DUH-Hintergrund. Laufzeitverlängerung, Systemkonflikt und Verfassung

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1 DUH-Hintergrund Laufzeitverlängerung, Systemkonflikt und Verfassung Folgen und Begleitumstände der Entscheidung vom 6. September 2010 Ausgangslage Im Herbst 2010 kam die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) anlässlich einer ersten Analyse der in der Koalitionsvereinbarung niedergelegten Energiepolitik der neu gewählten Bundesregierung zum dem Schluss: Die Rechnung geht nicht auf. Zehn Monate später hat sich diese Schlussfolgerung bestätigt und tut es fast jeden Tag aufs Neue. Mit ihrem am 6. September 2010 verabschiedeten Entwurf für ein Energiekonzept 1 und den wenige Tage später ans Licht gekommenen zugehörigen Geheimvereinbarungen mit den Atomkraftwerksbetreibern 2 hat die Bundesregierung vor allem eines erreicht: Eine nie dagewesene Planungsund Investitionsunsicherheit in der Energiewirtschaft. All jene, die im Vertrauen auf den Fortbestand des Ausstiegsfahrplans aus der Atomenergie investiert haben oder investieren wollten, sind tief verunsichert, wie man täglich an den Wortmeldungen aus dem Bereich der Stadtwerke und der neuen Energieanbieter ablesen kann. Gleichzeitig hat die Erneuerbare Energien Branche jegliches Vertrauen in das in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung niedergelegte Versprechen verloren, am Einspeisevorrang des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) festhalten zu wollen. Auch die Protagonisten der Wind- und Solarwirtschaft wissen, dass eine Laufzeitverlängerung wie wir in diesem Papier zeigen werden die AKW-Betreiber und ihre Fürsprecher in der Politik geradezu dazu zwingen würde, diesen Vorrang mit allen politischen und propagandistischen Mitteln, offen oder verdeckt zu bekämpfen. Aber auch die AKW-Betreiber selbst fahren als Ergebnis ihrer anmaßenden Lobbypolitik nur einen Pyrrhussieg ein, weil sie nicht sicher sein können, dass die mit der schwarz-gelben Bundesregierung vereinbarte Laufzeitverlängerung die nächsten Bundestagswahlen überdauert oder schon zuvor am Bundesverfassungsgericht scheitert. Hinzu kommt der in der Gesellschaft neu entfachte Fundamentalkonflikt um die Atomenergie, der nicht nur den Regierungsparteien bei anstehenden Wahlen teuer zu stehen kommen kann, sondern auch den Konzernen in ihren Bilanzen, wenn sich Kunden massenhaft von ihnen ab- und anderen, zum Beispiel unabhängigen Ökostrom-Anbietern, zuwenden. 1. Es gibt keine Notwendigkeit zur Verlängerung von Reaktorlaufzeiten Als im Juni 2000 die Vereinbarung über dem Atomausstieg zwischen der rot-grünen Bundesregierung und den Atomkraftwerksbetreibern einvernehmlich unterzeichnet wurde, standen Sicherheitsfragen im Mittelpunkt der Überlegungen nicht Prognosen, wie die bis 1 Energiekonzept Neun Punkte für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung, Entwurf BMWi/BMU, 6. September 2010, 2 Förderfondsvertrag: Term Sheet, 6. September 2010, Anlagen/2010/ foerderfondsvertrag,property=publicationfile.pdf

2 Seite DUH-Hintergrund Atom- und Energiepolitik der Bundesregierung, etwa 2022 wegfallenden Stromerzeugungskapazitäten aus AKW ersetzt werden sollten. Allerdings erklärten die Unterzeichner in der Vereinbarung: Bundesregierung und Versorgungsunternehmen verstehen die erzielte Verständigung als einen wichtigen Beitrag zu einem umfassenden Energiekonsens. Und an anderer Stelle: Beide Seiten werden ihren Teil dazu beitragen, dass der Inhalt dieser Vereinbarung dauerhaft umgesetzt wird. 3 Kurz zuvor hatte die rot-grüne Bundesregierung das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) verabschiedet, das in der Folge einen Boom bei den Erneuerbaren auslöste, den