Bundesamt für Migration BFM Abteilung Arbeit und Integration Frau Ursina Jud Frau Boiana Krantcheva Quellenweg Bern-Wabern

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1 SWICO Geschäftsstelle Hardturmstrasse 103 CH-8005 Zürich Tel.: +41 (0) Fax: +41 (0) Bundesamt für Migration BFM Abteilung Arbeit und Integration Frau Ursina Jud Frau Boiana Krantcheva Quellenweg Bern-Wabern Zürich, 13. Oktober 2010 Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) Stellungnahme des SWICO im Interesse seiner Mitglieder sowie der ICT-Branche Sehr geehrte Damen und Herren Namens des SWICO, im Interesse deren Mitglieder sowie der ICT-Branche erlauben wir uns, folgende Stellungnahme im Rahmen des aktuellen Vernehmlassungsverfahrens zur geplanten Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) zu unterbreiten. 1. Vorbemerkungen 1.1 SWICO SWICO ist der Schweizerische Wirtschaftsverband der Anbieter von Informations-, Kommunikationsund Organisationstechnik. Im SWICO sind über 400 Anbieter und Hersteller der Branchen IT- Technology, Software & IT-Services, Imaging & Printing sowie Consumer Electronic organisiert, die mit ihren 36'000 Angestellten einen jährlichen Umsatz von über CHF 20 Milliarden erwirtschaften. Bei rund 300 Mitgliedern handelt es sich dabei um KMUs. Der SWICO setzt sich für eine liberale, kundenbezogene und ökologisch verantwortungsbewusste Entwicklung des ICT/CE Marktes in der Schweiz ein. 1.2 Vernehmlassung zur Revision der VZAE Mit den geplanten Änderungen bzw. Ergänzungen des zu revidierenden Verordnungstextes sollen einerseits separate Kontingente für Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen von Personen aus Drittstaaten sowie für Dienstleistungserbringer aus den EU/EFTA-Staaten über 90/120 Tagen geschaffen werden (Art. 18a 20a VZAE). Andererseits soll die Anwendung der neuen AuG- bzw. AVIG-Bestimmungen geregelt werden (Art. 82 Abs. 6 VZAE). Während auf letzteres vorliegend nicht näher einzugehen ist, möchte sich der SWICO zur erst genannten Änderung vertieft äussern. Insbesondere möchte er auf Probleme hinweisen, die mit der Kontingentierung und der Bewilligungserteilung zusammen hängen, und Lösungsansätze aufzeigen, wie diesen Problemen auf Gesetzes- bzw. Verordnungsstufe oder auch im Rahmen des Vollzuges angemessen begegnet werden könnte SWICO

2 Seite 2 2. Stellungnahme zur aktuellen Revision Die geplante Trennung der erwähnten Kontingente ist grundsätzlich zu befürworten. Die bisherige Vermischung dieser beiden unter dieselben Kontingente fallenden Bewilligungen führte bei den betroffenen Unternehmen wie wohl auch bei den vollziehenden Behörden aufgrund der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten (Kantone/Bund) zu Verwirrungen und unnötigen Unsicherheiten. Zusätzlich wird durch die Trennung eine wünschenswerte, grössere Transparenz geschaffen. Diese Änderung allein wird jedoch den verschiedenen sich aufgrund der weiterhin geltenden Rechtslage und des Vollzuges ergebenden Probleme nicht gerecht. Wir möchten mit unserer Stellungnahme deshalb Anregungen geben, im Rahmen der aktuellen Revision weitergehende Anpassungen vorzunehmen oder zumindest den Vollzug entsprechend anzupassen. 3. Grundsätzliche und konkrete Probleme der bestehenden Kontingentierung 3.1 Planungssicherheit Laut Ihrem erläuternden Bericht vom 18. Juni 2010 zur Revision der VZAE soll mit der geplanten Trennung der Kontingente unter anderem auch die Planungssicherheit im Bereich der Drittstaaten wie auch im Bereich der Dienstleistungserbringer (EU/EFTA) gestärkt wer-den, womit auch dem Wirtschaftsstandort Schweiz Rechnung getragen werde. Mit der vorliegenden Änderung wird jedoch die für die Unternehmen essentielle Planungssicherheit bei weitem noch nicht erreicht. Die kleine Anzahl der den einzelnen Kantonen für das gesamte Jahr zur Verfügung stehenden Bewilligungen in den Bereichen Kurzaufenthalts- wie auch Aufenthaltsbewilligungen und der fehlende Anspruch eines einzelnen Unternehmens auf einen bestimmten Anteil an diesen Bewilligungen führt keineswegs zu einer Planungssicherheit. Die macht sich vor allem in den Unternehmen im ICT- Bereich bemerkbar, in welchem der Bedarf an hoch qualifizierten Arbeitskräften aus dem Ausland, insbesondere auch aus Drittstaaten, besonders hoch ist. So ergab die nach Branchen gesonderte Auswertung von statistischen Daten über die Erteilung von kontingentspflichtigen Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen im Kanton Zürich, dass der mit Abstand grösste Anteil der gesamthaft erteilten Bewilligungen auf die Branche EDV Hardware und Software (entspricht der heutigen Bezeichnung ICT ) entfiel (Kurzaufenthaltsbewilligungen: 35% 40%; Aufenthaltsbewilligungen: 22 % 25%; vgl. Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich von der Sitzung vom 16. Juni 2010, KR-Nr. 85/2010, 891. Anfrage). Der überaus grosse Anteil macht sich auch in der gesamtschweizerischen Statistik des Bundesamtes für Migration für das Jahr 2009 (kontingentspflichtige Kurzaufenthalts- u. Aufenthaltsbewilligungen nach Branchen) bemerkbar, nach welcher der Anteil für Informatikdienste ca. 24% beträgt. Die Schaffung eines Reservierungssystems, durch welches die Unternehmen frühzeitig Kenntnis über die ihnen tatsächlich zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte aus dem Ausland erhalten würden, könnte die gewünschte Planungssicherheit erheblich verbessern.

