Coils dürfen nicht einzeln auf einer Paletten stehend verpackt sein! Beachten Sie hierzu unsere Verpackungsvorschrift zu der jeweiligen Bestellung. Verschlüsselung des Produktionsdatums generell gilt, dass das Produktionsdatum anzugeben ist, bei bestimmten Gruppen reicht auch das Lieferdatum (z.b. Rohren, Coils etc.) im Klartext. Verschlüsselt werden muss bei Waren/Verpackungen, die SELVE ohne neu zu verpacken weiter liefert. Erkennbar an der Forderung im Bestelltext neutrale Verpackung oder mit SELVE-Etiketten. Angabe des Datum erfolgt in MM JJ TT, wobei die Jahreszahl gespiegelt wird, z.b. für den Grundsätzliches zur Kennzeichnung: Jedes Packstück und jeder Behälter muss mit einem Warenanhänger/Etikett zur eindeutigen Identifikation versehen sein! Bei neutralen oder SELVE-Verpackung ist darauf zu achten, dass keine Kontrollzettel o.ä. mit Lieferantennamen eingelegt werden, die Rückschlüsse auf den Hersteller zulassen. Die Verpackung hat aus recycelbaren Materialien zu bestehen oder in Mehrwegverpackung zu erfolgen. Der Lieferant hat dafür Sorge zu tragen, dass die Waren in ordnungsgemässem Zustand den Lieferort erreichen. Wichtig: Bei Zeichnungsteilen sind nach Änderung die ersten 2 Lieferungen gut sichtbar mit dem Vermerk Produktänderung, neuer Zeichnungstand X zu kennzeichnen. 3.3 Mengentreue Nicht abgestimmte Teillieferungen sind unerwünscht und werden nicht akzeptiert Über- oder Unterlieferungen sind abzustimmen; SELVE behält sich vor, Überlieferungen abzulehnen und eine Annahme zu verweigern. 3.4 Liefertermin SELVE erwartet die Bereitschaft zum Just-in-Time-Verfahren falls erforderlich und machbar Termin in Bestellungen ist der taggenaue und geforderte Anliefertermin bei SELVE.

5 Seite 5 von Abweichungen von 2 und + 2 Tagen werden in der Regel toleriert, es sei denn, es ist ein Fixtermin vereinbart Abweichungen außerhalb des Rasters oder bei Überschreitung eines Fixtermins sind sofort bei Erkennen abzustimmen Lieferungen außerhalb dieses Zeitrasters gehen negativ in die Lieferantenbewertung ein, zu späte Lieferungen werden höher gewichtet Bei wiederholt zu späten Terminen (> 3 pro Quartal) erhebt SELVE pauschal und ohne besonderen Nachweis einen Betrag von 100,00 pro Fall für erforderliche Umstellungen in der Fertigung, Sondertransporte etc.. Der Betrag wird ohne weitere Vorankündigung belastet und an der nächsten Zahlung gekürzt. Die Geltendmachung weiterer Schäden behält SELVE sich vor. 4. Qualitätsmanagementsystem Grundsätzliches Selve setzt bei seinen Lieferanten und deren Unterlieferanten ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem nach oder in Anlehnung DIN EN ISO voraus (siehe auch unter Absatz 2.2), das Qualitätsvorausplanung, fertigungsbegleitende Qualitätssicherung, Qualitätsanalyse und Dokumentation umfasst. 4.1 Erstmuster/Erstmusterprüfbericht nach VDA Gründe für eine Erstbemusterung können Neuteile, Nachbemusterungen bei Ablehnungen, geänderte Teile (Geometrie/Material), geänderte Produktionsverfahren, oder eine neue Fertigungsstätte sein Erstmuster sind grundsätzlich aus Serienwerkzeugen und unter Serienbedingungen herzustellen und SELVE mit einem Erstmusterprüfbericht mit allen erforderlichen Soll- /Ist-Daten und ggfls. entsprechender Werksprüfzeugnisse etc. vorzustellen Folgende Mindestanforderungen an einen Erstmusterprüfbericht bestehen: Deckblatt, Messbericht (bei Mehrfachwerkzeugen nestbezogen), gestempelte Zeichnungen, die gemessenen Muster, ggfls. Werksprüfzeugnis des eingesetzten Materials Die Freigabe erfolgt durch die SELVE-QS, -Konstruktion EE bzw. KE oder den zuständigen Produktmanager, wird auf dem Deckblatt dokumentiert und dem Lieferanten übermittelt. Folgende Entscheidungen sind möglich: Freigegeben Serienlieferungen können ohne Einschränkungen vorgenommen werden Freigegeben mit Auflagen: Es gibt Abweichungen von der Spezifikation, die aber keinen Einfluss auf Funktionalität oder Optik haben. Die Teile können mit Auflagen und Sonderfreigabe gefertigt werden. Erforderliche Korrekturen sind abzustimmen Abgelehnt: Die Teile entsprechen nicht der Spezifikation, es ist zwingend eine

