Ortskenntnisprüfung BRK - Regensburg - mit Wörth an der Donau - Regenstauf - Hemau
|
|
- Rolf Bader
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ortskenntnisprüfung BRK - Regensburg - mit Wörth an der Donau - Regenstauf - Hemau Seite: 1 von 11
2 Vorwort Um zur Prüfung zugelassen zu werden müssen Sie den beiliegenden Laufzettel vollständig ausgefüllt haben. Die darin enthaltenen Unterweisungen können von folgenden hauptberuflichen Kollegen durchgeführt werden: Erb Garonfolo Bauer R. Gerosch Bauriedel Weiß P. Eder Wiesner Lehner T. Schwesinger Schultes Lehner M. Haslecker Die Stadtkarte im Anhang dient der Prüfungsvorbereitung, diese Karte wird Bestandteil der Prüfung sein. Bei allen Fragen die das, die Prüfung oder den Laufzettel betreffen, können Sie sich weiterhin an Weiß Patrick und wenden. Wir wünschen viel Erfolg bei der Ortskenntnisprüfung. Seite: 2 von 11
3 Sonder- und Wegerecht Die gesetzliche Regelung der Sonderrechte findet sich in 35 STVO (Straßenverkehrsordnung), das sog. Wegerecht wird in 38 STVO definiert (wobei das Gesetz hier den Begriff Wegerecht selbst nicht verwendet). Sonderrechte erlauben dem jeweils Berechtigten, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu missachten, ohne ihm allerdings erweiterte Rechte gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern einzuräumen. Das Wegerecht hingegen wirkt zugunsten des Berechtigten. Sonderrechte kommen nur bestimmten, einzeln im Gesetz aufgezählten Institutionen oder deren Fahrzeugen zugute, wobei die Vorraussetzungen dafür jeweils unterschiedlich sind; Wegerecht kann unter für alle gleichen Vorraussetzungen jedes Fahrzeug in Anspruch nehmen, das über eine Sondersignalanlage verfügt (vorausgesetzt natürlich, diese ist zulässigerweise eingebaut worden). Sonderrechte müssen grundsätzlich nicht besonders kenntlich gemacht werden; Wegerecht besteht nur dann, wenn sich das Fahrzeug optisch und akustisch bemerkbar macht. Gesetzestexte Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) I. Allgemeine Verkehrsregeln 35 Sonderrechte (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Haftung Bei jeder Tätigkeit kann der Fahrer nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten in Regress genommen werden ( 839 BGB; Art 34 GG; Art. 85 Abs. 1 BayBG). Seite: 3 von 11
4 II. Zeichen und Verkehrseinrichtungen 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (umgangssprachlich Wegerecht ) (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen. (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden. Fahrzeug-Check Der Fahrer eines jeden Fahrzeugs des BRK KV Regensburg hat sich vor Dienstbeginn von der Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges zu überzeugen. Funktionskontrolle folgender Einrichtungen: - Blaulicht - Hupe - Nebelscheinwerfer - Martinshorn - Standlicht - Abblendlicht - Fernlicht - Blinker - Warnblinkanlage - Bremsleuchten - Rückfahrleuchte - Nebelschlussleuchte Ebenfalls muss sich der Fahrer vor Dienstbeginn von den fahrzeugtechnischen Füllständen und deren Richtigkeit überzeugen. Hierzu gehören: - Kühlmittelstand - Ölstand - Scheibenwischanlage - Reifenluftdruck Sollten ein oder mehrere Defekte vorhanden sein oder während des Dienstes auftreten, die nicht zu beheben sind, gilt das Fahrzeug als nicht einsatzklar und erfordert einen Fahrzeugwechsel (geeignetes Fahrzeug). Dies ist der ILS unmittelbar mitzuteilen. Ebenfalls sind etwaige Defekte schriftlich der Rettungsdienstleitung zu melden (kritisches Ereignis). Seite: 4 von 11
5 Betankung Bei der Betankung der Fahrzeuge ist darauf zu achten, dass die Tankstelle ein DKV Vertragspartner ist! Beim Bezahlvorgang muss der aktuelle Kilometerstand und die PIN: eingegeben werden. (Die Pin wird Ihnen beim Einsatz bekannt gegeben) Tachografen Teilweise sind die Fahrzeuge des Rettungsdienstes mit Tachografen ausgestattet. Diese Einrichtung ist ein wichtiger Teil bei der Auswertung von Unfällen (zusätzlich zum Unfalldatenschreiber UDS), Tempoüberschreitungen und zum Nachweis der Überstunden (ZDL und hauptberufliches/nebenamtliches Personal). Diese Auswertung erfolgt über die Niederschrift von Fahrgeschwindigkeit, Fahrstrecke und Zeitpunkt auf eine Diagrammscheibe. Diagrammscheiben sind Dokumente und unterliegen der Aufbewahrungspflicht. Wichtig ist das korrekte Ausfüllen der Tachoscheibe: Zu Dienstbeginn werden folgende Daten sauber und leserlich eingetragen: - Name und Vorname des Fahrers - Abfahrtsort (Name des Ortes, keine Abkürzungen) - Amtliches Kennzeichen - Abfahrtsdatum - Kilometerstand bei Abfahrt Zu Dienstende werden folgende Daten eingetragen: - Ankunftsort - Ankunftsdatum - Kilometerstand bei Ankunft - Gefahrene Strecke in Kilometer Die fertig ausgefüllten Diagrammscheiben sind nach Dienstende im Wachraum in der dafür vorgesehenen Box einzusortieren. Höchstgeschwindigkeiten Fahrzeuge bis 3,49t zulässiges Gesamtgewicht: Außerhalb Ortschaft: Autobahnen: 100 km/h 130 km/h (BRK-intern) Fahrzeuge über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht Außerhalb Ortschaft: Autobahnen: 80 km/h 80 km/h Seite: 5 von 11