in dieser Form niemand erwartet hatte. Im Ergebnis zeigen alle aktuellen Prognosen der Bundesregierung und noch mehr der Branche der Erneuerbaren Energien oder unabhängiger Wissenschaftler, dass auch in Zukunft der Zuwachs der Strommengen aus Erneuerbaren Energien die infolge des Atomausstiegs wegfallenden Strommengen zu jedem Zeitpunkt übertreffen wird. 350,00 TWh 300,00 250,00 200,00 150,00 100,00 50,00 0,00 Weggefallene Atomstromproduktion EE zusätzlich seit 2000 nach BEE 2009 EE zusätzlich seit 2000 Leitstudie 2008 Szenario E2 EE zusätzlich seit 2000 Leitszenario 2009 EE zusätzlich seit 2000 Leitszenario Abb. 1: Ausbauszenarien erneuerbarer Stromerzeugungskapazitäten und wegfallende Atomstromkapazitäten gemäß Atomkonsens 2002, Quelle: Umweltbundesamt. Die Situation ist in Abbildung 1 dargestellt. Die farbigen Linien ergeben sich aus den Leitszenarien, die das BMU zur Entwicklung der Erneuerbaren Energien in Deutschland regelmäßig erstellen lässt. Selbstverständlich muss nicht nur die Strommenge ausreichen. Der Strom muss vor allem auch jederzeit und an jedem Ort der Republik verfügbar sein. Doch auch diese Sicherheit der Stromversorgung kann bis in die 2020er Jahre hinein gewährleistet werden, weil solange und bereits heute absehbar noch große Kapazitäten fossiler Kraftwerke auf Basis von Braunkohle, Steinkohle und Erdgas am Netz sein werden (s. Tabelle 1). Prognose: Leistung fossiler Stromerzeugungskapazitäten im Jahr Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000 ;

3 Seite DUH-Hintergrund Atom- und Energiepolitik der Bundesregierung, Jüngere Braun- und Steinkohlekraftwerke (Inbetriebnahme oder Ertüchtigung nach 1990) Neue Braun- u. Steinkohlekraftwerke (Inbetriebnahme nach 2010) Jüngere Gaskraftwerke (Inbetriebnahme oder Ertüchtigung nach 1990) Neue Gaskraftwerke (Inbetriebnahme nach 2010) Summe MW MW MW MW MW Tab.: 1: Leistung fossiler Stromerzeugungskapazitäten im Jahr 2020; Berechungen DUH, 09/2010 Die gelegentlich insbesondere von den Atomenergiefreunden in Bayern und Baden- Württemberg erhobene Forderung, statt aus der Atomkraft aus den fossilen Kraftwerken auszusteigen, ist eine Scheinalternative und weder ernst gemeint, noch ernst zu nehmen. Erstens verfügen Kohlekraftwerke im Gegensatz zu Atomkraftwerken nach der gegenwärtigen Gesetzeslage über eine unbefristete Betriebserlaubnis. Wer das ändern will muss mit den Betreibern dieser Kraftwerke Kohleausstiegsverhandlungen führen oder entsprechende Gesetzesänderungen im Dissens mit den Unternehmen durchsetzen. Darüber hinaus würde, wegen der dann allein verbleibenden AKW der Systemkonflikt mit den Erneuerbaren Energien noch weiter verschärft (s. u.). Die wirkliche Herausforderung der nächsten Jahre und Jahrzehnte besteht darin, die Stromnetze entsprechend den neuen Anforderungen um- und auszubauen, zusätzliche Stromspeicher-Kapazitäten zu schaffen und neue Speichertechnologien zu entwickeln und am Markt zu etablieren. Diesen Aufgaben muss sich die Bundesregierung umgehend zuwenden, statt immer wieder die Schlachten von vorgestern gegen die Mehrheit der Bevölkerung (und weite Teile der Energiewirtschaft) zu führen. Im Energiekonzept der Bundesregierung wird der Entwicklung der Strominfrastruktur erfreulich viel Aufmerksamkeit gewidmet. Doch auch in diesem Fall gilt: Solange die Atomkraftwerke am Netz sind, bleiben sie ein Argument gegen den beschleunigten Umbau der Stromnetze. Mit den Fragen der Netzintegration befasst sich seit bald zwei Jahren intensiv das von der DUH ins Leben gerufene und moderierte Forum Netzintegration Erneuerbare Energien, in dem alle am Netzausbau Beteiligten oder von ihm potenziell Betroffenen versuchen, einvernehmlich Lösungen zu finden, um