6 Seite 6 von 7 Neubemusterung notwendig. Der Termin ist zwischen den Fachabteilungen Lieferant/SELVE abzustimmen. Grundsätzliches zu Änderungen der Teilespezifikation Generell gilt, dass alle Änderungen mit EMPB dokumentiert und schriftlich durch SELVE frei zugeben sind. Nach einer Änderung sind die ersten 2 Lieferungen nach Freigabe gut sichtbar mit dem Vermerk Produktänderung, neuer Stand XXX zu kennzeichnen. (siehe auch oben) 4.2 Qualitätssicherungsvereinbarungen QSV/Prüfungen bei Wareneingang Für Zeichnungsteile gibt es in der Regel eine artikelspezifische oder eine Warengruppen QSV. Sie enthält neben der Zeichnung alle für SELVE wichtigen Maße und Merkmale. Sie enthält ebenso Angaben zu Prüfrhythmen und welche Dokumentationspflichten zu erfüllen sind. Eine Korrektur erfolgt bei Merkmalsänderungen oder auch Reklamationen. Die QSV soll es dem Lieferanten ermöglichen, durch eine sorgfältige Prüfplanung Reklamationen zu vermeiden SELVE prüft bei Wareneingang nur hinsichtlich Identität, Quantität und auf äußerlich deutlich erkennbare Transportschäden. Abweichungen zu diesen Punkten werden unverzüglich gerügt Weitere Prüfungen der Produkte hinsichtlich der Qualität unter Berücksichtigung des Qualitätsniveaus vorangegangener Lieferungen führt SELVE in regelmäßigen bzw. unregelmäßigen Zeitabständen durch. Diese Prüfungen werden nur stichprobenweise durchgeführt. Hierbei festgestellte Mängel wird SELVE dem Lieferanten zeitnah nach Feststellung anzeigen Bei Lieferungen von Rohstoffen (Kunststoffgranulaten, Bandstahl, Stabstahl etc.) ist SELVE ein Werksprüfzeugnis mit Bezug auf die betreffende Lieferung zu übersenden. 4.3 Reklamationen und deren Abwicklung Gründe für eine Reklamation können sein, die Teile werden abweichend von der Spezifikation bzw. der gültigen Zeichnung geliefert, die Fähigkeiten wichtiger Merkmale sind nicht vorhanden oder eine Erstbemusterung erfolgte nicht. SELVE verständigt den Lieferanten mit einem Fehlerbericht (8D- bzw. 4D) SELVE erwartet eine Reaktion des Lieferanten innerhalb 48 Stunden nach Eingang in Form einer 1. Stellungnahme und nach spätestens 10 Tagen einen 8D- bzw. 4D- Report, mit eindeutigen Aussagen zu Sofort-, Abhilfe- und Vorbeugemaßnahmen SELVE erwartet eine zeitnahe Abwicklung von Reklamationen, falls erforderlich durch die Einleitung von Sofortmaßnahmen, die akut helfen.