6 Insassen und Ladungssicherung Es besteht eine grundsätzliche Gurtpflicht für alle Fahrzeuginsassen. Der Sitzplatz für ein drittes Besatzungsmitglied, welches sich auf der Einsatzfahrt zum Notfallort im Patientenraum aufhält, ist verbindlich ein Sitz mit Drei-Punkt-Gurt. Für den Notarztwagen gilt folgende Regelung: Zur Entlastung und besseren Konzentration des Fahrers wird die Zielführung zum Einsatzort und der Funkkontakt mit der Rettungsleitstelle durch den Beifahrer wahrgenommen Diese Aufgabe wird von einem nichtärztlichen Mitarbeiter übernommen. Der Sitzplatz für den Notarzt ist deshalb verbindlich der eingangs beschriebene Sitzplatz im Patientenraum. Zum Schutz des Patienten wird sowohl der sitzende als auch der liegenden Patient mit den vorgesehenen Sicherungssystemen während der Fahrt gesichert. Durch den betreuenden Mitarbeiter des Rettungsdienstes ist ggf. mehrmals während des Transportes der korrekte Sitz der Sicherungssysteme zu prüfen. Die sich aus der, im KFZ-Schein eingetragenen Anzahl von Sitz- und Liegeplätze ergebende maximale Personenzahl darf während der Fahrt nicht überschritten werden. Rollstuhlpatienten dürfen in Fahrzeugen des Rettungsdienstes nicht in ihren eigenen Rollstühlen transportiert werden, da diese nicht ausreichend gesichert werden können. Diese Patienten werden mit unseren Tragestühlen transportiert. In Fahrzeugen, in denen keine Tragestühle, sondern nur Tragehilfen in Stuhlform vorgehalten werden, wird der Patient liegend transportiert. Die Mitnahme von Patienteneigentum ist insofern gestattet, als dass dieses sicher verstaut werden kann. Es darf keinerlei Gefahr für den Patienten und den Beifahrer entstehen. Als Hilfsmittel können die, in den Fahrzeugen vorgehaltenen Zurrgurte verwendet werden. Unfall Im Falle eines Unfalles mit einem Rettungsdienstfahrzeug ist unmittelbar die ILS zu informieren, die Einsatzfahrt in Rücksprache mit der ILS abzubrechen und die Rettungsdienstleitung bei höheren Sach- oder Personenschäden zu informieren. Hier ist auch die Polizei hinzuzuziehen und es sind alle von den Beamten geforderten Dokumente auszuhändigen. Eine Aussage vor Ort gegenüber den Polizeibeamten ist nicht empfehlenswert. Bei Schäden jeglicher Art, jedoch ohne Fremdbeteiligung (z.b. Anfahren in der Garage) ist die Rettungsdienstleitung zu den normalen Bürozeiten persönlich zu informieren. In jeder Fahrzeugmappe befindet sich ein Vordruck eines Unfallberichtes der Versicherungskammer Bayern. Dort sind alle Informationen zum Unfall zu dokumentieren. Wichtig In allen Fahrzeugen des BRK KV Regensburg herrscht striktes Rauchverbot! Ebenso sind in angemessener Zeit vor und während des Dienstes kein Alkohol und/oder andere berauschende Mittel zu sich zu nehmen. Bei Medikamenteneinnahme hat eine Selbstkontrolle zu erfolgen (Beipackzettel). Des Weiteren herrscht Anschallpflicht. Seite: 6 von 11
7 Leitstellenbereiche und deren Funkkanäle Leitstelle Amberg Funkkanal 412 Leitstelle Landshut Funkkanal 495 Leitstelle Straubing Funkkanal 407 Leitstelle Nürnberg Funkkanal 408 FMS-Staten Status 1: Einsatzklar über Funk Status 2: Einsatzklar Wache Status 3: Auftrag übernommen Status 4: Am Einsatzort an Status 5: Sprechwunsch Status 6: Nicht dienstbereit Status 7: Patient übernommen Status 8: Zielort an Status 9: Notruf Status c: Status korrigieren Status C: Melden für Übernahme Status H: Fahren sie Wache an Status L: Lage durchgeben Status F: Kommen über Draht Status J: Sprechaufforderung Status h: Klinik verständigt Status o: Standort halten Status P: Pause Offizielle Hubschrauberlandeplätze in Regensburg - KH Barmherzige Brüder - Bezirksklinikum Regensburg - Universitätsklinikum Regensburg - Berufsfeuerwehr Regensburg Krankenhäuser St. Josef Barmherzige Brüder KH Wörth/Donau St. Hedwig Evangelisches KH KH Donaustauf Universitätsklinikum Rgbg Bezirksklinikum Rgbg Landshuter Str. Prüfeninger Str. Krankenhausstr./Wörth an der Donau Steinmetzstr. Emmeransplatz Ludwigstr./Donaustauf Franz-Josef-Strauß-Allee Universitätsstr. Seite: 7 von 11
8 Altenheime Arbeiterwohlfahrt Marienheim Friedheim Johannesstift St. Katharinenspital BRK Altenheim Hemau BRK Altenheim Neutraubling Lebenszentrum Obertraubling St. Michael Albertinum Thurn und Taxis Maria von Karmel Rosengarten AH St. Josef Brennesstr. Ostengasse Boessnerstr. Vitusstr. Am Brückenfuß Anton-Scherübl-Str./Hemau Am Marktplatz/Neutraubling Josef-Wieland-Str./Obertraubling Am Sinngrün Clermont-Ferrand-Allee Emmeramsplatz Reichsstr. Mälzereiweg Ägidienplatz Freizeit- und Sportanlagen Westbad Donauarena Jahn Stadion Hallenbad Rgbg Wöhrdbad Rgbg Städt. Bezirkssportanlage Hallenbad Wörth Armin-Wolf-Arena Messerschmittstr. Walhalla-Allee Prüfeninger Str. Gabelsbergerstr. Lieblstr. Weinweg Gschwelltalstr./Wörth an der Donau Donaustaufer Str. Behörden Polizeiinspektion Süd Polizeiinspektion Nord Verkehrspolizei Justizvollzugsanstalt Neues Rathaus Agentur für Arbeit Minoritenweg Am Protzenweiher Kleiberstr. Augustenstr. D.-Martin-Luther-Str. Galgenbergstr. Arztpraxen Praxis Laschinger-Österreicher Praxis Braumandl (Druckkammer) Praxis Kratzer, Hemau Praxis Vera Schnell Dialyse Dialyse Praxis Neumaier CRC Praxis Neumaier FAZ Hildegard-von-Bingen-Str. Gewerbepark Bodenhofer Weg/ Hemau Boelckestr. Plato-Wild-Str. Günzstr. Bahnhofstr. Hildegard-von-Bingen-Str. Seite: 8 von 11
