Ortskenntnisprüfung BRK - Regensburg - mit Wörth an der Donau - Regenstauf - Hemau

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1 Ortskenntnisprüfung BRK - Regensburg - mit Wörth an der Donau - Regenstauf - Hemau Seite: 1 von 11

2 Vorwort Um zur Prüfung zugelassen zu werden müssen Sie den beiliegenden Laufzettel vollständig ausgefüllt haben. Die darin enthaltenen Unterweisungen können von folgenden hauptberuflichen Kollegen durchgeführt werden: Erb Garonfolo Bauer R. Gerosch Bauriedel Weiß P. Eder Wiesner Lehner T. Schwesinger Schultes Lehner M. Haslecker Die Stadtkarte im Anhang dient der Prüfungsvorbereitung, diese Karte wird Bestandteil der Prüfung sein. Bei allen Fragen die das, die Prüfung oder den Laufzettel betreffen, können Sie sich weiterhin an Weiß Patrick und wenden. Wir wünschen viel Erfolg bei der Ortskenntnisprüfung. Seite: 2 von 11

3 Sonder- und Wegerecht Die gesetzliche Regelung der Sonderrechte findet sich in 35 STVO (Straßenverkehrsordnung), das sog. Wegerecht wird in 38 STVO definiert (wobei das Gesetz hier den Begriff Wegerecht selbst nicht verwendet). Sonderrechte erlauben dem jeweils Berechtigten, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu missachten, ohne ihm allerdings erweiterte Rechte gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern einzuräumen. Das Wegerecht hingegen wirkt zugunsten des Berechtigten. Sonderrechte kommen nur bestimmten, einzeln im Gesetz aufgezählten Institutionen oder deren Fahrzeugen zugute, wobei die Vorraussetzungen dafür jeweils unterschiedlich sind; Wegerecht kann unter für alle gleichen Vorraussetzungen jedes Fahrzeug in Anspruch nehmen, das über eine Sondersignalanlage verfügt (vorausgesetzt natürlich, diese ist zulässigerweise eingebaut worden). Sonderrechte müssen grundsätzlich nicht besonders kenntlich gemacht werden; Wegerecht besteht nur dann, wenn sich das Fahrzeug optisch und akustisch bemerkbar macht. Gesetzestexte Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) I. Allgemeine Verkehrsregeln 35 Sonderrechte (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Haftung Bei jeder Tätigkeit kann der Fahrer nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten in Regress genommen werden ( 839 BGB; Art 34 GG; Art. 85 Abs. 1 BayBG). Seite: 3 von 11

4 II. Zeichen und Verkehrseinrichtungen 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (umgangssprachlich Wegerecht ) (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen. (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden. Fahrzeug-Check Der Fahrer eines jeden Fahrzeugs des BRK KV Regensburg hat sich vor Dienstbeginn von der Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges zu überzeugen. Funktionskontrolle folgender Einrichtungen: - Blaulicht - Hupe - Nebelscheinwerfer - Martinshorn - Standlicht - Abblendlicht - Fernlicht - Blinker - Warnblinkanlage - Bremsleuchten - Rückfahrleuchte - Nebelschlussleuchte Ebenfalls muss sich der Fahrer vor Dienstbeginn von den fahrzeugtechnischen Füllständen und deren Richtigkeit überzeugen. Hierzu gehören: - Kühlmittelstand - Ölstand - Scheibenwischanlage - Reifenluftdruck Sollten ein oder mehrere Defekte vorhanden sein oder während des Dienstes auftreten, die nicht zu beheben sind, gilt das Fahrzeug als nicht einsatzklar und erfordert einen Fahrzeugwechsel (geeignetes Fahrzeug). Dies ist der ILS unmittelbar mitzuteilen. Ebenfalls sind etwaige Defekte schriftlich der Rettungsdienstleitung zu melden (kritisches Ereignis). Seite: 4 von 11