den erforderlichen Netzum- und wo nötig auch - ausbau zu beschleunigen. Am Ende soll ein Arbeitspapier ( Plan N ) umfassende Forderungen und Vorschläge an die Politik richten Der Skandal des Beschlusses zur Laufzeitverlängerung Die Umstände der Beschlussfassung zur Laufzeitverlängerung am 6. September 2010 und in der folgenden Nacht haben die Zweifel an einer an den energiewirtschaftlichen Fakten orientierten Entscheidung weiter verstärkt. Zunächst gründet der Beschluss über die Laufzeitverlängerung (jedenfalls nach Angaben der Bundesregierung im Vorfeld der Entscheidung) auf Energieszenarien, 4 Siehe:

4 Seite DUH-Hintergrund Atom- und Energiepolitik der Bundesregierung, die wissenschaftlich unhaltbar und in hohem Maße fragwürdig sind 5, die auf Vorgaben der Bundesregierung basieren, die geradezu verhindern sollten, dass Langfristszenarien mit und ohne Laufzeitverlängerungen vergleichbar werden 6, die trotzdem (oder gerade deshalb) keinerlei Beleg dafür liefern, dass Laufzeitverlängerungen irgendeinen volkswirtschaftlichen Vorteil gegenüber einer Fortsetzung des Atomausstieg bringen 7 und in wissenschaftlichen Instituten erarbeitet wurden, von denen eines zu erheblichen Teilen aus Mitteln der AKW-Betreiber E.on und RWE finanziert wird. Dies wäre, wenn es denn tatsächlich ohne Hintergedanken geschehen wäre, mindestens eine politische Instinktlosigkeit sondergleichen. Allerdings ist auch eine andere Lesart denkbar: dass nämlich in Wirklichkeit das Energiewirtschaftliche Institut der Universität zu Köln (EWI) gerade wegen seiner vielfach bewiesenen Nähe zu RWE und E.on für die Szenarien ausgewählt wurde. Außerdem ergeben sich aus den Umständen der Beteiligung der Konzerne an den sie direkt betreffenden Verhandlungen Zweifel an der Seriosität der Entscheidung, zumal andere, ebenfalls betroffene Akteure der Energiewirtschaft, die Ergebnisse lediglich nachträglichen Veröffentlichungen der Bundesregierung entnehmen konnten. Die vier Atomkraftwerkbetreiber E.on, RWE, EnBW und Vattenfall Europe saßen am späten Abend des 5. September und in der Nacht zum 6. September zugeschaltet über eine Art Standleitung quasi mit am Tisch. Zunächst wollte die Bundesregierung vermeiden, dass die enge Abstimmung mit den betroffenen vier Unternehmen überhaupt zeitnah bekannt wird, weil damit von vornherein der Versuch gescheitert wäre, den Eindruck zu vermitteln, es gehe hier wirklich um ein umfassendes Energiekonzept. Denn dann hätte die Frage im Raum gestanden, warum bei der Aushandlung eines umfassenden Energiekonzepts ausgerechnet und ausschließlich vier Unternehmen direkt beteiligt waren, die (mit ihrem Atomstrom) lediglich 10 Prozent der Energieversorgung in Deutschland repräsentieren. Außerdem wollte die Bundesregierung erkennbar die Einigung vom Sonntag zu Wochenbeginn demonstrativ als großen Erfolg feiern und dabei nicht von lästigen Nachfragen nach dem Inhalt von Parallelabsprachen mit den Konzernen gestört werden. Als am Montagvormittag zunächst nur die Tatsache der Einbindung der Konzerne am späten Abend zuvor bekannt wurde, wurde dies ebenso als Normalität deklariert, wie zwei Tage später die versehentliche Offenbarung, dass noch in der Nacht zu Montag im Bundesfinanzministerium eine schriftliche Vereinbarung bis zur Unterschriftsreife ausgehandelt und unterschrieben worden war. Danach hatte die Bundesregierung gegenüber einzelnen Medien zunächst den eher unproblematischen Teil der Vereinbarung offenbart. Die kritischen Passagen, in denen die Konzerne ein ganzes Bündel von Schutzklauseln gegen einen möglichen Regierungswechsel und hohe finanzielle Belastungen durchsetzten, wurden dagegen erst veröffentlicht, als der Regierung am Abend des 9. September klar wurde, dass das Papier in Gänze bei Medien und Umweltverbänden wie der DUH angekommen war. Es war eine Flucht nach vorn, die viel zu spät kam. 5 Siehe z. B.: Öko-Institut: Erste Auswertungen der Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung 2. September Von wegen Brückentechnologie, DUH-Pressemitteilung vom 4. Mai 2010 und Anhang; 7 Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung, EWI, GWS, Prognos; 27. August 2010;