9 Schulen Von Müller Gym. St. Marien Gym. Handwerkskammer Albert Schweitzer Real. St. Wolfgang VS Pestalozzi HS Eckert Schulen Regenstauf Werner von Siemens Gym. Erzbischof-Buchberger-Allee Helenenstr. Ditthornstr. Isarstr. Brentanostr. Pestalozzistr. Dr.-Robert-Eckert-Str./Regenstauf Brennesstr. Gaststätten / Discotheken Suzie Wong Cafe Alex U-Bar Funpark Scala Da Silva Gloria Orpheé Hotel Roter Hahn Hotel Ibis Obermünsterstr. Neupfarrplatz Spiegelgasse Langobardenstr. Gesandtenstr. Obermünsterstr. Simadergasse Untere Bachgasse Rote-Hahnen-Gasse Furtmayrstr. Gemeindegebiete mit dazugehörigen Ortschaften Friesheim Demling Grünthal Piesenkofen Mangolding Sulzbach an der Donau Geisling Rechberg Undorf Ramspau Pettenreuth Niedergebraching Barbing Bach an der Donau Wenzenbach Obertraubling Mintraching Donaustauf Pfatter Beratzhausen Nittendorf Regenstauf Bernhardwald Pentling Seite: 9 von 11
10 Seite: 10 von 11
11 Laufzettel Unterweisung Datum Unterweisung durchgeführt Name/Unterschrift Sonderrecht Wegerecht Fahrzeugcheck Betankung Höchstgeschwindigkeiten Tachograf Fahrtenbuch Kartenkunde Ladungssicherung Vorgehen beim Unfall Funk Besonderheiten (z.b. AH Wörth/Donau) Seite: 11 von 11
Begriffsbestimmung: Sonderrechte befreien von der Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrs- Ordnung ( StVO ).
Die erfolgreiche Tätigkeit der Feuerwehr hängt neben anderen Umständen, entscheidend von der Zeit ab. Um Zeit zu gewinnen, muß sichergestellt sein, dass sie die Einsatzstelle ohne verkehrsbedingte Verzögerungen
MehrEine Zusammenfassung zum Dienstabend am 24. Mai 2004 der DRK-Bereitschaft Römerstein
Inhaltsverzeichnis Gesetzestext (Auszüge)...3 Sonderrechte ( 35 StVO)...3 Voraussetzungen...3 Wirkung...4 Folgerungen...4 Wegerecht ( 38 StVO)...5 Voraussetzungen...5 Wirkung...5 Blaues Blinklicht alleine
MehrMusterausbildungsplan auf Standortebene
Musterausbildungsplan auf Standortebene 06: Kraftfahrunterweisung nach 35/38 StVO Folie Nr.6. 1 Lernziel Sie werden in dieser Unterrichtung die Rechtsgrundlagen von Einsatzfahrten beschreiben können, die
MehrRechtliche Hinweise und Tipps zu Einsatzfahrten, insbesondere unter Nutzung von Sonder- und Wegerechten
Rechtliche Hinweise und Tipps zu Einsatzfahrten, insbesondere unter Nutzung von Sonder- und Wegerechten Fahrsicherheitstraining 2010 KFV Saarpfalz-Kreis RA Christian Hölzer König Rechtsanwälte, Kalenfelsstraße
MehrSonder- und Wegerechte
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Sonder- und Wegerechte 1 2 Sonder- und Wegerechte Eine Sonderrechtsfahrt ist eine Fahrt unter Inanspruchnahme der Rechte des 35StVO. o Rechtfertigungsgrund Eine Wegerechtsfahrt
MehrSonder- und Wegerecht
Sonder- und Wegerecht Das Wegerecht im Straßenverkehr gibt in Deutschland bestimmten Kraftfahrzeugen das Recht auf freie Bahn. Im deutschen Straßenverkehrsrecht bezeichnet man als Wegerecht das Recht,
MehrBegriffsbestimmung: Sonderrechte befreien von der Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung
Blaulichtbelehrung Fahrzeugeinweisung 1. Sonderrechte Begriffsbestimmung: Sonderrechte befreien von der Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Gesetzliche Definition: Die Sonderrechte
MehrErstellt durch Matthias Konrad
Erstellt durch Matthias Konrad Aufgaben des Maschinisten Sonderrechte Wegerechte Bedienung einer Tragkraftspritze im Einsatzgeschehen Probleme bei der Bedienung der Pumpe 2 Aufgaben im Löscheinsatz Fahrer
MehrFreiwillige Feuerwehr Wörth am Main. Zupacken statt Zuschauen
Freiwillige Feuerwehr Wörth am Main Jahresaktion 2010/2011 der Feuerwehr-Aktionswoche 2010 Zupacken statt Zuschauen Was tun wenn im Rückspiegel ein Fahrzeug mit Blaulicht auftaucht? Jahresaktion: Richtiges
MehrTruppausbildung Teil 2. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Rechtsgrundlagen
Truppausbildung Teil 2 Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Rechtsgrundlagen Lernziel Die wesentlichen standortbezogenen Vorschriften und Regelungen über die Organisation der Feuerwehr und den
MehrÜberblick. Straßenverkehrsordnung. Fahren im Verband Sonderrechte. Rechtsgrundlagen. Geltungsbereich Grundsätze
Überblick Straßenverkehrsordnung Geltungsbereich Grundsätze Fahren im Verband Sonderrechte Wie muss ich mich als Maschinist allgemein verhalten? Eine kleine Geschichte I Maschinist Sebastian Schnell bekommt
MehrUnterweisung für Einsatzfahrer
1 Straßenverkehrsrdnung (StVO): Die Teilnahme am Straßenverkehr erfrdert ständige Vrsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich s zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet,
MehrDienstanweisung für die Benutzung von Einsatzfahrzeugen des DRK Kreisverbandes Leipzig-Land e.v. und des Katastrophenschutzes
Einsatzfahrzeugen des es Leipzig- Einsatzfahrzeugen des DRK Kreisverbandes und des Katastrophenschutzes 1. Geltungsbereich: Diese Dienstanweisung gilt für alle Kraftfahrer von Kraftfahrzeugen, die das
MehrBezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln Regionalrat Sachgebiet: Anfragen Drucksache Nr.: RR 105/2005 2. Sitzungsperiode Köln, den 13. Juni 2005 Vorlage für die 2. Sitzung des Regionalrates am 24. Juni 2005 TOP 5a: Anfragen
MehrBelehrung für Kraftfahrer der DLRG Bad Salzig e.v.