5 Betankung Bei der Betankung der Fahrzeuge ist darauf zu achten, dass die Tankstelle ein DKV Vertragspartner ist! Beim Bezahlvorgang muss der aktuelle Kilometerstand und die PIN: eingegeben werden. (Die Pin wird Ihnen beim Einsatz bekannt gegeben) Tachografen Teilweise sind die Fahrzeuge des Rettungsdienstes mit Tachografen ausgestattet. Diese Einrichtung ist ein wichtiger Teil bei der Auswertung von Unfällen (zusätzlich zum Unfalldatenschreiber UDS), Tempoüberschreitungen und zum Nachweis der Überstunden (ZDL und hauptberufliches/nebenamtliches Personal). Diese Auswertung erfolgt über die Niederschrift von Fahrgeschwindigkeit, Fahrstrecke und Zeitpunkt auf eine Diagrammscheibe. Diagrammscheiben sind Dokumente und unterliegen der Aufbewahrungspflicht. Wichtig ist das korrekte Ausfüllen der Tachoscheibe: Zu Dienstbeginn werden folgende Daten sauber und leserlich eingetragen: - Name und Vorname des Fahrers - Abfahrtsort (Name des Ortes, keine Abkürzungen) - Amtliches Kennzeichen - Abfahrtsdatum - Kilometerstand bei Abfahrt Zu Dienstende werden folgende Daten eingetragen: - Ankunftsort - Ankunftsdatum - Kilometerstand bei Ankunft - Gefahrene Strecke in Kilometer Die fertig ausgefüllten Diagrammscheiben sind nach Dienstende im Wachraum in der dafür vorgesehenen Box einzusortieren. Höchstgeschwindigkeiten Fahrzeuge bis 3,49t zulässiges Gesamtgewicht: Außerhalb Ortschaft: Autobahnen: 100 km/h 130 km/h (BRK-intern) Fahrzeuge über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht Außerhalb Ortschaft: Autobahnen: 80 km/h 80 km/h Seite: 5 von 11

6 Insassen und Ladungssicherung Es besteht eine grundsätzliche Gurtpflicht für alle Fahrzeuginsassen. Der Sitzplatz für ein drittes Besatzungsmitglied, welches sich auf der Einsatzfahrt zum Notfallort im Patientenraum aufhält, ist verbindlich ein Sitz mit Drei-Punkt-Gurt. Für den Notarztwagen gilt folgende Regelung: Zur Entlastung und besseren Konzentration des Fahrers wird die Zielführung zum Einsatzort und der Funkkontakt mit der Rettungsleitstelle durch den Beifahrer wahrgenommen Diese Aufgabe wird von einem nichtärztlichen Mitarbeiter übernommen. Der Sitzplatz für den Notarzt ist deshalb verbindlich der eingangs beschriebene Sitzplatz im Patientenraum. Zum Schutz des Patienten wird sowohl der sitzende als auch der liegenden Patient mit den vorgesehenen Sicherungssystemen während der Fahrt gesichert. Durch den betreuenden Mitarbeiter des Rettungsdienstes ist ggf. mehrmals während des Transportes der korrekte Sitz der Sicherungssysteme zu prüfen. Die sich aus der, im KFZ-Schein eingetragenen Anzahl von Sitz- und Liegeplätze ergebende maximale Personenzahl darf während der Fahrt nicht überschritten werden. Rollstuhlpatienten dürfen in Fahrzeugen des Rettungsdienstes nicht in ihren eigenen Rollstühlen transportiert werden, da diese nicht ausreichend gesichert werden können. Diese Patienten werden mit unseren Tragestühlen transportiert. In Fahrzeugen, in denen keine Tragestühle, sondern nur Tragehilfen in Stuhlform vorgehalten werden, wird der Patient liegend transportiert. Die Mitnahme von Patienteneigentum ist insofern gestattet, als dass dieses sicher verstaut werden kann. Es darf keinerlei Gefahr für den Patienten und den Beifahrer entstehen. Als Hilfsmittel können die, in den Fahrzeugen vorgehaltenen Zurrgurte verwendet werden. Unfall Im Falle eines Unfalles mit einem Rettungsdienstfahrzeug ist unmittelbar die ILS zu informieren, die Einsatzfahrt in Rücksprache mit der ILS abzubrechen und die Rettungsdienstleitung bei höheren Sach- oder Personenschäden zu informieren. Hier ist auch die Polizei hinzuzuziehen und es sind alle von den Beamten geforderten Dokumente auszuhändigen. Eine Aussage vor Ort gegenüber den Polizeibeamten ist nicht empfehlenswert. Bei Schäden jeglicher Art, jedoch ohne Fremdbeteiligung (z.b. Anfahren in der Garage) ist die Rettungsdienstleitung zu den normalen Bürozeiten persönlich zu informieren. In jeder Fahrzeugmappe befindet sich ein Vordruck eines Unfallberichtes der Versicherungskammer Bayern. Dort sind alle Informationen zum Unfall zu dokumentieren. Wichtig In allen Fahrzeugen des BRK KV Regensburg herrscht striktes Rauchverbot! Ebenso sind in angemessener Zeit vor und während des Dienstes kein Alkohol und/oder andere berauschende Mittel zu sich zu nehmen. Bei Medikamenteneinnahme hat eine Selbstkontrolle zu erfolgen (Beipackzettel). Des Weiteren herrscht Anschallpflicht. Seite: 6 von 11

