Verpackungsvorschriften

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1 1.0 Geltungsbereich Die Verpackungsrichtlinien gelten für alle Lieferungen für die REAL INNENAUSBAU AG. Abweichungen oder Änderungen bedürfen der Genehmigung. Diese Verpackungsrichtlinie ist sofort nach Erhalt gültig und umzusetzen. 2. Funktionen der Verpackung Die wichtigsten Funktionen einer Verpackung bestehen aus der Schutz-, Lager-, sowie aus der Lade- und Transportfunktion. Die Schutzfunktion besteht darin, dass die Waren vor mechanischen und umwelttechnischen Einflüssen sowie gegen den Verlust des Inhaltes geschützt werden. Die Lagerfunktion einer Verpackung soll gewährleisten, dass diese so gestaltet wird, damit eine einfache, übersichtliche und sichere Lagerung garantiert wird. Die Lade- und Transportfunktion einer Verpackung besteht darin, dass Verpackungen grundsätzlich leicht, rationell und sicher bewegt werden kann. Für alle Versandarten ist eine ausreichende und der Ware angemessene, beförderungssichere Verpackung zu wählen. Aus Umweltaspekten bevorzugt die REAL INNENAUSBAU AG Mehrwegverpackungen. Können keine Mehrwegverpackungen eingesetzt werden, sind Verpackungen zu wählen, welche recyclingfähig sind. Sollten durch das Entsorgen von nicht recyclingfähigem oder unüblichem Verpackungsmaterial Kosten entstehen, behalten wir uns vor diese dem Lieferanten in Rechnung zu stellen. Transportschäden, die wegen unzureichender Verpackung entstehen, gehen zu Lasten des Lieferanten. 3. Verpackungsanweisungen 3.1 Allgemeine Anforderungen an die Verpackung Zur Gewährleistung der beschriebenen Funktionen der Verpackung sind folgende Anforderungen an die Verpackung zu erfüllen: Alle Verpackungsarten müssen Umweltverträglich und aus stofflich verwertbaren Materialien bestehen Seite 1 / 10

2 Mehrwegverpackungen sind Einwegverpackungen vorzuziehen Die Verpackung muss so gewählt werden, dass die Ware vor äußerlichen Einflüssen wie Beschädigung, Diebstahl und Witterung geschützt ist Die Packgüter sind typenrein oder vor der Vermischung während des Transportes zu schützen Die Beschaffenheit des Packgutes ist zu kennzeichnen Die Ware ist in einer geeigneten Verpackung anzuliefern Eine ununterbrochene Transportkette vom Lieferanten zur REAL INNENAUSBAU AG sollte durch die Verpackung möglich sein Mehrfacher Umschlag und ein problemloses Handling müssen durch die Verpackung gewährleistet sein Nach Möglichkeit muss die Verpackung stapelfähig sein Die Verpackung muss der jeweiligen Versandart angepasst sein 3.2 Allgemeine Anforderungen an die Ladungsträger Alle Lieferungen sind grundsätzlich auf unbeschädigten Euro-Flachpaletten zu liefern. Anlieferungen auf eigenen angefertigten Paletten sind möglichst zu vermeiden. Die Ladungsträger sollten für den Transport mit modernen Flurförderfahrzeugen abgestimmt sein und die Lagerung im Hochregal ermöglichen. Dies gilt im Besonderen auch für speziell angefertigte Paletten (z.b. extra lang, Überbreite etc.). Bei diesen Paletten muss die Einfahrhöhe und die Einfahrbreite unbedingt eingehalten werden und bedürfen einer besonderen Absprache und Genehmigung von. Einfahrhöhe Einfahrbreite Einfahrbreite Seite 2 / 10

3 Technische Daten: Länge: 1200 mm Breite: 800 mm Gesamthöhe: 144 mm Einfahrhöhe: min. 100 mm Einfahrbreite: min. 560 mm Eigengewicht: kg Zul. Gesamtgewicht: kg Standfläche: 0,96 m² Lieferungen die auf beschädigten Paletten erfolgen, werden in der Regel nicht angenommen, bzw. der entstandene Mehraufwand (umpacken etc.) wird den Lieferanten in Rechnung gestellt. Um nicht einsatzfähige Paletten handelt es sich, wenn: ein Brett fehlt, schräg oder quer gebrochen ist Boden- und Deckenrandbretter so abgesplittert sind, dass an einem Brett zwei und mehr oder an mehr als zwei Brettern je ein und mehr Nägel- und Schraubenschäfte sichtbar sind ein Klotz fehlt, so zerbrochen oder abgesplittert ist, dass mehr als ein Nageloder Schraubenschaft sichtbar ist Offensichtlich unzulässige Bauteile zur Reparatur verwendet worden sind (z.b. zu dünne, zu schmale, zu kurze Bretter oder Klötze) der Allgemeinzustand so schlecht ist, dass die Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist (morsche, faule oder mehrere abgesplitterte Bretter oder Klötze) Dokumentation der Fehler erfolgt mit Bild und fließt zusätzlich in die Lieferantenbewertung ein. Seite 3 / 10