Sonder- und Wegerechte Belehrung für Kraftfahrer der DLRG Bad Salzig e.v. Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft e.v. Ortsgruppe Bad Salzig e.v. Unstrittig ist sicherlich, dass bei Einsätzen der Faktor
MehrInanspruchnahme von Sonderrechten nach 35 StVO mit Privatfahrzeugen und bei Übungen
Inanspruchnahme von Sonderrechten nach 35 StVO mit Privatfahrzeugen und bei Übungen Thema: Recht und Organisation Richtlinien und Hinweise Ausgabe: 10.12.2009 Hildinger, Reiter, Schröder Urheberrechte:
MehrFeuerwehr im Straßenverkehr. Sonderrechte gemäß 35, 38 StVO
Feuerwehr im Straßenverkehr Sonderrechte gemäß 35, 38 StVO Rechtliche Grundlagen StVG Straßenverkehrsgesetz StVO Straßenverkehrsordnung StVZO Straßenverkehrszulassungsordnung Regelung und Lenkung des öffentlichen
MehrQM Dokumentation FMS-Vorgabe Rettungsdienst. Gültig ab 30. August 2016
Gültig ab 30. August 2016 Vorgabe zur Durchführung des Digital-Funkverkehrs über FMS (Funk-Melde-System) und Datenfunk Status und ihre Bedeutung Nachrichten (Sepura) von ILS 1 Einsatzklar über Funk A Notarzt
MehrSonderrechtsfahrten der Feuerwehr. Voraussetzungen und Risiken. Kreisfeuerwehrtag Bautzen am 4. September 2016 in Großdubrau
Kreisfeuerwehrtag Bautzen am 4. September 2016 in Großdubrau Sonderrechtsfahrten der Feuerwehr Voraussetzungen und Risiken Prof. Dr. jur. Dieter Müller, Bautzen Gliederung Sinn und Zweck der Normen für
MehrAkustische Warneinrichtungen (Einsatzhorn) und Kennleuchten. für blaues Blinklicht an Privatfahrzeugen von Führungskräften der Feuerwehren
Akustische Warneinrichtungen (Einsatzhorn) und Kennleuchten für blaues Blinklicht an Privatfahrzeugen von Führungskräften der Feuerwehren Gem. RdErl. des. MI und MLV vom 21.05.2007 21 30057/121 Geändert
MehrAusbildung KFB-Nord. Der Kraftfahrzeugmarsch
Ausbildung KFB-Nord Der Kraftfahrzeugmarsch Lernziel dieser Ausbildung Rechtsgrundlagen wesentliche Kenntnisse zur Organisation und Durchführung Unfallverhütungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen Ablauf
MehrKreisfeuerwehrverband Lindau (Bodensee)
Kreisfeuerwehrverband Lindau (Bodensee) Was ist eigentlich FMS?? Das Funkmeldesystem (FMS) dient zur Übertragung von Statusmeldungen vom Fahrzeug zur Leitstelle und von Fernaufträgen von der Leitstelle
MehrDRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Nationale Hilfsgesellschaft Mitternachtsgasse 4, Mainz. Rechtliche Grundlagen
DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen Lernziele In dieser Unterrichtseinheit lernen Sie - die wichtigsten Gesetzesgrundlagen kennen, - wissen über deren Inhalt
MehrRVV-Presse-Information. Der Regensburger Verkehrsverbund informiert: RVV-Linienverkehr am Heiligen Abend
RVV-Presse-Information Der Regensburger Verkehrsverbund informiert: RVV-Linienverkehr am Heiligen Abend Am Donnerstag, den 24.12.2015 (Heiliger Abend) fahren die Omnibusse tagsüber nach dem für Samstag
MehrFreistaat Sachsen. bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t auch mit Anhängern, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination
Anlage 1 (zu 2 Abs. 1) Nachweis der Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerkes und sonstiger
MehrIn Erfurt ist seit 1. Oktober 2012 eine Umweltzone in Kraft. Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengestellt. ADAC e.v.