7 Seite 7 von SELVE erwartet, dass die Ursachen seitens des Lieferanten analysiert, Abstellmaßnahmen eingeleitet und die Wirksamkeit nachgewiesen wird Durch jede Reklamation entstehen SELVE durch die Bearbeitung Kosten. SELVE behält sich daher vor, für jede berechtigte Reklamation eine Kostenpauschale in Höhe von 125,00 + Mwst. zu berechnen. Die Kostenpauschale wird unmissverständlich pro Reklamationsfall fällig, wenn die Reklamationsanzahl größer als 3 in einem Halbjahr beträgt. Die Pauschale wird ohne weitere Ankündigung belastet und bei der nächsten Zahlung gekürzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche behält SELVE sich vor. 4.4 Lieferantenbewertung Im Rahmen des SELVE-Qualitätsmanagementsystems erhält jeder Lieferant, der Produkte liefert oder Dienstleistungen erbringt, die das SELVE-Qualitätsniveau beeinflussen, zu Beginn des Jahre eine Lieferantenbeurteilung, die die Punkte Qualität, Liefertreue, Mengentreue, Servicegrad, Preisverhalten und Zertifizierung umfasst B- und C-Lieferanten sind aufgefordert, eine Stellungnahme über die Gründe, die zur Abqualifizierung führten abzugeben sowie Abstell- und ggfls. Vorbeugemaßnahmen einzuleiten und die Wirksamkeit nach spätestens 6 Monaten nachzuweisen. Stand August 2011

Mitgeltende Unterlage

Mitgeltende Unterlage 19.07.2012 01.08.2012 1 von 7 Empfänger Lieferanten von Miele & Cie. KG / Werk Lehrte Referenz Managementsystem Werk Lehrte Autor (STKZ/FKZ/Name) LE/QM/Bartels Titel Leitfaden zur Bemusterung durch Lieferanten

Mehr

Zur Herstellung seiner Erzeugnisse setzt Schunk Kohlenstofftechnik in wesentlichem Umfang zugekaufte

Zur Herstellung seiner Erzeugnisse setzt Schunk Kohlenstofftechnik in wesentlichem Umfang zugekaufte Qualitätsrichtlinien für Lieferanten 1. Einführung Zur Herstellung seiner Erzeugnisse setzt Schunk Kohlenstofftechnik in wesentlichem Umfang zugekaufte Produkte ein. Um zu gewährleisten, dass kein Fehler

Mehr

Technische Lieferbedingungen (TLB) für. Lieferanten

Technische Lieferbedingungen (TLB) für. Lieferanten Technische Lieferbedingungen (TLB) für Lieferanten finova Feinschneidtechnik GmbH Am Weidenbroich 24 D 42897 Remscheid - nachstehend finova genannt und Lieferant - nachstehend Lieferant genannt - 1 von

Mehr

Basis Anforderungen an das. Qualitätsmanagementsystem. unserer Lieferanten

Basis Anforderungen an das. Qualitätsmanagementsystem. unserer Lieferanten Basis Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem unserer Lieferanten QW Aspöck Systems Stand 02 2007 Seite 1 von 7 Vorwort Diese Qualitätsvorschrift definiert die Anforderungen der Aspöck Systems GmbH

Mehr

1 Zweck der Erstbemusterung. 2 Definitionen. 3 Durchführung von Bemusterungen

1 Zweck der Erstbemusterung. 2 Definitionen. 3 Durchführung von Bemusterungen 1 Zweck der Erstbemusterung Die Erstbemusterung soll vor Serienbeginn und damit Eingehen einer Lieferverbindung den Nachweis erbringen, dass die vereinbarten Qualitätsforderungen zuverlässig erfüllt werden.

Mehr

Qualitätssicherungs- Richtlinien. für. Lieferanten

Qualitätssicherungs- Richtlinien. für. Lieferanten Qualitätssicherungs- Richtlinien für Lieferanten QMB Giso Meier GmbH OP 03 01-007 Seite: 1 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 2. Qualitätsmanagement System 3. Sicherung der Qualität vor Serieneinsatz 4.