4 4. Anliefervorschriften 4.1. Packvorschriften Lose Ware, muss grundsätzlich mit Packstücken in Form von stabilem Karton mit Ausweisung der Stückzahl angeliefert werden. Gleiche Artikel sind nicht über mehrere Packstücke zu verteilen. Packstücke müssen IMMER sortenrein sein. Sonderabsprachen (z.b. Mischpaletten) sind im Einzelfall möglich, bedürfen allerdings der Absprache und der Genehmigung. Bei Mischgebinden ist durch den Lieferant sicherzustellen, dass die Transportverpackung als Mischsendung gekennzeichnet ist und alle im Gebinde enthaltenen REAL - Artikelnummern mit den jeweiligen Gesamtmengen durch eine Packliste (Siehe 4.3) angegeben sind. Die Zusammenfassung unterschiedlicher Packgüter zu einer Ladeeinheit hat zur Folge, dass jedes einzelne Packstück separat mit einem Warenanhänger zu kennzeichnen ist. Hier sind folgende Informationen Mindestanforderungen an die Packgutkennzeichnung: REAL - Artikelnummer Zahl der Packstücke REAL - Bestellnummer Benennung/Bezeichnung Stückzahl Endempfänger Gewicht Entladestelle Packstücknummer Packstücke müssen ohne Überstände auf der Palette zu einer kompakten, gesicherten Transporteinheit zusammengefügt sein. Des Weiteren muss die Anlieferung regalfähig sein. Seite 4 / 10

5 Paletteneinheiten müssen mit Kunststoff- oder Stahlband gesichert und nach Möglichkeit mit Folie eingeschweißt sein. Das Einschneiden von Umreifungsbändern in Kartonagen ist unzulässig und durch den Einsatz von Kantenschutzwinkeln zu vermeiden. Bei der Entnahme von Teilmengen einer Ladeeinheit muss sichergestellt werden, dass die Stabilität der Restmenge gewährleistet ist Packvorschriften Waren welche besonders geschützt bzw. besonderer Behandlung bedürfen, müssen als solche auch gekennzeichnet sein (z.b. Glas). Seite 5 / 10

6 Alle Packstücke müssen mit Etiketten gekennzeichnet werden, welche von der REAL INNENAUSBAU AG freigegeben sind. Die von REAL vorgegebene Ausfüllvorlage finden Sie im Downloadbereich unter Diese Etiketten bedürfen dem DIN A4 Querformat und dürfen nicht selbstklebend sein. Die REAL Artikelnummer muss mindestens mit Schriftgröße 100 auf dem Etikett vermerkt sein. Die Kennzeichnung der Ware ist so zu wählen, dass von außen jederzeit eine gute Lesbarkeit gewährleistet ist. Zu diesem Zweck erfolgt die Kennzeichnung der Ware auf der Stirn- und Längsseite der Verpackung. Die Kennzeichnung ist darüber hinaus so zu wählen, dass die Lesbarkeit nicht durch Transport oder sonstige Umwelteinflüsse beeinträchtigt wird. Damit wird eine einwandfreie Zuordnung durch unser Lagerpersonal sichergestellt. Beispiel der Palettenbeschriftung: REAL -Artikelnummer mindestens mit Schriftgröße 100 Die REAL eigene Bestellnummer Versanddatum ist anzugeben Gehören mehrere Ladeeinheiten zusammen ist dies wie abgebildet zu kennzeichnen Kennzeichnung der Ware auf Stirn- und Längsseite: Seite 6 / 10