Umweltzone in Erfurt In Erfurt ist seit 1. Oktober 2012 eine Umweltzone in Kraft. Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Erfurt ADAC e.v. Seite 1 Betroffene Fahrzeuge: Fahrzeuge mit
MehrVorfahrt / Vorrang im Straßenverkehr
Vorfahrt / Vorrang im Straßenverkehr Inhaltsverzeichnis 8 Vorfahrt 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren 8 (1a) Kreisverkehr 10 Einfahren und Anfahren 35 Sonderrechte und 38 Blaues Blinklicht und gelbes
MehrBundesrat Drucksache 424/17 Verordnung des BMVI und des BMU zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Bundesrat Drucksache 424/17 Verordnung des BMVI und des BMU zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Hier: Änderung der Straßenverkehrsordnung in 23 und 35 (Nutzung von Kommunikationsgeräten
MehrUmweltzone in Neu-Ulm
Umweltzone in Neu-Ulm In Neu-Ulm ist seit 1. November 2009 eine Umweltzone in Kraft. Außerdem besteht auch im benachbarten Ulm eine Umweltzone, die ebenfalls in den untenstehenden Karten eingezeichnet
MehrAnweisung für die Verwendung des Funkmeldesystems im Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Anweisung für die Verwendung des Funkmeldesystems im Rettungsdienst und Katastrophenschutz 18.12.2014 Kroher Leitstellenleiter 1.0 1 Grundlage: Richtlinie für die Verwendung des Funkmeldesystems im Rettungsdienst,
MehrRechte und Pflichten
Rechte und Pflichten von der Alarmierung bis zum Einsatzort über die Nutzung von Sonderrechten, blauem Blinklicht in Verbindung mit dem Einsatzhorn und ein bisschen mehr 11. Januar 2011 Thomas Welter 1
MehrKrippengebühren im Landkreis Regensburg (Stand: )
Krippengebühren im Landkreis Regensburg (Stand: 01.09.2016) Std.Kategorie Tee-u.Spiel sonstige Essensgeld Essensgeld Geschw. Durchschn.mtl. bei 5-Tage-Buch. Elternbeitrag geld Gebühren tgl. Pauschale ErmäßigunMonate
MehrTeil 1: Verhalten auf der Fahrt zum Einsatz Teil 2: Die Rettungskarte
Teil 1: Verhalten auf der Fahrt zum Einsatz Teil 2: Die Rettungskarte Folie 1 Inhalt der Winterschulung - Teil 1 Folie 2 Rechtsvorschriften Grundsätze für die Nutzung von Sonderbzw. Wegerecht Verhalten
MehrStatusversand im Digitalfunk
Statusversand im Digitalfunk Handhabung im ILS Bereich Amberg Kreisfeuerwehrverband Amberg Sulzbach e. V. Bitte beachten und so auch in den Feuerwehren umsetzen!!! Es gibt im Funkverkehr generell kein
Mehr4.1 Auflagen bei Veranstaltungen nach Verkehrsrecht ( 29 StVO)
Seite 1 4.1 4.1 nach Verkehrsrecht ( 29 StVO) 1. Der Erlaubnisnehmer hat alle Kosten zu ersetzen, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen. 2. Straßenrechtliche Erstattungsansprüche
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9528 21. Wahlperiode 27.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 21.06.17 und Antwort des Senats Betr.:
MehrVerkehrsabsicherung von Einsatzstellen
Winterschulung 2014/2015 Folie 1 Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen Notwendigkeit von Sicherungsmaßnahmen: Zum Eigenschutz der Einsatzkräfte Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vor der Gefahrenstelle
MehrUmweltzone in Osnabrück
Umweltzone in Osnabrück In Osnabrück ist seit 4. Januar 2010 eine Umweltzone in Kraft. Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Osnabrück ADAC e.v. Seite 1 Betroffene Fahrzeuge: Fahrzeuge
MehrKindergartengebühren (Stand: )
Kindergartengebühren (Stand: 01.09.2015) Kindergarten Stunden Kostenbeitrag Tee-und Spiel- sonstige Essensgeld Essensgeld Geschwister- Monate Durchschn. mtl. Kategorie geld Gebühren tgl. Pauschale Ermäßigung
MehrErgänzung Analogfunk zum Handbuch zur Zusammenarbeit zwischen. Dienststellen/ Einsatzmitteln. und der. Integrierten Leitstelle Bayerischer Untermain
Integrierten Leitstelle Bayerischer Ergänzung Analogfunk zum Handbuch zur Zusammenarbeit zwischen Dienststellen/ Einsatzmitteln und der Integrierten Leitstelle Bayerischer Stand 10/2017 Seite 1 / 7 Integrierten
MehrLeitfaden für Kraftfahrzeugmärsche der Katastrophenschutz-Einheiten
Leitfaden für Kraftfahrzeugmärsche der Katastrophenschutz-Einheiten 1. Präambel Marsch geschlossener Verbände/Marschverband Mit dem Begriff Marsch bezeichnet man grundsätzlich jede Fahrt mit Einsatzfahrtzeugen,
MehrFunktionale Anforderungen. DF Statusmeldesystem
DOKUMENT TITEL: Funktionale Anforderungen DF Statusmeldesystem 0.2 18.12.07 Dringender Sprechw. gestrichen Vergeiner Schafft Vergeiner 0.1 14.03.06 Statusmeldesystem Short Cuts Vergeiner Schafft Vergeiner
MehrGem. RdErl. d. MI. u. d. MW v. 5.8.2015-35.2 41576-10-07-01 - VORIS 21090 -
Akustische Warneinrichtungen (Einsatzhorn) und Kennleuchten für blaues Blinklicht an Privatfahrzeugen von Führungskräften der Feuerwehr und des Rettungsdienstes Gem. RdErl. d. MI. u. d. MW v. 5.8.2015-35.2
MehrRechtsgrundlagen. L 140A Technische Hilfeleistung - Basislehrgang- - am Standort - 1 Juli 2014 Herr Höntsch
Rechtsgrundlagen L 140A Technische Hilfeleistung - Basislehrgang- - am Standort - 1 Lernziel: - Zuständigkeiten der Feuerwehr kennen - Aufgabenbegrenzung wiedergeben - Praktische Anwendung des Wissens
MehrVerkehrsabsicherung von Einsatzstellen der Feuerwehr
1. Verhalten an der Einsatzstelle Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen der Feuerwehr In erster Linie hat die Polizei die Aufgabe, die Einsatzstelle abzusperren und zu sichern. Trifft die Feuerwehr vor
MehrRichtlinie für die Verwendung des Funkmeldesystems im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz (FMS-Richtlinie)
Richtlinie für die Verwendung des Funkmeldesystems im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz (FMS-Richtlinie) Richtlinie für die Verwendung des Funkmeldesystems im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz
MehrSWR/REWAG. Ein starker Partner für Regensburg und die Region.