3 Seite Kontingentshöhe Die Gesamtzahl der Kontingente soll auch nach der aktuellen VZAE-Revision wie in den Vorjahren beibehalten werden. Dieser Entscheid überrascht, wurde er offenbar losgelöst von den tatsächlichen Bedürfnissen der betroffenen Unternehmen, der positiven ökonomischen Entwicklung und den aktuellen Erkenntnissen über den wachsenden Mangel an höher qualifizierten Arbeitskräften getroffen. So strich selbst der Bundesrat in seinem vor kurzem veröffentlichten Bericht über Mangel an MINT-Fachkräften in der Schweiz die Wichtigkeit von qualifizierten Arbeitskräften als Motor für die Innovations-, Wettbewerbs- und Wachstumsfähigkeit der Schweizer Volkswirtschaft hervor und stellte gleichzeitig fest, dass der Fachkräftemangel insbesondere in den Bereichen Informatik, Technik und Bauwesen besonders ausgeprägt sei. Dieser Bericht bestätigt, dass der Fachkräftemangel sogar selbst während der Finanzkrise und des damit verbundenen Einbruchs der Konjunktur bestehen blieb. Die durch den Bundesrat empfohlenen Massnahmen, diese Lücken zu schliessen, insbesondere durch Förderung des Technikverständnisses bei Jugendlichen und durch Erhöhung des Frauenanteils in der Ausbildung in den entsprechenden Fachrichtungen werden ausschliesslich erst mittel- oder sogar langfristig zu einer Entspannung des Fachkräftemangels auf dem Schweizer Markt führen können. Kurzfristig wird jedoch nur die Zulassung einer erhöhten Anzahl ausländischer Arbeitskräfte zielführend sein. Im Übrigen würde eine Erhöhung der Kontingente nicht nur die Benachteiligung von global tätigen Schweizer Unternehmen gegenüber ihren Konkurrenten im Ausland relativieren, sondern gleichzeitig zu einer bedeutenden Förderung des Wirtschaftsstandortes Schweiz beitragen. Nicht nur in der Schweiz, sondern auch in der EU herrscht in der IT-Branche ein akuter Mangel an qualifizierten Fachkräften, was regelmässig in der Fachpresse der umliegenden Länder thematisiert wird. So ist es wenig überraschend, dass trotz des seit Jahren bestehenden und erfolgreich umgesetzten Abkommens mit der EU über die Personenfreizügigkeit nicht genügend Fachkräfte zur Deckung des inländischen Bedarfs gefunden werden können. Auch aus diesem Grund ist eine Erhöhung der bestehenden Kontingente, im Speziellen für Personen aus Drittstaaten, dringend anzustreben. Die Verfügbarkeit einer grossen Anzahl von hoch qualifizierten Arbeitskräften sowie die Möglichkeit, solche im Ausland ohne grosse Restriktionen rekrutieren zu können, stellen entscheidende Faktoren für international tätige Unternehmen dar, um sich an einem Ort niederzulassen. Der Zuzug von solchen Unternehmen in die Schweiz ist wünschenswert, da er mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze verbunden sein wird. In diesem Zusammenhang ist weiter zu berücksichtigen, dass die Unmöglichkeit oder die erhebliche Erschwerung zur Rekrutierung von erforderlichen Fachkräften aus Drittstaaten hier ansässige Unternehmen weiterhin zwingen wird, gewisse Projekte oder ganze Abteilungen ins Ausland zu verlegen. Im Extremfall ist sogar mit einem Wegzug solcher Unternehmen aus der Schweiz zu rechnen.