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung für Kaufteile, Serienbedarfe, Coil- und Platinenmaterial

Qualitätssicherungsvereinbarung für Kaufteile, Serienbedarfe, Coil- und Platinenmaterial Qualitätssicherungsvereinbarung Kaufteile, Coil- und Platinenmaterial Formblatt: qmfo106_04_qualitaetssicherungsvereinbarung_serienmaterial Erstellt von: F.Metzle Datum: 2012-11-29 Geändert: F.Metzle Datum:

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Qualitätssicherungsbedingungen Stand: 25. Januar 2016

Qualitätssicherungsbedingungen Stand: 25. Januar 2016 002: Lieferung der Teile nur mit aktueller BAAINBw- oder RLS/RMMV-Zulassung. 089: Das Herstelldatum auf dem Teil und/oder Verpackung muss erkennbar sein. Das Alter darf bei Anlieferung 6 Monate nicht überschreiten.

Mehr

Projekt- Phasen Quality Gates Phase: 0 Phase: 1 Phase: 2 Phase: 3 Phase: 4 Phase: 5 Idee Definition Konzeption Qualifikation 3.1-3.3 Vorserie Serie 0 Detail Absicherung Finalisierung 1 2 3 4 5 Lieferantenselbstauskunft

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

LIEFERANTEN-BEURTEILUNGS FRAGEBOGEN (LBFB) HIT-06-LBFB-D

LIEFERANTEN-BEURTEILUNGS FRAGEBOGEN (LBFB) HIT-06-LBFB-D X06LBFBD dr.h-sch-hm-hd 080229-0918, Seite 1 von 5 LIEFERANTEN-BEURTEILUNGS FRAGEBOGEN (LBFB) HIT-06-LBFB-D Im Sinne der Beurteilung der Qualitätsfähigkeit Ihres Unternmehmens bitten wir Sie, Teil A des

Mehr

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände

Mehr

Vorlesungsunterlagen. Qualitätsmanagement. Teil 5: Qualitätssicherungsmaßnahmen

Vorlesungsunterlagen. Qualitätsmanagement. Teil 5: Qualitätssicherungsmaßnahmen Vorlesungsunterlagen Qualitätsmanagement Teil 5: Qualitätssicherungsmaßnahmen Vorlesung Qualitätsmanagement, Prof. Dr. Johann Neidl Seite 1 1. Allgemeines 1.1 Organisatorisches 1.2 Gliederung 1.2 Lernziele

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

VL_EK.02 Lieferantenauswahl und freigabe

VL_EK.02 Lieferantenauswahl und freigabe Im verschärften internationalen Wettbewerb nehmen die Faktoren Qualität, Umwelt und Sicherheit einen immer höheren Stellenwert ein. Die Qualitätsfähigkeit unseres Unternehmens und der Wert unserer Produkte

Mehr

Anliefervorschriften der zentralen Materialwirtschaft (Stand: 05/2009)

Anliefervorschriften der zentralen Materialwirtschaft (Stand: 05/2009) Anliefervorschriften der zentralen Materialwirtschaft (Stand: 05/2009) Lieferant: Gesprächspartner: 1. Etikettierung Die Ware muss nach unseren Vorgaben etikettiert sein. Das Etikett hat folgende Angaben

Mehr

Einkaufsbedingungen Einkaufsbedingungen

Einkaufsbedingungen Einkaufsbedingungen Seite 1 von 6 müssen eingeführt werden, um die Ziele eines effektiven Risikomanagementsystems zu erfüllen. Seite 2 von 6 der Firma Baumann GmbH I. Allgemeines Diese gelten für alle Bestellungen unseres

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH 1. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend: AEB ) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren

Mehr

VERPACKUNGSHANDBUCH. für Sendungen in Mehrwegverpackungen an die Voith Turbo GmbH & Co.KG Schleißheimer Str. 101, 85748 Garching

VERPACKUNGSHANDBUCH. für Sendungen in Mehrwegverpackungen an die Voith Turbo GmbH & Co.KG Schleißheimer Str. 101, 85748 Garching VERPACKUNGSHANDBUCH für Sendungen in Mehrwegverpackungen an die Voith Turbo GmbH & Co.KG Schleißheimer Str. 101, 85748 Garching Um eine effektive Handhabung der grossen Gütermengen zu ermöglichen, die

Mehr

LIEFERANTENSELBSTAUSKUNFT UND - BEURTEILUNG

LIEFERANTENSELBSTAUSKUNFT UND - BEURTEILUNG Die Lieferantenselbstauskunft dient dazu, Informationen über neue Unternehmen einzuholen. Auf dieser Basis nehmen wir ein Bewertungsverfahren vor, dem alle Lieferanten unseres Unternehmens unterzogen werden.