SWR/REWAG. Ein starker Partner für Regensburg und die Region. Unsere Angebote Partner für eine lebenswerte Stadt und Region Sichere Versorgung mit Energie und Trinkwasser Strom, Erdgas und Trinkwasser
MehrRoter Faden -Feuerwehr Zusammenarbeit der Feuerwehren und Einheiten im K-Schutz mit der Integrierten Leitstelle Passau
Roter Faden -Feuerwehr Zusammenarbeit der Feuerwehren und Einheiten im K-Schutz mit der Integrierten Leitstelle Passau Ersteller: Sebastian Fehrenbach Integrierte Leitstelle Passau Funkrufname ILS Passau
MehrLeben retten Rettungsgasse bilden! Gemeinsame Aktion der Polizei und Feuerwehr
Leben retten Rettungsgasse bilden! Gemeinsame Aktion der Polizei und Feuerwehr Seien Sie Lebensretter! Denken Sie immer daran Alle Einsatzkräfte brauchen Platz, um Leben zu retten. Sie oder ein Angehöriger
MehrTipps mit Grips! Modul 08 ANHANG - Der Rettungsdienst. ANHANG 8.1 (RTW-Puzzle) DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Version: 22.
ANHANG 8.1 (RTW-Puzzle) Seite 1 von 6 ANHANG 8.2 (Fahrzeuginformationen) Aufgabe: Der Rettungswagen (RTW) Der RTW hat die Aufgaben, die Besatzung und das Material zum Notfallort zu bringen, die Transportfähigkeit
MehrDie Gertrud-von-Ortenberg-Bürgerstiftung hat mehrere Oldtimer-Omnibusse angemietet und bietet die Mitfahrt für 50 DM (25 EUR) je Person an.
In Trägerschaft der Gertrud-von-Ortenberg-Bürgerstiftung findet am Samstag, dem 25. Juli 2015 eine Nostalgiefahrt nach Stotzheim statt. Auf den Tag genau vor 50 Jahren wurde in Stotzheim die Verschwisterungsurkunde
MehrRichtlinien für die Durchführung des Festumzuges beim 60. Bezirksmusikfest des Musikvereins Ingenried e.v. am
Richtlinien für die Durchführung des Festumzuges beim 60. Bezirksmusikfest des Musikvereins Ingenried e.v. am 28.05.2017 Inhaltsübersicht: 1. Allgemeine Hinweise 2. Kraftfahrzeuge und Festwagen 3. Personenbeförderung
MehrSchadensanzeige Ihre Kaskoversicherung. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Name und Anschrift des Versicherungsnehmers Schadensanzeige Ihre Kaskoversicherung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, wir haben erfahren, dass Ihr Fahrzeug beschädigt bzw. gestohlen wurde. Wir möchten
MehrIn Berlin ist seit 1. Januar 2008 eine Umweltzone in Kraft. Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengestellt. ADAC e.v.
Umweltzone in Berlin In Berlin ist seit 1. Januar 2008 eine Umweltzone in Kraft. Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Berlin ADAC e.v. Seite 1 Betroffene Fahrzeuge: Fahrzeuge mit grüner
MehrUmweltzone in Düsseldorf
Umweltzone in Düsseldorf In Düsseldorf ist seit 15. Februar 2009 eine Umweltzone in Kraft. Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Achtung: In einigen umliegenden Städten (z.b. in Neuss,
MehrReferenzliste Rückenvorträge
Referenzliste Rückenvorträge In mehr als 300 Vorträgen konnte ich über 11 000 Zuhörer erreichen. Diese Liste ist unvollständig. Es fehlen z.b. meine monatlichen Rückenvorträge die in unseren Praxisräumen
Mehr1. Angaben zum Tag und Ort des Schadens. 2. Skizze und Beschilderung der Unfallstelle (ggf. auf einem gesonderten Blatt)
Schadenanzeige Kfz-Haftpflichtschaden bitte eintragen, Adresse Versicherungsnehmer Schadenanzeige Kfz-Haftpflichtschaden Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit und füllen Sie die Schadenanzeige, soweit
Mehr09459/ Internet:
Alteglofsheim Pflege-Team Beer Am Ziegelfeld 1 93087 Alteglofheim 09453/9999760 0177/4541776 09459/9999772 Email: info@pflegeteam-beer.de Internet: http://www.pflegeteam-beer.de Bad Abbach Bruck Donaustauf
MehrKreisfeuerwehrverband Regen von 1993 e.v.