5 Seite DUH-Hintergrund Atom- und Energiepolitik der Bundesregierung, Dabei ist die Absicherung der in einen so genannten Förderfonds zu zahlenden Beträge gegen die bereits angekündigte Rücknahme der Laufzeitverlängerung durch eine mögliche künftige Regierung aus den heutigen Oppositionsparteien in gewisser Weise nachvollziehbar wenn sie auch nebenbei offenbart wie ernst es den Konzernen mit dem Aufbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland in Wirklichkeit ist. Wirklich skandalös sind die zwei Aspekte der Schutzklauseln: die unverhüllte und direkte Verrechnung des künftigen Sicherheitsniveaus alter Atomkraftwerke gegen die vereinbarte Förderung der Erneuerbaren Energien. Einen solchen Deal hatte die Bundesregierung bisher immer und mit dem Gestus der Entrüstung ausgeschlossen. Noch eine Woche zuvor hatte Umweltminister Norbert Röttgen ausweislich der Energieszenarien der Bundesregierung Nachrüstungsaufwendungen für alle 17 Reaktoren in Höhe von 20,3 Milliarden Euro im Falle einer Laufzeitverlängerung von zwölf Jahren für angemessen gehalten 8 (nach Überzeugung der DUH war auch dies viel zu wenig, weil damit nie und nimmer alte Reaktoren gegen den gezielten Absturz großer Verkehrsflugzeuge wie der A380 hätten gesichert werden können). Nun akzeptieren die Konzerne maximal 8,5 Milliarden Euro. Alles was an Sicherheitsaufwendungen darüber hinausgehen sollte, steht für Erneuerbare Energien, Netze, Stromspeicher etc. weniger zur Verfügung. Darüber hinaus und dieser Aspekt wurde in der Öffentlichkeit bisher noch nicht wahrgenommen sichern sich die Atomkonzerne in dem so genannten Förderfondvertrag (bzw. dem Term Sheet genannten Vorvertrag) auch gegen eine offenbar einkalkulierte Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht ab. Das offenbart insbesondere die Formulierung unter Punkt 4 der Vereinbarung. Darin heißt es "Der Förderbeitrag mindert sich,... wenn... Bestimmungen zur Laufzeitverlängerung... abweichend von der gem. Anlage B vorgesehenen Fassung geregelt, verkürzt, verändert, unwirksam oder aufgehoben werden oder in sonstiger Weise entfallen." 9 Im Klartext bedeutet dies, dass zwischen Atomkonzernen und Bundesregierung die gemeinsame Einschätzung vorherrscht, dass die angestrebte Laufzeitverlängerung entweder wegen der Umgehung des Bundesrats oder aus anderen Gründen verfassungswidrig sein könnte. Eine Bundesregierung, die den Verfassungsbruch bewusst einkalkuliert, um vier großen Unternehmen zu Diensten zu sein und ein gegebenes Wahlversprechen einhalten zu können, ist eigentlich nicht mehr tragbar. 3. Die Verfassungswidrigkeit der geplanten Laufzeitverlängerung Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der geplanten Laufzeitverlängerung stellt sich nicht nur im Zusammenhang mit der Zustimmungspflichtigkeit im Bundesrat. Hierzu gibt es ein ganzes Bündel von Rechtsgutachten und Stellungnahmen, von denen einige von der Bundesregierung selbst in Auftrag gegeben wurden und die weit überwiegend zu dem Ergebnis kommen, dass die Länderkammer zwingend beteiligt werden muss a.a.o. Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung, EWI, GWS, Prognos; 27. August 2010; Tabelle 1.2-2, Seite 5. 9 a.a.o. Förderfondsvertrag: Term Sheet, 6. September 2010, Seite 3/ Wieland_Zustimmungsbeduerftigkeit.pdf; ; Rechtsgutachten zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Änderungen des Atomgesetzes, Wolfgang Ewer i. A. schleswig-holsteinisches Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration; Kiel, 1. Juni 2010