Mehr

Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit

Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen

Mehr

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Verbrauchern im Sinne des 13 BGB steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu: 1.

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung Anlage 6 zur MPA QS 14 Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen Joseph Dresselhaus GmbH & Co. KG Dresselhaus International GmbH Zeppelinstraße 13, 32051 Herford mit deren Niederlassungen und Tochtergesellschaften.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 2. 5. Mitgeltende Unterlagen 5

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 2. 5. Mitgeltende Unterlagen 5 Inhaltsverzeichnis Vorwort 2 1. Allgemeines 2 1.1 Anwendungsbereich 2 1.2 Qualitätsanforderungen 2 1.3 Anforderungen / Beschränkungen 2 2. Qualitätsfähigkeit von Lieferanten 3 2.1 Bewertung der Qualitätsfähigkeit

Mehr

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party)

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party) Allgemeine Hinweise: Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um die Fragen 1.1 bis 1.10 unter Verwendung der EN 9100 und ISO 19011 innerhalb von 20 Minuten zu

Mehr

Fragebogen für Lieferanten zur Selbstbewertung

Fragebogen für Lieferanten zur Selbstbewertung Name: Manz-Lieferanten-Nr.: Straße: Postfach: Postleitzahl: Ort: Telefon: Telefax: Email Geschäftsführung: Telefon: Ansprechpartner Telefon Telefon Verkauf: Qualität: Fertigung: Disposition : Entwicklung:

Mehr

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen. AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf

Mehr

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Paradiesstraße 208 12526 Berlin Tel.: 030/616957-0 Fax: 030/616957-40 ANTRAG AUF AUDITIERUNG

Mehr

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Anlieferungsrichtlinien

Anlieferungsrichtlinien Anlieferungsrichtlinien Stand: 01.03.2012 AXRO Bürokommunikation Distribution Import Export GmbH Schnackenburgallee 183-201 D-22525 Hamburg Tel.: +(49) 40 54 711-0 Fax: +(49) 40 54 711-711 Mail: axro@axro.de

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

Erstellung eines QM-Handbuches nach DIN. EN ISO 9001:2008 - Teil 1 -

Erstellung eines QM-Handbuches nach DIN. EN ISO 9001:2008 - Teil 1 - Erstellung eines QM-Handbuches nach DIN Klaus Seiler, MSc. managementsysteme Seiler Zum Salm 27 D-88662 Überlingen / See EN ISO 9001:2008 - Teil 1 - www.erfolgsdorf.de Tel: 0800 430 5700 1 Der Aufbau eines

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind (von Deutschland vorgelegter Antrag) Bezug: REC : 4/98 --------------------

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher 1. Allgemeines Alle Leistungen, die von den Webseiten

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein

Mehr

Qualitätssicherheitsvereinbarung. zwischen. BREMA-Werk GmbH & Co. KG. nachfolgend Kunde genannt. und. nachfolgend Lieferant genannt

Qualitätssicherheitsvereinbarung. zwischen. BREMA-Werk GmbH & Co. KG. nachfolgend Kunde genannt. und. nachfolgend Lieferant genannt Qualitätssicherheitsvereinbarung zwischen BREMA-Werk GmbH & Co. KG nachfolgend Kunde genannt und nachfolgend Lieferant genannt über die Durchführung eines gemeinsamen Qualitätsmanagements, mit dem Ziel,

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 6.83/08 Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Vorwort Jeder, der eine Getränkeschankanlage

Mehr

Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge

Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge Anhang zu Artikel 2 Nummer 11 Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge Anlage 7 (zu Artikel 247 6 Absatz 2 und 12 Absatz 1) Widerrufsrecht Widerrufsinformation Der Darlehensnehmer*

Mehr

Einkaufsbedingungen. 1 Allgemeines

Einkaufsbedingungen. 1 Allgemeines Einkaufsbedingungen 1 Allgemeines 1. Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten

Mehr

Das neue Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur

Mehr

AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.

AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen. AGB 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (go-to-smove) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden

Mehr

Pflichten des Auftraggebers. der

Pflichten des Auftraggebers. der Pflichten des Auftraggebers Seite: Seite 1 von 5 der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Leistungsangebot der units IMT... 3 3. Erforderliche Informationen, Dokumentationen und

Mehr

KWF-Programm»Impulsprojekte«

KWF-Programm»Impulsprojekte« KWF-Programm»Impulsprojekte«im Rahmen der Richtlinie»Anschlussförderungen«Wie lautet die Zielsetzung? Ziel dieses KWF-Programms ist die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials von bestehenden und

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Funktionsbeschreibung. Lieferantenbewertung. von IT Consulting Kauka GmbH

Funktionsbeschreibung. Lieferantenbewertung. von IT Consulting Kauka GmbH Funktionsbeschreibung Lieferantenbewertung von IT Consulting Kauka GmbH Stand 16.02.2010 odul LBW Das Modul LBW... 3 1. Konfiguration... 4 1.1 ppm... 4 1.2 Zertifikate... 5 1.3 Reklamationsverhalten...

Mehr

(ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr. 3 1985 L 0577

(ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr. 3 1985 L 0577 HausTWRL 3 3. Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen 1) (ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Was beinhaltet ein Qualitätsmanagementsystem (QM- System)?

Was beinhaltet ein Qualitätsmanagementsystem (QM- System)? Was ist DIN EN ISO 9000? Die DIN EN ISO 9000, 9001, 9004 (kurz ISO 9000) ist eine weltweit gültige Norm. Diese Norm gibt Mindeststandards vor, nach denen die Abläufe in einem Unternehmen zu gestalten sind,

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

3 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

3 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht Allgemeine Einkaufsbedingungen der Uedelhoven GmbH & Co. KG 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen 1.1 Alle unsere Bestellungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Diese

Mehr

TEILEGUTACHTEN. Nr.374-0019-00

TEILEGUTACHTEN. Nr.374-0019-00 ULT Seite: 1/4 TEILEGUTACHTEN Nr.374-0019-00 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

: VORSCHRIFT ZU VERPACKUNG, KONSERVIERUNG UND ERSTELLUNG VON DOKUMENTEN BEI LIEFERUNGEN AN SCHOTTEL. : Lieferungen an SCHOTTEL

: VORSCHRIFT ZU VERPACKUNG, KONSERVIERUNG UND ERSTELLUNG VON DOKUMENTEN BEI LIEFERUNGEN AN SCHOTTEL. : Lieferungen an SCHOTTEL Titel : Grundlagen :./. Geltungsbereich Mitgeltende Vorschriften : Lieferungen an SCHOTTEL : Beschaffungsdokumente Ersetzte Vorschriften : SNQ-304 REV- (Erstausgabe 15.01.2009) Hinweise :./. Anlagen :./.

Mehr

ALLGEMEINE KAUFBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE KAUFBEDINGUNGEN ALLGEMEINE KAUFBEDINGUNGEN 1. ALLGEMEINES 1.1 Diese Allgemeinen Kaufbedingungen regeln die Beziehungen zwischen einerseits Sapa RC Profiles NV/SA und Remi Claeys Aluminium NV in Lichtervelde sowie andererseits

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

ISO 13485 und ihre Umsetzung in die Praxis

ISO 13485 und ihre Umsetzung in die Praxis ISO 13485 und ihre Umsetzung in die Praxis Für den Vortrag relevante Informationen der Häni + Co AG Lohnhersteller: Kundenzeichnung Angebot Produktion (theoretisch) Product-Mgmt (PM): Zentrale technische

Mehr

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung Seite 1 von 6 Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen: Hüstener Straße 43 45 59846 Sundern nachfolgend L&V genannt. Und: nachfolgend Lieferant genannt. Dateiname: erstellt freigegeben Stand Datum

Mehr

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...