Einführung Funkmeldesystem ( FMS ) für die Feuerwehren des Landkreises Regen Statusmeldungen Über das FMS- Bedienteil des Funkgerätes können alle Standartmeldungen durch das Drücken einer Nummern- Taste
MehrKinderUNiklinik Ostbayern - KUNO
Dr. Max Mustermann Referat Kommunikation & Marketing Verwaltung Intensivkurs Pädiatrische Hepatologie 09.06. - 11.06.2016 KinderUNiklinik Ostbayern - KUNO Liebe Kolleginnen und Kollegen, die pädiatrische
Mehr53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Bundesrat Drucksache 556/17 (Beschluss) 22.09.17 Beschluss des Bundesrates 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Der Bundesrat hat in seiner 960. Sitzung am 22. September
MehrBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Staatssekretärin Katja Hessel, MdL
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Staatssekretärin Katja Hessel, MdL Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie 80525
MehrKreisbrandinspektion Haßberge. Digitalfunk FMS Statusmeldungen
Kreisbrandinspektion Haßberge Digitalfunk FMS Statusmeldungen FMS - Statusmeldungen Status 5 + 0: Sprechwunsch bzw. priorisierter Sprechwunsch Der Leitstelle wird signalisiert, dass jemand mit ihr Kontakt
MehrFreiwillige Feuerwehr Leonberg. Kartenkunde
Grundsätzliches: Kartenkunde Eine topographische Karte ist eine exakte, verkleinerte und eingeebnete Wiedergabe eines Teils der Erdoberfläche Zweck Orientierungshilfe im Gelände Übermittlung von Marschbewegungen
MehrAn alle Freundinnen, Freunde und Interessierte
An alle Freundinnen, Freunde und Interessierte Rotaryclub Großefehn/Wiesmoor Axel Rekemeyer, Clubmeister M: axel.rekemeyer@hr4you.de T: 0173-6617632 Großefehn / Wiesmoor im Frühjahr 2017 Einladung zur
MehrFragenkatalog zum Feuerwehr-Leistungsabzeichen Stufe II Silber zur theoretischen Prüfung des Maschinisten oder der Maschinistin
1. Welche Aussage ist richtig? Sonderrechte im Straßenverkehr werden der Feuerwehr eingeräumt durch a) das Grundgesetz b) das Brandschutzgesetz des Saarlandes c) die Straßenverkehrsordnung 2. Wann dürfen
MehrFunkmeldesystem (FMS)
Funkmeldesystem (FMS) Grundlagen - Einführung 1 Funkmeldesystem (FMS) Grundlagen (1) Routinemeldungen ( Florian rückt aus, Florian Einsatzstelle an ) werden als kurzes Datenpaket über den normalen Sprechfunkkanal
MehrWelche Kraftfahrzeuge wann und wo nicht mehr fahren dürfen, hängt dabei von mehreren Faktoren ab:
Fachdienst Kfz-Zulassung, Fahrerlaubnis Feinstaubverordnung ab 1. März 2007 in Kraft Was Sie als Fahrzeughalter im Alb-Donau-Kreis wissen sollten -Plaketten gibt es bei den Zulassungsstellen- Am 1. März
MehrFeuerwehr Döttingen Klingnau
- 1 - Feuerwehr Döttingen Klingnau Leitfaden für Chauffeure Gilt für alle Motorfahrzeuge und ist bei jeder Übungs- oder Einsatzfahrt zu beachten - 2 - Inhaltsverzeichnis: 1. Ausweise 2. Rundgang 3. Elektrische
MehrHALLENKREISMEISTERSCHAFT 2015 / 2016
HALLENKREISMEISTERSCHAFT 2015 / 2016 HALLENKREISMEISTERSCHAFT 2015/16 A1- Junioren Vorrunden Gruppe 1 Samstag, 05.12.2015 19:30 22:30 Uhr Sporthalle Donaustauf 1 SG Donaust./Sarch./Illk./Bach 2 JFG Labertal
MehrDenis Boger Lehr-Rettungsassistent Lehr-Rettungswache Bad Sachsa Uffeplatz Bad Sachsa.
Denis Boger Lehr-Rettungsassistent Lehr-Rettungswache Bad Sachsa Uffeplatz 12 37441 Bad Sachsa www.drk-kv-osterode.org Die gute Nachricht: Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Polizei- Feuerwehr und
MehrHandlungsanweisung Statusmeldung im Digitalfunk
Handlungsanweisung Statusmeldung im Digitalfunk Version 1.5 Landesverband Saarland Wilhelm-Heinrich-Straße 7-9 66117 Saarbrücken 0681/5004-0 Bearbeiter: Andreas Bost Stv. Fachberater IuK Bollstraße 13
MehrFachvereinigung Omnibus und Touristik. Haltestellen
Haltestellen Der Sicherung der Haltestellen kommt eine bedeutende Aufgabe zu, denn das Ein- und Aussteigen, das Warten an den Haltestellen und das Überqueren der Fahrbahn auf dem Weg zur Haltestelle stellen
MehrInhaltsverzeichnis. Geleitwort 5 Vorwort 6
Geleitwort 5 Vorwort 6 Kapitel 1 Grundlagen und Allgemeines 1.1 Grundlagen 16 1.2 Allgemeine Vorschriften 22 1.2.1 Begriffsbestimmungen 26 1.2.2 Anbau von lichttechnischen Einrichtungen an beweglichen
MehrLadungssicherung für Nutzfahrzeuge: Alles sicher verstaut?
Ladungssicherung für Nutzfahrzeuge: Alles sicher verstaut? Auto Service Mehr Sicherheit. Mehr Wert. TÜV SÜD Auto Service GmbH Alles sicher verstaut? Bei 40 Prozent aller Lkw ist die Ladung so schlecht
MehrUmweltzone in Leipzig
Umweltzone in Leipzig In Leipzig ist seit 1. März 2011 eine Umweltzone in Kraft. Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Leipzig ADAC e.v. Seite 1 Straßengenaue Karten finden Sie unter:
MehrSprechfunk /FMS mit der ILS
Sprechfunk /FMS mit der ILS Sprechfunk /FMS mit der ILS Alarm, wie melden wir uns? Alarmfax Funksprüche mit der Leitstelle Traunstein FMS (Funkmeldesystem) Regeln im Umgang Alarm wie melden wir uns? Alarmfax
MehrDurchführung und Sicherung von Vermessungsarbeiten im Verkehrsraum öffentlicher Straßen
1 Betroffener Personenkreis Durchführung und Sicherung von Vermessungsarbeiten im Verkehrsraum öffentlicher Straßen Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft Abteilung 4 - Straßenverkehr
MehrSchadenanzeige Kfz-Haftpflicht und Kaskoschaden
Schadenanzeige Kfz-Haftpflichtschaden und Kaskoschaden bitte eintragen, Adresse Versicherungsnehmer Service-Rufnummer 030 890 003 001 Schadenanzeige Kfz-Haftpflicht und Kaskoschaden Bitte nehmen Sie sich
MehrAnschnallen! Immer! Überall!