7 Leitstellenbereiche und deren Funkkanäle Leitstelle Amberg Funkkanal 412 Leitstelle Landshut Funkkanal 495 Leitstelle Straubing Funkkanal 407 Leitstelle Nürnberg Funkkanal 408 FMS-Staten Status 1: Einsatzklar über Funk Status 2: Einsatzklar Wache Status 3: Auftrag übernommen Status 4: Am Einsatzort an Status 5: Sprechwunsch Status 6: Nicht dienstbereit Status 7: Patient übernommen Status 8: Zielort an Status 9: Notruf Status c: Status korrigieren Status C: Melden für Übernahme Status H: Fahren sie Wache an Status L: Lage durchgeben Status F: Kommen über Draht Status J: Sprechaufforderung Status h: Klinik verständigt Status o: Standort halten Status P: Pause Offizielle Hubschrauberlandeplätze in Regensburg - KH Barmherzige Brüder - Bezirksklinikum Regensburg - Universitätsklinikum Regensburg - Berufsfeuerwehr Regensburg Krankenhäuser St. Josef Barmherzige Brüder KH Wörth/Donau St. Hedwig Evangelisches KH KH Donaustauf Universitätsklinikum Rgbg Bezirksklinikum Rgbg Landshuter Str. Prüfeninger Str. Krankenhausstr./Wörth an der Donau Steinmetzstr. Emmeransplatz Ludwigstr./Donaustauf Franz-Josef-Strauß-Allee Universitätsstr. Seite: 7 von 11

8 Altenheime Arbeiterwohlfahrt Marienheim Friedheim Johannesstift St. Katharinenspital BRK Altenheim Hemau BRK Altenheim Neutraubling Lebenszentrum Obertraubling St. Michael Albertinum Thurn und Taxis Maria von Karmel Rosengarten AH St. Josef Brennesstr. Ostengasse Boessnerstr. Vitusstr. Am Brückenfuß Anton-Scherübl-Str./Hemau Am Marktplatz/Neutraubling Josef-Wieland-Str./Obertraubling Am Sinngrün Clermont-Ferrand-Allee Emmeramsplatz Reichsstr. Mälzereiweg Ägidienplatz Freizeit- und Sportanlagen Westbad Donauarena Jahn Stadion Hallenbad Rgbg Wöhrdbad Rgbg Städt. Bezirkssportanlage Hallenbad Wörth Armin-Wolf-Arena Messerschmittstr. Walhalla-Allee Prüfeninger Str. Gabelsbergerstr. Lieblstr. Weinweg Gschwelltalstr./Wörth an der Donau Donaustaufer Str. Behörden Polizeiinspektion Süd Polizeiinspektion Nord Verkehrspolizei Justizvollzugsanstalt Neues Rathaus Agentur für Arbeit Minoritenweg Am Protzenweiher Kleiberstr. Augustenstr. D.-Martin-Luther-Str. Galgenbergstr. Arztpraxen Praxis Laschinger-Österreicher Praxis Braumandl (Druckkammer) Praxis Kratzer, Hemau Praxis Vera Schnell Dialyse Dialyse Praxis Neumaier CRC Praxis Neumaier FAZ Hildegard-von-Bingen-Str. Gewerbepark Bodenhofer Weg/ Hemau Boelckestr. Plato-Wild-Str. Günzstr. Bahnhofstr. Hildegard-von-Bingen-Str. Seite: 8 von 11

9 Schulen Von Müller Gym. St. Marien Gym. Handwerkskammer Albert Schweitzer Real. St. Wolfgang VS Pestalozzi HS Eckert Schulen Regenstauf Werner von Siemens Gym. Erzbischof-Buchberger-Allee Helenenstr. Ditthornstr. Isarstr. Brentanostr. Pestalozzistr. Dr.-Robert-Eckert-Str./Regenstauf Brennesstr. Gaststätten / Discotheken Suzie Wong Cafe Alex U-Bar Funpark Scala Da Silva Gloria Orpheé Hotel Roter Hahn Hotel Ibis Obermünsterstr. Neupfarrplatz Spiegelgasse Langobardenstr. Gesandtenstr. Obermünsterstr. Simadergasse Untere Bachgasse Rote-Hahnen-Gasse Furtmayrstr. Gemeindegebiete mit dazugehörigen Ortschaften Friesheim Demling Grünthal Piesenkofen Mangolding Sulzbach an der Donau Geisling Rechberg Undorf Ramspau Pettenreuth Niedergebraching Barbing Bach an der Donau Wenzenbach Obertraubling Mintraching Donaustauf Pfatter Beratzhausen Nittendorf Regenstauf Bernhardwald Pentling Seite: 9 von 11

10 Seite: 10 von 11

11 Laufzettel Unterweisung Datum Unterweisung durchgeführt Name/Unterschrift Sonderrecht Wegerecht Fahrzeugcheck Betankung Höchstgeschwindigkeiten Tachograf Fahrtenbuch Kartenkunde Ladungssicherung Vorgehen beim Unfall Funk Besonderheiten (z.b. AH Wörth/Donau) Seite: 11 von 11

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