Mehr

Einführung Qualitätsmanagement 2 QM 2

Einführung Qualitätsmanagement 2 QM 2 Einführung Qualitätsmanagement 2 QM 2 Stand: 13.04.2015 Vorlesung 2 Agenda: 1. Reklamationsmanagement (Rekla) 2. Lieferantenbewertung (Lief.bew.) 3. Fehler-Möglichkeits-Einfluss-Analyse (FMEA) 4. Auditmanagement

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Anlieferbedingungen und Dokumentenbedingungen (Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung) für Lieferanten der LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH

Anlieferbedingungen und Dokumentenbedingungen (Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung) für Lieferanten der LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH Anlieferbedingungen und Dokumentenbedingungen (Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung) für Lieferanten der Stand: 15.10.2014 1 Inhaltsverzeichnis 1) Einführung Seite 3 2) Auftragsbestätigung Seite

Mehr

Aufbereitung von Medizinprodukten

Aufbereitung von Medizinprodukten R K I - R I C H T L I N I E N Aufbereitung von Medizinprodukten Erläuterungen zu der Übersicht Nachfolgend veröffentlichen wir eine Übersicht zur Aufbereitung von Medizinprodukten der Gruppen semikritisch

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH MORE Profile Pass- und Lizenzverwaltungssystem erstellt von: Thorsten Schumann erreichbar unter: thorsten.schumann@more-projects.de Stand: MORE Projects GmbH Einführung Die in More Profile integrierte

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Richtlinien für Lieferanten (Qualitätssicherungsvereinbarung)

Richtlinien für Lieferanten (Qualitätssicherungsvereinbarung) Richtlinien für Lieferanten (Qualitätssicherungsvereinbarung) der Oberaigner Powertrain GmbH, A-4154 Nebelberg, Daimlerstraße 1 und der Oberaigner Automotive GmbH, D-18055 Rostock, Grubenstraße 20 mit

Mehr

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH EN 16001

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH EN 16001 LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH EN 16001 ALLGEMEIN Eine Zertifizierung nach EN 16001 erfolgt prinzipiell in 2 Schritten: Prüfung der Managementdokumentation auf Übereinstimmung mit der Norm Umsetzungsprüfung

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten

Mehr

Messung, Analyse und Verbesserung

Messung, Analyse und Verbesserung Messung, Analyse und Verbesserung INHALTSVERZEICHIS 1 Ziel / Zweck 2 2 Begriffe 2 3 Vorgehen und Zuständigkeiten 2 3.1 Kundenzufriedenheit 2 3.2 Internes Audit 3 3.3 Überprüfung unserer Abläufe und Tätigkeiten

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Anleitung ebase Inhalt 1. Einführung und Voraussetzungen 2. Transaktionsempfehlung für einen Kunden erstellen 3. Möglichkeiten des Kunden 4. Verwaltung von

Mehr

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen Häufig gestellte Fragen Details zum Artikel Kann der Preis reduziert werden? Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Artikel. Leider sind unsere Verkaufspreise nicht verhandelbar. Kann ich weiteres

Mehr

Das Rücktrittsrecht I

Das Rücktrittsrecht I Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 07.05.2008 Das Rücktrittsrecht I Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Überblick zum Thema Rücktrittsrecht

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Cinar Reifenhandel. Stand: 01. November 2009

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Cinar Reifenhandel. Stand: 01. November 2009 Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Cinar Reifenhandel Stand: 01. November 2009 Geltungsbereich & Abwehrklausel 1.1 Für die über diese Domain / diesen Internet-Shop

Mehr

Entwicklung Bausysteme

Entwicklung Bausysteme Betoneinbauteile aus Baustahl mit angeschweißter Bewehrung Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2 2. Material... 2 2.1. Flachstahl DIN EN 10025... 2 2.2. Profilstahl DIN EN 1025... 2 2.3. Rohrprofile,

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen seit ca. 1970 durch. Unsere Monteure

Mehr

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Werkzeugvertrag B. - nachstehend BHTC genannt - - nachstehend Lieferant genannt - Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von

Mehr