Anschnallen! Immer! Überall! Was für eine Unsitte. Ich weiss nicht, wer es war, aber irgendwer hat anscheinend irgendwann mal Rettungsdienstlern, Feuerwehrleuten und ja auch Polizisten erzählt, dass man
MehrVerantwortliche Person: Vorbemerkung. Leistungsbeschreibung
Zusammenfassung des Informationstages zum Erwerb der Fahrberechtigung für ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und der
MehrADAC Pannen- und Unfallhilfe. ab
ADAC Pannen- und Unfallhilfe ab 01.06.2017 ADAC Pannen- und Unfallhilfe für ADAC Mitglieder Stand: 01.06.2017 1. Wann beginnt und endet die ADAC Mitgliedschaft? a) Die ADAC Mitgliedschaft beginnt im Monat
Mehr...größer 80 km/h betrug weniger als Euro Punkte. 5/10 des halben Tachowertes /10 des halben Tachowertes 100 1
Abstand Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit......größer 80 km/h betrug weniger als Euro Punkte 5/10 des halben Tachowertes 75 1 4/10 des halben Tachowertes 100 1 3/10 des halben
MehrTÜV SÜD TIPP: Pkw-Beleuchtung Was Sie beim Einbau zusätzlicher Leuchten beachten müssen. TÜV SÜD Auto Service GmbH. Auto Service
Auto Service Region Baden-Württemberg NORD Salzstraße 133 74076 Heilbronn Telefon 07131 1576 0 Telefax 07131 1576 15 Region Baden-Württemberg SÜD Laubwaldstraße 11 78224 Singen Telefon 07731 8802 0 Telefax
Mehr1 Allgemeines. 2 Führen von Hunden
Kennziffer: 1.06 Verordnung der Stadt Varel über das Mitführen von Hunden Aufgrund des 55 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) in der Fassung vom 19.01.2005
Mehrfür die Feuerwehren im Lkr. Regen
Alarmierung und FMS für die Feuerwehren im Lkr. Regen Die Alarmierung - Einsatzmittelorientierte Alarmierung - Es werden zukünftig nur noch Einsatzmittel/Fahrzeuge der Feuerwehren alarmiert. z. B.: Bei
MehrLehrerfortbildung: November - Dezember 2017
Staatliche Schulämter im Landkreis und in der Stadt Sedanstr. 1, 93055 Fax 0941/4009 527 Mail: edith.peklo@landratsamt-regensburg.de Lehrerfortbildung: November - Dezember 2017 Kurzübersicht der en als
MehrEB QM Dokumentation FMS Richtlinie Rettungsdienst. Inhaltsverzeichnis
1.0 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 1 2. FMS-Nachrichten von der Integrierten Leitstelle zum Fahrzeug... 1. FMS-Nachrichten vom Fahrzeug zur Integrierten Leitstelle... 2 4. Verfahrensanweisungen...
MehrZusammenarbeit mit der Leitstelle Traunstein
Für Feuerwehren ohne Funkmeldesystem (FMS) Grundlage der Zusammenarbeit ist die Dienstanweisung für die Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehren/THW mit der Integrierten Leitstelle (ILS)Traunstein. Alarmierung
MehrStellungnahme der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft
16 STELLUNGNAHME 16/2167 A01, A11 Stellungnahme der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di NRW) Zweites Gesetz zur Änderung des Rettungsgesetzes Nordrhein- Westfalen, Gesetzentwurf der Landesregierung
MehrFuhrparkordnung der Stadtverwaltung Lugau
Fuhrparkordnung der Stadtverwaltung Lugau Diese Fuhrparkordnung regelt den Einsatz von Kraftfahrzeugen in der Stadtverwaltung Lugau. Sie dient der einheitlichen Verfahrensweise zur Gewährleistung von Ordnung
MehrAbsichern einer Einsatzstelle im Verkehrsraum
Absichern einer Einsatzstelle im Verkehrsraum Folie 1 Gefahren der Einsatzstellen : A - Atemgifte A - Angstreaktion A - Atomare Gefahren A - Ausbreitung C - chemische Gefahren E - Einsturz E - Erkrankung
MehrUmweltzone in Frankfurt/Main
Umweltzone in Frankfurt/Main In Frankfurt/Main ist seit 1. Oktober 2008 eine Umweltzone in Kraft. Sie umfasst die Fläche innerhalb des Autobahnrings". Im Westen wird die Umweltzone begrenzt durch die A5,
MehrAnhang II. Allgemeine Verkehrsbestimmungen. Vertragsfirmenbestimmungen. Merck KGaA. März of 6
Anhang II Allgemeine Verkehrsbestimmungen Merck KGaA März 2017 1 of 6 Allgemeine Verkehrsbestimmungen Inhalt 1 Allgemeine Verkehrsregeln... 3 2 Einfahrkriterien in das Werk... 4 3 Parkplatz... 4 3.1 Parkplatzordnung...
MehrBildung einer Rettungsgasse: So geht s!
Verkehrsexperten informieren Bildung einer Rettungsgasse: So geht s! Warum ist eine Rettungsgasse wichtig? Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es? Wie verhält man sich richtig? ADAC Wir machen Mobilität
Mehr