4 Seite Zuteilung Bundeskontingente / Kantonskontingente Auch die bewusst tief gehaltenen Kontingente, welche den einzelnen Kantonen direkt zur Verfügung stehen (50% der gesamten Kontingente) führen bei den beantragenden Unternehmen und offenbar auch bei den bewilligenden kantonalen Behörden zu unnötigen Unsicherheiten. Die Unsicherheit für die Unternehmen rührt vor allem daher, dass die einzelnen Kantone eine sehr unterschiedliche Praxis bei der Erteilung der Bewilligungen verfolgen. Während einzelne Kantone bei der Verteilung strikte nur die ihnen direkt zur Verfügung stehenden Kontingente für das ganze Jahr berücksichtigen und dadurch bis zur Freigabe der Bundeskontingente einen strengeren Massstab bei der Beurteilung der Gesuche anlegen, ziehen andere Kantone auch die vorerst dem Bund zugeteilten und voraussichtlich später frei zu gebenden Kontingente in Betracht, was zu einer gleichmässigen Bewilligungspraxis führt. Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung der beantragenden Unternehmen ist letzteres Vorgehen zu begrüssen. Grundsätzlich ist in Frage zu stellen, ob es sinnvoll ist, 50% der Kontingente vorerst zurück zu halten bzw. dem Bund vorzubehalten. 4. Lösungsansätze bzw. Lösungsvorschläge Unter Berücksichtigung der unter Ziff. 3 hievor angesprochenen Probleme sowie weiteren Aspekten im Zusammenhang mit der Kontingentierung sollen nachfolgend stichwortartig Lösungsansätze präsentiert werden, welche entweder über die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, insbesondere über die Revision der VZAE, oder in einzelnen Fällen über Weisungen gegenüber den kantonalen Vollzugsbehörden umgesetzt werden können: - Erhöhung der einzelnen Kontingente - Erfassung des ungefähren Bedarfs vor der Festlegung der Kontingente - Einführung eines Reservierungssystem für Kontingente (Planungssicherheit) - Aufhebung oder erhebliche Verringerung der Bundeskontingente (bisher 50%) zugunsten der Kantone; einheitliche, gleichmässige Bewilligungserteilung durch die Kantone - Möglichkeit eröffnen, in Einzelfällen (besondere Härtesituation) zusätzliche, nicht über eine Höchstzahl regulierte Kontingente abzurufen - Innerbetriebliche Transfers von der Kontingentspflicht befreien oder anders regeln - Übertragbarkeit von erteilten Bewilligungen innerhalb eines Projektes auf eine andere Person oder einer Person auf ein anderes Projekt uneingeschränkt zulassen - Bewilligungen für IT-Fachkräfte mit Aufenthalt bis acht Monate von den Höchstzahlen für Kurzaufenthaltsbewilligungen ausnehmen (Einbezug IT-Fachkräfte unter Art. 19 Abs. 4 lit b VZAE zur Entlastung der entsprechenden Kontingente)

5 Seite 5 5. Schlussfolgerung Die aufgeführten Probleme im Zusammenhang mit der tiefen Anzahl der Kontingente sowie der teilweise restriktiven Umsetzung des Bewilligungsverfahrens durch die Kantone zeigen einen umfassenden Revisionsbedarf auf. Dieser wird mit der vorliegenden Revision leider in keiner Weise abgedeckt. Dem SWICO ist bewusst, dass der Mangel an qualifizierten Fachkräften nicht alleine durch die Zulassung von ausländischen Spezialisten begegnet werden kann. Der SWICO sieht sich selbst auch in der Pflicht, Lösungen zu diesem Problem zu erarbeiten und umzusetzen. Gerne hilft der SWICO zum Beispiel bei der Festlegung und Beurteilung der qualitativen Voraussetzungen von Spezialisten und qualifizierten Arbeitskräften im Sinne von Art. 23 Abs. 1 des Ausländergesetzes (AUG). Weiter will sich der SWICO für die Vermittlung von inländischen Fachkräften auf Stellensuche einsetzen. Schliesslich ist er auch bereit, sich im Sinne der vom Bundesrat genannten Massnahmen zu engagieren, um den Stellenwert der ICT-Berufe bei der Jugend zu erhöhen. Weder die vom Bundesrat aufgezeigten Massnahmen, noch das Engagement des SWICO oder einzelner anderer Verbände wird ausreichend sein, um den akuten Engpass an nötigen Fachkräften auszugleichen. Aus diesem Grund sind Sie im Rahmen der vorliegenden Revision gefordert, die nötigen Schritte zu unternehmen, um das genannte Problem bereits kurzfristig in den Griff zu bekommen und die drohende Schwächung des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu verhindern. Wir hoffen, mit unseren Anregungen und Lösungsansätzen einen konstruktiven Beitrag dazu geleistet zu haben. Gerne sind wir bereit, Ihnen allfällig gewünschte weitere Auskünfte zu erteilen. Wir bedanken uns bestens für Ihre Kenntnisnahme der Bedürfnisse unserer Mitglieder. Mit vorzüglicher Hochachtung SWICO Andreas Knöpfli Präsident Paul Brändli Geschäftsführer

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