7 4.3 Packliste Setzt sich eine Lieferung aus mehreren Packstücken (Mischpalette) oder Paletten zusammen, muss zusätzlich zum Lieferschein für jede Transporteinheit eine Packliste mit den nachfolgenden Informationen erstellt werden und an die jeweilige Ladeeinheit angebracht werden: REAL Artikelnummer Kurze Beschreibung der Einzelteile Netto Gewicht pro Packstück Mengenanzahl Packstücknummer Eine Ausfüllvorlage für die Packliste finden Sie im Downloadbereich der REAL - Homepage unter 4.4 Lieferscheine Lieferungen ohne Lieferscheine in den Warenbegleitpapieren werden nicht angenommen. Für jede einzelne Abladestelle ist ein Lieferschein zu erstellen. Der Lieferschein hat mindestens folgende Informationen zu enthalten: Lieferantenangaben (Name, Anschrift, Telefon, Sachbearbeiter) Empfängeranschrift (Empfängerwerk, Abladestelle lt. Lieferabruf) Gesamtmenge der Lieferung sowie Mengen/Gewichte pro Ladeeinheit REAL Artikelnummer REAL - Artikelbezeichnung REAL - Bestellnummer Ggfls. Anzahl der Tauschpaletten Lieferschein Nr. Vorgegebener Liefertermin von REAL Ausstellungsdatum Hinweis auf Nachlieferungen, falls die bestellte Menge nicht komplett angeliefert wird Seite 7 / 10

8 Weicht die vorgegebene Anlieferadresse von den in Punkt 4.6 Lieferanschrift genannten Adressen ab, so ist verbindlich der REAL Lieferschein zu verwenden, welcher im Downloadbereich der REAL Homepage () zum Ausfüllen zur Verfügung gestellt wird. Aus Gründen der Neutralität ist in diesem Fall die REAL INNENAUSBAU AG,, Külsheim als Absender einzutragen. Fallbeispiel: Die von bestellte Ware soll DIREKT auf die Baustelle/ Fläche geliefert werden. In diesem Beispiel vom Lieferanten direkt zur Mustermann AG nach Musterhausen. Dann hat der Lieferant aus Gründen der Neutralität den REAL - Lieferschein wie folgt auszufüllen: 4.5 Lieferterminavisierung Anlieferungen sind spätestens zwei Tage vor Anlieferung beim jeweiligen Besteller zu avisieren. Ansonsten können bei der Warenannahme lange Wartezeiten entstehen. Des Weiteren sind die Lieferscheine unmittelbar nach der Verladung Ihrerseits mit der Angabe des wahrscheinlichen Eintreffzeitpunktes an folgende Adresse zu schicken: Lieferavis@real-group.com Seite 8 / 10

9 4.6 Lieferanschrift Die Lieferanschriften können von den Bestelladressen abweichen, da diese teilweise räumlich getrennt sind. Daher ist unbedingt auf die Lieferanschrift zu achten, um eine reibungslose Anlieferung sicherzustellen und damit unnötigen Zeitverzögerungen vorzubeugen. Bei Nichteinhaltung der bei unserer Bestellung angegebenen Lieferanschrift behalten wir uns vor, Umlagerungskosten zu berechnen. 1. REAL INNENAUSBAU AG Gewerbepark 1 2. REAL INNENAUSBAU AG Gewerbepark 2 / Benzstraße 9 Halle A (39) 4. REAL INNENAUSBAU AG Gewerbepark 2 / Prinz-Eugen-Str. 12 Halle D (25) 5. REAL INNENAUSBAU AG Wertheimer Straße 8 D Uettingen 3. REAL INNENAUSBAU AG Gewerbepark 2 / Benzstraße 11 Halle B (33) Anfahrtsskizze Külsheim: Seite 9 / 10

10 Anfahrtsskizze Uettingen: Der Lieferant garantiert der eine korrekte, den Mindestanforderungen, ausgeführte Verpackung sowie die einwandfreie Qualität des Verpackungsmaterials. Für eventuell notwendige Abweichungen ist vorher die Genehmigung vom Auftraggeber einzuholen. Jede Nichteinhaltung der Verpackungsrichtlinien führt zur Erstellung eines Mängelprotokolls, welches die Lieferantenbeurteilung beeinflusst. Des Weiteren behalten wir uns vor, für jeden uns entstanden Mehraufwand dem Lieferanten die Kosten in Rechnung zu stellen. Die Einhaltung der Verpackungsrichtlinien wird durch unseren Wareneingang geprüft und dokumentiert. REAL INNENAUSBAU AG ppa. Hasan Uzun COO Datum: Seite 10 / 10

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