6 Seite DUH-Hintergrund Atom- und Energiepolitik der Bundesregierung, Nach Überzeugung der DUH führt auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr dazu, dass die Laufzeitverlängerung praktisch vom ersten Tag an zustimmungspflichtig ist. Das Urteil ordnet Terrorangriffe aus der Luft wegen der Erfahrung des 11. September 2001 nicht mehr wie zuvor zufällige Flugzeugabstürze dem unentrinnbaren Restrisiko zu, sondern dem Gefahrenbereich, gegen den eine von betroffenen Anwohnern von Atomkraftwerken einklagbare - Schutzpflicht des Staates besteht. In Umsetzung des höchstrichterlichen Spruchs müsste es zu massiven Nachrüstungen, insbesondere einer entscheidenden Verstärkung der Sicherheitsbehälter deutscher Atomkraftwerke kommen (wie es Bundesumweltminister Röttgen ja auch im Vorfeld der Entscheidung zur Laufzeitverlängerung immerhin für die ältesten AKW angekündigt hatte), sofern deren Laufzeiten verlängert werden. Dies hätte unmittelbar eine wesentliche, auch qualitative Veränderung der Aufgaben der Länderaufsichtsbehörden zur Folge. Das Gesetz zur Laufzeitverlängerung wäre sicher zustimmungspflichtig. Ein Laufzeitverlängerungs-Gesetz, das (wie mindestens vorübergehend von der Bundesregierung angestrebt) versuchen würde, das Bundesverwaltungsgerichtsurteil zurückzuholen, wäre ebenfalls verfassungswidrig, weil die Bundesverwaltungsrichter ihre Entscheidung unmittelbar aus dem Grundgesetz herleiten. 12 Darüber hinaus müssen die Atomkraftwerke nach einem erst kürzlich vom OVG Lüneburg ergangenen Urteil 13 gegen das größte, derzeit über Deutschland eingesetzte Passagierflugzeug geschützt werden, also den Airbus A380. Die von Bundesumweltminister Röttgen in den vergangenen Tagen als Neuerung angekündigte Dynamisierung der Sicherheit ist keineswegs neu, sondern seit Jahrzehnten geltendes Recht. Danach muss selbstverständlich auf neu erkannte Risiken nach dem Stand von Wissenschaft und Technik reagiert werden. Hierzu gehört wie das Bundesverwaltungsgericht in dem erwähnten Urteil klarstellt seit dem 11. September 2001 der gezielt herbeigeführte Absturz einer Passagiermaschine auf ein AKW. 14 Auch die mit der Alterung der Reaktoren einhergehenden Risiken müssen vor einer Laufzeitverlängerung adressiert werden, zumal nun Laufzeiten für die Altmeiler geplant sind, die über die den Betriebsgenehmigungen zugrundeliegenden Auslegungsfristen der Reaktoren hinausgehen. Schließlich muss das Risiko bewertet werden, das sich aus der mit der Laufzeitverlängerung verbundenen erheblichen Vergrößerung der anfallenden Atommüllmenge (das Bundesamt für Strahlenschutz geht von einem Plus von 25 Prozent bei zwölf Jahren Laufzeitverlängerung aus) vor dem Hintergrund der weiter ungelösten Entsorgungsfrage ergibt. Da der Beschluss über den Atomausstieg 2002 auch Ergebnis einer Abwägung zwischen dem Bestandschutz der damals unbefristeten Betriebsgenehmigungen der AKW auf der einen und der ungelösten Endlagerfrage auf der anderen Seite war, ist die Klärung der Endlagerfrage Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Laufzeitverlängerung. Eine Entscheidung über die Eignung des Standorts Gorleben ist aber selbst dann nicht vor 2025 zu erwarten, wenn dort weiter erkundet wird. Das wären dann etwa 65 Jahre, nachdem die Verpflichtung 11 7C39.07; Abdruck in ZUR 2008, 363 ff. 12 AKW-Debatte: Die Schlachten von vorgestern beenden, Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe vom ; 13, OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Juni 2010, 7 KS 215/03 14 Siehe ausführlich Hintergrund zur DUH-Pressekonferenz am :

7 Seite DUH-Hintergrund Atom- und Energiepolitik der Bundesregierung, zur sicheren Lagerung des Atommülls in das Atomgesetz geschrieben wurde. Auch aus diesem Grund hält die DUH eine Laufzeitverlängerung für verfassungswidrig Laufzeitverlängerung und der weitere dynamische Ausbau der erneuerbaren Energien schließen sich schon in wenigen Jahren aus Die von der Regierung beschlossene Laufzeitverlängerung führt zu einem Systemkonflikt, vor dem die DUH in den vergangenen zwei Jahren immer wieder gewarnt hat. Jetzt lassen sich die Folgen des Beschlusses vom 6. September auf Basis der vorliegenden konkreten Rahmenbedingungen grob quantitativ abschätzen. Der Konflikt im Stromsystem entsteht, weil bereits im Jahr 2020 absehbar immer wieder stundenweise mehr Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) erzeugt, als insgesamt in Deutschland benötigt wird. Stromverbrauch in 2020 Wind- und Solarstromeinspeisung in 2020 Abb. 2: Stromverbrauch und Wind- und Solarstromeinspeisung im Jahr 2020 auf Basis der Ausbaudaten des Energieszenario B1 in den Szenarien von EWI, GWS, PROGNOS und der Stromverbrauchs-, Wind- und Solarstromdaten des Jahres Dieser Konflikt spitzt sich mit der Entscheidung zur Laufzeitverlängerung weiter zu und kann wegen des gesetzlichen Vorrangs der EE zunächst nur beseitigt werden, indem die Atomkraftwerke (und auch die konventionellen Kohle- und Gaskraftwerke, mit Ausnahme der vorzuhaltenden Regelenergie-Leistung) immer dann nacheinander abgeschaltet werden, wenn eine solche Situation auftritt. In zunehmendem Maß werden selbst dann, wenn dies geschieht, immer größere Strommengen erzeugt, die nicht direkt verbraucht werden können. Sie müssen exportiert oder gespeichert werden. Die Auswirkungen der Laufzeitverlängerung hat die DUH anhand der Energieszenarien der Bundesregierung und den darin angenommenen Randbedingungen für 2020 in einer ersten 15 Ohne Endlager keine Laufzeitverlängerung Zur Rechts- und Verfassungswidrigkeit einer Laufzeitverlängerung, Cornelia Ziehm, Rechtsgutachten Januar 2010;

8 Seite DUH-Hintergrund Atom- und Energiepolitik der Bundesregierung, groben Auswertung ermittelt. Dabei liegt die in den Szenarien der Bundesregierung angenommene Entwicklung am unteren Rand der derzeit auf dem Markt befindlichen Prognosen. Die im nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien 16 den die Bundesregierung erst vor einigen Wochen nach Brüssel übermittelte verwendeten Zahlen sind beispielsweise ambitionierter, ebenso die in der Branchenprognose des Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) vor knapp zwei Jahren erwartete Entwicklung. Folgende Parameter sind den Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung (bezogen jeweils auf das so genannte Referenzszenario) entnommen: Stromverbrauch 2020: 579 TWh (2009: 597 TWh, nach BDEW) Stromerzeugung aus: Windenergie (insgesamt): 94 TWh (2009: 38 TWh, nach BDEW) Solarenergie 31 TWh (2009: 6,5 TWh, nach BDEW) Dabei wurde unterstellt, dass bei zunehmender Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen die fossilen Kraftwerke nach und nach vom Netz gehen und Atomkraftwerke als letzte abgeschaltet werden. Die Atomkraftwerke werden entsprechend den von Betreiberseite gemachten Angaben zunächst auf 50 bis 60 Prozent ihrer Maximalleistung abgeregelt und dann ganz abgeschaltet. Dabei sollen die ältesten Meiler zuerst vom Netz gehen. Die Abschalthäufigkeit nimmt nach unseren Ergebnissen als unmittelbare Folge der beschlossenen Laufzeitverlängerung um ein Vielfaches zu. Müssen 2020 bei Fortdauer des geltenden Ausstiegsfahrplans die Atomkraftwerke 40mal abgeschaltet werden, so muss dies unter Berücksichtigung der Laufzeitverlängerung im genannten Jahr bereits 277mal geschehen Ausstieg Laufzeit+ Abschalthäufigkeit Atomkraftwerke 2020 Abb.3: Abschalthäufigkeit bei Atomkraftwerken in 2020: Quelle: Berechnungen DUH; Datengrundlage Energieszenario der Bundesregierung vom Nationaler Aktionsplan für erneuerbare Energie gemäß der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen;

9 Seite DUH-Hintergrund Atom- und Energiepolitik der Bundesregierung, Die reine Abschaltdauer beträgt im Falle des Atomausstiegs 164 Stunden pro Jahr, unter Berücksichtigung der Laufzeitverlängerung schon h/a. Nicht berücksichtigt sind in dieser Rechnung die Stunden, die den AKW-Betreibern verloren gehen, weil ein sofortiges Wiederanfahren nicht möglich ist. Rechnet man mit dem angegebenen mittleren Wert von 50 Stunden bis zum Wiederanfahren, vervielfacht sich die Zahl der verlorenen Stunden entsprechend. Wie die deutschen Atomkraftwerke unter den Bedingungen einer Laufzeitverlängerung und eines weiteren kräftigen Ausbaus der Erneuerbaren Energien im Jahr 2020 betrieben werden müssten, hat kürzlich Prof. Olav Hohmeyer in einem Gutachten für das Hamburger Ökostrom-Unternehmen LichtBlick AG ermittelt. Der nachfolgenden Grafik liegt ein Zukunftsszenario des Sachverständigenrats für Umweltfragen der deutschen Bundesregierung (SRU) und die Annahme einer pauschalen Laufzeitverlängerung auf 45 oder mehr Betriebjahren zugrunde. 17 Abb. 4: Verbleibender Betrieb von Atomkraftwerken im Jahr 2020 bei einer Laufzeitverlängerung auf 45 und mehr Jahre, auf der Basis des Zukunftsszenarios; Quelle: Lichtblick, 2050 Die Zukunft der Energie; 08/2010 Die Ankündigung von Bundesumweltminister Norbert Röttgen zur Ausgestaltung des Strommengenmodells, das der Berechnung der verlängerten Reaktorlaufzeiten zugrunde liegen soll, idyllisiert den heraufziehenden Systemkonflikt, statt seine Brisanz offen zu benennen. 18 Danach liegt den erlaubten jährlichen Produktionsmengen bis 2016 (wie bisher) eine 95%ige Auslastung zugrunde, ab 2017 eine 90%ige und schließlich ab 2021 eine 85%ige. Damit reagiert die Politik zwar erstmals auf den heraufziehenden Systemkonflikt Die Zukunft der Energie, Olav Hohmeyer, Flensburg 2010; 18 Anlässlich der gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeswirtschaftsminister Brüderle am 6. September 2010 im Haus der Bundespressekonferenz

10 Seite DUH-Hintergrund Atom- und Energiepolitik der Bundesregierung, Sie tut es jedoch offenbar unzureichend. Denn bei Beibehaltung des Einspeisevorrangs der Erneuerbaren Energien müssten die Atomkraftwerke immer häufiger nicht nur mit verminderter Leistung gefahren, sondern ganz vom Netz genommen werden. Den Ergänzungsbetrieb, den die AKW dann laut Umweltminister Röttgen übernehmen müssen, können sie nicht leisten. Wenn beispielsweise bei guter bundesweiter Windstromeinspeisung und gleichzeitig sonnigem Wetter mittags die AKW abgeschaltet werden müssen, können sie nicht abends, wenn die Sonne untergeht und der Wind abflaut, wieder angefahren werden. Denn dafür benötigen sie nach Angaben der Unternehmen eine frist von 50 Stunden. Notwendig wären also schnell regelbare Schattenkraftwerke, um die nicht verfügbaren Atomkraftwerke zu ersetzen. Für Rückfragen: Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4, Berlin; Mobil: , Tel.: , rosenkranz@duh.de Dr. Peter Ahmels, Leiter Erneuerbare Energien, Hackescher Markt 4, Berlin; Mobil: ; Tel.: ; ahmels@duh.de RAin Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz und Energiewende, Hackescher Markt 4, Berlin; Mobil: ; Tel.: , ziehm@duh.de

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